Foto-Walser jetzt mit Garantie-Anerkennungs-Gebühr? 65
16.09.2008
Lies erst mal deine Garantiebedingungen und deine Gewährleistungsbedinnungen genau Durch.
Dann weisst du was Sache ist.
egal ob du dir mit der Bearbeitungsgebühr nochmals derartigen Schrott ins Haus holen willst oder nicht - das Ganze ist in jedem Fall eine Sache, die Du an die Verbraucherzentrale herantragen solltest.
Dann weisst du was Sache ist.
egal ob du dir mit der Bearbeitungsgebühr nochmals derartigen Schrott ins Haus holen willst oder nicht - das Ganze ist in jedem Fall eine Sache, die Du an die Verbraucherzentrale herantragen solltest.
#22Report
16.09.2008
Das ist doch das Alte Problem
Die dinger Rauchen doch immer ab wenn mann sie mal einwenig mehr belastet.
Habe ne Henselanlage aber wenn ich mal mit Freunden zusammengearbeitet habe sind mir auch schon 2 Walimex abgeraucht und das gefärliche ist der Troppfende Kunststoff wenn das ding Raucht.
Oder das Spannung auf das Gehäuse liegt das kriegst du einen Stromschlag wen du den Kopf anfasst.
Sage nur hande weg von den dingern sind Lebensgefärlich und haben kein ce Zeichen
LG
Jürgen
Die dinger Rauchen doch immer ab wenn mann sie mal einwenig mehr belastet.
Habe ne Henselanlage aber wenn ich mal mit Freunden zusammengearbeitet habe sind mir auch schon 2 Walimex abgeraucht und das gefärliche ist der Troppfende Kunststoff wenn das ding Raucht.
Oder das Spannung auf das Gehäuse liegt das kriegst du einen Stromschlag wen du den Kopf anfasst.
Sage nur hande weg von den dingern sind Lebensgefärlich und haben kein ce Zeichen
LG
Jürgen
#23Report
16.09.2008
in den ABG von foto walser steht aber nix von kulanz und kohle drin. da ist die ganz normale garantie (gestzlich) abgedruckt.
#24Report
16.09.2008
Nur das blöde das auch Richter und auch Multiblitz genauso knallen und abrauchen.
Bin mal gespannt wie Richter den Schaden händelt, leider gerade aus der Gewährleistung raus.
Harrystefanw
Bin mal gespannt wie Richter den Schaden händelt, leider gerade aus der Gewährleistung raus.
Harrystefanw
#25Report
16.09.2008
Ich besaß mal 2x 350CR Studioblitzleuchten.
Beide verabschiedeten sich nach ca. 3/4 Jahr mit einem Kondensatorknall.
Die Dinger sind einfach fehlerhaft gebaut.
Beide verabschiedeten sich nach ca. 3/4 Jahr mit einem Kondensatorknall.
Die Dinger sind einfach fehlerhaft gebaut.
#26Report
16.09.2008
Ich hab Richter seit etwa 8 Jahren und mir ist noch keiner abgeraucht - obwohl Die Teile laufend im Einsatz sind. Sogar Mietstudiobetrieb haben sie problemlos überstanden, wenn man von mechanischen Schäden absieht, die durch rohe Gewalt zugefügt wurden.
Ein Star500 zeigte nach 2 1/2 jahren Ausfallerscheinungen.
Eingesandt, sofort ein Ersatzgerät erhalten (ich hab lediglich das Porto bezahlt).
Nach nichtmal einer Woche hatte ich mein Gerät repariert zurück.
Das Ganze ohne Berechnung!! - Zeige mir hier jemand einen Biltzgerätehersteller, der einen vergleichbaren Service bietet!
Nachtrag:
Früher hatte ich Multiblitz. Das wurde mir dann zu teuer und der Service war bescheiden!
Ein Star500 zeigte nach 2 1/2 jahren Ausfallerscheinungen.
Eingesandt, sofort ein Ersatzgerät erhalten (ich hab lediglich das Porto bezahlt).
Nach nichtmal einer Woche hatte ich mein Gerät repariert zurück.
Das Ganze ohne Berechnung!! - Zeige mir hier jemand einen Biltzgerätehersteller, der einen vergleichbaren Service bietet!
Nachtrag:
Früher hatte ich Multiblitz. Das wurde mir dann zu teuer und der Service war bescheiden!
#27Report
16.09.2008
ich kann auch nur sagen "qualität hat seinen preis!"
ich arbeite zum teil noch mit fast 30 jahre alten bron-geräten... die funktionieren wie am ersten tag! ich möchte mal einen walimax mit 30 jahren auf dem buckel sehen ;-)
mir wäre es bei jobs einfach zu riskant mit solchen billigen knalltüten zu arbeiten. wenn ein gerät ausfällt wäre das teurer als das was ich beim kauf einsparen würde!
und was hier noch kein mensch angesprochen hat ist das thema konstanz in der helligkeit und farbtemperatur! da schwanken billige geräte zum teil heftig!
ich arbeite zum teil noch mit fast 30 jahre alten bron-geräten... die funktionieren wie am ersten tag! ich möchte mal einen walimax mit 30 jahren auf dem buckel sehen ;-)
mir wäre es bei jobs einfach zu riskant mit solchen billigen knalltüten zu arbeiten. wenn ein gerät ausfällt wäre das teurer als das was ich beim kauf einsparen würde!
und was hier noch kein mensch angesprochen hat ist das thema konstanz in der helligkeit und farbtemperatur! da schwanken billige geräte zum teil heftig!
#28Report
16.09.2008
Original von Uwe Kernchen
Hallo, bei mir ist ein Walser-Blitzkopf mit einem Knall abgeraucht, das Gerät ist ein knappes Jahr als.
Kein Problem, dachte ich! Hast ja Garantie.
"Ein knappes Jahr"? Da hast Du ja noch Gewährleistung, nicht nur Garantie.
Haben die sich mal dazu geäußert, ob sie das als einen Schaden im Rahmen ihrer gesetzlichen Gewährleistungspflicht anerkennen?
Ich höre immer Kulanz?
Wo ist denn da Kulanz, wenn ich für die Anerkennung meiner Gewährleistungsrechte eine Gebühr zahlen soll?
Du sprachst von "Garantie", nicht von "Gewährleistung".
Übrigens gibt es keine "Gewährleistungsrechte". Es gibt eine Gewährleistungspflicht. Und die hat der Händler.
1. "Gewährleistungspflicht" bedeutet, daß der Händler zu gewährleisten hat, daß die Ware bei Dir ohne sichtbare und ohne verdeckte Schäden ankommt.
2. Die Gewährleistung bedeutet nicht, daß der Händler garantieren muß, daß die Ware 2 Jahre lang funktioniert. Sie greift nur bei Schäden, die bereits bei Lieferung vorhanden waren.
3. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beträgt 24 Monate. Vereinfacht gesagt gilt:
Tritt in den ersten 6 Monaten nach Lieferung ein Schaden auf, wird unterstellt, daß der Schaden bereits bei Lieferung verdeckt vorhanden war. Der Händler darf den Beweis des Gegenteils erbringen, dann gibt's natürlich nichts zu gewährleisten.
Tritt in den weiteren 18 Monaten der Gewährleistungspflicht ein Schaden auf, wird unterstellt, daß der Schaden während des Gebrauchs entstanden ist. Der Käufer darf den Beweis des Gegenteils erbringen, dann muß der Händler gewährleisten.
Wie man diesen Beweis erbringen kann, hängt vom Einzelfall ab. Wenn eine Safetür nach 12 Monaten in 50 Stücke zerfällt, und es keine offensichtlichen Zeichen gibt, daß man mit Gewalt an der Safetür manipuliert hat, wird man vermutlich sagen: der Schaden war schon verdeckt vorhanden - wenn eine Safetür einfach so auseinanderfällt, muß sie einen Fabrikationsfehler gehabt haben. Wenn der Verschluß einer hochwertigen SLR nach 18 Monaten und 2000 Auslösungen kaputt geht und die Kamera offensichtlich nicht mechanisch oder sonstwie mißhandelt worden ist, wäre das wohl ähnlich - der Verschluß muß mehr aushalten, tut er's nicht, war er wohl von Anfang an defekt.
Wenn man sich nicht einigen kann, geht man vor Gericht und das bestellt einen Gutachter.
Etwas völlig anderes ist die Garantie - das ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Der Hersteller kann eine Garantie auf seine Produkte geben, muß aber nicht. Wenn er eine Garantie gibt, kann er die Garantiebedingungen nach seinem Belieben gestalten. Sie sind aber dann in diesem Rahmen durchaus verpflichtend:
§ 443 BGB
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
(1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.
(2) Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.
Versteht Walser DAS unter der Beweislastumkehr?
Mich würde mal eure Meinung zu diesem Thema interessieren.
Im Moment ist völlig unklar, ob Du die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers in Anspruch nehmen wolltest oder die Garantie des Herstellers.
Wenn der Händler gewährleisten muß, darf er kein Geld dafür kassieren.
#29Report
16.09.2008
Original von ScharfGestellt (senk yu vor yur visit)
Das ist leider größtenteils Unsinn und Halbwissen.
Jein. Und anstatt das so ziemlich sinnlos in die Debatte zu werfen, hättest Du die Fehler benennen und korrigieren sollen...
Original von http://www.fotograf-thueringen.de
hast Du den Blitzkopf als Privatperson oder als Firma gekauft? Als Firma hast Du meines Wissens nach nur eine Gewährleistung von 6 Monaten in der Walser Dir nachweisen muß, dass das Gerät durch Deine Einwirkung kaputt gegangen ist. Nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um und Du mußt Walser nachweisen daß der Blitz nicht durch Deine Einwirkung zu Schaden kam. Und solche Beweisführungen gestalten sich immer schwierig. Bei Privatpersonen hingegen liegt die Beweislast über die vollen 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung bei Walser wenn ich mich recht entsinne.
Das ist nicht richtig.
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht nach §438 BGB gibt es im Prinzip nur gegenüber Verbrauchern - nicht gegenüber Unternehmern (Gewerbekunden; dazu zählen auch Freiberufler, also eben alle Selbständigen, und Vollkaufleute sowieso). Diesen gegenüber kann die Gewährleistungspflicht ausgeschlossen werden, und das wird üblicherweise auch immer so gemacht.
Die Frist der Gewährleistungspflicht von 24 Monaten splittet sich in 6 + 18 Monate mit der oben schon genauer beschriebenen Umkehr der Beweislast.
#30Report
16.09.2008
Original von Uwe Kernchen
3) Der Blitzkopf ist bei normalem Gebrauch mit einem Knall und starker Rauchentwicklung aus dem Inneren abgeraucht. Es liegen keinerlei äußere Schäden vor, nur innerlich ist das Ding Schrott. Wo sollte da ein Produktionsfehler in Zweifel stehen?
Keine Ahnung. Du wirst es nachweisen müssen...
#31Report
16.09.2008
Original von ScharfGestellt (senk yu vor yur visit)
Hallo.
Zu 1: Sicher? Also wenn ich deine Homepage sehe, du gibst Workshops, vermietest dein Studio und hast Veröffentlichungen. Das ist eigentlich einwandfrei gewerblich und du hättest das Gerät dann nicht Privat gekauft. Du betreibst eigentlich, wenn ich das richtig einschätze, ein Gewerbe. Egal ob groß oder klein, es ist eigentlich gewerblich.
Das ist aber unerheblich.
Entscheidend ist: als was hat er denn den Blitzkopf gekauft?
Auch der Unternehmer kann Dinge privat kaufen. Es wäre am Händler, nachzuweisen, daß ein Unternehmer gekauft hat und nicht ein Verbraucher.
Zu 4: Ich versteh Foto Walser irgendwie und finde das mit den 29.95 eigentlich sogar irgendwie fast Fair bei dem Neupreis solcher Geräte. Er könnte sich auch Stur stellen und dir gar nichts anbieten. Dann wärst du komplett Nase und hättest nur die Wahl zwischen Gericht und viel Geld investieren oder Neugerät kaufen...
Der Preis ist ebenfalls unerheblich. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht gilt auch für Waren, die € 0,99 gekostet haben...
(Sie gilt m.W. sogar für Waren, die € 0,00 gekostet haben, wenn der Händler die aus Freundlichkeit bei einem Kauf oben drauf legt... Den sie gilt für die Waren, der er liefert. Da müsste er schon ausdrücklich: "Kostenloses Werbegeschenk" draufschreiben.)
So oder so ist das Verhalten von Foto Walser aber mehr als suboptimal und bringt sie vermutlich auch rechtlich in die Bredouille - weil anscheinend völlig unklar ist, was Foto Walser damit ausdrücken will.
Sie hätten besser klipp und klar sagen sollen: "Für eine Garantieleistung wenden Sie sich bitte an den Hersteller. Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistungspflicht müssen wir leider zurückweisen, weil... Wir bieten Ihnen aber aus Kulanzgründen an, ..."
#32Report
16.09.2008
Original von VisualPursuit
[quote]Original von ScharfGestellt (senk yu vor yur visit)
Ich weiß das China billig ist, aber das war zu wenig..
Die Dinger kosten in Shanghai in den (teuren) Touristenshops 90 Dollar
inclusive Tasche, Stativ, Schirm und Kleinkram. Das ist inclusive Marge.
Walser hält sich mit der Gebühr schadlos.
Im Zweifel stecken die die bereits gebrauchte Blitzröhre und das Pilotlicht
um auf einen neuen Chinakracher und schicken es zurück an den
unglücklichen Käufer. Der hat dann mit Glück noch ein paar Tage
Spass daran. Bis es wieder Peng macht.
Die Foren sind voll mit Berichten über explodierende und im wahrsten
Sinne des Wortes abrauchende Chinakracher.
Aber jeden Tag steht ein neuer Dummer auf und will von seinem Geld
getrennt werden.[/quote]
Das wäre übrigens der Punkt, an dem man Foto Walser zu packen bekäme...
Wenn die wissentlich minderwertige Ware in Verkehr bringen... Davon mal abgesehen: haben die überhaupt ein VDE- bzw. CE-Zeichen?
Wenn die Foren voll sind von solchen Berichten, sollte mal jemand sie sammeln und eine Verbraucherzentrale drauf ansetzen.
Übrigens: "Dafür ist es ja auch besonders billig!" ist keine Rechtfertigung, mangelhafte Ware zu verkaufen. Schon gar nicht rechtlich...
(Dann muß man draufschreiben "Mängelexemplar", "Defekt!", "Nur für Bastler!" o.ä.)
#33Report
16.09.2008
CE -Zeichen haben die sicher draufgeklebt. Die Frage ist nur, wie die Konformitätserklärung zustande kam und wer sie unter welchen Bedingungen ausgestellt hat.
In dieser Richtung müßte man über die Verbraucherzentrale nachhaken.
Allein schon die Tatsache, dass man in Fotoforen häufig Berichte findet, dass sich diese Teile unter Knall- und Rauchentwicklung verabschieden, müsste hellhörig machen.
IMHO verstößt Walser mindestens gegen die im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz festgelegte Produktbeobachtungspflicht.
Möglicherweise besteht eine Gesundheitsgefährdung durch giftige Dämpfe wenn ein Kondensator hochgeht.
Kann mir jemand mal eine Bedienungsanleitung von einem Gerät das abgeraucht ist - scannen und als pdf Datei zusenden?
In dieser Richtung müßte man über die Verbraucherzentrale nachhaken.
Allein schon die Tatsache, dass man in Fotoforen häufig Berichte findet, dass sich diese Teile unter Knall- und Rauchentwicklung verabschieden, müsste hellhörig machen.
IMHO verstößt Walser mindestens gegen die im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz festgelegte Produktbeobachtungspflicht.
Möglicherweise besteht eine Gesundheitsgefährdung durch giftige Dämpfe wenn ein Kondensator hochgeht.
Kann mir jemand mal eine Bedienungsanleitung von einem Gerät das abgeraucht ist - scannen und als pdf Datei zusenden?
#34Report
16.09.2008
Ich habe mich auch vor 1 Jahr oder so über die 30 € Gebühr gewundert, aber denke rechtlich geht das in Ordnung, auch wenn es nicht kundenfreundlich ist.
Habe aber nach Zahlung der 30 € einen nagelneuen, höherwertigen (statt 500 WS einen mit 600 Ws) und superschnell (2 Tage oder so) bekommen. Ehrlich gesagt war mir auch lieber als 5 Wochen auf einen reparierten zu warten.
Dirk
Habe aber nach Zahlung der 30 € einen nagelneuen, höherwertigen (statt 500 WS einen mit 600 Ws) und superschnell (2 Tage oder so) bekommen. Ehrlich gesagt war mir auch lieber als 5 Wochen auf einen reparierten zu warten.
Dirk
#35Report
16.09.2008
Original von Camera Obscura DAS Original
CE -Zeichen haben die sicher draufgeklebt. Die Frage ist nur, wie die Konformitätserklärung zustande kam und wer sie unter welchen Bedingungen ausgestellt hat.
In dieser Richtung müßte man über die Verbraucherzentrale nachhaken.
Allein schon die Tatsache, dass man in Fotoforen häufig Berichte findet, dass sich diese Teile unter Knall- und Rauchentwicklung verabschieden, müsste hellhörig machen.
IMHO verstößt Walser mindestens gegen die im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz festgelegte Produktbeobachtungspflicht.
Möglicherweise besteht eine Gesundheitsgefährdung durch giftige Dämpfe wenn ein Kondensator hochgeht.
Das wären alles Ansätze, da mal grundsätzlich aktiv zu werden. Und vermutlich auch sinnvolle. Dem TE hilft das für den Einzelfall erstmal wenig. Der müsste dann warten, bis sich da was geklärt hat.
#36Report
16.09.2008
Original von Dirk B.
Ich habe mich auch vor 1 Jahr oder so über die 30 € Gebühr gewundert, aber denke rechtlich geht das in Ordnung, auch wenn es nicht kundenfreundlich ist.
Das geht mit Sicherheit nicht.
Für die Erfüllung der Gewährleistungspflicht kann man kein Entgelt verlangen. Für die der Garantie auch nicht.
Und "Gebühren" kann Foto Walser sowieso nicht erheben. Da würde ich dann doch gern mal die staatlich abgesegnete Gebührenordnung sehen, auf deren Grundlage da "Gebühren" erhoben werden...
Eine Gebühr ist (veraltet: Gebührnis) ist ein Entgelt für hoheitliche Aufgaben.
Die Gebühr ist ein Betrag, der für eine Dienstleistung einer Behörde, eines Gerichts, einer Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts (z. B. für eine Genehmigung) zu zahlen ist. Im Sprachgebrauch der Verwaltung zählen Gebühren neben den Beiträgen und Steuern zu den Abgaben. "Abgaben" ist also der Oberbegriff für Steuern, Gebühren und Beiträge.
Daneben ist eine Gebühr eine auf Grund gesetzlicher Vorschriften erhobene Vergütung für Leistungen bestimmter Berufsgruppen (z. B. Deutschland: RVG, GOÄ).
(Wikipedia)
(Da möchte man ja fast Abmahnanwalt sein... ;-] Vortäuschung einer Rechtspflicht - hier: "Gebühren" - im Rechtsverkehr... boaa...)
#37Report
16.09.2008
@ tom
über die Bedienungsanleitung in Verbindung mit produkthaftung ist da meist schnell was zu machen - das hilft dann dem TE auch schnell - wenn er sich etwas dahinter klemmt.
über die Bedienungsanleitung in Verbindung mit produkthaftung ist da meist schnell was zu machen - das hilft dann dem TE auch schnell - wenn er sich etwas dahinter klemmt.
#38Report
16.09.2008
Original von Camera Obscura DAS Original
@ tom
über die Bedienungsanleitung in Verbindung mit produkthaftung ist da meist schnell was zu machen - das hilft dann dem TE auch schnell - wenn er sich etwas dahinter klemmt.
die bedienungsanleitung für die serie cy-k von walimex ist *hier (klick)*.
jetzt weiß ich aber nicht, ob der threaderöffner ein gerät dieser serie meint...
#39Report
16.09.2008
Lieber TomRohwer..
Du kannst gut fotografieren. Aber auch für dich: Wenn du dich nicht auskennst dann schreibe doch zu einem Thema lieber nichts als schlicht und ergreifend hier mit Schwachsinn anderen falsche Hoffnungen zu machen..
Nur ein paar Beispiele, alle von dir:
Falsch: Gewährleistungsansprüche (Sachmängelhaftung) gibt es, leicht abgewandert, auch im Biz to Biz Bereich. Sie kann in den AGBs eingeschränkt auf z.B. 12 Monate werden, sie kann aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Das ist absoluter Unsinn. Es ist zwar ein anderer Punkt im Gesetz, aber auch im B2B gibt es natürlich Gewährleistung.
Das ist grundsätzlich zwar richtig. Wenn aber ein Fotograf mit einem Mietstudio so ein Kopf kauft wird wohl fast kein Richter der Welt so einfach glauben das das Privat ist. Es gibt genug ähnliche fälle wo der Käufer nachweisen musste das das wirklich Privat war. Bei sowas wird eigentlich davon logischerweise ausgegangen das es für den Beruf war..
Nein, bringt es Foto Walser nicht. Ist ganz einfach. Foto Walser bietet dem Kunden einfach folgendes damit an: Der Kauf ist länger als 6 Monate her und sie müssten uns nachweisen das das Gerät bei Kauf mangelhaft war. Das das schwer und langwierig wird einigen wir uns doch einfach drauf das sie die 30€ zahlen und sich und uns damit viel Arbeit und Mühe ersparen und mit den 30€ erlassen wir sie aus der Beweislastumkehr und ersetzen das Gerät. Ist rechtlich vollkommen OK und sauber..
Das geht mit Sicherheit nicht.[/quote]
Doch, geht. Siehe eins weiter oben. Walser sagt nicht das die 30€ eine Bearbeitungsgebühr ist, die generell anfällt. Walser sagt das sie mit den 30€ aus Kulanz auf die Beweislastumkehr für den Kunden verzichten und das Gerät ohne wenn und aber ersetzen/reparieren, auch wenn es evtl ein Fehler durch den Kunden war..
Mal den Beitrag richtig durchlesen! Walser spricht in keinem einzigem Wort von einer Gebühr. Das Wort Gebühr nehmen hier immer nur andere in den Mund.. Z.B. der Threadstarter.
Walser spricht von einer Bearbeitungspauschale.
Ich kann auch hier noch zig andere Fehler finden, auch von anderen. Nochmal: In solchen Fällen nur antworten wenn man sicher ist sich darin auszukennen. Dieser Thread ist mal wieder ein schönes Beispiel dafür wie zig Leute Tipps geben die komplett oder größtenteils falsch sind. Euch sollte bewusst sein das ihr auch rechtlich Probleme bekommen könnt. Es gibt Fälle wo solche Threads in Foren für den Schreiber teuer wurden. Jemand macht etwas, was im ein anderer mit Halbwissen im Forum geraten hat. Der fällt natürlich auf die Nase, sagt "der im Forum" hat gesagt das geht so und Bumms. Der Schreiber mit der Halbwahrheit im Forum hat ne ordentlich Mithaftung aufgebrummt bekommen..
NUR SCHREIBEN WENN IHR WAS WIRKLICH WISST!!!
Das ganze ist natürlich wieder meine Privatmeinung.
Du kannst gut fotografieren. Aber auch für dich: Wenn du dich nicht auskennst dann schreibe doch zu einem Thema lieber nichts als schlicht und ergreifend hier mit Schwachsinn anderen falsche Hoffnungen zu machen..
Nur ein paar Beispiele, alle von dir:
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht nach §438 BGB gibt es im Prinzip nur gegenüber Verbrauchern - nicht gegenüber Unternehmern (Gewerbekunden; dazu zählen auch Freiberufler, also eben alle Selbständigen, und Vollkaufleute sowieso). Diesen gegenüber kann die Gewährleistungspflicht ausgeschlossen werden, und das wird üblicherweise auch immer so gemacht.
Falsch: Gewährleistungsansprüche (Sachmängelhaftung) gibt es, leicht abgewandert, auch im Biz to Biz Bereich. Sie kann in den AGBs eingeschränkt auf z.B. 12 Monate werden, sie kann aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Das ist absoluter Unsinn. Es ist zwar ein anderer Punkt im Gesetz, aber auch im B2B gibt es natürlich Gewährleistung.
Auch der Unternehmer kann Dinge privat kaufen. Es wäre am Händler, nachzuweisen, daß ein Unternehmer gekauft hat und nicht ein Verbraucher.
Das ist grundsätzlich zwar richtig. Wenn aber ein Fotograf mit einem Mietstudio so ein Kopf kauft wird wohl fast kein Richter der Welt so einfach glauben das das Privat ist. Es gibt genug ähnliche fälle wo der Käufer nachweisen musste das das wirklich Privat war. Bei sowas wird eigentlich davon logischerweise ausgegangen das es für den Beruf war..
So oder so ist das Verhalten von Foto Walser aber mehr als suboptimal und bringt sie vermutlich auch rechtlich in die Bredouille - weil anscheinend völlig unklar ist, was Foto Walser damit ausdrücken will.
Nein, bringt es Foto Walser nicht. Ist ganz einfach. Foto Walser bietet dem Kunden einfach folgendes damit an: Der Kauf ist länger als 6 Monate her und sie müssten uns nachweisen das das Gerät bei Kauf mangelhaft war. Das das schwer und langwierig wird einigen wir uns doch einfach drauf das sie die 30€ zahlen und sich und uns damit viel Arbeit und Mühe ersparen und mit den 30€ erlassen wir sie aus der Beweislastumkehr und ersetzen das Gerät. Ist rechtlich vollkommen OK und sauber..
[quote]Ich habe mich auch vor 1 Jahr oder so über die 30 € Gebühr gewundert, aber denke rechtlich geht das in Ordnung, auch wenn es nicht kundenfreundlich ist.
Das geht mit Sicherheit nicht.[/quote]
Doch, geht. Siehe eins weiter oben. Walser sagt nicht das die 30€ eine Bearbeitungsgebühr ist, die generell anfällt. Walser sagt das sie mit den 30€ aus Kulanz auf die Beweislastumkehr für den Kunden verzichten und das Gerät ohne wenn und aber ersetzen/reparieren, auch wenn es evtl ein Fehler durch den Kunden war..
Und "Gebühren" kann Foto Walser sowieso nicht erheben. Da würde ich dann doch gern mal die staatlich abgesegnete Gebührenordnung sehen, auf deren Grundlage da "Gebühren" erhoben werden...
Mal den Beitrag richtig durchlesen! Walser spricht in keinem einzigem Wort von einer Gebühr. Das Wort Gebühr nehmen hier immer nur andere in den Mund.. Z.B. der Threadstarter.
Walser spricht von einer Bearbeitungspauschale.
Ich kann auch hier noch zig andere Fehler finden, auch von anderen. Nochmal: In solchen Fällen nur antworten wenn man sicher ist sich darin auszukennen. Dieser Thread ist mal wieder ein schönes Beispiel dafür wie zig Leute Tipps geben die komplett oder größtenteils falsch sind. Euch sollte bewusst sein das ihr auch rechtlich Probleme bekommen könnt. Es gibt Fälle wo solche Threads in Foren für den Schreiber teuer wurden. Jemand macht etwas, was im ein anderer mit Halbwissen im Forum geraten hat. Der fällt natürlich auf die Nase, sagt "der im Forum" hat gesagt das geht so und Bumms. Der Schreiber mit der Halbwahrheit im Forum hat ne ordentlich Mithaftung aufgebrummt bekommen..
NUR SCHREIBEN WENN IHR WAS WIRKLICH WISST!!!
Das ganze ist natürlich wieder meine Privatmeinung.
#40Report
Topic has been closed
gruss Uwe