Einsteigerfragen zum pay-Vertrag Dt. + Engl. 7
4 years ago
Habe den von mk hier zum download angebotenen genommen:
https://www.model-kartei.de/blog/68/dsgvo-konformer-pay-vertrag-version-10/
und selbst auf englisch übersetzt.
Das ist insofern gefährlich, als es nicht trivial ist, juristische Formulierungen korrekt vom Deutschen ins Englische zu übersetzen.
Muss der Vertrag vorm shooting unterzeichnet werden
Nein.
wäre z.B. ein im Juli unterzeichneter Vertrag für ein Shooting das schon im Juni war genauso gültig?
Ja.
Reicht es, wenn das Model unterschreibt und den Vertrag scannt und per email schickt oder muss ich das unterzeichnete Original haben (hatte ihr in zweifacher Ausführung + Rückumschlag zugeschickt und jetzt fragt sie ob sie mir den scan schicken kann) ?
Im Streitfall ist ein Original beweiskräftiger als eine Kopie.
ich habe die englische Übersetzung zusammen mit dem deutschen Original zum Unterschreiben geschickt, falls die Übersetzung stellenweise nicht eindeutig ist. Ist das als Ergänzung sinnvoll/rechtlich zulässig, wenn das Model beide Versionen unterschreibt, obwohl sie nur die englische versteht ?
Im schlechtesten Fall hat man dann zwei unterschiedliche Verträge zu einer Abmachung, weil die Übersetzung "juristisch inhaltlich" vom Original abweicht.
Ich komme aus Münster - kann mir jemand einen guten Anwalt empfehlen der Verträge in beiden Sprachen erstellen kann ?
Warum willst Du einen Vertrag in zwei Sprachen? Eine reicht völlig. In dem Fall würde ich ja Englisch nehmen.
Mit der Suchabfrage "anwalt + urheberrecht + münster" findest Du auf Urheberrecht, Medienrecht, Leistungsschutzrecht usw. spezialsierte Anwälte in Münster. So ein Anwalt setzt Dir gegen Aufpreis auch einen Vertrag in englischer Sprache auf. (Wenn er's nicht selber kann, weiß er, wo er einen kompetenten Übersetzer findet.)
#2Report
4 years ago
Tom Rohwer
Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort !!
"Warum willst Du einen Vertrag in zwei Sprachen? Eine reicht völlig. In dem Fall würde ich ja Englisch nehmen."
Das war nicht auf diesen Vertrag bezogen - ich meinte für die Zukunft einen Anwalt der Verträge in zwei Sprachen aufsetzen kann, also je nachdem mit wem ich arbeite natürlich jeweils nur einen in deutsch und einen in englisch. Bei diesem Shooting werde ich es bei meiner Übersetzung belassen und hoffen, dass es passt :)
Nach einer Anwalts-Empfehlung hatte ich nur gefragt, weil bei einer Suchanfrage viele Ergebnisse rauskommen und man leider nicht weis, wer davon gut ist. Ich habe auf die Weise mal einen Marken- und Patentanwalt ausgesucht und der war in dem Thema dann doch nicht fit. Um das rauszufinden musste ich aber trotzdem die Beratungsgebühr fürs Erstgespräch bezahlen...
Also falls jemand in Münster oder auch im Umkreis (so bis Dortmund oder Osnabrück) einen guten Anwalt empfehlen kann würde ich mich freuen :)
Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort !!
"Warum willst Du einen Vertrag in zwei Sprachen? Eine reicht völlig. In dem Fall würde ich ja Englisch nehmen."
Das war nicht auf diesen Vertrag bezogen - ich meinte für die Zukunft einen Anwalt der Verträge in zwei Sprachen aufsetzen kann, also je nachdem mit wem ich arbeite natürlich jeweils nur einen in deutsch und einen in englisch. Bei diesem Shooting werde ich es bei meiner Übersetzung belassen und hoffen, dass es passt :)
Nach einer Anwalts-Empfehlung hatte ich nur gefragt, weil bei einer Suchanfrage viele Ergebnisse rauskommen und man leider nicht weis, wer davon gut ist. Ich habe auf die Weise mal einen Marken- und Patentanwalt ausgesucht und der war in dem Thema dann doch nicht fit. Um das rauszufinden musste ich aber trotzdem die Beratungsgebühr fürs Erstgespräch bezahlen...
Also falls jemand in Münster oder auch im Umkreis (so bis Dortmund oder Osnabrück) einen guten Anwalt empfehlen kann würde ich mich freuen :)
#3Report
4 years ago
Der MK-Vertrag wurde von Dr. Kötz erstellt: https://koetzfusbahn.de/ Er ist unter anderem auf dieses Thema spezialisiert.
#4Report
[gone] User_6449
4 years ago
Eine englische Version des "MK-Fotovertages" wäre natürlich wünschenswert,
weil die Modelle aus Osteuropa mittlerweile einen sehr großen Anteil hier in
der MK ausmachen und nicht deutsch sprechen.
Darüber könnte man mal nachdenken ...
weil die Modelle aus Osteuropa mittlerweile einen sehr großen Anteil hier in
der MK ausmachen und nicht deutsch sprechen.
Darüber könnte man mal nachdenken ...
#5Report
4 years ago
"Warum willst Du einen Vertrag in zwei Sprachen? Eine reicht völlig. In dem Fall würde ich ja Englisch nehmen."
Das war nicht auf diesen Vertrag bezogen - ich meinte für die Zukunft einen Anwalt der Verträge in zwei Sprachen aufsetzen kann, also je nachdem mit wem ich arbeite natürlich jeweils nur einen in deutsch und einen in englisch. Bei diesem Shooting werde ich es bei meiner Übersetzung belassen und hoffen, dass es passt :)
Ach so. Das ist sehr sinnvoll.
Ein Vertrag kann übrigens ohne weiteres nach deutschem Recht, aber in englischer Sprache abgefasst sein. Und da Paymodels nach deutschem Recht als Unternehmer gelten, können diese zumindest sich nicht darauf berufen "Ich habe den Vertrag ja gar nicht verstanden, den ich unterschrieben habe!"
Also falls jemand in Münster oder auch im Umkreis (so bis Dortmund oder Osnabrück) einen guten Anwalt empfehlen kann würde ich mich freuen :)
"Empfehlen" im Sinne von "der hat mich schon mal vertreten und ich glaube, der war gut" kann ich keinen Anwalt in Münster. Das macht aber eh wenig Sinn. Alle auf Medienrecht spezialisierte Rechtsanwälte sollten in der Lage sein, ein vernünftiges und hinreichend rechtssicheres Modelrelease zu formulieren. Und wer auf Medienrecht spezialisiert ist, schafft es auch, einen englischsprachigen Vertrag zu erstellen.
So viele auf das Gebiet spezialisierte Anwälte gibt's in Münster übrigens gar nicht:
HARNISCHMACHER LÖER WENSING und Dr. Wallscheid & Drouven
Mehr finde ich da erstmal nicht. Und die Frage ist auch, wieso der Anwalt dafür unbedingt in Münster sitzen muss. Sowas kann man auch telefonisch besprechen. In Hamburg z.B. ist Dr.Bahr (zusammen mit Kathrin Silge) auf Medienrecht spezialisiert.
#6Report
4 years ago
Tom Rohwer
Danke nochmal ! das war sehr hilfreich.
Danke nochmal ! das war sehr hilfreich.
#7Report
Topic has been closed
Vorab:
Ich nutze zum ersten mal einen pay-Vertrag.
Mein Model spricht nur englisch/russisch, kein deutsch.
Habe den von mk hier zum download angebotenen genommen:
https://www.model-kartei.de/blog/68/dsgvo-konformer-pay-vertrag-version-10/
und selbst auf englisch übersetzt.
Das Shooting war schon - recht spontan, hatte keine Zeit mich vorher mit dem Thema Vertrag zu beschäftigen, wir haben uns nur mündlich darauf verständigt einfach nachträglich den MK Standartvertrag zu nutzen.
Meine Fragen dazu:
-> Muss der Vertrag vorm shooting unterzeichnet werden oder ggf. entsprechend zurückdatiert sein, oder wäre z.B. ein im Juli unterzeichneter Vertrag für ein Shooting das schon im Juni war genauso gültig ?
-> Reicht es, wenn das Model unterschreibt und den Vertrag scannt und per email schickt oder muss ich das unterzeichnete Original haben (hatte ihr in zweifacher Ausführung + Rückumschlag zugeschickt und jetzt fragt sie ob sie mir den scan schicken kann) ?
-> ich habe die englische Übersetzung zusammen mit dem deutschen Original zum Unterschreiben geschickt, falls die Übersetzung stellenweise nicht eindeutig ist. Ist das als Ergänzung sinnvoll/rechtlich zulässig, wenn das Model beide Versionen unterschreibt, obwohl sie nur die englische versteht ?
Ich komme aus Münster - kann mir jemand einen guten Anwalt empfehlen der Verträge in beiden Sprachen erstellen kann ?
Für weitere Tips zum ersten pay-Vertrag, was man beachten muss, wäre ich auch dankbar :)
(Habe mir auch gerade das Buch von Profifoto zum Thema bestellt, das in einem anderen Thread empfohlen wurde.
Vielen Dank schonmal !