Die gebotene Sorgfalt... 8
[gone] CDe
19.02.2008
Original von TomRohwer
Mal in die Runde gefragt:
[SNIP]
Fotograf und Model machen Fotos, es gibt einen Modelvertrag, in dem steht nichts über irgendwelche Rechteeinräumung zugunsten des Models. Fotograf gibt Model eine CD mit Fotos vom Shooting.
Foto auf die MK-Sedcard des Models packen? Erlaubt?
[/SNIP]
Nope
Original von TomRohwer
[SNIP]
Es gibt einen Modelvertrag, in dem steht, daß das Model die Fotos für "Eigenwerbung", z.B. auf Sedcards verwenden darf.
Fotos einem anderen Fotografen zur Bearbeitung überlassen? Erlaubt?
[/SNIP]
No way.
Original von TomRohwer
[SNIP]
Modelvertrag erlaubt dem Fotografen die Veröffentlichung der Bilder zu "nicht-gewerblichen Zwecken".
Fotos auf einer Website mit Google-Ads oder Amazon-Partnerprogramm erlaubt?
[SNIP]
Zum dritten, Nein.
Cheers
P.S.
Selbst die Beantwortung diese "Einfache" Fragen ist dennoch relativ. Denn wie immer kommt es auf die kleine details im Vertrag an, wie z.B. die Definition von "Eigenwerbung".
Frage Retour:
Wenn die Verwendung für "Eigenwerbung" gestattet ist, darf ich 10 000 A0 Plakate drucken lassen und die Stadt damit zupflastern? (Zupflastergenehmigung der Stadt vorausgesetzt)
#2Report
[gone] akigrafie fotodesign
19.02.2008
Original von CDe
[quote]Original von TomRohwer
Wenn die Verwendung für "Eigenwerbung" gestattet ist, darf ich 10 000 A0 Plakate drucken lassen und die Stadt damit zupflastern? (Zupflastergenehmigung der Stadt vorausgesetzt)
Gute Idee! Da muss ich doch gleich mal in meiner hiesigen Druckerei nachfragen! ;-)
#3Report
19.02.2008
@aki: netto 1.579,84 €, spar dir den anruf ;-)
#4Report
[gone] CDe
19.02.2008
Original von andrew spark
@aki: netto 1.579,84 €, spar dir den anruf ;-)
das für 10 000 A0 plakate? ui, das merke ich mir...
cheers
P.S.
Werfe die frage nochmal ein und verdopple auf 20 000 Plakate wenn sie schon so günstig sind
#5Report
20.02.2008
@CDe: du kennst meine vermittlungsprovision noch nicht ;-)
#6Report
25.02.2008
Original von CDe
Selbst die Beantwortung diese "Einfache" Fragen ist dennoch relativ. Denn wie immer kommt es auf die kleine details im Vertrag an, wie z.B. die Definition von "Eigenwerbung".
Frage Retour:
Wenn die Verwendung für "Eigenwerbung" gestattet ist, darf ich 10 000 A0 Plakate drucken lassen und die Stadt damit zupflastern? (Zupflastergenehmigung der Stadt vorausgesetzt)
Ja. Warum nicht? Eigenwerbung ist Eigenwerbung. Von einer Beschränkung des Umfangs steht nichts im Vertrag.
#7Report
[gone] CDe
26.02.2008
Original von TomRohwer
Ja. Warum nicht? Eigenwerbung ist Eigenwerbung. Von einer Beschränkung des Umfangs steht nichts im Vertrag.
rischtisch.........
cheers
#8Report
Topic has been closed
Die anscheinend recht häufig vorkommenden Dramen, Probleme und Streitigkeiten mit Models (oder Fotografen), um geplatzte Termine, um unzuverlässige Models, die 50kg dicker sind als versprochen, um zugesagte aber nicht gelieferte TfP-Bilder...
Das kenne ich weitestgehend nur vom Hörensagen. Es mag daran liegen, daß ich nicht mehr von jungen, Anfang 20jährigen erwarte, als man gerechterweise von ihnen erwarten kann (in Sachen Zuverlässigkeit z.B.), es mag auch daran liegen, daß ich versuche, gründlich nachzudenken, bevor ich irgendwas unterschreibe oder mir unterschreiben lasse, und mich möglichst immer auch frage: "Was bedeutet es eigentlich, wenn...?"
Ich hab's da (klopf, klopf, klopf auf Holz) bislang eher gut gehabt. Trotzdem kenne ich - ich lese ja genug in der MK - auch diesen leisen Zweifel im Hinterkopf (oder vielleicht eher: im Hinterbauch), wenn ein Amateur-Model den Stift ergreift und seine Unterschrift unter Model-Release oder Honorar-Quittung malt. :-]
Ich frage mich dann immer klammheimlich: weiß die eigentlich, was sie da unterschreibt? Nein, besser gesagt: versteht die eigentlich, was die da unterschreibt??
Ist eigentlich klar, daß da ein komplexes Regelwerk entsteht, auf der Grundlage von UrhG und BGB, und allgemeiner und besonderer Vertragsrechtsprechung, vor dem Hintergrund vielleicht gar noch stark verschiedener Erfahrung im Geschäftsverkehr, auch wenn es sich nicht um das ungleiche Paar "Vollkaufmann versus Nicht-Kaufmann" handelt... (Was alles noch mal verkomplizieren kann...)
Man hat ja im "Geschäftsverkehr" so seine Sorgfaltspflichten. Und schon im ureigensten Interesse versuche ich, einem Model ggf. zu erklären, was die einzelnen Punkte im Vertragstext in bestimmten Zusammenhängen und Situationen bedeuten.
Ich bin da durchaus gebranntes Kind, allerdings auf einem anderen, viel professionelleren Feld. Vor mittlerweile 12 Jahren einmal machte ich einen schönen Vertrag, mit etlichen Seiten. Ging um viel Geld, etliche 1000 DM. Exklusiv-Foto-Rechte für eine Veranstaltung.
Die Schilderung des nachfolgenden Dramas würde den Platz im MK-Forum sprengen, aber in einem Punkt lief die spätere Auseinandersetzung (für die schließlich ein Landgericht und auf meine Seite eine Riesen-Kanzlei ausgewiesener Medienrechtsanwälte bemüht werden mussten) auf etwas hinaus, das ich bis heute nicht vergessen habe. Ich wurde da sozusagen "traumatisiert"...;-)
Ich schloss einen Vertrag, wie gesagt. Womit ich nicht gerechnet hatte: das eine ausgewachsene GmbH, ein Verlags- und Wirtschaftsunternehmen, später dann, kurz gesagt, auf die Forderung nach Vertragseinhaltung mit der Einstellung reagieren würde:
"Vertrag... Ja... hm... ja, da war doch was... Ach?? Einhalten muß man Verträge auch??? Ne... neee... also so hatten wir das aber nicht gemeint, als wir das unterschrieben haben..."
Das ist jetzt kein Witz. :-/ Natürlich war die Sache vor Gericht ein Selbstgänger, zu meinen Gunsten, nur... ich hätte mit allem gerechnet. Damit, daß jemand einzelne Vertragspunkte zerpflückt. Oder mit Definitionsstreitigkeiten anfängt, Motto "X und Y widersprechen keineswegs Punkt 4.2 des Vertrages, weil... und unter Berücksichtigung dessen, daß... erscheint es völlig klar, daß dieses... und jenes..."
Na ja - so, wie man sich eben vor Gericht oder mit Juristen um Verträge streitet... Aber dieses platte "Ja... eigentlich haben wir den Vertrag doch gar nicht ernst gemeint, wieso sollten wir denn auch...?" - das hat mich damals echt geplättet.
Und das waren "Profis". *grummel* (Gut, mittlerweile gehe ich davon aus, daß gerade im Fetisch/Erotik- und ähnlichem Branchen-Bereich eher nicht mit "Hanseatischen Kaufleuten" zu rechnen ist, wo ein Handschlag genügt.)
Deshalb gebe ich auch lange schon keine Bilder-CD mehr an ein Model heraus, ohne groß dazu zu schreiben, wofür die Bilder verwendet werden dürfen und vor allem: wofür nicht. Vermutlich wirkt das unfreundlich. Aber Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
Mal in die Runde gefragt:
Fotograf und Model machen Fotos, es gibt einen Modelvertrag, in dem steht nichts über irgendwelche Rechteeinräumung zugunsten des Models. Fotograf gibt Model eine CD mit Fotos vom Shooting.
Foto auf die MK-Sedcard des Models packen? Erlaubt?
Es gibt einen Modelvertrag, in dem steht, daß das Model die Fotos für "Eigenwerbung", z.B. auf Sedcards verwenden darf.
Fotos einem anderen Fotografen zur Bearbeitung überlassen? Erlaubt?
Modelvertrag erlaubt dem Fotografen die Veröffentlichung der Bilder zu "nicht-gewerblichen Zwecken".
Fotos auf einer Website mit Google-Ads oder Amazon-Partnerprogramm erlaubt?
Sind sich alle Leute, die "irgendwas mit Fotos und Modeln" machen, eigentlich im klaren darüber, wieviel Sorgfalt beim Umgang mit Nutzungsrechten, Veröffentlichungsrechten usw. angebracht ist? Wieviele Fallstricke lauern können?
Die man mit einer Nachfrage beim Richtigen oder der Richtigen und einer ausdrücklichen Erlaubnis derselben/desselben zuverlässig aus dem Weg räumen kann?
Die Methode der Wahl ist übrigens ziemlich einfach: im Zweifel prüfe man gründlich, lieber einmal zu oft, und hole sich professionellen Rat. (Und damit meine ich jetzt mal kein - Forum.)