Spiegel Online: Diskussion und Pimp my Picture 5

21.09.2006
Hallo zusammen.


Spiegel Online hat zu einem Wettbewerb der Bildbearbeiter aufgerufen. An und für sich ne dolle Sache, allerdings stellt sich mir hier aus reinem Erfahrungswert eine Frage.

Es dürfte ziemlich wahrscheinlich sein, dass dort viele Bilder eingesendet werden die aus Teilbildern bestehen. Diese Teilbilder müssen ja irgendwoher kommen und es ist meiner Meinung nach ziemlich wahrscheinlich das darunter auch Bilder sind, von denen die Bearbeiter keinerlei Rechte besitzen, geschweige denn die Eigentümer wissen was mit ihren Bildern gerade passiert.

Wie ist eure Meinung dazu?

Grüße, Ronin
[gone] LONE STAR ::::::::SUCHT ::::::: MUSE MIT MUSSE::::
21.09.2006
Ich find das eine sehr heikle Sache

Dafür werden mit Sicherheit Bilder aus dem Internet geklaut und mit eigenen Bildern vermischt oder überhaupt fremde Bilder genommen.

Also eine Sache die man als Bildautor in keinerster Weise gut heissen kann.

Leider ist es verdammt schwierig zu beweisen das ein Teil des Bildes von dem oder dem anderen Fotografen/Agentur oder so stammt und somit sind Abmahnungen, Honorarforderungen usw. wahrscheinlich schwierig durchzusetzen.

... und Bilderklau im Internet ist für sich schon ein grosses Thema gegen das man sich nicht schützen kann sobald Bilder im Internet öffentlich gemacht werden
23.09.2006
Ein Nachweis zu führen ist meiner Meinung nach unmöglich
Es ist möglich jedes Foto zeichnerisch nachzustellen, es einzuscanen
und entsprechend zu verwerten. Und genau das wird im Konflicktfall
der jeweilige beschuldigte behaupten. Da das Abzeichnen nicht verboten ist, und selbst ein Urheberrecht hat (auch wenn es zB von einer Fotografie abgepinselt wurde oder einem anderem Bild usw das unterzeichen mit dem eigenen Namen reicht aus.)

Nur wenn wirklich ein Fototeil zu 100% digital identisch ist könnte man ein eindeutigen Nachweis führen, also wenn keinerlei Bearbeitung stattgefunden hat und so dumm wird wohl kaum jemand sein.
[gone] Wonco Photography
23.09.2006
Das würde ja bedeuten es reichte aus das Bild überhaupt nur minimal zu bearbeiten. Das wäre in meinen Augen ein Trugschluss auf den ich mich so nicht einlassen würd'.

Im KUG ist die Rede von Bearbeitungen für die eigenen privaten Zwecke sind jederzeit 'erlaubt' - jedoch sollte es Sinn und Zweck aufwendiger Bearbeitungen sein dem Bild eine neue Aussage zu verleihen / den Charakter als solches zu verändern. Dann greift meines Erachtens auch das KUG, in dem es dich als Urheber dieses erschaffenen, eigenen Werkes berücksichtigt.

Aber einfach nur einen Filter über ein Bild legen und mit seinem Logo zu versehen halte ich für ein gewagtes Spiel mit dem Feuer.
23.09.2006
ich sprach von Bildteilen und Zeichnungen!

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