Ausstellung und Jugendschutz 18

2 weeks ago
Hallo Leute,
ich hab da mal eine Frage.

Evtl. habe ich dieses Jahr die Möglichkeit eine eigene Ausstellung zu machen.
Dafür würde ich folgende Themen auswählen:
Portrait (bekleidet und unbekleidet),
Akt (klassisch und freizügig),
Erotik.

Da stellt sich mir natürlich die Frage "Wie ist das mit dem Jugendschutz?"
Abgesehen davon, daß so ziemlich jeder Jugendliche unter 18 weiß auf welchen Seiten im Netz er die Pornofotos findet, gilt meines Wissens die Vorschrift "wenn Nippel (oder Schlimmeres) zu sehen ist, müssen Minderjährige in der Öffentlichkeit davor geschützt werden".

Wie ist das bei einer Ausstellung? Gelten dafür die gleichen Vorschriften? Gilt eine Ausstellung als "Öffentlichkeit"?
Das würde ja bedeuten, daß Minderjährige nur Bilder von züchtig bekleideten Models sehen dürfen oder solche
auf denen weder Nippel noch Intimbereich zu sehen ist. Alle anderen Bilder sind für Minderjährige tabu.

Ich will jetzt keine Diskussion anstoßen über Sinnhaftigkeit der Auslegung des Jugendschutzes in der heutigen Zeit.
Wie seht Ihr die Problematik? Wer hat schon praktische Erfahrungen mit diesem Thema gehabt?

Viele Grüße
Harald
Ohne mich da in aller Tiefe auszukennen, deine Definition mit Nippel = Jugendschutz ist falsch.
Normale Nacktheit fällt da nicht rein, und es gibt Abstufungen.

Generell wäre es aber mal wichtig was für ne Ausstellung, unabhängig vom Gesetzt würde ich es praktikabel halten.
Ist es eine Ausstellung in einem frei zugänglichen Raum ( zB Hotelfoyer) oder bedarf es eines Eintritts. Dann könnte man sagen AB 18 und fertig, ich glaube nicht das Du unbedingt Minderjährige Besucher brauchst
2 weeks ago
Es ist kein frei zugänglicher Raum. Betrachte es als Galerie.
Es geht auch nicht darum welche Besucher ich "brauche". Aber warum sollten sich nicht 16 oder 17 jährige auch für dieses Thema interessieren.
Besonders interessant ist die Frage natürlich auch für die Vernissage.

Und was meinst Du mit "normaler Nacktheit"? Ist damit klassischer Akt ok?
Der Eigentümer/Besitzer hat das "Hausrecht" und entscheidet über den Zugang zu diesem Raum. Wenn Du jetzt einladen darfst, wen Du willst - dann kläre mit ihm die mögliche "Gästeliste" .. und leider, aber vorsichtshalber würde ich erst ab 18 erlauben. Die Grenze "ab 16" oder "ab 18" ... klingt nur auf dem Papier einfach.
2 weeks ago
Das ist ein recht komplexes Thema. Das ausführliche JuSchG definiert Öffentlichkeit vielfältig, eine Galerie kann ein öffentlicher Ort im Sinne des JuSchG sein, wenn §7 " ... eine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen aus, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Veranstalter oder Gewerbetreibende Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit nicht gestatten darf."

Ob von Aktbildern eine Gefährdung ausgeht oder nicht, das lässt sich nur schwer abschätzen, ein Nippel tut das definitiv nicht ;-) ... der Rest ist wie so vieles in dem Gesetz Ermessenssache. Ob durch deine Aufnahmen die Ausstellung zu einem jugendgefährdenden Ort nach §8 des JuSchG wird, kann dir hier im Forum niemand rechtssicher sagen.

Wünsche viel Erfolg mit der Ausstellung!
Die unterschiedlichen Paragraphen des JuSchG unterscheiden zwischen Medien, Veranstaltungen, speziell könnte da § 7 JuSchG gelten, aber analog auch der JMStV und dann auch noch das StGB :

https://www.blja.bayern.de/service/bibliothek/fachbeitraege/jugendschutzauflagen.php

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2161_A_560-27

https://www.kjm-kriterien.de/medienrechtliche-schranken/kunstvorbehalt-wo-liegen-die-schranken-der-kunstfreiheit
Mein Statement soll keine juristische Beurteilung sein; es sind nur ein paar Gedanken:

Bei meinen Ausstellungen habe ich durchaus auch schon Aktbilder gezeigt (1). Hier bringen Eltern auch ihre Kinder mit. Auch bei den damit verbundenen öffentlichen Schaushootings gab es gelegentlich Mermaids ohne Oberteil oder ein unbefangenes Mädel hat sich vor Publikum am Regenset spontan umgezogen und stand kurz nackt da (2).

Persönlich würde ich die Grenze bei expliziten Inhalten, konkret bei Sexualisierung oder Gewaltdarstellung und dergleichen sehen.

Wie erwähnt, soll dies keine rechtliche Wertung sein; aber mir fällt dazu ein, dass mittlerweile viele Schwimmbäder Oben-Ohne-Baden auch für Frauen erlauben. In die Sauna oder auf FKK-Gelände dürfen meist Personen ab 16 Jahren auch ohne Begleitung, jüngere auch mit Begleitung.

(1) beispielsweise diese lebensgroßen Bilder (das Model hatte ich sogar eingeladen):

Vorsichtshalber waren derartige Bilder in einem gesonderten Raum, bei dem im Bedarfsfall der Zugang kontrolliert werden kann - da keine Minderjährigen diesen Raum betraten, hatte sich das erübrigt. Im Zweifel würde ich begleitende Erziehungsberechtigte fragen, ob die Kids draußen bleiben sollen.

(2) etwa bei dieser Situation:

Bei den Kindern, die auch Meerjungfrau sein wollten, ließ ich die Eltern ihre - allerdings auch oben herum bekleideten - Sprösslinge selbst mit deren Handy fotografieren.
1 week ago
harihof

Ich selbst veranstalte Events dieser Art seit 25 Jahren. Einen ersten Eindruck insoweit kannst du dir auf meiner Homepage http://www.norberthess.com verschaffen.

Als ganz entscheidenden Aspekt sollten die jeweiligen Räumlichkeiten genannt sein, in denen du deine Werke präsentieren möchtest. Alle meine Events, bis auf die 2023, fanden in privaten Galerien statt. Ich hatte dafür während der gesamten Dauer der Ausstellungen jeweils auch die Schlüsselgewalt. Mit anderen Worten: ich war zu jeder Öffnungszeit vor Ort!

Die Gründe insoweit waren vielfältiger Art, würden aber den Rahmen hier sprengen.

Wie aus den Szenenfotos aller Veranstaltungen unschwer zu erkennen ist, wurden stets ausschließlich erotische Fotos präsentiert. Aus diesen Gründen verwehrte ich auch allen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren den Zutritt. Selbst wenn diese in Begleitung von Eltern oder sonstigen Erwachsenen waren. Diesem Personenkreis stellte ich natürlich frei sich die Ausstellung anzusehen. Während dieser Zeit würde ich mich um die Heranwachsenden kümmern.

Diese Vorgehensweise vereinbarte ich immer mit den jeweiligen Vermietern vor Beginn der Events.

Die Bilder meiner letzten Ausstellung konnte ich erstmals in den Räumen einer städtischen Galerie von Karlsruhe präsentieren. Hierzu möchte ich zuerst einmal auf http://www.model-kartei.de/fotos/galerie/326694/ verweisen. Ebenso auf einen Zeitungsartikel in den BNN, nämlich http://www.model-kartei.de/fotos/foto/20681445/ der größten regionalen Tageszeitung.

Zu eventuellen "Auswirkungen" in der Öffentlichkeit vielleicht aber auch der Tipp, sich http://www.model-kartei.de/fotos/foto/20814725/ zu Gemüte zu führen. Mit solchen Reaktionen solltest du daher ebenso rechnen und wissen damit umzugehen.

Wenn du weitere Fragen hast, immer her damit.
1 week ago
Wenn's auch eine Meinung hier sein darf: Ich habe mich bei meinen Ausstellungen (mit enthaltener Erotik) nie darum geschert sondern sie unter Kunstfreiheit subsumiert. Ja, die gibt's noch!
Man sollte die Angst nicht übertreiben, auch wenn die Lage hier in Berlin vielleicht anders ist als in Hintertupfingen, ich empfehle etwas Mut.

Heutzutage will sich jeder gegen Meinungsmache und Correctness absichern und je mehr wir das tun, desto problematischer wird die Freiheit gelebt, gerade künstlerische.

Als Zugeständnis sollte ein Hinweis am Eingang genügen, wie schon empfohlen wurde: ''Erotische Kunst. Eintritt ab 18''. Museen machen es übrigens auch nicht anders - mit kleinen Separés, z.B. bei manchen Gewaltdarstellungen - Tom Wesselmans freie und freche erotischen Sachen bleiben offen im Ausstellungsraum ohne Triggerwarnung. Die letzte Warhol-Ausstellung hier in der Nationalgalerie zeigte allerdings extrem Explizites, da galt: ''Hinweis: Die Ausstellung zeigt sehr explizit Nacktheit und Sexualität sowie vielfältige Darstellungen von Gender und Körpern. Wenn Sie mit Kindern oder Jugendlichen die Ausstellung besuchen möchten, tun Sie dies gemeinsam und bleiben Sie im Gespräch.''
1 week ago
Wir haben unsere letzte Ausstellung einfach generell 'ab 16' deklariert und Gäste mit Minderjährigen explizit darauf Aufmerksam gemacht, so das sie das für ihre Kinder selbst entscheiden konnten. Es gab Nacktheit, Provokantes , aber nichts pornografisches zu sehen.
Ansonsten schliesse ich mich #9 von Marcello Rubini an , so habe ich es bei früheren Ausstellungen gehandhabt und so ist es auch für eine Ausstellung im Herbst geplant.
1 week ago
Wie ist das bei einer Ausstellung? Gelten dafür die gleichen Vorschriften? Gilt eine Ausstellung als "Öffentlichkeit"?

§ 7 Jugendschutzgesetz Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe

Geht von einer öffentlichen Veranstaltung oder einem Gewerbebetrieb eine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen aus, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Veranstalter oder Gewerbetreibende Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit nicht gestatten darf. Die Anordnung kann Altersbegrenzungen, Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen enthalten, wenn dadurch die Gefährdung ausgeschlossen oder wesentlich gemindert wird.

Außerdem:
weder pornographische noch sonst jugendgefährdende Schriften (dazu zählen auch Bilder usw.) dürfen Minderjährigen (also Personen unter 18) zugänglich gemacht werden. (Ausnahme: die Sorgeberechtigten dürfen das - sollte die Ausstellung also so einzustufen sein, dürfte der Veranstalter seinen eigenen minderjährigen Kindern grundsätzlich den Zutritt erlauben.)

Den Beschränkungen des Absatzes 1 des §15 JuschG unterliegen, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf, schwer jugendgefährdende Trägermedien, die

1.einen der in § 86, § 130, § 130a, § 131, § 184, § 184a, 184b oder § 184c des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalte haben,
2.den Krieg verherrlichen,
3.Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt,
3a.besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen,
4.Kinder oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen oder
5.offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden.

Etwas vereinfacht gesagt: wenn es als pornographisch einzustufen und in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen werden müsste, musst Du in vorauseilendem Gehorsam darauf verzichten, dies Minderjährigen zugänglich zu machen - anderenfalls machst Du Dich strafbar.

Und nein, da kann man de facto niemanden vorher fragen, das lässt sich immer erst hinterher wirklich verbindlich klären.

Allerdings... weder Akt- noch Erotik-Fotos sind automatisch "pornographisch" oder "jugendgefährdend". Es kommt immer auf den Einzelfall und den Gesamtzusammenhang an. Ein Bild, das für sich jugendgefährdend ist, kann diese Eigenschaft verlieren, wenn es in einem Gesamtzusammenhang steht, der eben dafür sorgt, daß es nicht geeignet ist, Kinder und Jugendliche in ihrer körperlichen, geistigen oder sittlichen Entwicklung schwer zu gefährden.

In der Praxis: sperr Minderjährige aus, wenn Du in einer Ausstellung Aktfotos zeigst, bzw. stelle Aktfotos nicht dort aus, wo Minderjährige Zugang haben.
1 week ago
@Marcello Rubini, Posting #9:

Da stimme ich gerne uneingeschränkt zu! ;-)
1 week ago
Marcello Rubini

"Recht zu machen jedermann, ist eine Kunst die niemand kann."

Egal ob Hintertupfingen oder Berlin. Das hat nichts mit der Standort Größe zu tun, sondern mit den Menschen die dort leben. Bei der Schreiberin des Leserbriefes http://www.model-kartei.de/fotos/foto/20814725/ handelt es sich um ein Vorstandsmitglied der GRÜNEN hier in unserem Stadtteil von Karlsruhe.

Fällt einem dazu noch etwas ein? Mir nicht.
1 week ago
Als Zugeständnis sollte ein Hinweis am Eingang genügen, wie schon empfohlen wurde: ''Erotische Kunst. Eintritt ab 18''.


@Marcello Rubini, Posting #9:

Da stimme ich gerne uneingeschränkt zu! ;-)


Genau! Ein kleiner Zettel vor der Eingangstür mit ,,Eintritt ab 18'' sollte genügen! Da muss man auch nicht kontrollieren oder Stichproben machen. Ist ja auch kein Verbot, sondern nur eine Empfehlung! Und übrigens, wenn andere Museen es genauso machen, dann muss es ja oki sein! Jawohl, genauso ist es!



...2.den Krieg verherrlichen,
3.Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren,...

Hier, für den Sachverhalt auch sehr wichtig zu erwähnen! 100% Zustimmung!
1 week ago
Vielen Dank für Eure Antworten.
Sie zeigen mir, daß diese Frage nicht eindeutig zu beantworten ist.

Ich habe mich jetzt für folgendes Vorgehen entschieden:
Da die Ausstellung über 2 oder 3 Etagen geht, werde ich im Erdgeschoß die "braven" Bilder hängen (bekleidet bzw. klass. Portrait). Noch dazu kommen topless Portraits.
Im 2. und evtl. 3. Stock finden sich klassischer Akt, freizügiger Akt und Weitergehendes.
An der Treppe wird ein Ü18-Schild hängen. Aber Ausweiskontrolle mache ich nicht.

Norbert Hess
Zu Deinem Leserbrief:
Als ich das erste Mal ein Shooting mit meinen Top5-Models hatte, waren sie alle deutlich unter 30 Jahre alt.
Inzwischen sind sie zwischen 30 und 36 Jahre alt, und sie sind noch immer meine Top5-Models.
Und sollte ich in 10 Jahren immer noch Shootings machen (ich bin jetzt 71 Jahre alt), werde ich mit ihnen immer noch gerne arbeiten.
Und der Leserbrief-Schreiberin würde ich folgendes sagen:
Hübsches Aussehen unterliegt dem Alterungsprozeß, Schönheit jedoch nicht! (nur meine Meinung)

Vielen Dank Euch allen
Harald
Voriges Jahr habe ich in unserer Kunstgalerie eine Ausstellung " Akt und Anderes" gezeigt.
Da hat sich kein scheinheiliger Moralapostel zu erkennen gegeben.
In jedem 2ten Film im TV ist "Nacktheit" zu sehen und in 99% der Fälle wir da vorab nicht ein Hinweis gegeben ...
"Unter 18 / 16 nicht erlaubt zu guggen"

Auf der anderen Seite, wird hier der Jugendschutz doch eh immer so ausgelegt, wie es die "Medien, Regierung" gerade brauchen.
Beispiel: Gewinnspiele, eigentlich unter 18 verboten!
Und doch im TV immer wieder zu sehen, Anrufen und gewinnen, Teilnahme ab "" 1 4 "" !! !!

in diesem Sinne...
1 week ago
Im Endeffekt muss doch jeder für sich selbst entscheiden, wie er sein jeweiliges Event aufbaut und präsentiert.

Ich habe jedenfalls über Jahrzehnte die besten Erfahrungen damit gemacht eventuell im Raum stehenden Bestimmungen des Jugendschutzes vorzubeugen.

Fazit von dem: Probleme hatte ich nie. Dass das, was ich mache nicht jedermann gefällt - geschenkt. Damit kann ich (trotzdem gut) leben.

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