Honorar für ein Hardcore-Shooting 38
4 years ago
"Naja, es wäre ja auch nicht legal, wenn sagen wir mal ein Polizist in seiner Freizeit plötzlich Strafzettel verteilt."
Ein Polizeibeamter kann sich jederzeit selbst in Dienst versetzen, und dann auch Strafzettel verteilen...
Ein Polizeibeamter kann sich jederzeit selbst in Dienst versetzen, und dann auch Strafzettel verteilen...
#22Report
4 years ago
@Kyria73:
Natürlich wird auch HC auf TfP geshootet, will ich es als Pay-Shootingbereich anbieten brauch ich erst mal Referenzbilder und das geht nun mal über TfP-Shootings.
Ich bin immer wieder fasziniert und grinse dann innerlich, wenn ich in der MK Models finde, die auf ihrer SC "Akt: NEIN" stehen haben, und die auch aus S/M-Hardcore-Produktionen wiedererkenne...
Und zwar auch aus aktuellen.
Man möge mich nicht mißverstehen - das entscheidet jedes Model ganz allein für sich. Wenn jemand über die MK keine Akt-Shootings aquirieren will, aber gleichzeitig für härtesten HC-Porno modelt bzw. darstellt... ist zwar irgendwie ein bißchen komisch, aber wenn's so ist, dann ist es so.
Aber die MK ist definitiv nicht "Hardcore-frei", was die Models betrifft, oder auch die Fotografen.
Manchmal irritiert es einen nur ein bißchen. Da bookmarkte ich mir mal ein deutsches Akt-Model, das in der MK und bei ModelMayhem mit SCs vertreten sind, auf denen schöne, beeindruckende erotische Fotos zu sehen sind. Nicht "Hardcore", aber durchaus... kein Mainstream. Kreativ. Schräg. Richtig schräg. Und richtig gut.
Und dasselbe Model hatte einen Tumbl-Blog, auf dem es richtig erstklassige, teilweise sehr S/Mige Hardcore-"PornArt" zeigte (inzwischen geht sowas bei Tumblr ja nicht mehr...), aber teilweise auch so hart, daß mancher Porno-Produzent schlucken würde. War leicht zu finden. Die Trennung zwischen den beiden Welten funktionierte nicht wirklich, jeder halbwegs aufmerksame Betrachter konnte das sofort zusammenbringen.
Die Dame hat sich allerdings dann heftig erschreckt, als ich sie über die MK per Mail darauf ansprach (äußerst lobend, positiv übrigens, weil das alles durch die Bank weg klasse ist), und behauptet, damit hätte sie nichts zu tun...
Okay... die Fotos aus der MK und von MM waren zwar auch im Blog, aber wenn jemand da so verquast ist, und nicht mal "unter Klosterschwestern" dazu stehen mag... dann ahne ich die Probleme bei einer Zusammenarbeit. ;-)
#23Report
4 years ago
Ingo Müller - im-fotografie.de
Das ist wohl wahr.
Aber in diesem Fall bot das Model diese spezielle Art von Shooting auch gegen Bezahlung an. :-)
Das ist wohl wahr.
Aber in diesem Fall bot das Model diese spezielle Art von Shooting auch gegen Bezahlung an. :-)
#24Report
4 years ago
Chris W. Braunschweiger
Deinen Vergleich verstehe ich nicht.
Dass Polizisten jederzeit Strafzettel verteilen dürfen, wie Tom das bereits dargelegt hat, ist bereits das erste. Aber worauf willst Du überhaupt hinaus? Eine selbstständige Prostituierte kann sich ihre Arbeitszeit selbst aussuchen und auch viele Fotomodelle arbeiten am Sonntag.
Wenn ich mal ehrlich bin, dann würde ich mal annehmen, dass ein HC-Modell u.U. die gleiche harte Arbeit verrichtet, wie eine Prostitiuierte. Und ob keine Kamera dabei ist oder die Aufnahmen nicht im großen Kreis veröffentlich werden - das wird diese Arbeit kaum schwerer machen. Und ob vielleicht irgendeine Amtsperson in der Lage sein könnte, gekauften Sex von einer Pornoproduktion zu unterscheiden, das wage ich mal zu bezweifeln.
Das ist aber auch egal, weil keines von beiden illegal ist - außer natürlich, wenn es in Form von Schwarzarbeit oder unter Zwang geschieht. Dass trotzdem Diskutanten die Beschreibung "illegal" anwenden ist nur ein Beweis dafür, dass es rufschädigend für die MK ist - wenn auch völlig zu Unrecht.
Es ist eben nicht alles illegal, was nicht ins jeweils eigene Weltbild passt.
Deinen Vergleich verstehe ich nicht.
Dass Polizisten jederzeit Strafzettel verteilen dürfen, wie Tom das bereits dargelegt hat, ist bereits das erste. Aber worauf willst Du überhaupt hinaus? Eine selbstständige Prostituierte kann sich ihre Arbeitszeit selbst aussuchen und auch viele Fotomodelle arbeiten am Sonntag.
Wenn ich mal ehrlich bin, dann würde ich mal annehmen, dass ein HC-Modell u.U. die gleiche harte Arbeit verrichtet, wie eine Prostitiuierte. Und ob keine Kamera dabei ist oder die Aufnahmen nicht im großen Kreis veröffentlich werden - das wird diese Arbeit kaum schwerer machen. Und ob vielleicht irgendeine Amtsperson in der Lage sein könnte, gekauften Sex von einer Pornoproduktion zu unterscheiden, das wage ich mal zu bezweifeln.
Das ist aber auch egal, weil keines von beiden illegal ist - außer natürlich, wenn es in Form von Schwarzarbeit oder unter Zwang geschieht. Dass trotzdem Diskutanten die Beschreibung "illegal" anwenden ist nur ein Beweis dafür, dass es rufschädigend für die MK ist - wenn auch völlig zu Unrecht.
Es ist eben nicht alles illegal, was nicht ins jeweils eigene Weltbild passt.
#25Report
4 years ago
eckisfotos
Wenn sich ein Polizist "In-den-Dienst-versetzt“, dann muss er das deutlich zu erkennen geben und ist ab diesem Zeitpunkt halt wieder legal Polizist. Macht er das nicht ist er eine Privatperson wie du und ich.
Eine Prostituierte unterliegt dem Prostituiertenschutzgesetz.
Die Grauzone entsteht, wenn sie in "Filmproduktionen" sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung vollzieht. Ist sie dann Prostituierte oder Privatperson?
Darauf hat Kyria73 hingewiesen, indem sie schrieb "Wenn Du von jemandem dafür bezahlt wirst Sex mit ihm zu haben, egal ob vor der Kamera oder ohne, bist Du ganz schnell im Bereich der illegalen Prostitution und da wird es dann sehr schnell illegal, teuer, ja strafbar."
siehe auch:
https://www.dr-bahr.com/news/vg-aachen-kein-pornofilmdreh-sondern-gefilmte-prostitution-erlaubnis-nach-prostschg-notwendig.html
Wenn sich ein Polizist "In-den-Dienst-versetzt“, dann muss er das deutlich zu erkennen geben und ist ab diesem Zeitpunkt halt wieder legal Polizist. Macht er das nicht ist er eine Privatperson wie du und ich.
Eine Prostituierte unterliegt dem Prostituiertenschutzgesetz.
Die Grauzone entsteht, wenn sie in "Filmproduktionen" sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung vollzieht. Ist sie dann Prostituierte oder Privatperson?
Darauf hat Kyria73 hingewiesen, indem sie schrieb "Wenn Du von jemandem dafür bezahlt wirst Sex mit ihm zu haben, egal ob vor der Kamera oder ohne, bist Du ganz schnell im Bereich der illegalen Prostitution und da wird es dann sehr schnell illegal, teuer, ja strafbar."
siehe auch:
https://www.dr-bahr.com/news/vg-aachen-kein-pornofilmdreh-sondern-gefilmte-prostitution-erlaubnis-nach-prostschg-notwendig.html
#26Report
4 years ago
Wenn ich mal ehrlich bin, dann würde ich mal annehmen, dass ein HC-Modell u.U. die gleiche harte Arbeit verrichtet, wie eine Prostitiuierte.
Da sehe ich schon einige praktische Unterschiede. Bereits der Zweck der Tätigkeit ist ein völlig anderer - es geht nicht darum, einem Kunden gegen Bezahlung sexuelle oder andere Befriedigung zu verschaffen, sondern einen Film zu produzieren. Ein Schauspieler, der einen LKW-Fahrer spielt, macht ja auch nicht dasselbe wie ein LKW-Fahrer... Auch wenn es hinterher so aussieht. (Es soll ja so aussehen.)
#27Report
4 years ago
Wenn sich ein Polizist "In-den-Dienst-versetzt“, dann muss er das deutlich zu erkennen geben und ist ab diesem Zeitpunkt halt wieder legal Polizist. Macht er das nicht ist er eine Privatperson wie du und ich.
Beim "Strafzettel verteilen" muss ein Polizist sich nicht ausweisen, wenn es sich um einen Verstoß im ruhenden Verkehr handelt. Oder hat sich schon mal eine "Politesse" bei Dir ausgewiesen, bevor sie Dir ein Ticket hinter den Scheibenwischer steckte?
Auch bei anderen OWis muss ein Polizist das nur dann, wenn er auf jemanden einwirken will. Wenn er irgendwo illegal abgelegten Müll sieht und ein OWi-Verfahren einleitet, braucht er sich niemand gegenüber ausweisen. Wie denn auch? Wem gegenüber denn auch?
Auch wenn er eine Straftat sieht, muss er sich nicht ausweisen. Er kann auch so ein Ermittlungsverfahren einleiten.
Eine Prostituierte unterliegt dem Prostituiertenschutzgesetz.
Die Grauzone entsteht, wenn sie in "Filmproduktionen" sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung vollzieht. Ist sie dann Prostituierte oder Privatperson?
Da gibt es keine "Grauzone". Das Anbieten einer sexuellen Dienstleistung ist etwas völlig anderes als die Mitwirkung in einem Pornofilm. Der ist nämlich keine sexuelle Dienstleistung...
Deshalb sind die Darsteller auch nicht von den Regelungen des ProstSchG erfasst.
#28Report
4 years ago
Wenn der Schauspieler die "Todesroute" am Serpentinenhang mit Steinschlag und abgebrochenen Straßenhälften fahren soll, dann steht er mindestens genauso unter Stress ... denn auch wenn er statt 100 km nur 100 m weit fahren muß - es sind dann genau die dramatischsten und gefährlichsten 100 Meter.
Für die Darstellungskünstlerin ist es dasselbe ... sie muß oral, vaginal, vielleicht auch anal ... und dann soll sie die Ladung herausholen, auch wenn nur ein paar Tropfen kommen. Ob dann der Freier zufrieden ist oder der Kameramann, sie muß eine Leistung erbringen - und wenn sie das nicht mit ihrem eigenen Partner tun kann, dann wird das für sie die ausschlaggebende Überlegung sein, und eher nicht die Frage, ob da noch der Camcorder mitläuft oder nicht ...
Aber da hören wir besser darauf, was Kyria73 schreibt ...
Für die Darstellungskünstlerin ist es dasselbe ... sie muß oral, vaginal, vielleicht auch anal ... und dann soll sie die Ladung herausholen, auch wenn nur ein paar Tropfen kommen. Ob dann der Freier zufrieden ist oder der Kameramann, sie muß eine Leistung erbringen - und wenn sie das nicht mit ihrem eigenen Partner tun kann, dann wird das für sie die ausschlaggebende Überlegung sein, und eher nicht die Frage, ob da noch der Camcorder mitläuft oder nicht ...
Aber da hören wir besser darauf, was Kyria73 schreibt ...
#29Report
4 years ago
Und wie kommt eine HC-Darstellerin nun "ganz schnell" in den Bereich der illegalen Prostitution?
Anders gefragt: Was genau muss sie dabei falsch machen?
Wenn das so viele wissen, warum schreibt das dann niemand hin?
Anders gefragt: Was genau muss sie dabei falsch machen?
Wenn das so viele wissen, warum schreibt das dann niemand hin?
#30Report
4 years ago
legal, wenn angemeldet und versteuert und mit entsprechenden gesundheitstests
illegal? mhm
oder schiessegal
illegal? mhm
oder schiessegal
#31Report
4 years ago
Eine der Abwägungen wird wohl sein, wer von wem Geld bekommt. Auf Seiten der Frau(en) läßt sich das nicht differenzieren, denn ein Paymodel bekommt Geld und eine Prostituierte ebenso.
Maßgeblich wird wohl sein, ob männliche Akteure ebenfalls Geld bekommen, gratis teilnehmen oder aber dafür bezahlen müssen. Im letzteren Fall gelten männliche Darsteller als Freier, auch wenn sie den Film oder die Fotos als "geldwerten Vorteil" gratis dazu bekommen.
Das nächste ist dann die Frage, was szenisch dabei überhaupt geschieht : Bei einer "voyeuristischen" Veranstaltung, wo die Frauen Toyplay solo oder als G/G zeigen ... wären das sexuelle Handlungen vor, aber eben nicht mit den weiteren Anwesenden. Aber auch wenn das als Peepshow kombiniert mit Gloryhole inszeniert wäre, könnte es immer noch nur Filmdreh sein ..... dann käme es wohl wieder darauf an, in welche Richtungen die Geldströme fließen ....
@ eckisfotos : so wie ich das verstehe, wäre das die Frage "vor" und "mit" ... als "POV-Shooting" könnte es ein "mit" sein, wenn die Szene entsprechend aussieht. Die am Slip ziehende Hand reicht dazu gewiß nicht.
Ob Gerichte im Zweifelsfalle dann den Preisaufschlag in der Gage entsprechend werten würden, wäre zu vermuten ...
Maßgeblich wird wohl sein, ob männliche Akteure ebenfalls Geld bekommen, gratis teilnehmen oder aber dafür bezahlen müssen. Im letzteren Fall gelten männliche Darsteller als Freier, auch wenn sie den Film oder die Fotos als "geldwerten Vorteil" gratis dazu bekommen.
Das nächste ist dann die Frage, was szenisch dabei überhaupt geschieht : Bei einer "voyeuristischen" Veranstaltung, wo die Frauen Toyplay solo oder als G/G zeigen ... wären das sexuelle Handlungen vor, aber eben nicht mit den weiteren Anwesenden. Aber auch wenn das als Peepshow kombiniert mit Gloryhole inszeniert wäre, könnte es immer noch nur Filmdreh sein ..... dann käme es wohl wieder darauf an, in welche Richtungen die Geldströme fließen ....
@ eckisfotos : so wie ich das verstehe, wäre das die Frage "vor" und "mit" ... als "POV-Shooting" könnte es ein "mit" sein, wenn die Szene entsprechend aussieht. Die am Slip ziehende Hand reicht dazu gewiß nicht.
Ob Gerichte im Zweifelsfalle dann den Preisaufschlag in der Gage entsprechend werten würden, wäre zu vermuten ...
#32Report
4 years ago
jackinthegreen (Kommentar:gern!)
Sowohl ein Fotomodell als auch eine Prostituierte sind "illegal", wenn sie keine Steuern zahlen - das kann es nicht sein.
SEE - Toxic Boomer
Nichts als vage Vermutungen, oder?
Soll die Darstellerin kontrollieren, ob der/die männliche Darsteller Geld bekommen oder Geld bezahlen??
Seid ehrlich: Ihr wisst es auch nicht!
Sowohl ein Fotomodell als auch eine Prostituierte sind "illegal", wenn sie keine Steuern zahlen - das kann es nicht sein.
SEE - Toxic Boomer
Nichts als vage Vermutungen, oder?
Soll die Darstellerin kontrollieren, ob der/die männliche Darsteller Geld bekommen oder Geld bezahlen??
Seid ehrlich: Ihr wisst es auch nicht!
#33Report
[gone] User_602687
4 years ago
Werden jetzt in der MK auch noch Sexualpraktiken beschrieben? Gibt es keine anderen Themen, sowohl fotografisch als auch textuell ausser Vaginas in gross? Manchmal entsteht echt ein sehr zweifelhafter Eindruck bei ganz vielen Postings und Aufnahmen, überlegt ihr garnicht die Aussenwirkung die das ganze hat?
Dann aber sagen, die professionelle Fotografie sei tot.. haha
Lg
Harald
Dann aber sagen, die professionelle Fotografie sei tot.. haha
Lg
Harald
#34Report
4 years ago
Tom Rohwer
Die "Grauzone" entsteht, wenn unter dem "Deckmantel" einer Filmproduktion sexuelle Dienstleistungen angeboten werden.
Genau um diesen Fall ging es im Urteil VG Aachen vom 21.01.2020, Az.: 3 K 1782/18 welches ich oben verlinkt hatte.
Das VG kam zu der Entscheidung, dass es sich in diesem Fall nicht um eine Filmproduktion, sondern um gefilmte Prostitution handelte.
Eine Analogie auf die von Kyria erwähnten "leider gerade ach so beliebten "POV"-Anfragen" sehe ich da durchaus.
Da gibt es keine "Grauzone". Das Anbieten einer sexuellen Dienstleistung ist etwas völlig anderes als die Mitwirkung in einem Pornofilm. Der ist nämlich keine sexuelle Dienstleistung...
Die "Grauzone" entsteht, wenn unter dem "Deckmantel" einer Filmproduktion sexuelle Dienstleistungen angeboten werden.
Genau um diesen Fall ging es im Urteil VG Aachen vom 21.01.2020, Az.: 3 K 1782/18 welches ich oben verlinkt hatte.
Das VG kam zu der Entscheidung, dass es sich in diesem Fall nicht um eine Filmproduktion, sondern um gefilmte Prostitution handelte.
Eine Analogie auf die von Kyria erwähnten "leider gerade ach so beliebten "POV"-Anfragen" sehe ich da durchaus.
#35Report
4 years ago
Ich zitiere mal aus dem erwähnten Urteil http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_aachen/j2020/3_K_1782_18_Urteil_20200121.html
"Zur Begründung führte sie aus: Bei der geplanten Veranstaltung handele es sich um eine anzeige- bzw. erlaubnispflichtige Prostitutionsveranstaltung im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes. Der Kläger besitze weder die erforderliche Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes noch habe er die Anzeige zur Durchführung der Veranstaltung ordnungsgemäß erstattet. Der Aufforderung, die notwendigen Angaben zu machen und entsprechende Nachweise vorzulegen, sei er nicht nachgekommen. Damit seien aber die Voraussetzungen zur Untersagung der Veranstaltung nach § 20 Abs. 5 des Prostituiertenschutzgesetzes gegeben. Das ihr nach der Ermächtigungsgrundlage zustehende Ermessen übe sie dahin aus, die Durchführung der Veranstaltung zu untersagen. Die Untersagung sei ein geeignetes Mittel, den mit dem Prostitutionsschutzgesetz verfolgten Zweck, nämlich den Schutz von in der Prostitution tätigen Personen zu fördern. Mildere Mittel, die den Erfolg mit gleicher Sicherheit erzielten, seien nicht ersichtlich. Die Untersagung sei auch angemessen. Ziel des Prostituiertenschutzgesetzes sei es, Prostituierte in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu stärken, ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern und ausbeuterische Formen der Prostitution zurückzudrängen."
- Zitat Ende -
Wer halbwegs lesen und verstehen kann, der wird erkennen, dass es hier nicht gegen ein Modell ging, sondern um den Veranstalter, der seine "Veranstaltung" falsch angemeldet hat. Damit ist das für potentielle HC-Modelle nicht relevant.
Abgesehen davon freue ich mich, dass auch "Mister Maus" meine These stützt, dass solche Diskussion den Ruf der MK nicht verbessern. Vielleicht wäre passend zum MK18 Bereich für VIP-Mitglieder auch ein dazu passendes Forum für eben diesen exklusiven Personenkreis anzubieten, wo dann über HC-Honorare diskutiert werden kann.
"Zur Begründung führte sie aus: Bei der geplanten Veranstaltung handele es sich um eine anzeige- bzw. erlaubnispflichtige Prostitutionsveranstaltung im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes. Der Kläger besitze weder die erforderliche Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes noch habe er die Anzeige zur Durchführung der Veranstaltung ordnungsgemäß erstattet. Der Aufforderung, die notwendigen Angaben zu machen und entsprechende Nachweise vorzulegen, sei er nicht nachgekommen. Damit seien aber die Voraussetzungen zur Untersagung der Veranstaltung nach § 20 Abs. 5 des Prostituiertenschutzgesetzes gegeben. Das ihr nach der Ermächtigungsgrundlage zustehende Ermessen übe sie dahin aus, die Durchführung der Veranstaltung zu untersagen. Die Untersagung sei ein geeignetes Mittel, den mit dem Prostitutionsschutzgesetz verfolgten Zweck, nämlich den Schutz von in der Prostitution tätigen Personen zu fördern. Mildere Mittel, die den Erfolg mit gleicher Sicherheit erzielten, seien nicht ersichtlich. Die Untersagung sei auch angemessen. Ziel des Prostituiertenschutzgesetzes sei es, Prostituierte in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu stärken, ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern und ausbeuterische Formen der Prostitution zurückzudrängen."
- Zitat Ende -
Wer halbwegs lesen und verstehen kann, der wird erkennen, dass es hier nicht gegen ein Modell ging, sondern um den Veranstalter, der seine "Veranstaltung" falsch angemeldet hat. Damit ist das für potentielle HC-Modelle nicht relevant.
Abgesehen davon freue ich mich, dass auch "Mister Maus" meine These stützt, dass solche Diskussion den Ruf der MK nicht verbessern. Vielleicht wäre passend zum MK18 Bereich für VIP-Mitglieder auch ein dazu passendes Forum für eben diesen exklusiven Personenkreis anzubieten, wo dann über HC-Honorare diskutiert werden kann.
#36Report
4 years ago
@ eckisfotos
Danke für Deinen Link zum Urteil des VG Aachen. Darin ist auch genau das ausgeführt, was ich mir zur juristischen Fallanalyse schon dachte :
In 2. sowie 2.1. und 2.2. wird ausgeführt, wie sich eine sexuelle Handlung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 ProstSchG definiert, nämlich "an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person" und „gegen Entgelt". Das "an" hatte ich mit "mit" umschrieben ... (das Bukkake wäre wohl nur bei "an" auch enthalten, bei "mit" eher nicht, weil "mit" ein beiderseits aktives Handeln meinen würde)
Und auch was die Geldzahlungen betrifft, ist die "Produktionsbeihilfe" von 60 € eben das, was die teilnehmenden Männer als "Freier" zu bezahlen haben. Wenn die Frauen jeweils min. 1000 € verdienen, blieben ihnen immer noch Gagen von über 900 € , und in einem Flatratebordell wäre von den Freiern eine ähnliche Pauschale zu bezahlen, sodaß die Bezahlung nicht direkt an die Hure selbst erfolgt.
Noch entscheidender ist aber, was zum "darstellerischen Charakter" ausgeführt wurde :
Gemessen daran erfüllt die untersagte Veranstaltung – anders als der Kläger meint – erkennbar nicht die gesetzlich vorausgesetzten Merkmale einer Vorführung mit ausschließlich darstellerischem Charakter. Dazu genügt der Hinweis, dass der Zweck der untersagten Veranstaltung gerade darauf gerichtet war, dass sich alle Teilnehmer an den beworbenen (Gruppen-) Sexpraktiken beteiligen. Abgesehen davon lassen sich die vom Kläger umworbenen männlichen Teilnehmer auch nicht als „Darsteller“ oder „Schauspieler“ qualifizieren mit der Folge, dass der Schwerpunkt der untersagten Veranstaltung nicht auf der Vorführung oder der Darstellung lag. Insbesondere ist es für eine Filmproduktion charakteristisch, dass sie mit einem vorab definierten und nicht – wie bei der untersagten Veranstaltung – mit einem vorher unbekannten Personenkreis stattfindet.
Ein Hardcore-Shooting mit POV (point of view) wäre schon mal ein Einbeziehen des Fotografen in den darstellerischen Ablauf, weil er selbst dann auch Bestandteil der Szene und im Bild sichtbar würde.
Die Frage, inwiefern das nun mit Prostitution zu tun habe, ist berechtigt ... denn wie unterscheidet sich "Terrystyle" von Schnappschüssen mit dem Smartphone, die ein Freier "simultan" anfertigt - sofern die Hure damit einverstanden ist ?
Ein POV-HC unter 4 Augen ist zwar keine Veranstaltung , die schon vorab das kommunale Ordnungsamt auf den Plan ruft, aber ob künstlerische Absicht und darstellerischer Charakter sich ggfs. hinreichend belegen lassen ...? Eine MK-Jobausschreibung würde wohl niemanden "auf den Plan" rufen, oder aber ein voll ausgeleuchtetes Bildresultat ? Vielleicht ist das genau die Situation, in der das künstlerische Schaffen mittels stimmiger Lichtführung und gestalterisch perfekter Bildwirkung so umgesetzt ist, daß der künstlerisch-darstellerische Charakter als primäres Ziel unzweifelhaft ersichtlich ist (z.B. ein "Blowjobportrait" als POV, in s/w und mit passendem Lichtformer, offenblendig auf die Lippen fokussiert ...)
Das wäre dann mal eine Situation, in der eine künstlerische Gestaltung nicht nur Geschmackssache wäre, sondern auch rechtlich relevant sein könnte.
Die POV-Perspektive kann aber auch durch einen nicht "involvierten" Fotografen und mit einem B/G-Paar so gestaltet sein, daß das entstandene Bild nur den Eindruck hinterläßt, ein POV zu sein.
Oder aber - weil in Anbetracht der Coronasituation eh über Remote-Shootings diskutiert wird - könnte die Kamera auch ohne POV-Perspektive auf einem Stativ montiert und der Fotograf gleichzeitig Darsteller sein ... wenn man dann das Bild sieht, weiß man nicht, ob da auch noch jemand hinter der Kamera stand oder nicht.
Danke für Deinen Link zum Urteil des VG Aachen. Darin ist auch genau das ausgeführt, was ich mir zur juristischen Fallanalyse schon dachte :
In 2. sowie 2.1. und 2.2. wird ausgeführt, wie sich eine sexuelle Handlung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 ProstSchG definiert, nämlich "an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person" und „gegen Entgelt". Das "an" hatte ich mit "mit" umschrieben ... (das Bukkake wäre wohl nur bei "an" auch enthalten, bei "mit" eher nicht, weil "mit" ein beiderseits aktives Handeln meinen würde)
Und auch was die Geldzahlungen betrifft, ist die "Produktionsbeihilfe" von 60 € eben das, was die teilnehmenden Männer als "Freier" zu bezahlen haben. Wenn die Frauen jeweils min. 1000 € verdienen, blieben ihnen immer noch Gagen von über 900 € , und in einem Flatratebordell wäre von den Freiern eine ähnliche Pauschale zu bezahlen, sodaß die Bezahlung nicht direkt an die Hure selbst erfolgt.
Noch entscheidender ist aber, was zum "darstellerischen Charakter" ausgeführt wurde :
Gemessen daran erfüllt die untersagte Veranstaltung – anders als der Kläger meint – erkennbar nicht die gesetzlich vorausgesetzten Merkmale einer Vorführung mit ausschließlich darstellerischem Charakter. Dazu genügt der Hinweis, dass der Zweck der untersagten Veranstaltung gerade darauf gerichtet war, dass sich alle Teilnehmer an den beworbenen (Gruppen-) Sexpraktiken beteiligen. Abgesehen davon lassen sich die vom Kläger umworbenen männlichen Teilnehmer auch nicht als „Darsteller“ oder „Schauspieler“ qualifizieren mit der Folge, dass der Schwerpunkt der untersagten Veranstaltung nicht auf der Vorführung oder der Darstellung lag. Insbesondere ist es für eine Filmproduktion charakteristisch, dass sie mit einem vorab definierten und nicht – wie bei der untersagten Veranstaltung – mit einem vorher unbekannten Personenkreis stattfindet.
Ein Hardcore-Shooting mit POV (point of view) wäre schon mal ein Einbeziehen des Fotografen in den darstellerischen Ablauf, weil er selbst dann auch Bestandteil der Szene und im Bild sichtbar würde.
Die Frage, inwiefern das nun mit Prostitution zu tun habe, ist berechtigt ... denn wie unterscheidet sich "Terrystyle" von Schnappschüssen mit dem Smartphone, die ein Freier "simultan" anfertigt - sofern die Hure damit einverstanden ist ?
Ein POV-HC unter 4 Augen ist zwar keine Veranstaltung , die schon vorab das kommunale Ordnungsamt auf den Plan ruft, aber ob künstlerische Absicht und darstellerischer Charakter sich ggfs. hinreichend belegen lassen ...? Eine MK-Jobausschreibung würde wohl niemanden "auf den Plan" rufen, oder aber ein voll ausgeleuchtetes Bildresultat ? Vielleicht ist das genau die Situation, in der das künstlerische Schaffen mittels stimmiger Lichtführung und gestalterisch perfekter Bildwirkung so umgesetzt ist, daß der künstlerisch-darstellerische Charakter als primäres Ziel unzweifelhaft ersichtlich ist (z.B. ein "Blowjobportrait" als POV, in s/w und mit passendem Lichtformer, offenblendig auf die Lippen fokussiert ...)
Das wäre dann mal eine Situation, in der eine künstlerische Gestaltung nicht nur Geschmackssache wäre, sondern auch rechtlich relevant sein könnte.
Die POV-Perspektive kann aber auch durch einen nicht "involvierten" Fotografen und mit einem B/G-Paar so gestaltet sein, daß das entstandene Bild nur den Eindruck hinterläßt, ein POV zu sein.
Oder aber - weil in Anbetracht der Coronasituation eh über Remote-Shootings diskutiert wird - könnte die Kamera auch ohne POV-Perspektive auf einem Stativ montiert und der Fotograf gleichzeitig Darsteller sein ... wenn man dann das Bild sieht, weiß man nicht, ob da auch noch jemand hinter der Kamera stand oder nicht.
#37Report
4 years ago
Die Eingansfrage wurde bereits im drtitten Beitrag kurz, knapp und richtig beantwortet.
Auch wenn es zugegeben für manche ein überaus spannendes Thema zu sein scheint
Man muss ja nicht wirlich alles bis in die kleinste Erbse zerlegen.
Ich mach dann mal zu
Danke für das Interesse
*closed*
Auch wenn es zugegeben für manche ein überaus spannendes Thema zu sein scheint
Man muss ja nicht wirlich alles bis in die kleinste Erbse zerlegen.
Ich mach dann mal zu
Danke für das Interesse
*closed*
#38Report
Topic has been closed
Naja, es wäre ja auch nicht legal, wenn sagen wir mal ein Polizist in seiner Freizeit plötzlich Strafzettel verteilt.