Modelvertrag kommerzielle Nutzung 47

2 months ago
Hallo Zusammen,
ich bin auf der Suche nach einem Modelvertrag um meine Bilder kommerziell zu nutzen.
Kann mir hier jemand eine Seite empfehlen, wo ich so einen Vertrag her bekomme oder ist es machbar und gültig in einen bestehenden Pay-Vertrag einen Satz zu ergänzen?

vielen dank im Voraus für Antworten.

viele Grüße
Timo
2 months ago
Bemühe mal die altbekannten Suchmaschinen mit Begriffen wie Modelvertrag - TfP - PAY - Modelrelease ... etc.

In der Zeit, wo Du die Frage hier stellst, hätte ich längst was im Netz gefunden ;-))

Generell:
Du kannst in einen Vertrag, egal ob TfP oder PAY, reinschreiben, was Du willst, solange die Gegenseite Deine Wünsche und Vorgaben akzeptiert.

Ich habe mal gehört, daß je nach Wunsch und Vorstellung die Höhe des Geldes Wunder bewirkt ;-))
... das Gute liegt doch immer so nah:
https://www.model-kartei.de/blog/68/dsgvo-konformer-pay-vertrag-version-10/
Kommerzielle Nutzung ist im §2 Absatz 2 geregelt.
2 months ago
VORSICHT mit dem Vertrag hier in der MK!
Der Autor merkt selbst an, dass der Vertrag für viele Formen der gewerblichen Nutzung nicht gedacht ist.
2 months ago
Den Vertrag von der MK würde ich auch nicht nutzen. Dieser enthält zu viele Einschränkungen. In dem Buch "Akt- und Erotikfotografie" von Jens Brüggemann findest du einen brauchbaren Vertrag.
2 months ago
ich bin auf der Suche nach einem Modelvertrag um meine Bilder kommerziell zu nutzen.

Such Dir einen auf Medienrecht spezialisierten Rechtsanwalt und lass Dir einen Vertrag genau für Deine Zwecke und Bedürfnisse formulieren.
Kann mir hier jemand eine Seite empfehlen, wo ich so einen Vertrag her bekomme

Eher nein.
oder ist es machbar und gültig in einen bestehenden Pay-Vertrag einen Satz zu ergänzen?

Das hängt davon ab, was im "Pay-Vertrag" steht und was in dem ergänzenden Satz steht... ;-)

Die meisten mir bekannten Modelverträge für Pay-Shootings enthalten keine Klauseln, die eine kommerzielle Nutzung ausschließen. Ich halte ehrlich gesagt den Versuch einer Definition von "kommerzielle Nutzung von Fotos" auch für so auslegungsbedürftig und potentiell Fallstricke-trächtig, daß ich davon Abstand nehmen würde.
2 months ago
Zitat Tom Rohwer:
" Ich halte ehrlich gesagt den Versuch einer Definition von "kommerzielle Nutzung von Fotos" auch für so auslegungsbedürftig und potentiell Fallstricke-trächtig, daß ich davon Abstand nehmen würde."

Sorry, aber das ist zwar richtig - absolut irrelevant, weil ich davon ausgehe, dass der TO nicht vorhat, die "nichtkommerzielle" Nutzung (für sich) auszuschließen. Er muss also auch gar keine Abgrenzung versuchen.

Wie Du selbst schreibst - es wird in Pay-Verträgen meist die "kommerzielle" Nutzung nicht ausgeschlossen. Das Finden eines passenden Vertrages ist also durchaus möglich.
2 months ago
Für semiprofessionelle Arbeit im Kleinen (und entsprechendem Ausmass kommerzieller Nutzung) halte ich auch einen teuren Medienanwalt für eine übertriebene Empfehlung und glaube auch nicht, dass Tom Rohwer seinen Vertrag für sowas da machen läßt.
Die bisherigen Kommentare dürften, glaube ich, reichen, wenn man sich zusätzlich noch etwas im Netz kundig macht.
2 months ago
Manche reparieren heute ja schon ihr Töff Töff unter Anleitung des Internets. Bin mal gespannt, wann sich der Erste selbst einen Zahn zieht. Tausendsassas halt.
Warum also Anwaltschaftliche Hilfe in Anspruch nehmen…
Es gibt ja auch Koryphäen die holen sich ihr angebliches Fachwissen allein durch zappen im Internet.
2 months ago
Die Person, die fotografiert werden soll, muß v o r Vertragsschuß aus dem Vertrag erkennen können, wofür und wie lange die Fotos verwendet werden sollen, wo digitale Dateien gespeichert werden dürfen und wieviel Honorar dafür gezahlt (abgeltend?) wird. Hilfreich ist dabei ein Blick in die $$ 1 bis 9 EU-DSGVO, insbesondere §§ 6 und 7 EU-DSGVO. und natürlich auch in das UrhG, sowie das BGB.

Es sollte im Vorfeld für sich selbst erstmals festgehalten werden, wie, wo, wielange man versucht, die zu erstellenden Fotos zu Geld machen zu wollen.
Danach entscheidet sich erst, ob ein (modifizierter) Standardvertrag reicht oder besser ein spezialisierter Anwalt mit den eigenen Vorstellungen konsuliert wird.
Diese Vorarbeiten kann den Betreffenden niemand abnehmen.
2 months ago
Letrois #10: Voll und ganz meine Zustimmung, wenn ich das noch nachtragen darf.
2 months ago
#10 das trifft es aus meiner Sicht ziemlich genau.
2 months ago
Norbert Hess
Du hättest alternativ zu Deinem Statement auch mal einen Deiner Verträge zur Verfügung stellen können.

Mein Pay-Vertrag mit gewerblicher Nutzung kann übrigens hier eingesehen werden. Letztlich kann man aber den Vertrag, den man bisher genutzt hat, einfach um ein Statement ergänzen, dass die entsprechende Nutzung gestattet. Wenn man einen Fachanwalt diesbezüglich konsultiert, dann kann der einen Vertrag auch nur dann richtig entwerfen, wenn man als sein Kunde weiß, was man will und das auch selbst ausdrücken kann.

Ob ein Vertrag in Juristendeutsch formuliert werden muss, dass ist dann eine interessante Frage. Ich behaupte: NEIN.
2 months ago
Die Person, die fotografiert werden soll, muß v o r Vertragsschuß aus dem Vertrag erkennen können, wofür und wie lange die Fotos verwendet werden sollen, wo digitale Dateien gespeichert werden dürfen und wieviel Honorar dafür gezahlt (abgeltend?) wird.

Das ist ein Nullsatz, weil logischerweise der Vertragspartner aus dem Vertragstext erkennen kann, in was er einwilligt. Wenn er das nicht versteht, muss er sich halt sachkundige Hilfe suchen, bevor er den Vertrag unterschreibt. Paymodels sind im übrigen Gewerbetreibende, also Unternehmer - der Schutz von Verbraucherschutz-Bestimmungen greift für sie nicht.
Selbstverständlich kann ein Model auch in ein pauschales Model-Release einwilligen, das nicht konkret regelt, wofür die Fotos verwendet werden sollen.
Hilfreich ist dabei ein Blick in die $$ 1 bis 9 EU-DSGVO, insbesondere §§ 6 und 7 EU-DSGVO. und natürlich auch in das UrhG, sowie das BGB.

Die Speicherung der Personendaten und der Fotos ist hinsichtlich der DSGVO unproblematisch, da sie zur Vertragserfüllung notwendig und damit zulässig ist.
Mit dem UrhG haben Models nur insoweit zu tun, falls ihnen der Fotograf Nutzungsrechte einräumt.
2 months ago
@eckisfotos:
Norbert Hess
Du hättest alternativ zu Deinem Statement auch mal einen Deiner Verträge zur Verfügung stellen können.

Wenn er gutes Geld dafür bezahlt hat, verstehe ich es durchaus, daß er die Vertragstexte anschließend nicht verschenkt. Davon mal ganz abgesehen, daß der Anwalt, der ein Model-Release für seinen Mandanten ausformuliert, daran das Urheberrecht hat - und es durchaus üblich ist, eine Veröffentlichung des Vertragstextes ohne explizite Einwilligung des Anwalts auszuschließen.

Letztlich kann man aber den Vertrag, den man bisher genutzt hat, einfach um ein Statement ergänzen, dass die entsprechende Nutzung gestattet.

Solange man auf diese Weise nicht versehentlich Widersprüche einarbeitet...
Wenn man einen Fachanwalt diesbezüglich konsultiert, dann kann der einen Vertrag auch nur dann richtig entwerfen, wenn man als sein Kunde weiß, was man will und das auch selbst ausdrücken kann.

Es gehört schon zu den Basis-Leistungen eines Rechtsanwaltes, herauszufinden was die Interessen und Bedürfnisse des Klienten sind, und ihn obendrein auf alle wichtigen Dinge hinzuweisen, die der Klient mangels juristischer Kenntnisse eben gerade nicht selbst erkennen kann.

Ob ein Vertrag in Juristendeutsch formuliert werden muss, dass ist dann eine interessante Frage. Ich behaupte: NEIN.

Juristendeutsch ist nichts anderes als ein Deutsch mit durchdachten Formulierungen, die möglichst keine rechtlichen Unklarheiten erzeugen. Juristendeutsch klingt auch nur deshalb manchmal so strange, weil eben genaue Definitionen notwendig sind, die sich aus einfacher Umgangssprache gerade nicht ergeben.

(Wer - egal ob als Fotograf oder als Model - eine Verwendung in pornographischen Medien verbieten will, der sollte schon eine anwendbare Definition mitliefern, was denn pornographische Medien in Vertragszusammenhang sein sollen. Anderenfalls darf man sich nicht beschweren, wenn im Streitfall irgendwann ein Landgericht entscheiden muss, ob die Model-Kartei oder der Playboy pornographisch sind oder nicht...)

Aber letztlich sind ja alle hier erwachsen und müssen selber wissen, was sie tun.
2 months ago

Letztlich kann man aber den Vertrag, den man bisher genutzt hat, einfach um ein Statement ergänzen, dass die entsprechende Nutzung gestattet.


Bereits bewährte Vertragsmuster zu verwenden ist ok. Eigenständige Ergänzungen sollte man jedoch unterlassen, sofern man nicht juristisch ausgebildet ist.


Die Person, die fotografiert werden soll, muß v o r Vertragsschuß aus dem Vertrag erkennen können, wofür und wie lange die Fotos verwendet werden sollen, wo digitale Dateien gespeichert werden dürfen und wieviel Honorar dafür gezahlt (abgeltend?) wird. Hilfreich ist dabei ein Blick in die $$ 1 bis 9 EU-DSGVO, insbesondere §§ 6 und 7 EU-DSGVO. und natürlich auch in das UrhG, sowie das BGB.


Bei bezahlten Shootings würde ich von Verträgen, welche die Nutzung einschränken, abraten.


(Wer - egal ob als Fotograf oder als Model - eine Verwendung in pornographischen Medien verbieten will, der sollte schon eine anwendbare Definition mitliefern, was denn pornographische Medien in Vertragszusammenhang sein sollen. Anderenfalls darf man sich nicht beschweren, wenn im Streitfall irgendwann ein Landgericht entscheiden muss, ob die Model-Kartei oder der Playboy pornographisch sind oder nicht...)


So ist es. Bei PAY-Verträgen ist von solchen Formulierungen dringend abzuraten. Vor Gericht kann man nämlich lange darum streiten, welche Medien pornografisch oder unseriös sind.
Anscheinend gibt es unterschiedlich Ansätze für die kommerzielle Nutzung bei Pay-Verträgen:

Der Vertrag von Ecki schließt die gewerbliche Nutzung mit ein, eine zusätzliche Gewinnbeteiligung ist nicht vorgesehen.
Der Vertrag der MK sieht bei einer "entgeltlichen Nutzung" der Bilder eine (optionale) Gewinnbeteiligung vor.
Letrois schreibt, dass man vor Vertragsabschluss festhalten sollte, wie viel Honorar für einen genauen Verwendungszweck (abgeltend?) gezahlt wird.

Ich würde noch folgende Variante ins Spiel bringen:
Man schließt einen Vertrag ab, indem beiderseitig die kommerzielle (entgeltliche) Nutzung zunächst ausgeschlossen ist. Sollte sich später dann doch mal eine solche ergeben, kann man dies ja in einer konkreten Zusatzvereinbarung festhalten.
2 months ago
#17 kommt drauf an, ob die ,,kommerzielle (entgeltliche) Nutzung der Bilder'' Accidentalia negotii oder als Hauptleistungspflicht gesehen wird.
Und was soll in der Zusatzvereinbarung festgehalten werden? Das man einen neuen Vertrag macht? Oder das der bestehende Vertrag nur geändert werden soll? Und ,,muss'' oder ,,kann''? Könnte durch bestimmte Wortwahl ein vertraglicher Kontrahierungszwang entstehen? Wenn man sich nicht auskennt, kann man sich da schön selbst ins Knie schießen.
Ich würde diese in #17 vorgestellte Variante sofort wieder aus dem Spiel nehmen. Auf der anderen Seite, wirst du damit einige Leute (z.b. Anwälte, die mit Geiern gekreuzt wurden) sehr glücklich machen! Von daher kannste deine Variante gerne verwenden!


- Letrois hat es in #10 am besten gemacht.
- Der Mk Text ist mit Absicht viel zu kurz. Man will ja nicht zeigen, was man alles drauf hat! ;)
- Bei Ecki... Ich lobe mich gerne selber, weils kein anderer macht: Ich habe keine 5min gebraucht, um die Schwachstelle zu finden, an die ich ansetzen würde.
Schön Anfechten! - und auf ex tunc zurücksetzen - Bang!!!!

... und Tom Rohwer bringt nix eigenes, außer seinen üblichen, langatmigen ,,Jura-Spaß''. Wem's gefällt, auch oki!
2 months ago
eckisfotos
Ecki kennst du denn einen Bäcker, Konditor oder Spitzenkoch der seine Rezeptur Kostenfrei Dritten zur Verfügung stellt? Auch Zauberer kommen beispielsweise nur dann zu interessanten Tricks, wenn sie dafür Bares auf den Tisch legen. Soll ich noch andere Berufsgruppen nennen, oder genügt dir das als Antwort zu #13 Absatz eins.

Geh mal davon aus, dass ich schon vor vielen Jahren einen Fachanwalt für Allgemeines Vertragsrecht mit meinen hier im Raum stehenden Interessen beauftragt habe. Ach ja, Streitigkeiten aufgrund meines Vertragsverhältnisses mit Models hatte ich noch nie. Über den Tisch gezogen fühlte sich bestimmt auch noch keine. Egal ob Profi oder Amateur.
2 months ago

Ich würde noch folgende Variante ins Spiel bringen:
Man schließt einen Vertrag ab, indem beiderseitig die kommerzielle (entgeltliche) Nutzung zunächst ausgeschlossen ist. Sollte sich später dann doch mal eine solche ergeben, kann man dies ja in einer konkreten Zusatzvereinbarung festhalten.


Bei TFP-Shootings kann man das machen. Bein einem bezahlten Shooting würde ich jedoch die kommerzielle Nutzung nicht ausschließen. Wozu auch?


Der Vertrag der MK sieht bei einer "entgeltlichen Nutzung" der Bilder eine (optionale) Gewinnbeteiligung vor.


Bei dem Vertrag von der MK muss man bei jeder kommerziellen Nutzung eine Abrechnung für das Model erstellen. Das verursacht viel zusätzliche Arbeit. Besser ist eine pauschale Vergütung.


Der Vertrag von Ecki schließt die gewerbliche Nutzung mit ein, eine zusätzliche Gewinnbeteiligung ist nicht vorgesehen.


Das ist die beste Variante.


Letrois schreibt, dass man vor Vertragsabschluss festhalten sollte, wie viel Honorar für einen genauen Verwendungszweck (abgeltend?) gezahlt wird.


In dem Vertrag sollte auf jeden Fall stehen, wie viel Honorar gezahlt wird. Den Verwendungszweck würde ich jedoch nicht einschränken.

Topic has been closed