Urheberrechte und Insolvenz 22

21.08.2008
Original von UV
@TheBlack
Dann hat sie halt die Bilder verschenkt, wo ist der Unterschied?
Hat sie tatsächlich keine Gegenleistung bekommen und sei es nur die Anmeldung für diese doofe Seite?

Von der Sache her ja, den mehr als das Recht, die Seite zu nutzen und ein feuchten Händedruck hat sie ja nicht bekommen, die Seitenbetreiber aber das uneingeschränkte Nutzungsrecht ihrer übersandten Bilder.

Das Model ist dem Rechtsstreit beigetreten. Das kostet Geld, vor dem LG herrscht Anwaltszwang.

Willst du jetzt damit sagen, das die Seitenbetreiber für die Gewährung der Nutzungsrechte ihre Anwaltskosten freiwillig übernommen haben? Anders verstehe ich diesen Einwurf jetzt nicht.

Mein Beitrag zielte im Übrigen auf den Beitrag von TomRohwer ab, der den Insolvenzverwalter zum Mond schießen will, obwohl der an der ganzen Sache nicht beteiligt war. Wäre auch ein schwieriges Unterfangen. Muß schon viel Kohle in der Masse sein, um einem Insolvenzverwalter einen Flug zum Mond zu gönnen.

Kann hier keinen Zusammenhang erkennen, sorry....

Gruß Ernst

Gruss zurück ;-)
22.08.2008
Original von UV
Mein Beitrag zielte im Übrigen auf den Beitrag von TomRohwer ab, der den Insolvenzverwalter zum Mond schießen will, obwohl der an der ganzen Sache nicht beteiligt war.

Das bezog sich auf die Postings, nicht auf das Urteil.

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