An die Homepage Besitzer: Abmahnung erhalten wg. Google Fonts? 37
[gone] User_212695
2 years ago
Also nach dem Video bzw Link des Videos von Elsi Spring werde ich erstmal meine RV befragen. Wenn ich mehr von denen weiß bzw hoffentlich nach Austausch mit einem Anwalt für IT Recht, melde ich mich auf jeden Fall nochmal zu Wort.
#22Report
[gone] User_212695
2 years ago
Neuigkeiten: Also ne RV übernimmt die Anwaltskosten nicht. Aber man soll ruhig bleiben und sogar besser nicht drauf eingehen, also weder zahlen noch antworten. Den Hintergrund kann ich gern per pm mitteilen;-)
#23Report
2 years ago
Abmahnanwälte sind (m)eine auf ganz besondere Art geliebten Kontaktpersonen.
Verschiedene Möglichkeiten, diese leistungslose Geldeintreiberei ins Leere laufen
zu lassen, sind publiziert und sollten unterstützt werden.
Ich vermisse den aktiven Einfluß der Rechtsanwaltskammer auf solche Geschäftsgebaren.
Und warum und vor allem auf welcher Rechtsgrundlage sollte eine Anwaltskammer gegen ein Mitglied vorgehen, das im Auftrag eines Mandanten eine Datenschutzverletzung abmahnt?
Sowas gehört zum Berufsbild eines Rechtsanwaltes.
#24Report
2 years ago
Es war immer schon nervig, dass Webseitenbetreiber die Daten der Besucher, entgeltlich, oder unentgeltlich, an Dritte übermittelt haben, welche dann daraus Auswertungen gemacht haben. In jedem Fall bezahlt der Webseitenbetreiber den Drittanbieterservice mit den Daten der Besucher.
Seit DSGVO ist der Rahmen jetzt klar. Und es ist sehr einfach eine Webseite ohne Drittanbieterübermittlung zu erstellen.
Meist scheitert es am nicht vorhandenen Wissen, bzw. der Faulheit von sogenannten SEO und Marketing ""Experten"" und ""Web Designern"".
Habe selbst so 25 Webseiten, alles problemlos. DSGVO war ein guter Schub vorwärts, insbesondere für EU Webseitenbetreiber.
DANKE. DANKE!
Und wieso man auf einer Website Google Fonts einbinden muss, erschließt sich mir sowieso nicht. Das Prinzip von HTML (und PHP, und XML) basiert darauf, Inhalte von Darstellung zu trennen, und die genaue Darstellung letztlich dem beim User vorhandenen zu überlassen. Jeder vernünftige Browser überlässt dem User die Auswahl der zu verwendenden Schriftarten und Schriftgrößen, und vor allem die Möglichkeit, Seitenanbieter-bestimmte Schriften zu verbieten.
Und ganz ehrlich - in Zeiten des Mäusekinos auf Smartphones ist "Website-Design" sowieso eine ausgesprochen alberne Idee.
#25Report
2 years ago
Bei Abmahnungen geht das Zahlungs- und Unterlassungsbegehren nicht von einer staatlichen Instituition aus. Daher solllte man immer prüfen, ob der Abmahner überhaupt zu einer Abmahnung berechtigt ist. Zu Privatpersonen kann von einem Unternehmer grundsätzlich kein Wettbewerbsverhältnis bestehen. Als Privatperson sollte man daher vermeiden, durch Einbindung von Affiliate-Programmen u.ä. in seine Webseite (ungewollt) geschäftlich zu handeln und so von Unternehmen und sog. Wettbewerbsvereinen abmahnfähig zu werden.
Grundsätzlich richtig - immer abmahnberechtigt ist aber ein Geschädigter.
Und bei dem Zeck um Google Fonts geht es nicht um Urheberrechtsverletzungen, sondern um ungefragte und unerlaubte Übermittlung von Besucher-Daten (IP-Adresse) an Google. Also um eine Datenschutzverletzung, und die kann jeder Seitenbesucher durch einen Anwalt kostenpflichtig abmahnen lassen, wenn er davon betroffen ist.
(Der einzige, der es meist nicht kann, ist übrigens der Anwalt selbst - ein Anwalt kann laut BGH in einfach gelagerten Fällen entstandene Kosten für eine Abmahnung durch ihn selbst nicht zurückfordern.)
(Spannend finde ich die Frage, ob ein Websitebetreiber eigentlich Google in Regress nehmen kann, weil Google ihn nicht darauf hinweist, daß er bei der Verwendung von Google Webfonts von jedem Seitenbesucher eine DSGVO-konforme Einwilligung für die Datenübermittlung einholen muss...)
#26Report
2 years ago
Nachtrag: Jetzt geht dann richtig rund. Die Schwedische Entscheidung wird EU weit vertreten werden und mit der Parteienstellung kann JEDER Private dann bei der Datenschutzbehörde eine Seite reklamieren. Damit wird auch die Verwendung von Google Analytics und aller anderen Drittanbieter endlich ein Problem für die Webseitenbetreiber die Daten Ihrer Besucher verkaufen. Und ja, auch jeder Private mit kleinster Webseite verkauft bei Einbindung von Drittanbietern die Daten, da er damit den service bezahlt.
https://noyb.eu/en/gdpr-rights-sweden.
Wie heißt es so nett: "Jetz gehts loooooos!"
https://noyb.eu/en/gdpr-rights-sweden.
Wie heißt es so nett: "Jetz gehts loooooos!"
#27Report
2 years ago
@Posting #27:
Das war auch überfällig. Probleme bekommen damit höchstens diejenigen, die "irgendwie ne Website machen", und die, die die Daten ihrer User ungefragt verkaufen.
Das war auch überfällig. Probleme bekommen damit höchstens diejenigen, die "irgendwie ne Website machen", und die, die die Daten ihrer User ungefragt verkaufen.
#28Report
2 years ago
Tom Rohwer das sehe ich auch so. Wird aber wieder in Nachhinein dann gejammert, obwohl man alles seit langem weiß .
#29Report
2 years ago
Hier werden immer wieder kostenlose Webinare zu dem Thema Abmahnungen im Internet angeboten - auch in den nächsten Tagen:
https://www.e-recht24.de/lp/webinar-abmahnfallen.html
https://www.e-recht24.de/lp/webinar-abmahnfallen.html
#30Report
Hier werden immer wieder kostenlose Webinare zu dem Thema Abmahnungen im Internet angeboten
Wäre es nicht wesentlich sinnvoller, seine Zeit für eine Weiterbildung im Erstellen von gesetzeskonformen Webseiten zu verwenden?
#31Report
#33Report
2 years ago
Grundsätzlich sollte eine Weiterbildung in Erstellen von Webseiten auch immer rechtliche Aspekte beinhalten.
Programmieren ist aber vornehmlich eine technische Angelegenheit und die Rechtslage ändert sich laufend durch neue Urteile (sog. Richterrecht), in dem juristische Bewertungen zu speziellen Sachverhalten erfolgen und bestimmte Maßstäbe aufgestellt bzw. präzisiert werden, wie Gesetzestexte zu interpretieren sind.
Aufgrund der technischen Entwicklung kommt es in der Folge auch zu neuen Rechtsfragen, die erst danach von der Rechtsprechung beurteilt werden können. Daher ist es bei einer Schulung zur Programierung teilweise schwierig, bereits das Erstellen gesetzeskonformer Webseiten zu lehren.
Sofern man eine private Homepage betreibt, sollte man möglichst vom Einbinden von Drittanbietern (insbesondere Affiliate-Programmen, Angeboten von Suchmaschinen-Betreibern usw.) die Finger lassen, weil man sich damit potentiell Ärger ins Haus holt, ohne dass man das genau absehen kann.
Programmieren ist aber vornehmlich eine technische Angelegenheit und die Rechtslage ändert sich laufend durch neue Urteile (sog. Richterrecht), in dem juristische Bewertungen zu speziellen Sachverhalten erfolgen und bestimmte Maßstäbe aufgestellt bzw. präzisiert werden, wie Gesetzestexte zu interpretieren sind.
Aufgrund der technischen Entwicklung kommt es in der Folge auch zu neuen Rechtsfragen, die erst danach von der Rechtsprechung beurteilt werden können. Daher ist es bei einer Schulung zur Programierung teilweise schwierig, bereits das Erstellen gesetzeskonformer Webseiten zu lehren.
Sofern man eine private Homepage betreibt, sollte man möglichst vom Einbinden von Drittanbietern (insbesondere Affiliate-Programmen, Angeboten von Suchmaschinen-Betreibern usw.) die Finger lassen, weil man sich damit potentiell Ärger ins Haus holt, ohne dass man das genau absehen kann.
#34Report
2 years ago
Grundsätzlich sollte eine Weiterbildung in Erstellen von Webseiten auch immer rechtliche Aspekte beinhalten.
Programmieren ist aber vornehmlich eine technische Angelegenheit und die Rechtslage ändert sich laufend durch neue Urteile (sog. Richterrecht), in dem juristische Bewertungen zu speziellen Sachverhalten erfolgen und bestimmte Maßstäbe aufgestellt bzw. präzisiert werden, wie Gesetzestexte zu interpretieren sind.
Dafür gibt es Rechtsanwälte, und dafür gibt es niedrigschwelliger auch unzählige aktuelle Veröffentlichungen von Juristen, auch und gerade im http://WWW.
Aufgrund der technischen Entwicklung kommt es in der Folge auch zu neuen Rechtsfragen, die erst danach von der Rechtsprechung beurteilt werden können. Daher ist es bei einer Schulung zur Programierung teilweise schwierig, bereits das Erstellen gesetzeskonformer Webseiten zu lehren.
Es reicht ja auch völlig, die grundsätzliche Systematik zu verstehen. Die ändert sich nicht laufend, im Gegenteil. Die Rechtssystematik ist vergleichsweise stabil, und wer in dem Bereich tätig ist, muss die jeweilige technische Neuerung (oder überhaupt Technik) auf diese rechtliche Systematik abbilden - dann merkt er sofort: "Halt, stop! Hier kann Klärungsbedarf vorliegen!"
Was die Geschichte mit den Google-Fonts und ihrer Datenschutzproblematik betrifft, so habe ich den schweren Verdacht, daß sich 99 Prozent der "Programmierer" überhaupt nicht bewusst waren bzw. sind, daß da User-Daten an Google übermittelt werden. Das ist wiederum eine Folge technischer Ahnungslosigkeit (oder Desinteresse), es hat mit rechtlichen Beurteilungen erstmal gar nix zu tun.
Wenn ich an meinem Küchentisch einen "Online-Shop" gründe, dann muss ich nicht wissen, welche rechtlichen Folgen das hat, welche rechtlichen Anforderungen ich erfüllen muss, welche Steuerpflichten entstehen, usw. usf.
Ich muss nur wissen: wenn ich versuche, durch selbständige Tätigkeit Geld zu verdienen- dann können Steuerpflichten und unternehmerische Pflichten (Sachmängelhaftung etc.pp. usw.usf.) daraus resultieren.
Und dann mache ich mich eben schlau, was das denn alles sein mag...
(In einschlägigen Amateur-Jura-Foren im WWW findet man regelmäßig vor Ahnungslosigkeit triefende Threads, die von Leuten eröffnet wurden, die vollkommen blauäugig eine GmbH gegründet haben und sich einige Zeit später völlig fassungslos wundern, daß daraus ein Rattenschwanz von juristischen Konsequenzen resultiert. Mitleid ist da völlig fehl am Platz.)
#35Report
2 years ago
Karl: #27 - Das was Du da schreibst, ist in D seit Tag 1 der DSGVO so.
Das ist seit Tag 1 der DSGVO in der gesamten EU, einschließlich Österreich, so - es handelt sich bei der DSGVO ja um eine Rechtsrichtlinie der EU...
Datenschutz-Grundverordnung
(Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG)
Verordnung Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und Rates vom 27.4.2016
(Amtsblatt L 119 vom 4.5.2016, S. 1, ber. Amtsblatt L 314 vom 22.11.2016, S. 72, Amtsblatt L 127 vom 23.5.2018, S. 2)
#36Report
2 years ago
Zu meinen vorangegangenen Posting noch eine wichtige Ergänzung:
Juristische Fragen werden zuerst auf der ebene von Amts-/Landgerichten und dann von Oberlandesgerichten beurteilt. Das sind alles noch Entscheidungen im Einzelfall. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne der bundesweiten Bindung der Rechtsprechung anderer Amts-/Landgerichte und Oberlandesgerichte haben erst Urteile des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichtes. Das heißt, es kann über Jahre hinweg eine unterschiedliche Rechtsprechung zu den selben Sachverhalten von einzelnen Landes- und Oberlandesgerichten erfolgen.
Ein Beispiel ist die jurstische Beurteilung, ob eine IP zu den personenbezognenen Daten gehört. Das war über Jahre strittig, weil es Argumente dafür und dagegen gab. Inzwischen werden IPs rechtlich als personenbezogene Daten eingestuft.
Juristische Fragen werden zuerst auf der ebene von Amts-/Landgerichten und dann von Oberlandesgerichten beurteilt. Das sind alles noch Entscheidungen im Einzelfall. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne der bundesweiten Bindung der Rechtsprechung anderer Amts-/Landgerichte und Oberlandesgerichte haben erst Urteile des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichtes. Das heißt, es kann über Jahre hinweg eine unterschiedliche Rechtsprechung zu den selben Sachverhalten von einzelnen Landes- und Oberlandesgerichten erfolgen.
Ein Beispiel ist die jurstische Beurteilung, ob eine IP zu den personenbezognenen Daten gehört. Das war über Jahre strittig, weil es Argumente dafür und dagegen gab. Inzwischen werden IPs rechtlich als personenbezogene Daten eingestuft.
#37Report
Topic has been closed
Bei Abmahnungen geht das Zahlungs- und Unterlassungsbegehren nicht von einer staatlichen Instituition aus. Daher solllte man immer prüfen, ob der Abmahner überhaupt zu einer Abmahnung berechtigt ist. Zu Privatpersonen kann von einem Unternehmer grundsätzlich kein Wettbewerbsverhältnis bestehen. Als Privatperson sollte man daher vermeiden, durch Einbindung von Affiliate-Programmen u.ä. in seine Webseite (ungewollt) geschäftlich zu handeln und so von Unternehmen und sog. Wettbewerbsvereinen abmahnfähig zu werden.