was tun bei ""nicht Vertragserfüllung" ? 39
[gone] Jörg-C
23.01.2008
Original von TomRohwer
Es wurde aber etwas anderes vorgetragen, von der Thread-Eröffnerin.
Wäre nett, wenn Du mir die Passage zeigen könntest, in der von einem Vertrag mit allen drei Fotografen die Rede ist. Ich finde die nicht, vielleicht hab ich auch nicht richtig nachgesehen.
#22Report
23.01.2008
Es stand nirgends ob sie nur mit einem oder mit allen 3 fotografen einen Vertrag abgeschlossen hat....
#23Report
23.01.2008
ich stimme mit tom nur höchst selten überein,
aber mit dem lesen scheint es echt zu hapern, jörg :)
das mit dem vertrag scheint nun hinreichend geklärt,
dazu hier kein wort mehr von mir.
die angelegenheit mit dem "mitshooter" (was ist das eigentlich für
eine bodenlose frechheit!) liegt ebenso klar:
- es gab keine zweiseitige willenserklärung dazu.
da das model trotzdem mitgemacht hat, muß man die frage
nach schadenersatz wohl juristen überlassen, aber
die herausgabe aller bilder und vernichtung aller verbleibenden
kopien mit dem verbot der verwertung für diesen gaffer
kann jeder 5-euro-anwalt im handstreich erstreiten.
(recht am eigenen bild et. al.)
v.
aber mit dem lesen scheint es echt zu hapern, jörg :)
das mit dem vertrag scheint nun hinreichend geklärt,
dazu hier kein wort mehr von mir.
die angelegenheit mit dem "mitshooter" (was ist das eigentlich für
eine bodenlose frechheit!) liegt ebenso klar:
- es gab keine zweiseitige willenserklärung dazu.
da das model trotzdem mitgemacht hat, muß man die frage
nach schadenersatz wohl juristen überlassen, aber
die herausgabe aller bilder und vernichtung aller verbleibenden
kopien mit dem verbot der verwertung für diesen gaffer
kann jeder 5-euro-anwalt im handstreich erstreiten.
(recht am eigenen bild et. al.)
v.
#24Report
23.01.2008
Original von julia steiner CH3 *new pics*
Es stand nirgends ob sie nur mit einem oder mit allen 3 fotografen einen Vertrag abgeschlossen hat....
sie schreibt, sie wurde ins kalte wasser gesschmissen, was sie auch nicht nett fand,
und von einem der unerwarteten besucher hört sie seither nichts mehr,
geschweige denn bekommt sie bilder von dem.
das sagt doch alles.
#25Report
23.01.2008
ich will eure verwirrung was die verträge angeht mal auflösen... :-)
jeder fotograf hat einen eigenen vertrag gemacht. das heisst ich hab mit jedem einen vertrag. 2 verträge sind gleich (weil die fotografen sich wohl kennen) und einer ist ein bisschen anders formuliert.
danke schon mal für die rege beteiligung und die tipps. allerdings werde ich wohl nicht zum anwalt gehen, weil das kann ich mir - wegen ein paar bilder - wirklich nicht leisten :-( ich kann den guten menschen nur noch weiter nerven und, wenn weiterhin nix passiert, seinen namen hier veröffentlichen (wenn man das rechtlich darf)
jeder fotograf hat einen eigenen vertrag gemacht. das heisst ich hab mit jedem einen vertrag. 2 verträge sind gleich (weil die fotografen sich wohl kennen) und einer ist ein bisschen anders formuliert.
danke schon mal für die rege beteiligung und die tipps. allerdings werde ich wohl nicht zum anwalt gehen, weil das kann ich mir - wegen ein paar bilder - wirklich nicht leisten :-( ich kann den guten menschen nur noch weiter nerven und, wenn weiterhin nix passiert, seinen namen hier veröffentlichen (wenn man das rechtlich darf)
#26Report
23.01.2008
hatte mir doch gedacht dass die fotografen verträge dabei hatten...
wenn es keinen vertrag gäbe hätte sie mehr probleme....
wer zuletzt lacht ;) XD haha
wenn es keinen vertrag gäbe hätte sie mehr probleme....
wer zuletzt lacht ;) XD haha
#27Report
23.01.2008
Original von Pierced-Angel
allerdings werde ich wohl nicht zum anwalt gehen, weil das kann ich mir - wegen ein paar bilder - wirklich nicht leisten
wieso leisten? den anwalt bezahlt doch der typ!
du hast einen vertrag und er hat nicht geliefert!
#28Report
[gone] ANGELINA HAMBURG * Lass´ Leute reden *
23.01.2008
Nur so ein Gedanke:
Hast Du denn schon hier in der MK 'mal einen Mod um Hilfe gebeten, vielleicht reicht es ja auch aus wenn der/die den Fotografen hier anschreiben?
LG
ANGIE
Hast Du denn schon hier in der MK 'mal einen Mod um Hilfe gebeten, vielleicht reicht es ja auch aus wenn der/die den Fotografen hier anschreiben?
LG
ANGIE
#29Report
23.01.2008
@angelina
nein das habe ich noch nicht, werde ich aber demnächst mal machen denke ich!
@verleihnix
bist du dir sicher das er den anwalt zahlt? ich kenn mich da net so wirklich aus... *uiui*
nein das habe ich noch nicht, werde ich aber demnächst mal machen denke ich!
@verleihnix
bist du dir sicher das er den anwalt zahlt? ich kenn mich da net so wirklich aus... *uiui*
#30Report
23.01.2008
Hallo zusammen,
ich halte das immer so, dass ich ein Notebook dabei habe und dem Model eine CD mit den Rohdaten direkt vor Ort brennen. Bearbeitete gibt es dann später.
Vielleicht ein Tip fürs nächste mal.
LG Mario
ich halte das immer so, dass ich ein Notebook dabei habe und dem Model eine CD mit den Rohdaten direkt vor Ort brennen. Bearbeitete gibt es dann später.
Vielleicht ein Tip fürs nächste mal.
LG Mario
#31Report
23.01.2008
Original von Pierced-Angel
@verleihnix
bist du dir sicher das er den anwalt zahlt? ich kenn mich da net so wirklich aus... *uiui*
geh mit dem vertrag zum anwalt.
ein beratungsgespräch wird er umsonst machen.
am besten ein fachanwalt für vertragsrecht.
dann teilt er dir deine chancen mit, die sehr gut sein drürften.
wenn die andere partei die langen messer rausholt, wird er denen
schon einheizen. und am ende bezahlt der trottel, der verliert ALLES.
und nun denk nach: du hast in deinem vertrag stehen,
daß du alle bilder bekommst.
UND? HAST DU BILDER?
der komiker hat schon verloren.
geh zum anwalt, und zwar morgen.
laß dich nicht verarschen.
#32Report
[gone] Egoshooter
23.01.2008
Ich würde mir die Bilder, die der Fotograf "on" hat, nochmals anschauen und abwägen. ob ich dafür 1-1,5 Std. meiner Freizeit opfern würde.
Wenn du ihn nerven willst, nenn hier seinen Namen. Das hat nichts mit übler Nachrede zu tun, du kannst deine Darstellung schließlich beweisen.
LG Achim
(guter Fotograf)
Wenn du ihn nerven willst, nenn hier seinen Namen. Das hat nichts mit übler Nachrede zu tun, du kannst deine Darstellung schließlich beweisen.
LG Achim
(guter Fotograf)
#33Report
24.01.2008
Guten Morgen,
Und vielleicht sollte man ihn fairerweise per PN auf diesen Thread hinweisen (auch wenn er es nicht verdient hat), dann kann er ja mal seine Sicht der Dinge schildern, quasi als Gegendarstellung.
L.G.,
Jürgen
(fairer Fotograf)
Original von Achim Antweiler (demnächst wieder im KH)
Wenn du ihn nerven willst, nenn hier seinen Namen. Das hat nichts mit übler Nachrede zu tun, du kannst deine Darstellung schließlich beweisen.
Und vielleicht sollte man ihn fairerweise per PN auf diesen Thread hinweisen (auch wenn er es nicht verdient hat), dann kann er ja mal seine Sicht der Dinge schildern, quasi als Gegendarstellung.
L.G.,
Jürgen
(fairer Fotograf)
#34Report
[gone] ANGELINA HAMBURG * Lass´ Leute reden *
24.01.2008
... Vorher - solltest Du wirklich zum Anwalt wollen (klar Fachanwalt Vertragsrechte) - jedoch kurzes Telefonat, ob Du nicht in "Vorkasse" treten musst!!!
Wenn bei dem Fotografen nichts zu holen ist >>> der alt-bekannte Satz:
"Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen."
Nicht, dass Du nachher noch auf den Kosten sitzen bleibst!!!
Vorher würde ich jedoch noch einmal auf diesen Thread - wenn er die PN's von Dir nicht liest - durch einen Mod bei besagtem Fotografen hinweisen lassen.
LG
ANGIE
Wenn bei dem Fotografen nichts zu holen ist >>> der alt-bekannte Satz:
"Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen."
Nicht, dass Du nachher noch auf den Kosten sitzen bleibst!!!
Vorher würde ich jedoch noch einmal auf diesen Thread - wenn er die PN's von Dir nicht liest - durch einen Mod bei besagtem Fotografen hinweisen lassen.
LG
ANGIE
#35Report
[gone] Jörg-C
24.01.2008
Original von verleihnix
[quote]Original von julia steiner CH3 *new pics*
Es stand nirgends ob sie nur mit einem oder mit allen 3 fotografen einen Vertrag abgeschlossen hat....
sie schreibt, sie wurde ins kalte wasser gesschmissen, was sie auch nicht nett fand,
und von einem der unerwarteten besucher hört sie seither nichts mehr,
geschweige denn bekommt sie bilder von dem.
das sagt doch alles.[/quote]
Aber nichts über die Frage, wer mit wem wieviele Verträge welchen Inhalts abgeschlossen hat, verleihnix.
Danke, Pierced-Angel, dass Du die Vertragslage nun klargestellt hast. Das erleichtert doch manches.
@ verleihnix: Es gibt keinen "Fachanwalt für Vertragsrecht".
M.E. reicht hier ein Anwalt, der einigermaßen sattelfest im Zivilrecht ist. Wenn's schon ein Fachanwalt sein soll, dann einer für Urheber- und Medienrecht.
Was die Kosten betrifft: Es gilt der Grundsatz "ohne Schuß kein Jus". Du wirst zumindest einen Teil der Anwaltskosten, in jedem Fall aber die Gerichtskosten (falls der Anspruch klageweise durchgesetzt werden muß) verauslagen müssen; im Falle des vollständigen Obsiegens erhältst Du alles erstattet.
Eine anwaltliche Erstberatung ist im Regelfall übrgens nicht kostenlos, jedoch in Verbraucherangelegenheiten auf maximal 190,00 € limitiert, viele Kanzleien bieten Pauschalsätze an, die sich z.T. deutlich unter 100,00 € bewegen. Insbesondere, wenn Du einen Fachanwalt aufsuchst, solltest Du vorher die Höhe der Gebühr klären. Dieses Beratungshonorar wird dann auf die "richtige" Gebühr angerechnet, wenn der Anwalt in der Sache tätig wird. Und wie gesagt, im Erfolgsfall zahlt das die Gegenseite.
#36Report
24.01.2008
Original von Jörg-C
[quote]Original von TomRohwer
Es wurde aber etwas anderes vorgetragen, von der Thread-Eröffnerin.
Wäre nett, wenn Du mir die Passage zeigen könntest, in der von einem Vertrag mit allen drei Fotografen die Rede ist. Ich finde die nicht, vielleicht hab ich auch nicht richtig nachgesehen.[/quote]
Am besten alles noch mal lesen...;-)
Die TE spricht davon, daß sie einen Vertrag hat, und zitiert diesen.
Davon ausgehend behaupte ich mal, in aller Bescheidenheit: wenn dem so ist, hat sie einen gewissen Anspruch aus diesem Vertrag.
Sollte es so sein, daß sie einen gemeinsamen Vertrag mit allen drei Fotografen hat, also einen Vertrag, den sie selber auf der einen Seite und die drei Fotografen gemeinsam auf der anderen Seite unterschrieben haben - dann halte ich es für durchaus möglich, daß man hier von einer "gesamtschuldnerischen Haftung" aller drei Vertragspartner des Models für die Vertragserfüllung ausgehen wird.
Es ist jedenfalls alles andere als unüblich, daß Vertragspartner, die gemeinsam einen Vertrag abschließen, auch gemeinsam für die Erfüllung haften. Wenn z.B. zwei Leute gemeinsam einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschreiben, die sie gemeinsam mieten, dann haftet jeder von den beiden üblicherweise "gesamtschuldnerisch" für die ganze Miete. Wenn also der eine nicht zahlen kann, kann sich der Vermieter das Geld beim anderen holen.
Und insofern behaupte ich mal: es ist alles andere als undenkbar, die die drei Fotografen gesamtschuldnerisch für die Vertragserfüllung haften - wenn sie gemeinsam Vertragspartner des Models sind. Ob sie das sind - dazu müsste man den Originaltext des Vertrags kennen und am besten auch noch Experte für's BGB sein. Ich kenne weder den Vertrag noch bin ich Experte für's BGB, deshalb der Konkunktiv "würde". Für unwahrscheinlich halte ich es aber nicht.
Vielleicht ist es jetzt klarer.
#37Report
24.01.2008
Original von Fairplay
Du widersprichst dir ja selbst, warum das denn?
[quote]
Wie kommst Du auf das schmale Brett? Ich würde da eher von einer Fotografen-GbR ausgehen, die gesamtschuldnerisch haftet.
Es sei denn, und so scheint es zu sein, das Model hat einen Vertrag direkt mit dem Fotografen.
Du schreibst, "Lesen hilft, wie üblich weiter". Dann tu das doch, denn sie schrieb auch, dass es plötzlich beim Shooting 3 Fotografen waren, wovon sie vorher nichts wusste. Ergo hat sie den Vertrag nur mit einem Fotografen, denn sonst hätte sie ja von den anderen gewusst.[/quote]
Wüste Spekulation...
Ich verstand es so, daß ein Shooting mit einem Fotografen geplant war und beim Shooting-Termin dann noch zwei andere auftauchten.
Ob sie einen gemeinsamen Vertrag mit allen dreien hat, oder drei einzelne, oder nur mit einem und mit den beiden anderen nicht - wir wissen es nicht. Ich halte es allerdings für unwahrscheinlich, daß die beiden anderen Fotografen ohne irgendeinen Vertrag wieder abziehen, sie könnten die Fotos dann ja nicht veröffentlichen.
Aber wie gesagt: alles Spekulation, mein Posting beruht auf den beiden Varianten, die ich für die naheliegendsten und wahrscheinlichsten halte.
Und mittlerweile wurde ja auch von Pierced-Angel präzisiert, wie die Sache aussieht.
(Bei der Gelegenheit mal eine Anmerkung: wenn jemand die rechtlichen Aspekte irgendeines Vertrages, Geschäftes oder sonstigen Vorganges verstehen und erklärt haben möchte, dann empfiehlt es sich wirklich, als allererstes einmal in aller Ruhe und ganz präzise aufzudröseln: wer hat was mit wem? Gemacht, vereinbart.
Erst dann kann man, sowohl als Anwalt als auch als "interessierter Halb-Laie", versuchen, das Päckchen mal aufzuschnüren. Und auch dann ist es noch kompliziert genug, weil man u.U. gucken muß, ob denn auch wirklich X mit Y und nicht doch eher Y mit Z...
Nur mal so am Rande laut gedacht. Das übrigens noch ein ganz großen Vorteil: wenn man mal selber die Sache auseinanderdröselt, beantworten sich unter Umständen die Hälfte aller Fragen schon von allein...)
Weiter im Text, und wiederum ausdrücklich keine Rechtsberatung, auch keine "Empfehlung", sondern nur ein paar Denkanstöße...
1. Fotograf P (P wie Penner) meldet sich also nicht, schickt nicht die vereinbarten Bilder.
2. Ein rechtliches Vorgehen gegen P ist möglich, wohl auch (aber dazu müsste man den genauen Vertragstext kennen) aussichtsreich.
Frage 1: lohnt sich der Stress?
Frage 2: gibt es Alternativen zum Stress?
Antwort 1: muß jeder selber für sich entscheiden. Ich würde es mir nicht antun.
Antwort 2: Ja. Eine sehr hübsche sogar. Wenn P vertragsbrüchig wird, kann man vom Vertrag zurücktreten bzw. P mitteilen, daß jegliche "Zurschaustellung" und "Verbreitung" der Fotos untersagt ist. Zumindest genau so lange, bis er seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat.
Vorteil: kostet nix. Außer einem Einschreibebrief. Ärgert P, wenn der mit den Fotos irgendwas machen will. Ist keine unerfüllbare Forderung, wenn alle Fotos gar nix geworden, und P den Vertrag gar nicht erfüllen könnte, selbst wenn er wollte. Und befriedigt das eigene Gerechtigkeitsgefühl ein wenig.
Und falls P doch mal... dann wird dat teuer für ihn. Aber richtig. Dann kann der Anwalt immer noch aufmarschieren.
Die "gesamtschuldnerische Haftung" der anderen beiden Fotografen A und B hatten wir ja nun bereits ausgeschlossen - und davon ganz abgesehen: sie würde hier eh nicht wirklich weiterhelfen, weil A und B nicht etwas leisten müssen, was sie nicht leisten können.
Sie können die Bilder von P nicht beibringen, wie auch? Ginge es um Geld, das könnten sie zahlen, klar. Die gesamtschuldnerische Haftung würde also eh nur interessant, wenn man den Anspruch "Bilder" in einen materiellen Anspruch "Geld" umwandeln würde, als Entschädigung. Fällt aber eh aus, erledigt.
Nur mal laut gedacht eben.
Und wie ich schon schrieb: es gibt Forderungen, die man sehr gut eintreiben kann - Geld ist eine davon. Die Forderung "alle Bilder vom Shooting" ist eine Forderung, deren Eintreibung in der Praxis... ziemlich unrealistisch ist. Selbst wenn's in einem Vertrag steht.
(Was anderes wäre es, wenn man genau weiß: die Bilder stehen alle schon auf der Website XY, und ich will nur eine verdammte Kopie davon haben... Oder ähnliches.)
#38Report
28.01.2008
danke erstmal für die vielen tipps! :-)
ihr werdet es kaum glauben, aber ich hab endlich meine bilder bekommen!! am samstag war die dvd in der post - mensch, das ging aber schnell.......
ihr werdet es kaum glauben, aber ich hab endlich meine bilder bekommen!! am samstag war die dvd in der post - mensch, das ging aber schnell.......
#39Report
Topic has been closed
Es wurde aber etwas anderes vorgetragen, von der Thread-Eröffnerin.
Und im Moment können wir allein auf Grundlage dieser Informationen versuchen, den Fall zu "erörtern". Und alle Diskussionen über die Geschichte beruhen zwangsläufig darauf, was uns berichtet wurde, und haben entsprechend diese Einschränkung.