Garantie,,,,,von wegen.... 8

16.11.2006
Meist ist es ja positiv was man über Lieferanten/Hersteller sagen kann...
aber nach meiner Einsendung einer Lampe die auch noch schon vorher
zur Reklamation zurückgeschickt wurde und als angeblich "Heil" wieder
zurück kam, kam so eine Mail von denen...


Wir haben Ihre Rücksendung der CY-100MR Studioblitzleuchte erhalten.



Ihr Produkt unterliegt der 2-jährigen Gewährleistung (BGB §438) Nach Ablauf von 6 Monaten liegen Sie in der Beweispflicht, dass der Mangel an der Ware bei Übergabe schon vorhanden war (BGB §476). Leider sind diese 6 Monate bereits überschritten.



Aus Kulanz, um Ihnen die Beweispflicht zu ersparen, lassen wir Ihre Ware gern gegen eine Pauschale von 29,95 à‚€ pro Artikel instand setzen.



Sollte der Warenwert unter 29,95 liegen, so bitten wir Sie, ein neues Produkt in unserem Shop zu erwerben.

Wir würden uns freuen, wenn Sie unser Kulanzangebot annehmen und sorgen selbstverständlich für eine zügige Abwicklung.




Sorry, das ganze grenzt schon an Verarschung...
1. Ich soll einen Wackelkontakt beweisen????
2. so wie es sich Darstellt geben die bei Artikeln unter 29,95
gar keine Garantie und fordern einen auf lieber gleich neu zu Kaufen.

3. Ein klarer Verstoss gegen geltendes EU Recht

Dann freuen wir uns ja drauf wenn demnächst vielleicht auch die
Anderen Hersteller sagen "halbes Jahr rum...ätsch Pech gehabt""

Bisher kam auch keine Antwort mehr von denennachdem ich bisschen
gemeckert habe.

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht??
Wie wäre es denn da mit http://www.la-garda.de/content/view/133/69/ ?

Könnte man mal drüber nachdenken.
ja ja Garatie und Gewährleistung, da fallen immer noch viel darauf herein.

Vielleicht hilft der Link
[gone] *** T O Y M A K E R ***
16.11.2006
Obwohl sofort wieder eingeschickt, ist dieses Teil bis Dato nicht von der Reparatur zurück. Heutzutage kauft man sich am besten alles doppelt...;-)
16.11.2006
"3. Ein klarer Verstoß gegen geltendes EU-Recht"

was für ein EU Recht???

Die Gewährleistung ist im BGB geregelt...
Wenn ihr solche Vorgänge dokumentieren könnt, sprich die entsprechenden Belege habt, können wir das in der Redaktion aufgreifen und mal bei den Firmen anfragen.

Grüße
G
[gone] _rd_
16.11.2006
Meist ist es ja positiv was man über Lieferanten/Hersteller sagen kann...
aber nach meiner Einsendung einer Lampe die auch noch schon vorher
zur Reklamation zurückgeschickt wurde und als angeblich "Heil" wieder
zurück kam, kam so eine Mail von denen...
[...]


Leider eine bekannte Masche! Reparaturen werden ausgeführt, aber nicht zugegeben. Dadurch tritt keine Gewährleistung auf die ausgeführte Reparatur ein!! Ich habe einen Hersteller mal dabei erwischt (SNRà‚'s der Bauteile notiert und fotografiert), das war ihm HÖCHST(!!) peinlich, insbesondere, als ich ihm diesbezüglich Klage androhte.

Ihr Produkt unterliegt der 2-jährigen Gewährleistung (BGB §438) Nach Ablauf von 6 Monaten liegen Sie in der Beweispflicht, dass der Mangel an der Ware bei Übergabe schon vorhanden war (BGB §476). Leider sind diese 6 Monate bereits überschritten.


Grundsätzlich hat der Händler hier leider recht. Allerdings verschweigt er Dir die "Zumutbarkeit" der Nachweispflicht – hier haben sich Gerichte schon öfter gegen die Händler entschieden!

Mein Tipp:
à‚· Öffentlich machen (wie hier nun geschehen)
à‚· Rechtsanhängigkeit bei einem Streitwert von EUR 29,95 dürfte sinnlos sein ...

Leider eine Sch***-Situation, aber der für 29,95,- weiß der Händler, dass nichts folgen wird.

LG,
René
[gone] AlphaFox
19.11.2006

Ihr Produkt unterliegt der 2-jährigen Gewährleistung (BGB §438) Nach Ablauf von 6 Monaten liegen Sie in der Beweispflicht, dass der Mangel an der Ware bei Übergabe schon vorhanden war (BGB §476). Leider sind diese 6 Monate bereits überschritten.


Das ist rechtlich gesehen korrekt. Die Gewährleistung des Händlers dauert LÄNGSTENS 24 Monate, jedoch hat der Gesetzgeber nach 6 Monaten eine Beweistlastumkehr vorgesehen. D.h. nach 6 Monaten muss der Käufer dem Händler beweisen, daß der Defekt bei Kauf schon vorlag oder im Kern bereits angelegt war. Typische Beweisführung ist ein Gutachten durch einen vereidigten Sachverständigen.

Was mich wundert: Normalerweise gibt der Hersteller Garantie, der Händler reicht die Garantie durch und hält dem Kunden keinen juristischen Vortrag. Bei Geräten aus dem Bereich Foto ist das typischerweise ein Jahr.

Noch ein paar Anmerkungen:

- Es gibt kein EU-Recht. Was es gibt, sind EU-Richtlinien, die der Gesetzgeber der jeweiligen Länder in nationales Recht umsetzen muss.

- Es gibt zweierlei Rechtsansprüche, die immer weider gerne verwechselt werden. Das eine ist die GESETZLICH geregelte GEWÄHRLEISTUNG des HÄNDLERS, die verhält sich so wie oben beschrieben. Das andere ist die FREIWILLIGE GARANTIE des HERSTELLERS. In dessen Rahmen werden Mängel, die in Rahmen von Konstruktion und Produktion entstanden sind, beseitigt. Typischerweise ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung und unsachgemässer Gebrauch. Details müßen den jeweiligen Garantieunterlagen entnommen werden, da der Hersteller doch einen recht großen Ausgestaltungsspielraum bei den Richtlinien für seine Garantieleistungen hat.

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