Payshooting - Model will ALLE Fotos sehen 219
2 years ago
Nope...
Wir haben am Ende beide 5....."Endprodukte"
Nope ... du hast die Nutzungsrechte an allen Raws, die bei dem Shooting gemacht wurden, kannst sie bearbeitet oder unbearbeitet jederzeit nutzen. Ob du das tust ist deine Sache, aber du hast das Recht dazu. Außer es ist in deinen Verträgen explizit so festgelegt, daß jedes Bild, das du nutzen möchtest auch dem Model übermittelt wird, was ich bezweifle. Das wäre aber eine faire Variante
Vielleicht krieg ich dich auf diese Weise:
An den Raws arbeiutet man gemeinsam, während du an den Endprodukten ohne Mitwirkung des Models arbeitest.
Wenn du ein echter Egoist wärst, würd ich die Bearbeitungen nicht rausrücken ;)
#122Report
2 years ago
Vielleicht mal das Thema schließen, denn es wird immer weiter von der Ursprungsfrage abgewichen!
Fakt war doch: Ein Model wurde für eine Leistung mit xxx Euros bezahlt.
Je nachdem was in dem zustande gekommenen Vertrag drin steht, hat das Model keinen Anspruch auf die Bilder!
Das kann nur der TO mitteilen, was im seinem Vertrag geregelt ist.
Wenn dieses Model nun Tage später die entstandenen Fotos per Kopie haben möchte lässt leider an der Professionalität / Seriosität zweifeln.
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Fakt war doch: Ein Model wurde für eine Leistung mit xxx Euros bezahlt.
Je nachdem was in dem zustande gekommenen Vertrag drin steht, hat das Model keinen Anspruch auf die Bilder!
Das kann nur der TO mitteilen, was im seinem Vertrag geregelt ist.
Wenn dieses Model nun Tage später die entstandenen Fotos per Kopie haben möchte lässt leider an der Professionalität / Seriosität zweifeln.
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#123Report
2 years ago
Marcus Sawyer
Es gilt das, was im Vertrag steht. Steht nicht drin, dass das Model Einsicht erhält, dann kann es auch keine Ansprüche gegen den Fotografen geltend machen.
Existiert gar kein Vertrag, so kann sich das Model auf die DSGVO berufen und die Löschung der Bilder fordern.
Es gilt das, was im Vertrag steht. Steht nicht drin, dass das Model Einsicht erhält, dann kann es auch keine Ansprüche gegen den Fotografen geltend machen.
Existiert gar kein Vertrag, so kann sich das Model auf die DSGVO berufen und die Löschung der Bilder fordern.
#124Report
2 years ago
artist de identité inconnue So wie der TO sich ausdrückt bin ich mir gar nicht sicher, ob das Shooting überhaupt stattfand. Die Frage vom Model kann ja genauso gut vor dem Shooting gekommen sein. Und erst schreibt er, dass sie die Bilder nur sehen möchte und dann heißt es auf einmal, dass sie die Bilder geschickt bekommen möchte. Und an der Diskussion beteiligt er sich auch nicht mehr. Im Prinzip ist die Beantwortung der Frage nur ein Stochern im Nebel.
#125Report
2 years ago
artist de identité inconnue
"Vielleicht mal das Thema schließen, denn es wird immer weiter von der Ursprungsfrage abgewichen!"
Dass von der Ursprungsfrage/vom Thema abgewichen wird, war noch nie Grund das Thema zu schließen.
"Je nachdem was in dem zustande gekommenen Vertrag drin steht, hat das Model keinen Anspruch auf die Bilder!"
Wie "je nachdem"? Und was soll da "drin stehen"? Du solltest dein "je nachdem" und was "drin steht" schon konkretisieren.
(Ich weiß das Thema TfP/Pay gefällt dir besser. :) Mir auch! :)
Castlewood Media
"Es gilt das, was im Vertrag steht." Pauschal d'accord. Aber, wenn nichts im Vertrag steht von Persönlichkeitsrechten, gelten die dann auch nicht mehr? Ich meine die gelten dann immer noch.
Wenn im Vertrag die Höhe des Honorars des Models fehlt, hat das Model dann Pech gehabt? Ja, oder?
"Es gilt das, was im Vertrag steht!" Stehst du dazu immer noch?
Wenn im Vertrags nichts steht, dann folgt eine Vertragsauslegung! Und wenn es keine vertraglichen Ansprüche gibt, hört man nicht auf zu prüfen, sondern schaut nach nicht vertraglichen Ansprüchen.
Was man jur. nicht machen kann, ist nur deswegen einen möglichen Anspruch scheitern zu lassen, wenn er vertraglich nicht geregelt ist.
Außerdem möchte das Model nicht die Löschung fordern, sondern es ging um die Frage, ob das Model einen Anspruch hat alle Bilder zu sehen. Wie kommst du auf Löschung?
AlexJ
"Im Prinzip ist die Beantwortung der Frage nur ein Stochern im Nebel."
Finde ich nicht, aber schau doch mal bei anderen Themen! Vielleicht ist da was Schönes für dich dabei!?
"Vielleicht mal das Thema schließen, denn es wird immer weiter von der Ursprungsfrage abgewichen!"
Dass von der Ursprungsfrage/vom Thema abgewichen wird, war noch nie Grund das Thema zu schließen.
"Je nachdem was in dem zustande gekommenen Vertrag drin steht, hat das Model keinen Anspruch auf die Bilder!"
Wie "je nachdem"? Und was soll da "drin stehen"? Du solltest dein "je nachdem" und was "drin steht" schon konkretisieren.
(Ich weiß das Thema TfP/Pay gefällt dir besser. :) Mir auch! :)
Castlewood Media
"Es gilt das, was im Vertrag steht." Pauschal d'accord. Aber, wenn nichts im Vertrag steht von Persönlichkeitsrechten, gelten die dann auch nicht mehr? Ich meine die gelten dann immer noch.
Wenn im Vertrag die Höhe des Honorars des Models fehlt, hat das Model dann Pech gehabt? Ja, oder?
"Es gilt das, was im Vertrag steht!" Stehst du dazu immer noch?
Wenn im Vertrags nichts steht, dann folgt eine Vertragsauslegung! Und wenn es keine vertraglichen Ansprüche gibt, hört man nicht auf zu prüfen, sondern schaut nach nicht vertraglichen Ansprüchen.
Was man jur. nicht machen kann, ist nur deswegen einen möglichen Anspruch scheitern zu lassen, wenn er vertraglich nicht geregelt ist.
Außerdem möchte das Model nicht die Löschung fordern, sondern es ging um die Frage, ob das Model einen Anspruch hat alle Bilder zu sehen. Wie kommst du auf Löschung?
AlexJ
"Im Prinzip ist die Beantwortung der Frage nur ein Stochern im Nebel."
Finde ich nicht, aber schau doch mal bei anderen Themen! Vielleicht ist da was Schönes für dich dabei!?
#126Report
2 years ago
Angenommen die DSGVO ist anwendbar, wie wär es mit Art.15 I DSGVO ?
Nur ein Vorschlag, da ich ihn selbst nicht durchgeprüft habe.
Nur ein Vorschlag, da ich ihn selbst nicht durchgeprüft habe.
#127Report
2 years ago
#127 komplett am Thema vorbei. Dieser Paragraph zielt auf etwas ganz anderes ab, nämlich die Auskunftspflicht darüber, ob Daten der betroffenen Personen zu bestimmten Zwecken gespeichert wurden...
#128Report
2 years ago
MAINpics
"Komplett am Thema" vorbei? Das Model verlangt doch Bilder zu sehen. Also wenn das kein Begehren auf eine Auskunftspflicht ist!! Du solltest den Art.15 DSGVO auch weiter lesen. Hier geht nicht nur um die Auskunftspflicht, ob gespeichert wurde oder nicht. Es geht um Einsicht und darüber sogar hinaus. Aber wenn du was anderes meinst, okay!
Ich gehe davon aus, dass du gründlich in der DSGVO gesucht hast und auch nichts einschlägiges gefunden hast.
"Komplett am Thema vorbei" heißt für mich nicht nur eine falsche Antwort (7 x 7 = 48), sondern ( 7 x 7 = muss noch duschen!) Okay! :))
Castlewood Media
Art.15 I DSGVO? Mainpics meint, eher nicht! :) Und auch sonst wird schwer was in der DSGVO zu finden!
"Komplett am Thema" vorbei? Das Model verlangt doch Bilder zu sehen. Also wenn das kein Begehren auf eine Auskunftspflicht ist!! Du solltest den Art.15 DSGVO auch weiter lesen. Hier geht nicht nur um die Auskunftspflicht, ob gespeichert wurde oder nicht. Es geht um Einsicht und darüber sogar hinaus. Aber wenn du was anderes meinst, okay!
Ich gehe davon aus, dass du gründlich in der DSGVO gesucht hast und auch nichts einschlägiges gefunden hast.
"Komplett am Thema vorbei" heißt für mich nicht nur eine falsche Antwort (7 x 7 = 48), sondern ( 7 x 7 = muss noch duschen!) Okay! :))
Castlewood Media
Ohne Vertrag ist es sonst über die DSGVO geklärt.
Art.15 I DSGVO? Mainpics meint, eher nicht! :) Und auch sonst wird schwer was in der DSGVO zu finden!
#129Report
2 years ago
Zwischenergebnis
Bisher: Es gilt nur das, was im Vertrag steht. Urheberrechte, Recht am eigenen Bild? Gibt's sowas überhaupt? Wenn(+), dann hier nicht anwendbar. Und die DSGVO, insb. Art.15 I, wird "uns" hier wohl auch nicht weiterhelfen...
Bisher: Es gilt nur das, was im Vertrag steht. Urheberrechte, Recht am eigenen Bild? Gibt's sowas überhaupt? Wenn(+), dann hier nicht anwendbar. Und die DSGVO, insb. Art.15 I, wird "uns" hier wohl auch nicht weiterhelfen...
#130Report
2 years ago
*Seufz*
In jedem Vertrag für ein Shooting, der nur halbwegs irgendwie Sinn macht steht sowas ähnliches wie...
-Model überträgt Rechte an den Knipssereien..
Sie schränkt also ihr Persönlichkeitsrecht mit ihren drei Kreuzen selber ein.
Wahlweise für ein paar bunte Bilder, Cash uff de Täsch oder ne Schachtel Pralinen
An einer Seite Rechte einfordern auf die man vorher verzichtet hat wäre ausgesprochen sinnfrei
Aber, wenn nichts im Vertrag steht von Persönlichkeitsrechten, gelten die dann auch nicht mehr?
In jedem Vertrag für ein Shooting, der nur halbwegs irgendwie Sinn macht steht sowas ähnliches wie...
-Model überträgt Rechte an den Knipssereien..
Sie schränkt also ihr Persönlichkeitsrecht mit ihren drei Kreuzen selber ein.
Wahlweise für ein paar bunte Bilder, Cash uff de Täsch oder ne Schachtel Pralinen
An einer Seite Rechte einfordern auf die man vorher verzichtet hat wäre ausgesprochen sinnfrei
#131Report
2 years ago
Marcus Sawyer
Genial :D Soweit ich weiß muss FB bei so einer Datenauskunft auch die Bilddateien liefern. Ob das in Originalgröße (nach dem automatischen verkleinern) passieren muß sollte man mal ausprobieren. Ich bin leider nicht bei FB, sonst würd ich das glatt ausprobieren ;)
Dennoch bin für ein Miteinander statt gegeneinander und shoote deshlab nur mit jenen, die ebenfalls ein miteinander bevorzugen und nicht gleich mit Gesetzen kommt.
Übrigens das ärgste, was ich mal an Vertrag vorgelegt bekommen habe waren vollumfängliche Speicher-, Weitergabe- und kommerzielle Nutzungsrechte für den Fotografen, das Model 5 digitale Bilder 10x15cm 72dpi für private Nutzung und veröffentlichung nur auf der Sedcard. Wer jetzt rechnen kann ...
"Komplett am Thema" vorbei? Das Model verlangt doch Bilder zu sehen. Also wenn das kein Begehren auf eine Auskunftspflicht ist!! Du solltest den Art.15 DSGVO auch weiter lesen. Hier geht nicht nur um die Auskunftspflicht, ob gespeichert wurde oder nicht.
Genial :D Soweit ich weiß muss FB bei so einer Datenauskunft auch die Bilddateien liefern. Ob das in Originalgröße (nach dem automatischen verkleinern) passieren muß sollte man mal ausprobieren. Ich bin leider nicht bei FB, sonst würd ich das glatt ausprobieren ;)
Dennoch bin für ein Miteinander statt gegeneinander und shoote deshlab nur mit jenen, die ebenfalls ein miteinander bevorzugen und nicht gleich mit Gesetzen kommt.
Übrigens das ärgste, was ich mal an Vertrag vorgelegt bekommen habe waren vollumfängliche Speicher-, Weitergabe- und kommerzielle Nutzungsrechte für den Fotografen, das Model 5 digitale Bilder 10x15cm 72dpi für private Nutzung und veröffentlichung nur auf der Sedcard. Wer jetzt rechnen kann ...
#132Report
2 years ago
PS: Eigentlich müssen sogar die RAWs geliefert werden, wenn man logisch denkt. In Raws ist auf jedenfall mehr Information gespeichert, als in einem (verkleinerten) jpg. Die Datenauskunft muß Vollumfänglich sein
.... ich lach mich tot! DANKE EU!!!!!!
.... ich lach mich tot! DANKE EU!!!!!!
#133Report
2 years ago
Die Datenschutzgrundverordnung der europäischen Union regelt, wie Unternehmen, Konzerne, Behörden, Praxen oder Vereine mit den personenbezogenen Daten ihrer Kunden und Mitarbeiter bzw. Mitglieder umgehen müssen. Die DSGVO gilt für alle EU-Mitgliedstaaten und vereinheitlicht dadurch den europäischen Datenschutz.
von hobbyknipser steht da nichts. und ein pay-model ist weder kunde, noch mitarbeiter noch mitglied. da könnte dann eher umgekehrt ein schuh draus werden.
#134Report
2 years ago
.... ich lach mich tot! DANKE EU!!!!!!
Es wäre hilfreich, sich ein paar Basics über Rechtsbereiche, Anspruchsgrundlagen und Prinzipien der Subsumtion anzueignen. Nur weil irgendwo etwas von Informationspflichten steht, muss dies noch lange nicht zur Anwendung kommen. Oder willst Du hier vielleicht auch die Arzthaftung noch anwenden ?
Zu Deinem möglichen Ableben bliebe von mir anzumerken, dass dann zur Folge etwas weniger Unsinn verbreitet würde...
Es wäre hilfreich, sich ein paar Basics über Rechtsbereiche, Anspruchsgrundlagen und Prinzipien der Subsumtion anzueignen. Nur weil irgendwo etwas von Informationspflichten steht, muss dies noch lange nicht zur Anwendung kommen. Oder willst Du hier vielleicht auch die Arzthaftung noch anwenden ?
Zu Deinem möglichen Ableben bliebe von mir anzumerken, dass dann zur Folge etwas weniger Unsinn verbreitet würde...
#135Report
#136Report
2 years ago
Castlewood Media
"Es gilt das, was im Vertrag steht. Steht nicht drin, dass das Model Einsicht erhält, dann kann es auch keine Ansprüche gegen den Fotografen geltend machen.
Existiert gar kein Vertrag, so kann sich das Model auf die DSGVO berufen und die Löschung der Bilder fordern."
Ich sehe es ganz genauso, nur meldet sich der TO überhaupt nicht mehr. Vielleicht nervt ihn auch einfach das ständige themenfremde TFP Gelabere ;)
Um mal was konkretes bei zu tragen und vielleicht mal wieder Antworten zum Thema zu bekommen ;)
Mein Payvetrag sieht so aus, wer wer ist wurde am Anfang geklärt ;)
"nachfolgend "Model" genannt
vereinbaren, dass, unwiderruflich und zeitlich unbefristet, sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an den, durch den Fotograf, von dem Model angefertigten Fotos am ____________ auf den Fotografen übertragen werden.
Inkludiert ist hier auch die Veräußerung der Bilder (kommerzielle Nutzung der Bildrechte), Übertragung der Bildrechte an Dritte, jedoch nicht die Veröffentlichung in pornographischen oder ähnlichen unseriösen Medien.
Bei Veröffentlichung der Bilder in sozialen Netzwerken wie z.B. Fotocommunity, Model-Kartei, Instagram und Facebook ist bei Namensnennung oder Markierung des Models die Zustimmung des Models einzuholen. Es werden Indoor und/oder Outdoor Portraitaufnahmen (Ganzkörper, Kniestück, Bruststück, Close-Up) / Dessousaufnahmen / verdeckte Aktaufnahmen / (Teil-)Aktaufnahmen gemacht (Unzutreffendes streichen).
Der Namensnennung wird durch das Model zugestimmt / nicht zugestimmt (Unzutreffendes streichen). Verwendet werden soll der oben genannte Name / Künstlername (Unzutreffendes streichen) des Models. Das Model ist berechtigt zum Shooting eine Person ihrer Wahl mitzubringen, die sich jedoch verpflichtet das Shooting nicht negativ zu beeinflussen und dem Fotografen oder dem Model beim Shooting zu helfen. Das Model bestätigt ebenfalls mit der Unterschrift, dass es mindestens 18 Jahre alt ist. Ist das Model noch nicht volljährig, so unterschreibt mindestens ein Erziehungsberechtigter den Vertrag mit und ist zwingend bei dem Shooting anwesend.
Durch die Bezahlung der Veranstaltungsgebühr von _______ EUR durch den Fotografen sind sämtliche Ansprüche des Models gegenüber dem Fotografen abgegolten. Fahrtkosten oder andere Kosten werden in Höhe von _______ EUR übernommen. Die Kosten sind durch den Fotografen vor Beginn des Shootings zu begleichen. Mit Unterschrift des vorliegenden Model-Vertrags quittiert das Model den Empfang der Zahlungen.
Erhält das Model, auf freiwilliger Basis durch den Fotografen, Fotos per WhatsApp, Signal oder E-Mail, so darf das Model diese für persönliche Zwecke und die Eigenwerbung wie z. B. Bewerbungen, Erstellen einer Model-Mappe, die eigene Homepage, Sedcards etc. (auch auf bzw. in Internet-Seiten, Datenbanken oder Katalogen von Model-Agenturen oder sonstigen Dritten) frei und kostenlos, jedoch ohne weitere Bearbeitung verwenden.
Durch den vorliegenden Model-Vertrag wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Die Verpflichtung zur Zahlung anfallender Steuern, Versicherungsbeiträgen und Sozialversicherungsabgaben, soweit diese anfallen, übernimmt das Modell.
Es sind keine mündlichen Nebenabsprachen getroffen worden, die nicht vertraglich dokumentiert worden sind. Jede Partei erhält eine Ausfertigung des Vertrags mit originaler Unterschrift.
Datenschutz Grundverordnung:
Ich (das Model) erkläre mich mit der Speicherung und Verwendung meiner persönlichen Daten in den entstandenen digitalen Bildern im oben genannten Umfang einverstanden.
Datum und Ort:
Unterschrift Fotograf:
Unterschrift Model:"
Ich würde jetzt gerne wissen, ob da für den Fotograf noch was schiefgehen kann?
geriso
Was ist denn nun bitte??? Gibt es einen Vertrag?
FÜR DIE MIT LESEPROBLEMEN! Es geht um einen Payvertrag :)
"Es gilt das, was im Vertrag steht. Steht nicht drin, dass das Model Einsicht erhält, dann kann es auch keine Ansprüche gegen den Fotografen geltend machen.
Existiert gar kein Vertrag, so kann sich das Model auf die DSGVO berufen und die Löschung der Bilder fordern."
Ich sehe es ganz genauso, nur meldet sich der TO überhaupt nicht mehr. Vielleicht nervt ihn auch einfach das ständige themenfremde TFP Gelabere ;)
Um mal was konkretes bei zu tragen und vielleicht mal wieder Antworten zum Thema zu bekommen ;)
Mein Payvetrag sieht so aus, wer wer ist wurde am Anfang geklärt ;)
"nachfolgend "Model" genannt
vereinbaren, dass, unwiderruflich und zeitlich unbefristet, sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an den, durch den Fotograf, von dem Model angefertigten Fotos am ____________ auf den Fotografen übertragen werden.
Inkludiert ist hier auch die Veräußerung der Bilder (kommerzielle Nutzung der Bildrechte), Übertragung der Bildrechte an Dritte, jedoch nicht die Veröffentlichung in pornographischen oder ähnlichen unseriösen Medien.
Bei Veröffentlichung der Bilder in sozialen Netzwerken wie z.B. Fotocommunity, Model-Kartei, Instagram und Facebook ist bei Namensnennung oder Markierung des Models die Zustimmung des Models einzuholen. Es werden Indoor und/oder Outdoor Portraitaufnahmen (Ganzkörper, Kniestück, Bruststück, Close-Up) / Dessousaufnahmen / verdeckte Aktaufnahmen / (Teil-)Aktaufnahmen gemacht (Unzutreffendes streichen).
Der Namensnennung wird durch das Model zugestimmt / nicht zugestimmt (Unzutreffendes streichen). Verwendet werden soll der oben genannte Name / Künstlername (Unzutreffendes streichen) des Models. Das Model ist berechtigt zum Shooting eine Person ihrer Wahl mitzubringen, die sich jedoch verpflichtet das Shooting nicht negativ zu beeinflussen und dem Fotografen oder dem Model beim Shooting zu helfen. Das Model bestätigt ebenfalls mit der Unterschrift, dass es mindestens 18 Jahre alt ist. Ist das Model noch nicht volljährig, so unterschreibt mindestens ein Erziehungsberechtigter den Vertrag mit und ist zwingend bei dem Shooting anwesend.
Durch die Bezahlung der Veranstaltungsgebühr von _______ EUR durch den Fotografen sind sämtliche Ansprüche des Models gegenüber dem Fotografen abgegolten. Fahrtkosten oder andere Kosten werden in Höhe von _______ EUR übernommen. Die Kosten sind durch den Fotografen vor Beginn des Shootings zu begleichen. Mit Unterschrift des vorliegenden Model-Vertrags quittiert das Model den Empfang der Zahlungen.
Erhält das Model, auf freiwilliger Basis durch den Fotografen, Fotos per WhatsApp, Signal oder E-Mail, so darf das Model diese für persönliche Zwecke und die Eigenwerbung wie z. B. Bewerbungen, Erstellen einer Model-Mappe, die eigene Homepage, Sedcards etc. (auch auf bzw. in Internet-Seiten, Datenbanken oder Katalogen von Model-Agenturen oder sonstigen Dritten) frei und kostenlos, jedoch ohne weitere Bearbeitung verwenden.
Durch den vorliegenden Model-Vertrag wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Die Verpflichtung zur Zahlung anfallender Steuern, Versicherungsbeiträgen und Sozialversicherungsabgaben, soweit diese anfallen, übernimmt das Modell.
Es sind keine mündlichen Nebenabsprachen getroffen worden, die nicht vertraglich dokumentiert worden sind. Jede Partei erhält eine Ausfertigung des Vertrags mit originaler Unterschrift.
Datenschutz Grundverordnung:
Ich (das Model) erkläre mich mit der Speicherung und Verwendung meiner persönlichen Daten in den entstandenen digitalen Bildern im oben genannten Umfang einverstanden.
Datum und Ort:
Unterschrift Fotograf:
Unterschrift Model:"
Ich würde jetzt gerne wissen, ob da für den Fotograf noch was schiefgehen kann?
geriso
Was ist denn nun bitte??? Gibt es einen Vertrag?
FÜR DIE MIT LESEPROBLEMEN! Es geht um einen Payvertrag :)
#137Report
2 years ago
BS
"Sie schränkt also ihr Persönlichkeitsrecht mit ihren drei Kreuzen selber ein."
Genauso ist es, aber "einschränken" heißt nicht die Persönlichkeitsrechte komplett aufgeben. Was wäre denn nach deiner Meinung nach geringer als Bilder wenigsten anschauen zu können? Irgendwas mit Telepathie?
"An einer Seite Rechte einfordern auf die man vorher verzichtet hat wäre ausgesprochen sinnfrei"
Genau, wenns sinnfrei ist, gibt es auch keinen Grund zu klagen! Und was sinnfrei ist, entscheidet immer noch der Urheber!
seekworld
Bei mir bekommt das Model alle Bilder in Top Game-Boy Color Auflösung! Und das vor dem Shooting!
Werner_R
Ja, dann steht das da halt! Aber dann ist das doch noch lange keine Grund, dieses Gesetz auszuschließen! :)) Siehe z.B. die Ausführungen anderer Top-Juristen in anderen Threads. Nee, die DSGVO ist auf jeden Fall anwendbar! Jawohl! Das hat auch Castlewood Media ja bereits zweimal geschrieben! Dann muss es ja richtig sein!
MAINpics
Bleib mal locker! Du hast bist jetzt keine Alternative vorgeschlagen. Bisher immer nur am meckern. Prüf' doch mal ein paar ANG, muss nicht ausführlich sein, grobe Subsumtion reicht! :)
"Sie schränkt also ihr Persönlichkeitsrecht mit ihren drei Kreuzen selber ein."
Genauso ist es, aber "einschränken" heißt nicht die Persönlichkeitsrechte komplett aufgeben. Was wäre denn nach deiner Meinung nach geringer als Bilder wenigsten anschauen zu können? Irgendwas mit Telepathie?
"An einer Seite Rechte einfordern auf die man vorher verzichtet hat wäre ausgesprochen sinnfrei"
Genau, wenns sinnfrei ist, gibt es auch keinen Grund zu klagen! Und was sinnfrei ist, entscheidet immer noch der Urheber!
seekworld
Bei mir bekommt das Model alle Bilder in Top Game-Boy Color Auflösung! Und das vor dem Shooting!
Werner_R
Ja, dann steht das da halt! Aber dann ist das doch noch lange keine Grund, dieses Gesetz auszuschließen! :)) Siehe z.B. die Ausführungen anderer Top-Juristen in anderen Threads. Nee, die DSGVO ist auf jeden Fall anwendbar! Jawohl! Das hat auch Castlewood Media ja bereits zweimal geschrieben! Dann muss es ja richtig sein!
MAINpics
Bleib mal locker! Du hast bist jetzt keine Alternative vorgeschlagen. Bisher immer nur am meckern. Prüf' doch mal ein paar ANG, muss nicht ausführlich sein, grobe Subsumtion reicht! :)
#138Report
2 years ago
Ich denke wir sind alle keine Juristen und selbst Anwälte können das unterschiedlich auslegen. Letzendlich entscheidet das ein Richter wie es tatsächlich ist.
z.B. hast du mit einem Model ein nicht(!) provokantes Aktshooting ausgemacht kann der Vertrag - so vermute ich - schnell nichtig werden, wenn ein grenzwertiges Foto entsteht. Ob ein Foto provokant ist oder nicht ist rein subjektiv ;)
Aber wie gesagt: Letztendlich entscheidet das das Gericht!
z.B. hast du mit einem Model ein nicht(!) provokantes Aktshooting ausgemacht kann der Vertrag - so vermute ich - schnell nichtig werden, wenn ein grenzwertiges Foto entsteht. Ob ein Foto provokant ist oder nicht ist rein subjektiv ;)
Aber wie gesagt: Letztendlich entscheidet das das Gericht!
#139Report
Topic has been closed
https://www.wbs-law.de/medienrecht/persoenlichkeitsrecht/recht-am-bild/