Payshooting - Model will ALLE Fotos sehen 219

2 years ago
klaus_o
Ich würde jetzt gerne wissen, ob da für den Fotograf noch was schiefgehen kann?


Ich habs!! Könnte eine Schwachstelle sein, nein ich verbessere mich. Es wird schiefgehen! :)
#141Report
klaus_o zitierte aus seinem Pay-Vertrag


Datenschutz Grundverordnung:
Ich (das Model) erkläre mich mit der Speicherung und Verwendung meiner persönlichen Daten in den entstandenen digitalen Bildern im oben genannten Umfang einverstanden.


Ich denke, damit hast du es dir zu leicht gemacht.
Wenn du die DSGVO im Vertrag anführst, hat das Model zunächst weitreichende Rechte, die weit über die Speicherung der Daten hinausgehen. Der Mustervertrag der Modelkartei hat deshalb ein Pay-Shooting als eine unbefristete Vertragsdurchführung nach Art. 6 Abs. 1 b DSGVO eingeordnet. Durch diesen "Kniff" entfällt Art. 6 Abs. 1 a, nämlich, dass die betroffene Person ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegeben hat. Mit dieser Einwilligung hätte die Person zum Beispiel die Möglichkeit des Widerrufs der Fotos gehabt.

Was wäre aber, wenn die DSGVO nicht im Vertrag erwähnt wird. Welche Rechte hätte das Model dann auf die Verwendung ihrer Daten incl. Fotos ?
#142Report
2 years ago
Marcus Sawyer
Hab ich was noch nicht mit bekommen?
Gibt es für sinnfreie Antworten Punkte und eine Prämie, wie Kamera oder Blitz?
#143Report
2 years ago
Chris W. Braunschweiger
Vielen Dank! Das ist doch eine Antwort, die auch weiter hilft!
#144Report
2 years ago
Bei der ganzen Diskussion über Urheber und andere Rechte:
Vor Jahren war doch mal im Gespräch das Urheberrecht dahingegen zu verändern, daß das Model automatisch Mit-Urheber ist???? Weiß jemand was daraus geworden ist?
#145Report
2 years ago
klaus_o
Ob du was nicht mitbekommen hast? Keine Ahnung! Ob du von mir eine Prämie bekommst? Nee!
Aber dein Sarkasmus wird dir sicher vergehen, wenn es Spitz auf Knopf kommt. Was du hier vorhast ist ein kostenloser Check deines Pay-Vertrages. Geh mal zu deinem Anwalt, der sich das ausgedacht hat!
#146Report
2 years ago
Marcus Sawyer
"Ob du was nicht mitbekommen hast? Keine Ahnung! Ob du von mir eine Prämie bekommst? Nee!
Aber dein Sarkasmus wird dir sicher vergehen, wenn es Spitz auf Knopf kommt. Was du hier vorhast ist ein kostenloser Check deines Pay-Vertrages. Geh mal zu [u]deinem[u] Anwalt, der sich das ausgedacht hat!"

Der Vertrag ist von keinem Anwalt. Ich bin Hobbyfotograf, der das selbst aus dem Internet zusammen gesucht hat!
Seitenweise sinnlose und OT-Diskussionen über TFP werden aber akzeptiert?

Na, dann macht einfach sinnlos weiter hier. Leiden wohl alle unter Sommerloch :D
#147Report
2 years ago
Marcus Sawyer
ich habe mir deine Seite erst nach meiner Antwort angeschaut. Muss dich jemand ernst nehmen? ;)
#148Report
2 years ago
seekworld
29.08.2022, 20:26
Werner_R
Selbst manche Anfänger hier haben einen Gewerbeschein und damit ist er bei jedem Shooting unternehmerisch tätig, egal ob jetzt Geld fließt. Bei FB fließt auch kein Geld und jedes Unternehmen kann etwas (zB Kostproben verschenken)


made my day :-))
#149Report
2 years ago
klaus_o
ich habe mir deine Seite erst nach meiner Antwort angeschaut. Muss dich jemand ernst nehmen? ;)

Aber klar doch! :) Nachdem ich deine hüstle, hüstle "Sedcard" gesehen und deine Texte gelesen habe, fühle ich mich zum ersten Mal klar überlegen! Nun bist Du der Chuck Norris unter den Schlusslichtern! ;-)
#150Report
2 years ago
Marcus Sawyer
Jetzt bin ich aber zutiefst betroffen :D . Ist halt blöd, wenn jemand mit deinem Namen alle meine Bilder vor 2 Tagen für großartig befunden hat. War wahrscheinlich Mitleid ;)
#151Report
2 years ago
*Mod Info*

Posting entsorgt
#152Report
2 years ago
*Mod Info*

klaus_o
Marcus Sawyer

Beruhigt euch bitte...
Nein. Es interessiert mich nicht wer das Geplänkel angefangen hat und wer beenden darf
Bisserl hin und her kann man mal laufenlassen aber irgendwann ist mal gut
Irgendwann ist jetzt
Danke
#153Report
2 years ago
BS
Ich hätte noch Einiges zu sagen. Aber alles okay!
Ich wollte mir eh die "neuen Bilder" anschauen.
#154Report
2 years ago
*Mod Info*

Posting entsorgt
#155Report
2 years ago
BS
Es kann gerne normal weiter gehen

Chris W. Braunschweiger
" Ich denke, damit hast du es dir zu leicht gemacht.
Wenn du die DSGVO im Vertrag anführst, hat das Model zunächst weitreichende Rechte, die weit über die Speicherung der Daten hinausgehen. Der Mustervertrag der Modelkartei hat deshalb ein Pay-Shooting als eine unbefristete Vertragsdurchführung nach Art. 6 Abs. 1 b DSGVO eingeordnet. Durch diesen "Kniff" entfällt Art. 6 Abs. 1 a, nämlich, dass die betroffene Person ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegeben hat. Mit dieser Einwilligung hätte die Person zum Beispiel die Möglichkeit des Widerrufs der Fotos gehabt. "

Ich habe jetzt einige Zeit hier nach dem Mustervertrag der MK gesucht. Kannst du mir bitte sagen, wie man ihn findet?
#156Report
2 years ago
Was sollte diese Zensur bei mir? Was soll der Mist???
#157Report
klaus_o
https://www.model-kartei.de/blog/68/dsgvo-konformer-pay-vertrag-version-10/
#158Report
2 years ago
@Marcus Sawyer:
Im Gegensatz dazu steht das Recht am eigenen Bild. Und dazu gehört auch und wenigstens das "eigene" Bild mal sehen zu dürfen.

Moralisch vielleicht, juristisch nicht.
Es gibt keinen Rechtsanspruch eines Models, die Bilder zu sehen, für die es gemodelt hat. Man kann das vertraglich vereinbaren, klar, aber irgendeinen rechtlichen Anspruch darauf gibt es nicht.

Logischerweise wird man dem Model die Bilder zeigen, wenn man vorher vereinbart hat, daß das Model die Bilder (einzeln oder gebündelt) "freigeben" muss, bevor sie der Urheber oder sonst jemand verbreiten oder öffentlich zur Schau stellen darf. Sonst funktioniert das ja so nicht.

Aber das muss niemand so vereinbaren. Weder bei TfP noch bei Pay. Es gibt außer der Form der Entlohnung des Models ohnehin keinen rechtlichen Unterschied zwischen TfP und Pay. Alles, was für Pay vereinbart werden kann, kann auch für TfP vereinbart werden, alles was für TfP vereinbart werden kann, kann auch für Pay vereinbart werden.

Okay - einen kleinen Unterschied gibt doch: wird ein Modelhonorar gezahlt, gilt das "im Zweifel" als Ersatz für ein Model-Release. Man kann sich dann im Prinzip den weiteren Papierkram sparen (Quittung über die Zahlung aufheben!), aber ein vernünftiges Model-Release ist besser, weil man darin den Umfang der Einwilligung in eine Veröffentlichung präziser festlegen und auch notfalls nachweisen kann.

((Und nur ganz am Rande: man sollte nicht von "Nutzungsrechten" sprechen, wenn damit die Einwilligung eines Models oder sonstigen Abgebildeten gemeint ist, daß Personenbildnisse desselben verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen.
Der Begriff "Nutzungsrechte" meint die Erlaubnis des Urhebers oder seines Rechtsnachfolgers (Erbe), das urheberrechtlich geschützte Werk in einer Weise zu nutzen, für die gemäß UrhG die Einwilligung des Urhebers erforderlich ist. "Nutzungsrechte" werden auch nicht "übertragen", sondern vom Urheber oder einem anderen Berechtigten einem Dritten eingeräumt.

Was ein Model (oder sonst jemand) in einem "Model-Release" macht ist keine Übertragung oder Einräumung von "Nutzungsrechten", sondern ein Verzicht auf das Recht am eigenen Bild. Üblicherweise für bestimmte Bilder, und üblicherweise meist nicht uneingeschränkt, sondern in einem bestimmten Umfang. Den man hoffentlich im "Model-Release" ausreichend sauber definiert hat...))
#159Report
2 years ago
Tom Rohwer
Moralisch vielleicht, juristisch nicht.
Es gibt keinen Rechtsanspruch eines Models, die Bilder zu sehen, für die es gemodelt hat. Man kann das vertraglich vereinbaren, klar, aber irgendeinen rechtlichen Anspruch darauf gibt es nicht.


Lieber Tom, bei allen Respekt. Du kannst selbstverständlich eine gegenteilige Meinung haben.

Du schreibst locker & flockig drauf los, doch du nennst keine möglichen Anspruchsgrundlagen, auch die Gründe weswegen nach deiner Meinung sie scheitern, nennst du nicht. Du sagst einfach, dass es keine gibt. Geehrter Tom, so geht kein Jura!
Du nimmst dir Gesetzestexte raus (oder hast du dir diese ausgedacht?) und schusterst dir was passendes zusammen. Du legst vertragliche Ansprüche, mit nicht vertraglichen zusammen und formst daraus einen komplett neuen Inhalt und schließt dann Schlussfolgerungen, die deinen Auffassungen entsprechen.
Eine Abwägung und Verhältnismäßigkeitsprüfung führst du auch nicht durch, ja du erwägst nicht mal eine offensichtliche Grundrechtsprüfung.
"Recht am eigenen Bild vs. Urheberrechte" (klickt es da nicht?). Stattdessen schweifst du wieder ab "ganz am Rande..." und widersprichst dir in Teilen, mit dem was du in anderen Threads geschrieben hast auch noch selbst.

Die Anwendung von Jura-Light in einem nicht jur. Forum ist absolut angemessen.
Finde ich absolut okay, aber Jura-Kauderwelsch mach' ich auch hier nicht (mehr) mit!
Ich werde da wirklich kirre im Kopf und werde auf deine Ausführungen jetzt auch nicht mehr näher drauf eingehen. Wenn ich DAS in einer Klausur lesen würde, würde ich ein knall rotes Fragezeichen breit über das Papier malen und dann in der Mensa einen schönen Kamille-Tee trinken.... zur Beruhigung! Sorry, ich bin da raus!

Mir ist schon bewusst, dass meine Meinung eine Mindermeinung ist. Aber eine klassische jur. Prüfung mit einer klaren(= Gesetze nennen!) & präzisen(Subsumtion!) Argumentation, um diese Ansicht zu widerlegen, bleibst du, geschätzter Tom, leider erneut schuldig.
#160Report

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