Rahmen dem Urherberecht unterlegen??? 94

Ohne alles gelesen zu haben, aber alberner gehts doch kaum noch... wenn da einer das "Urheberrecht" dran hat, dann der Filmhersteller wo das ja scheinbar abgeguckt wurde.

Aber ich gehe jetzt erst mal alle hier anschreiben, die einen weissen 8-Pxel-Rahmen unter ihren Bildern haben. Da hab ich das Patent drauf und das Urheberrecht und das... ach egal, alles halt. ;-))

Andreas.
01.09.2008
das is echt albern ... digital fotografieren und sich dann gegenseitig über die pseudo-analogen rahmen aufregen und vergleichen :)))
Nein, das ist so nicht richtig.

Das ganze Foto stammt von mir und ein andere Fotograf hat sich dann Teile daraus "extrahiert" und sein Foto damit "ergänzt".

Hätte man mich vorher gefragt, wäre dass sicher kein Problem gewesen. Aber hier geht es um meine Arbeit die ich gemacht habe und damit Urheber bin.

Mir geht es mehr um das Prinzip, das ungefragt Teile von Fotos weiterverwandt werden.

LG

Ralf Müller


PS.: Wie würdet Ihr denn reagieren, wenn Teile Eurer Arbeiten in anderen Fotos auftauchen. Außerdem habe ich das Model im meiner ersten Mail nur gebeten mir den Namen des Fotografen zu nennen.

Die Schärfe ist erst durch Ihre Antwort in die ganze Choose gekommen.

Hier meine erste PN an das Modell:

+++

Hallo Sandra,

in Deiner o.g. Galerie ist ein Foto von "Langer" enthalten, das einen shwarzen Rahmen - mit 6x6-Aufmachung - hat enthalten.

Dieser Rahmen wurde von mir entworfen und unterliegt dem Copyright und Urheberrecht.

Bitte nenne mir Namen und Adresse, bzw. MK-Nummer des Fotografen.

Du kannst in meinen Fotos zwei sehen, die mit diesem Rahmen gemach wurden.

LG

Ralf Müller


+++
01.09.2008
Dass du deine Antwort besser löscht, denn die zeugt nicht gerade von klugem Verhalten. Wenn der Rahmen tatsächlich geklaut wurde und der Urheber Klage einreicht, wirst du ggf. von berechtigter Seite eine Aufforderung erhalten den Namen preis zu geben, die du nicht ablehnen kannst, ohne Konsequenzen zu befürchten. Natürlich bist du nicht verpflichtet Herrn X Auskunft zu geben, aber den rechtlich zuständigen Stellen bei Bedarf schon.

Es würde genügen Herrn X mitzuteilen, dass wenn er ein berechtigtes Anliegen hat, dieses über die zuständigen Stellen vorzubringen, da du keine Notwendigkeit darin siehst ihm Name und Anschrift irgendeiner Person zu geben - mehr nicht.

So hast du dich leider selbst zur Zielscheibe gemacht und musst jetzt mit Anfeindungen des Fotografen rechnen, der der Meinung ist sein Rahmen sei geklaut, weil du klar Partei für "deinen" Fotografen ergreifst.


Original von sandra1_koesching(Sandra-Foto)
Konkret geht's um
[img]http://www.model-kartei.de/bilder/bild/1171721/[/img]

http://www.model-kartei.de/bilder/bild/1171721/

und die PN eines Fotografen, der gerne Name und Anschrift des Fotografen haben möchte, der dieses Bild gemacht hat.
Die Behauptung des Fotografen, der mich angeschrieben hat:
Der Rahmen des Bildes sei seinem Urheberrecht unterlegen...

Meine Antwort steht unter dem Bild...

Was haltet ihr davon?
[gone] Guest1234
01.09.2008
Ralf, wie oft soll ich es Ihnen noch erklären.

Ihr Bild haben Sie heute veröffentlicht.
Besagtes Bild, was Sie auf meiner Sedcard angemahnt haben, habe ich seit 6.11.07 auf meiner Sedcard.
Wenn Sie der Meinung sind, es sei "Ihr" Rahmen (man beachte, dass in meinem Bild kein Agfa vorkommt), dann wenden Sie sich an den zuständigen Fotografen und nicht an mich.

Das ganze Bild kann nicht von Ihnen stammen.

Ich kann genausogut schnell einen solchen Rahmen um meine Fotos machen.

Wenn Sie beweisen können, dass der Fotograf etwas aus einem Ihrer Bilder extrahiert hat, was ich überhaupt nicht glaube, dann verklagen Sie den Fotografen. Und solange da kein Urteil gesprochen ist, bleibt es bei der Vereinbarung zwischen dem Fotografen meines Bildes und mir, was die Nutzungsrechte angeht.

Noch was: Würden Sie jemand verklagen, der zufälligerweise die gleich Blume wie sie fotografiert hat und den selben Bildschnitt hat, was ganz ÄHNLICH wie Ihr Bild ausschaut und der nichts aus Ihrem bild extrahiert hat???

Suchen se sich dafür bitte nen anderen Deppen...
[gone] Guest1234
01.09.2008
@Timm: Kann er doch.
Ich hab nen Vertrag mit dem Fotografen, der mein Bild gemacht hat.
Alles andere geht mich nix an.

Und der Herr hat Internet, kann selber recherchieren.
Wieso hätte er dann wohl meen Sedcard gefunden um zu meinen, er braucht den Namen des Fotografen?

Wenn er lesen kann, wüsste er doch schon längst den Ansprechpartner.

Ich hab mich auch juristisch beraten lassen und ich brauche den Namen nicht herauszugeben ohne richterlichen Spruch.

Basda.
S T O P !


Lassen wir die Kirche doch mal im Dorf.


Manchmal sind wir alle halt etwas schnell in den Formulierungen und reagieren empfindlich, etc.

Es ging mir nie ! darum Geld zu machen. Hab ich auch nirgendwo geschrieben. Ich wollte lediglich den Kontakt zum Fotografen haben!

Siehe meine erste PN an das Model. Siehe 2 Beiträge weiter vorn.
01.09.2008
Original von people-fotografie.com [DUISBURG]
Zudem muss die Urheberrechtsverletzung gewerbliche Ausmaße erreicht haben, und das ist ja hier wohl nicht der Fall.

Das ist so pauschal nicht richtig.

Wenn es sich um einen "einfach gelagerten Fall" handelt und wenn dieser nicht im gewerblich Zusammenhang steht, dann begrenzt sich die Anwaltsgebühr für die erste Abmahnung auf 100 Euro.

Von mir befragte Anwälte haben übereinstimmend erklärt, daß sie noch nie einen "einfach gelagerten Fall" von Urheberrechtsverletzung gesehen haben, außer vielleicht einer Stadtplankachel auf einer Website.

Die Frage "Rahmen geschützt oder nicht" ist schon allein deshalb kein "einfacher Fall", weil erstmal aufwendig geklärt werden muß, ob überhaupt ein geschütztes Werk im Sinne des UrhG vorliegt...

Das weitere entscheiden dann die Gerichte im Laufe der nächsten Jahre - falls das Gesetz denn überhaupt höherenorts Bestand hat, verfassungsrechtliche Zweifel wurden ja von verschiedenen Seiten schon während des Gesetzgebungsverfahrens geäußert.
01.09.2008
Original von RALF MÜLLER - MIETATELIER BS - FOTOSEMINARE
Das ganze Foto stammt von mir und ein andere Fotograf hat sich dann Teile daraus "extrahiert" und sein Foto damit "ergänzt".

Teile des Bildes oder des Rahmens?


Mir geht es mehr um das Prinzip, das ungefragt Teile von Fotos weiterverwandt werden.

Das ist in den Grenzen der "freien Benutzung" (§24 UrhG) zulässig. Ob eine solche vorliegt, entscheidet im Zweifelsfall das Gericht mit Hilfe von Gutachtern.
01.09.2008
Original von RALF MÜLLER - MIETATELIER BS - FOTOSEMINARE
Das ganze Foto stammt von mir und ein andere Fotograf hat sich dann Teile daraus "extrahiert" und sein Foto damit "ergänzt".


Hier wäre mal Klärung vonnöten, was Du eigentlich unter "Teilen von Deinem Bild" verstehst.
Geht es jetzt nur um den Rahmen oder auch um andere Bildinhalte??

Unabhängig von der selben Grundidee sehe ich nämlich nicht mal eine 100%ige Übereinstimmung der Rahmen. Zum Beispiel der Pfeil unten....der sieht bei Sandras Bild viel verschwommener und verbogener aus.

Es wäre wirklich interessant mal zu erfahren, was an dem Rahmen denn genau Deine kreative Tätigkeit war, die jetzt schützenswürdig ist.
Dazu muss er das Bild insgesamt bearbeitet haben, um Teile - hier den Rahmen - zu extrahieren.

Das bild hatte ich am 27.1.2007 in der FC veröffentlicht.

http://www.fotocommunity.de/pc/pc/mypics/455523/display/7801100
[gone] Guest1234
01.09.2008
Es gibt hunderte solcher Fotos mit selbem Rahmen, die vor Ihnen veröffenlticht wurden!
Es muss also nicht zwangsweise Ihre "Entwicklung" sein.
Außerdem fehlt in dem Rahmen des BIldes, was Sie bei mir ankreiden, das Agfa.
Wie gesagt, eine einfache Frage im Vorfeld, wäre doch wohl um vieles einfacher gewesen, oder?

ich hab mir die Mühe gemacht und wenn's jemandem gefällt, freu' ich mich über das Lob und bin gerne bereit es weiterzugeben.
Frag Deinen Fotografen doch einfach mal?

Und wie schon vorher geschrieben, "Hoh Brauner!"

Vielleicht sollten wir einfach mal 'nen Gang zurückschalten, uns etwas entspannen und überlegen, ob nicht jeder etwas überreagiert hat?
[gone] M.G.Berlin
01.09.2008
Wie kann man sich nur über so einen Quatsch streiten.

Beide Bilder nebeneinander ergeben Unterschiede in den Rahmen, die eine eindeutige Kopie nicht zeigen, kann also auch Zufall sein.

Die Idee des Rahmens als Bildbestandteil ist alt, kann hier also auch nicht als eigenständige, dem Urheberrecht unterliegende kreative Leistung gewertet werden (keine Rechtsberatung ;-)......meine Meinung).

Wo ist das Problem ??
01.09.2008
Was anderes schreibe ich auch nicht. Nur dein Verhalten hier und besonders im PN-/Mail-Verkehr dient dir nicht. Du zeigst dich von einer Seite, die Fotografen eher vergrault, als dass sie jetzt unbedingt mit dir shooten wollen.

Was bringt dir persönlich die Aufarbeitung des Falls im Forum? Positiven Nutzen für dich sehe ich keinen, eher negative PR.

Der Fall an sich ist durchaus interessant, wenn man ihn juristische betrachtet, was ja einige schon gemacht haben. Das bedeutet dann auch sachlich zu bleiben und zu beleuchten wer was machen kann und welche Aussichten auf Erfolg bestehen.

Hier hingegen sind zwei Personen aufeinander losgegangen, obwohl zwei klärende Worte gereicht hätten, den Streit zu vermeiden. "Der Fotograf ist gekränkt weil sein Werk ungefragt missbraucht wurde" (man beachte die Anführungszeichen) und "das Modelle ist gekränkt, weil es sich zu unrecht angegangen fühlt". - Gebt euch die Hand, trinkt ein Bier (oder einen Sekt) und die Sache ist friedlich geregelt.

Ich könnte aber auch den Raab mal anrufen und ihn fragen, ob er er mal wieder Lust hat einen Song zu machen - "Maschendrahtzaun" lässt grüßen.

Wollt ihr Modell und Fotograf(en) sicher nicht wirklich, oder?


Original von sandra1_koesching(Sandra-Foto)
@Timm: Kann er doch.
Ich hab nen Vertrag mit dem Fotografen, der mein Bild gemacht hat.
Alles andere geht mich nix an.

Und der Herr hat Internet, kann selber recherchieren.
Wieso hätte er dann wohl meen Sedcard gefunden um zu meinen, er braucht den Namen des Fotografen?

Wenn er lesen kann, wüsste er doch schon längst den Ansprechpartner.

Ich hab mich auch juristisch beraten lassen und ich brauche den Namen nicht herauszugeben ohne richterlichen Spruch.

Basda.

__________
EDIT: b und Leerzeichen
[gone] Guest1234
01.09.2008
Tjk, M.G. ,erkläre das mal dem Ralf...
Er meint ja, der Rahmen wurde angeblich extrahiert...

Na, wenn ich Geld brauche, verklage ich demnächst alle Bildbearbeiter, die meinen Stil kopieren. Ne? :-D
01.09.2008
Der gute Herr Müller hat folgende Fragen leider nicht beantwortet:

1. Haben Sie, Herr Müller, den Rahmen nachweislich selbst voll und ganz kreiert?

2. Wenn ja - Liegt ihnen denn die schriftliche Erlaubnis des Markeninhabers der Wortmarke AGFA vor? AGFA selbst ist zwar tot - die Markenrechte wurden verkauft.

Sonst sollte man vielleicht nicht nur "einen Gang herunter schalten" sondern das Ganze schnellstens beenden, bevor der Schuss nach hinten los geht.
@ Timm

VERSUCH ICH DOCH SCHON DIE GANZE ZEIT !

:-)
01.09.2008
@Ralf: ...ist denn nun "DEIN" Rahmen oder Teile deines Bildes verwendet worden? Würde mich mal interessieren da es einen großen Unterschied macht.

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