Verlinkung des Models unter dem Bild 130
2 years ago
eckisfotos
Also jetzt übertreibt du aber mit deiner Analyse ...
Das ist ja nicht mehr Haarspalterei ... du spaltest ganze Wälder ;-)
Also jetzt übertreibt du aber mit deiner Analyse ...
Das ist ja nicht mehr Haarspalterei ... du spaltest ganze Wälder ;-)
#82Report
2 years ago
Karsten Albert
Dann behaupte doch einfach nicht, dass Modelle Urheberechte haben. :-)
Dann behaupte doch einfach nicht, dass Modelle Urheberechte haben. :-)
#83Report
2 years ago
Modelle, Fotografen, Sänger, Lokführer usw. sind Menschen, die temporär solche Bezeichnungen tragen, weil sie bestimmte Tätigkeiten temporär ausführen. Es gibt singende Modelle und Lokführer, die singende Modelle fotografieren. Niemand sagt deswegen, dass Lokführer das Urheberrecht haben.
Doch, selbstverständlich sagt das jemand.
Wenn der Lokführer ein singendes Model fotografiert, hat er das Urheberrecht an diesem Foto.
Das Urheberrecht am Song hat der Komponist, und das Urheberrecht am Gesangsvortrag hat das singende Model. Allerdings spielt beides für das Urheberrecht am Foto vom singenden Model keinerlei Rolle.
Wäre es eine Video-Aufnahme mit Ton, sähe das komplett anders aus.
#84Report
2 years ago
Tom Rohwer
Du willst falsch verstehen. Kann das sein? Und was ist, wenn der Schaffner das singende Model fotografiert? Hat das Urheberecht dann immer noch der Lokführer? ;-)
Doch, selbstverständlich sagt das jemand.
Wenn der Lokführer ein singendes Model fotografiert, hat er das Urheberrecht an diesem Foto.
Du willst falsch verstehen. Kann das sein? Und was ist, wenn der Schaffner das singende Model fotografiert? Hat das Urheberecht dann immer noch der Lokführer? ;-)
#85Report
2 years ago
Und was ist, wenn der Schaffner das singende Model fotografiert? Hat das Urheberecht dann immer noch der Lokführer? ;-)
Das ist doch sonnenklar. Der Lokführer ist rechtlich dem Schifffahrtskapitän gleichgestellt. Er hat die Verantwortung für seine Passagiere. Er kann Paare trauen und Menschen des Zugs verweisen. Er ist Miturheber aller an Bord/Lok erstellten Kunstwerke. Weshalb z.B. Picasso nie auf Schiffen oder in Eisenbahnen malte.
Ferner ist er der rechtliche Vater der während seiner Dienstzeit im Zug geborenen Kinder. Selbst wenn der leibliche Vater ein anderer ist. Im Zug verstorbene Menschen muss er auf seine Kosten einäschern.
Was ihn vom Kapitän insoweit unterscheidet, alsdas dieser Verstorbene auch seebestatten darf. Ich wundere mich, was hier einige Menschen nicht wissen.
#86Report
2 years ago
Und was ist, wenn der Schaffner das singende Model fotografiert? Hat das Urheberecht dann immer noch der Lokführer? ;-)
Du wirst albern. Noch alberner, als Du eh schon bist...
Wenn der Schaffner das singende Model fotografiert, hat der Schaffner das Urheberrecht am Foto.
Und der Komponist das Urheberrecht am Song.
Und das singende Model das Urheberrecht am Gesangsvortrag. (Als darstellender Künstler.)
Daß ich das fünfmal hintereinander erklären muss und Du es irgendwie immer noch nicht verstehst, ist schon ein kleines bißchen irritierend. Aber nach 40 Jahren Bildungskatastrophe in Deutschland wundere ich mich eigentlich über gar nichts mehr...
#87Report
2 years ago
@M-Zyks, Posting #86:
You made my day. ;-)))))))))))))
(Der Lokführer ist übrigens nicht der "Zugführer". Dachte ich auch immer, als ich noch mit der Märklin-Eisebahn spielte.
Dem Zugführer - bei der DB Fernverkehr AG Zugchef - obliegt zusammen mit den Zugschaffnern - bei der DB Fernverkehr AG Zugbetreuer - die Fahrausweiskontrolle. Der Zugführer ist an seiner roten Armbinde - Zugführerärmelstreifen, früher: rote Schärpe - zu erkennen. Der Zugführer ist gegenüber allen Mitarbeitern im Zug weisungsbefugt.
Weiß Wikipedia zu berichten.
Die weiter zu berichten weiß:
Seit einer Änderung der Fahrdienstvorschrift im Jahr 2015 wurde die darin bislang vorgesehene Position des Zugführers gestrichen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass im Betrieb deutscher Eisenbahnen keine Zugführer mehr eingesetzt werden. So müssen Eisenbahnverkehrsunternehmen in ihrem jeweils eigenen Betriebsregelwerk - BRW - festlegen, wer welche internen betrieblichen Aufgaben des Zugpersonales - z. B. Zugabfertigung- wahrnimmt. Die Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen - FV-NE - sieht zudem weiterhin einen Zugführer vor, geht aber auch davon aus, dass dessen Aufgaben im Regelfall vom Triebfahrzeugführer wahrzunehmen sind.
Im März 2021 begann DB Fernverkehr erstmals, neu eingestellte Mitarbeiter zu Zugchefs auszubilden. Das Unternehmen plant im Jahr 2022, mindestens 300 neue Zugchefs auszubilden.
Man ahnt, wieso es bei der Deutschen Bahn AG so einige bürokratische Probleme gibt...)
You made my day. ;-)))))))))))))
(Der Lokführer ist übrigens nicht der "Zugführer". Dachte ich auch immer, als ich noch mit der Märklin-Eisebahn spielte.
Dem Zugführer - bei der DB Fernverkehr AG Zugchef - obliegt zusammen mit den Zugschaffnern - bei der DB Fernverkehr AG Zugbetreuer - die Fahrausweiskontrolle. Der Zugführer ist an seiner roten Armbinde - Zugführerärmelstreifen, früher: rote Schärpe - zu erkennen. Der Zugführer ist gegenüber allen Mitarbeitern im Zug weisungsbefugt.
Weiß Wikipedia zu berichten.
Die weiter zu berichten weiß:
Seit einer Änderung der Fahrdienstvorschrift im Jahr 2015 wurde die darin bislang vorgesehene Position des Zugführers gestrichen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass im Betrieb deutscher Eisenbahnen keine Zugführer mehr eingesetzt werden. So müssen Eisenbahnverkehrsunternehmen in ihrem jeweils eigenen Betriebsregelwerk - BRW - festlegen, wer welche internen betrieblichen Aufgaben des Zugpersonales - z. B. Zugabfertigung- wahrnimmt. Die Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen - FV-NE - sieht zudem weiterhin einen Zugführer vor, geht aber auch davon aus, dass dessen Aufgaben im Regelfall vom Triebfahrzeugführer wahrzunehmen sind.
Im März 2021 begann DB Fernverkehr erstmals, neu eingestellte Mitarbeiter zu Zugchefs auszubilden. Das Unternehmen plant im Jahr 2022, mindestens 300 neue Zugchefs auszubilden.
Man ahnt, wieso es bei der Deutschen Bahn AG so einige bürokratische Probleme gibt...)
#88Report
2 years ago
Tom Rohwer
Ich stimme dem Kollegen Marcus Sawyer zu: Du willst es nicht verstehen.
Aber ich steige ein in Deinen Zug und erkläre es Dir so: Ein Lokführer, der während dieser Tätigkeit ein Modell fotografiert, verliert seinen Job als Lokführer, weil er verpflichtet ist, sich zu 100% seiner Lok zu widmen. Somit ist der Lokführer nur noch Fotograf und hat daher die Urheberrechte. :-)
Und das Modell hat keine Urheberrechte an den Fotos, die der Ex-Lokführer von ihr gemacht hat - auch dann nicht, wenn sie eine Kamera dabei hat mit der sie ein Selfie hätte machen können.
Ich stimme dem Kollegen Marcus Sawyer zu: Du willst es nicht verstehen.
Aber ich steige ein in Deinen Zug und erkläre es Dir so: Ein Lokführer, der während dieser Tätigkeit ein Modell fotografiert, verliert seinen Job als Lokführer, weil er verpflichtet ist, sich zu 100% seiner Lok zu widmen. Somit ist der Lokführer nur noch Fotograf und hat daher die Urheberrechte. :-)
Und das Modell hat keine Urheberrechte an den Fotos, die der Ex-Lokführer von ihr gemacht hat - auch dann nicht, wenn sie eine Kamera dabei hat mit der sie ein Selfie hätte machen können.
#89Report
2 years ago
Und das Modell hat keine Urheberrechte an den Fotos, die der Ex-Lokführer von ihr gemacht hat.Doch natürlich. Hast du M-Zyks Darstellung nicht verstanden? Mit der Übernahme der Lok bis zum nächsten Bahnhof hat das Modell die Herrschaft übernommen, mit oder ohne Gesang. Logischerweise auch über alle von da an entstehenden Bilder.
So ist das mit den Hierarchien, die können wechseln, analog dazu die Urheberrechte - in diesem Fall sogar rückwirkend.
#90Report
2 years ago
Kurze Frage .... wie kommt ihr von Verlinkung auf Urheberrechte?
Wenn ein Schaffner eine singende Person unbeobachtet fotografiert, hat er die alleinigen Urheberrechte. Fragt er sie hingegen und sie posiert für das Foto hat sie einen gestalterischen Beitrag geleistet und hat damit Miturheberrechte
Wenn ein Schaffner eine singende Person unbeobachtet fotografiert, hat er die alleinigen Urheberrechte. Fragt er sie hingegen und sie posiert für das Foto hat sie einen gestalterischen Beitrag geleistet und hat damit Miturheberrechte
#91Report
2 years ago
Wenn ein Schaffner eine singende Person unbeobachtet fotografiert, hat er die alleinigen Urheberrechte.
Das scheint mir korrekt! Allerdings kann er mit diesem Urheberrecht nicht viel anfangen (zumindest nach deutschem Recht). Er kann sich das Bild nur immer wieder ansehen und es dann wieder in die Schublade zurücklegen. Eben weil ihm zur Veröffentlichung die Zustimmung fehlt (ein paar wenige Ausnahmen, wie das Ablichten einer Person des öffentlichen Lebens, Presseberichterstattung und was es da noch so gibt, ausgenommen).
Fragt er sie hingegen und sie posiert für das Foto hat sie einen gestalterischen Beitrag geleistet und hat damit Miturheberrechte
So eine rechtliche Regelung wäre denkbar, sie existiert aber - soweit ich weiß - nicht.
#92Report
2 years ago
So eine rechtliche Regelung wäre denkbar,....Habe ich mal versucht zu denken, aber da reicht mein praktisches Vorstellungsvermögen nicht weit.
Das von seekworld geht bislang ja auch über einen Ausgangsgedanken nicht hinaus, wenn ich's richtig verstanden habe.
#93Report
2 years ago
da reicht mein praktisches Vorstellungsvermögen nicht weit.
Schon möglich, dass du richtig liegst. Denn wäre es so, wären z.B. Schauspieler, welche einen erheblichen Teil zum Werk eines Films beitragen immer Miturheber. Vielleicht entstünden dadurch juristisch ganz neue Problemstellungen. Dazu kann ich nichts sagen.
In meinem Job ist es so, dass ich obwohl ich Urheber bin, ich oft keinerlei Rechte am Werk habe (weil ich sie abgetreten habe). Ich bin zwar Urheber, aber das hat nahezu keine Bedeutung. Darum vermute ich, die reine Urheberschaft muss kein zwingendes Hindernis bei der Vermarktung sein.
#94Report
2 years ago
Tom Rohwer
Vielleicht hast du eine andere Def. für Erklärung. Aber nach der allgemein gültigen, erklärst du ja gerade nicht.
Wenn auch entgegen deiner Richtung, eine plausible und nachvollziehbare Erklärung liefert eckisfotos in #89 ab. So geht das!
Off topic!
Fakt ist Tom, dass du das letzte Mal ein Foto verlinkt hast, ist schon über 3,5 Jahre(!!) her. Wie sieht es aus dich mal als Urheber deiner Werke in den neuen Bildern zu sehen? Nachdem du 3,5 Jahre(!!) kein einziges Bild veröffentlicht hast, wäre es an der Zeit mal vorsichtig nachzufragen. Also, hast du in dieser Hinsicht für 2023 oder 2024 schon was geplant? Oder wirst du weiterhin das Forum mit deinen juristischen Top-Analysen und deinen Lach- und Sachgeschichten überschwemmen?
Du bist wie jemand der nicht wählen geht, sich aber über die Regierung beschwert. Und das dauernd. Fotomäßig nichts zur Mk-Gemeinschaft beitragen, aber sich hier munter mit einbringen. Nach den Mk Regeln ist das okay, für mich ist das unseriös.
Mein Vorschlag. Einmal im Jahr sollte ein Fotograf daher mindestens ein Bild in neue Fotos hochladen. Sonst ist man raus! Das wäre nicht zu viel verlangt. Und nur Dauerschreiber hätten dann etwas mehr Zeit für die Praxis.
Wenn der Schaffner das singende Model fotografiert, hat der Schaffner das Urheberrecht am Foto. Und der Komponist das Urheberrecht am Song....
...Daß ich das fünfmal hintereinander erklären muss...
Vielleicht hast du eine andere Def. für Erklärung. Aber nach der allgemein gültigen, erklärst du ja gerade nicht.
Wenn auch entgegen deiner Richtung, eine plausible und nachvollziehbare Erklärung liefert eckisfotos in #89 ab. So geht das!
Off topic!
Fakt ist Tom, dass du das letzte Mal ein Foto verlinkt hast, ist schon über 3,5 Jahre(!!) her. Wie sieht es aus dich mal als Urheber deiner Werke in den neuen Bildern zu sehen? Nachdem du 3,5 Jahre(!!) kein einziges Bild veröffentlicht hast, wäre es an der Zeit mal vorsichtig nachzufragen. Also, hast du in dieser Hinsicht für 2023 oder 2024 schon was geplant? Oder wirst du weiterhin das Forum mit deinen juristischen Top-Analysen und deinen Lach- und Sachgeschichten überschwemmen?
Du bist wie jemand der nicht wählen geht, sich aber über die Regierung beschwert. Und das dauernd. Fotomäßig nichts zur Mk-Gemeinschaft beitragen, aber sich hier munter mit einbringen. Nach den Mk Regeln ist das okay, für mich ist das unseriös.
Mein Vorschlag. Einmal im Jahr sollte ein Fotograf daher mindestens ein Bild in neue Fotos hochladen. Sonst ist man raus! Das wäre nicht zu viel verlangt. Und nur Dauerschreiber hätten dann etwas mehr Zeit für die Praxis.
#95Report
2 years ago
Also wenn Ihr unbedingt wollt, verlinke ich das TfP-Model gern !
#96Report
2 years ago
Muß mich korrigieren .... Fotocowboy hat Fotos mit ner Realdoll schon vor nem Jahr raufgeladen ;)
Erfahrungsberichte bitte hier posten:
https://www.model-kartei.de/forum/thread/101382/?page=1#firstpost
:p
Erfahrungsberichte bitte hier posten:
https://www.model-kartei.de/forum/thread/101382/?page=1#firstpost
:p
#97Report
2 years ago
Wenn ein Schaffner eine singende Person unbeobachtet fotografiert, hat er die alleinigen Urheberrechte. Fragt er sie hingegen und sie posiert für das Foto hat sie einen gestalterischen Beitrag geleistet und hat damit Miturheberrechte
Dazu müsste es dem Model erstmal gelingen, einen gestalterischen Beitrag für das Foto zu leisten, der zu einer Miturheberschaft führt - was in der Praxis nur extrem selten vorkommt. Wir können es insofern praktisch vernachlässigen.
#99Report
2 years ago
@M-Zyks:
Wenn ein Schaffner eine singende Person unbeobachtet fotografiert, hat er die alleinigen Urheberrechte.
Das scheint mir korrekt! Allerdings kann er mit diesem Urheberrecht nicht viel anfangen (zumindest nach deutschem Recht). Er kann sich das Bild nur immer wieder ansehen und es dann wieder in die Schublade zurücklegen. Eben weil ihm zur Veröffentlichung die Zustimmung fehlt (ein paar wenige Ausnahmen, wie das Ablichten einer Person des öffentlichen Lebens, Presseberichterstattung und was es da noch so gibt, ausgenommen).
Fragt er sie hingegen und sie posiert für das Foto hat sie einen gestalterischen Beitrag geleistet und hat damit Miturheberrechte
So eine rechtliche Regelung wäre denkbar, sie existiert aber - soweit ich weiß - nicht.
Die ganze Überlegung ist ohnehin obsolet - falls das Model es schafft einen gestalterischen Beitrag zu leisten, der es zum Miturheber macht ... dann ist es völlig egal, ob der Schaffner das Model heimlich fotografiert oder offen...
Die Begeisterung mancher MK-Forums-User, nicht existente Probleme und Fragen zu durchdenken, ist aber immer wieder faszinierend.
#100Report
Topic has been closed
Deine Beiträge hier finde ich grundsätzlich gut. Trotzdem greife ich mir mal folgendes heraus:
"Natürlich haben Models selbst geschützte werke.
So wie jeder Mensch der eine Kamera besitzt. (Und das ist ja mittlerweile jeder der ein Smartphone besitzt)
Wenn ein Model selbst ein Bild macht, also auf den Auslöser drückt, egal ob es sie ihren Hund fotografiert, ihr Mittagessen oder ein Selfie macht, ist das entstandene Bild selbstverständlich durch das UrhG "geschützt"."
---
Das ist Diskussion in typischer MK-Reinkultur, die als Haarspalterei nicht nur mich einfach nervt, sondern die unnnötig MIssverständnisse und Widersprüche provoziert. Beispielsweise diesen: "Modelle haben keine geschützten Werke."
Modelle, Fotografen, Sänger, Lokführer usw. sind Menschen, die temporär solche Bezeichnungen tragen, weil sie bestimmte Tätigkeiten temporär ausführen. Es gibt singende Modelle und Lokführer, die singende Modelle fotografieren. Niemand sagt deswegen, dass Lokführer das Urheberrecht haben. Wenn ein männlicher Fotograf und ein weibliches Modell während eines Shootings die Rollen tauschen, dann arbeiten plötzlich ein männliches Modell und eine weibliche Fotografin zusammen. Die Urheberechte für den ersten Teil des Shootings hat dann der männliche Fotograf - und für die Fotos nach dem Tausch hat die weibliche Fotografin die Urheberrechte. Dass männliche Modell hat für diese Bilder das Recht am eigenen Bild. Dass er auch vorher Fotograf war und davor vielleicht Lokführer ist überhaupt nicht relevant.
Bei einem "Selfie" sind Fotograf und Modell die gleiche Person, die somit in der Rolle "Fotograf" die Urheberechte hat und in der Rolle als "Modell" das Recht am eigenen Bild. Nur wenn das Modell während der Aufnahme gerade eine Lok fährt, dann kann man vielleicht schreiben, dass der Lokführer das Recht am eigenen Bild hat. Es sind und bleiben aber absurde "Sonderfälle", die in keiner Diskussion weiterhelfen.