Betriebshaftpflicht - einfach besser man hat sie 45

eckisfotos
Um jetzt mal ein wenig OT das in einen Gag zu fassen, hier ein reales Beispiel:
Die Vertragspartner sind sich einig, dass durch diesen Vertrag kein Arbeitsverhältnis zustande kommt. Der xxx hat eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. - Haben die Versicherungen gelacht ...

Worin besteht der Gag bei dem Gag?!
1 year ago
Dass ein Studioblitz explodiert, kann natürlich insbesondere bei Billigware aus China passieren. Bei Geräten von namhaften Herstellern, wie z. B. Hensel, Broncolor oder Elinchrom sehe ich da ein eher geringes Risiko. Kleine Kinder lässt man übrigens nicht unbeaufsichtigt in einem Studio herumturnen.
1 year ago
Moments & Emotions
Der Vertrag hatte schon irgendwie den Inhalt, dass xxx etwas für die Einrichtung tut - übrigens ohne Bezahlung. Die Forderung nach einer Berufshaftpflichtversicherung bei gleichzeitigem Beharren, dass es sich ja gar nicht um einen Arbeitsvertrag handelt, ist da schon etwas merkwürdig.

Ich weiß, jetzt zieht irgendjemand einen MK-typischen "Präzendenzfall" aus dem Hut. Tom? SEE? oder?
Das ist nicht merkwürdig, sondern für Dienst- und Werkverträge gar nicht unüblich.
1 year ago
Wenn man einen Bedienfehler macht, dann spielt der Hersteller kaum eine Rolle.
Die jetzigen Studioblitze von Walimex haben eine eingebaute Kühlung- Überlastung ist kaum möglich.
Wenn man zum Model hinfährt - dann passiert das was ich geschrieben habe.
Der Vorteil: Eine neue Umgebung.
@ eckisfotos
Mir fiel tatsächlich schon bevor Manfred # 22 erwähnte, dies schon im Startbeitrag auf. Der "Präzedenzfall" findet sich vielleicht im Begleitpersonenthema ...
#27
Um hier noch etwas in den Raum zu werfen:
Ich habe in meinen TfP / Pay Verträgen für die Modelle die Frage drin, ob das Model eine "private Haftpflicht Versicherung" hat. Die kostet dem Model knapp fünf ( 5 ) Euro im Monat.

Macht das Model etwas kaputt, warum oder wie auch immer, ist es zumindest abgesichert.

Auch mit ein Grund, warum ich z.B. Begleitungen nur sehr sehr selten zulasse. Ich hatte schon so einen Fall, wo die Begleitung einen Schaden verursachte und ich dann darauf sitzen blieb!
1 year ago
2ndPhoto
Ich kann jedem der mit seiner Fotografie Geld verdient nur empfehlen eine "Berufshaftpflicht-Versicherung" abzuschließen. Der Schaden den man als Fotograf, Assistent, Model oder sonstige "in den Betrieb eingegliederte Personen" verursachen kann, könnte auch mal locker in die Millionen gehen.

Wenn so eine Police im Jahr dann nicht mal für 200 EUR zu haben ist, umgelegt auf den Monat dann keine 20 EUR. Wohlgemerkt alles auch noch vor Steuern! Also ich weiß nicht...
#30
1 year ago
Zitat artist de identité inconnue
"Ich habe in meinen TfP / Pay Verträgen für die Modelle die Frage drin, ob das Model eine "private Haftpflicht Versicherung" hat. Die kostet dem Model knapp fünf ( 5 ) Euro im Monat."
Eine Frage im Vertrag???
Und es ist der umgekehrte Fall von meinen bisherigen Anmerkungen: Zumindest bei Pay wird sich eine "Privathaftpflichtversicherung" möglicherweise querstellen. Ein Paymodell, was seiner Tätigkeit ordnungsgemäß (also nicht in Form von Schwarzarbeit) nachgeht, wird auch eine entsprechende Berufshaftpflicht oder gar Betriebshaftpflichtversicherung abschließen können.

Was eine generelle Versicherung im Freizeitbereich angeht, so sollte man wieder auf den Boden der Tatsachen zurückkommen: Man kann nicht jeden Schritt im Leben absichern! No risk no fun!
1 year ago
eckisfotos

"Man kann nicht jeden Schritt im Leben absichern! No risk no fun!"

Die meisten Schäden passieren in der sogenannten Freizeit. Bei solchen Ereignissen werden aber in aller Regel nicht nur Blumenvasen umgeschmissen. Auch schwere, oft lebenslang anhaltende Personenschäden können eintreten.

Naja, ist eben wie bei "TfP" auch. Alles Ansichtssache...
1 year ago
Zitat Man kann nicht jeden Schritt im Leben absichern! No risk no fun!
Das stimmt. Aber das Wichtigste sollte man schon absichern.
Der Richter wird einem schon sehr deutlich sagen was jemand zu tun hat.
Wenn Du zum Beispiel 250.000 € Schulden hast, dann vergeht einem das Lachen.
Zumal man es für ca. 20 € im Monat hätte verhindern können.

Zumindest denke ich so. Und viele andere auch.
1 year ago
Norbert Hess
Was für eine negative Stimmung?
"Die meisten Schäden passieren in der sogenannten Freizeit. Bei solchen Ereignissen werden aber in aller Regel nicht nur Blumenvasen umgeschmissen. Auch schwere, oft lebenslang anhaltende Personenschäden können eintreten."

In der Regel werden KEINE Blumenvasen umgeworfen und keine Personenschäden verursacht. Es fallen auch nicht alle Wanderer vom Berg und Schwimmer ertrinken meist nicht in der See. Zuhause bleiben ist auch keine Alternative, denn viele Menschen sterben im Bett.

Nicht ohne Grund sind Privathaftpflichtversicherungen für die Fälle, wo man andere schädigt, relativ günstig. Wenn es nach mir ginge, dann wäre eine solche Versicherung Pflicht. Aber man darf nicht vergessen, dass solche Versicherung Schäden, die man selbst erleidet NICHT abdeckt. Und wie hier mehrfach auch von anderen erwähnt: Vorsicht bei PAY, wenn man selbst das Geld bekommt.
Egal ob B2B oder B2C - sobald man selbst ''B'' ist, gelten teils erheblich andere Spielregeln. Vieles, woran am unter Stichworten wie Arbeitnehmerschutz, Verbraucherschutz, Mieterschutz, etc. gewöhnt war, gilt für einen plötzlich nicht mehr. Und dem Einzelunternehmer fehlt dann auch noch die juristische Person, die ggf. den Schaden begrenzt.

Wer sich da keine Gedanken über Dinge wie vertragliche Haftungbeschränkung & Haftpflichtversicherung macht, pokert - je nach Geschäftsmodell - mit hohem Einsatz.
eckisfotos
Ein Paymodell, was seiner Tätigkeit ordnungsgemäß


Naja ich sag mal so: Von den wenigen Modellen, welche ich hier von der MK als PAY-Model buchte, wollten / konnten alle nicht einmal eine Rechnung stellen. Egal ob Voll,- oder Kleingewerbe. (MwSt)
Von einer Betriebshaftpflicht etc haben wohl die meisten Models noch nie gehört. Das merkt man daran, das es schon an der Privaten Haftpflicht scheitert.
1 year ago
artist de identité inconnue
Zitat: "Naja ich sag mal so: ....."
Ja, das kannst Du sicher so sagen. :-)
1 year ago
@Moments & Emotions:
eckisfotos

Um jetzt mal ein wenig OT das in einen Gag zu fassen, hier ein reales Beispiel:
Die Vertragspartner sind sich einig, dass durch diesen Vertrag kein Arbeitsverhältnis zustande kommt. Der xxx hat eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. - Haben die Versicherungen gelacht ...

Worin besteht der Gag bei dem Gag?!

Der besteht darin, daß diese Vertragsklausel gequirlter Unfug und von vornherein nichtig ist... ;-)

Ob ein Arbeitsverhältnis zustande kommt oder nicht entscheiden nicht die Vertragsparteien, sondern die einschlägigen Gesetze - und die regeln, daß bestimmte Konstallationen sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse sind, egal ob die Vertragsparteien das wollen oder nicht.

Stichwort "Scheinselbständigkeit".

(Für die Haftungsfrage hat diese Frage - ob ein Arbeitsverhältnis entstanden ist - eine entscheidende Bedeutung, denn es verändert die Haftungsfrage ganz enorm. Arbeitnehmer haften für Schäden, die sie bei dienstlicher Tätigkeit ihrem Arbeitgeber verursachen, maximal sehr begrenzt und meistens sogar überhaupt nicht... Und da sagt dann die Versicherung freundlich lächelnd: Nö, hier leisten wir gar nix, weil unser Versicherter gar nicht haftet, der war nämlich hier als Arbeitnehmer tätig...")
1 year ago
@eckisfotos:
Die Forderung nach einer Berufshaftpflichtversicherung bei gleichzeitigem Beharren, dass es sich ja gar nicht um einen Arbeitsvertrag handelt, ist da schon etwas merkwürdig.

Nö, die ist im Gegenteil völlig logisch.
Wenn es sich um einen Arbeitsvertrag handelt, ist eine Berufshaftpflichtversicherung überflüssig, denn die versichert nur Selbständige, und der Arbeitnehmer haftet für Schäden, die er bei der Arbeit seinem Arbeitgeber verursacht:
- bei einfacher und mittlerer Fahrlässigkeit überhaupt nicht
- bei gröberer und grober Fahrlässigkeit maximal bis zu eine Höhe von drei Netto-Monatsgehältern; wobei die Haftung entscheidend von der "Gefahrgeneigtheit" der Tätigkeit abhängt, je höher das Gefahrenpotential der dienstlichen Tätigkeit, desto geringer die Haftung des Arbeitnehmers
- bei Vorsatz unbeschränkt.

Der Selbständige wiederum haftet gegenüber seinem Auftraggeber vereinfacht gesagt insoweit, wie das vertraglich vereinbart ist, nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz ist ein Haftungsausschluss unwirksam.
1 year ago
[quote]Ich habe in meinen TfP / Pay Verträgen für die Modelle die Frage drin, ob das Model eine "private Haftpflicht Versicherung" hat. Die kostet dem Model knapp fünf ( 5 ) Euro im Monat.

Macht das Model etwas kaputt, warum oder wie auch immer, ist es zumindest abgesichert. /quote]
Dir ist aber schon klar, daß eine Privathaftpflichtversicherung überhaupt nicht leistet für Schäden, die aus gewerblicher Tätigkeit resultieren - und insofern alle Pay-Models schon mal raus sind, denn die sind Gewerbetreibende.

Bei TfP könnte man versuchen, das als "Gefälligkeitsschaden" zu deklarieren, und hat Glück, wenn die private Haftpflichtversicherung solch Schäden deckt. Für Schäden, die dabei entstehen, daß jemand einem anderen eine Gefälligkeit erweist, haftet sehr vereinfacht gesagt der Verursacher nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Und was viele Leute immer gern übersehen: die Haftpflichtversicherung reguliert einen Schaden nur, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: erstens wenn der Schadensbereich überhaupt vom Versicherungsumfang umfasst ist, und zweitens wenn überhaupt eine Haftungspflicht ihres Versicherten besteht.

Deshalb haben heute viele Familienhaftpflichtversicherungen auch Zusatzklauseln, die von Kindern verursachte Schäden auch dann regulieren, wenn weder die Kinder noch die Erziehungsberechtigten für den verursachten Schaden haften. (Was meistens der Fall ist.)

Es gibt auch Privafthaftpflichtversicherungen, die "Gefälligkeitsschäden" abdecken, die der Versicherte verursacht hat. Da sollte man allerdings vorher mal seine Versicherungsbedingungen lesen. (Aber wer macht das schon?)

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