Medienrecht 9

5 months ago
Ich war seit Ende 2020 nicht mehr auf der Model-Kartei aktiv, weil ich kaum mehr Zeit hatte. Ich war nämlich noch nebenamtlich als Mediensprecher unterwegs. Im November kann ich mein neues Studio in Griechenland eröffnen. Weshalb ich wieder etwas Zeit habe.
Vor Jahren habe ich, in einer Fachzeitschrift, zwei Artikel über das Urherrecht und das Recht am eigenen Bild geschrieben. In diesen Artikeln ging ich auch auf den geschichtlichen Hintergrund dieser beiden Rechte ein. Da ich international tätig bin, kenne ich mich auch international aus. Ich habe auch deutsche Medienanwälte, welche mich schon etliche male vertreten haben.
Wenn interesse besteht, könnte ich diese Artikel hier neu veröffentlichen. Den Artikel über das Urheberrecht müsste ich erneuern, da in der Schweiz das Urheberrecht am 1. April 2020 eine Änderung erhalten hat. Der Zeitpunkt 1.April ist nicht als Aprilscherz gedacht, sondern hängt mit dem Zeitpunkt zusammen, an dem das Parlament über diese Änderung abgestimmt hat. Denn jede Gesetzesänderung unterliegt einer Referendumsfrist. Das heisst jeder Schweizer Bürger könnte gegen eine solche Gesetzesänderung ein Referendum einlegen, dazu müsste er innerhalb von 100 Tagen 50'000 Unterschriften sammeln. Deshalb kann ein Gesetz, über das im Dezemberim Parlament abegestimmt wurde, kann frühestens am 1.April in Kraft treten. Kommt ein Referndum zustande, so kann es erst durch die Annahme in einer Volksabstimmung in Kraft treten.

Gerade diese Gesetzesänderung ist für uns Fotografen nicht unerheblich, denn es ist eine Änderung in der Werksdefinition von fotografischen Werken. In solchen Fällen stiessen wir Fotografen immer wieder an Grenzen, weil sich die Gerichte immer wieder auf zwei Bundesgerichtsentscheide bezogen. Mit deser Gesetzesänderung, gibt uns Fotografen der Gesetzgeber die Eigentumsrechte zurück. Es war zuvor schon recht willkürlich ob man vor Gericht recht bekam. Mit dieser Gesetzesänderung können die beiden Bundesgerichtsentscheide nicht mehr als Präzedenzfall dienen.
Doch in meiner Tätigkeit als Mediensprecher, kam ich mit mehreren Fällen in Kontakt, wo sich Rechtsdienst von grossen Medienhäusern auf diese Bundesgerichtsentscheide beriefen. Ein solcher Fall wurde sogar in der Presse thematisiert.
Wenn das Interesse also besteht könnte ich diese Beiträge so aufarbeiten, dass sie internationalen Ansprüchen genügen.
5 months ago
WOW !
...klingt klasse !
...erstmal danke, für das Angebot !

...sind nationale Gesetze
für internationale Fälle relevant ?
5 months ago
Verwicklung national / international ist gut denkbar, z.B. Fototapete :
Wenn die Fototapete die Wand eines deutschen Gästezimmers ziert, und ich diese abfotografiere, dann wird sich dessen Fotograf wohl Köln als Gerichtsstand aussuchen. Dieselbe Fototapete könnte aber auch in einem Berner oder Tessiner Chalet an der Wand kleben ..
Oder wenn eine Fototapete mit dem nächtlich beleuchteten Eiffelturm in Polen gedruckt wird und dann den Blickpunkt in der Küche einer Florentiner Ferienwohnung bildet ..
5 months ago
Es gibt wohl EU-Recht welches von einzelnen EU-Staaten übernommen werden muss. Dies ist jedoch nicht Weltrecht. Da es auch Staaten ausserhalb der EU gibt (was z.B. auf die Schweiz zutrifft) kommt somit automatisch bei internationalen Verhältnissen nationales Recht zum Zug. Darüber welches Recht in welchem Fall zum Zug kommt lässt sich fröhlich streiten :-)

NB Roland Lüthi...deine Ergüsse hatten wir in der Vergangenheit zu Genüge gehabt hier. Auf Dein Pseudowissen kann ich gut verzichten, ich habe kein Interesse an Deinen Analysen...
5 months ago
Ich entnehme dem Startbeitrag in indirekter Weise, dass es um das Medienrecht in der Schweiz geht. Falls ich das richtig erkannt habe, dann interessiert das die vermutlich deutsche Mehrheit eher weniger.

Ich glaube, dass Abhandlungen über das Thema präzise und klar sein sollten.
5 months ago
... und dafür ist dieses Forum nun mal nicht geeignet.
Lieber Halligalli, Larifari, Halbwissen und Dunning-Kruger.
5 months ago
fotozuma EU-Recht? Das sollte man doch während der Ausbildung zum Fotografen gelernt haben, Basis des Urheberrechts ist die Berner Übereinkunft von 1883. Es handelt sich somit um einen völkerrechtlichen Vertrag, welcher am 24. Juli 1971 in Paris revidiert wurde. Dieser Vertrag wurde bisher von 188 Staaten unterzeichnet.
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1993/2659_2659_2659/de
EU-Recht spielt nur beim Recht am eigenen Bild eine Rolle. Wer mit Kunden aus der EU Geschäfte machen will, ist an die DSGVO gebunden, auch wenn er seinen Sitz ausserhalb der EU hat.
beautyinthenet Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild sind im Völkerrecht geregelt, somit stellt sich vielmehr die Frage: Sind nationale Gesetze, in diesem Punkt überhaupt relevant? Dies war auch der Grund, weshalb die Schweiz 2020 die Werksdefinition im Urheberrechtsgesetz ans Völkerrecht anpassen musste; Normenhierarchie, Völkerrecht steht über Landesrecht. Man spricht in diesem Fall von der abstrakten Normenkontrolle, wenn der Gesetzgeber überprüft, ob Gesetze gegen Völkerrecht verstossen. Insofern wären dementsprechend Richter zur konkreten Normenkontrolle verpflichtet.
eckisfotos Wie man aus obigen Ausführungen sieht ist erheblicher Lernbedarf vorhanden. Wäre das Medienrecht nicht über Völkerrecht geregelt, wäre die Presse vor erhebliche Probleme gestellt.
Übrigens das älteste Urheberrechtsgesetz stammt aus England(1709). Doch der älteste Urheberrechtsfall liegt noch weiter zurück, 1528 die Wittwe Agnes Dürer.
5 months ago
@ Roland Lüthi

Frage: Sind nationale Gesetze, in diesem Punkt überhaupt relevant? Dies war auch der Grund, weshalb die Schweiz 2020 die Werksdefinition im Urheberrechtsgesetz ans Völkerrecht anpassen musste; Normenhierarchie, Völkerrecht steht über Landesrecht

Und wie ist das nun mit den Fototapeten ? Die Lichtinstallation am Eiffelturm hat Urheberschutz - patroulliert dann ab 21 Uhr die Gendarmerie am Port Debilly, um mich schon am Fotogra- fieren zu hindern ? Aus den Winkeln des Trocadero fand ich dann völlig unbeobachtet dann doch die ideale Gelegenheit und beste Perspektive ! Da ich meine (nur beispielhaft existen- te) Ferienwohnung im Wallis nur im Sommer nutze, biete ich sie zum Wintertourismus an, wobei dort mehrere Fototapeten die Wände zieren, u.a. mein Bild vom nächtlichen Eiffelturm in der Küche, von dem ich in Polen die 5 Fototapetenbahnen drucken ließ, und neben der Schlafzimmertür die Fototapete eines deutschen Fotografen, der bereits mehrere Klagen angestrengt hat. Doch die Wintergäste aus Cardigan, die zum Skifahren von Wales ins Wallis kamen, haben das Sideboard mit dem Fernseher, das ich extra vor die Fototapete des klagenden Fotografen stellte, weggerückt und diese Fototapete vollflächig abfotografiert, weil ihnen dessen Motiv so gut gefiel. Dann posierten die 3 britischen Gäste mit dem Toggenburger Kräuterlikör davor, und am nächsten Morgen posteten sie ihre 'Welsh Tour' umfassend bebildert in den global-sozialen Netzwerken. Wer kann nun wie belangt werden ?

https://www.model-kartei.de/forum/thread/101481/urteil-fototapete-in-gaestezimmer-als-urheberrechtsverletzung/?page=2
5 months ago
Danke, schon mal herzlich, für alle Infos
und finde dass eine so wohlwollende Bemühung
hier durchaus mehr Wertschätzung verdient !!! ;-)

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