kein Vertrag, keine bilder 70
[gone] *Model Dide-tschüss MK*
06.10.2008
*lol* manche Ideen sind schon krass als nächstes fällt euch noch ein profis anzuheuern die für euch die Bilder holen und den Kopf des Fotografen mitbringen *lol*
#22Report
06.10.2008
Original von *Model Dide*-new pics
*lol* manche Ideen sind schon krass als nächstes fällt euch noch ein profis anzuheuern die für euch die Bilder holen und den Kopf des Fotografen mitbringen *lol*
Das lohnt sich doch. Hunderte von Euro auszugeben , um Schläger zu organiseren die dem Fotografen zeigen wo das Objektiv an der Kamera steckt und gleichzeitig die Fotos noch dazu organisieren.
Ein berechtigter Aufwand :)
#23Report
06.10.2008
ja ja...der Urinstinkt,
aber bitte wieder zurück zu meinem Problem
aber bitte wieder zurück zu meinem Problem
#24Report
06.10.2008
sorry...aber der "Urinstinkt" kann man so herrlich falsch lesen...hab da jetzt tatsächlich zweimal nachlesen müssen(mann eben).
aber jetzt wieder alles ernst hier!
aber jetzt wieder alles ernst hier!
Original von seelensturm..neues!!!
ja ja...der Urinstinkt,
aber bitte wieder zurück zu meinem Problem
#25Report
06.10.2008
Ur-Instinkt....
ist glaube ich besser, es so zu schreiben...vielen Dank
ist glaube ich besser, es so zu schreiben...vielen Dank
#26Report
[gone] Hermann Klecker
06.10.2008
Es ist nur wegen des Rechts am eigenen Bild.
Wie schon gesagt wurde, könnte er darauf bestehen, daß es einen Vertrag gibt. Ob der auch dann zustande kommt, wenn er seinen Teil der Vereinbarung -noch- nicht erfüllt hat, kann ich nicht beurteilen.
Die Teilnahme an einem Shooting könnte auch als konkludentes Handeln gewertet werden. Allerdings finden ja sehr sehr viele Shootings statt, von denen nichts veröffentlich wird. Viele niedergelassene Fotografen leben davon.
Wie schon gesagt wurde, könnte er darauf bestehen, daß es einen Vertrag gibt. Ob der auch dann zustande kommt, wenn er seinen Teil der Vereinbarung -noch- nicht erfüllt hat, kann ich nicht beurteilen.
Die Teilnahme an einem Shooting könnte auch als konkludentes Handeln gewertet werden. Allerdings finden ja sehr sehr viele Shootings statt, von denen nichts veröffentlich wird. Viele niedergelassene Fotografen leben davon.
Original von *Model Dide*-new pics
hm wieso darf er als urheber die bilder nicht veröffentlichen? frag nur aus neugier und ja das recht am eigenen bild ist mir bekannt aber es war ja ein shooting vertrag hin oder vertrag her
#27Report
06.10.2008
Es wurde doch schon alles gesagt, was du momentan tun kannst, um ein gewissen Erfolg zu erzielen.
Gib dem Fotografen noch ein Ultimatum, wenn er nicht darauf hört, melde ihn bei den FK-Zuständigen, dann werden zumindest die Bilder rausgenommen.
Es wurde z.B Vorgeschlagen, dass du dir einen MOD zur Hilfe holt, der deine neutrale Hilfestellung ist und zwischen dem Fotograf und dir Vermittelt.
Zumindest hast du dir schonmal Erfahrungen gemacht, wie man Dinge eher nicht angehen soll. "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser". Ein Vertrag ist eben unverzichtbar, sofern du den Fotografen nicht viele Monate oder Jahre kennst.
Gib bitte auch erst Bewertungen ab , wenn du die Fotos erhalten hast, denn dann ersr ist die Zusammenarbeit für das Shootingprojekt wirklich beendet.
Gib dem Fotografen noch ein Ultimatum, wenn er nicht darauf hört, melde ihn bei den FK-Zuständigen, dann werden zumindest die Bilder rausgenommen.
Es wurde z.B Vorgeschlagen, dass du dir einen MOD zur Hilfe holt, der deine neutrale Hilfestellung ist und zwischen dem Fotograf und dir Vermittelt.
Zumindest hast du dir schonmal Erfahrungen gemacht, wie man Dinge eher nicht angehen soll. "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser". Ein Vertrag ist eben unverzichtbar, sofern du den Fotografen nicht viele Monate oder Jahre kennst.
Gib bitte auch erst Bewertungen ab , wenn du die Fotos erhalten hast, denn dann ersr ist die Zusammenarbeit für das Shootingprojekt wirklich beendet.
Original von M.K.Munich[/quote]
sorry...aber der "Urinstinkt" kann man so herrlich falsch lesen...hab da jetzt tatsächlich zweimal nachlesen müssen(mann eben).
aber jetzt wieder alles ernst hier!
[quote]Original von seelensturm..neues!!!
ja ja...der Urinstinkt,
aber bitte wieder zurück zu meinem Problem
#28Report
06.10.2008
AB
ZUM
ANWALT!
und die knete mit dem gerichtshämmerchen aus dem
dummen august rausklagen.
ZUM
ANWALT!
und die knete mit dem gerichtshämmerchen aus dem
dummen august rausklagen.
#29Report
[gone] Qm8Kunst
06.10.2008
Original von verleihnix
AB
ZUM
ANWALT!
und die knete mit dem gerichtshämmerchen aus dem
dummen august rausklagen.
Genau so sehe ich das auch, solche Fotografen gehören hier und in der fc meiner Meinung nach soweiso gesperrt !!!
Und hier in der MK sollte vielleicht doch nochmal drüber nachgedacht werden, ob eine Funktion, das man seine Shootingbewertung nachträglich noch abändern kann, nicht vielleicht doch Sinn machen würde !!!
Es kommt mittlerweile nämlich ziemlich oft vor das Modelle das Shoooting direkt danach TOP bewerten, aber noch nach Monaten keine Bilder bekommen, eine Änderungsmöglichkeit wäre meiner Meinung nach nicht nur sinnvoll, sondern auch "fairer" !!!
lg Jörg
#30Report
06.10.2008
kann mich meinen Vorred... ähm ... schreibern nur anschließen.
Interessant ist, liebe seelensturm, dass Du laut deinen Shootingbewertungen nur mit 3 Fotografen 2 Shootings hattest. Also sollte es einer von den dreien sein?!?
Noch interessanter ist, dass einer der Dreien gar nicht hier als Fotograf, sondern als Model angemeldet ist.... hatte er sich als Fotograf versucht?
Ich sehe es so: kein Vertrag (schriftlich) zustandegekommen.... kein konkludentes Handeln nach mündlicher Vereinbarung... keine abgetretenen Rechte Deinerseits ... Verstoß gegen "Recht am eigenen Bild" seinerseits = Unterlassungsklage + Schadensersatzzahlung an Dich.
PS: Achja... und ich meine, wenns wirklich so war, solltest Du den Namen ruhig hier kundtun, damit andere gewarnt sind.
Interessant ist, liebe seelensturm, dass Du laut deinen Shootingbewertungen nur mit 3 Fotografen 2 Shootings hattest. Also sollte es einer von den dreien sein?!?
Noch interessanter ist, dass einer der Dreien gar nicht hier als Fotograf, sondern als Model angemeldet ist.... hatte er sich als Fotograf versucht?
Ich sehe es so: kein Vertrag (schriftlich) zustandegekommen.... kein konkludentes Handeln nach mündlicher Vereinbarung... keine abgetretenen Rechte Deinerseits ... Verstoß gegen "Recht am eigenen Bild" seinerseits = Unterlassungsklage + Schadensersatzzahlung an Dich.
PS: Achja... und ich meine, wenns wirklich so war, solltest Du den Namen ruhig hier kundtun, damit andere gewarnt sind.
#31Report
06.10.2008
Original von Qm8Kunst (Mannheim)
...
Und hier in der MK sollte vielleicht doch nochmal drüber nachgedacht werden, ob eine Funktion, das man seine Shootingbewertung nachträglich noch abändern kann, nicht vielleicht doch Sinn machen würde !!!
Es kommt mittlerweile nämlich ziemlich oft vor das Modelle das Shoooting direkt danach TOP bewerten, aber noch nach Monaten keine Bilder bekommen, eine Änderungsmöglichkeit wäre meiner Meinung nach nicht nur sinnvoll, sondern auch "fairer" !!!
lg Jörg
Die nachträgliche Änderung einer gegebenen Bewertung halte ich nicht für sinnvoll.
Vielleicht wäre es aber besser die Möglichkeit eines Nachtrags zu einer gegebenen Bewertung zu schaffen ?
LG Hans-Gerd
#32Report
06.10.2008
Original von seelensturm..neues!!!
Darf er Bilder von mir veröffentlichen, auch ohne Vertag?
Das folgende ist ausdrücklich keine Rechtsberatung, sondern eine grundsätzliche Betrachtung:
1. Von ein paar Ausnahmen (Ereignis der Zeitgeschichte, unwesentliches Beiwerk etc.) abgesehen darf ein Fotograf nur dann Fotos von Dir öffentlich verbreiten oder zur Schau stellen (z.B. veröffentlichen), wenn Du dazu Deine Erlaubnis gegeben hast.
2. So eine Erlaubnis gibst Du normalerweise in einem Model-Release (Model-Vertrag). Das sollte schriftlich sein, muß aber nicht - auch mündliche Verträge sind im Prinzip wirksam. (Ausnahmen spielen hier keine Rolle.)
3. Gibt es keinen schriftlichen Vertrag, wird es häufig schwierig bis unmöglich, nachzuweisen, was denn vertraglich vereinbart wurde.
4. In so einem Fall ist das gut für das Model. Der Fotograf muß nachweisen, daß das Model ihm ein Einverständnis zur Veröffentlichung gegeben hast. Das kann er mit einem schriftlichen Model-Vertrag. Oder in Grenzen auch mit dem Nachweis, daß das Model ein Honorar fürs Modeln erhalten hat. Oder eventuell auch durch Zeugen, die bezeugen, was da mündlich vereinbart wurde. Ein fehlender Model-Vertrag ist also fast immer gut fürs Model und schlecht für den Fotografen...
5. Wenn der Fotograf den Vertrag nicht einhält ("Du modelst, ich geb Dir die Fotos"), dann wird er nicht automatisch ungültig. Man hat zunächst mal einen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages.
6. Du schreibst nichts darüber, ob Du mit dem Fotografen überhaupt konkret eine Vereinbarung gemacht hast ("Ich model, Du gibst mir die Fotos"). Wenn überhaupts nichts konkret vereinbart wurde, gibt es auch keinen Vertrag, auch keinen mündlichen, und dann darf der Fotograf natürlich überhaupt kein Foto davon einfach so veröffentlichen.
7. Was kann ein Model tun, wenn Fotos von ihm unzulässig veröffentlicht werden? Nun - da gibt es die große Keule: ab zum Anwalt. Der regelt den Rest - allerdings immer dabei bedenken: wenn beim Fotograf kein Geld zu holen ist, zahlst Du Deine Anwalts- und ggf. Gerichtskosten selber. Und kannst dann 30 Jahre lang beim Fotografen zu pfänden versuchen...
Und es gäbe die kleine Keule - man kann den Website-Betreibern, bei denen ein solches Foto veröffentlicht wird, mitteilen, daß man der Abgebildete ist und kein Model-Release vorliegt und man verlangt, daß das Foto umgehend entfernt wird. Tun die das dann nicht, kann man wieder die große Keule rausholen und zum Anwalt gehen. Dann muß man schauen, ob der Website-Betreiber genug Geld hat, die Rechnung zu bezahlen... Und so weiter, und so fort.
Alles, wie gesagt, ganz allgemein skizziert und kein "Ratschlag", was Du tun sollst.
Für den Fotografen dürfte es übrigens mittelschwerpeinlich sein, wenn Du Dich bei der FC beschwerst... Die "Hebelwirkung" dürfte nicht zu unterschätzen sein.
#33Report
06.10.2008
Original von Manfred Dittrich [Cam ist krank]
[quote]Original von M.K.Munich
nur mal 'ne frage: geht's dir jetzt eher darum bilder zu bekommen, oder darum das der fotograf auch keine bilder veröffentlichen dürfte...wenn er dir schon keine aushändigt?
Finde das ist eigentlich ziemlich egal welcher Beweggrund dahinter steht.
Ich kann nicht verstehen wieso ein Fotograf die Bilder nicht rausgibt, wenn er sie schon fix und fertig auf der Platte und auch bereits veröffentlicht hat. Per Mail kostet das ja noch nichtmal was. Würde mich auch extemst ärgern.[/quote]
Ich kann vor allem nicht verstehen, wie man als Fotograf so dämlich sein kann, sich so zu verhalten, wenn man die Fotos nutzen bzw. veröffentlichen will... Da fährt einem doch jedes zu recht gnaddelige Model sofort voll in die Parade.
#34Report
06.10.2008
Original von HermannK
Die Teilnahme an einem Shooting könnte auch als konkludentes Handeln gewertet werden.
Aber nicht zur Veröffentlichung...;-)
#35Report
06.10.2008
Ich glaub, ich muß mir langsam mal einen Textbaustein bauen...
#36Report
06.10.2008
yo... dat kann man auch so kurz sagen:
"Ich sehe es so: kein Vertrag (schriftlich) zustandegekommen.... kein konkludentes Handeln nach mündlicher Vereinbarung... keine abgetretenen Rechte Deinerseits ... Verstoß gegen "Recht am eigenen Bild" seinerseits = Unterlassungsklage + Schadensersatzzahlung an Dich."
"Ich sehe es so: kein Vertrag (schriftlich) zustandegekommen.... kein konkludentes Handeln nach mündlicher Vereinbarung... keine abgetretenen Rechte Deinerseits ... Verstoß gegen "Recht am eigenen Bild" seinerseits = Unterlassungsklage + Schadensersatzzahlung an Dich."
#37Report
[gone] M.G.Berlin
06.10.2008
Original von foto4mat *TfN = Time for Nougat*
..... = Unterlassungsklage + Schadensersatzzahlung an Dich."
Mensch, dass Ihr immer gleich die (erstmal für's Model) teuren Geschütze auffahren müßt ;-)
Das vernünftigste bisher war der Rat von Tom, sich an den Betreiber der FC zu wenden (s.o.).
Diese Unterlassungsklage (der ja erst einmal die anwaltliche Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung usw. vorrausgeht) kostet Geld, die Schadensersatzforderng setzt auch einen Gerichtsprozess vorraus.......und glaub' mir, Schadensersatzzahlungen liegen meist weit unter dem, was man sich erhofft ;-)
Und wenn Du Pech hast, glaubt das Gericht dem Fotografen, wenn er sagt "ich bin doch nur Hobby.Fotograf, das habe ich nicht gewußt, und ich habe mich von der jungen Frau genötigt gefühlt".......bei einem Prozess kann alles mögliche herauskommen.
#38Report
06.10.2008
Original von M.G.Berlin
Und wenn Du Pech hast, glaubt das Gericht dem Fotografen, wenn er sagt "ich bin doch nur Hobby.Fotograf, das habe ich nicht gewußt, und ich habe mich von der jungen Frau genötigt gefühlt".......bei einem Prozess kann alles mögliche herauskommen.
Das nun allerdings kaum...;-)
#39Report
07.10.2008
Der fotograf ist kein Hobby-Fotograf, das kann man daran wiederlegen, dass er für ne Zeitschrift fotografiert (um-check=das war unser 1.shooting) und er auch viele Bands und so vor die Linse nimmt.
Den Namen würde ich auch gerne nennen, allerdings weiß ich nicht, ob das so ein cleverer Schachzug hier wär.
Zwischendurch sag ich schonmall dankeschön für eure Mithilfe
Den Namen würde ich auch gerne nennen, allerdings weiß ich nicht, ob das so ein cleverer Schachzug hier wär.
Zwischendurch sag ich schonmall dankeschön für eure Mithilfe
#40Report
Topic has been closed
Was bitte soll denn das für eine Art der Konfliktlösung sein?
Ich meine, wenn Mann unbedingt aller Welt beweisen will, dass er ein unkontrollierter, unzivilisierter, weltfremder Wilder auf zuviel Testosteron und mit Unterschichten-Macho-Attitüde ist - aber sonst...?!