Models werden immer unverschämter..... 52

eckisfotos Models/Frauen sind sehr wohl in der Lage zwischen kl. Akt und (plumpen) Muschifotos zu unterscheiden. ;)

Und btw. über Toms Spitzfindigkeiten und Scherze lache ich schon lange nicht mehr. Die entlocken mir - wie die entsprechenden endlosen Monologe - allenfalls noch ein genervtes Gähnen.
8 months ago
Zitat T | BICHLER - Workshops & Coachings:
'Models/Frauen sind sehr wohl in der Lage zwischen kl. Akt und (plumpen) Muschifotos zu unterscheiden. ;)'

Normalerweise JA, aber nicht mehr nachdem sie mit den üblichen Verdächtigen wie dunklen und weißen Rittern Kontakt hatten, Du weißt ja: gefährliches Halbwissen ...
8 months ago
Ach, Ecki. Du bist doch nur sauer, weil die 18-jährigen Mädels dir heute nicht mehr glauben, dass das, was du mit ihnen machen willst, Kunst ist.
8 months ago
Ivanhoe: Danke, dass Du so schnell meine These bewiesen hast.
8 months ago
Ich glaube nicht, dass ein Jungmodel, das du anfragst, erst einmal ins Forum schaut, ob die "üblichen Verdächtigen" und speziell der böse dunkle Ritter irgendwo abgelästert haben. Die Models schauen erst einmal auf deine Seite, und das ist, ohne dir zu nahe treten zu wollen, um einiges gefährlicher für deine Shootingpläne.

Aber es ist wie immer bei dir: Alle sind schuld, nur du nicht.
8 months ago
Ivanhoe
Wir hatten das schon. Es gibt ja "Fotografen" wie Dich, die sogar einräumen, dass sie in Schreiben an Modelle deutlich machen, wie wenig sie von der MK und den Fotografenkollegen halten. Und ich habe auch Kontakt mit Modellen gehabt, die letztlich zum Shooting gekommen sind und beiläufig erzählt haben, dass Menschen wie Du (dass Du es selbst warst, dürfte bei Modellen aus Hamburg natürlich sehr unwahrscheinlich sein) Horrorgeschichten über Kollegen erzählen.

Das ist aber gar nicht das Thema hier, denn wir waren hier bei der Wahrnehmung von Bildern. Wir "brauchen" auch keine "internen Nestbeschmutzer" - es genügt nämlich der Blick auf angebliche Nachrichtenseiten, die sich bei jedem Browser-Update als Startseite "einschleichen". Da findet man dann Klickbaits mit Titeln wie "Prinzessin X zieht blank - Pornofotos aufgetaucht" ... Die Fotos sind dann nach MK-Definition noch nicht einmal "Akt". Mittlerweile sind die Fotos gar nicht mehr direkt verlinkt.

Im übrigen hast Du Dir einen Schuh angezogen, der eigentlich Tom gehört, denn er war es, der den Satz
"Meine Kamera, meine Regeln ..."
mit
"..., aber meine Muschi, meine Regeln" ergänzt hat (von mir frei ins deutsche übersetzt).

Eine saublöde Idee - vermutlich wollte Tom eigentlich "Körper" statt "Muschi" schreiben, aber irgendwas hat ihn geritten - wahrscheinlich ein dunkler Ritter.

Also bitte einmal zurück zum Thema, wie unverschämt oder (doch) verständlich die Forderungen von Modellen sind.
8 months ago

Da findet man dann Klickbaits mit Titeln wie "Prinzessin X zieht blank - Pornofotos aufgetaucht"


Wenn in einem Klatschblatt steht, dass von Prinzessin Fantaghirò freizügige Fotos aufgetaucht sind, sollte man da nicht Fotos mit viel nackter Haut erwarten. Den meisten Leuten ist gar nicht klar, was der Begriff freizügig bedeutet. Im Volksmund werden auch Fotos als freizügig bezeichnet, bei denen nur ein bisschen was vom Bauch zu sehen ist.
8 months ago
Zitat Manfred #:
'Den meisten Leuten ist gar nicht klar, was der Begriff freizügig bedeutet. Im Volksmund werden auch Fotos als freizügig bezeichnet, bei denen nur ein bisschen was vom Bauch zu sehen ist.'

Ja, das meinte ich - und die Modelle schließen sich vielfach dem "Volksmund" an. Und vielleicht resultieren daraus auch überzogene Forderungen wie etwa: "Wenn ich meinen Bauchnabel zeige, dann bin ich schon ein Pornostar und werde gut bezahlt" - also um jetzt mal zu versuchen, den Bogen zum ursprünglichen Thema zu bekommen.
8 months ago
@eckisfotos:
Zitat T | BICHLER - Workshops & Coachings: '... und wie Du sehen kannst, spielen Muschis bei mir ohnehin eine reichlich untergeordnete Rolle.'

Na ja! Das sehe ich zwar genau so, aber die meisten anderen - vor allem Modelle - sehen keine Unterschiede zwischen "Akt-" und "Muschi-"Fotografie. Oder sie wollen den Unterschied nicht sehen. :-)

Das müssen sie ja auch nicht. Niemand kann ihnen das vorschreiben. Sie sehen das, wie sie es eben sehen wollen. Und niemand hat das Recht, ihnen ihr Recht abzusprechen, "hochkünstlerischen Akt" genauso abzulehnen wie "Muschi-Porno"...

Das das ist doch völlig okay. Sinnvoll wäre es, wenn Models - jedenfalls dort, wo es auch um Akt & Co. gehen kann - genügend Wissen und Differenzierungsvermögen hätten, daß sie Unterschiede zwischen "FineArt-Akt" und "MetArt" oder "Muschi-Porno" oder auch "Muschi-Kunst" erkennen und verstehen können.

Das wird dann nämlich einfacher, wenn man ihnen zu erklären versucht, um was für Fotos es so jedenfalls in etwa bei einem möglichen Model-Job geht.

Wenn das Model dann nach dem Motto verfährt "Alles Schweinkram außer ich habe zwei Pullover und einen langen Wintermantel an!"... dann ist das so. Da braucht man dann ggf. auch gar nicht mehr weiter erklären...

Der Gag - nicht nur an Toms Aussage ist: Wenn die Fotografen darauf bestehen, dass die Kamera die Regeln macht und die Modelle darauf bestehen, dass der nackte Körper die Regeln macht, und die beiden Regelwerke deswegen nicht zusammengeführt werden (fehlende Kompromissbereitschaft), dann haben die betreffenden Fotografen und Modelle eben kein TFP-Shooting.

Das ist weniger ein "Gag" als einfach elementarste Logik. Und "Aber ein Model muss doch...!" oder "Aber ein Fotograf muss doch...!" führen zuverlässig in die Irre.
Mein Vater, seines Zeichens Unternehmer aus tiefster Überzeugung, kommentierte schon vor über 40 Jahren Sätze, die mit "Aber die Kunden müssen doch...!" immer lakonisch: "Der Kunde muss seine Rechnung pünktlich bezahlen. Darüber hinaus muss er gar nichts."

Die Modelle werden das eher ausgleichen können - wenn sie denn überhaupt wollen. Das vom TO beschriebene Modell wollte nicht und ich bin mit dem Glauben nicht allein, dass es auch bei Umsetzung aller Forderungen des Modells nicht zu einem Shooting gekommen wäre.

Da könntest Du recht haben.
Höchstens Geld ...

"Geld" ist eine so herrlich klare Sache... ;-)
So wie ja auch einer meiner Lieblingsaphorismen (Achtung! Bitte Abstraktionsvermögen einschalten und Transferleistung aktivieren!!) lautet: "Neid ist die ehrlichste Form der Anerkennung."
8 months ago
Wenn in einem Klatschblatt steht, dass von Prinzessin Fantaghirò freizügige Fotos aufgetaucht sind, sollte man da nicht Fotos mit viel nackter Haut erwarten. Den meisten Leuten ist gar nicht klar, was der Begriff freizügig bedeutet. Im Volksmund werden auch Fotos als freizügig bezeichnet, bei denen nur ein bisschen was vom Bauch zu sehen ist.

Was die allgemeine Prüderie angeht, können wir heute längst wieder mit der tiefsten Adenauer-Zeit mithalten...
3 months ago
In solchen Fällen muss man ganz sachlich nüchtern an die Sache herangehen. Wir haben es hier mit zwei unterschiedlichen Rechtssubjekten zu tun. Zum einen das Urheberrecht, in dem Fall die Eigetumsrechte des Fotografen. Zum anderen das Recht am eigenen Bild, also die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person. Was hier für etwas Verwirrung sorgt ist, dass das Recht am eigenen Bild in Deutschland im §22 des Kunsturhebergesetz geregelt ist. Dadurch kommt es oft zu einer Fehlverknüpfung, weshalb viele daraus eine Miturheberschaft ableiten.
Anders sieht es in der Schweiz aus. In der Schweiz beruht das Recht am eigenen Bild auf drei Gesetzbüchern, der Bundesverfassung, dem Zivilgesetzbuch und dem Strafgesetzbuch. Man muss sich im klaren darüber sein welchem Zweck diese Gesetze dienen, um sie richtig interpretieren zu können. Das Urheberrecht (Kunsturhebergesetz) dient den Eigentumsrechten des Urhebers, und das Recht am eigenen Bild dem Schutz der Persönlichkeit der abgebildeten Person. Somit sind auch in Deutschland beide Rechte auch an das Grundgesetz gebunden. Das Recht am eigenen Bild ist an den Artikel 1 des Grundgesetz gebunden, und das Urheberrecht an den Artikel 14 des Grundgesetz. Da es sich in beiden Fällen um Grundrechte handelt sind sie immer auch an die allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 gebunden. Deshalb unterscheiden sich Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild im internationalen Vergleich nur in kleinen Details.
Damit ist klar geregelt das die Urheberrechte immer beim Fotografen liegen, sowie das Recht am eigenen Bild bei der abgebildeten Person. Dazu gibt es einige Ausnahmefälle, im Fall des Todes des Fotografen oder der abgebildeten Person gehen die Rechte für 75 Jahre an deren Nachommen über. Dies ist international so geregelt, und überall auf 75 Jahre limitiert. Wer also öffentlich Musik von Ludwig van Bethoven spielt, muss keine GEMA Gebühren zahlen, weil die Urheberrechte an der Komposition am 27.März 1902 erloschen sind. Eine weitere Ausnahme bilden Bilder von Minderjährigen, hier halten die Eltern die Rechte bis zur Erreichung der Volljährigkeit.

In diesem Fall geht es jedoch um Vertragsrecht, denn es liegt ein gültiger Vertrag vor. Mit ihrer Unterschrift haben beide Parteien den Bedingungen des Vertrages zugestimmt. Wenn dieses Model mit dem Vertrag nicht mehr einverstanden ist, so steht es ihr frei diesen Vertrag zu künden. Eine nachträgliche Kündigung wirkt sich jedoch nur auf Veröffentichungen nach dieser Kündigung aus.
3 months ago
Roland Lüthi
Sorry, Dein ganzer Beitrag dreht sich um Urheberrecht und Recht am eigenen Bild - zwei Rechte, die praktisch weder verhandelbar sind noch praktischen Nutzen haben (sie sind zum Verhindern gedacht).

Wichtig sind Nutzungsrechte - die Du nicht ein einziges Mal erwähnst.

Was aber wirklich wichtig ist:
Zitat: "Wenn dieses Model mit dem Vertrag nicht mehr einverstanden ist, so steht es ihr frei diesen Vertrag zu künden..."

Noch einmal: Verträge sind nicht dazu gemacht, sie zu kündigen. Sichr werden diie üblichen Verdächigen eine ganze Menge Gegenbeispiele herauskramen. Ja, Arbeitsverträge sind kündbar usw. Aber eine Gewährung von Rechten ist etwas völlig anderes.

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