TFP Gentlemen´s Agreement 39

8 months ago
@ eckisfotos
So wie Fotogist schrieb - wenn Strafrecht außenvor bliebe, dann ginge es um Zivilrecht. Wer muß dann finanziell in Vorleistung gehen ? .. der Kläger. Das wäre hier das Model, das aber die Bilder nachweislich selbst genutzt und verbreitet hat. Vielleicht findet sich aber eine NGO oder jemand aus Medien/Journalismus oder per Crowdfunding im Kreis der Follower/innen, die dann die gesamten Kosten übernehmen oder jedenfalls mindern. Möglich ist da vieles .. siehe das Makaken-Selfie, da hat sich auch eine NGO eingemischt.
8 months ago
eckisfotos
#14, #20... ,,Noch einer, der nix begreift.''

Wenn dir mal was Ähnliches passiert, kannst du es ja anders machen und dann hier berichten.
Schonmal viel Spaß und Erfolg!

''Einen Rechtsstreit zu beginnen oder in einen Rechtsstreit hineingezogen zu werden - das ist der Unterschied. Gegen letzteres hilft auch keine kluge Ehefrau.''
Aber eine schöne Ehefrau! :))
8 months ago
@ Marcus Sawyer / eckisfotos

Gegen letzteres hilft auch keine kluge Ehefrau.
Aber eine schöne Ehefrau! :))

Optimal, wenn sie beides ist : Klug und schön !
8 months ago
Ich habe einmal gelesen, das beide Parteien in einem Fall solchen oder ähnlichen Fall die nichtkommerziellen Nutzungsrechte erhalten.

Dafür fehlt jede Rechtsgrundlage. Das gehört in die Rubrik "Spinne in der Yuccapalme".
8 months ago
Habe mir jetzt mal alle Kommentare durchgelesen und einiges mitgenommen. Dafür erst mal vielen Dank. Ja nu, man lernt immer dazu.
8 months ago
Naja, es soll jeder machen was er will, am Ende wird zusammen gezählt!

Ich würde eine angemessene Entschädigung für Aufwand und entstandene Kosten fordern, danach die Bilder aus dem öffentlichen Raum löschen, denn schließlich gibt es schriftliche Verträge bis auf das letzte Shooting. auch da ist von einer konkludenten Vereinbarung auszugehen, denn kein Mensch stellt sich bei einer Session 100fach vor eine Kamera wenn er das nicht will.
Die Bilder behalten darf der Fotograf sowieso....

Wem das Prozessrisiko zu groß ist, kann ja anders handeln....
8 months ago
brennweite72
Wie wäre es in Zukunft mit so einer Klausel in deinem TFP Vertrag?

"Bei einem Widerruf des Vertrags wird eine Widerrufsgebühr/ Aufwandsentschädigung in Höhe von 350,00 EUR für die andere Vertragspartei fällig."

Da du ja für die vorherigen Shootings Verträge hast, wäre es für die Dame und ihren neuen Mann vielleicht etwas teuer geworden ;-)
8 months ago
klaus_o
Das ist im Prinzip und auf den ersten Blick eine gute Idee.

Allerdings suggeriert eine solche Klausel, dass man andere Verträge "einfach so" widerrufen kann. Zudem wird eine unnötige und abschreckende Schwelle etabliert.

Du nimmst ja nun an, dass der TO alle Fotos gelöscht hat - auch die vertraglich abgesicherten. In dem Fall wollte er also nicht auf seine Rechte "pochen". Was nützt dann eine zusätzliche Klausel, wenn er sowieso seine Rechte nicht einfordert?
8 months ago
Wie wäre es in Zukunft mit so einer Klausel in deinem TFP Vertrag?

"Bei einem Widerruf des Vertrags wird eine Widerrufsgebühr/ Aufwandsentschädigung in Höhe von 350,00 EUR für die andere Vertragspartei fällig."

Da wäre ich jetzt mal auf die Einschätzung durch RA Dr.Daniel Kötz gespannt.
Aus dem Bauch heraus habe ich Zweifel, daß eine solche Regelung so pauschal wirksam über AGB vereinbart werden kann.

Spontan denke ich an

§ 308 BGB Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam
(...)
7. (Abwicklung von Verträgen)
eine Bestimmung, nach der der Verwender für den Fall, dass eine Vertragspartei vom Vertrag zurücktritt oder den Vertrag kündigt,
a) eine unangemessen hohe Vergütung für die Nutzung oder den Gebrauch einer Sache oder eines Rechts oder für erbrachte Leistungen oder
b) einen unangemessen hohen Ersatz von Aufwendungen verlangen kann;

Man wird, denke ich, den tatsächlichen Aufwand, der durch den Widerruf entstanden ist, nachweisen müssen.

Kompliziert wird das ganze auch noch durch die Frage, ob es um Verbraucher oder Unternehmer geht. (Pay-Model: Unternehmer. Fotograf, der mit Fotografie Geld verdient: Unternehmer. Amateur-Fotograf: Verbraucher. TfP-Model: wenn's nur TfP modelt Verbraucher.)

Zumal auch noch §314 BGB eine Rolle spielen kann, denn ein Kündigungsrecht kann bei Dauerschuldverhältnissen nicht wirksam ausgeschlossen werden.
#30
8 months ago
Denkst Du ernsthaft, da kommt mehr als Hysterie? Gar was Gerichtliches? Mach doch die Probe. Im Worst Case nimmste die Bilder halt raus - aber erst, wenn ein Richter es Dir auferlegt.

Auf zu neuen Ufern.
Vergiss das Alte, mach was Neues.
Und - ignoriere siese ... B*tch samt Boy-Friend.

Blockiere deren Handynummern und Mail-Adressen.

Fertig.
8 months ago
Zitat Heralder:
"Im Worst Case nimmste die Bilder halt raus - aber erst, wenn ein Richter es Dir auferlegt."

Aus welcher Parallelwelt kommt denn so ein Rat? Auch wenn es bei einigen hier vermutlich zwecklos ist:
Ich gehen davon aus, dass wenn ein Richter "auferlegt" Bilder zu löschen, dann wird das einhergehen mit einem saftigen Schadensersatz, der zu bezahlen ist - dafür, dass die Bilder überhaupt veröffentlicht wurden.

Zitat Tom Rohwer
"Aus dem Bauch heraus habe ich Zweifel, daß eine solche Regelung so pauschal wirksam über AGB vereinbart werden kann."
Aus dem Bauch heraus mögen Deine Zweifel berechtigt sein - aber es geht nicht um AGB, sondern um Vertragsinhalte.
8 months ago
Du denkst, das nach einem TFP Shooting und einem Zerwürfness ein "Schadensersatz" fällig wird???

Ernsthaft?

Real in der Welt?
8 months ago
Heralder
Du zelebriest die MK-Typische Überhöhung? Ernsthaft?
Oder kennst Du keine WENN ... DANN Satzkonstruktion?

Also ich gehe bei dem Fall davon aus, dass ein Richter von einem konkludenten Verhalten ausgeht - besonders weil das Modell die Bilder selbst veröffentlicht hatte.

Er könnte aber eben auch anders entscheiden. WENN er entscheidet, dass der Fotograf die Bilder nicht hätte veröffentlichen dürfen DANN wird er recht sicher auch einen Schadensersatz festlegen (unabhängig davon, ob der Fotograf die Bilder bei Prozessbeginn oder kurz vor dem Urteil löscht).

Andernfalls könnte sich ja - wie ich bereits schrieb - jeder Täter durch "Rückabwicklung" seiner Tat aus der Affäre ziehen. Also ich könnte Deine Bilder unter meinem Namen veröffentlichen und müsste nur befürchten, dass der Richter mir nichts weiter als Löschung auferlegt. Eine zweifellos wunderbare Vorstellung für alle "Bilderklauer".
7 months ago
Ich kenne das Problem. Der neue Freund des Models möchte nicht, dass Aktfotos von seiner Freundin veröffentlicht werden.

Ich hatte auch mal so einen Fall. Das Model hat mich gebeten, sämtliche Bilder aus der Sedcard rauszunehmen, trotz unterschriebenem Model Release. Zuvor hatte sie schon auf Instagram bekannt gegeben, dass sie keine Fotoshootings mehr macht, wegen ihrem neuen Freund. Sie hatte die Nachricht von einem mir unbekannten Account auf Instagram verschickt. Zu dem Zeitpunkt, zu dem ich die Nachricht gelesen hatte, hatte sich das schon wieder erledigt. Da war sie nämlich mit dem Typ schon nicht mehr zusammen. Er hatte sie verprügelt und ihr mehrere Zähne ausgeschlagen.


Dir ist schon klar dass es sich bei allen Shootings um TFP-Shootings gehandelt hat? Warum sollte da jemand bezahlen?


Wenn das Model möchte, dass die Bilder nicht mehr veröffentlicht werden, dann ist es vollkommen legitim, eine Aufwandsentschädigung für die aufgewandte Zeit zu verlangen.
#36
7 months ago
Was auffällt ist Hysterie und Realitäts-Ausblendung. Ein durch drehendes Model - oder ein überschäumender, neuer Freund - laufen Diese wirklich direkt zu einem Anwalt? Bringen den Fall vor Gericht?

Ich denke sie wollen erst mal Krawall und Einschüchterung.

Also – Model Stumm schalten und Abwarten.
7 months ago
Was mir auffällt ist, dass es hier immer Menschen gibt, die partout nicht wollen, dass sich andere mit bestimmten Themen beschäftigen. Was die Titulierung als "Hobby-Juristen" angeht: Die Kenntnis von Regeln (also auch Gesetzen), die einem möglicherweise betreffen könnten, gehört zur Pflicht. Das fängt bei der Straßenverkehrsordnung (wenn man am Straßenverkehr teilnimmt) und hört bei Bildrechten (wenn man sich mit Bildern befasst) noch nicht auf. "Unwissenheit hilft vor Strafe nicht" - heißt es auch. Und es ist für alle Diskussionsbeiträge sicher besser, wenn man sie irgendwie begründen kann, als wenn man Aussagen wie "Also – Model Stumm schalten und Abwarten." in den Raum wirft. Dabei bedeutet eine solche Aussage ja irgendwie auch eine juristische Einschätzung.
7 months ago
"Sie meldete sich" und "rief schreiend an".
Welche Beweiskraft haben solche Äußerungen?

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