Foto-Walser jetzt mit Garantie-Anerkennungs-Gebühr? 65
15.09.2008
jedenfalls klingt das nicht gerade nach Kulanz!
Wobei das das auch ein Grund wäre da nicht zu kaufen. Zumal ich meine das man noch immer ein Jahr Garantie hat. Und Beweislastumkehr ist noch immer nicht mit etwaigen Kosten verbunden.
Dann wäre es eine Kulanzsache. Aber bei den Preisen teilweise müssen die wohl oder übel manchmal so was versuchen.
Ob das im Sinne des Erfinders ist? Jedenfalls würde ich das erst mal so NICHT hinnehmen wollen und mal telefonisch auf Richtigstellung pochen!
Wobei das das auch ein Grund wäre da nicht zu kaufen. Zumal ich meine das man noch immer ein Jahr Garantie hat. Und Beweislastumkehr ist noch immer nicht mit etwaigen Kosten verbunden.
Dann wäre es eine Kulanzsache. Aber bei den Preisen teilweise müssen die wohl oder übel manchmal so was versuchen.
Ob das im Sinne des Erfinders ist? Jedenfalls würde ich das erst mal so NICHT hinnehmen wollen und mal telefonisch auf Richtigstellung pochen!
#2Report
15.09.2008
Du solltest dich vorher mal über den gravierenden Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie informieren.
Im Normalfall:
Du hast 24 Monate Gewährleistung: In den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen das der Schaden beim Gerät liegt und der Händler ist Beweispflichtig das Du den Schaden evtl. verursacht hast.
Die restlichen 18 Monate hast Du zwar auch noch Gewährleistungsansprüche, aber die Beweislast hat sich umgekehrt. Der Händler kann dich verpflichten nachzuweisen das der Schaden nicht durch dich entstanden ist sondern es am Produkt liegt, was oft unmöglich ist.
Das gilt wohl für so 98% aller Käufe die du tätigst. Es gibt nur geringe Ausnahmen bei z.B. Gebrauchtwaren oder z.B. normale Abnutzung.
Es gibt auch noch die Garantie, diese ist im Vergleich zur Gewährleistung jedoch ein freiwilliges Angebot des Händlers / Herstellers. Die Garantie wird z.B. generell für das Produkt ausgesprochen, ohne wenn und aber, dann muss der Händler / Hersteller ohne wenn und aber dir das Gerät ersetzen.
Oft wird aber nur auf eine gewisse Funktion (kann staubsaugen, Griff bricht nicht ab und hält 3 Jahre) eine Garantie gewährt und nicht auf das ganze Produkt. Dann ist das Produkt in den normalen Gewährleistungsansprüchen angesiedelt und die Garantie ist zusätzlich...
Merke:
Gewährleistung ist das gesetzlich vorgeschriebene. 6 Monate davon ohne wenn und aber, danach Beweislastumkehr zu dir.
Oder:
Garantie: Freiwillige Zusatzleistung, hat nichts, aber auch garnichts mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun.
Also. Erst erkundigen. Dann meckern.
Noch ein Nachsatz: Die Gewährleistungsansprüche gelten beim Kauf von Gewerbe an Privatperson. Bei Verkäufen B2B (also z.B. vom Händler an Fotografen mit Gewerbe) kann das in den AGBs des Händler anders vereinbart werden.
Alles natürlich meine Privatmeinung und keine Rechtsberatung.
Im Normalfall:
Du hast 24 Monate Gewährleistung: In den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen das der Schaden beim Gerät liegt und der Händler ist Beweispflichtig das Du den Schaden evtl. verursacht hast.
Die restlichen 18 Monate hast Du zwar auch noch Gewährleistungsansprüche, aber die Beweislast hat sich umgekehrt. Der Händler kann dich verpflichten nachzuweisen das der Schaden nicht durch dich entstanden ist sondern es am Produkt liegt, was oft unmöglich ist.
Das gilt wohl für so 98% aller Käufe die du tätigst. Es gibt nur geringe Ausnahmen bei z.B. Gebrauchtwaren oder z.B. normale Abnutzung.
Es gibt auch noch die Garantie, diese ist im Vergleich zur Gewährleistung jedoch ein freiwilliges Angebot des Händlers / Herstellers. Die Garantie wird z.B. generell für das Produkt ausgesprochen, ohne wenn und aber, dann muss der Händler / Hersteller ohne wenn und aber dir das Gerät ersetzen.
Oft wird aber nur auf eine gewisse Funktion (kann staubsaugen, Griff bricht nicht ab und hält 3 Jahre) eine Garantie gewährt und nicht auf das ganze Produkt. Dann ist das Produkt in den normalen Gewährleistungsansprüchen angesiedelt und die Garantie ist zusätzlich...
Merke:
Gewährleistung ist das gesetzlich vorgeschriebene. 6 Monate davon ohne wenn und aber, danach Beweislastumkehr zu dir.
Oder:
Garantie: Freiwillige Zusatzleistung, hat nichts, aber auch garnichts mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun.
Also. Erst erkundigen. Dann meckern.
Noch ein Nachsatz: Die Gewährleistungsansprüche gelten beim Kauf von Gewerbe an Privatperson. Bei Verkäufen B2B (also z.B. vom Händler an Fotografen mit Gewerbe) kann das in den AGBs des Händler anders vereinbart werden.
Alles natürlich meine Privatmeinung und keine Rechtsberatung.
#3Report
15.09.2008
Hallo Uwe,
hast Du den Blitzkopf als Privatperson oder als Firma gekauft? Als Firma hast Du meines Wissens nach nur eine Gewährleistung von 6 Monaten in der Walser Dir nachweisen muß, dass das Gerät durch Deine Einwirkung kaputt gegangen ist. Nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um und Du mußt Walser nachweisen daß der Blitz nicht durch Deine Einwirkung zu Schaden kam. Und solche Beweisführungen gestalten sich immer schwierig. Bei Privatpersonen hingegen liegt die Beweislast über die vollen 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung bei Walser wenn ich mich recht entsinne. Aber ich kann ja morgen nochmal meine bessere Hälfte fragen. Die macht gerade noch ihren Betriebswirt und hat mir neulich nach einer Vorlesung einen Vortrag über Gewährleistungsrecht gehalten.
Ansonsten hilft Hensel kaufen, da passiert so etwas nicht. Wer billig kauft kauft halt zweimal. ;-)
LG
Andreas
hast Du den Blitzkopf als Privatperson oder als Firma gekauft? Als Firma hast Du meines Wissens nach nur eine Gewährleistung von 6 Monaten in der Walser Dir nachweisen muß, dass das Gerät durch Deine Einwirkung kaputt gegangen ist. Nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um und Du mußt Walser nachweisen daß der Blitz nicht durch Deine Einwirkung zu Schaden kam. Und solche Beweisführungen gestalten sich immer schwierig. Bei Privatpersonen hingegen liegt die Beweislast über die vollen 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung bei Walser wenn ich mich recht entsinne. Aber ich kann ja morgen nochmal meine bessere Hälfte fragen. Die macht gerade noch ihren Betriebswirt und hat mir neulich nach einer Vorlesung einen Vortrag über Gewährleistungsrecht gehalten.
Ansonsten hilft Hensel kaufen, da passiert so etwas nicht. Wer billig kauft kauft halt zweimal. ;-)
LG
Andreas
#4Report
15.09.2008
Das ist leider größtenteils Unsinn und Halbwissen.
Original von http://www.fotograf-thueringen.de
Hallo Uwe,
hast Du den Blitzkopf als Privatperson oder als Firma gekauft? Als Firma hast Du meines Wissens nach nur eine Gewährleistung von 6 Monaten in der Walser Dir nachweisen muß, dass das Gerät durch Deine Einwirkung kaputt gegangen ist. Nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um und Du mußt Walser nachweisen daß der Blitz nicht durch Deine Einwirkung zu Schaden kam. Und solche Beweisführungen gestalten sich immer schwierig. Bei Privatpersonen hingegen liegt die Beweislast über die vollen 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung bei Walser wenn ich mich recht entsinne. Aber ich kann ja morgen nochmal meine bessere Hälfte fragen. Die macht gerade noch ihren Betriebswirt und hat mir neulich nach einer Vorlesung einen Vortrag über Gewährleistungsrecht gehalten.
Ansonsten hilft Hensel kaufen, da passiert so etwas nicht. Wer billig kauft kauft halt zweimal. ;-)
LG
Andreas
#5Report
15.09.2008
Zumal ich meine das man noch immer ein Jahr Garantie hat.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers.
http://www.carsten-geis.de/cg/info/garantie.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
Wie unterscheidet man Garantie, Mängelgewährleistung und Produkthaftung?
http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html
#6Report
15.09.2008
Zusammenfassend mein Tipp:
Da dein Kauf ja ein knappes Jahr zurückliegt:
Wenn Du sicher bist das du beweisen kannst das es ein Fehler des Herstellers ist nicht zahlen.
Wenn Du den ganzen Stress und die eventuellen hohen Kosten (Gutachten, Anwalt) umgehen willst zahl die 29,95. Ist billiger als ein Neugerät und erspart viel Zeit... Ist doch ein Lachbetrag bei den Preisen für Blitzköpfen.
Und wie ein Mitschreiber schon schrieb: Das nächste mal bei sowas nicht aufs Geld achten. Das nächste mal gleich Qualität von Hensel oder Richter nehmen, erspart viel Mühe und du bekommst gute Ware. Walser ist Qualitativ nicht unbedingt immer das beste, erkennt man schon an den geringen Preisen..
Ich hab einmal Testweise ein Stativ und ein Blitzkopf gekauft. Ich bereue es heute noch. Im Vergleich zu meiner Hensel-Ausrüstung und dem einem Richter Blitzkopf ist die Qualität "Mau" oder "dem Preis angepasst".
Das Stativ wackelt, ist fast unbrauchbar und das Gummi unten hinterlässt Spuren auf dem Fußboden. Der Blitzkopf fühlt sich im Vergleich zu den teureren Geräten, die ich sonst habe, billig an, ist zu leicht, billig verarbeitet und aussen unsauber verarbeitet.
Ist genauso wie bei Aldi und Lidl. Du kannst dir entweder alle 2 Jahre Ramschware aus dem Angebot vom Discounter kaufen oder einmal Markenware und mehr Geld ausgeben. Dafür hat man oft mehr Freude am Gerät und es hält vieeeel länger..
Da dein Kauf ja ein knappes Jahr zurückliegt:
Wenn Du sicher bist das du beweisen kannst das es ein Fehler des Herstellers ist nicht zahlen.
Wenn Du den ganzen Stress und die eventuellen hohen Kosten (Gutachten, Anwalt) umgehen willst zahl die 29,95. Ist billiger als ein Neugerät und erspart viel Zeit... Ist doch ein Lachbetrag bei den Preisen für Blitzköpfen.
Und wie ein Mitschreiber schon schrieb: Das nächste mal bei sowas nicht aufs Geld achten. Das nächste mal gleich Qualität von Hensel oder Richter nehmen, erspart viel Mühe und du bekommst gute Ware. Walser ist Qualitativ nicht unbedingt immer das beste, erkennt man schon an den geringen Preisen..
Ich hab einmal Testweise ein Stativ und ein Blitzkopf gekauft. Ich bereue es heute noch. Im Vergleich zu meiner Hensel-Ausrüstung und dem einem Richter Blitzkopf ist die Qualität "Mau" oder "dem Preis angepasst".
Das Stativ wackelt, ist fast unbrauchbar und das Gummi unten hinterlässt Spuren auf dem Fußboden. Der Blitzkopf fühlt sich im Vergleich zu den teureren Geräten, die ich sonst habe, billig an, ist zu leicht, billig verarbeitet und aussen unsauber verarbeitet.
Ist genauso wie bei Aldi und Lidl. Du kannst dir entweder alle 2 Jahre Ramschware aus dem Angebot vom Discounter kaufen oder einmal Markenware und mehr Geld ausgeben. Dafür hat man oft mehr Freude am Gerät und es hält vieeeel länger..
#7Report
[gone] Uwe Kernchen
15.09.2008
Hallo und danke für die schnellen Antworten!
1) Ich habe das Gerät als Privatperson gekauft. Sonst wäre die Geschichte erledigt, klar.
2) Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist mir bekannt. Ich meine ausschließlich Gewährleistung und entschuldige mich, wenn ich ganz oben den falschen Begriff gewählt habe.
3) Der Blitzkopf ist bei normalem Gebrauch mit einem Knall und starker Rauchentwicklung aus dem Inneren abgeraucht. Es liegen keinerlei äußere Schäden vor, nur innerlich ist das Ding Schrott. Wo sollte da ein Produktionsfehler in Zweifel stehen?
4) Es gibt viele Internet-Versender, große, kleine, billige, teure.
Foto-Walser ist bekanntlich ein Billiganbieter. Ich bin diesen Kompromiß aus Preis und Leistung bewußt eingegangen. Allerdings ging ich von wenigstens 2 Jahren Freude an dem Gerät aus!
Die meisten Anbieter diskutieren hier überhaupt nicht und legen Wert auf ihren Ruf.
Foto-Walser legt es aber darauf an, hier im Forum breit getreten zu werden. ;-(
Gruß Uwe
1) Ich habe das Gerät als Privatperson gekauft. Sonst wäre die Geschichte erledigt, klar.
2) Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist mir bekannt. Ich meine ausschließlich Gewährleistung und entschuldige mich, wenn ich ganz oben den falschen Begriff gewählt habe.
3) Der Blitzkopf ist bei normalem Gebrauch mit einem Knall und starker Rauchentwicklung aus dem Inneren abgeraucht. Es liegen keinerlei äußere Schäden vor, nur innerlich ist das Ding Schrott. Wo sollte da ein Produktionsfehler in Zweifel stehen?
4) Es gibt viele Internet-Versender, große, kleine, billige, teure.
Foto-Walser ist bekanntlich ein Billiganbieter. Ich bin diesen Kompromiß aus Preis und Leistung bewußt eingegangen. Allerdings ging ich von wenigstens 2 Jahren Freude an dem Gerät aus!
Die meisten Anbieter diskutieren hier überhaupt nicht und legen Wert auf ihren Ruf.
Foto-Walser legt es aber darauf an, hier im Forum breit getreten zu werden. ;-(
Gruß Uwe
#8Report
15.09.2008
Hallo.
Zu 1: Sicher? Also wenn ich deine Homepage sehe, du gibst Workshops, vermietest dein Studio und hast Veröffentlichungen. Das ist eigentlich einwandfrei gewerblich und du hättest das Gerät dann nicht Privat gekauft. Du betreibst eigentlich, wenn ich das richtig einschätze, ein Gewerbe. Egal ob groß oder klein, es ist eigentlich gewerblich.
Zu 2: Kein Problem
Zu 3: Das wirst du als Laie nicht einschätzen können. Es können sich auch z.B. Kurzschlüsse durch Kondenswasser bilden, wenn du z.B. einen kalten Fotoraum im Winter schnell aufheizt kann sich da schnell im Kopf was bilden. Das ist nur ein Beispiel. Es kann ein Produktionsfehler sein, es kann aber einfach auch nur ein Dummer Zufall oder unwissentliche falsche Behandlung des Blitzkopfes sein. Das kann man als Laie nicht einschätzen und wird im Zweifelsfall durch einen teuren Gutachter vor Gericht entscheiden werden müssen. Da DU Beweispflichtig bist und nicht der Hersteller liegt die Chance gut das du verlierst und dir von den Kosten ne komplette neue Anlage holen kannst.. Bei sowas nicht einfach kopflos nachdenken, denn (nochmal) du musst im schlimmsten Fall nachweisen das nicht DU den Fehler verursacht hast. Das wird fast unmöglich sein...
Zu 4: Ich versteh Foto Walser irgendwie und finde das mit den 29.95 eigentlich sogar irgendwie fast Fair bei dem Neupreis solcher Geräte. Er könnte sich auch Stur stellen und dir gar nichts anbieten. Dann wärst du komplett Nase und hättest nur die Wahl zwischen Gericht und viel Geld investieren oder Neugerät kaufen...
Nochmal: Zahl das Geld, ärgere dich zur Not etwas, und kauf den nächsten Blitzkopf woanders.. Die knapp 30€...
Zu 1: Sicher? Also wenn ich deine Homepage sehe, du gibst Workshops, vermietest dein Studio und hast Veröffentlichungen. Das ist eigentlich einwandfrei gewerblich und du hättest das Gerät dann nicht Privat gekauft. Du betreibst eigentlich, wenn ich das richtig einschätze, ein Gewerbe. Egal ob groß oder klein, es ist eigentlich gewerblich.
Zu 2: Kein Problem
Zu 3: Das wirst du als Laie nicht einschätzen können. Es können sich auch z.B. Kurzschlüsse durch Kondenswasser bilden, wenn du z.B. einen kalten Fotoraum im Winter schnell aufheizt kann sich da schnell im Kopf was bilden. Das ist nur ein Beispiel. Es kann ein Produktionsfehler sein, es kann aber einfach auch nur ein Dummer Zufall oder unwissentliche falsche Behandlung des Blitzkopfes sein. Das kann man als Laie nicht einschätzen und wird im Zweifelsfall durch einen teuren Gutachter vor Gericht entscheiden werden müssen. Da DU Beweispflichtig bist und nicht der Hersteller liegt die Chance gut das du verlierst und dir von den Kosten ne komplette neue Anlage holen kannst.. Bei sowas nicht einfach kopflos nachdenken, denn (nochmal) du musst im schlimmsten Fall nachweisen das nicht DU den Fehler verursacht hast. Das wird fast unmöglich sein...
Zu 4: Ich versteh Foto Walser irgendwie und finde das mit den 29.95 eigentlich sogar irgendwie fast Fair bei dem Neupreis solcher Geräte. Er könnte sich auch Stur stellen und dir gar nichts anbieten. Dann wärst du komplett Nase und hättest nur die Wahl zwischen Gericht und viel Geld investieren oder Neugerät kaufen...
Nochmal: Zahl das Geld, ärgere dich zur Not etwas, und kauf den nächsten Blitzkopf woanders.. Die knapp 30€...
Original von Uwe Kernchen
Hallo und danke für die schnellen Antworten!
1) Ich habe das Gerät als Privatperson gekauft. Sonst wäre die Geschichte erledigt, klar.
2) Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist mir bekannt. Ich meine ausschließlich Gewährleistung und entschuldige mich, wenn ich ganz oben den falschen Begriff gewählt habe.
3) Der Blitzkopf ist bei normalem Gebrauch mit einem Knall und starker Rauchentwicklung aus dem Inneren abgeraucht. Es liegen keinerlei äußere Schäden vor, nur innerlich ist das Ding Schrott. Wo sollte da ein Produktionsfehler in Zweifel stehen?
4) Es gibt viele Internet-Versender, große, kleine, billige, teure.
Foto-Walser ist bekanntlich ein Billiganbieter. Ich bin diesen Kompromiß aus Preis und Leistung bewußt eingegangen. Allerdings ging ich von wenigstens 2 Jahren Freude an dem Gerät aus!
Die meisten Anbieter diskutieren hier überhaupt nicht und legen Wert auf ihren Ruf.
Foto-Walser legt es aber darauf an, hier im Forum breit getreten zu werden. ;-(
Gruß Uwe
#9Report
15.09.2008
Original von ScharfGestellt (senk yu vor yur visit)
Nochmal: Zahl das Geld, ärgere dich zur Not etwas, und kauf den nächsten Blitzkopf woanders.. Die knapp 30€...
Ich würde sagen: Zahl die 30€, freue Dich über einen neuen Blitz (der sehr sicher kommen wird) und denk immer dran, wie oft Du das machen kannst im Vergleich zu der teureren Konkurrenz, die auch nicht unkaputtbar ist.
LG Mathias
#10Report
15.09.2008
Ich warte ja inzwischen darauf das so ein abrauchendes Gerät einen größeren Schaden anrichtet
und sich eine Versicherung im Rahmen der Produkthaftung des Themas annimmt.
Und da die Gefahr dem Hersteller ja schon lange bekannt sein dürft würde auch geklärt wie viel Fahrlässigkeit /Vorsatz dabei ist.
und sich eine Versicherung im Rahmen der Produkthaftung des Themas annimmt.
Und da die Gefahr dem Hersteller ja schon lange bekannt sein dürft würde auch geklärt wie viel Fahrlässigkeit /Vorsatz dabei ist.
#11Report
15.09.2008
Ich glaube nicht das ein normaler "anständiger" Blitzkopf 30 in der Herstellung kostet, das wird mehr sein..
#12Report
15.09.2008
Original von ScharfGestellt (senk yu vor yur visit)
Ich glaube nicht das ein normaler "anständiger" Blitzkopf 30 in der Herstellung kostet, das wird mehr sein..
klar kostet der mehr
aber hier ist ja von Wali.. Blitzen oder Cinakrachern die rede ;-)
#13Report
15.09.2008
Also ich habe einen "unanständigen" von Walser hier. Mit Blitzröhre, Einstelllicht und so wird der mehr als 30 in der Herstellung kosten.. Auch wenn es nichts hochwertiges ist..
#14Report
15.09.2008
das glaub ich nicht
aber ich bin auch erst grob 20Jahre in der Elektonikentwicklung
für 30€ kannst du, bei Serienfertigung in China und auf Preis und nicht auf Qualität berechnet, sehr viel Elektonik bekommen. Da ist sogar noch was für Transport platz.
aber ich bin auch erst grob 20Jahre in der Elektonikentwicklung
für 30€ kannst du, bei Serienfertigung in China und auf Preis und nicht auf Qualität berechnet, sehr viel Elektonik bekommen. Da ist sogar noch was für Transport platz.
#15Report
15.09.2008
Ja, aber ich kenne die Einkaufspreise für Großabnehmer der beiliegenden Blitzröhre und des Einstelllichts (beides Markensachen - komischerweise) und das klappt allein für die beiden Sachen nicht mit den 30€ mit dem Gerät. Ich weiß das China billig ist, aber das war zu wenig..
#16Report
16.09.2008
Da ist Dir wohl ein Kondensator durchgeknallt, der kostet in eigen Reparatur ein paar Cent und etwas Geschick beim löten.
Das ist für später (auserhalb der Garantie bzw. Gewähleistung) eine Alternative.
Ich habe für die Gebühr von knapp 30€ einen neuen Blitzkopf bekommen........
lg
paul
Das ist für später (auserhalb der Garantie bzw. Gewähleistung) eine Alternative.
Ich habe für die Gebühr von knapp 30€ einen neuen Blitzkopf bekommen........
lg
paul
#17Report
[gone] VisualPursuit
16.09.2008
Original von ScharfGestellt (senk yu vor yur visit)
Ich weiß das China billig ist, aber das war zu wenig..
Die Dinger kosten in Shanghai in den (teuren) Touristenshops 90 Dollar
inclusive Tasche, Stativ, Schirm und Kleinkram. Das ist inclusive Marge.
Walser hält sich mit der Gebühr schadlos.
Im Zweifel stecken die die bereits gebrauchte Blitzröhre und das Pilotlicht
um auf einen neuen Chinakracher und schicken es zurück an den
unglücklichen Käufer. Der hat dann mit Glück noch ein paar Tage
Spass daran. Bis es wieder Peng macht.
Die Foren sind voll mit Berichten über explodierende und im wahrsten
Sinne des Wortes abrauchende Chinakracher.
Aber jeden Tag steht ein neuer Dummer auf und will von seinem Geld
getrennt werden.
#18Report
16.09.2008
Original von VisualPursuit
[Aber jeden Tag steht ein neuer Dummer auf und will von seinem Geld
getrennt werden.
Vielen Dank für den Dummen....
Ich nutze jetzt seit 2 1/2 Jahren 4 Stück Walimex-Blitze ohne Ausfälle und Probleme, wenn man von wackligen Blitzstativen und Lichtformerbajonetten mal absieht.
Diese Bearbeitungsgebühr finde ich aber ne Frechheit von Walser...
Gruß,
Manfred
#19Report
[gone] www.trash-pixel.de
16.09.2008
Original von ScharfGestellt (senk yu vor yur visit)
Hallo.
Zu 1: Sicher? Also wenn ich deine Homepage sehe, du gibst Workshops, vermietest dein Studio und hast Veröffentlichungen. Das ist eigentlich einwandfrei gewerblich und du hättest das Gerät dann nicht Privat gekauft. Du betreibst eigentlich, wenn ich das richtig einschätze, ein Gewerbe. Egal ob groß oder klein, es ist eigentlich gewerblich.
Und wenn es so ist, auch ein Gewerbetreibender kann als Privatmann kaufen...
#20Report
Topic has been closed
Kein Problem, dachte ich! Hast ja Garantie.
Doch nach der Einsendung bekam ich von Walser folgende Mail, die ich euch mal im Originalwortlaut zeigen möchte:
"Guten Tag Herr Kernchen,
wir haben Ihre Rücksendung der 350CR Studioblitzleuchte erhalten.
Der Kauf Ihres Produktes liegt bereits sechs Monate zurück. Daher können wir die Bearbeitung nur für eine Bearbeitungspauschale von 29,95€ pro Artikel durchführen.
In dieser Bearbeitungspauschale sind die komplette Überprüfung, Ersatzteile und Arbeitsstunden für die Reparatur enthalten. Sollte eine Instandsetzung nicht möglich sein erhalten Sie ein Ersatzgerät.
Selbstverständlich ist die Rücksendung des Artikels an Sie kostenlos.
Sollte der Warenwert unter 29,95€ liegen, würde ich Sie bitten, ein neues Produkt in unserem Shop zu erwerben.
Wir würden uns freuen, wenn Sie unser Kulanzangebot annehmen und sorgen selbstverständlich für eine zügige Abwicklung.
Bei einen Schaden der höher ist als der Verkaufspreis des Artikels, behält sich Foto Walser vor von der Kulanzentscheidung zurückzutreten.
Bitte geben Sie mir bescheid, wie Sie weiter verfahren möchten."
Ich höre immer Kulanz?
Wo ist denn da Kulanz, wenn ich für die Anerkennung meiner Gewährleistungsrechte eine Gebühr zahlen soll? Versteht Walser DAS unter der Beweislastumkehr?
Mich würde mal eure Meinung zu diesem Thema interessieren.
Gruß Uwe