Wie sieht das mit den Bildrechten am Arbeitsplatz aus? 11
[gone] Langhaarzottl [Studio-World.de]
25.04.2008
Das sollte der Chef der Fa. beantworten können... ;o)
Wenn ER das okay gibt daß seine Fa. in einem Bericht auftaucht,
ist das zum größten Teil schon abgewickelt.
Ob jetzt jeder einzelne Mitarbeiter nochmals gefragt wird ist eine andere Sache.
Gruß
Zottl
Wenn ER das okay gibt daß seine Fa. in einem Bericht auftaucht,
ist das zum größten Teil schon abgewickelt.
Ob jetzt jeder einzelne Mitarbeiter nochmals gefragt wird ist eine andere Sache.
Gruß
Zottl
#2Report
25.04.2008
Hallo Parador,
das kann ich einfach mit einem kalren NEIN beantworten.
Auch ein Arbeitnehmer hat das Recht am eigenen Bild. Dein Arbeitgeber tut gut daran schriftlich eine Erlaubnis bei euch einzuholen für was er die Bilder verwenden darf. Eventuell sogar als Multiple Choice. Sprich Mitarbeiterzeitung, Intranet, Flyer, Werbung, Internet.
Dies ist auch gängige Praxis, dies kann ich dir deswegen auchsagen, da ich erst gestern ein Seminar geleitet habe und genau dies auch ein Thema war. Selbst Weltkonzerne handhaben dies so.
Gruß
Ralf
das kann ich einfach mit einem kalren NEIN beantworten.
Auch ein Arbeitnehmer hat das Recht am eigenen Bild. Dein Arbeitgeber tut gut daran schriftlich eine Erlaubnis bei euch einzuholen für was er die Bilder verwenden darf. Eventuell sogar als Multiple Choice. Sprich Mitarbeiterzeitung, Intranet, Flyer, Werbung, Internet.
Dies ist auch gängige Praxis, dies kann ich dir deswegen auchsagen, da ich erst gestern ein Seminar geleitet habe und genau dies auch ein Thema war. Selbst Weltkonzerne handhaben dies so.
Gruß
Ralf
#3Report
[gone] Hartsoe
25.04.2008
Yup - Ralf hat da Recht. Ich habe auch im Einsatz mit Vertretern des ZDF darüber diskutiert. Da werden ja gerne in den Beiträgen Soldaten gezeigt, die gerade irgendwelchen Befehlen lauschen etc.
Normalerweise müsste die zuständige Stelle die Zustimmung jedes einzelnen Soldaten einholen. Leider ist das unter eben diesen Soldaten eher selten der Fall oder bakannt.
Auch was mit diesen Kurzbeiträgen passiert ist ein Problem. Einmal im Archiv werden sie ja auch gerne zum "auffüllen" anderer Beiträge genutzt...
Normalerweise müsste die zuständige Stelle die Zustimmung jedes einzelnen Soldaten einholen. Leider ist das unter eben diesen Soldaten eher selten der Fall oder bakannt.
Auch was mit diesen Kurzbeiträgen passiert ist ein Problem. Einmal im Archiv werden sie ja auch gerne zum "auffüllen" anderer Beiträge genutzt...
#4Report
25.04.2008
Als juristischer Amateur würde ich das so sehen:
Foto-rechtlich:
Gegen "fotografiert werden" hast du prinzipiell kein Widerspruchs- bzw. Mitspracherecht, beim Fotos veröffentlichen aber schon. Wenn du nicht gerade an einer Versammlung teilgenommen hast und im Rahmen dieser Versammlung als einer von Vielen auf dem Foto bist, oder eigentlich die Landschaft oder ein Bauwerk fotografiert wurde und du mehr oder weniger zufällig im Bild zu sehen bist, dann musst du der Veröffentlichung zustimmen.
Arbeitsrechtlich:
Ich halte es für bedenklich, Mitarbeiter bei der Arbeit zu fotografieren. Mit etwas bösem Willen könnte man das als (mitbestimmungspflichtige) Form der Mitarbeiterüberwachung sehen. Habt ihr einen Betriebsrat? Wenn ja, wurde der vor der Fotosession informiert und hat ggf. zugestimmt?
L.G.,
Jürgen
Foto-rechtlich:
Gegen "fotografiert werden" hast du prinzipiell kein Widerspruchs- bzw. Mitspracherecht, beim Fotos veröffentlichen aber schon. Wenn du nicht gerade an einer Versammlung teilgenommen hast und im Rahmen dieser Versammlung als einer von Vielen auf dem Foto bist, oder eigentlich die Landschaft oder ein Bauwerk fotografiert wurde und du mehr oder weniger zufällig im Bild zu sehen bist, dann musst du der Veröffentlichung zustimmen.
Arbeitsrechtlich:
Ich halte es für bedenklich, Mitarbeiter bei der Arbeit zu fotografieren. Mit etwas bösem Willen könnte man das als (mitbestimmungspflichtige) Form der Mitarbeiterüberwachung sehen. Habt ihr einen Betriebsrat? Wenn ja, wurde der vor der Fotosession informiert und hat ggf. zugestimmt?
L.G.,
Jürgen
#5Report
[gone] Pit Hermann
25.04.2008
Original von Ralf-Udo Thiele
Hallo Parador,
das kann ich einfach mit einem kalren NEIN beantworten.
Auch ein Arbeitnehmer hat das Recht am eigenen Bild. Dein Arbeitgeber tut gut daran schriftlich eine Erlaubnis bei euch einzuholen für was er die Bilder verwenden darf. Eventuell sogar als Multiple Choice. Sprich Mitarbeiterzeitung, Intranet, Flyer, Werbung, Internet.
Dies ist auch gängige Praxis, dies kann ich dir deswegen auchsagen, da ich erst gestern ein Seminar geleitet habe und genau dies auch ein Thema war. Selbst Weltkonzerne handhaben dies so.
Gruß
Ralf
genau so ist es: der arbeitgeber hat zwar das hausrecht, kann somit das fotografieren in den raeumlichkeiten erlauben oder nicht bzw den auftrag dazu erteilen
der arbeitnehmer hat aber im sinne des persoenlichkeitsrechtes das recht am eigenen bild und kann damit jegliche verwendung (ausser der einfachen privaten nutzung durch den fotogarfen) verhindern oder er bewirkt die vernichtung bzw loeschung des "negatives"
etwas schwieriger gestalltet es sich wenn es sich um ein grossraumbuero handelt und eigentlich der raum fotogarfiert wurde und da gerade n paar leute wirklich zufaellig (also nicht gezielt) drauf sind. aalso muss der arbeitgeber grundsaetzlich auch eure genehmigung einholen.
Pit
#6Report
25.04.2008
Für den Arbeitgeber ist es auch eine zukünftige Absicherung.
Mein Argument war, dass schon das bemerken, fotografiert zu werden schon als Zustimmung gewertet werden kann. Das sahen in einem konkreten Fall die Arbeitsrichter anderster. Arbeitnehmer wurde gekündigt, der klagte bezüglich der Veröffentlichung vor dem Arbeitsgericht bekam recht und für die Firma wurde es sehr teuer.
Schon deswegen schriftlich. Immer nur schriftlich.
Gruß
Ralf
Mein Argument war, dass schon das bemerken, fotografiert zu werden schon als Zustimmung gewertet werden kann. Das sahen in einem konkreten Fall die Arbeitsrichter anderster. Arbeitnehmer wurde gekündigt, der klagte bezüglich der Veröffentlichung vor dem Arbeitsgericht bekam recht und für die Firma wurde es sehr teuer.
Schon deswegen schriftlich. Immer nur schriftlich.
Gruß
Ralf
#7Report
[gone] Pit Hermann
25.04.2008
Absolut richtig ralf !
schliesslich ist der arbeitsplatz keine oeffentliche veranstaltung :-)
schliesslich ist der arbeitsplatz keine oeffentliche veranstaltung :-)
#8Report
25.04.2008
Danke für eure Antworten, ihr habt mir da sehr geholfen!!!
Ich sah es eigentlich genauso, man ist ja aber nur Laie.
Was übrigens unseren Betriebsrat angeht, ich will ihn ja nicht schlecht machen, aber
den können wir da eher vergessen. Und da wir ja nicht zufällig im Bild waren sondern
mit voller Absicht, bin ich mal gespannt ob da der Chef vor der Veröffentlichung an
die Leute heran tritt die auf den Fotos zu sehen sein werden! Kann ich mir ehrlich
gesagt nicht vorstellen. Denn der wird sich der Tatsache nicht wirklich bewusst sein!
(Meine Firma, mein Lager… meine Mitarbeiter, sagen ich nur)
LG
Ich sah es eigentlich genauso, man ist ja aber nur Laie.
Was übrigens unseren Betriebsrat angeht, ich will ihn ja nicht schlecht machen, aber
den können wir da eher vergessen. Und da wir ja nicht zufällig im Bild waren sondern
mit voller Absicht, bin ich mal gespannt ob da der Chef vor der Veröffentlichung an
die Leute heran tritt die auf den Fotos zu sehen sein werden! Kann ich mir ehrlich
gesagt nicht vorstellen. Denn der wird sich der Tatsache nicht wirklich bewusst sein!
(Meine Firma, mein Lager… meine Mitarbeiter, sagen ich nur)
LG
#9Report
[gone] Pit Hermann
25.04.2008
@ Parador
:-) wenn dein chef das so sieht, dann solltet ihr euch nen stempel fuer die inventur zulegen den ihr euch dann auf die stirn drueckt , dann seid ihr naemlich gleichzeitig betriebsvermoegen :-)
:-) wenn dein chef das so sieht, dann solltet ihr euch nen stempel fuer die inventur zulegen den ihr euch dann auf die stirn drueckt , dann seid ihr naemlich gleichzeitig betriebsvermoegen :-)
#10Report
Topic has been closed
Ich habe da mal eine Frage bezüglich der Bildrechte.
Folgendes ist passiert.
War gestern auf der Arbeit und als es am hektischsten war stand auf einmal eine
Fotografin im Lager und hat Aufnahmen von uns und unseren Arbeitsplätzen gemacht.
Natürlich ohne etwas zu sagen.
Das ganze soll wohl in irgendeiner Zeitschrift abgebildet werden, mehr wissen wir eigentlich nicht.
Jetzt bin ich nicht unbedingt Fotoscheu und ich will auch kein Geld sehen, aber ist es denn
überhaupt erlaubt, einfach Fotos von Arbeitnehmern ohne ihr Einverständnis in einer
x-beliebeigen Zeitschrift abzubilden?
Es war jetzt auch nicht so das unser Lager Fotografiert worden ist und durch Zufall durchs Bild gelaufen sind, sondern wir wurden bei der Arbeit im Bild festgehalten.
LG