Was tun bei einer Hausdurchsuchung? Ruhe bewahren! 1

2 years ago
Der Fall:
Du bist gerade aufgestanden, auf einmal klingelt es an der Tür. Du wunderst dich kurz und fragt, ob das Amazon-Päckchen wirklich schon so früh kommt und macht ahnungslos die Tür auf. Vor Dir stehen mehrere Personen, die sich als Polizisten zu erkennen geben und dir ein Schriftstück aushändigen.

Ein Amtsgericht hat einen Durchsuchungsbeschluss erlassen, nachdem es den Behörden (der Polizei und Staatsanwaltschaft) erlaubt ist, Deine Wohnung zu durchsuchen. Wenn Du den Durchsuchungsbeschluss liest, ist Grund der Durchsuchung meistens, dass bei Dir der Verdacht besteht, Du

besitzt Kinderpornographie oder
Jugendpornographie oder
hast dich sonst einer Urheberrechtsverletzung strafbar gemacht oder es sollen
andere beweiswichtige Dokumente aufgefunden werden, oder Drogen, Waffen usw.

Gegenstand der Durchsuchung sind heutzutage vor allem Computer, Handys, USB-Sticks, Digitalkameras und Festplatten.

Was tun?
Zuerst liest du dir den Durchsuchungsbeschluss aufmerksam durch. Wenn er älter als ein halbes Jahr ist, lässt du dich mit dem Ermittlungsrichter verbinden, der den Beschluss aufheben muss – am Telefon! Denn ein so alter Beschluss ist unwirksam. In den meisten Fällen sind die Durchsuchungsbeschluss aber nur wenige Tage bis Wochen alt.

Sodann gilt nur noch eines: Ruhe bewahren und nichts tun. Setz' Dich in eine Ecke und warte schweigend ab. Die ermittelnden Polizisten haben mit dem Fall ansonsten nämlich nichts zu tun. Sie durchsuchen auf jeden Fall, vollkommen egal, ob Du versuchst, dich irgendwie aus der Sache heraus zu reden, ob wirklich nichts dran ist oder was Dir sonst einfällt. Es ist zwingend notwendig, dass du mit keinem der Beamten über den Fall sprichst. Auch wenn mal ein Staatsanwalt mitkommt: Schweigen! Alles was du sagst, so kann man es in amerikanischen Krimis hören, „kann und wird gegen dich verwendet werden“. Demgegenüber wird nicht negativ bewertet, wenn Du einfach schweigst.

Häufig versucht die Polizei, einen zum Reden zu bringen, indem sie sagt, sie werde dann ein gutes Wort bei der Staatsanwaltschaft für dich einlegen. Das ist eine nette, kleine Lüge, die Dich zum Plaudern bringen soll. Die Polizei hat nämlich insoweit gar nichts zusagen. Sie wird der Staatsanwaltschaft auch nicht sagen, was für ein netter Kerl Du bist.

Weiter ist wichtig:

Keine Passwörter herausgeben!
Keine „Verstecke“ zeigen!
Nichts unterschreiben! Du musst es nicht!
Nochmals: Keine Gespräche führen, auch nicht über das Wetter!
Nichts unterschreiben! Du musst es nicht!

Lass‘ die Hausdurchsuchung über Dich ergehen. Wenn Du bereits einen Verteidiger hast, rufe diesen an und bitte ihn, hinzu zu kommen. Wenn nicht, rufe mich während oder nach der Durchsuchung an. Ich vertrete und verteidige bundesweit.

Das weitere Vorgehen:
Ich (bzw. Dein Verteidiger) werde für Dich Akteneinsicht nehmen. Erst dann weiß man genau, was der Vorwurf ist und vor allem, was der Polizei bisher bekannt ist und was nicht. Erst zu diesem Zeitpunkt stellt sich die Frage, ob ein Passwort herausgegeben werden kann oder ob man mauert. Zu diesem Zeitpunkt wird geklärt, ob Gespräche mit der Staatsanwaltschaft geführt werden sollten oder ob man einfach abwartet. Das ist zwingend kein Alleingang, sondern mit mir bzw. Deinem Verteidiger zu klären. Keine falsche Scham! Als Verteidiger ist mir alles bekannt und jede persönliche Wertung fern.

Wegen der mit den oben genannten Delikten einhergehenden Stigmatisierung ist es erforderlich, dass Du den Kreis der Personen, die über die Hausdurchsuchung Bescheid wissen, klein hältst.

Fragen hier per PN oder direkt an koetz@koetzfusbahn.de

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