Urteil: Fototapete in Gästezimmer als Urheberrechtsverletzung 74
7 months ago
@Ivanhoe: such Dir doch einfach einen Baum zum dagegenpinkeln...
#42Report
7 months ago
Tom Rohwer
"@Ivanhoe: such Dir doch einfach einen Baum zum dagegenpinkeln..."
Ach nö, ich schlage vor, dass er sich einen Moderator dafür sucht ...
"@Ivanhoe: such Dir doch einfach einen Baum zum dagegenpinkeln..."
Ach nö, ich schlage vor, dass er sich einen Moderator dafür sucht ...
#43Report
#44Report
5 months ago
https://www.heise.de/news/Urheberrecht-an-Foto-mit-Fototapete-Landgericht-Koeln-beharrt-9724593.html
Die Seite wird nur angezeigt, wenn man ein Abo abschließt oder personalisierter Werbung zustimmt.
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#45Report
5 months ago
Geklärt sein wird die Sache wohl erst, wenn der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil gefällt hat.
Das wird wohl, wenn sich die Terminplanung nicht ändert, nach dem 27.6.2024 der Fall sein, wenn I ZR 139/23 verhandelt wird.
Das wird wohl, wenn sich die Terminplanung nicht ändert, nach dem 27.6.2024 der Fall sein, wenn I ZR 139/23 verhandelt wird.
#46Report
5 months ago
Dann läuft die personalisierte Werbung eben mit :
https://www.heise.de/news/Urheberrecht-an-Foto-mit-Fototapete-Landgericht-Koeln-beharrt-9724593.html?seite=2
Da kann man nur hoffen, daß die Entscheidungen südlich des Mains dann bundesweite und gefestigte Rechtsauffassung werden ...
Der Kläger sollte seine Bildschöpfungen dann eben auch nur max. 30x50 groß anbieten, und nicht in 150x230, wenn er den bestimmungsgemäßen Gebrauch als Fototapete nicht akzeptieren will ..
https://www.heise.de/news/Urheberrecht-an-Foto-mit-Fototapete-Landgericht-Koeln-beharrt-9724593.html?seite=2
Da kann man nur hoffen, daß die Entscheidungen südlich des Mains dann bundesweite und gefestigte Rechtsauffassung werden ...
Der Kläger sollte seine Bildschöpfungen dann eben auch nur max. 30x50 groß anbieten, und nicht in 150x230, wenn er den bestimmungsgemäßen Gebrauch als Fototapete nicht akzeptieren will ..
#47Report
Die Seite wird nur angezeigt, wenn man ein Abo abschließt oder personalisierter Werbung zustimmt.
Bei mir läuft Heise ohne Abo und personalisierte Werbung einwandfrei, dieser Hinweis ist mir unbekannt. Scheint, als hätte ich effektivere Abwehrsysteme installiert.
#48Report
5 months ago
Da das Grundgesetz gerade 75. Jubiläum hat, wäre auch Art. 13 GG einbeziehbar, gerade weil die Eingriffslegitimation des Art. 13 Abs. 7 GG eben nicht greift, weil keine qualifizierte Gefahrenabwehr (Lebensgefahr, Seuchengefahr usw.)
Wenn ich einen Gegenstand (ausgenommen Waffen, Gift u.ä.) erwerbe, kann ich damit machen, was ich will. Ich kann das bedruckte Papier zusammengerollt im Keller liegenlassen, verglast einrahmen, überpinseln oder anzünden und verbrennen. Bestimmungsgemäßer Gebrauch ist es, wenn eine Wand in einem Innenraum damit tapeziert wird .. und das könnte doch auch der Warteraum in einer Arztpraxis oder ein Gemeinschaftsraum in einem Seniorenheim oder Kindergarten sein ? Also auch für Räume, in denen sich nicht nur Familienangehörige oder privater Besuch und persönliche Gäste aufhalten, sondern ein neuer, bisher unbekannter Patient oder wenn der Neffe seine Großtante im Seniorenheim besucht und dabei ein paar Selfies aufnimmt. Ebenso denkbar, daß die berühmte Schauspielerin dort von einer Reporterin besucht wird, weil sie 1949 mit 22 ihre erste Hauptrolle spielte.
Alles üblicherweise zu erwartende Möglichkeiten, bei denen die Fototapete im Hintergrund sein könnte !
Es könnte aber auch jemand auf die Idee kommen, einen Reklamerahmen an seiner Scheunenwand oder in seinem Schrebergarten an der Datschafassade zu montieren, dann da die Fototapete aufzutapezieren und diese dann vollflächig mit einer Plexiglasscheibe vor der Witterung schützen ... ungewöhnlich, aber verboten ist das nicht. Dann kämen natürlich auch andere Schrebergärtner bzw. das halbe Dorf vorbei und würden diese besondere Fassade fotografieren ..
Das wäre dann jedenfalls kein Fall für Art. 13 GG ..
Wenn ich einen Gegenstand (ausgenommen Waffen, Gift u.ä.) erwerbe, kann ich damit machen, was ich will. Ich kann das bedruckte Papier zusammengerollt im Keller liegenlassen, verglast einrahmen, überpinseln oder anzünden und verbrennen. Bestimmungsgemäßer Gebrauch ist es, wenn eine Wand in einem Innenraum damit tapeziert wird .. und das könnte doch auch der Warteraum in einer Arztpraxis oder ein Gemeinschaftsraum in einem Seniorenheim oder Kindergarten sein ? Also auch für Räume, in denen sich nicht nur Familienangehörige oder privater Besuch und persönliche Gäste aufhalten, sondern ein neuer, bisher unbekannter Patient oder wenn der Neffe seine Großtante im Seniorenheim besucht und dabei ein paar Selfies aufnimmt. Ebenso denkbar, daß die berühmte Schauspielerin dort von einer Reporterin besucht wird, weil sie 1949 mit 22 ihre erste Hauptrolle spielte.
Alles üblicherweise zu erwartende Möglichkeiten, bei denen die Fototapete im Hintergrund sein könnte !
Es könnte aber auch jemand auf die Idee kommen, einen Reklamerahmen an seiner Scheunenwand oder in seinem Schrebergarten an der Datschafassade zu montieren, dann da die Fototapete aufzutapezieren und diese dann vollflächig mit einer Plexiglasscheibe vor der Witterung schützen ... ungewöhnlich, aber verboten ist das nicht. Dann kämen natürlich auch andere Schrebergärtner bzw. das halbe Dorf vorbei und würden diese besondere Fassade fotografieren ..
Das wäre dann jedenfalls kein Fall für Art. 13 GG ..
#49Report
5 months ago
SEE - Toxic Boomer
Man sollte doch annehmen, dass Menschen, die sich hier schon lange im Forum herumtreiben, begreifen können, dass es einen Unterschied gibt zwischen FOTOGRAFIEREN und eine Fotografie VERÖFFENTLICHEN.
Man sollte doch annehmen, dass Menschen, die sich hier schon lange im Forum herumtreiben, begreifen können, dass es einen Unterschied gibt zwischen FOTOGRAFIEREN und eine Fotografie VERÖFFENTLICHEN.
#50Report
5 months ago
@ eckisfotos
Natürlich meinte ich fotografieren mit anschließender Veröffentlichung - denn sonst gäbe es erst gar keinen Klagegrund.
Die Frage ist doch eben, wie dabei fotografiert wird : Eben das Selfie mit der Großtante für die Familienhomepage, oder die Reporterin der Frauenzeitschrift, die über die 97-jährige Schauspielerin berichtet, oder die Dorfjugend, die sich über diese besondere Scheunenfassade freut.
Also ob die Fototapete als eigenständiges Werk reproduziert dargestellt wird, oder während einer Familienfeier die Tapete als bestimmungsgemäß verwendet im Hintergrund erkennbar wird ..
Also mal angenommen, es wäre eine Fototapete von Waikiki Beach im Sonnenuntergang : Da stelle ich links eine Zimmerpalme davor und rechts in die Ecke kommt das Surfbrett ... dann ist das mein Ambiente in meiner Wohnung !
Natürlich meinte ich fotografieren mit anschließender Veröffentlichung - denn sonst gäbe es erst gar keinen Klagegrund.
Die Frage ist doch eben, wie dabei fotografiert wird : Eben das Selfie mit der Großtante für die Familienhomepage, oder die Reporterin der Frauenzeitschrift, die über die 97-jährige Schauspielerin berichtet, oder die Dorfjugend, die sich über diese besondere Scheunenfassade freut.
Also ob die Fototapete als eigenständiges Werk reproduziert dargestellt wird, oder während einer Familienfeier die Tapete als bestimmungsgemäß verwendet im Hintergrund erkennbar wird ..
Also mal angenommen, es wäre eine Fototapete von Waikiki Beach im Sonnenuntergang : Da stelle ich links eine Zimmerpalme davor und rechts in die Ecke kommt das Surfbrett ... dann ist das mein Ambiente in meiner Wohnung !
#51Report
5 months ago
@SEE:
Wenn ich einen Gegenstand (ausgenommen Waffen, Gift u.ä.) erwerbe, kann ich damit machen, was ich will.
Nein. Das kannst Du durchaus nicht, und das betrifft nicht nur Waffen, Gift und ähnliches.
Wenn Du z.B. ein Buch kaufst, darfst Du es nicht an Dritte gewerblich vermieten, wenn Du nicht die Erlaubnis des Urhebers/Rechteinhabers hast.
Wenn Du einen Film als digitale Kopie herunterlädst, darf Du die nicht weiterveräußern. Du darfst den Film auch nicht aufführen. Und vervielfältigen darfst Du ihn nur in sehr begrenztem Umfang zu sehr wenigen Zwecken.
Wenn Du ein Wohnhaus kaufst, darfst Du das nicht nach Belieben umbauen, sondern nur mit der entsprechenden Baugenehmigung, und nur in bestimmter Weise. Und Wohnungen darfst Du genausowenig als Gewerberäume vermieten oder benutzen wie Gewerberäume als Wohnungen...
Das Auto, das Dein Eigentum ist, darfst Du niemandem zum Fahren überlassen, der keine Fahrerlaubnis hat. Und als Taxi benutzen darfst Du es auch nicht ohne besondere Erlaubnis.
Markenrechte sind nur erschöpft, wenn die Ware mit Erlaubnis des Rechteinhabers erstmals in den EWR (EU plus) eingeführt wurden - die selbst aus den USA importierten Nike-Schuhe solltest Du besser nicht auf Ebay anbieten, wenn Du keine Abmahnung riskieren willst.
Ich kann das bedruckte Papier zusammengerollt im Keller liegenlassen, verglast einrahmen, überpinseln oder anzünden und verbrennen.
Ja. Aber nicht öffentlich ausstellen... Nicht nach Belieben kopieren. Etc.pp.
Bestimmungsgemäßer Gebrauch ist es, wenn eine Wand in einem Innenraum damit tapeziert wird .. und das könnte doch auch der Warteraum in einer Arztpraxis oder ein Gemeinschaftsraum in einem Seniorenheim oder Kindergarten sein ?
Genau das ist bis jetzt rechtlich umstritten. Du darfst ja auch nicht in Deiner Arztpraxis einfach Musik von der CD abspielen, die Du gekauft hast. Dafür werden ggf. GEMA-Abgaben fällig.
Also auch für Räume, in denen sich nicht nur Familienangehörige oder privater Besuch und persönliche Gäste aufhalten, sondern ein neuer, bisher unbekannter Patient oder wenn der Neffe seine Großtante im Seniorenheim besucht und dabei ein paar Selfies aufnimmt. Ebenso denkbar, daß die berühmte Schauspielerin dort von einer Reporterin besucht wird, weil sie 1949 mit 22 ihre erste Hauptrolle spielte.
Der Vergleich hinkt, weil es in dem strittigen Fall um die gewerbliche Nutzung in einem Hotel geht.
Alles üblicherweise zu erwartende Möglichkeiten, bei denen die Fototapete im Hintergrund sein könnte !
Das allerdings bedeutet nicht, daß diese Möglichkeiten auch rechtlich zulässig sind.
Und wenn Du schon auf Art.13 GG Bezug nimmst: der schützt das geistige Eigentum (Urheberrecht, Markenrecht) anderer Leute genauso wie Dein Eigentumsrecht. Und wenn die beiden Eigentumsrechte kollidieren (und das tun sie hier), dann muss das gesetzlich und in der Folge durch Rechtsprechung gegeneinander austariert werden.
#52Report
5 months ago
@ Tom Rohwer
Das wäre der Art. 14 GG, ich schrieb aber von Art. 13 GG. Was noch anzuführen wäre, ist der Art. 5 GG.
Aber wenn man zuerst eine Fototapete zum Verkauf anbietet, dann aber deren bestimmungsgemäße Verwendung sanktioniert, ist das doch ein "venire contra factum proprium" ? Bleib doch mal bei dem Palmenstrandmotiv aus Hawaii :
Dekoriert mit einer Zimmerpalme und einem Surfbrett wäre das doch keine "Raubkopie", sondern eine Abbildung des so individuell gestalteten Gästezimmers !?
Nacktes Model vor Fototapete .. wurde hier bestimmt auch schon mal hochgeladen ! Und wenn sie hübsch tätowiert ist, könnte doch auch der Tätowierer noch Ansprüche erheben ..?
Und wenn Du schon auf Art.13 GG Bezug nimmst: der schützt das geistige Eigentum (Urheberrecht, Markenrecht) anderer Leute genauso wie Dein Eigentumsrecht.
Das wäre der Art. 14 GG, ich schrieb aber von Art. 13 GG. Was noch anzuführen wäre, ist der Art. 5 GG.
Aber wenn man zuerst eine Fototapete zum Verkauf anbietet, dann aber deren bestimmungsgemäße Verwendung sanktioniert, ist das doch ein "venire contra factum proprium" ? Bleib doch mal bei dem Palmenstrandmotiv aus Hawaii :
Dekoriert mit einer Zimmerpalme und einem Surfbrett wäre das doch keine "Raubkopie", sondern eine Abbildung des so individuell gestalteten Gästezimmers !?
Nacktes Model vor Fototapete .. wurde hier bestimmt auch schon mal hochgeladen ! Und wenn sie hübsch tätowiert ist, könnte doch auch der Tätowierer noch Ansprüche erheben ..?
#53Report
5 months ago
Wenn das jur. Handwerkszeug fehlt, ist es schwer seriös zu diskutieren. Für mich ist es reinste Provokation, die ,,juristischen''-Ausführungen des Ecki und Tom zu lesen. Bei der ,,Konkludenz'' habe ich mich noch zurückhalten können. Die Ausführungen in #52 sind eine weitere Herausforderung nicht herzhaft zu lachen, oder wegen der massiven Trivialität, an Verblödung nicht in einen Koma ähnlichen Zustand zu fallen.
Ich würde ja gerne mit diskutieren, aber ich kann mich nicht komplett doof stellen und dann auf diesem Niveau mich mit Tom über Art.13 GG(??) oder mit Ecki über die Vorzüge der ,,Konkludenz'' unterhalten. Man muss halt den ,,Jura'''-Nonsens und Klamauk, die die beiden vortragen, nicht so ernst nehmen. Und vielleicht sind die Ausführungen ja auch nicht ernst gemeint? ;-)
Auf dem Niveau - ist es Unterhaltung! Und mehr sollte man für ein Foto-Forum auch nicht erwarten.
Ich würde ja gerne mit diskutieren, aber ich kann mich nicht komplett doof stellen und dann auf diesem Niveau mich mit Tom über Art.13 GG(??) oder mit Ecki über die Vorzüge der ,,Konkludenz'' unterhalten. Man muss halt den ,,Jura'''-Nonsens und Klamauk, die die beiden vortragen, nicht so ernst nehmen. Und vielleicht sind die Ausführungen ja auch nicht ernst gemeint? ;-)
Auf dem Niveau - ist es Unterhaltung! Und mehr sollte man für ein Foto-Forum auch nicht erwarten.
#54Report
5 months ago
Sorry, aber der Nonsens fängt doch schon damit an, sich Seiten langen Diskussionen über so etwas überhaupt anzutun.
Wenn ich für eine Bild Komposition die Absicht habe eine ganz bestimmte Location mit einzubeziehen, dann wähle ich dafür eben den original Schauplatz aus und nicht irgend welche Fototapeten oder ähnliches.
Entweder habe ich das notwendige Kleingeld mir einen Ferrari leisten zu können, ansonsten lasse ich es eben sein. Auf die Idee mich mit einer Miniatur Ausgabe, in welcher Form auch immer auseinander zu setzen, würde ich schon gar nicht kommen.
Wenn ich für eine Bild Komposition die Absicht habe eine ganz bestimmte Location mit einzubeziehen, dann wähle ich dafür eben den original Schauplatz aus und nicht irgend welche Fototapeten oder ähnliches.
Entweder habe ich das notwendige Kleingeld mir einen Ferrari leisten zu können, ansonsten lasse ich es eben sein. Auf die Idee mich mit einer Miniatur Ausgabe, in welcher Form auch immer auseinander zu setzen, würde ich schon gar nicht kommen.
#55Report
5 months ago
@ Norbert Hess
Für eine mit aktuellen Mitteln zu bewirkende Bildkomposition wird man entweder den Originalschauplatz wählen .. oder die KI bemühen, denn da sind wirklich tolle Sachen machbar. Die Fototapete als Bildhintergrund ist deshalb wohl schon jetzt bedeutungslos, da dieser schon bei der digitalen Bildbearbeitung veränderbar ist.
Wie auch immer die Gerichtsentscheidung(en) ausgingen ... im Gegensatz zum nächtlichen Eiffelturm wird es nur seltenst auf die exakte Authentizität einer Wandtapete ankommen, wenn ein Gästezimmer öffentlich beworben wird. Aus einer backsteinockernen Klinkerfassade eine sandsteinfarbene zu machen, das können Gimp und playground.ai binnen von 10 Sekunden .. und von Südseestränden gibt es ebenfalls Tausende von Bildern, die schon längst zur KI-Bildung dienen.
Wenn ich für eine Bild Komposition die Absicht habe eine ganz bestimmte Location mit einzubeziehen, dann wähle ich dafür eben den original Schauplatz aus und nicht irgend welche Fototapeten oder ähnliches.
Für eine mit aktuellen Mitteln zu bewirkende Bildkomposition wird man entweder den Originalschauplatz wählen .. oder die KI bemühen, denn da sind wirklich tolle Sachen machbar. Die Fototapete als Bildhintergrund ist deshalb wohl schon jetzt bedeutungslos, da dieser schon bei der digitalen Bildbearbeitung veränderbar ist.
Wie auch immer die Gerichtsentscheidung(en) ausgingen ... im Gegensatz zum nächtlichen Eiffelturm wird es nur seltenst auf die exakte Authentizität einer Wandtapete ankommen, wenn ein Gästezimmer öffentlich beworben wird. Aus einer backsteinockernen Klinkerfassade eine sandsteinfarbene zu machen, das können Gimp und playground.ai binnen von 10 Sekunden .. und von Südseestränden gibt es ebenfalls Tausende von Bildern, die schon längst zur KI-Bildung dienen.
#56Report
5 months ago
SEE - Toxic Boomer
Zum einen verbirgt sich mir jedenfalls auf nahezu jeder Manipulation nicht die sich dahinter verwendete KI. Vor allem, wenn man dann auch noch die original Schauplätze persönlich kennt.
Und noch etwas: beachtet man bei der Bild Komposition darüber hinaus sogar die Mimik des jeweiligen Models, erkennt man spätestens dann, ob "die Dame" tatsächlich am Anse Source d´Argent auf La Digue oder doch auf einem Teppich Vorleger im Wohnzimmer liegt.
Zum einen verbirgt sich mir jedenfalls auf nahezu jeder Manipulation nicht die sich dahinter verwendete KI. Vor allem, wenn man dann auch noch die original Schauplätze persönlich kennt.
Und noch etwas: beachtet man bei der Bild Komposition darüber hinaus sogar die Mimik des jeweiligen Models, erkennt man spätestens dann, ob "die Dame" tatsächlich am Anse Source d´Argent auf La Digue oder doch auf einem Teppich Vorleger im Wohnzimmer liegt.
#57Report
5 months ago
@ Norbert Hess
Wir werden zwar ziemlich offtopic, aber ich habe ein tolles KI-Bild von Anne Boleyn, die vor 488 Jahren durch Enthauptung hingerichtet wurde. Wie genau Anne Boleyn etwa im Jahre 1530 tatsächlich aussah, weiß eh niemand. Trotzdem hält sie auf dem mittels künstlicher Intelligenz erzeugten Bild eine moderne Mittelformatkamera in Händen, deren Objektiv mit dem kupfern schimmernden Ring denen aus der Sony alpha 7/9-Baureihe ähnelt. Da das Kameragehäuse im Größenvergleich auch eine Fuji GFX deutlich übertrifft, würden wir da schon stutzig werden. Je nachdem, wie konkret und exakt man die Kamera im Prompt bezeichnet, wäre wohl auch da noch mehr "Authentizität" herausholbar.
Wir werden zwar ziemlich offtopic, aber ich habe ein tolles KI-Bild von Anne Boleyn, die vor 488 Jahren durch Enthauptung hingerichtet wurde. Wie genau Anne Boleyn etwa im Jahre 1530 tatsächlich aussah, weiß eh niemand. Trotzdem hält sie auf dem mittels künstlicher Intelligenz erzeugten Bild eine moderne Mittelformatkamera in Händen, deren Objektiv mit dem kupfern schimmernden Ring denen aus der Sony alpha 7/9-Baureihe ähnelt. Da das Kameragehäuse im Größenvergleich auch eine Fuji GFX deutlich übertrifft, würden wir da schon stutzig werden. Je nachdem, wie konkret und exakt man die Kamera im Prompt bezeichnet, wäre wohl auch da noch mehr "Authentizität" herausholbar.
#58Report
5 months ago
Wenn ich für eine Bild Komposition die Absicht habe eine ganz bestimmte Location mit einzubeziehen, dann wähle ich dafür eben den original Schauplatz aus und nicht irgend welche Fototapeten oder ähnliches.
Wenn ich richtig erinnere, ging es aber um etwas ganz anderes, nämlich um Werbung für ein Hotelzimmer, in dem die Fototapete an der Wand klebte, mittels Fotos dieses Zimmers.
#59Report
5 months ago
(Ein allgemeinerer Randgedanke:)
Die ganzen Feinregulierungen und Gerichtsurteile fügen eine komplexe Bestimmungsgesetzgebung zusammen, die genau das repräsentiert, was allgemein als Bürokratiemonster und -bremse allseits beklagt wird. Man beklagt die Bürokratie aber immer nur da, wo man selbst mit zig Einzelbestimmungen ausgebremst wird und baut sie auf der anderen Seite mit seinen individuellen Interessen immer weiter aus. Und das Spitzfindige wird zunehmend zum eigentlichen Sujet, mit dem das Wesentliche leicht aus dem Blick gerät. Grenzwertiger Mißbrauch als Sport (oder kommerzielles Interesse) wird unterhaltsam, manchmal sogar zur Option.
Das Urheberrecht ist ein ideales Beispiel.
Es ist schon spannend in Threads wie diesem zu verfolgen, wie sich solche Monster aufbauen und welchen Spass die potentiell oder ideell "Beteiligten" mit ihren ausdifferenzierenden Positionierungen (und manchmal Randständigkeiten) daran haben. Vom mutigen Abbau der Komplexität redet hier, wenn's um's Urheberrecht geht, jedenfalls niemand. Das fände ich aber noch spannender, denn damit müsste zwangsläufig der eine oder andere Verzicht (mit Geschrei) auf Ansprüche einher gehen.
Die ganzen Feinregulierungen und Gerichtsurteile fügen eine komplexe Bestimmungsgesetzgebung zusammen, die genau das repräsentiert, was allgemein als Bürokratiemonster und -bremse allseits beklagt wird. Man beklagt die Bürokratie aber immer nur da, wo man selbst mit zig Einzelbestimmungen ausgebremst wird und baut sie auf der anderen Seite mit seinen individuellen Interessen immer weiter aus. Und das Spitzfindige wird zunehmend zum eigentlichen Sujet, mit dem das Wesentliche leicht aus dem Blick gerät. Grenzwertiger Mißbrauch als Sport (oder kommerzielles Interesse) wird unterhaltsam, manchmal sogar zur Option.
Das Urheberrecht ist ein ideales Beispiel.
Es ist schon spannend in Threads wie diesem zu verfolgen, wie sich solche Monster aufbauen und welchen Spass die potentiell oder ideell "Beteiligten" mit ihren ausdifferenzierenden Positionierungen (und manchmal Randständigkeiten) daran haben. Vom mutigen Abbau der Komplexität redet hier, wenn's um's Urheberrecht geht, jedenfalls niemand. Das fände ich aber noch spannender, denn damit müsste zwangsläufig der eine oder andere Verzicht (mit Geschrei) auf Ansprüche einher gehen.
#60Report
Topic has been closed
Nur hat das Persönlichkeitsrecht überhaupt nichts mit dem Urheberrecht zu tun.
In jenem Fall ging es um die Abbildung einer Person und das Recht am eigenen Bild.
Das kann man nicht auf das Urheberrecht umlegen, weil es für die Rechte des Urhebers darauf nicht ankommt.