Werbefotograf Oliviero Toscani ist tot 53

Nick Ut, der das Foto der von Napalm verbrannten Kim Phúc in Vietnam gemacht hat, sagt dazu:
"Ich bin stolz auf mein Foto und die Emotionen und Gespräche, die es in der ganzen Welt ausgelöst hat. Die Wahrheit ist nach wie vor notwendig. Wenn ein einziges Foto etwas bewirken kann, vielleicht sogar dazu beiträgt, einen Krieg zu beenden, dann ist die Arbeit, die wir leisten, so wichtig wie eh und je."

Toscanis Fotos von Kriegsopfern zeigten ebenfalls die Wahrheit des Krieges.
Ist diese Wahrheit nun weniger wert, weil die Fotos nicht von der Illustrierten Stern gezeigt wurden, sondern weil Bennetton sie publizierte?
Bei ttt Titel-Thesen-Temperamente kam ein Bericht über Toscani, wobei auch 2 der Bilder von 2000, also mit den Portraits der zum Tode Verurteilten gezeigt wurden.
Ob auf 5 Mio. Plakaten oder in einem Presseerzeugnis mit 5 Mio. Auflage ... wo ich die Problematik sehe, schrieb ich schon in #28 und #32. Allerdings läge ich mit meiner persönlichen Entscheidung näher bei dem, was Norbert Hess in #39 schrieb (.. und wer es genau wissen will : Lieber Toscani als Charlie Hebdo)
5 hours ago
"Die Würde des Menschen ist unantastbar" (Artikel 1 des Grundgesetzes).
Weitere Ausführungen zu diesem Thema dürften sich, zumindest bei uns hier in Deutschland, erübrigen.
Als der Stern das Gesicht von Christiane F. auf der Titelseite brachte, war das eine schlimme Entgleisung, denn es war Christiane F. von den Autoren zugesichert gewesen, dass das nie geschehen würde.
Das Foto von Kim Phúc wurde zunächst abgewiesen, weil Kim Phúc auf dem Foto nackt und minderjährig war. Presserechtlich war das Foto als Dokument der Zeitgeschichte in Deutschland aber nie beanstandet.
Bei den Portraits der zum Tode Verurteilten gehe ich davon aus, dass Toscani deren Zustimmung hatte.
@ Norbert Hess
Es ist auch gut so, wenn man sich selbst danach = Art. 1 ff. GG orientiert - dann kann man auch guten Gewissens in den Spiegel schauen. Die Frage hier ist, wieviel Provokation man zu tolerieren bereit ist.
Das betrachte ich - wie bei anderen Diskussionen hier - aus der Sicht des Verteidigers, wie eben "das Maß der Freiheit ist die Freiheit des Andersdenkenden". Ob Satire, ob documenta 15 oder eben Toscani ...
Toscani zeigt das Portrait eines Mörders - der aber im Moment der Plakatierung bereits hingerichtet ist. Will ich das bewerten, kann ich das bewerten ? Als uns bekannt nenne ich nochmal die Gladbecker Geiselnahme, und ich finde, daß da nun der Falsche auf freiem Fuß ist ! Der Tathergang beim Mord im Bus war m.E. viel verwerflicher als das finale Geschehen im BMW, aber unser Rechtssystem wertet anders.
Charlie Hebdo ist ein mieses, menschenverachtendes Drecksblatt - und ich würde für kein Salär der Welt dort tätig werden. Aber wenn Art. 5 GG dies erlaubt, dann muß ich dessen Existenz akzeptieren, auch wenn ich es weder kaufen noch lesen möchte.
Insofern finde ich das Thema hier diskussionswürdig - so wie es hier auch unterschiedliche Meinungen darüber gibt, was ein Bild "unterirdisch" macht ..
@ Chris W. Braunschweiger

Presserechtlich war das Foto als Dokument der Zeitgeschichte in Deutschland aber nie beanstandet.

Das ist eben das Problem mit dem Kontext - wie "nackt für Peta, aber nicht im Porno". Wenn ich grundsätzlich etwas nicht will, dann will ich es eben nicht - egal, für welchen Zweck. Insofern ist "vielleicht" im Aufnahmebereich auch Unfug ... weil letztlich kommt es zur Aufnahme oder eben nicht.
Nur können sich die Toten (oder eben auch bewußtlose Unfallopfer) nicht entscheiden, ob sie ihr Recht, nicht abgebildet zu werden, wahrnehmen wollen.

Bei den Portraits der zum Tode Verurteilten gehe ich davon aus, dass Toscani deren Zustimmung hatte.

Davon gehe ich auch aus, würde da aber gar kein "Statement" daraus machen. Wieso soll das denn ein Plädoyer gegen die Todesstrafe sein ? Etwa, weil unsere Gesellschaft beim Bild von Sophie Scholl kurz vor ihrer Hinrichtung dies berechtigterweise auch so interpretiert ? Natürlich wissen wir, daß die Hinrichtung von Sophie Scholl unter Berücksichtigung unserer Grundwerteordnung etwas völlig Ungerechtfertigtes war. Aber eine Haftstrafe von 2 Jahren ohne Bewährung - in Anbetracht des Sabotageaufrufs in der Munitionsfabrik ?
Bei den von Toscani fotografierten Verbrechern kennen wir deren Taten nicht - aber wenn diese etwa so wären wie in Gladbeck, hätte ich kein Mitleid. Daß amnesty international da anderer Meinung ist ...
Wenn aber das "Einfangen der Seele im Bild" als höchstes Ziel der Portraitfotografie gilt, dann ist es kein Wunder, wenn zu jedem Bild die Jagd nach einem Kontext erfolgt ...
https://www.berliner-zeitung.de/open-source/oliviero-toscani-wie-der-italienische-benetton-fotograf-deutsche-gerichte-in-eine-moralische-zwickmuehle-trieb-li.2288975

In diesem Artikel wird auf die Rechtssprechung in Deutschland eingegangen. Der Autor fasst das wie folgt zusammen:
"In all den Verfahren durch die Instanzen gab es viele Verlierer und Gewinner. Den größten und entscheidenden Sieg hatte seinerzeit aber die Meinungsfreiheit für sich beanspruchen können. Das Bundesverfassungsgericht stellte mit seinen Grundsatzentscheidungen klar, dass sich auch Wirtschaftswerbung auf die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit berufen könne. Zugleich stellte es damit die Weichen für eine Liberalisierung des Werberechts und attestierte überdies Verbrauchern intellektuelle Selbstständigkeit."
2 hours ago
Allein schon die jeweiligen Einschätzungen des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsreichtes insoweit sprechen doch Bände.

Im Grunde muss das natürlich jeder für sich selbst entscheiden, wie er mit gewissen Situationen umgeht und welche Schlüsse man daraus zieht. Die einen fahren an einer Unfallstelle nach Möglichkeit zügig vorbei, die anderen bremsen ab, zücken das Handy und fühlen sich dabei sogar noch als etwas "besonderes". Mir bleibt da unweigerlich auch die Szene aus einem Fußball Länderspiel in Erinnerung, als der dänische Spieler Christian Erikson einen Zusammenbruch erlitt und anschließend die Spieler beider Mannschaften durch ihr Verhalten der Öffentlichkeit weitere Einblicke zum Geschehen verwehrten.

Pietät heißt insoweit das Zauberwort: respektvoll, taktvoll und würdevoll, eben nicht die Intimsphäre anderer rücksichtslos ausnutzen. Ganz schlimm, wenn das dann noch, wie hier, unter rein finanziellen Aspekten geschah.

Ich wünsche jedenfalls niemanden in solche Schicksalsfälle selbst verwickelt zu werden.
Nur 2 Tage nach Toscani ist leider David Lynch verstorben, der den meisten Leuten vermutlich als Filmemacher bekannt war, aber ebenso als Künstler in den Bereichen der Fotografie, Malerei, Bildhauerei hochaktiv war.

Im Vergleich zu den "Skandälchen" Toscanis und auch seinem sonstigen Gebaren in diversen Interviews fällt mir auf, dass Toscani auf mich wie ein stetiger Krawallmacher wirkte, wogegen Lynch stets sehr ruhig und besonnen rüberkam und seine Äußerungen stets von seinem Humor durchtränkt waren.

Ich bin eindeutig "Team Lynch". :-)
@ Norbert Hess

Pietät heißt insoweit das Zauberwort: respektvoll, taktvoll und würdevoll, eben nicht die Intimsphäre anderer rücksichtslos ausnutzen. Ganz schlimm, wenn das dann noch, wie hier, unter rein finanziellen Aspekten geschah.
Ich wünsche jedenfalls niemanden in solche Schicksalsfälle selbst verwickelt zu werden.

Sehr gut ausgedrückt, und da stimme ich Dir grundsätzlich zu ! Die Ausnutzung einer ungewollten Preisgabe der Intimsphäre - das wäre, wenn jemand eine Drohne gestartet hätte, um den durch beide Fußballmannschaften gewährten Sichtschutz auszuhebeln ... diese Drohne abzufangen und dann zu zertrampeln und zu zertrümmern, wäre absolut gerechtfertigt.
Wenn aber gar keine rücksichtslose Ausnutzung vorliegt, weil entweder die freizügige Offenbarung der Intimzone eben gewollt und einvernehmlich erwünscht war, oder aber die Intimsphäre gar nicht betroffen ist, wie bei den Portraits der zum Tode Verurteilten ... gut, man kann auch einem Portrait zubilligen, daß es nicht für eine breite, in Millionen zu zählende Öffentlichkeit gedacht ist - wie bei dem Portrait von Christiane F. (#44)
Vielleicht war die Verwendung der Portraits der Delinquenten als Werbung sogar gewollt : Wenn ich weiß, daß ich in wenigen Tagen nicht mehr lebe, will ich dann in den Nachrichtenmedien abgebildet sein, wo mich Millionen Menschen im redaktionellen Kontext sehen, mit dem, was dort über mich geschrieben wird ? Egal, ob ich bedauert werde, weil ich nicht begnadigt wurde, oder ob mein verbrecherisches Leben und das Böse meiner Tat(en) nochmal geschildert werden ... dann kann es mir doch auch viel lieber sein, daß mein Gesicht und mein Oberkörper in einem schönen Polohemd gezeigt werden, und ob da ein grünes Werbebanner mit 8 Buchstaben darunter ist, ein schwarzes mit 7 oder ein rotes mit 6 Buchstaben ..?
33 minutes ago
@Chris W. Braunschweiger
Nick Ut, der das Foto der von Napalm verbrannten Kim Phúc in Vietnam gemacht hat, sagt dazu:
"Ich bin stolz auf mein Foto und die Emotionen und Gespräche, die es in der ganzen Welt ausgelöst hat. Die Wahrheit ist nach wie vor notwendig. Wenn ein einziges Foto etwas bewirken kann, vielleicht sogar dazu beiträgt, einen Krieg zu beenden, dann ist die Arbeit, die wir leisten, so wichtig wie eh und je."

Toscanis Fotos von Kriegsopfern zeigten ebenfalls die Wahrheit des Krieges.
Ist diese Wahrheit nun weniger wert, weil die Fotos nicht von der Illustrierten Stern gezeigt wurden, sondern weil Bennetton sie publizierte?

Sie ist meiner Ansicht nach im Gegenteil sogar noch mehr wert.

Es gibt eine Menge Menschen, die einen Bogen um Berichterstattung machen, weil sie keine Lust haben, sich mit negativen oder gar schrecklichen Ereignissen auseinanderzusetzen. ("Ich gucke keine Nachrichten!")

Wenn aber solche Bilder plötzlich in der Werbung auftauchen, zumal in der Werbung für Konsumgüter - dann erreichen sie (quasi durch die Hintertür) auch Menschen, die sonst bei sowas bewusst weggucken wollen. Jedenfalls zum Teil. Und das macht die Sache wertvoll. Daß Benetton damit auch gleichzeitig Geld verdienen wollte, ist nichts unmoralisches oder ehrenrühriges - auch die Hersteller von AIDS-Medikamenten arbeiten nicht "ehrenamtlich", sondern um möglichst viel Geld damit zu verdienen.
25 minutes ago
@Marcus Sawyer

Gut behütete Kinder und Jugendliche konnten mit Toscani nichts anfangen. Vielleicht wollte Benetton eine neue Zielgruppe erschließen? Die großflächigen Plakate verschwanden ja auch schnell wieder. Diese Art von Werbung hat Benetton geschadet. Danach gings bergab.

Das ist schlicht nicht richtig.

Toscani begann 1982 für Benetton zu arbeiten, das Label "United Colors of Benetton" wurde 1989 eingeführt. In den folgenden Jahrzehnten ging es Benetton wirtschaftlich hervorragend.

Die wirtschaftlichen Probleme Benettons begannen um 2015. Ein Zusammenhang besteht da erkennbar nicht, die Probleme entstanden durch die Änderung des Ausrichtung des Konzerns durch Luciano Benettons Söhne. (Das klassische "Patriarchen-Nachfolger-Problem").

2024 hat der 1935 geborene Luciano Benettons, der zwischen 2008 und 2017 den Verwaltungsrat der Holding verlassen hatte, um dann nach 2018 wieder einzusteigen, die Führung des Konzerns nun endgültig verlassen. Wird am 13.Mai dieses Jahres nun ja auch immerhin 90 Jahre alt...
18 minutes ago
@Norbert Hess:
"Die Würde des Menschen ist unantastbar" (Artikel 1 des Grundgesetzes).
Weitere Ausführungen zu diesem Thema dürften sich, zumindest bei uns hier in Deutschland, erübrigen.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit den Entscheidungen 1 BvR 1762/95, 1 BvR 1787/95 und 1 BvR 426/02 vom 8. November 2000 / 11. März 2003 befunden, daß die "Schockwerbung" Benettons uneingeschränkt unter dem Schutz des Artikel 5 Grundgesetz fällt, und hat alle Urteile untere Instanzen, die das teilweise auf Antrag von "Wettbewerbshütern" untersagt hatten, als verfassungswidrig aufgehoben.

Der Einfachheit halber aus Wikipedia übernommen, die es korrekt darstellt:

Mit Verfassungsbeschwerden wandte sich der Verlag der Zeitschrift stern gegen das gerichtliche Verbot, Werbeanzeigen der Firma Benetton Group abzudrucken und zu verbreiten. Im Einzelnen handelt es sich um ganzseitige Bildmotive

ölverschmutzter Vogel
Kinderarbeit
nacktes menschliches Gesäß mit dem Stempelabdruck „HIV-Positive“

jeweils als großflächige Aufnahmen mit einem bloßen grünen Logo „UNITED COLOURS OF BENETTON“.

Nachdem der Verlag 1994 von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. – welche ihrerseits wiederum seit 1992 gerichtlich gegen die Firma Benetton vorgegangen war – abgemahnt und aufgefordert wurde, eine Veröffentlichung der Benetton-Werbung zu unterlassen, der Stern-Verlag sich jedoch weigerte, erließ das zuständige Zivilgericht im Jahr 1995 auf Antrag der Zentrale ein Verbot aller drei Motive und drohte für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 500.000 DM an. Der Verlag focht das Verbot durch eine Sprungrevision an. Diese wies der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch zurück und stellte fest: „Wer Gefühle des Mitleids in so intensiver Weise wie in den beanstandeten Anzeigen zu kommerziellen Zwecken ausnutzt, handelt wettbewerbswidrig.“

Dies wiederum hob das Bundesverfassungsgericht auf.

Auch die Veröffentlichung einer fremden Meinungsäußerung fällt unter den Schutzbereich der Pressefreiheit. Hieran ändert sich nichts, wenn sie kommerziell oder bei reiner Wirtschaftswerbung geschieht. Hierzu zählen auch vielsagende Bilder.

Eine Einschränkung der Meinungsfreiheit setzt nämlich eine Rechtfertigung durch wichtige Gemeinwohlbelange oder Rechte Dritter voraus. Solche hat der BGH weder festgestellt noch sind sie sonst ersichtlich:

Die Benetton-Anzeigen würden als sittenwidrig bewertet, weil mit der Darstellung schweren Leids von Mensch und Tier Gefühle des Mitleids erweckt und dieses Gefühl ohne sachliche Veranlassung zu Wettbewerbszwecken ausgenutzt würden. Ein derartiges Wettbewerbsverhalten dürfte tatsächlich von weiten Teilen der Bevölkerung abgelehnt werden. In der Konfrontation des Betrachters mit unangenehmen oder mitleiderregenden Bildern liegt aber keine derartig intensive Belästigung, dass sie die grundrechtsbeschränkende Wirkung rechtfertigen könnte.

Auch aus dem Umstand, dass zwischen den mit suggestiver Kraft wirkenden Bildern und den beworbenen Produkten kein Zusammenhang besteht, kann eine derartige Belästigung nicht abgeleitet werden. Diese Zusammenhanglosigkeit zeichnet einen Großteil der heutigen Imagewerbung aus – wenn auch herkömmlicherweise mit Bildern, die z. B. an libidinöse Wünsche oder Sehnsüchte appellieren. Dass möglicherweise die Verbraucher an derartige „positive“ Bilder eher gewöhnt sind, ist für eine Grundrechtseinschränkung nicht maßgeblich.

Auch Gemeinwohlbelange sind nicht betroffen. Werbung, die inhumane Zustände und Umweltverschmutzung anprangert, fördert nicht Verrohungs- oder Abstumpfungstendenzen in unserer Gesellschaft.

Andererseits greift das Verbot schwerwiegend in die Meinungsfreiheit ein. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Anzeigen der Firma Benetton zur Auseinandersetzung über die von ihnen aufgezeigten Missstände nichts Wesentliches beitragen. Auch das bloße Anprangern eines Missstandes steht unter dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG.

Das Motiv „HIV-Positive“ ist vom BGH auch deshalb für wettbewerbswidrig gehalten worden, weil diese Anzeige in grober Weise gegen die Grundsätze der Wahrung der Menschenwürde verstoße, in dem sie Infizierte und Kranke als abgestempelt und damit als aus der menschlichen Gesellschaft ausgegrenzt darstelle. Es steht aber keineswegs fest, dass die Anzeige in diesem Sinne zu verstehen ist. Mindestens genauso naheliegend ist nämlich eine Deutung, wonach mit der Anzeige gerade auf die befürchtete oder stattfindende Ausgrenzung Infizierter anklagend hingewiesen werden sollte. Der BGH hätte sich daher mit den verschiedenen Deutungsmöglichkeiten auseinandersetzen und für die gefundene Lösung Gründe angeben müssen, um Art. 5 Abs. 1 GG gerecht zu werden.

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