Wie sucht man Modelle mit Gewerbeschein? 37

Hallo zusammen,
als Fotograf habe ich ja die Möglichkeit, in meinen Stammdaten anzugeben, ob ein Gewerbeschein vorhanden ist, oder nicht. Ich vermute also, dass die Modelle dies auch können.

Allerdings habe ich der Suchfunktion kein entsprechendes Selektionsfeld gefunden.

Warum ich frage? Na ja, bei Pay-Shoots möchte ich auch gerne eine Rechnung vom Model haben, die ich als Ausgaben steuerlich geltend machen kann.
[gone] M.G.Berlin
07.04.2008
Wenn Du in Deinen Vertrag/Beleg die Personalausweis-Nr. oder Nummer der Sozialversicherung mit aufnimmst, und das Model Dir unterschreibt, dass sie sich um die ordnungsgemäße Versteuerung der Einnahmen selbst kümmert, erkennt ein Finanzamt das auch als Ausgabe an.
07.04.2008
Hallo,

Original von Michael Grasmann
Wenn Du in Deinen Vertrag/Beleg die Personalausweis-Nr. oder Nummer der Sozialversicherung mit aufnimmst, und das Model Dir unterschreibt, dass sie sich um die ordnungsgemäße Versteuerung der Einnahmen selbst kümmert, erkennt ein Finanzamt das auch als Ausgabe an.


Die Personalausweis-Nr und die Nummer der Sozialversicherung interessiert das Finanzamt überhaupt nicht.

Das Finanzamt erwartet eine gültige Rechnung. Und als Pflichtangaben reicht auch keine Stuerernummer aus, sondern seit 2004

http://www.gruenderblatt.de/pdf/pflichtangaben-auf-rechnungen.pdf

Nur für eine evtl. zivilrechtliche Absicherung kann die Personalausweis-Nr sinnvoll sein...
[gone] Christine De La Luz
07.04.2008
Also ich wüsste auch nichts von so einer Such-Funktion...
Wäre aber ne feine Sache (um somit auch wieder etwas mehr
die Schwarz(arbeiter)en Schafe hier etwas auszusortieren)...

Frag doch einfach mal Hendrik an und gib diese Idee weiter -
vllt. finden das mehrere gut und wird beim nächsten Update
mit eingebaut...

Cheers,
Kitty
[gone] M.G.Berlin
07.04.2008
@r23: die beiden Nummern sind als Nachweis sinnvoll, um im Falle einer Buchprüfung nachzuweisen, dass es sich um existierende Personen handelt.

Die von Dir verlinkten Angaben sind Angaben, die auf Rechnungen von Unternehmern Pflicht sind.

Allerdings können Privatpersonen auch in gewissem Umfang Honorare/Aufwandsentschädigungen erhalten und quittieren, und diese Quittungen werden vom Finanzamt als Ausgaben anerkannt, zumal sich die entsprechenden Beträge meist in kleineren Dimensionen bewegen.
Danke schon mal für eure hilfreichen Tipps. Ich werde Hendrik parallel zu diesem Beitrag noch mal anfunken, denn für irgend was muss der "Gewerbeschein-Eintrag" in den MK-Stammdaten ja gut sein...

Habe auch gehört, dass Privatpersonen ohne Gewerbe Rechnungen schreiben dürfen. Ob sie das dann ordnungsgemäß bei der Steuererklärung angeben, ist ja dann deren Verantwortung und Risiko.
07.04.2008
Marco wenn du Aufträge hast wo du Modelkosten Steuerlich gelten machen kannst dann gehe einfach zu deine Steuerberater er kann dich erklären genau was du brauchst, dafür ist eine Model mit Gewerbeschein nun wirklich nicht nötig.

Was den Eingabe der gewerbeschein angeht, das Angabe ist für Werbeagenturen und Produzenten relevant, alle Accounts sind gleich, jeder richtet lediglich unterschiedlichen Sedcards an, ergo ist den Angabefeld potenziell für jeden da.

Ich bin mir sicher das die Finanzämter sich sehr über so eine suchfunktion freuen würden, vor allem den Umkehrsuche, Models ohne Gewerbeschein.

Robert
07.04.2008
Original von Robert Kirk
Ich bin mir sicher das die Finanzämter sich sehr über so eine suchfunktion freuen würden, vor allem den Umkehrsuche, Models ohne Gewerbeschein.
Robert


Der Finanzverwaltung ist da nicht so erpicht drauf wie die Sozialfahnder... .
07.04.2008
[b]Original von Marco Wydmuch (Glamourpixel.de)[/b
Warum ich frage? Na ja, bei Pay-Shoots möchte ich auch gerne eine Rechnung vom Model haben, die ich als Ausgaben steuerlich geltend machen kann.

Die Rechnung des Models kannst Du auch dann steuerlich geltend machen, wenn das Model keinen Gewerbeschein hat.

(Wenn Du z.B. bei Ebay von privat eine Kamera für Deinen Gewerbebetrieb ersteigerst, kannst Du die Kosten genauso absetzen, als hättest Du das Teil im Laden gekauft. Nur mit dem Vorsteuerabzug wird das nichts...)

Ein Gewerbeschein kann logischerweise auch nicht Voraussetzung für eine Absetzbarkeit einer Rechnung sein, weil Freiberufler keinen solchen haben - aber natürlich abzugsfähige Rechnungen stellen können.
07.04.2008
Original von r23

Das Finanzamt erwartet eine gültige Rechnung. Und als Pflichtangaben reicht auch keine Stuerernummer aus, sondern seit 2004

http://www.gruenderblatt.de/pdf/pflichtangaben-auf-rechnungen.pdf

Nur für eine evtl. zivilrechtliche Absicherung kann die Personalausweis-Nr sinnvoll sein...

Du würfelst zwei Dinge durcheinander...

Einmal: die Rechnung eines Gewerbetreibenden oder eines Freiberuflers, also eines Steuerpflichtigen. Die unterliegt gewissen formalen Anforderungen.

Zum anderen: die Rechnung als Zahlungsaufforderung eines Nicht-Gewerbetreibenden und nicht Steuerpflichtigen, also z.B. eines Models, das das Modeln als steuerfreie Nebentätigkeit zu einer abhängigen Beschäftigtung ausübt.

Name und Anschrift und eine möglichst präzise Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung gehören auf eine Rechnung immer - gerade dann, wenn es kein Gewerbetreibender o.ä. ist, der sie ausstellt. Unter Umständen wird man auch mit dem Finanzamt erstmal diskutieren müssen, aber dann erklärt man eben die Umstände, unter denen es zu dieser Rechnung gekommen ist ("Amateur-Model blablabla"...).

Achtung: man sollte das Model darauf hinweisen, daß man beabsichtigt, die Rechnung steuerlich geltend zu machen - weil mit einer "Kontrollmeldung" an das zuständige Finanzamt des Models zu rechnen ist...

(Manch einer würde sich wundern, was Finanzämter alles als Belege abzugsfähiger Kosten akzeptieren, wenn man es ihnen erklärt... Was manchmal zugegeben mühsam ist. So habe ich z.B. schon viele Dutzend "Taxiquittungen" u.ä. aus Afrika und dem Nahen Osten von der Steuer abgesetzt, für die ich "Eigenbelege" ausstellen musste... *LOL*

Weit z.B. in Togo oder Burkina Faso kaum ein Taxifahrer einen Quittungsblock besitzt. Wenn er denn überhaupt schreiben kann... Und spätestens beim "Busch-Taxi" erübrigt sich die Frage irgendwie... Oder beim Dolmetscher im Kosovo, der für eine WOche ein paar 100 DM kassiert, und dafür gleich noch seinen Kumpel samt Opel Kadett mitbringt...)
Na dann hätte meine Frage vielleicht anders lauten sollen...

Wie finde ich in der MK heraus, welches Model bereit, ist erhaltene Gagen zu quittieren?

Natürlich, ohne jedes Modell einzeln per PN anzuschreiben. Aber auch dann wird es politisch und man könnte den Umkehrschluss ziehen und Schlechtes von Denen denken, die nicht dazu bereit sind...

Schwieriges Thema...
[gone] Qm8Kunst
08.04.2008
Also bei uns muß jedes Model den Empfang des Honorars quittieren und bislang hat sich auch kein Model geweigert!

Es steht auch in jedem Modelvertrag drin das die Modelle für eine Selbstversteuerung sorgen müssen.

Gagen, Provisionen und sonstige Ausgaben die privat ausgezahlt werden, können beim Finanzamt als Gewerbetreibender geltend gemacht werden, das ist garkein Problem solange es einwandfreie Unterlagen dazu gibt.

Da wir aber nicht mit Profimodellen arbeiten, sondern mit Hobbymodellen die im Jahr vielleicht 6-7 Shootings machen, haben die auch keine Probleme damit das in ihrer Steuer mit anzugeben, die sind dann imnmer unter dem Satz den sie dazu verdienen können.
08.04.2008
Original von Marco Wydmuch (Glamourpixel.de)
Na dann hätte meine Frage vielleicht anders lauten sollen...

Wie finde ich in der MK heraus, welches Model bereit, ist erhaltene Gagen zu quittieren?

Das ist in der Tat was anderes - und die interessantere Frage.

Darauf hätte ich ja eine leicht... gehässige Antwort anzubieten:

Jedes Model, das ein Model-Release unterschreibt, in dem das vereinbarte Honorar vermerkt ist. In dem Sinne von "XY erhält als Modelhonorar Z Euro", oder so. Besser noch "oder so", nämlich "hat erhalten"...;-)

Vermutlich wird ein Model-Release mit Honorar-Angabe nicht in jedem Fall vor dem Finanzamt als Zahlungsbeleg Gnade finden, das ist richtig. Aber es geht schon stark in diese Richtung. Am einfachsten hängt man einen Quittungs-Passus einfach an das Model-Release an, denn es wird dem Model wohl schon klar zu machen sein, daß zu dem ganzen Papiergedöns auch die Bestätigung gehört, das Honorar erhalten zu haben.

Und schon hat man seine Quittung.

Zur Sicherheit noch ein Passus, daß das Model für eventuelle Versteuerung und Sozialabgaben selbst verantwortlich ist. So ein Passus ist, insbesondere was die Sozialabgaben betrifft, zwar letztlich sinnlos, weil unwirksam - entweder ist der Auftraggeber verpflichtet, für die Abgaben geradezustehen, dann hilft ihm so ein Passus auch nix, oder er ist es eben nicht, dann braucht er so einen Passus auch nicht.

Aber im Interesse der "allgemeinen Sorgfaltspflicht" kann es auch nichts schaden, und der Auftraggeber dokumentiert damit noch einmal ganz deutlich, daß es sich um die Inanspruchnahme einer selbständigen gewerblichen (Model) oder künstlerischen (Schauspieler) Leistung handelt.

Natürlich, ohne jedes Modell einzeln per PN anzuschreiben. Aber auch dann wird es politisch und man könnte den Umkehrschluss ziehen und Schlechtes von Denen denken, die nicht dazu bereit sind...

Schwieriges Thema...

Laß es mich mal so sagen: ob jedes Model nun ordungsgemäß seine Honorarumsätze versteuert usw., will ich lieber gar nicht so genau wissen. (Noch sind wir zum Glück nicht auf dem Bau, wo der Auftraggeber unter Umständen für das korrekte Abgaben-Gebaren der Baufirma mit haftet...)

Im Zweifelsfall wird, schätze ich, die "Gier" siegen - ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Model sagt: "Ne, wenn ich 'ne Quittung ausstellen muß, dann will ich nicht mehr..." Da verschließt man dann lieber die Augen und sagt sich: wird schon nix passieren.*

Zur Sicherheit kannst Du ja außerdem dem gesamten Mail-Verkehr, Ausschreibungen usw. einen Hinweis hinzufügen: "Honorarzahlungen grundsätzlich nur gegen Quittung".

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* Buchprüfungen bei Steuerpflichtigen mit Umsätzen unter 1 Milllion Euro gibt es doch aufgrund von Personalmangel ohnehin kaum mehr, außer in Sonderfällen, wo jemand irgendwie aufgefallen ist. Und die Finanzämter nehmen meistens doch auch nur eine Plausibilitätsprüfung vor, und ansonsten konzentriert man sich auf Felder, wo wirklich was rumkommt und man relativ leicht ermitteln kann, also z.B. Ebay-Händler und MyHammer und ähnliches.

Daß das "Semi-Profi-Foto-Model-Wesen" besonders im Fadenkreuz der Finanzbehörden steht, kann ich mir nicht vorstellen - selbst wenn 50.000 modelnde junge Damen im Jahr je 1000 Euro Honorarumsatz machen sollten, dann reden wir von einem Umsatz von 50 Millionen Euro im Jahr. Davon fallen dann 40 Millionen in die Rubriken "steuerfreier Nebenverdienst" und "steuerfreies Existenzminimum", und für die restlichen 10 Millionen Euro würden effekt vielleicht 1,5 bis 2 Millionen Euro an Abgaben fällig.

Dafür müsste man dann 50.000 theoretisch Steuerpflichtige prüfen... Wenn man auch nur 200 Euro Kosten pro Prüfvorgang ansetzt (was wenig wäre), dürfte selbst mit Aufschlägen, Zinsen und Strafgeldern der effektive Ertrag nicht halb so hoch sein wie die Kosten, ihn zu erzielen... Es ist immerhin etwas anders, ob man sich von Ebay mal eben problemlos die Daten eines Ebay-Händlers übermitteln lässt, oder ob man hinter "Amateur-Model Schnurzelpurzel" im WWW hinterherrecherchiert...

(Und Finanzbehörden können da durchaus wirtschaftlich rechnen...!)
08.04.2008
Original von Qm8Kunst (Mannheim)
Da wir aber nicht mit Profimodellen arbeiten, sondern mit Hobbymodellen die im Jahr vielleicht 6-7 Shootings machen, haben die auch keine Probleme damit das in ihrer Steuer mit anzugeben, die sind dann imnmer unter dem Satz den sie dazu verdienen können.

Das ist ja aber nicht ganz so einfach...

"Steuerfrei hinzuverdienen" darf nur derjenige ein paar 100 Euro im Jahr, der abhängig beschäftigt steuerpflichtig arbeitet.

Wenn also das Model irgendwo fest angestellt ist, dann wird das häufig gar kein Problem sein. Weil das eben unter der Freibetragsgrenze bleibt - die liegt irgendwo bei 300 und Keks Euro im Jahr, wenn ich richtig erinnere. Steuerfreier Nebenverdienst, also abzüglich absetzbarer Kosten.

Aber viele Models hier sind eben nicht irgendwo fest angestellt, und dann wird das sofort anders. Gewerbetreibende und Freiberufler müssen vom ersten Euro Umsatz/Einkommen an versteuern. Die haben zwar, wie jeder, auch ihr steuerfreies Existenzminimum, aber das ändert nichts an der Pflicht, "zu versteuern". "Einkommen versteuern" ist es nämlich auch, wenn am Ende "zu versteuerndes Einkommen: 0 Euro" herauskommt.

Und BA/ArGe/Sozialämter/Bafög möchten auch gerne wissen, ob jemand da noch irgendwo ein paar Euro verdient...
08.04.2008
ich hab in mehreren Verträgen einen "Quittungs-Abschnitt" extra unterschieben - ist ja kein Problem das einzufügen...

Der Bereich den man STEUERFREI hinzuverdienen kann liegt bei unter 500€ im Jahr - das wäre dann wirklich was für die beliebten "Taschengeldshootings" ;-)

Wie das bei Leuten mit festanstellung ist weiß ich nicht, ich darf zum Bafög 4.206 Euro brutto im Jahr dazuverdienen... Klar KANN ich mehr verdienen, macht aber keinen Sinn, da alles was darüber hinaus geht 1:1 abgezogen wird (Aussage meines Sachbearbeiters am Bafögamt)... Bevor ich die Grenze antaste würde ich eher auf Shootings verzichten.
Es lebe TFP!!! :-)

Ich glaube vielen der "Pay-Modelle" ist gar nicht wirklich bewusst was sie tun!
Und ich finde es nur gut, wenn sie auch zu ihren Pflichten herangezogen werden.

Pierre
08.04.2008
Generell ist es kein Problem deine Modelrelease so zu formulieren so dass die Finanzamt kein Problem damit hat, einfach mit dein Steuerberater reden, die haben meistens eine guter bezüg zu den Finanzämter und können im Vorfeld abkläre genau was der jeweilige Finanzamt haben haben will.

Um Models die keinen problem Verdienste zu quittieren (dürfte eh die meiste sein), empfehle ich 3 Möglichkeiten.

1. Stelle deine Model-Release irgendwo im Netzt und bereits bei ersten kontaktaufnahme ein Link dazu geben mit den Hinweis das dieser Model-Release verwendet werden muss.

2. Starte eine Ausschreibung mit ein möglichst genaue beschreibung bzgl die genaue Voraussetzungen (auch hier könnte das Link gepostet werden).

3. Buche Model über eine Model-Agentur, ein Rechnung von eine etabliertes Agentur dürfte absolute kein Problem sein. Überigens da erwerbt man auch die zuverlässigkeit das oft gerade für gewerblichen Aufträge wichtig ist.

Natürlich bei eine Selbstvermarktungs Platform dass alles von Hobby-Models hin zu Model die in Modelagenturen auch vertreten sind, ist der suche nach eine geeignetes Model unter Umstände etwas mühseelig, aber den Suchmöglichkeit die du eigentlich haben möchtest würd es warscheinlich nie geben - den gefahr für Missbrauch ist zu groß.

Robert
[gone] Paul97
08.04.2008
Ich als ehemaliger Finanzbeamter finde es amüsant, was hier für ein hahnebüchener Unsinn verzapft wird.
Ich kann dem Marco Wydmuch nur raten, Models mit Gewerbeschein zu beauftragen.
Nun ja Stefan, dann kannst Du als Fachmann sicher wertvollen Input geben und konkret schreiben, welche Aussagen hier nicht stimmen. Sonst bleibt die Gemeinde ja im Ungewissen und lebt mit Halbwissen ;-)

Die Idee von Robert mit dem Link zum eigenen Release finde ich ziemlich gut.
[gone] Paul97
09.04.2008
Die Idee, alles, was relevant ist, ins Model-Release aufzunehmen (was aber eher ein Model-Vertrag werden sollte) ist sicherlich nicht verkehrt. In meiner aktiven Dienstzeit konnte ein Vetrag gleichzeitig eine Rechnung sein, ich denke, das hat heute immer noch Gültigkeit. Da gehört dann aber alles rein wie Beträge, Steuernummer des Models usw.. Dennoch kann ich Dir aus eigener Erfahrung nicht dazu raten, weil bis auf Profimodels die Models gar nicht wissen, was da reingehört. So weit ich weiß, ist es üblich, das Model cash zu bezahlen. Hat das Model erst mal die Kohle, wird es wenig Drang an den Tag legen, Dir eine ordnungsgemäße Rechnung zu schreiben. Ich habe bei meinen beiden bisherigen Pay-Shootings die Kohle überwiesen und die Models waren damit auch zufrieden. (Mußt Du halt wirklich vorher klarstellen). Ein "Eigenbeleg" (den es so gar nicht gibt) wird Dir aber mit Sicherheit nur Schwierigkeiten beim Betriebsausgabenabzug machen. Viele Models wissen gar nicht, ob sie ustlich Regelversteuerer sind, oder Kleinunternehmer, was die meisten sein dürften, und da kann es schnell zu einem unberechtigten Ausweis von USt kommen.
In den Modellvertrag würde ich einen Passus aufnehmen, daß das Model für die Versteuerung und die Sozialabgaben selbst zuständig ist. Soweit ich weiß (andere Baustelle) kannst Du aber trotzdem hinsichtlich der Sozialabgaben zur Kasse gebeten werden, falls das Model trotzdem keinen Gewerbeschein haben sollte.Also mache Dir am besten von Dir unbekannten Models eine Kopie des Gewerbescheins. Beim Betriebsausgabenabzug ist das weniger relevant. Außerdem würde ich einen Passus aufnehmen, daß das Model sich gegen Unfälle selbst versichert.
Falls das jetzt ungefähr das ist, was Robert zuletzt gepostet hat, dann liegt das daran, daß wir zuletzt beide zeitgleich geschrieben haben.
Nicht einhergehen kann ich übrigens mit Robert, daß eine Suchfunktion zum Mißbrauch führen würde. Das Aufdecken unbekannter Steuerfälle ist Aufgabe der Steuerfahndungsstellen, und die haben Wichtigeres zu tun. Wenn jedoch das Finanzamt von einem nicht versteuerten Zahlungszufluß - auch in geringer Höhe - erfahren wird, wird es tätig werden, auch wenn es vom Innendienst erledigt wird. Im übrigen täte es m. E. nicht schaden, hier ein bischen die Spreu vom Weizen zu trennen: Die meisten Models hier wollen Payshootings machen - somit dürfte wohl die Mehrheit von ihnen als gewerblcih tätig anzusehen sein, u. a. weil sie hier angemeldet sind. Da kann es wohl von einem Fotografen auch nur recht und billig sein, wenn er einen Gewerbeschein verlangt.

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