Das Recht am eigenen Bild - RA auf youtube 10
2 years ago
Etwas viel Geschwafel vom Rechtsanwalt Christian Solmecke und im Kern dann nur in den AGBs nachgeschaut. Es ist aber anscheinend so, dass vor jeder Attraktion in der fotografiert wird, ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Es wird auch erklärt, dass die Aufnahmen täglich gelöscht werden.
Wahrscheinlich kann man dennoch einen Rechtsstreit mit dem Freizeitpark führen. Aber wie jeder weiß, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Unterhaltsam aber manche Kommentare :-)
Wahrscheinlich kann man dennoch einen Rechtsstreit mit dem Freizeitpark führen. Aber wie jeder weiß, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Unterhaltsam aber manche Kommentare :-)
#2Report
2 years ago
Chris W. Braunschweiger Es ist alles richtig, was Du schreibst, aber ich wollte die Diskussion in eine andere Richtung. RA Solmecke stellt es nämlich teilweise so dar, dass nicht nur das Veröffentlichen von Fotos ein Problem ist, sondern auch schon das Anfertigen. An 3:15 (Minute:Sekunden) behauptet er, dass durch das Auslösen schon das Recht am eigenen Bild betroffen ist. Im eingeblendeten Gesetzestext geht es aber nur um die Veröffentlichung/Weitergabe usw. Ab 4:40 geht es dann weiter mit der DSGVO. RA Solmecke erhebt dabei ein Foto einer Person zu einer schützenswerten Datensammlung, deren Speicherung damit ohne Einwilligung unzulässig ist. Dabei differenziert er nicht. Streng genommen kann man bei einer solchen Rechtslage berühmte Bauwerke, an denen sich fast immer Menschen aufhalten, praktisch gar nicht mehr komplett ablichten. Und auch als Tourist auf einem großen Kreuzfahrtschiff kann man die Kamera eigentlich gleich zuhause lassen.
#3Report
2 years ago
@ eckisfotos
Beim Kreuzfahrtschiff und beim Dogenpalast, auf Brücken oder bei Kanalgondeln gilt die Beiwerksregelung ... solange der Mensch nicht mit dem Telezoom herangezoomt ist oder erkennbar als Hauptmotiv erscheint, gilt er als Beiwerk. Hier 2 Aufnahmen als Beispiele, wobei die beiden Models eben nicht Beiwerk sind :
Links ist zwar die Architektur des Arkadengangs auch wesentlich, aber das Model ist die einzige Person und so auch deutlich ersichtlich. Rechts steht ebenfalls das Model im Mittelpunkt, auch wenn die Perspektive wiederum den ganzen Platz zeigt, aber der Radfahrer ist Beiwerk - man sieht ihn deutlich genug mit der dunklen Jacke, der weißen Hose und dem Helm, und man kann sogar erkennen, daß er an der linken Hand einen blauen Handschuh trägt. Sogar daß er sinnstiftend für diese Szene ist, in der das Model ihren Schal flattern läßt und so sein Durchfahren das Thema Bewegung unterstützt, macht ihn dennoch nicht zum Motiv; er bleibt Beiwerk - und sei es wegen der zu langen Belichtungszeit, die so eben die Bewegungsunschärfe und gleichzeitig dessen Anonymisierung bewirkt. Das gilt auch für die 3 Personen ganz hinten unter dem Übergang.
Beim Kreuzfahrtschiff und beim Dogenpalast, auf Brücken oder bei Kanalgondeln gilt die Beiwerksregelung ... solange der Mensch nicht mit dem Telezoom herangezoomt ist oder erkennbar als Hauptmotiv erscheint, gilt er als Beiwerk. Hier 2 Aufnahmen als Beispiele, wobei die beiden Models eben nicht Beiwerk sind :
Links ist zwar die Architektur des Arkadengangs auch wesentlich, aber das Model ist die einzige Person und so auch deutlich ersichtlich. Rechts steht ebenfalls das Model im Mittelpunkt, auch wenn die Perspektive wiederum den ganzen Platz zeigt, aber der Radfahrer ist Beiwerk - man sieht ihn deutlich genug mit der dunklen Jacke, der weißen Hose und dem Helm, und man kann sogar erkennen, daß er an der linken Hand einen blauen Handschuh trägt. Sogar daß er sinnstiftend für diese Szene ist, in der das Model ihren Schal flattern läßt und so sein Durchfahren das Thema Bewegung unterstützt, macht ihn dennoch nicht zum Motiv; er bleibt Beiwerk - und sei es wegen der zu langen Belichtungszeit, die so eben die Bewegungsunschärfe und gleichzeitig dessen Anonymisierung bewirkt. Das gilt auch für die 3 Personen ganz hinten unter dem Übergang.
#4Report
2 years ago
SEE - Toxic Boomer
Auch Du hast nach Meiner Meinung völlig recht. Wir alle kennen es so. Es geht jetzt darum, die Argumente des RA bezüglich DSGVO zu entkräften.
Auch Du hast nach Meiner Meinung völlig recht. Wir alle kennen es so. Es geht jetzt darum, die Argumente des RA bezüglich DSGVO zu entkräften.
#5Report
2 years ago
@ eckisfotos
Beim Erstellen des querformatigen Bildes kam es mir darauf an, das Flattern des Halstuchs ersichtlich zu machen, das Model aber natürlich nicht in Unschärfe geraten zu lassen. Der Radfahrer geriet dann in die Aufnahme ... leider war er nicht schneller, dann wäre er perfekt verwischt worden.
Beiwerkspersonen müßten sich ja sonst immer wegdrehen oder schnell forteilen, um nicht aufs Bild zu kommen ... und ein Modelshooting ist eh schon sehr auffällig ggü. dem, daß jemand spontan eine landende Möwe, einen abbiegenden Oldtimer oder ein Denkmal fotografiert. Oder wie will man z.B. die Veranstaltung Hafengeburtstag so fotografieren, daß außer den grüßend "posierenden" Matrosen sonst kein Mensch aufs Bild käme ??
Beim Erstellen des querformatigen Bildes kam es mir darauf an, das Flattern des Halstuchs ersichtlich zu machen, das Model aber natürlich nicht in Unschärfe geraten zu lassen. Der Radfahrer geriet dann in die Aufnahme ... leider war er nicht schneller, dann wäre er perfekt verwischt worden.
Beiwerkspersonen müßten sich ja sonst immer wegdrehen oder schnell forteilen, um nicht aufs Bild zu kommen ... und ein Modelshooting ist eh schon sehr auffällig ggü. dem, daß jemand spontan eine landende Möwe, einen abbiegenden Oldtimer oder ein Denkmal fotografiert. Oder wie will man z.B. die Veranstaltung Hafengeburtstag so fotografieren, daß außer den grüßend "posierenden" Matrosen sonst kein Mensch aufs Bild käme ??
#6Report
2 years ago
eckisfotos schrieb
Eigentlich interessiert mich das nicht. Das ist das spezielle Problem des Freizeitparks und ich denke, die haben auch einen Rechtsbeistand, der sie dahingehend beraten hat.
Was mich "Model-Fotograf" betrifft, so haben wir hier doch die Muster Model-Verträge der MK und daran orientiere ich mich.
Es geht jetzt darum, die Argumente des RA bezüglich DSGVO zu entkräften.
Eigentlich interessiert mich das nicht. Das ist das spezielle Problem des Freizeitparks und ich denke, die haben auch einen Rechtsbeistand, der sie dahingehend beraten hat.
Was mich "Model-Fotograf" betrifft, so haben wir hier doch die Muster Model-Verträge der MK und daran orientiere ich mich.
#7Report
2 years ago
Chris W. Braunschweiger
seufz ...
Machst Du mit jeder Beiwerksperson einen Vertrag?
Das wäre eine Lösung. :-)
seufz ...
Machst Du mit jeder Beiwerksperson einen Vertrag?
Das wäre eine Lösung. :-)
#8Report
2 years ago
Betreffs Beiwerkspersonen im Shooting kommt es halt darauf an, welche Locations man nutzt : In Studios, Wohnungen oder draußen zwischen Feld und Wald tauchen keine Beiwerksper- sonen im Sekundentakt auf. Mitten in der City oder bei öffent- lichen Veranstaltungen ist es halt was anderes ...
Für ein richtiges NiP sollte es auch erkennbar Zuschauer im Bild geben.
Grad gestern oder vorgestern sah ich hier ein tolles Bild - sie zieht sich aus und er sitzt im Sessel und liest weiter Zeitung ... aber vielleicht war die Zeitung passend gelocht ;-))
Für ein richtiges NiP sollte es auch erkennbar Zuschauer im Bild geben.
Grad gestern oder vorgestern sah ich hier ein tolles Bild - sie zieht sich aus und er sitzt im Sessel und liest weiter Zeitung ... aber vielleicht war die Zeitung passend gelocht ;-))
#9Report
2 years ago
Beiwerk wird interessant, wenn das Foto veröffentlicht wird, da gab es dann schonmal Anzeigen.
#10Report
Topic has been closed
Ich hoffe, dass das so klickbar ist. Sonst bitte einfach in ein Browserfenster kopieren.
Es geht weitgehend um das Anfertigen von Fotos im Freizeitpark. Da sind einige sehr interessante Rechtsauffassungen dabei, die vielleicht auch für "uns" relevant sind.