Bilder von Prominenten 43
[gone] LONE STAR ::::::::SUCHT ::::::: MUSE MIT MUSSE::::
10.09.2008
Soweit ich weiss : Ja ! wenn die Rechte bei Dir
weiss aber nicht genau ob man diese Werke auf das Profil oder "nur" in eine Galerie setzen darf
weiss aber nicht genau ob man diese Werke auf das Profil oder "nur" in eine Galerie setzen darf
#2Report
10.09.2008
auf jeden Fall wären dir auch mit den unschärfsten Bildern noch die besten Kommentare sicher, solange du Gina Wild und Konsorten drauf hast. :-)
#3Report
10.09.2008
das habe ich mich auch schon gefragt. ich habe auch einige ganz nette referenzfotos.
allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das ausstellen der fotos rechtlich sauber wäre.
prominente sind zwar personen von öffentlichem interesse und wenn man sie fotografiert und die fotos an eine zeitung verkauft, dann dürfte es auch ohne explizite genehmigung keine probleme geben. hier würdest du sie aber in ein eindeutig als model forum gekennzeichnetes forum stellen. der zweck ist also nicht, die öffentlichkeit zu informieren.
ich bin gespannt auf die kommentare der rechtsgelehrten.
allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das ausstellen der fotos rechtlich sauber wäre.
prominente sind zwar personen von öffentlichem interesse und wenn man sie fotografiert und die fotos an eine zeitung verkauft, dann dürfte es auch ohne explizite genehmigung keine probleme geben. hier würdest du sie aber in ein eindeutig als model forum gekennzeichnetes forum stellen. der zweck ist also nicht, die öffentlichkeit zu informieren.
ich bin gespannt auf die kommentare der rechtsgelehrten.
#4Report
[gone] Modelagentur van der Hooven
10.09.2008
Wenn die Promis in der Öffentlichkeit sind, kannst Du die Bilder veröffenltichen. Ist es im Privaten darfst Du sie nicht ohne weiteres veröffentlichen.
#5Report
[gone] LONE STAR ::::::::SUCHT ::::::: MUSE MIT MUSSE::::
10.09.2008
Original von Modelagentur van der Hooven
Wenn die Promis in der Öffentlichkeit sind, kannst Du die Bilder veröffenltichen. Ist es im Privaten darfst Du sie nicht ohne weiteres veröffentlichen.
und ???
ist die MK Privat oder Öffentlich ?!?
#6Report
10.09.2008
selbst als Nicht-Jurist würde ich sagen, viel öffentlicher als die MK geht nich, oder?
und ???
ist die MK Privat oder Öffentlich ?!?[/quote]
Original von Horst G. ein PROFIKNIPSER (!!)+ der(!) LOLLIGRAF
[quote]Original von Modelagentur van der Hooven
Wenn die Promis in der Öffentlichkeit sind, kannst Du die Bilder veröffenltichen. Ist es im Privaten darfst Du sie nicht ohne weiteres veröffentlichen.
und ???
ist die MK Privat oder Öffentlich ?!?[/quote]
#7Report
10.09.2008
ich meine, es kommt sehr wahrscheinlich auf die bewertung des zwecks an.
promi-fotos sind ja gewöhnlich nur deshalb unproblematisch, weil diese fotos der berichterstattung, der information dienen. hier in der mk wird ein anderer zweck verfolgt.
promi-fotos sind ja gewöhnlich nur deshalb unproblematisch, weil diese fotos der berichterstattung, der information dienen. hier in der mk wird ein anderer zweck verfolgt.
#8Report
[gone] LONE STAR ::::::::SUCHT ::::::: MUSE MIT MUSSE::::
10.09.2008
Original von Thomas Fröhlich, Berlin
ich meine, es kommt sehr wahrscheinlich auf die bewertung des zwecks an.
promi-fotos sind ja gewöhnlich nur deshalb unproblematisch, weil diese fotos der berichterstattung, der information dienen. hier in der mk wird ein anderer zweck verfolgt.
Ich denke es ist eine Präsentation :
Du präsentierst Dich als Fotograf und zeigst Deine Gebiete der Fotografie
ähnlich wie auf Deiner Homepage ...
#9Report
10.09.2008
Nun mal ganz langsam mit den jungen Pferden.
Wenn es ein allgemein zugängliches Shooting war, wie z.B. eine Modenshow, wo eine Ablichtung nicht nur gebilligt oder gewünscht wird, ist das kein Problem.
Anders sieht das seit dem März 2008 aus!
http://bildjournalisten.djv-online.de/?p=262
Die MK ist analog einer Zeitschrift zu setzen, da die MK in öffentlichen Rahmen eine Publikation gemäß TDG ist.
D.h. Prominenter steigt in einen Zug darf nicht abgebildet werden, ohne entsprechenden Text, der einen Bezug darstellt. "XY steigt in einen Zug" reicht da nicht. Wenn da vorher ein Zugunfall war, dann könnte der TExt wohl lauten "XY steigt trotz Zugunfalls wieder in einen Zug ein" dann wäre das wohl statthaft.
Also solltest Du mit VEröffentlichungen ganz vorsichtig sein, wenn Du Dir keine Klage ans Knie binden möchtest.
LG
Thorsten
und damit ich mir keine Klage vors Knie binde..*g*
Dies ist keine Rechtsberatung und verweist nur auf entsprechende Veröffentlichungen.
Wenn es ein allgemein zugängliches Shooting war, wie z.B. eine Modenshow, wo eine Ablichtung nicht nur gebilligt oder gewünscht wird, ist das kein Problem.
Anders sieht das seit dem März 2008 aus!
Bilder aus dem Alltagsleben von Prominenten dürfen in Zeitschriften abgebildet werden, melden heute die Zeitungen. Weniger prominent vermeldet wird die wichtige Einschränkung, dass dieses nur dann zulässig ist, wenn ein “allgemeines Informationsinteresse† der Öffentlichkeit besteht. Und kaum vermeldet wird der Tatbestand, dass Caroline, um die es im Beschluss auch ging, in zwei Punkten vor dem Verfassungsgericht erfolgreich war.Quelle:
http://bildjournalisten.djv-online.de/?p=262
Die MK ist analog einer Zeitschrift zu setzen, da die MK in öffentlichen Rahmen eine Publikation gemäß TDG ist.
D.h. Prominenter steigt in einen Zug darf nicht abgebildet werden, ohne entsprechenden Text, der einen Bezug darstellt. "XY steigt in einen Zug" reicht da nicht. Wenn da vorher ein Zugunfall war, dann könnte der TExt wohl lauten "XY steigt trotz Zugunfalls wieder in einen Zug ein" dann wäre das wohl statthaft.
Also solltest Du mit VEröffentlichungen ganz vorsichtig sein, wenn Du Dir keine Klage ans Knie binden möchtest.
LG
Thorsten
und damit ich mir keine Klage vors Knie binde..*g*
Dies ist keine Rechtsberatung und verweist nur auf entsprechende Veröffentlichungen.
#10Report
10.09.2008
Original von Horst G. ein PROFIKNIPSER (!!)+ der(!) LOLLIGRAF
[quote]Original von Modelagentur van der Hooven
Wenn die Promis in der Öffentlichkeit sind, kannst Du die Bilder veröffenltichen. Ist es im Privaten darfst Du sie nicht ohne weiteres veröffentlichen.
und ???
ist die MK Privat oder Öffentlich ?!?[/quote]
Es geht um die Aufnahme :-D
Öffentlich auftretender Promi: OK
Privater mit der Geliebten essender Promi: NoGo ...
Siehe Rechtsprechung zu den Grenzen der Privat- und Intimsphäre ...
Gruß Robert
#11Report
10.09.2008
Privater mit der Geliebten essender Promi: NoGo ...
Äh...
genau das ist der Punkt der wieder geht, wenn der Promi am Abend vorher vehement bestritten hat, daß er eine Geliebte hat.
Recht auf Information, laut Caroline-Urteil.
#12Report
[gone] LONE STAR ::::::::SUCHT ::::::: MUSE MIT MUSSE::::
10.09.2008
Original von monochromatic
[quote]Original von Horst G. ein PROFIKNIPSER (!!)+ der(!) LOLLIGRAF
[quote]Original von Modelagentur van der Hooven
Wenn die Promis in der Öffentlichkeit sind, kannst Du die Bilder veröffenltichen. Ist es im Privaten darfst Du sie nicht ohne weiteres veröffentlichen.
und ???
ist die MK Privat oder Öffentlich ?!?[/quote]
Es geht um die Aufnahme :-D
Öffentlich auftretender Promi: OK
Privater mit der Geliebten essender Promi: NoGo ...
Siehe Rechtsprechung zu den Grenzen der Privat- und Intimsphäre ...
Gruß Robert[/quote]
also wenn sie bei einem offiziellen Shooting entstanden sind : OK
wenn sie "abgeschossen" wurden : NoGo
richtig ??
#13Report
10.09.2008
Horst, dazu müsstest Du mal einen Medienanwalt befragen.
Es könnte sein, daß er Dir sagt,
es ist ok, wenn die öffentliche Veranstaltung so angelegt ist, daß frei fotografiert werden darf und eine Einverständniserklärung des Fotografierten vorliegt.
Sieh dir bitte den Kommentar des deutschen Journalistenverbandes an.
Alles Andere wäre hier unzulässige Rechtsberatung.;-)
Die ist genauso strafbar, wie ein unzulässiges Bild.;-)
LG
Thorsten
Es könnte sein, daß er Dir sagt,
es ist ok, wenn die öffentliche Veranstaltung so angelegt ist, daß frei fotografiert werden darf und eine Einverständniserklärung des Fotografierten vorliegt.
Sieh dir bitte den Kommentar des deutschen Journalistenverbandes an.
Alles Andere wäre hier unzulässige Rechtsberatung.;-)
Die ist genauso strafbar, wie ein unzulässiges Bild.;-)
LG
Thorsten
#14Report
10.09.2008
Promis und Politiker zählen zum Bereich der Zeitgeschichte und somit dürfen Fotografien von ihren veröffentlicht werden, sofern diese die Personen in der Öffentlichkeit zeigen. Zeigen die Bilder die Personen hingegen in privaten Situationen, das wollte Van der Hooven wahrscheinlich sagen (La Guarda und Horst, stellt euch doch nicht immer dümmer als ihr seid, sonst muss ich doch tatsächlich annehmen, dass ihr dümmer seid, als ihr euch anstellt), genießen sie den gleichen Schutz wie grundsätzlich jede Person, die sich auf einem Bild wieder findet.
#15Report
[gone] LONE STAR ::::::::SUCHT ::::::: MUSE MIT MUSSE::::
10.09.2008
Original von Timm Kimm
Promis und Politiker zählen zum Bereich der Zeitgeschichte und somit dürfen Fotografien von ihren veröffentlicht werden, sofern diese die Personen in der Öffentlichkeit zeigen. Zeigen die Bilder die Personen hingegen in privaten Situationen, das wollte Van der Hooven wahrscheinlich sagen (La Guarda und Horst, stellt euch doch nicht immer dümmer als ihr seid, sonst muss ich doch tatsächlich annehmen, dass ihr dümmer seid, als ihr euch anstellt), genießen sie den gleichen Schutz wie grundsätzlich jede Person, die sich auf einem Bild wieder findet.
also sollte der Threaderöffner doch mal sagen welche art von Promifotos er reinstellen will ...
ich denke aber er meint Fotos die offiziell entstanden sind und keine Abschussfotos (paparazzi)
#16Report
10.09.2008
Die Frage hab ich mir auch schon gestellt
Prominentes Sexsternchen präsentiert ihre neue DVD in einer Videothek. Öffentlich frei zugänglich, ab 18
Sie posiert vor meiner Kamera (in einem Sexy Kleid).
Darf ich diese Bilder hier veröffentlichen??? Mündliches "Yes" zur Veröffentlichung. Könnte ich dennoch Probleme bekommen?
Harry Stefan W.
Prominentes Sexsternchen präsentiert ihre neue DVD in einer Videothek. Öffentlich frei zugänglich, ab 18
Sie posiert vor meiner Kamera (in einem Sexy Kleid).
Darf ich diese Bilder hier veröffentlichen??? Mündliches "Yes" zur Veröffentlichung. Könnte ich dennoch Probleme bekommen?
Harry Stefan W.
#17Report
10.09.2008
Lest doch einfach mal das Urteil, dann erübrigt sich jede weitere Frage.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs19991215_1bvr065396.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs19991215_1bvr065396.html
#18Report
[gone] LONE STAR ::::::::SUCHT ::::::: MUSE MIT MUSSE::::
10.09.2008
Original von Ad Profundam
Lest doch einfach mal das Urteil, dann erübrigt sich jede weitere Frage.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs19991215_1bvr065396.html
wir reden aneinander vorbei !!!!
#19Report
10.09.2008
Horst, was ist ein "Abschussfoto"? Ich weiß schon was du meinst, aber ob ein Paparazzo oder mehrere Paparazzi die geschossen haben oder Lieschen Müller, ist a) unerheblich und b) kommt es auf den Kontext an. Ist dieser nämlich für die Öffentlichkeit interessant, wird die Veröffentlichung ggf. durchs Presserecht abgedeckt. Die vorherige Aussage von mir bezog sich aufs Bildnisrecht, das im KunstUrheberGesetz Entsprechung findet und hierin wäre die Veröffentlichung des vorgenannten Beispiels der vehement bestrittenen Geliebten nicht mit angedeckt.
______
EDIT: r durch s
______
EDIT: r durch s
#20Report
Topic has been closed
habe ein Frage. Bin als Sportfotograf und Reporterfotograf früher häufig unterwegs gewesen. Darf man hier Bilder von Prominenten und Politekern, die ich geschossen habe, als Referenz in der SC stellen oder nicht?
danke