Bilder von Prominenten 43
[gone] LONE STAR ::::::::SUCHT ::::::: MUSE MIT MUSSE::::
10.09.2008
Original von Ad Profundam
[quote]Original von Horst G. ein PROFIKNIPSER (!!)+ der(!) LOLLIGRAF
[quote]Original von Ad Profundam
Lest doch einfach mal das Urteil, dann erübrigt sich jede weitere Frage.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs19991215_1bvr065396.html
wir reden aneinander vorbei !!!![/quote]
Eduard fragte:
habe ein Frage. Bin als Sportfotograf und Reporterfotograf früher häufig unterwegs gewesen. Darf man hier Bilder von Prominenten und Politekern, die ich geschossen habe, als Referenz in der SC stellen oder nicht?
Und das wird in dem Urteil des BVerfG beschrieben, was erlaubt ist und was nicht. Auch die MK ist eine Publikation, da keine GBG.[/quote]
er redet von Fotos bei offiziellen Anlässen , nehme ich mal an ..... also : Pressetermine,
roter Teppich, Studioproduktionen usw ...
und NICHT soche Fotos die normalerweise ein Paparazzi macht ...
klar ?!?
#22Report
10.09.2008
Original von Horst G. ein PROFIKNIPSER (!!)+ der(!) LOLLIGRAF
er redet von Fotos bei offiziellen Anlässen , nehme ich mal an ..... also : Pressetermine,
roter Teppich, Studioproduktionen usw ...
bei solchen Fotos sollte die Veröffentlichung ja wohl kein Problem sein, die Veranstaltungen finden ja gerade desewegen statt, damit der Promi mal wieder in Zeitung/Fernsehen/Internet ist...
...normalerweise ist ja bei vielen Presseterminen usw. einen Akkreditierung notwendig, bei der auch geklärt wird, wie/wo/in welchem Umfang veröffentlicht werden darf.
#23Report
10.09.2008
Original von Horst G. ein PROFIKNIPSER (!!)+ der(!) LOLLIGRAF
[quote]Original von Ad Profundam
[quote]Original von Horst G. ein PROFIKNIPSER (!!)+ der(!) LOLLIGRAF
[quote]Original von Ad Profundam
Lest doch einfach mal das Urteil, dann erübrigt sich jede weitere Frage.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs19991215_1bvr065396.html
wir reden aneinander vorbei !!!![/quote]
Eduard fragte:
habe ein Frage. Bin als Sportfotograf und Reporterfotograf früher häufig unterwegs gewesen. Darf man hier Bilder von Prominenten und Politekern, die ich geschossen habe, als Referenz in der SC stellen oder nicht?
Und das wird in dem Urteil des BVerfG beschrieben, was erlaubt ist und was nicht. Auch die MK ist eine Publikation, da keine GBG.[/quote]
er redet von Fotos bei offiziellen Anlässen , nehme ich mal an ..... also : Pressetermine,
roter Teppich, Studioproduktionen usw ...
und NICHT soche Fotos die normalerweise ein Paparazzi macht ...
klar ?!?[/quote]
Du nimmst an, weißt Du es???
So spekulativ zu antworten, kann ganz schön teuer werden bei einem Rechtstreit.
#24Report
10.09.2008
Original von eduard_foto
habe ein Frage. Bin als Sportfotograf und Reporterfotograf früher häufig unterwegs gewesen. Darf man hier Bilder von Prominenten und Politekern, die ich geschossen habe, als Referenz in der SC stellen oder nicht?
Die Antwort ist ganz einfach:
Wenn Du die betreffenden Fotos auch anderswo redaktionell oder als Dokumentation Deiner fotografischen Tätigkeit veröffentlichen darfst ---
--- dann darfst Du sie, rein rechtlich, auch in der MK veröffentlichen.
"Promifotos" aus dem Privatbereich - das kann unter Umständen Probleme aufwerfen.
"Promifotos" von öffentlichen Gelegenheiten - das wirft rechtlich keine Probleme auf.
Wenn Du also ein schönes Foto von Barbara Rudnik hast, das bei Dreharbeiten, Theaterproben, einem Pressetermin, einer Wohltätigkeitsgala, einer Friedensdemonstration o.ä. entstanden ist - rein rechtlich kein Problem.
Wenn Du ein schönes Foto von Barbara Rudnik im String-Tanga ohne Oberteil beim Baden im Urlaub auf Tahiti hast, heimlich aufgenommen - mail mir eine Kopie. In der MK (oder anderswo) könnte das, rein rechtlich, eventuell Probleme aufwerfen.
Solltest Du für Barbara Rudnik im String-Tanga ein Modelrelease haben - kein Problem. Her damit...
Du verstehst, worauf ich hinaus will?
Ich betone die ganze Zeit dabei: "rein rechtlich". Ich habe keine Ahnung, wie Ronin als Herrscher über die MK das sieht. Eindeutige Regeln gibt es, meine ich, nicht wirklich.
Aber: in einem WWW-Portal, das sich "Model-Kartei" nennt und dem Austausch zwischen Fotografen und Models dient, bzw. Leuten, die Models fotografieren möchten bzw. für Fotografierende modeln möchten...
... in so einem WWW-Portal bietet es sich naturgemäß an, auch genau solche Fotos zu präsentieren. Ich selbst habe - im Moment mal wieder - ein paar schöne "Street-Fotos" in meinem MK-Portfolio, die nichts mit "Modeln" oder "Model-Fotografie" zu tun haben. Sie zeigen ganz einfach ein bißchen "fotografische Bandbreite" - und das scheint mir auch passend, weil ich mich fotografisch als Bildjournalist verstehe, als Fotoreporter, und diese "Handschrift" auch niemals völlig ablegen kann. (Und auch gar nicht will.)
#25Report
10.09.2008
Original von Timm Kimm
Promis und Politiker zählen zum Bereich der Zeitgeschichte und somit dürfen Fotografien von ihren veröffentlicht werden, sofern diese die Personen in der Öffentlichkeit zeigen. Zeigen die Bilder die Personen hingegen in privaten Situationen, das wollte Van der Hooven wahrscheinlich sagen (La Guarda und Horst, stellt euch doch nicht immer dümmer als ihr seid, sonst muss ich doch tatsächlich annehmen, dass ihr dümmer seid, als ihr euch anstellt), genießen sie den gleichen Schutz wie grundsätzlich jede Person, die sich auf einem Bild wieder findet.
Nein. Das ist - so in dieser Pauschalität - falsch.
Ich zitiere der Einfachheit mal aus der "Netzzeitung":
"Im Rechtsstreit zwischen Prinzessin Caroline von Hannover und verschiedenen Illustrierten hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Pressefreiheit gestärkt. In einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss ließ der Erste Senat Fotos aus dem privaten Alltagsleben zur Veröffentlichung zu, sofern diese einen Beitrag zur Meinungsbildung leisten.
Damit hob er ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auf, mit dem der Abdruck eines Ferienfotos von Caroline und ihrem Mann Ernst August von Hannover untersagt worden war. Gegenstand des Berichts war die Vermietung ihrer Ferienvilla in Kenia. Der Bildbericht machte darauf aufmerksam, dass Prominente zunehmend ihre Feriendomizile vermieteten. Damit enthielt der Beitrag nach der Entscheidung der Bundesverfassungsrichter Informationen von öffentlichem Interesse. Das Verbot der Bildveröffentlichung habe die Pressefreiheit verletzt.
Pressefreiheit schützt auch unterhaltende Beiträge
Der Entscheidung der Verfassungsrichter zufolge schützt die Pressefreiheit damit grundsätzlich auch unterhaltende Beiträge über das Privatleben Prominenter. Dazu gehörten nicht nur «skandalöse, sittlich oder rechtlich zu beanstandende Verhaltensweisen», sondern auch «die Normalität des Alltagslebens». Voraussetzung sei allerdings, dass die Berichte der «Meinungsbildung zu Fragen von allgemeinem Interesse» dienten. Der BGH muss nun noch einmal über den Fall entscheiden.
[Edith sagt: Veröffentlichung vom 18.3.2008]
#26Report
[gone] Jürgen F Berlin
10.09.2008
Zur Ausgangsfrage. Ich denke mal, einen Promi ungefragt auf der Sedcard oder sonst wo zu veröffentlichen, wird immer ein gewisses Risiko haben. Die Rechtsprechung ist nicht genau detailliert um das für jeden einzelnen Fall abzudecken. Wenn sich so ein Promi dadurch belästigt fühlt, dann verklagt der den Fotografen einfach. Geld ist meist genug vorhanden und die meisten Promis haben sowieso Rechtsanwälte, die sie jeden Monat bezahlen, da kommt es auf einen Fall mehr oder weniger nicht an. Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter, aber meist können sich Promis eher einen Rechtsanwalt und Richter leisten und durch alle Instanzen gehen als ein Fotograf, der die Bilder ungefragt irgendwo veröffentlicht. Also im Zweifelsfall meiner Meinung nach lieber einmal mehr fragen, als nachher eine Klage am Hals haben, die eventuell die Existent kosten kann.
#27Report
10.09.2008
Ach, Tom, so sehr ich deine Ausführungen schätze und auch weiß, dass du Threads einfach von vorne abarbeitest, manchmal, aber nur manchmal, wäre es dann doch angebracht mal ein paar Kommentare mehr zu lesen ehe du ellenlange Texte erwiderst.
Kommentar #15 - von Timm Kimm
Promis und Politiker zählen zum Bereich der Zeitgeschichte und somit dürfen Fotografien von ihren veröffentlicht werden, sofern diese die Personen in der Öffentlichkeit zeigen. Zeigen die Bilder die Personen hingegen in privaten Situationen, das wollte Van der Hooven wahrscheinlich sagen (La Guarda und Horst, stellt euch doch nicht immer dümmer als ihr seid, sonst muss ich doch tatsächlich annehmen, dass ihr dümmer seid, als ihr euch anstellt), genießen sie den gleichen Schutz wie grundsätzlich jede Person, die sich auf einem Bild wieder findet.
Kommentar #20 - von Timm Kimm
Horst, was ist ein "Abschussfoto"? Ich weiß schon was du meinst, aber ob ein Paparazzo oder mehrere Paparazzi die geschossen haben oder Lieschen Müller, ist a) unerheblich und b) kommt es auf den Kontext an. Ist dieser nämlich für die Öffentlichkeit interessant, wird die Veröffentlichung ggf. durchs Presserecht abgedeckt. Die vorherige Aussage von mir bezog sich aufs Bildnisrecht, das im KunstUrheberGesetz Entsprechung findet und hierin wäre die Veröffentlichung des vorgenannten Beispiels der vehement bestrittenen Geliebten nicht mit angedeckt.
Kommentar #15 - von Timm Kimm
Promis und Politiker zählen zum Bereich der Zeitgeschichte und somit dürfen Fotografien von ihren veröffentlicht werden, sofern diese die Personen in der Öffentlichkeit zeigen. Zeigen die Bilder die Personen hingegen in privaten Situationen, das wollte Van der Hooven wahrscheinlich sagen (La Guarda und Horst, stellt euch doch nicht immer dümmer als ihr seid, sonst muss ich doch tatsächlich annehmen, dass ihr dümmer seid, als ihr euch anstellt), genießen sie den gleichen Schutz wie grundsätzlich jede Person, die sich auf einem Bild wieder findet.
Kommentar #20 - von Timm Kimm
Horst, was ist ein "Abschussfoto"? Ich weiß schon was du meinst, aber ob ein Paparazzo oder mehrere Paparazzi die geschossen haben oder Lieschen Müller, ist a) unerheblich und b) kommt es auf den Kontext an. Ist dieser nämlich für die Öffentlichkeit interessant, wird die Veröffentlichung ggf. durchs Presserecht abgedeckt. Die vorherige Aussage von mir bezog sich aufs Bildnisrecht, das im KunstUrheberGesetz Entsprechung findet und hierin wäre die Veröffentlichung des vorgenannten Beispiels der vehement bestrittenen Geliebten nicht mit angedeckt.
#28Report
10.09.2008
Original von Timm Kimm
Horst, was ist ein "Abschussfoto"?
Ein "Abschussfoto" ist ein Foto, bei dem eine Person "abgeschossen" wird. Ich wußte gar nicht, daß der Begriff heute noch verwendet wird (aber Horst hat ja noch ein paar mehr Berufsjährchen auf dem Buckel wie ich...).
Man "schießt" Leute ab, indem man sie fotografiert, ohne sie zu fragen. Ohne das Bild zu stellen. Also z.B. heimlich, aber auch durchaus offen, auf der Straße, bei einem Termin.
Nur eben nicht: "Guten Tag, ich komme vom... Können Sie nicht mal mit der Blumenvase dort hinten...?"
Sondern: sehen, "den brauch ich" denken, und klack-klack-klack-klack.
#29Report
10.09.2008
Original von Timm Kimm
Ach, Tom, so sehr ich deine Ausführungen schätze und auch weiß, dass du Threads einfach von vorne abarbeitest, manchmal, aber nur manchmal, wäre es dann doch angebracht mal ein paar Kommentare mehr zu lesen ehe du ellenlange Texte erwiderst.
Ich griff lediglich Dein Statement auf, wörtlich übrigens, das in dieser Pauschalität so schlicht nicht richtig ist.
[IMG]
#30Report
10.09.2008
Original von TomRohwer (die Unke aus dem hohen Norden)
[quote]Original von Timm Kimm
Horst, was ist ein "Abschussfoto"?
Ein "Abschussfoto" ist ein Foto, bei dem eine Person "abgeschossen" wird. Ich wußte gar nicht, daß der Begriff heute noch verwendet wird (aber Horst hat ja noch ein paar mehr Berufsjährchen auf dem Buckel wie ich...).
Man "schießt" Leute ab, indem man sie fotografiert, ohne sie zu fragen. Ohne das Bild zu stellen. Also z.B. heimlich, aber auch durchaus offen, auf der Straße, bei einem Termin.
Nur eben nicht: "Guten Tag, ich komme vom... Können Sie nicht mal mit der Blumenvase dort hinten...?"
Sondern: sehen, "den brauch ich" denken, und klack-klack-klack-klack.[/quote]
Stell dir den Abschuss doch einfach mal bildlich vor. Kamera im Anschlag, möglicherweise von langer Hand vorbereitet und dann auf Dauerfeuer, damit auch ja ein Bild dabei ist, das man an die Zeitung verhökern kann. - Hey, ist ja eigentlich egal wie das Bild entstanden ist, rechtlich ändert sich dadurch nichts an der Betrachtung;-)
Ich amüsierte mich über die Ausdrucksweise, ich gebe es zu.
Wie nennt man eigentlich die Fotos, die Privatermittler machen?
#31Report
10.09.2008
Original von TomRohwer (die Unke aus dem hohen Norden)
[quote]Original von Timm Kimm
Ach, Tom, so sehr ich deine Ausführungen schätze und auch weiß, dass du Threads einfach von vorne abarbeitest, manchmal, aber nur manchmal, wäre es dann doch angebracht mal ein paar Kommentare mehr zu lesen ehe du ellenlange Texte erwiderst.
Ich griff lediglich Dein Statement auf, wörtlich übrigens, das in dieser Pauschalität so schlicht nicht richtig ist.
[IMG][/quote]
Was ja einerseits aus dem Folgekommentar hervorgeht und andererseits noch genauer hinterfragt werden müsste. Ist das Statement nicht richtig oder ist es falsch? Und wenn, wäre "nicht richtig" und "falsch" gleichzusetzen oder müssten beide Begriffe deutlich unterschieden werden.
Manchmal, aber nur manchmal, macht es richtig Spaß die deutsche Sprache zur Verwirrung der Leser einzusetzen. Und abschließend bleibt zu erwähnen, dass alles kann, aber nichts muss und die Gerichte das letzte Wort haben, wenn uneinheitliche Meinungen bezüglich Auslegung einzelner Gesetze bestehen oder gar unklar ist, welches Gesetz zur Anwendung kommen soll. Aber ich sagte ja schon, nichts muss, alles kann.
Das war das Wort zu Nacht.
N8
#32Report
11.09.2008
Original von Jürgen F Berlin
Zur Ausgangsfrage. Ich denke mal, einen Promi ungefragt auf der Sedcard oder sonst wo zu veröffentlichen, wird immer ein gewisses Risiko haben. Die Rechtsprechung ist nicht genau detailliert um das für jeden einzelnen Fall abzudecken. Wenn sich so ein Promi dadurch belästigt fühlt, dann verklagt der den Fotografen einfach. Geld ist meist genug vorhanden und die meisten Promis haben sowieso Rechtsanwälte, die sie jeden Monat bezahlen, da kommt es auf einen Fall mehr oder weniger nicht an. Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter, aber meist können sich Promis eher einen Rechtsanwalt und Richter leisten und durch alle Instanzen gehen als ein Fotograf, der die Bilder ungefragt irgendwo veröffentlicht. Also im Zweifelsfall meiner Meinung nach lieber einmal mehr fragen, als nachher eine Klage am Hals haben, die eventuell die Existent kosten kann.
Sehe ich genauso. Es kommt nämlich sehr wahrscheinlich nicht nur auf die Frage an, ob es ein Foto von einer öffentlichen Veranstaltung ist. Sehr wahrscheinlich muss auch bewertet werden, welchen Zweck die MK verfolgt.
Wenn eine öffentliche Person öffentlich auftritt, dann kann man wohl unterstellen, dass sie Öffentlichkeit wünscht. Das impliziert aber noch nicht, dass z. B. ein Aussenminister im Kontext einer Model-Katei erscheinen will.
Und wenn es ein Sportler ist, dann könnte es ja sein, dass dieser Sportler gleichzeitig für Werbezwecke modelt und dabei viel Geld verdient.
Ich vermute daher, dass auch die Frage des Mediums für die Veröffentlichung eine Bedeutung für die rechtliche Bewertung erlangen kann.
Aus der Rechtssprechung lassen sich doch immer nur Trends ablesen. Im Streitfall wird jedoch der Einzelfall betrachtet und da ist es immer ein Risiko, allgemeine Schlüsse zu ziehen aus ähnlich gelagerten Fällen.
Außerdem sollte man auch nicht vergessen: Richter sprechen nicht Recht, sondern Richter sprechen Urteile. Es ist also auch nicht unerheblich, vor welcher Kammer ein Rechtsstreit geführt wird.
#33Report
11.09.2008
Original von Horst G. ein PROFIKNIPSER (!!)+ der(!) LOLLIGRAF
[quote]Original von Modelagentur van der Hooven
Wenn die Promis in der Öffentlichkeit sind, kannst Du die Bilder veröffenltichen. Ist es im Privaten darfst Du sie nicht ohne weiteres veröffentlichen.
und ???
ist die MK Privat oder Öffentlich ?!?[/quote]
Ich habe das so verstanden, wenn der Inhalt des Fotos den Promi in der Öffentlichkeit darstellt, darf er sie hier zeigen und wenn er in einer privaten Sitution fotografiert wurde, dann eher nicht.
Man berichtige mich, wenn ich mich irre ;-)
#34Report
[gone] Der Papparazzi
11.09.2008
Es geht nicht darum ob du die Bilder öffentlich oder privat ausstellst, sondern wo sie geschossen wurden. Die Quenn beim Tee trinken auf den Trafalgar Square darfst du veröffentlichen. Ein Bild vom Bürgermeister beim Frühstücken in seinem Garten nicht. Denn das ist Privat.
und ???
ist die MK Privat oder Öffentlich ?!?[/quote]
Original von Horst G. ein PROFIKNIPSER (!!)+ der(!) LOLLIGRAF
[quote]Original von Modelagentur van der Hooven
Wenn die Promis in der Öffentlichkeit sind, kannst Du die Bilder veröffenltichen. Ist es im Privaten darfst Du sie nicht ohne weiteres veröffentlichen.
und ???
ist die MK Privat oder Öffentlich ?!?[/quote]
#35Report
11.09.2008
schon interessant, was hier alles so spekuliert wird.
Leute, es gibt dazu glasklare Urteile.
Gerade aus jüngster Zeit.
Wer die nicht lesen will oder kann, sollte sich an einen Fachanwalt für Medienrecht wenden.
Genau das Beispiel mit der Queen ist Schwachsinn, wenn kein Informationsgehalt zusätzlich gegeben wird. Das Beispiel mit dem Bürgermeister findet sich im Urteil Günther Jauchs Hochzeit wieder. Es ist eben doch erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen.
Lesen und informieren ist wohl wirklich nicht leicht, oder?
Leute, es gibt dazu glasklare Urteile.
Gerade aus jüngster Zeit.
Wer die nicht lesen will oder kann, sollte sich an einen Fachanwalt für Medienrecht wenden.
Genau das Beispiel mit der Queen ist Schwachsinn, wenn kein Informationsgehalt zusätzlich gegeben wird. Das Beispiel mit dem Bürgermeister findet sich im Urteil Günther Jauchs Hochzeit wieder. Es ist eben doch erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen.
Lesen und informieren ist wohl wirklich nicht leicht, oder?
#36Report
11.09.2008
Original von InesP.
Ich habe das so verstanden, wenn der Inhalt des Fotos den Promi in der Öffentlichkeit darstellt, darf er sie hier zeigen und wenn er in einer privaten Sitution fotografiert wurde, dann eher nicht.
Man berichtige mich, wenn ich mich irre ;-)
Du irrst Dich nicht. Je mehr Öffentlichkeit bei der Aufnahme, desto weniger Problem. Je mehr redaktionelle Nutzung bei der Veröffentlichung, desto weniger Problem.
#37Report
11.09.2008
Original von Jubu-Foto (New Pictures)
Es geht nicht darum ob du die Bilder öffentlich oder privat ausstellst, sondern wo sie geschossen wurden. Die Quenn beim Tee trinken auf den Trafalgar Square darfst du veröffentlichen. Ein Bild vom Bürgermeister beim Frühstücken in seinem Garten nicht. Denn das ist Privat.
Und das ist so genau ... falsch.
Die Queen beim Teetrinken auf dem Trafalgar Square in einem redaktionellen Bericht über die Queen - kein Problem.
Die Queen beim Teetrinken in der Anzeigenkampagne von "Teekanne" - forget it, unzulässig.
Der Bürgermeister beim Frühstücken in seinem Garten - in einem Bericht, der sich mit den Vorwürfen der Opposition befasst, der Bürgermeister vernachlässige seine Amtspflichten und komme immer erst gegen 2 Uhr Nachmittags in sein Rathaus, vorher sitze er lange in seinem Garten zu hause und frühstücke - während Bürger und potentielle Investoren sich im Rathaus die Beine in den Bauch warten...
Wird durchgehen.
Der Bürgermeister beim Frühstücken in seinem Garten ohne einen solchen Bezug: eher nicht. Allerdings: wenn der Bürgermeister vorher auf die Idee gekommen ist, selber sein Privatleben mittels Homestories in die Öffentlichkeit zu tragen, dann sinkt sein berechtigtes Schutzinteresse schon mal deutlich ab. Dann wäre es durchaus denkbar, daß bestimmte Bilder auch ohne sein Einverständnis veröffentlicht werden. Nämlich z.B. solche, die der Öffentlichkeit zeigen, daß der Bürgermeister mit seiner Homestory der Öffentlichkeit einen großen Bären aufgebunden hat.
Beispiel: die Homestory zeigt den Bürgermeister in einem bescheidenen Reihenhaus beim Frühstücken am Klapptisch. Leider bekommt die Konkurrenzzeitung heraus, daß der Herr Bürgermeister in Wahrheit in einer 18-Zimmer-Luxusvilla lebt und diese Homestory nur getürkt hat, um bei seinen Wählern besser dazustehen.
Dann wäre die Zeitung, die "heimlich durch die Hecke" aufgenommene Fotos vom Bürgermeister beim Frühstück im Luxusvilla-Park im Bademantel zusammen mit vier knackigen Playmates zeigt, auf einer ziemlich sicheren Seite.
Nochmal: laut Bundesverfassungsgericht kann auch das Privatleben eines Prominenten (oder Nicht-Prominenten) von so erheblichem öffentlichen Interesse sein, daß Fotos und Berichte darüber veröffentlicht werden dürfen.
#38Report
11.09.2008
Einfach nur mit Promis für sich hier Werbung machen ist etwas ärmlich, finde ich. Wenn, dann sollte es thematisch zur MK passen, also Portraits und sowas und keine Papparazzi-Bilder, Catwalks, Roteteppichbilder und so nen Zeuchs.
#39Report
11.09.2008
Original von Alice vom See [photo-vampirin- vorsicht bissig]
Einfach nur mit Promis für sich hier Werbung machen ist etwas ärmlich, finde ich. Wenn, dann sollte es thematisch zur MK passen, also Portraits und sowas und keine Papparazzi-Bilder, Catwalks, Roteteppichbilder und so nen Zeuchs.
Wenn jemand hier Promi-Fotos reinstellt, dann dokumentiert er damit, daß er Promis fotografiert. Wenn's zehn verschiedene Promis sind und Fotos aus zwei oder drei Jahren, dann dokumentiert er damit, daß es sich nicht nur um eine Eintagsfliege handelt.
Ist das sinnvoll? Bringt es was?
Natürlich.
Zum einen dokumentiert es, daß der betreffende Fotograf über den Status des Model-vor-zerknittertem-Bettlaken-freigestellt-Knipsers hinaus ist, zum anderen ist es in Grenzen ein Anscheinsbeweis für die Stichhaltigkeit einer Behauptung Marke "Ich bin Profi und fotografiere für Magazine wie..."
Beeindruckt das potentielle Models?
Vermutlich. Manchmal. Oft genug, daß es sich lohnen könnte, sowas zu machen. Vermute ich.
(Ich könnt' ja die kompletten Schleswig-Holsteinischen Landesregierungen, MP, Minister, Staatssekretäre, ab 1982 hier reinstellen...
[IMG]
Tu ich aber nicht. Nicht zuletzt, weil ich mir noch nie Gedanken darüber gemacht habe, ob das potentielle Models beeindrucken könnte oder nicht. Ist mir irgendwie auch egal.)
#40Report
Topic has been closed
wir reden aneinander vorbei !!!![/quote]
Eduard fragte:
Und das wird in dem Urteil des BVerfG beschrieben, was erlaubt ist und was nicht. Auch die MK ist eine Publikation, da keine GBG.