Blöde Frage wegen Composing... 33
06.10.2008
Original von Botscha @ planet-botscha.de
Stellen wir uns mal ein Bild vor wie ein Man an einem Tisch sitzt und eine Flasche Cola trinkt...
Nun kann ich nach vollziehen das ich das Bild der Flasche Cola nicht als Bild von der Firma Coca Cola zB von der Webseite nehmen darf.
Aber wie ist es wenn ich jetzt eine Flasche Coca Cola selbst Fotografiere und dieses Bild einmontiere??
Gar nichts ist dann.
Die Marke Coca-Cola, das Logo und die Flaschenform genießen markenrechtlichen Schutz (und außerdem Schutz als Geschmacksmuster).
Das bedeutet, sehr stark vereinfacht gesagt, daß sie gewissen Schutz genießen und Du keine Limonade mit diesen Logos usw. herausbringen darfst. Du darfst, ebenfalls sehr stark vereinfacht gesagt, nicht diese Logos usw. im geschäftlichen Verkehr im Zusammenhang mit Limonade benutzen und vor allem darfst Du sie nicht einfach selber ungefragt verwerten.
Du kannst aber natürlich den Kram fotografieren, und solche Fotos auch durchaus veröffentlichen. (Schau mal in die Archive der Fotoagenturen, wieviele Fotos mit Coca-Cola-Logos, -Werbung und -Flaschen da drin sind...)
Ein Coca-Cola-Kalender wiederum wird problematisch.
Oder.. Das Schloß von Disney World in K.P. Florida... Nicht von der Webseite, is klar, gibt mecker vom ollen Disney, Selbst in Florida gewesen und dat ding Fotografiert und nu...?
Andere Baustelle - das Schloß könnte urheberrechtlich geschützt sein, da wären dann eventuell Rechte des Architekten berührt. Was die Verwertung von Fotos des Schlosses betrifft, google mal nach "BGH, Tegeler Schloss", auch da kommt es wieder auf die genauen Umstände des Einzelfalles an.
Einfache Antwort daher: jein.
Es kommt, wie immer, auf alle Umstände des Einzelfalles an.
#22Report
06.10.2008
Original von Daniel Hecker [dh-photodesign.de]
[quote]Original von Botscha @ planet-botscha.de
Das würde ja bedeuten das "der" Floridaurlauber der sich mit Micky Maus fotografieren läßt, und es auf seiner Webseite veröffentlicht, Urheberrechtlich belangt werden kann..
Richtig?
theoretisch ja[/quote]
Nein. Weder theoretisch noch praktisch.
Das Mickey-Mouse-Kostüm, das die Darsteller dort tragen, ist nicht urheberrechtlich geschützt (im Gegensatz zur gezeichneten Mickey Mouse). Es besteht, nach deutschem Recht, auch kein Geschmacksmusterschutz, der ist nämlich längst ausgelaufen. Und Markenrechte werden auch nicht tangiert.
#23Report
06.10.2008
Original von Cerunnos (Zusatzklammer von KD71)
Habe noch einige nette Links dazugefunden:
Barbie 1
Und wer sich das mal ganz genau, in aller Ruhe durchliest, der wird erkennen, wie komplex die Beurteilung ist. RA Seiler bringt das, wie bei ihm üblich, in recht verständlichen Worten zu Papier. Und man kann daraus schon sehr gut erkennen, wie der Ansatz ist, die Wirkung markenrechtlicher und geschmacksmusterrechtlicher Aspekte bei der Nutzung von geschützten Sachen in der Fotografie zu beurteilen.
Wenn es, wie im Ausgangsbeispiel, nur darum geht, daß jemand Coca-Cola trinkt, dann wird das erstmal völlig unproblematisch sein. Aber natürlich wird man auch Konstellationen konstruieren können, in denen das mit bestimmten Rechten von Coca-Cola kollidieren könnte.
Otto Normalfotograf, der nicht gleichzeitig im Limonadenbusiness tätig ist, wird sich da aber wohl keine Gedanken drum machen müssen.
#24Report
#25Report
06.10.2008
Original von Cerunnos (Zusatzklammer von KD71)
Habe noch einige nette Links dazugefunden:
Barbie 1
Barbie Puppe 2
Script über Markenrecht
Gut, daß es hier nur um Barbie und nicht um Ken geht....sonst wäre ich jetzt wohl in Schwierigkeiten ^^
#26Report
06.10.2008
Original von Erle - goes Berlin (24. - 27.10.)
Also hab ich jetzt hier ein verbrechen begangen weil der Hersteller des reifens im Hintergrund ja eigentlich deutlich erkennbar ist??
Lies mal alles, was oben geschrieben steht, lies mal die Links auf fotorecht.de (Barbie), lies es sorgfältig und aufmerksam.
Und dann ist Deine Frage auch schon beantwortet.
[IMG]
#27Report
06.10.2008
Das thema interessiert mich auch und in dem thread sind viele nützliche links gepostet worden.
Dafür ein 'DANKE' an diejenigen!
Dafür ein 'DANKE' an diejenigen!
#28Report
[gone] H.S. "Mietstudio mit Herz" Mainz
06.10.2008
Das kann man nicht eindeutig mit ja oder nein beantworten.
Kirchen z.B. braucht man oft eine Genehemigung wenn man sie im Internet veröffentlichen will.
bei uns gibt es z.B. eine mit Chagallfenstern - da hab ich mich im Sekretatiat erkundigt, die haben weiterverwiesen (weiß nicht mehr wo)
- von denen hätte ich die Genehmigung bekommen wenn ich 2 Euro im Monat zahle.
Den Eiffelturm auch noch als Beispiel - den darf man fotografiert im dunkeln nicht veröffentlichen, aber im hellen fotografiert schon (oder andersrum?)
Also am besten "vor Ort" nachfragen.
Kirchen z.B. braucht man oft eine Genehemigung wenn man sie im Internet veröffentlichen will.
bei uns gibt es z.B. eine mit Chagallfenstern - da hab ich mich im Sekretatiat erkundigt, die haben weiterverwiesen (weiß nicht mehr wo)
- von denen hätte ich die Genehmigung bekommen wenn ich 2 Euro im Monat zahle.
Den Eiffelturm auch noch als Beispiel - den darf man fotografiert im dunkeln nicht veröffentlichen, aber im hellen fotografiert schon (oder andersrum?)
Also am besten "vor Ort" nachfragen.
#29Report
06.10.2008
Original von *Augen-Blicke* (mom.keine neuen Termine mögl.)
den darf man fotografiert im dunkeln nicht veröffentlichen
richtig. ausser du bekommst jemand dazu die beleuchtung abzuschalten. weil die ist geschützt und nicht der turm selbst...
gruss daniel
#30Report
06.10.2008
*lach*
fotografieren darf man den Eiffelturm selbstverständlich auch bei Nacht. Nur ist die Veröffentlichung der Bilder sehr problematisch (sprich: teuer) weil die Beleuctung, wie Daniel schon richtig geschrieben hatte, durch den Künstler geschützt ist.
Deswegen wirst Du in der fc auch kein Bild finden, auf dem der Eiffelturm mit eingeschalteter Beleuchtung zu finden ist. Solche Bilder werden von der fc übrigens auch rigeros gelöscht, weil die fc der erste Ansprechpartner des Künstlers (bzw. seines Anwaltes) ist.
Viele Grüße
Tobias
Original von *Augen-Blicke* (mom.keine neuen Termine mögl.)
Den Eiffelturm auch noch als Beispiel - den darf man fotografiert im dunkeln nicht veröffentlichen, aber im hellen fotografiert schon (oder andersrum?)
Original von Daniel Hecker [dh-photodesign.de]Also ...
richtig. ausser du bekommst jemand dazu die beleuchtung abzuschalten. weil die ist geschützt und nicht der turm selbst...
fotografieren darf man den Eiffelturm selbstverständlich auch bei Nacht. Nur ist die Veröffentlichung der Bilder sehr problematisch (sprich: teuer) weil die Beleuctung, wie Daniel schon richtig geschrieben hatte, durch den Künstler geschützt ist.
Deswegen wirst Du in der fc auch kein Bild finden, auf dem der Eiffelturm mit eingeschalteter Beleuchtung zu finden ist. Solche Bilder werden von der fc übrigens auch rigeros gelöscht, weil die fc der erste Ansprechpartner des Künstlers (bzw. seines Anwaltes) ist.
Viele Grüße
Tobias
#31Report
[gone] Botscha macht ne lange Pause
06.10.2008
Lustig wirds werden wenn ich den E-turm bei Tag fotografiere, abdunkle und beleuchtungseffekte drauflege... LOL
Ich mein da sind wir doch beim Thema was ist real was uns TV und Presse zeigt... Ich denke das da auch wie nix gutes Manipuliert wird...
Wilkommen in der Matrix........ WUHAHAHA!! (Hämisches Echogeladenes Lachen)
Ich mein da sind wir doch beim Thema was ist real was uns TV und Presse zeigt... Ich denke das da auch wie nix gutes Manipuliert wird...
Wilkommen in der Matrix........ WUHAHAHA!! (Hämisches Echogeladenes Lachen)
#32Report
Topic has been closed
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