Minderjährige Models 115
[gone] Modell Fantine
26.07.2006
Aktbilder unter 18 sind illegal, teilakt würde ich aber auch nicht tun (irgendwo hat Ronin das mal geschrieben, was legal ist und was nicht) Selbst, wenn sie den Vertrag unterschreiben soll kann man daraus ganz leicht drehen, das Du sie unter Druck gesetzt hast oder sie nicht wusste, was sie tat oder so. lass es lieber bleiben
#2Report
26.07.2006
Wo steht das Aktbilder unter 18 illegal sind???
#3Report
[gone] 43exposure
26.07.2006
Mein Kenntnisstand ist da folgender aus rechtlicher Sicht:
Vollakt ist ab 16 Jahren legal, wenn
- Einverstädniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt
- Vertrag muß vorliegen
- Wenn die Aufnahmen keine erotischen Darstellungen wiedergeben
Aus moralischer Sicht:
- Teilakt/Akt unter 18Jahren - absolutes nogo!!!
lg. Ralle
PS: @fantine: hier in der MK sind Aktbilder unter 18 Jahren nicht erlaubt. Aber die MK ist nicht die Rechtssprechung!!!
Vollakt ist ab 16 Jahren legal, wenn
- Einverstädniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt
- Vertrag muß vorliegen
- Wenn die Aufnahmen keine erotischen Darstellungen wiedergeben
Aus moralischer Sicht:
- Teilakt/Akt unter 18Jahren - absolutes nogo!!!
lg. Ralle
PS: @fantine: hier in der MK sind Aktbilder unter 18 Jahren nicht erlaubt. Aber die MK ist nicht die Rechtssprechung!!!
#4Report
26.07.2006
@ Fatine, das sind zwei verschiedene Dinge: Was hier erlaubt ist zu zeigen und was vom Gesetzgeber her erlaubt ist.
#5Report
[gone] matthias nehls
26.07.2006
http://www.jugendschutz.net/pdf/tv-diskurs_0106.pdf
hier mal ein Interessanter Bericht vielleicht hilft er Dir ja weiter! Mir hat er auf jeden Fall geholfen!
Auszug:
"Unnatürlich ist eine geschlechtsbetonte Körperhaltung insbesondere, wenn beim Betrachter
der Eindruck eines sexuell anbietenden Verhaltens in einer Weise erweckt wird, die dem
jeweiligen Alter der dargestellten Person nicht entspricht. Hierbei sind auch die dargestellte
Situation und der konkrete Gesamteindruck der Darstellung im Einzelfall zu berücksichtigen."
hier mal ein Interessanter Bericht vielleicht hilft er Dir ja weiter! Mir hat er auf jeden Fall geholfen!
Auszug:
"Unnatürlich ist eine geschlechtsbetonte Körperhaltung insbesondere, wenn beim Betrachter
der Eindruck eines sexuell anbietenden Verhaltens in einer Weise erweckt wird, die dem
jeweiligen Alter der dargestellten Person nicht entspricht. Hierbei sind auch die dargestellte
Situation und der konkrete Gesamteindruck der Darstellung im Einzelfall zu berücksichtigen."
#6Report
26.07.2006
also meines Wissens ist es absolut legal, wenn die Eltern vertraglich zustimmen und das Mädel nicht unter Druck gesetzt wird. Moralisch finde ich es auch ok, wenn es im Einverständnis beruht. Es gibt Mädels, die mit 16 Jahren noch Kinder sind, andere sind halt schon etwas weiter. z.B. gab es im letzten Pirelli-Kalender auch eine Halbakt-Aufnahme einer 16jährigen...
#7Report
[gone] Steinmann
26.07.2006
Wo steht das Aktbilder unter 18 illegal sind???
Das steht in diesem Medienstaatsvertrag. Genau genommen steht da was von "Posenfotos", was immer das sein mag....
#8Report
[gone] Yeira-Photo
26.07.2006
Ich finde das ganze Thema egal ob erlaubt oder nicht erlaubt etwas fragwürdig. Mir ist hier gerade letztens ein 15 jähriges Model mit Teilaktaufnahmen in der Sedcard aufgefallen. Ich finde das geht einfach irgendwo zu weit und unter Umständen entwicklet sich das in eine Richtung die wohl keiner hier haben will.
Ich meine immer wieder lesen wir was über schwarze Schhafe und Fotografen die zudringlich werden und dann gibts hier Mädels die mit 15 oder 16 schon Teilakt oder Akt machen... Ich finde gerade hier fordert man die probleme doch fast heraus.
Ich finde das ist ein Thema bei dem hier alle in der Verantwortung stehen und gerade die Fotografen sollten sich überlegen ob sie solche Bilder von Mädchen in diesem Alter machen...
Ich meine immer wieder lesen wir was über schwarze Schhafe und Fotografen die zudringlich werden und dann gibts hier Mädels die mit 15 oder 16 schon Teilakt oder Akt machen... Ich finde gerade hier fordert man die probleme doch fast heraus.
Ich finde das ist ein Thema bei dem hier alle in der Verantwortung stehen und gerade die Fotografen sollten sich überlegen ob sie solche Bilder von Mädchen in diesem Alter machen...
#9Report
26.07.2006
da steht was von "unnatürlich geschlechtsbetonten Posen" die Worte Akt oder nackt oder ähnliches tauchen dort nicht auf!
#10Report
[gone] Steinmann
26.07.2006
http://www.jugendschutz.net/pdf/tv-diskurs_0106.pdf
hier mal ein Interessanter Bericht vielleicht hilft er Dir ja weiter! Mir hat er auf jeden Fall geholfen!
Auszug:
"Unnatürlich ist eine geschlechtsbetonte Körperhaltung insbesondere, wenn beim Betrachter
der Eindruck eines sexuell anbietenden Verhaltens in einer Weise erweckt wird, die dem
jeweiligen Alter der dargestellten Person nicht entspricht. Hierbei sind auch die dargestellte
Situation und der konkrete Gesamteindruck der Darstellung im Einzelfall zu berücksichtigen."
danke, aber genau an den zitierten Stellen setzts bei mir aus. Das kann doch alles oder nichts bedeuten. Das kann sogar auf den "Flirtblick" eines 16-j. Bikini-Models im Ottokatalog zutreffen.
#11Report
26.07.2006
Aus moralischer Sicht:
- Teilakt/Akt unter 18Jahren - absolutes nogo!!!
lg. Ralle
PS: @fantine: hier in der MK sind Aktbilder unter 18 Jahren nicht erlaubt. Aber die MK ist nicht die Rechtssprechung!!!
dann sieh dich mal hier um in der mk, also ich brauche keine brille :-)
legal ist es ab 16 jahren schon solange die eltern unterschreiben, obwohl ich mit einer "16jährigen" keine aktfotos machen würde. aber solange die eltern und das 16jährige model es wünschen, bitteschön!!
ich würde einem 16jährigen model raten vieleicht noch ein wenig zu warten mit aktfotos!!!
gruß tom
#12Report
26.07.2006
es gibt einen Unterschied, ob man einen nackten Körper künstlerisch abbildet oder in sexueller Hinsicht zur Schau stellt, also z.B. Posen, die zu sexuellen Handlungen einladen/auffordern...
z.B. steht in den Grundsätzen der FSK, dass Filme mit eindeutig sexuellem Inhalt ab 18 sein sollen. Wie das ausgelegt wird, ist unterschiedlich. Mein Vertrieb hat mir z.B. gesagt, dass man in Filmen ab 16 weibliche Genitalien in der Totale zeigen darf, diese aber nicht berührt werden dürfen...
z.B. steht in den Grundsätzen der FSK, dass Filme mit eindeutig sexuellem Inhalt ab 18 sein sollen. Wie das ausgelegt wird, ist unterschiedlich. Mein Vertrieb hat mir z.B. gesagt, dass man in Filmen ab 16 weibliche Genitalien in der Totale zeigen darf, diese aber nicht berührt werden dürfen...
#13Report
26.07.2006
In dem Vertrag steht auch was von "unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung". Konnte mir bis dato keiner sagen was dat is.
Und in dem MStV steht mitnichten das die Bilder illegal sind. Mit dieser Art von Beschreibung sollten nur die Lolita- und Teenwebseiten ausm deutschen Netz gespült werden.
Aber ansonsten is da nix verboten. Solang die Eltern "ja" sagen (und unterschreiben) kannst du machen.
P.S. Keine Rechtsberatung. ;)
Und in dem MStV steht mitnichten das die Bilder illegal sind. Mit dieser Art von Beschreibung sollten nur die Lolita- und Teenwebseiten ausm deutschen Netz gespült werden.
Aber ansonsten is da nix verboten. Solang die Eltern "ja" sagen (und unterschreiben) kannst du machen.
P.S. Keine Rechtsberatung. ;)
#14Report
[gone] Steinmann
26.07.2006
es gibt einen Unterschied, ob man einen nackten Körper künstlerisch abbildet oder in sexueller Hinsicht zur Schau stellt, also z.B. Posen, die zu sexuellen Handlungen einladen/auffordern...
z.B. steht in den Grundsätzen der FSK, dass Filme mit eindeutig sexuellem Inhalt ab 18 sein sollen. Wie das ausgelegt wird, ist unterschiedlich. Mein Vertrieb hat mir z.B. gesagt, dass man in Filmen ab 16 weibliche Genitalien in der Totale zeigen darf, diese aber nicht berührt werden dürfen...
es geht nicht um das Alter des Betrachters sondern um das des Models...
#15Report
26.07.2006
#16Report
26.07.2006
Wie ich immer wieder betone,
Keine Bilder mit Models, die nicht volljährig sind.
Die werden schon noch 18, ich warte da lieber.
Lg
Harald
Keine Bilder mit Models, die nicht volljährig sind.
Die werden schon noch 18, ich warte da lieber.
Lg
Harald
#17Report
Guest
26.07.2006
Wie ich immer wieder betone,
Keine Bilder mit Models, die nicht volljährig sind.
Die werden schon noch 18, ich warte da lieber.
Lg
Harald
Das mag deine persönliche Einstellung sein - danach hat der Threaderöffner allerdings nicht gefragt... Von daher ist der Link von JueHerbst da schon hilfreicher, da er die Frage nach der juristischen Situation eigentlich schlüssig und hinreichend beantwortet...
LG,
Frank
#18Report
[gone] MV Modeling
26.07.2006
Kurz gesagt (von jemandem der damit seine Erfahrungen gemacht hat):
Keine Minderjährigen auf deutschen Webseiten veröffentlichen, egal ob Akt oder angezogen, es kommt lediglich auf das "unnatürlich geschlechtsbezogene" an, und das kann einem keiner erklären und der Jugendschutz kann darunter alles bemängeln, was er auch tut, egal ob Pay Seite oder normale Webseite eines Fotografen. Shooten ja, veröffentlichen nein.
Keine Minderjährigen auf deutschen Webseiten veröffentlichen, egal ob Akt oder angezogen, es kommt lediglich auf das "unnatürlich geschlechtsbezogene" an, und das kann einem keiner erklären und der Jugendschutz kann darunter alles bemängeln, was er auch tut, egal ob Pay Seite oder normale Webseite eines Fotografen. Shooten ja, veröffentlichen nein.
#19Report
26.07.2006
um das mal abzukürzen:
es gibt hier VERDAMMT klare regeln.
ab 14 darf man teilnehmen,
ab 16 hupen zeigen,
ab 18 alles andere.
wann immer hier verstöße bekannt werden,
bitte ich um eine knackige mail.
es gibt hier VERDAMMT klare regeln.
ab 14 darf man teilnehmen,
ab 16 hupen zeigen,
ab 18 alles andere.
wann immer hier verstöße bekannt werden,
bitte ich um eine knackige mail.
#20Report
Topic has been closed
Ich habe soeben einen geplanten Halbakt-Termin mit einem 16-jährigen MK-Model abgesagt, weil ich mir unsicher bin, ob ich im Falle einer Veröffentlichung nicht gegen geltendes Recht verstoßen würde.
Ich Frage mal ganz direkt: Ist die Veröffentlichung von Halbakt-Bildern oder gar von Akt-Bildern von Models im Alter zwischen 16 und 18 legal oder nicht? (Vorausgesetzt natürlich ein Release läge vor)
Wenn ich es richtig sehe, ist die Veröffentlichung entsprechender Bilder mit dem Inkrafttreten des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) praktisch illegal geworden. siehe ZB.: http://www.jugendschutz.net
Weiß jemand näheres? - Wie ist denn da die aktuelle Rechtsprechung?