Boxer, Bohlen, Tätowierer und die KSK 5
16.02.2008
Geht es dir jetzt besser?
Falsch - die Polemik nervt extrem.
Das Durchschnittseinkommen der Versicherten kannst du online abrufen
Durchschnittseinkommen
Falsch - Die KSK zahlt keine Rente aus. Die KSK ist *keine* Rentenversicherung
Jeep, einen lächerlichen Bruchteil müssen die Verwerter von Kunst tragen.
Die Künstlersozialabgabe sind satte 4,9% im Jahr 2008
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/ksk_in_zahlen/beitraege/abgabesaetze.php
Allerdings wird die KSK mit 20% vom Bund finanziert
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/ksk_in_zahlen/finanzierung.php?navanchor=1010004
Hierdurch werden Verlage und Verwerter selbstverständlich auch finanzielle gestärkt! Ich finde es eigentlich schön, dass es kleine Verlage und Verwerter gibt ;) Du nicht?
Du willst doch nicht ernsthaft behaupten, dass tätowieren eine
künstlerische oder publizistische Tätigkeit ist?
cu
r23
Aufnehmen möchte sie vor allem Gutverdiener, nicht aufnehmen Kleinverdiener
Falsch - die Polemik nervt extrem.
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Durchschnittseinkommen
- denn die KSK ...zahlt eines schönes Tages dafür dann einen kleinen Teil davon auch wieder als Rente aus,
Falsch - Die KSK zahlt keine Rente aus. Die KSK ist *keine* Rentenversicherung
Das Geld dafür treibt sie bei Verlagen, Veranstaltern, Galeristen und sonstigen Auftraggebern von Künstlern und Publizisten ein.
Jeep, einen lächerlichen Bruchteil müssen die Verwerter von Kunst tragen.
Die Künstlersozialabgabe sind satte 4,9% im Jahr 2008
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/ksk_in_zahlen/beitraege/abgabesaetze.php
Allerdings wird die KSK mit 20% vom Bund finanziert
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/ksk_in_zahlen/finanzierung.php?navanchor=1010004
Hierdurch werden Verlage und Verwerter selbstverständlich auch finanzielle gestärkt! Ich finde es eigentlich schön, dass es kleine Verlage und Verwerter gibt ;) Du nicht?
Den Tätowierer Heiko Gantenberg indessen will die KSK partout nicht aufnehmen, und da müssen nun die Gelsenkirchner Sozialrichter ran. Sein Anwalt argumentiert, das Malen auf lebendiger Haut müsse endlich dem auf toter Haut (Pergament) gleichgestellt werden. Vor einem Jahr übrigens hat das Bundessozialgericht (BSG) erst festgestellt, ein Tätowierer werde erst dadurch zum Künstler, wenn er "mit seinen Arbeiten in Fachkreisen der Kunst Anerkennung" gefunden habe. Eine hohe Wertschätzung bei Kunden und Berufskollegen reiche nicht aus, stimmte das BSG der KSK zu.
Du willst doch nicht ernsthaft behaupten, dass tätowieren eine
künstlerische oder publizistische Tätigkeit ist?
cu
r23
#2Report
19.02.2008
Original von r23
Geht es dir jetzt besser?
Das war nicht der Grund für's Posting.
[quote]
Aufnehmen möchte sie vor allem Gutverdiener, nicht aufnehmen Kleinverdiener
Falsch - die Polemik nervt extrem. [/quote]
Offizielle KSK-Politik... Die KSK hat in einer Stellungnahme 2007 erklärt, es sei das vorrangige Ziel der KSK, in den nächsten Jahren vor allem KSK-Versicherungspflichtige mit hohem Einkommen auf ihre Mitgliedschaftspflicht aufmerksam zu machen, da das Durchschnittseinkommen der KSK-Mitglieder zu niedrig sei, um mit den Beiträgen die Aufgaben der KSK zu erfüllen.
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Eben. Und das ist mit 11.094 Euro so niedrig, daß dringend Besserverdienende in die KSK müssen. Deshalb werden von der KSK jetzt ja gezielt Betriebsprüfungen in bisher unbehelligten Branchen gemacht (ein Beispiel nur die Augenoptiker, wo man sich wirklich fragt, was die mit der KSK zu tun haben - die Antwort ist einfach: die Designer von Brillengestellen könnten KSK-pflichtig sein...), und man wendet sich gezielt besserverdienenden Berufen zu als selbständigen Künstlern und Publizisten - z.B. in der Werbebranche.
[quote]
- denn die KSK ...zahlt eines schönes Tages dafür dann einen kleinen Teil davon auch wieder als Rente aus,
Falsch - Die KSK zahlt keine Rente aus. Die KSK ist *keine* Rentenversicherung[/quote]
Durchaus nicht falsch - die KSK ist ein Teil der Deutschen Rentenversicherung. Diese "zahlt die Rente aus". Bei den Künstlern und Publizisten anhand der Beiträge, die die KSK für sie eingezogen hat.
[quote]
Das Geld dafür treibt sie bei Verlagen, Veranstaltern, Galeristen und sonstigen Auftraggebern von Künstlern und Publizisten ein.
Jeep, einen lächerlichen Bruchteil müssen die Verwerter von Kunst tragen.
Die Künstlersozialabgabe sind satte 4,9% im Jahr 2008 [/quote]
Ja - und? Ist Dir das zu hoch? Oder zu niedrig?
Allerdings wird die KSK mit 20% vom Bund finanziert
Und um diesen Bundesanteil zu senken, wird im Moment vermehrt Jagd auf Besserverdienende gemacht, die mitglieds- und damit auch beitragspflichtig sein könnten.
Hierdurch werden Verlage und Verwerter selbstverständlich auch finanzielle gestärkt! Ich finde es eigentlich schön, dass es kleine Verlage und Verwerter gibt ;) Du nicht?
Ich halte generell nichts vom augenblicklichen System der Sozialversicherung - speziell die Rentenversicherung ist ein großes Geldvernichtungssystem. Die Verzinsung von Rentenbeiträgen liegt im Moment schon unter 2%, und sie wird in spätestens 10 Jahren negativ sein - das heißt: der Beitragszahler bekommt weniger ausgezahlt, als er eingezahlt hat. Hätte er stattdessen sein Geld auch nur mit 3% verzinst angelegt, hätte er im Alter mehr.
Insofern kann man meinetwegen die KSK komplett abschaffen. Absurd finde ich aber die augenblicklichen Bemühungen der KSK, die "Mitgliederbasis" zu erweitern...
Den Tätowierer Heiko Gantenberg indessen will die KSK partout nicht aufnehmen
Du willst doch nicht ernsthaft behaupten, dass tätowieren eine
künstlerische oder publizistische Tätigkeit ist?[/quote]
Wieso ist tätowieren keine künstlerische Tätigkeit???
Wenn ich Werbeplakate für Drogerie-Schaufenster male, bin ich ja auch Künstler im Sinne der KSK...
#3Report
19.02.2008
Gantenberg hat übrigens verloren:
Mit Urteil vom 28.02.2007 - Az.: B 3 KS 2/07 R - hat das Bundessozialgericht entschieden, dass Tätowierer nicht zu dem nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) versicherungspflichtigen Personenkreis gehören.
Allerdings verstehe ich auch nicht, warum jemand partout in die KSK will... Der Zuschuß zur Krankenversicherung entspricht ungefähr dem, was an unsinnigen Rentenbeiträgen wieder verloren geht - selbstversichert ist der Mensch mit Hinblick auf die kommenden 20, 30 oder 40 Jahre wesentlich besser dran. (Wie auch immer sich unser Sozialversicherungssystem weiterentwickeln wird - zwei Dinge sind definitiv sicher: erstens wird es in spätestens 10 Jahren komplett anders aussehen als heute, und zweitens werden diejenigen, die seit ~1990 Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben, davon kaum einen Pfennig wiedersehen...)
Mit Urteil vom 28.02.2007 - Az.: B 3 KS 2/07 R - hat das Bundessozialgericht entschieden, dass Tätowierer nicht zu dem nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) versicherungspflichtigen Personenkreis gehören.
Allerdings verstehe ich auch nicht, warum jemand partout in die KSK will... Der Zuschuß zur Krankenversicherung entspricht ungefähr dem, was an unsinnigen Rentenbeiträgen wieder verloren geht - selbstversichert ist der Mensch mit Hinblick auf die kommenden 20, 30 oder 40 Jahre wesentlich besser dran. (Wie auch immer sich unser Sozialversicherungssystem weiterentwickeln wird - zwei Dinge sind definitiv sicher: erstens wird es in spätestens 10 Jahren komplett anders aussehen als heute, und zweitens werden diejenigen, die seit ~1990 Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben, davon kaum einen Pfennig wiedersehen...)
#4Report
21.02.2008
Zum Thema berichtet der Spiegel. Demnach hat er aber gwonnen.
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,536890,00.html
Gruß
AndréHH
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,536890,00.html
Gruß
AndréHH
#5Report
Topic has been closed
Der Anlaß für Kaubes pointierte Formulierung ist ein aktueller Rechtsstreit vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen. Dieses wird Ende kommender Woche darüber entscheiden, ob dem Antrag des in Marl ansässigen Tätowierers Heiko Gantenberg stattgegeben werden muß, in die Künstlersozialkasse (KSK) aufgenommen zu werden.
Zur Erinnerung bzw. Erklärung: die KSK ist die Sozialversicherung der freiberuflich tätigen Publizisten, Künstler und Lehrer (sowie einiger weiterer kleiner Berufsgruppen). Für die Mitgliedschaft in der KSK besteht einerseits bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine gesetzliche Pflicht (wie anderswo auch in der Sozialversicherung), andererseits möchte die KSK bestimmte Personengruppen nicht aufnehmen.
Aufnehmen möchte sie vor allem Gutverdiener, nicht aufnehmen Kleinverdiener - denn die KSK kassiert nicht nur Beiträge für die Rentenversicherung und zahlt eines schönes Tages dafür dann einen kleinen Teil davon auch wieder als Rente aus, sie ist auch zuständig für den "Arbeitgeberanteil" an der Rentenversicherung der selbständigen Publizisten und Künstler und vor allem für den "Arbeitgeberanteil" an deren Krankenversicherung. Will sagen: sie zahlt die Hälfte derselben für ihre Mitglieder. Das Geld dafür treibt sie bei Verlagen, Veranstaltern, Galeristen und sonstigen Auftraggebern von Künstlern und Publizisten ein.
Unlängst scheiterte die KSK mit dem Versuch, Boxer, die im Fernsehen Werbung machen, zwangsweise zur Mitgliedern zu machen. Nein, befand das Bundessozialgericht (BSG), die Klitschko-Brüder seien keine Künstler, auch wenn sie im Fernsehen tonnenweise Milchschnitten verzehrten. Sie seien und blieben Preisboxer und seien keine Schauspieler.
Dieter Bohlen hingegen, so befand das Sozialgericht Köln in erster Instanz, sei als Künstler tätig, wenn er bei RTL Superstars benotet - vermutlich in der Berufskategorie "W06", nämlich als "Kritiker", mutmaßt FAZ-Autor Kaube.
Models, übrigens, die in Diskotheken Dessous vorführen, werden von der KSK den "darstellenden Künsten" zugeschlagen und sind ebenfalls KSK-pflichtig, erfährt der FAZ-Leser ganz nebenbei, nämlich als "W08" - "Fraufrau für Öffentlichkeitsarbeit"...
Den Tätowierer Heiko Gantenberg indessen will die KSK partout nicht aufnehmen, und da müssen nun die Gelsenkirchner Sozialrichter ran. Sein Anwalt argumentiert, das Malen auf lebendiger Haut müsse endlich dem auf toter Haut (Pergament) gleichgestellt werden. Vor einem Jahr übrigens hat das Bundessozialgericht (BSG) erst festgestellt, ein Tätowierer werde erst dadurch zum Künstler, wenn er "mit seinen Arbeiten in Fachkreisen der Kunst Anerkennung" gefunden habe. Eine hohe Wertschätzung bei Kunden und Berufskollegen reiche nicht aus, stimmte das BSG der KSK zu.
Man könne, fragt Autor Kaube nicht ganz unberechtigt, die Frage aufwerfen, in welchen Fachkreisen welcher Kunst z.B. Quizmaster (können KSK-pflichtig sein) wohl als Künstler Anerkennung gefunden hätten... Und überdies, finde ich, stellt sich noch drängender die Frage, in welchen Fachkreisen welcher Kunst um Himmels Willen wohl Dieter Bohlen Anerkennung als Künstler gefunden haben soll - denn die KSK will ihn ja partout als Mitglied wegen seiner DSDS-Auftritte haben.
Vollends absurd allerdings erscheint eine Begründung, mit der die KSK dem Tätowierer Gantenberg den "Künstler-Status" abspricht: Gantenberg benutze Werkzeug für seine Arbeit, also handele es sich um ein Handwerk und nicht um Kunst.
Mit welcher Logik die KSK einen Malerpinsel oder eine Fotografenkamera oder die Schriftsteller-Schreibmaschine nicht als "Werkzeug" ansieht, das Tätowiergerät des Tätowierers aber schon, hinterfragt die FAZ leider nicht weiter.
Vielleicht aber musste die KSK auch bei dieser Frage passen - denn wäre die Verwendung von"Werkzeugen" ein Zeichen für fehlende KSK-Pflicht, würden sich die Reihen der KSK-Mitglieder in kurzer Zeit heftig lichten.
Kommt doch praktisch kein Künstler außer vielleicht Opernsängern, Schauspielern und Pantomimen ohne Werkzeuge aus...