Wie sucht man Modelle mit Gewerbeschein? 37

09.04.2008
Original von LadyCassandra
ich hab in mehreren Verträgen einen "Quittungs-Abschnitt" extra unterschieben - ist ja kein Problem das einzufügen...

Der Bereich den man STEUERFREI hinzuverdienen kann liegt bei unter 500€ im Jahr - das wäre dann wirklich was für die beliebten "Taschengeldshootings" ;-)

Du hättest HINZUVERDIENEN auch groß schreiben sollen...;-)

Wie das bei Leuten mit festanstellung ist weiß ich nicht, ich darf zum Bafög 4.206 Euro brutto im Jahr dazuverdienen...

Bei den Festangestellten ist es das, was Du oben mit "unter 500 €" erwähnt hast.

Am Rande bemerkt: X Euro "brutto hinzuverdienen" zu dürfen wirft bei selbständiger Tätigkeit regelmäßig unendliche Schwierigkeiten auf. Beim Bafög wie bei Hartz IV oder was auch immer.

Weil nämlich ein Honorarumsatz etwas anderes ist als ein Bruttoverdienst.

Honorumsatz ist die Honorarsumme, Bruttoverdienst ist der Umsatz abzüglich abzugsfähiger Kosten vor Steuern. Das einem "einschlägigen Sachbearbeiter" klar zu machen, dürfte in den meisten Fällen aussichtslos sein.

Zumal ein "Bruttoverdienst" bei Selbständiger Tätigkeit frühestens im Folgejahr feststeht, denn dazu muß man seine Jahreseinkommenssteuererklärung gemacht haben.

Daß jemand im Januar 1000 Euro Honorarumsatz macht und 100 Euro abzugsfähiger Kosten dabei hat, bedeutet ja nicht, daß er im Januar 900 Euro vor Steuern "verdient" hätte. Macht er im Februar 500 Euro Umsatz mit 700 Euro abzugsfähiger Kosten, beträgt das Einkommen vor Steuern nur noch 700 Euro (1000 + 500 = 1500 abzüglich 100 + 700 = 800...). Und das macht ein Monatsdurchschnittseinkommen von 350 Euro vor Steuern. Usw. usf.

(Das Monatseinkommen von Selbständigen ist das Durchschnittsmonatseinkommen aus dem betreffenden Jahr. Für laufende Jahre kann man höchstens Schätzungen einreichen... Noch komplizierter wird es, wenn z.B. ein Anspruch nur für einen bestimmten Zeitraum besteht - bestünde z.B. für Januar bis Juni ein Anspruch auf Hartz IV etc., weil kein ausreichendes Arbeitseinkommen vorhanden ist, im Juli wird dann aber eine Arbeit aufgenommen, die keine Hartz IV-Ansprüche mehr zulässt, dann müsste für die Berechnung der Hartz IV-Ansprüche aller Logik nach ein Monatsdurchschnittsverdienst für Januar bis Juni ermittelt werden, bei dem abzugsfähige Kosten, die im Januar für das ganze laufende Jahr bezahlt werden - Versicherungen z.B., anteilig angerechnet werden.

Vielfach wird das aber gar nicht möglich sein, weil "anteilig" gar nicht zu ermitteln ist. Wer will z.B. nachvollziehen, ob die Ausgabe "1000 Euro für Reisekosten zwecks Auftrags-Aquise", die im Februar angefallen ist, linear anteilsmäßig angerechnet werden müsste, oder doch "progressiv", weil die meisten so aquirierten Aufträge bereits bis einschließlich Juni abgerechnet wurden...?

Und das ist nur die Variante "aller Logik nach", ich möchte lieber gar nicht versuchen mir vorzustellen, wie bestimmte Ämter mit sowas verfahren...)
09.04.2008
Original von Stefan Häusinger
Ich als ehemaliger Finanzbeamter finde es amüsant, was hier für ein hahnebüchener Unsinn verzapft wird.
Ich kann dem Marco Wydmuch nur raten, Models mit Gewerbeschein zu beauftragen.

Es wäre hilfreicher, wenn Du das, was Du für "Unsinn" hältst, konkret benennst und uns alle schlauer sterben lässt...
[IMG]
09.04.2008
Original von Stefan Häusinger Ein "Eigenbeleg" (den es so gar nicht gibt) wird Dir aber mit Sicherheit nur Schwierigkeiten beim Betriebsausgabenabzug machen.

Dazu sagt die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen:

Wollten Sie Aufwendungen als Betriebsausgaben absetzen, so müssen diese nachgewiesen werden. Im allgemeinen liegen hierfür Fremdbelege vor, so z.B. Rechnungen der Lieferanten, Quittungen von Zahlungsempfängern oder Vertragsunterlagen (Arbeitsentgelte, Darlehen, Miete und ähnliches). In manchen Fällen ist aber ein Fremdbeleg nicht zu bekommen. Dann werden die Ausgaben durch einen Eigenbeleg glaubhaft gemacht.
Typische Beispiele hierfür:
- Aufstellung über beruflich gefahrene KM mit eigenem oder geliehenem KFZ
- Dokumentation der beruflichen --Telefonkosten, oder der --Computernutzung
- Parkgebühren anläßlich beruflicher Fahrten (--Reisekosten)
- Reinigung der Praxiswäsche in der privaten Waschmaschine
- Reisekostenabrechnung mit pauschalem Verpflegungsaufwand (--Reinigungspauschale)
- Trinkgelder
Der Eigenbeleg muss Angaben über den geltend gemachten Betrag, das Datum, gegebenenfalls den Empfänger sowie den berufliche Anlass enthalten.


Mühsam ist das. Aber, wie schon geschrieben, manchmal nicht zu vermeiden.
09.04.2008
Original von Stefan Häusinger
In den Modellvertrag würde ich einen Passus aufnehmen, daß das Model für die Versteuerung und die Sozialabgaben selbst zuständig ist. Soweit ich weiß (andere Baustelle) kannst Du aber trotzdem hinsichtlich der Sozialabgaben zur Kasse gebeten werden, falls das Model trotzdem keinen Gewerbeschein haben sollte.

Für Sozialabgaben des Models könntest Du nur dann zur Kasse gebeten werden, wenn Du das Model als "scheinselbständigen Mitarbeiter" beschäftigst.

Das wird in 99,999 % aller Fälle nicht gegeben sein - man müsste dazu nämlich nicht nur regelmäßig mit dem Model zusammenarbeiten, sondern es auch fest und weisungsgebunden in den eigenen Betriebsablauf einbinden, das Model müsste einen erheblichen Anteil seines Einkommens aus der Arbeit für diesen Auftraggeber erzielen usw. usf.

Bei Models, die regelmäßig vor der Webcam eines Anbieters herumturnen, wäre das eventuell so zu konstruieren. Im "Normalfall MK-Shooting" ganz sicher nicht.

Also mache Dir am besten von Dir unbekannten Models eine Kopie des Gewerbescheins.

Den hat aber z.B. ein "nebenerwerbstätiges Model" üblicherweise nicht. (Und braucht ihn m.E. auch nicht, da fehlt nämlich die Nachhaltigkeit in der Gewinnerzielungsabsicht.) Andere Models sollten ihn tunlichst haben, denn sie üben ja ein Gewerbe aus, das ist richtig.

Im übrigen täte es m. E. nicht schaden, hier ein bischen die Spreu vom Weizen zu trennen: Die meisten Models hier wollen Payshootings machen - somit dürfte wohl die Mehrheit von ihnen als gewerblcih tätig anzusehen sein, u. a. weil sie hier angemeldet sind. Da kann es wohl von einem Fotografen auch nur recht und billig sein, wenn er einen Gewerbeschein verlangt.

Sagen wir mal so: es kann einem Auftraggeber kaum verübelt werden, wenn er bei Models, die nicht über eine Agentur vermittelt werden, die für ihn relevanten Informationen bzw. Erklärungen vom Model haben will. Ob das nun eine Steuernummer oder ein Gewerbeschein ist, sei mal dahingestellt.

Am Rande angemerkt: Fernsehproduktions-Firmen zahlen jedes Jahr in Deutschland Millionen-Beträge an "Klein-Honoraren" an die Mitwirkenden von Talkshows, Magazin-Beiträgen, an Komparsen (Statisten) usw. aus.

Da bekommt der betreffende dann 50 oder 100 oder 200 Euro bar auf die Hand, unterschreibt seinen Darsteller-Vertrag, eine Quittung, und gut ist. Und keine Steuerprüfung hat das bisher irgendwo bemängelt.
09.04.2008
Original von TomRohwer
Da bekommt der betreffende dann 50 oder 100 oder 200 Euro bar auf die Hand, unterschreibt seinen Darsteller-Vertrag, eine Quittung, und gut ist. Und keine Steuerprüfung hat das bisher irgendwo bemängelt.


die über 200 euro (ausgestellt in diesem jahr) hätte ich gerne gesehen...
[gone] Guest1234
09.04.2008
@Marco: Bin ich gerne bereit, Rechnungen mit Mwst. auszustellen. Umsonst hab ich den Gewerbeschein ja nun nicht.
__________________________________________________________________
Auch bei Nebenerwerb gilt eine Grenze von 400 Euro/Jahr. Wer die überschreitet, muss Steuern abführen. Also ist es von Vorteil, sich gleich einen Gewerbeschein zuzulegen. Gibt leider zu viele Leute, die meinen, mit Modeln das schnelle Geld machen zu können und die Hand aufhalten.

Aus Erfahrung werden Eigenbelege vom Finanzamt nicht immer hin genommen.
Auch bei Reisekosten und Bewirtungskosten werden die wenigsten Belege anerkannt. Wobei Reisekosten vom Finanzamt abhängen...

Also isses immer besser, man vergibt die Pay-Aufträge an Models, die von vorn herein schon nen Gewerbeschein haben.
Da kann man sicher sein, dass die Ausgaben anerkannt werden.

__________________________________________________________________
@Tom: Wer Nebenerwerb betreibt, hat immer Gewinnabsichten.
Und die wenigsten versteuern ihre Einnahmen.
Das ist mehr als unfair gegenüber den ehrlichen Steuerzahlern und Models mit Gewerbeschein.
09.04.2008
Original von r23
[quote]Original von TomRohwer
Da bekommt der betreffende dann 50 oder 100 oder 200 Euro bar auf die Hand, unterschreibt seinen Darsteller-Vertrag, eine Quittung, und gut ist. Und keine Steuerprüfung hat das bisher irgendwo bemängelt.


die über 200 euro (ausgestellt in diesem jahr) hätte ich gerne gesehen...[/quote]
Ich hab dieses Jahr schon welche gesehen. Sogar über 350 Euro...

Wie soll die Produktionsfirma das auch anders machen, wenn sie "Nicht-Profis" als Mitwirkende in Sendungen bezahlen will?
09.04.2008
Original von sandra1_koesching(Sandra-Foto)
@Marco: Bin ich gerne bereit, Rechnungen mit Mwst. auszustellen. Umsonst hab ich den Gewerbeschein ja nun nicht.

Das eine hat aber nicht zwingend was mit dem anderen zu tun. Du kannst ein Kleingewerbe ja auch nach §19 UStG versteuern. Dann hast Du keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen. Das tut dem "Gewerbestatus" ja keinen Abbruch.

Auch bei Nebenerwerb gilt eine Grenze von 400 Euro/Jahr.

Liegt die im Moment bei 400 €/Jahr? Das ist doch mal eine brauchbare Information.

Wer die überschreitet, muss Steuern abführen. Also ist es von Vorteil, sich gleich einen Gewerbeschein zuzulegen.

Den Zusammenhang sehe ich jetzt nicht.

Aus Erfahrung werden Eigenbelege vom Finanzamt nicht immer hin genommen.
Auch bei Reisekosten und Bewirtungskosten werden die wenigsten Belege anerkannt. Wobei Reisekosten vom Finanzamt abhängen...

Um die Anerkennung von "Eigenbelegen" muß man - von Ausnahmen abgesehen - immer ein bißchen "kämpfen". Will sagen: das Finanzamt überzeugen...

Völlig klar dabei: "Eigenbelege" sind immer ein absoluter Notbehelf. Wenn immer es möglich ist, einen "Fremdbeleg" zu beschaffen, sollte man das tun. Bei der Honorarzahlung an ein Model ist das immer möglich. Die Anmerkungen dazu sind ganz grundsätzliche, in dem Bereich, um den es hier geht, dürfte das keine Rolle spielen.

Für die Absetzbarkeit von Reisekosten gibt es klare Regeln, für Bewirtungskosten auch.

Also isses immer besser, man vergibt die Pay-Aufträge an Models, die von vorn herein schon nen Gewerbeschein haben.
Da kann man sicher sein, dass die Ausgaben anerkannt werden.

Das Finanzamt kann erstmal überhaupt nicht nachvollziehen, ob ein Model, das eine Quittung unterschreibt, einen Gewerbeschein hat oder nicht. Insofern ist der Gewerbeschein ziemlich irrelevant. Man könnte auch nur vermerken "Gewerbeerlaubnis erteilt am X.X. von der Behörde Y..." Oder willst Du an jede Quittung eine Fotokopie der Gewerbeerlaubnis tackern??

Eine Steuernummer auf Rechnung oder Quittung ist hilfreich, logisch. Das ist für das Finanzamt schnell nachvollziehbar.

@Tom: Wer Nebenerwerb betreibt, hat immer Gewinnabsichten.

Nein, nicht unbedingt. Ich sprach von "Nebeneinkünften". Die kann man, steuerlich gesehen, auf die verschiedensten Weisen erzielen.

Jemand, der überhaupt nicht daran denkt, zum Zwecke des Gelderwerbs zu modeln, kann von einem Fotografen gebeten werden, für Fotos zu posieren, macht dies, bekommt ein "Anerkennungshonorar" von 100 € dafür, und ist so ehrlich, das bei der Steuererklärung als "Nebeneinkünfte" anzugeben. Steuerfrei, weil innerhalb des Freibetrags, und ganz klar keine nachhaltig betriebene Tätigkeit mit "Gewinnabsicht".

Und die wenigsten versteuern ihre Einnahmen.
Das ist mehr als unfair gegenüber den ehrlichen Steuerzahlern und Models mit Gewerbeschein.

Wie gesagt: das will ich am liebsten gar nicht so genau wissen... Ich bin nicht der Büttel für den Finanzminister, der das Geld eh nur zum Fenster rauswirft, und die Models sind alle volljährig und für sich selbst verantwortlich. Meine Modelhonorarquittungen landen in den Belegen zu meiner Steuererklärung, und die Models müssen insofern zumindest theoretisch damit rechnen, daß sie irgendwann irgendwo "aktenkundig" werden.
10.04.2008
Moin,

gibt es denn (von Schwarzarbeit mal abgesehen) ein Szenario, in welchem ein Pay-Model keinen Gewerbeschein hat ?

M.E. ist mit einem Vermerk wie "nur Pay" oder ähnlichem auf der Sedcard eine Gewinnerzielungsabsicht hinreichend erklärt und auch dokumentiert.

Steuerliche oder Sozialversicherungsgrenzen sind nicht relevant.

Oder ?


Gruß
Andrew
[gone] Guest1234
15.04.2008
Nur Pay bedeutet immer: Ich will Kohle. Also Gewinnabsichten.
Das unterschätzen die meisten Models, die angeben, sie machen das nur hobbymäßig, aber vermerken, dass sie nur Pay machen. Wer das Modeln hobbymäßig betreibt, braucht keine Payshootings.

Ein Model, welches das Modeln hauptberuflich betreibet, hat einen Gewerbeschein und zahlt in die Künstlersozialkasse ein.
So ist es dort ähnlich wie bei der Sozialversicherung versichert.
Wer noch einen Hauptberuf hat, der braucht dort nicht einzahlen.

______________________________________________________________
Ein bischen Eigenwerbung:

Gruppe für Models mit Gewerbeschein
[gone] Qm8Kunst
15.04.2008
Original von sandra1_koesching(Sandra-Foto)
....Wer das Modeln hobbymäßig betreibt, braucht keine Payshootings....


Sandra da muß ich Dir widersprechen, warum sollten Modelle die hobbymäßig Model stehen, egal ob Portrait oder Akt keine Payshootings machen ?

Ob Pay oder TFP hat doch nichts damit zu tun ob Berufsmodel oder lediglich Hobbymodel ?

Die meisten Modelle hier sind garantiert keine Berufsmodelle mit Gewerbeschein, wobei es auch Hobbymodelle mit Gewerbeschein gibt und oftmals Hobbymodelle hier bei Shootings besser bezahlt werden als Modelle die von sich behaupten "Berufsmodel" zu sein !

Wenn ein Model gut ist, noch voller Spaß vor der Kamera steht, bereits Erfahrung hat und bei den Shootings super mitarbeitet, dann ist es mir als Hobbyfotofuzzi (seit 10/2007 wieder) genauso egal wie als selbstständiger Fotograf (2001 bis 09/2007), ob das Model jetzt als Hobbymodel oder Berufsmodel mitwirkt.

Mir ist ein Hobbymodel mit Spaß vor der Kamera und Sympathie viel lieber als ein Berufsmodel das von einem Termin zum anderen flitzt und schon so ausgepowert ist, das es nur noch die Kohle und den Geschäftssinn sieht, ohne auch nur einen Blick auf die entstandenen Fotoarbeiten zu verschwenden !!!

Es ist doch uninteressant ob ein Model mit Gewerbeschein arbeitet oder nicht, es wird dadurch auf keinen Fall zuverlässiger und auch fotografisch nicht besser.

Und, ich hatte bereits eine Rechnungsprüfung vor etwa 3 Jahren, da wurden meine Modelverträge und Auszahlungsbelege für die Modelhonorare alle anerkannt/nicht bemängelt obwohl keins der Modelle einen gewerbeschein hat, aber die Verträge und Auszahlungsbelege mit Unterschrift alle einwandfrei waren.

lg Jörg
[gone] Paul97
15.04.2008
Original von Qm8Kunst

Und, ich hatte bereits eine Rechnungsprüfung vor etwa 3 Jahren, da wurden meine Modelverträge und Auszahlungsbelege für die Modelhonorare alle anerkannt/nicht bemängelt obwohl keins der Modelle einen gewerbeschein hat, aber die Verträge und Auszahlungsbelege mit Unterschrift alle einwandfrei waren.

lg Jörg



Hi Jörg,
nur weil der Prüfer nichts reklamiert hat, heißt das nicht, das alles in Ordnung gewesen sein muß, und vor allem auch, daß es jeder nachmachen kann. Sicherlich kann ein Model ausnahmsweise mal ein Payshooting machen, aber im Wiederholungsfalle ist es einen nachhaltige Tätigkeit und damit der Gewerbeschein obligatorisch. Wobei das auch nicht unbedingt etwas mit dme Versteuern zu tun haben muß, denn es kann auch sein, daß jemand ohne Gewerbeschein seine Einkünfte ordnungsgemäß versteuert. In diesem Fall riskiert er aber Ärger mit der zuständigen Gemeinde.
15.04.2008
Hallo,

jetzt vermischen sich hier die Sachverhalte.


Gewerbe
Gewerbe ist definiert als nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht hat (egal ob Hobby- oder Berufsmodel). Dabei ist es auch egal ob ausschließlich Pay oder gelegentlich. Auch egal ist es, ob man tatsächlich Gewinne erzielt. Der mehr als einmalige Wille dazu reicht schon aus.



Finanzamt, KSK usw.
Ob daraus dann eine Steuerlast (oder -erstattung), Mitgliedschaften, Sozialabgaben u.ä. mit all ihren unterschiedlichen Freibeträgen entstehen, kommt erst in der nächsten Runde. Ebenso ob man Umsatzsteuer ausweist (oder eben nicht).

Hier Freigrenzen anzugeben ist sehr riskant, da vom konkreten Einzelfall abhängig. Als Beispiel: ich zahl Steuern für Gewinne aus meinem Gewerbe vom ersten Euro an (Nebenberuf).


Gruß
Andrew
15.04.2008
Original von Andrew
Moin,

gibt es denn (von Schwarzarbeit mal abgesehen) ein Szenario, in welchem ein Pay-Model keinen Gewerbeschein hat ?

Ja. Sicher.

Z.B.: das Model modelt als Nebentätigkeit zu einem festen Arbeitsverhältnis innerhalb der erlaubten Freigrenzen.
Solange es dabei bleibt und die Nebeneinkünfte brav in der Steuererklärung angegeben werden, gibt es keinen Grund für eine Gewerbeanmeldung.

Z.B.: das Model ist im Hauptberuf Schauspieler/in (freier Beruf), und nimmt neben der eigentlichen Schauspieler-Tätigkeit auch gelegentlich Model-Jobs an. Auch dann gibt es keinen Grund für eine Gewerbeanmeldung.
Das wäre übrigens 1:1 vergleichbar mit dem Bildjournalisten (Freiberufler!), der gelegentlich PR-Fotos für Unternehmen herstellt (gewerbliche Tätigkeit), und für diese Einkünfte zwar (laut BFH-Urteil) gewerbesteuerpflichtig ist, aber nicht ein Gewerbe anmelden muß - weil er nämlich kein Gewerbetreibender ist.

M.E. ist mit einem Vermerk wie "nur Pay" oder ähnlichem auf der Sedcard eine Gewinnerzielungsabsicht hinreichend erklärt und auch dokumentiert.

Ja. Aber die darf ja - Stichwort Nebeneinkünfte - durchaus sein.

Steuerliche oder Sozialversicherungsgrenzen sind nicht relevant.

Oder ?

Sehe ich bei denjenigen Models, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und Nebeneinkünfte aus Modeljobs haben, die unterhalb der Freigrenzen bleiben, anders - aber letztlich kann darüber nur eine Gewerbebehörde Auskunft geben...

Denn man muß da ja auch wieder unterschieden, wer was weiss und wen was interessiert.

Das Finanzamt interessiert sich ausschließlich dafür, daß man sich zur Steuerveranlagung anmeldet und Steuern bezahlt, wenn eine Steuerpflicht besteht. Du kannst beim Finanzamt sogar Einkünfte aus Rauschgiftschmuggel oder Menschenhandel anmelden. (Beides ist übrigens einkommenssteuerpflichtig, außerdem muß für die illegale Einfuhr von Drogen Zoll bezahlt werden...)

Das Finanzamt wird darüber hinaus bei einer gewerblichen Tätigkeit mit der Forderung nach Gewerbesteuer kommen, wenn die "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" mehr als ~25.000 Euro betragen. (Früher waren es 48.000 DM; keine Ahnung, wo heute die Grenze liegt.)

Es ist ziemlich unwahrscheinlich, daß MK-Models über diese Grenze kommen, und wenn, dann könnten sie ihren Freibetrag mühelos verdoppeln, indem sie zwei Gewerbe anmelden, einmal z.B. für "Aktmodeln" und einmal für "Fotografen-Coaching"... Der Freibetrag gilt nämlich pro Gewerbebetrieb. Aber wie gesagt - da soll ein Model erstmal hinkommen...

Die Gewerbeanmeldung ist Sache der Gewerbeämter der Kommunen. Hängen meistens am Ordnungsamt. Wenn man ein Gewerbe anmeldet, gibt es eine Kontrollmeldung ans Finanzamt - aber wenn man sich beim Finanzamt zur Einkommens- und ggf. Umsatzsteuer-Veranlagung anmeldet und sich eine Steuernummer geben lässt, gibt es meines Wissens keine Meldung an die Kommune. Da ist nämlich das Steuergeheimnis vor. Aber da könnte der Ex-Finanzamtler uns ja vielleicht mal aufklären...

Außerdem interessiert sich die IHK für Gewerbetreibende, da wird man dann nämlich Plfichtmitglied. Die IHK wird auch von der Gewerbeanmeldung unterrichtet, aber ganz sicher nicht vom Finanzamt. (Finanzämter sind zwar lästig, aber irgendwie auch ein bißchen wie... Pfarrer und Beichtgeheimnis...)

Natürlich könnte die IHK ankommen und Beiträge nachfordern, wenn sie über eine unangemeldete Gewerbetätigkeit stolpert. Bei Kleingewerbe sind das allerdings Mini-Beiträge, das bringt einen nicht um... ;-)

Insofern ist - mal ganz offen gesagt - das Finanzamt für ein Pay-Model die bei weitem wichtigste Adresse. Wenn man an dem vorbei Geld verdient (oder auch nur umsetzt), wird es pissig. Und kann einem eine Menge Ärger machen. Und das Finanzamt ist auch die Behörde, die am ehesten was merkt - wenn nämlich Rechnungen/Quittungen vom Model in anderer Leute Buchführung auftauchen.

Daß ein Gewerbeamt oder eine IHK von allein darauf aufmerksam werden, daß irgendwo jemand professionell (also gewerblich) modelt, halte ich für ziemlich unwahrscheinlich... ;-]

Aber die korrekte Vorgehensweise lautet natürlich immer: Gewerbeanmeldung -> Finanzamt -> Steuernummer. Berufsgenossenschaft muß nicht, darf aber (und sollte!). Krankenversicherungspflicht besteht seit letztem Jahr, aber das ist unabhängig vom Model-Status.
15.04.2008
Original von Andrew
jetzt vermischen sich hier die Sachverhalte.

Das ist immer das Risiko...;-)

Gewerbe
Gewerbe ist definiert als nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht hat (egal ob Hobby- oder Berufsmodel). Dabei ist es auch egal ob ausschließlich Pay oder gelegentlich. Auch egal ist es, ob man tatsächlich Gewinne erzielt. Der mehr als einmalige Wille dazu reicht schon aus.

Richtig, es sei denn "freier Beruf". (Was für Models aber nicht zutrifft.)
Nur: die nachhaltige Tätigkeit muß eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht haben!

Wer nachhaltig (dauerhaft, ernsthaft) modelt, aber eigentlich zu 90 Prozent TfP oder honorarfrei, und nur gelegentlich mal ein angebotenes Honorar annimmt - der erfüllt meiner Ansicht nach nicht automatisch die "nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht". Und das könnte gerade bei Models, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, gut der Fall sein.

Finanzamt, KSK usw.
Ob daraus dann eine Steuerlast (oder -erstattung), Mitgliedschaften, Sozialabgaben u.ä. mit all ihren unterschiedlichen Freibeträgen entstehen, kommt erst in der nächsten Runde.

Mit der KSK haben Models nichts zu tun.
15.04.2008
Original von Stefan Häusinger
nur weil der Prüfer nichts reklamiert hat, heißt das nicht, das alles in Ordnung gewesen sein muß, und vor allem auch, daß es jeder nachmachen kann. Sicherlich kann ein Model ausnahmsweise mal ein Payshooting machen, aber im Wiederholungsfalle ist es einen nachhaltige Tätigkeit und damit der Gewerbeschein obligatorisch. Wobei das auch nicht unbedingt etwas mit dme Versteuern zu tun haben muß, denn es kann auch sein, daß jemand ohne Gewerbeschein seine Einkünfte ordnungsgemäß versteuert. In diesem Fall riskiert er aber Ärger mit der zuständigen Gemeinde.

Ob das Model ein Gewerbe angemeldet hat oder nicht, ist dem Finanzamt aber völlig egal.

Das Finanzamt möchte nur, daß das Model seine Model-Einkünfte versteuert. Und wenn das Finanzamt bei einer Buchprüfung/Betriebsprüfung auf Modelhonorar-Quittungen stößt, dann wird eventuell prüfen, ob das Model bei seinem Finanzamt entsprechend als steuerpflichtig angemeldet ist.

Das heißt: das Finanzamt prüft "Ist Model Schnurzelpurzel bei seinem Finanzamt zur Einkommenssteuer-Veranlagung angemeldet, für Einkünfte aus Modeltätigkeit, Schauspieler-Tätigkeit o.ä.?"

Ist es das, dürfte die Angelegenheit für das Finanzamt in den allermeisten Fällen erledigt sein, schlimmstenfalls erhält das Model-Finanzamt eine Kontrollmeldung, damit da dann mal geguckt werden kann, ob das Honorar X über Y Euro auch tatsächlich in der Jahressteuererklärung auftaucht... (Aber selbst das halte ich schon für ausgesprochen unwahrscheinlich.)

Das Finanzamt guckt einfach: zahlt das Model, das hier eine Rechnung/Quittung ausgestellt hat, auch seine Steuern. Steht da eine Umsatzsteuernummer (oder eine Einkommenssteuer) auf Rechnung oder Quittung, ist das einfach für den FA-Mitarbeiter. Wenn er will, kann er mit drei Mausklicks prüfen, ob die korrekt ist.

Steht da keine, muß er a) nachforschen (das macht ihn vermutlich nicht freundlicher) und b) gibt's dann eine entsprechende Meldung, wenn keine Anmeldung beim Finanzamt vorliegt.

Insofern ist es taktisch sicher nicht dumm, die Einkommenssteuer-Nummer auf die Rechnung/Quittung zu schreiben, wenn es keine Umsatzsteuer-Nummer gibt. Und wenn eine USt-Nummer vorhanden ist, muß die eh auf die Rechnung. Und es kostet nix, sie auch bei Kleinstbeträgen draufzusetzen.

[Es rutscht jede Menge durch... Ich selbst habe über drei Jahre lang zusammen ungefähr 60 Rechnungen an eine Verlags-GmbH ausgestellt, mit Umsatzsteuer und zusammen über ungefähr 25.000 Euro, auf denen durch einen kleinen technischen Fehler die Ust-Nr. fehlte. Obwohl die, da alle Rechnungen weit über 100 Euro, hätte angegeben werden müssen.
Hat keiner gemerkt, weder ich, noch die GmbH-Buchhaltung, noch der Steuerberater der GmbH. Auch das Finanzamt nicht... Als ich das dann bemerkte, haben wir den Steuerberater der GmbH gefragt, ob die USt-Nr vielleicht besser "nachgereicht" werden sollte, worauf der nur meinte "Wenn'ses nich gemerkt haben, kräht jetzt auch kein Hahn mehr danach..."]
15.04.2008
Original von sandra1_koesching(Sandra-Foto)
Ein Model, welches das Modeln hauptberuflich betreibet, hat einen Gewerbeschein und zahlt in die Künstlersozialkasse ein.

Models und Mannequins sind nicht KSK-pflichtig und können nicht in der KSK versichert werden.*

Die KSK ist für freiberufliche Künstler und Publizisten (sowie Lehrtätige und einige weitere Berufe in diesen Bereichen) zuständig.

Voraussetzung für eine Versicherung in der KSK ist immer künstlerische oder publizistische Tätigkeit.

Künstler im Sinne des KSVG ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt. Eine konkrete Beurteilung einer möglichen Versicherungspflicht ist ohne verbindliche Prüfung des jeweiligen Einzelfalles durch die KSK nicht möglich. Eine erste Orientierung bietet jedoch z. B. Frage 1 des Fragebogens zur Prüfung der Versicherungspflicht, wo wir Sie bitten, eine Zuordnung Ihrer Tätigkeit zu den genannten Berufsgruppen vorzunehmen. Es handelt sich hierbei jedoch keinesfalls um eine abschließende Aufzählung; auch Tätigkeiten, die im Fragebogen nicht genannt werden, können durchaus unter den Schutz des KSVG fallen und ggf. zur Versicherungspflicht führen.


Wenn Du als Model "darstellende Kunst" schaffen solltest, dann brauchst Du keine Gewerbeanmeldung mehr - dann bist Du nämlich "darstellender Künstler"...

Genau wie ein Schauspieler z.B.

Die KSK listet als "Berufe der darstellenden Kunst mit KSK-Pflicht":

- Ballett-Tänzer, Ballett-Meister
- Schauspieler, Sprecher, Kabarettist
- Moderator, Rezitator
- Puppen-, Marionetten-, Figurenspieler
- Conferencier, Entertainer, Quizmaster
- Unterhaltungskünstler, Artist
- Dramaturg
- Bühnen-, Film-, Kostüm-, Maskenbildner
- Regieassistent
- künstlerisch-technischer Mitarbeiter im Bereich darstellende Kunst
- Pädagoge, Ausbilder im Bereich der darstellenden Kunst
- Theaterpädagoge

Von "Models" und "Mannequins" ist weit und breit nichts zu sehen...

So ist es dort ähnlich wie bei der Sozialversicherung versichert.

Die KSK ist die gesetzliche Sozialversicherung für Künstler und freiberufliche Publizisten.

Nicht nur "so ähnlich". Sie übernimmt den Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Rentenversicherung usw. usf.

Wer noch einen Hauptberuf hat, der braucht dort nicht einzahlen.


KSK-Pflicht besteht im dem Moment, in dem eine freiberufliche künstlerische oder publizistische Tätigkeit aufgenommen wird. Wird neben der KSK-pflichtigen freiberuflichen Tätigkeit eine sozialversicherungspflichte Nebentätigkeit aufgenommen, beeinflußt dies die KSK-Versicherungspflicht nicht.

Gibt es dagegen eine sozialversicherungspflichtige nichtselbständige Haupttätigkeit, dann ist man aus der KSK raus.

Welche Tätigkeit die "Haupttätigkeit" ist, entscheidet sich anhand der "wirtschaftlichen Bedeutung" (die sich ergibt aus: Arbeitszeit und Entgelt).

(Gruselige Vorstellung übrigens - Models in der KSK... [IMG]


Dann müssten alle die Fotografen, die Pay-Models engagieren, ja auch die entsprechenden Arbeitgeber-Abgaben an die KSK dafür abführen...)


_________________________________

* Mit "Fotomodellen" und "Mannequins" ist es für die KSK eh ganz einfach: die stehen ausdrücklich in der Liste der Gewerbetätigkeiten...

Topic has been closed