Das neue Waffengesetz 33
01.04.2008
Nasty, hältst Du das wirklich für ein Posting? Was für ein Armutszeugnis...
@all: Also, nochmal zum mitschreiben! Es geht nicht darum das man alles verbieten muß was gefährlich werden könnte, auch wenn das hier gerne wieder mit den üblichen "Ich habe keine Argumente, also versuche ich meinen Gegenüber lächerlich zu machen"-Methoden überspitzt wird, es geht darum das die Obrigkeit die MÖGLICHKEIT bekommt etwas dagegen zu unternehmen, was bisher nur selten der Fall war...
Und wenn ich hier so manchen Beitrag lese dann bin ich, trotz meiner eigentlich sehr liberalen Einstellung, dafür manchen Menschen die Tastsatur zu verbieten, oder wenigstens das denken, das scheint mir in diesem Falle wirklich gefährlicher zu sein... ;-)
Aufregen braucht Ihr Euch über dieses Posting aber nicht, ich denke wer es so dermaßen verteidigen muß mit einem Kartoffelschäler in der Tasche ins Kino zu gehen der hat ganz andere Probleme als mich... *g*
@all: Also, nochmal zum mitschreiben! Es geht nicht darum das man alles verbieten muß was gefährlich werden könnte, auch wenn das hier gerne wieder mit den üblichen "Ich habe keine Argumente, also versuche ich meinen Gegenüber lächerlich zu machen"-Methoden überspitzt wird, es geht darum das die Obrigkeit die MÖGLICHKEIT bekommt etwas dagegen zu unternehmen, was bisher nur selten der Fall war...
Und wenn ich hier so manchen Beitrag lese dann bin ich, trotz meiner eigentlich sehr liberalen Einstellung, dafür manchen Menschen die Tastsatur zu verbieten, oder wenigstens das denken, das scheint mir in diesem Falle wirklich gefährlicher zu sein... ;-)
Aufregen braucht Ihr Euch über dieses Posting aber nicht, ich denke wer es so dermaßen verteidigen muß mit einem Kartoffelschäler in der Tasche ins Kino zu gehen der hat ganz andere Probleme als mich... *g*
#22Report
[gone] Nasty World Media
01.04.2008
@BONNEY:
Ich hoffe Dir ist schon klar, dass mein Post stark ironisch übertrieben war?
Und wer in diesem Threat plädiert dafür, dass man mit Todschlägern bewaffnet durch die Gegend ziehen darf? Keiner, wenn ich es richtig mitbekommen habe.
Und natürlich sollte die Obrigkeit die MÖGLICHKEIT bekommt etwas gegen Waffenmissbrauch zu unternehmen.
Meine Meinung:
Wer betrunken oder nüchtern Leute bedroht oder verletzt, egal ob mit einem Messer oder einer Eisenstange, muss empfindlich bestraft werden damit er seine Grenzen kennen lernt.
Und wer unter Alkoholeinfluss steht darf nicht mit Milde rechnen (wie heute leider üblich) sondern muss genau so für seine Taten gerade stehen, wie andere auch.
Und wenn hier die Gerichte mal richtig durchgreifen würden, erübrigt es sich die Waffengesetze sinnlos weiter zu verschärfen.
Warum glaubst Du nehmen Waffen in gewissen Gruppen immer weiter zu, obwohl die Waffengesetzte immer schärfer werden?
Nicht die Gesetzte müssen in Deutschland schärfer werden sondern Überschreitungen in gewissen Bereichen dürfen nicht mehr als Kavaliersdelikt behandelt werden.
Ein Jugendlicher der einen anderen mit dem Messer oder sonst einer Waffe bedroht, kann ruhig mal gleich für eine Nacht im Knast landen - dass hilft mehr als duzende Gesetztesverschärfungen ohne konkrete Folgen für ihn.
Gruß
Nasty
Ich hoffe Dir ist schon klar, dass mein Post stark ironisch übertrieben war?
Und wer in diesem Threat plädiert dafür, dass man mit Todschlägern bewaffnet durch die Gegend ziehen darf? Keiner, wenn ich es richtig mitbekommen habe.
Und natürlich sollte die Obrigkeit die MÖGLICHKEIT bekommt etwas gegen Waffenmissbrauch zu unternehmen.
Meine Meinung:
Wer betrunken oder nüchtern Leute bedroht oder verletzt, egal ob mit einem Messer oder einer Eisenstange, muss empfindlich bestraft werden damit er seine Grenzen kennen lernt.
Und wer unter Alkoholeinfluss steht darf nicht mit Milde rechnen (wie heute leider üblich) sondern muss genau so für seine Taten gerade stehen, wie andere auch.
Und wenn hier die Gerichte mal richtig durchgreifen würden, erübrigt es sich die Waffengesetze sinnlos weiter zu verschärfen.
Warum glaubst Du nehmen Waffen in gewissen Gruppen immer weiter zu, obwohl die Waffengesetzte immer schärfer werden?
Nicht die Gesetzte müssen in Deutschland schärfer werden sondern Überschreitungen in gewissen Bereichen dürfen nicht mehr als Kavaliersdelikt behandelt werden.
Ein Jugendlicher der einen anderen mit dem Messer oder sonst einer Waffe bedroht, kann ruhig mal gleich für eine Nacht im Knast landen - dass hilft mehr als duzende Gesetztesverschärfungen ohne konkrete Folgen für ihn.
Gruß
Nasty
#23Report
01.04.2008
Mal wieder ein schönes Beispiel, wie ein Thread abgleiten kann, weil er sich vom eigentlichen Thema entfernt.
Hier geht es um Fotos.
Und die Frage war, welche Auswirkungen das neue Waffengesetz auf die Arbeit von Fotografen hat, die für ihre Aufnahmen Waffen verwenden wollen. Ob jemand diese Aufnahmen schön, sinnvoll oder unanständig findet, steht nicht zur Disposition. Es gibt auch viele Menschen, die Bilder von nackten Körpern für unanständig halten, und das wird hier zu Recht auch nicht diskutiert...
Es ist hier auch nicht Gegenstand der Diskussion, ob jemand bewaffnet durch die Gegend zieht und andere Menschen verletzt oder gar tötet.
Die Frage war: Was gilt? Was ist (für Fotografen) erlaubt, was nicht?
Hierzu kann ich als Jurist (der übrigens auch vor über 20 Jahren mal als Türsteher tätig war...) Stellung nehmen:
Fakt ist:
Der Bundestag hat in 2. und 3. Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des WaffG verabschiedet.
Das Gesetz ist aber dennoch, obwohl es im Text heisst, es trete zum 01. 04.2008 in Kraft, derzeit noch nicht in Kraft, weil es zuerst durch den Vermittlungsausschuss und den Bundesrat muss.
Im Moment gilt das WaffG also weiterhin in der Fassung vom 05.11.2007, hier der für Fotografen wichtige Abschnitt:
§ 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.
(...)
(4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden
1.auf die Mitwirkenden an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen, wenn zu diesem Zweck ungeladene oder mit Kartuschenmunition geladene Schusswaffen oder Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 geführt werden,
...
Daraus folgt derzeit:
Ein Foto-Shooting, welches für unbeteiligte Dritte auch ohne Probleme als solches erkennbar ist, ist sicherlich einer Theateraufführung gleichzusetzen. Problematisch wird es dann, wenn Ihr ein Model in Straßenkleidung mit Pistole in der Hand vor einer Bank fotografiert, ohne dass der Fotograf als solcher erkennbar ist. Würde ich sein lassen...
Ansonsten ist in Feld und Flur das Tragen von "Anscheinswaffen", also täuschend echt aussehenden Soft Guns, derzeit noch erlaubt.
Nicht erlaubt ist bereits jetzt das Führen von Hieb- und Stoßwaffen, denn die zählen bereits jetzt als "Waffen". Aber auch hier: Bei Theater o.ä. ist es erlaubt.
Empfehlung:
Wer ein Waffenshooting in der Öffentlichkeit plant, sollte die Waffen erst bei der Location zeigen, und nicht schon bei der Anfahrt/beim Hingehen.
Auf jeden Fall sollte darauf geachtet werden, Unbeteiligte nicht zu erschrecken.
Vielleicht eine Kopie des § 42 WaffG, und - wenn er denn in Kürze gelten wird - des § 42 a WaffG mitführen, damit man sie der von besorgten Denunzianten herbeigerufenen Polizei zeigen kann, und sich auf die "Theateraufführung" berufen kann.
Im schlimmsten Fall (wenn Ihr mit dem Gesicht auf dem Boden und dem Polizeistiefel im Genick verhaftet werdet): Nach Rechtsanwalt Klaus Biella, Passau, verlangen... (Letzteres ist ein offensichtlicher Scherz, und keine verbotene Werbung für das Mandat im Einzelfall, liebe hier mitlesenden Kollegen...)
VG
Klaus
Hier geht es um Fotos.
Und die Frage war, welche Auswirkungen das neue Waffengesetz auf die Arbeit von Fotografen hat, die für ihre Aufnahmen Waffen verwenden wollen. Ob jemand diese Aufnahmen schön, sinnvoll oder unanständig findet, steht nicht zur Disposition. Es gibt auch viele Menschen, die Bilder von nackten Körpern für unanständig halten, und das wird hier zu Recht auch nicht diskutiert...
Es ist hier auch nicht Gegenstand der Diskussion, ob jemand bewaffnet durch die Gegend zieht und andere Menschen verletzt oder gar tötet.
Die Frage war: Was gilt? Was ist (für Fotografen) erlaubt, was nicht?
Hierzu kann ich als Jurist (der übrigens auch vor über 20 Jahren mal als Türsteher tätig war...) Stellung nehmen:
Fakt ist:
Der Bundestag hat in 2. und 3. Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des WaffG verabschiedet.
Das Gesetz ist aber dennoch, obwohl es im Text heisst, es trete zum 01. 04.2008 in Kraft, derzeit noch nicht in Kraft, weil es zuerst durch den Vermittlungsausschuss und den Bundesrat muss.
Im Moment gilt das WaffG also weiterhin in der Fassung vom 05.11.2007, hier der für Fotografen wichtige Abschnitt:
§ 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.
(...)
(4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden
1.auf die Mitwirkenden an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen, wenn zu diesem Zweck ungeladene oder mit Kartuschenmunition geladene Schusswaffen oder Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 geführt werden,
...
Daraus folgt derzeit:
Ein Foto-Shooting, welches für unbeteiligte Dritte auch ohne Probleme als solches erkennbar ist, ist sicherlich einer Theateraufführung gleichzusetzen. Problematisch wird es dann, wenn Ihr ein Model in Straßenkleidung mit Pistole in der Hand vor einer Bank fotografiert, ohne dass der Fotograf als solcher erkennbar ist. Würde ich sein lassen...
Ansonsten ist in Feld und Flur das Tragen von "Anscheinswaffen", also täuschend echt aussehenden Soft Guns, derzeit noch erlaubt.
Nicht erlaubt ist bereits jetzt das Führen von Hieb- und Stoßwaffen, denn die zählen bereits jetzt als "Waffen". Aber auch hier: Bei Theater o.ä. ist es erlaubt.
Empfehlung:
Wer ein Waffenshooting in der Öffentlichkeit plant, sollte die Waffen erst bei der Location zeigen, und nicht schon bei der Anfahrt/beim Hingehen.
Auf jeden Fall sollte darauf geachtet werden, Unbeteiligte nicht zu erschrecken.
Vielleicht eine Kopie des § 42 WaffG, und - wenn er denn in Kürze gelten wird - des § 42 a WaffG mitführen, damit man sie der von besorgten Denunzianten herbeigerufenen Polizei zeigen kann, und sich auf die "Theateraufführung" berufen kann.
Im schlimmsten Fall (wenn Ihr mit dem Gesicht auf dem Boden und dem Polizeistiefel im Genick verhaftet werdet): Nach Rechtsanwalt Klaus Biella, Passau, verlangen... (Letzteres ist ein offensichtlicher Scherz, und keine verbotene Werbung für das Mandat im Einzelfall, liebe hier mitlesenden Kollegen...)
VG
Klaus
#24Report
[gone] Qm8Kunst
01.04.2008
Endlich mal jemand der weiß wo`s lang geht !
Danke Klaus, für die sachkundige Info !
Es ist wirklich schade das meist sachlich angefangene Diskussionen oder allgemeine Fragen im Forum immer wieder zugemüllt werden und am Ende die meisten die hier meinen ihren Senf ablassen zu müssen, garnicht wissen WAS überhaupt gefragt wurde, geschweige denn worum es eigentlich geht :-(
Aber das wird sich hier wohl nie ändern, schade !
Gruß, Jörg
Danke Klaus, für die sachkundige Info !
Es ist wirklich schade das meist sachlich angefangene Diskussionen oder allgemeine Fragen im Forum immer wieder zugemüllt werden und am Ende die meisten die hier meinen ihren Senf ablassen zu müssen, garnicht wissen WAS überhaupt gefragt wurde, geschweige denn worum es eigentlich geht :-(
Aber das wird sich hier wohl nie ändern, schade !
Gruß, Jörg
#25Report
[gone] Nasty World Media
01.04.2008
@Klaus Biella, Passau:
Ah, endlich mal ein Fachmann. ;)
Da komme ich doch gerne auf die Ausgangsfrage zurück.
1. Dürfen nach dem neuen Gesetz, wenn es in Kraft treten sollte, auch weiterhin täuchend echt aussehende Softair-Waffen bei Dreharbeiten verwendet werden?
2. Und wie sieht es mit Schwertkampftraining im freien aus?
(Hab vor Jahren mal an einem Training einer Mittelaltergruppe teilgenommen, dass aber auf dem Uni-Gelände stattgefunden hat - also vermutlich kein Problem, da es ja quasi Privatgelände ist, wenn ich das richtig sehe.)
Gruß
Nasty
Ah, endlich mal ein Fachmann. ;)
Da komme ich doch gerne auf die Ausgangsfrage zurück.
1. Dürfen nach dem neuen Gesetz, wenn es in Kraft treten sollte, auch weiterhin täuchend echt aussehende Softair-Waffen bei Dreharbeiten verwendet werden?
2. Und wie sieht es mit Schwertkampftraining im freien aus?
(Hab vor Jahren mal an einem Training einer Mittelaltergruppe teilgenommen, dass aber auf dem Uni-Gelände stattgefunden hat - also vermutlich kein Problem, da es ja quasi Privatgelände ist, wenn ich das richtig sehe.)
Gruß
Nasty
#26Report
01.04.2008
Hallo Nasty,
ergibt sich aus dem Gesetz:
1. Softguns
Bisher: ja, Softguns < 0,5 Joule (drüber schon jetzt nicht) dürfen uneingeschränkt verwendet werden
Wenn das neue und bereits verabschiedete Gesetz gilt:
nein, "normale" Verwendung (Was ist eigentlich eine "Verwendung" für eine Soft-Gun?)
nicht mehr,
aber: für Theater und ähnliches (zB für jeden unbeteiligten Dritten als solches erkennbares Foto-Shooting) JA (ungeladen!)
2. Schwertkampf im Freien (nicht im umzäunten Garten, sondern auf freier Wiese)
Hm, da wird's schwierig: Wirkliches SchwertKAMPFtraining eher NEIN
Einüben eines SCHAUgefechts (zB für Theateraufführung...) JA
Generell gilt: Was Jedermann als SCHAU, als INSZENIERUNG, als THEATER erkennen kann, wird auch niemanden ängstigen, es wird sich auch niemand beschweren... Wer andere erschreckt, läuft Gefahr, belangt zu werden!
Klaus
ergibt sich aus dem Gesetz:
1. Softguns
Bisher: ja, Softguns < 0,5 Joule (drüber schon jetzt nicht) dürfen uneingeschränkt verwendet werden
Wenn das neue und bereits verabschiedete Gesetz gilt:
nein, "normale" Verwendung (Was ist eigentlich eine "Verwendung" für eine Soft-Gun?)
nicht mehr,
aber: für Theater und ähnliches (zB für jeden unbeteiligten Dritten als solches erkennbares Foto-Shooting) JA (ungeladen!)
2. Schwertkampf im Freien (nicht im umzäunten Garten, sondern auf freier Wiese)
Hm, da wird's schwierig: Wirkliches SchwertKAMPFtraining eher NEIN
Einüben eines SCHAUgefechts (zB für Theateraufführung...) JA
Generell gilt: Was Jedermann als SCHAU, als INSZENIERUNG, als THEATER erkennen kann, wird auch niemanden ängstigen, es wird sich auch niemand beschweren... Wer andere erschreckt, läuft Gefahr, belangt zu werden!
Klaus
#27Report
[gone] Nasty World Media
01.04.2008
@Klaus Biella, Passau:
Zitat: "Was Jedermann als SCHAU, als INSZENIERUNG, als THEATER erkennen kann, wird auch niemanden ängstigen, es wird sich auch niemand beschweren"
Da wäre ich mir nicht sicher, wenn ich teilweise lese was einige hier von Fotos mit Waffen oder gar Schwertkampf halten. ;)
Aber noch ein in meinen Augen wichtiger Punkt für Fotografen / Filmer. Habe mal vor Jahren gehört, dass auch realistisch aussehende Attrappen von vollautomatischen Waffen unter das Kriegswaffenkontrollgesetzt fallen und nur mit einem Waffenmeister beim Dreh verwendet werden dürfen.
Ohne diesen könne man sehr große Probleme bekommen.
Gruß
Nasty
Zitat: "Was Jedermann als SCHAU, als INSZENIERUNG, als THEATER erkennen kann, wird auch niemanden ängstigen, es wird sich auch niemand beschweren"
Da wäre ich mir nicht sicher, wenn ich teilweise lese was einige hier von Fotos mit Waffen oder gar Schwertkampf halten. ;)
Aber noch ein in meinen Augen wichtiger Punkt für Fotografen / Filmer. Habe mal vor Jahren gehört, dass auch realistisch aussehende Attrappen von vollautomatischen Waffen unter das Kriegswaffenkontrollgesetzt fallen und nur mit einem Waffenmeister beim Dreh verwendet werden dürfen.
Ohne diesen könne man sehr große Probleme bekommen.
Gruß
Nasty
#28Report
01.04.2008
Letzter Punkt ist mir jetzt neu...
Werde mich bei Gelegenheit mal schlau machen.
VG
Klaus
Werde mich bei Gelegenheit mal schlau machen.
VG
Klaus
#29Report
[gone] stefan weimbs
01.04.2008
Original von Qm8Kunst
Endlich mal jemand der weiß wo`s lang geht !
Es ist wirklich schade das meist sachlich angefangene Diskussionen oder allgemeine Fragen im Forum immer wieder zugemüllt werden und am Ende die meisten die hier meinen ihren Senf ablassen zu müssen, garnicht wissen WAS überhaupt gefragt wurde, geschweige denn worum es eigentlich geht :-(
Aber das wird sich hier wohl nie ändern, schade !
Gruß, Jörg
schade ist auch, dass manche ( aktuell gerade DU!) bei jedem thema direkt anfangen, rumzustänkern!
ich als fotograf finde es sehr interessant, ob ich ein messer oder ähnliches noch für aufnahmen einsetzen kann / darf oder ob ich eines in der fototasche mitführen darf,
da ich on location häufig ein messer brauche (hintergründe durchtrennen, seile,
störende äste im motiv beseitigen u.ä.). aber ist ja alles seeeehr "off toppic", du schlumpf!
#30Report
01.04.2008
Original von Klaus Biella, Passau
Hallo Nasty,
ergibt sich aus dem Gesetz:
1. Softguns
Bisher: ja, Softguns < 0,5 Joule (drüber schon jetzt nicht) dürfen uneingeschränkt verwendet werden
Wenn das neue und bereits verabschiedete Gesetz gilt:
nein, "normale" Verwendung (Was ist eigentlich eine "Verwendung" für eine Soft-Gun?)
nicht mehr,
aber: für Theater und ähnliches (zB für jeden unbeteiligten Dritten als solches erkennbares Foto-Shooting) JA (ungeladen!)
2. Schwertkampf im Freien (nicht im umzäunten Garten, sondern auf freier Wiese)
Hm, da wird's schwierig: Wirkliches SchwertKAMPFtraining eher NEIN
Einüben eines SCHAUgefechts (zB für Theateraufführung...) JA
Generell gilt: Was Jedermann als SCHAU, als INSZENIERUNG, als THEATER erkennen kann, wird auch niemanden ängstigen, es wird sich auch niemand beschweren... Wer andere erschreckt, läuft Gefahr, belangt zu werden!
Klaus
Danke für die Info,
das hilft zumindest mal ein bißchen weiter!
Grüße
Thomas S.
#31Report
01.04.2008
Original von Klaus Biella, Passau
Hallo Nasty,
ergibt sich aus dem Gesetz:
1. Softguns
Bisher: ja, Softguns < 0,5 Joule (drüber schon jetzt nicht) dürfen uneingeschränkt verwendet werden
Wenn das neue und bereits verabschiedete Gesetz gilt:
nein, "normale" Verwendung (Was ist eigentlich eine "Verwendung" für eine Soft-Gun?)
nicht mehr,
aber: für Theater und ähnliches (zB für jeden unbeteiligten Dritten als solches erkennbares Foto-Shooting) JA (ungeladen!)
2. Schwertkampf im Freien (nicht im umzäunten Garten, sondern auf freier Wiese)
Hm, da wird's schwierig: Wirkliches SchwertKAMPFtraining eher NEIN
Einüben eines SCHAUgefechts (zB für Theateraufführung...) JA
Generell gilt: Was Jedermann als SCHAU, als INSZENIERUNG, als THEATER erkennen kann, wird auch niemanden ängstigen, es wird sich auch niemand beschweren... Wer andere erschreckt, läuft Gefahr, belangt zu werden!
Klaus
Danke für die Info,
das hilft zumindest mal ein bißchen weiter!
Grüße
Thomas S.
#32Report
[gone] Qm8Kunst
02.04.2008
Original von stefan weimbs
schade ist auch, dass manche ( aktuell gerade DU!) bei jedem thema direkt anfangen, rumzustänkern!
ich als fotograf finde es sehr interessant, ob ich ein messer oder ähnliches noch für aufnahmen einsetzen kann / darf oder ob ich eines in der fototasche mitführen darf,
da ich on location häufig ein messer brauche (hintergründe durchtrennen, seile,
störende äste im motiv beseitigen u.ä.). aber ist ja alles seeeehr "off toppic", du schlumpf!
Stefan,
keine Ahnung wo Du Dein Wissen hernimmst, das meine Wenigkeit hier immer gleich stänkert, da scheint wohl eher eine Verwechslung vor zu liegen, denn ich war seit Monaten nicht mehr hier, kenn Dich garnicht und wenn ich etwas los werde, dann Themenbezogen :-)
Wenn Du lesen würdest, dann wäre Dir gerade hier im Thread aufgefallen, das von der urspünglichen Frage das Ganze wieder mal mehr als stark abgetriftet ist.
Mich interesseirt es auch ob wir unsere SoftAir-Waffen weiterhin bei Shootings einsetzen dürfen, auf was zu achten ist und was rechtlich drin ist !!!
lg, Jörg
#33Report
Topic has been closed
An erster Stelle sollten dann endlich mal Autos und Alkohol (sicher die Todesursachen Nummer 1) dran kommen.
Wie Ihr seid dagegen - wartet erst mal ab bis Euch ein betrunkener Jugendlicher zusammenschlägt oder ein gewissenloser Raser umfährt. Da möchte ich Euch mal hören wie IHR sagst: Jahaaaa, aber ich gestehe ihm das Recht zu Alkohol zu trinken oder Auto zufahren.
Aber es sind ja nicht die Menschen schuld sondern der Alkohol und die Autos sind die Bösen - wer anders behauptet gehört mit Sicherheit zur Auto- oder Alkohol-Lobby.
Wie Ihr fragt, ob man nicht an statt Autos und Alkohol zu verbieten lieber die Leute bestrafen sollte, die diese missbrauchen?
Wie undeutsch und herzlos - mit den armen alkoholisierten Tätern muss man doch Mitleid haben, denn sie wissen nicht was sie tun.
Hier in diesem Land werden nicht die Leute bestraft werden die Mist bauen, sondern es werden die Sachen verboten werden, die von einer Minderheit missbraucht werden.
PS: Und bevor mich jetzt jemand falsch versteht ich bin nicht für amerikanische Verhältnisse im Waffenrecht, aber wir müssen es langsam aber sicher wieder einmal übertreiben.
Gruß
Nasty