Rahmen dem Urherberecht unterlegen??? 94

[gone] Guest1234
01.09.2008
Konkret geht's um
[img]http://www.model-kartei.de/bilder/bild/1171721/[/img]

http://www.model-kartei.de/bilder/bild/1171721/

und die PN eines Fotografen, der gerne Name und Anschrift des Fotografen haben möchte, der dieses Bild gemacht hat.
Die Behauptung des Fotografen, der mich angeschrieben hat:
Der Rahmen des Bildes sei seinem Urheberrecht unterlegen...

Meine Antwort steht unter dem Bild...

Was haltet ihr davon?
[gone] akigrafie fotodesign
01.09.2008
Dann soll er erstmaal sagen woher er den Rahmen hat.
Es gibt ZIG Rahmenvorlagen im Internet.
01.09.2008
handelt es sich um das bild des fotografen???



klick mal hier


dann sie das ja zwei völlig andere rahmen!!!
man kann es auch übertreiben, der gute braucht wohl geld und denk so welches zu bekommen?! ;-))
01.09.2008
ob er wohl von AGFA eine Erlaubnis zur Verwendung des Namens hat? ;-)
01.09.2008
Ziemlich viel Lärm um nichts....von beiden Seiten würde ich mal sagen

Aber nun zum Sachlichen:
Erst mal stimmt es nicht, daß nur das Gesamtwerk dem Urheberrecht unterliegt. Auch ein Rahmen kann schützenswert sein, sofern er eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist.

Aber hier liegt auch schon das Problem...das sehe ich bei diesem Rahmen gar nicht. Er soll scheinbar einen Negativ-Film nachbilden. Und den hat auch besagter Herr nicht erfunden. Im Gegenteil....wenn ich er wäre, würde ich bei solcher Rechtsempfindlichkeit mal schnell das AGFA aus dem Rahmen nehmen, welches eine eingetragene Wortmarke ist.

Und statt diesen kleinen Streit hier breitzutreten würde ich die Sache einfach ignorieren und auf sich beruhen lassen. Das hier dient bestimmt nicht der Streitschlichtung
01.09.2008
aber es belustigt ungemein ;-)


Original von Pixelspalter
Ziemlich viel Lärm um nichts....von beiden Seiten würde ich mal sagen

...Und statt diesen kleinen Streit hier breitzutreten würde ich die Sache einfach ignorieren und auf sich beruhen lassen. Das hier dient bestimmt nicht der Streitschlichtung
[gone] Guest1234
01.09.2008
Nein, es geht um dieses Bild, was der Herr wohl offensichtlich meint, was mein Fotograf geklaut haben soll:

http://www.model-kartei.de/bilder/bild/2505796/
01.09.2008
Original von sandra1_koesching(Sandra-Foto)
Nein, es geht um dieses Bild, was der Herr wohl offensichtlich meint, was mein Fotograf geklaut haben soll:

http://www.model-kartei.de/bilder/bild/2505796/


egal welches bild! die rahmen sind nicht identisch!
01.09.2008
Das wird schwierig.

Wenn jemand behauptet, ein "Rahmen", dessen Urheber er sei, sei von jemand anderem kopiert und für eigene Zwecke verwendet worden, muss er das beweisen. Kann er das nicht, liegt möglicherweise die Straftat der üblen Nachrede vor.

Also liegt es an Ralf Müller den Beweis anzutreten, dass der beanstandete Rahmen auch wirklich "Sein eigenes Werk" ist.

Lustig finde ich die Argumentation mit dem Gesamtkunstwerk. IMHO versucht sich da eine Person in juristischen Spitzfingigkeiten deren Tragweite diese Person gar nicht abschätzen kann.

Zudem wirft sich dann noch die Frage auf, ob Ralf Müller in diesem Zusammenhang einfach so den geschützten Markennamen AGFA für seine Zwecke verwenden darf?
Dies doch nur wenn das Bild auch auf AGFA Filmmaterial angefertigt wurde! Wurde es das wirklich? Ist das beweisbar?

Grübel Grübel??

Tipp: Wer im Galshaus sitzt, sollte besser nicht mit Steinen werfen.

Vermutlich geht es so aus wie das berühmte "Hornberger Schießen"
[gone] Guest1234
01.09.2008
@Eyetouch: Siehste mal, sage ich auch.
ÄHNLICH ist nicht gleich IDENTISCH.

Deshalb sehr belustigend für mich, mit welchen Mitteln manche Leute versuchen, Geld zu schinden...
Und dann noch mich ansprechen, wo ich doch der falsche Ansprechpartner für so was bin. :-D

Noch irgendwas schutzwürdiges, vielleicht ein Motiv?
01.09.2008
Also ich würde mich in diesem Fall entspannt zurück lehnen und abwarten, was von Seiten des angeblich Geschädigten so kommt.
Aus der Praxis würde ich sagen, dass es ein sehr schwieriges Unterfangen ist, mit eine Kanone einen Spatzen zu treffen.
Bei diesem Unterfangen sind die "Kollateralschäden" immer um ein Vielfaches größer und ein Erfolg mehr als fraglich.
01.09.2008
sehr belustigend.... vor allem, wird mich der besagte photograph dann auch verklagen wollen, wenn ich ein mittelformatnegativ scanne und den typischen film-*rahmen* dran lasse? dann soll er mal loslegen und alle analog-MF-ler die den rahmen dran lassen angehen.... sorry, was ein *schimpfwort bitte hier einsetzen*...

lg
mark
[gone] akigrafie fotodesign
01.09.2008
Es gibt einen digitalen Rahmengenerator, bin fast sicher, dass das der Rahmen ist ;-)
01.09.2008
Der besagte 'Rahmen' entstammt ursprünglich eindeutig der von einer HASSELBLAD-Kamera automatisch im Negativ abgebildeten Form:
Link
...diesen Rahmen gibts bei dieser Marke seit über 50 Jahren....

Da kann der Herr aber arm werden, wenn er der Fa. Hasselblad etwas zahlen müsste...;-)
Und alle anderen auch...

LG
L|S
01.09.2008
Original von sandra1_koesching(Sandra-Foto)
@Eyetouch: Siehste mal, sage ich auch.
ÄHNLICH ist nicht gleich IDENTISCH.


Das würde Dir in anderen Fällen auch nicht helfen. Nur in diesem hier ist die Anschuldigung relativ lächerlich.

Wenn Du jetzt aber einen Homer Simpson selber zeichnest und der dem Original nur ähnlich sieht, kannst Du trotzdem verklagt werden, wenn Du ihn veröffentlichst.

Ich würde mal sagen, Du liest Dir am Besten den Wikipedia-Eintrag zum Thema Schöpfungshöhe durch.
Das ist nämlich alles, worauf es hier wirklich ankommt...
Original von Pixelspalter

Das würde Dir in anderen Fällen auch nicht helfen. Nur in diesem hier ist die Anschuldigung relativ lächerlich.



Nicht nur relativ. das ganze ist einfach NUR lächerlich.

Bye
Andreas
[gone] Guest1234
01.09.2008
Sehe es auch als lächerlich an.
Aber lustig ist halt, dass der Herr mir verbieten will, das Foto von mir und dem Fotografen, der das Bild gemacht hat, zu verwenden.
Mit dem Ralf Müller habe ich noch nie zusammengearbeitet und von meinem Bild ist er also nicht der Urheber.

Sein Vorgehen wäre genauso, wie wenn ich jemandem verbieten würde, ein Foto mit einem Model drauf, was ich schon fotografiert habe, zu verwenden.
01.09.2008
Mal eine Anmerkung eines Analogfotografen:

Es war mal groß in Mode insbesonders bei Kleinbildnegativen den Rand des Negativs mitzuvergrößern.
(Die Absicht war dabei zu belegen, dass der Bildausschnitt nicht verändert wurde.)
Den Rand mitzuvergrößern ist also etwas ganz übliches.
Zahllose Fotografen haben Bilder mit Negativrand abgezogen, und der sieht beim APX 100/120 eben so aus.
Scheinbar ist den Pixelfreaks so etwas banales gar nicht bewusst.
auch wenn digital nachgestellt, ändert das nichts.

Wo ist hier also die Idee, oder gar ein Urheberrecht.

Es ist ausserdem total unglaubwürdig dass der Rahmen kopiert wurde,
da sind deutliche unterschiede.


Da sind mit jemandem aber ganz schön die Pferde durchgegangen.

Nebenbeiist es in der Kunst erlaubt Teile eines Werkes zu übernehmen, wenn dabei ein neues, eigenständiges Werk entsteht - und dies ist hier absolut der Fall.
01.09.2008
@Sandra

Nochmal:
Er KÖNNTE Dich gerichtlich dazu zwingen, das Bild rausnehmen zu müssen rein von der Sachlage her, sofern ein Gericht wirklich der Meinung ist, daß seine Schöpfungshöhe des Rahmens ausreichend ist und er Dir nicht das Veröffentlichungsrecht eingeräumt hat.
Wäre es ein kunstvoller, handgezeichneter Rahmen hättest Du hier recht wenig Chancen.

Das einzige, was den Fall hier lächerlich macht, ist die Art des Rahmens und daß er noch nicht mal selber Urheber davon ist, sondern auch nur etwas bestehendes kopiert hat (einen Negativfilm)

Trotzdem solltest Du nicht davon ausgehen, daß Du deshalb in jedem Fall, so wie er hier aufgezeigt wurde, im Recht wärst.
Zeigst Du unerlaubt ein anderes Werk (oder nur Teile davon), kannst Du dafür belangt werden.
Das Einzige, was Dich hier schützt, ist, daß es eben mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit kein "Werk" ist
01.09.2008
die optik eines analog filmstreifens kann eigentlich nicht als schöpfungshöheres werk bezeichnet werden, ist sie doch einfach ein technisches mitbringsel der analogphotographie... das wäre ja, als ob das malen auf leinwand einer schöpfungshöhe entspricht, nur weil es auf leinwand gemalt ist...

wird wohl letztlich ein gericht auslegen müssen, wobei ich da dann seeeeeehr gespannt wäre, denn je nach richter kann da diverses rauskommen....

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