Blöde Frage wegen Composing... 33
[gone] M.G.Berlin
05.10.2008
Die erste Frage wäre mal: was hast Du mit dem Ergebnis vor?
Und die zweite: welche Art von Bildinhalten willst Du kombinieren?
Und die zweite: welche Art von Bildinhalten willst Du kombinieren?
#2Report
[gone] Botscha macht ne lange Pause
05.10.2008
Zu Frage eins: Z.B. Hier veröffentlichen...
Zu frage zwei: Nehmen wir doch einfach mal den Typ am Tisch... Raum mit Tisch, aufm Tisch ne Flasche Cola, Typ davor und trinkt...
Zu frage zwei: Nehmen wir doch einfach mal den Typ am Tisch... Raum mit Tisch, aufm Tisch ne Flasche Cola, Typ davor und trinkt...
#3Report
[gone] M.G.Berlin
05.10.2008
Ich denke mal, Coca Cola hat was Anderes zu tun, als sich darum zu kümmern ;-)
Ansonsten.....bastel auf dem Etikett der Flasche einfach zwei Buchstaben um.
Ansonsten.....bastel auf dem Etikett der Flasche einfach zwei Buchstaben um.
#4Report
[gone] Botscha macht ne lange Pause
05.10.2008
Hmmm, nicht ganz die Antwort die ich als befriedigend erachte... Zumal Cola ja auch nu eine eigene Spezielle Flaschenform hat..
Is klar das die andere Sorgen haben.. Aber hier in den Foren ist man ja auch immer sehr Vorsichtig mit diesen Dinge, was ja auch total in Ordnung ist!
Die Frage ist ganz einfach die: Darf ich ein geschütztes Produkt Fotografieren und in meine Montage verwenden?
Is klar das die andere Sorgen haben.. Aber hier in den Foren ist man ja auch immer sehr Vorsichtig mit diesen Dinge, was ja auch total in Ordnung ist!
Die Frage ist ganz einfach die: Darf ich ein geschütztes Produkt Fotografieren und in meine Montage verwenden?
#5Report
05.10.2008
Original von Botscha @ planet-botscha.de
Zumal Cola ja auch nu eine eigene Spezielle Flaschenform hat..
die an sich schon geschützt ist...
Original von Botscha @ planet-botscha.de
Die Frage ist ganz einfach die: Darf ich ein geschütztes Produkt Fotografieren und in meine Montage verwenden?
die antwort ist ganz einfach die: nein!
gruss daniel
#6Report
[gone] Botscha macht ne lange Pause
05.10.2008
Das würde ja bedeuten das "der" Floridaurlauber der sich mit Micky Maus fotografieren läßt, und es auf seiner Webseite veröffentlicht, Urheberrechtlich belangt werden kann..
Richtig?
Richtig?
#7Report
05.10.2008
Original von Botscha @ planet-botscha.de
Das würde ja bedeuten das "der" Floridaurlauber der sich mit Micky Maus fotografieren läßt, und es auf seiner Webseite veröffentlicht, Urheberrechtlich belangt werden kann..
Richtig?
theoretisch ja
#8Report
[gone] Botscha macht ne lange Pause
05.10.2008
Übel....
Hoffentlich hat diesen Thread kein Anwalt gelesen der nix zu tun hat...
Aber immerhin hab ich bei dir doppelt so viele Markenprodukte auf der SC gesehen wie bei mir...LOL
Aber danke für die Auskunft..
N8
Botscha
Hoffentlich hat diesen Thread kein Anwalt gelesen der nix zu tun hat...
Aber immerhin hab ich bei dir doppelt so viele Markenprodukte auf der SC gesehen wie bei mir...LOL
Aber danke für die Auskunft..
N8
Botscha
#9Report
05.10.2008
Markenprodukt? Bei mir? Versuch ich zu vermeiden... Schreib doch mal bitte als PN, welche Bilder Du meinst?
Und Marke ist nicht gleich Marke... Aber Coca Cola ist gerade eine harte Nuss in der Sicht ;)
Gruss Daniel
Und Marke ist nicht gleich Marke... Aber Coca Cola ist gerade eine harte Nuss in der Sicht ;)
Gruss Daniel
#10Report
[gone] Botscha macht ne lange Pause
05.10.2008
Es muss da aber noch etwas geben....
Kleine Geschichte.. Ich hab dei einem I-net Auktionshaus einen Artikel verkauft und von der HP des Herstellers Bilder genommen.... Mecker bekommen... Einen Ähnlichen Artikel habe ich bfotografiert (Weil kein Bild da war) aber kein Mecker bekommen....
Kleine Geschichte.. Ich hab dei einem I-net Auktionshaus einen Artikel verkauft und von der HP des Herstellers Bilder genommen.... Mecker bekommen... Einen Ähnlichen Artikel habe ich bfotografiert (Weil kein Bild da war) aber kein Mecker bekommen....
#11Report
05.10.2008
Sagt ja keiner, dass Du NICHTS fotografieren darfst... Und kommt auch immer auf den Zweck und den Zusammenhang an... Beim Foto einer Veranstaltung, wo jemand ne Cola trinkt, wird auch Coca Cola kaum was sagen, wenns im Netz landet... Die meisten Produkte sind auch kein Problem... Aber gerade Coca Cola soll da seeeeehr sensibel und unlustig sein... Weil auch z.B. das Design der Frasche geschützt ist...
Aber vllt. haben da unsere Juristen mehr zu sagen...?
Gruss Daniel
Aber vllt. haben da unsere Juristen mehr zu sagen...?
Gruss Daniel
#12Report
06.10.2008
Guten Morgen ...
nicht nur Coca-Cola ist da sehr eigen ... das betrifft zum Beispiel auch den Eiffelturm bei Nacht ...
Viele Grüße
Tobias
nicht nur Coca-Cola ist da sehr eigen ... das betrifft zum Beispiel auch den Eiffelturm bei Nacht ...
Viele Grüße
Tobias
#13Report
06.10.2008
hä ... ???
was`n mit euch ???
alles was du selber knipst und wo das knipsen nicht verboten ist, darfst du verwenden, bearbeiten und veröffentlichen
alles andere wäre ja schrecklich ... keine bildbände von berlin oder paris mehr zu veröffentlichen
was`n mit euch ???
alles was du selber knipst und wo das knipsen nicht verboten ist, darfst du verwenden, bearbeiten und veröffentlichen
alles andere wäre ja schrecklich ... keine bildbände von berlin oder paris mehr zu veröffentlichen
#14Report
06.10.2008
Also den Reichstag in verhüllter Form durftest Du zwar knipsen, aber eine Veröffentlichung ist verboten. Du wirst z.b. in der FC kein derartiges Bild finden.
#15Report
06.10.2008
doch eins hab ich gefunden ... aber selbst mit google suche kommen einige ;o)
ich glaube aber, es war vorher bekannt, wie es sich mit den bildrechten bei christo verhält ;o))
jedoch is die situation auch ein wenig anders ... wenn ich die verhüllung als eine vorstellung sehe ... so kann ich im theater auch nicht knipsen
ich glaube aber, es war vorher bekannt, wie es sich mit den bildrechten bei christo verhält ;o))
jedoch is die situation auch ein wenig anders ... wenn ich die verhüllung als eine vorstellung sehe ... so kann ich im theater auch nicht knipsen
Original von IThomasI (DD,L, EF, manchmal auch in M)
Also den Reichstag in verhüllter Form durftest Du zwar knipsen, aber eine Veröffentlichung ist verboten. Du wirst z.b. in der FC kein derartiges Bild finden.
#16Report
[gone] M.G.Berlin
06.10.2008
Es gibt kein generelles Ja oder Nein......es kommt auf den Kontext an.
#17Report
06.10.2008
solange du Bilder für den privaten Bereich verwendest, kannst du machen was du möchtest, in dem Moment wo du es veröffentllichst verstösst du bei Abbildungen von Markenprodukten gegen geltendes Urheberrecht.
Coca Cola versteht da überhaupt keinen Spass, kann dir gerne mehr Infos geben auf Anfrage..
nehme irgendeine Flasche und fülle diese mit einem dunklen Getränk, den Contex versteht denke ich jeder, so bist du aus dem Schneider....
Coca Cola versteht da überhaupt keinen Spass, kann dir gerne mehr Infos geben auf Anfrage..
nehme irgendeine Flasche und fülle diese mit einem dunklen Getränk, den Contex versteht denke ich jeder, so bist du aus dem Schneider....
#18Report
06.10.2008
Also zum Thema verhüllter Reichstag, dass liegt daran, dass das Kunstwerk nicht bleibend installiert wurde. Sondern von Vornherin klar war, dass es wieder rückgängig gemacht wird.
UrhG § 59 Werke an öffentlichen Plätzen
(1) 1Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.
2Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
Zur Ursprungsfrage:
Da kommt es sicher auf tausende Details an.
Kommerzielle Nutzung?
Stehtst Du im Wettbewerb mit dem Markeninhaber?
Ist es auf dem Bild Beiwerk oder Hauptmotiv?
Überlegt Euch mal, es wäre verboten. Dann gäbe es keine Bilder mehr mit Autos drauf. Allerdings wäre es ein Vorteil, wenn die ganzen Schrankwandbilder hier verschwinden, wenn IKEA klagt LOL
UrhG § 59 Werke an öffentlichen Plätzen
(1) 1Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.
2Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
Zur Ursprungsfrage:
Da kommt es sicher auf tausende Details an.
Kommerzielle Nutzung?
Stehtst Du im Wettbewerb mit dem Markeninhaber?
Ist es auf dem Bild Beiwerk oder Hauptmotiv?
Überlegt Euch mal, es wäre verboten. Dann gäbe es keine Bilder mehr mit Autos drauf. Allerdings wäre es ein Vorteil, wenn die ganzen Schrankwandbilder hier verschwinden, wenn IKEA klagt LOL
#19Report
06.10.2008
#20Report
Topic has been closed
Es geht um sagen wir mal ne einfache Bildmontage.
Stellen wir uns mal ein Bild vor wie ein Man an einem Tisch sitzt und eine Flasche Cola trinkt...
Nun kann ich nach vollziehen das ich das Bild der Flasche Cola nicht als Bild von der Firma Coca Cola zB von der Webseite nehmen darf.
Aber wie ist es wenn ich jetzt eine Flasche Coca Cola selbst Fotografiere und dieses Bild einmontiere??
Oder.. Das Schloß von Disney World in K.P. Florida... Nicht von der Webseite, is klar, gibt mecker vom ollen Disney, Selbst in Florida gewesen und dat ding Fotografiert und nu...?
Weiss das jemand?
Danke für eure grauen Zellen!!
Botscha