freiberuflich sein und Modell 75
4 years ago
Deine freiberufliche Tätigkeit als Musikerin gilt aber nicht mehr, wenn du damit Geld verdienst. Da du angibst Musik gewinnbringend vermarkten zu wollen, ist das auch keine freiberufliche Tätigkeit mehr.
Fragewort mit zwei Buchstaben: hä? ;-)
Bedeutet, dass du von der Umsatzsteuer befreit bist.
Finde diesen Begriff "Umsatzsteuerbefreiung" irgendwie immer irreführend.
Klingt, als wäre es pauschal was Positives...
#22Report
[gone] User_603549
4 years ago
Moments & Emotions
Du laberst ziemlich viel dummes Zeugs hier und dein Beitrag hilft weder der TE noch ist er zielführend.
Du laberst ziemlich viel dummes Zeugs hier und dein Beitrag hilft weder der TE noch ist er zielführend.
#23Report
4 years ago
Du laberst ziemlich viel dummes Zeugs hier und dein Beitrag hilft weder der TE noch ist er zielführend.
Uiii... welch liebenswürdige Art. :-D
Aber gut: Freiberufler dürfen alle keine Gewinne erwirtschaften und die fehlende Möglichkeit zum Vorsteuerabzug ist super!!! ;-)
#24Report
4 years ago
Oh wow, vielen Dank an euch alle für die interessanten Gedanken zu dem Thema! Sehr spannend ich lese mit! :)
#25Report
4 years ago
[@603549] Danke auch für deine Denkansätze, natürlich ist das alles sehr individuell zu klären, ich denke, das würde hier dann aber auch zu weit führen. :)
#26Report
[gone] User_603549
4 years ago
colours in the rain
Dino Danke auch für deine Denkansätze, natürlich ist das alles sehr individuell zu klären, ich denke, das würde hier dann aber auch zu weit führen. :)
Ich bitte dich. Nur keine falsche Bescheidenheit. Das MK Forum ist dafür bekannt jeden Thread bis in kleinste Detailkörnchen in diesem Universum auszudiskutieren. Ob die Beiträge/Antworten nun richtig oder falsch sind, in der Grauzone liegen oder mit Halbwissen malträtiert werden, spielt eine untergeordnete Rolle. In der Regel entfernt man sich immer mehr von der Ausgangsfrage, außer du diskutierst aktiv mit.
Also nur her mit deinen Fragen.
The Show must go on...!
Dino Danke auch für deine Denkansätze, natürlich ist das alles sehr individuell zu klären, ich denke, das würde hier dann aber auch zu weit führen. :)
Ich bitte dich. Nur keine falsche Bescheidenheit. Das MK Forum ist dafür bekannt jeden Thread bis in kleinste Detailkörnchen in diesem Universum auszudiskutieren. Ob die Beiträge/Antworten nun richtig oder falsch sind, in der Grauzone liegen oder mit Halbwissen malträtiert werden, spielt eine untergeordnete Rolle. In der Regel entfernt man sich immer mehr von der Ausgangsfrage, außer du diskutierst aktiv mit.
Also nur her mit deinen Fragen.
The Show must go on...!
#27Report
4 years ago
colours in the rain
Evtl. auch interessant: mal an einem Existenzgründerseminar teilnehmen.
Zwar wird sich wahrscheinlich keines finden lassen, welches ganz speziell auf dein Metier zugeschnitten ist, aber für einen Überblick über die relevanten Themen kann es trotzdem ganz hilfreich sein. Dort bekommst du v.a. in der Regel auch weitergehende Kontakte für Beratungen, Anträge, etc.
Evtl. auch interessant: mal an einem Existenzgründerseminar teilnehmen.
Zwar wird sich wahrscheinlich keines finden lassen, welches ganz speziell auf dein Metier zugeschnitten ist, aber für einen Überblick über die relevanten Themen kann es trotzdem ganz hilfreich sein. Dort bekommst du v.a. in der Regel auch weitergehende Kontakte für Beratungen, Anträge, etc.
#28Report
4 years ago
Kleine Info am Rande:
Wenn es keine passenden Existenzgründerseminare geben sollte, kann man z.B. die örtlichen Krankenkassen durchaus mal darauf ansprechen, ob sie nicht Lust darauf hätten, ein solches Seminar vorzubereiten und abzuhalten. Die sind erfahrungsgemäß für solche Dinge eigentlich immer zu haben. Vorzugsweise sollte man dabei die größeren Krankenkassen (AOK, BEK, TK etc.) auswählen, da die kleineren Krankenkassen meistens nicht die Kapazitäten oder die passenden Budgets haben.
Hilfreich wäre es dabei dann natürlich, wenn man direkt mit einer gewissen Menge an Teilnehmern dort aufschlagen würde.
Wenn es keine passenden Existenzgründerseminare geben sollte, kann man z.B. die örtlichen Krankenkassen durchaus mal darauf ansprechen, ob sie nicht Lust darauf hätten, ein solches Seminar vorzubereiten und abzuhalten. Die sind erfahrungsgemäß für solche Dinge eigentlich immer zu haben. Vorzugsweise sollte man dabei die größeren Krankenkassen (AOK, BEK, TK etc.) auswählen, da die kleineren Krankenkassen meistens nicht die Kapazitäten oder die passenden Budgets haben.
Hilfreich wäre es dabei dann natürlich, wenn man direkt mit einer gewissen Menge an Teilnehmern dort aufschlagen würde.
#29Report
4 years ago
@ Moments & Emotions
Zum TÜV alle 2 Jahre, zum Zahnarzt alle 3 Jahre, zum Hausarzt alle 5 Jahre, sofern nicht was Besonderes anliegt ... aber Steuerberater min. 1x jährlich, oder vielleicht jedes Quartal, oder gar monatlich .... sorry, bringt dem eigentlichen Hauptthema nichts, aber ... verdammt, wo sind wir ??
Aber sowas diskutiert man mit seinem Steuerberater... den man sich vernünftigerweise ohnehin sucht ...
Zum TÜV alle 2 Jahre, zum Zahnarzt alle 3 Jahre, zum Hausarzt alle 5 Jahre, sofern nicht was Besonderes anliegt ... aber Steuerberater min. 1x jährlich, oder vielleicht jedes Quartal, oder gar monatlich .... sorry, bringt dem eigentlichen Hauptthema nichts, aber ... verdammt, wo sind wir ??
#30Report
4 years ago
SEE - Toxic Boomer
Sehe da ehrlich gesagt das Problem nicht. Als Einzelkämpfer ist das wertvollste die eigene Zeit. Natürlich kann ich mich in meiner Arbeitszeit stundenlang in Detailfragen zu Buchhaltung, Jahresabschluss, etc. einlesen. Wenn ein Profi das aber in einem Bruchteil der Zeit und noch dazu fehlerfreier erledigt und ich in der Zeit an Kundenaufträgen arbeiten kann, ist es am Ende eine nüchterne Geldfrage.
Sehe da ehrlich gesagt das Problem nicht. Als Einzelkämpfer ist das wertvollste die eigene Zeit. Natürlich kann ich mich in meiner Arbeitszeit stundenlang in Detailfragen zu Buchhaltung, Jahresabschluss, etc. einlesen. Wenn ein Profi das aber in einem Bruchteil der Zeit und noch dazu fehlerfreier erledigt und ich in der Zeit an Kundenaufträgen arbeiten kann, ist es am Ende eine nüchterne Geldfrage.
#31Report
4 years ago
Am besten, dass was [@603549] geschrieben hat komplett vergessen!
Nur ein Beispiel: "Model mit Gewinnerzielungsabsicht = Gewerbe!" Typische Katalogberufe wie Steuerberater, Rechtsanwälte und Ärzte sind also auch Gewerbetreibende, sobald sie eine Gewinnerzielungsabsicht haben?
Sorry, aber das und der Rest dieses Post am besten nicht berücksichtigen... .
Nur ein Beispiel: "Model mit Gewinnerzielungsabsicht = Gewerbe!" Typische Katalogberufe wie Steuerberater, Rechtsanwälte und Ärzte sind also auch Gewerbetreibende, sobald sie eine Gewinnerzielungsabsicht haben?
Sorry, aber das und der Rest dieses Post am besten nicht berücksichtigen... .
#32Report
[gone] User_603549
4 years ago
SEE - Toxic Boomer
" aber ... verdammt, wo sind wir ??"
Die TO hat mir per Mail mitgeteilt, dass sie freiberuflich als Musikerin arbeitet. Aus ihrem letzten Beitrag hier kann man erkennen, dass sie offensichtlich nicht ins Detail gehen will.
Ihr gutes Recht. Ich würde auch nicht öffentlich im Internet geschäftliche Dinge ausplaudern und diskutieren wollen. Dann spekulieren wir eben weiter, denn sie liest ja mit.
Also was haben wir?
1. Auf dem MK Profil sucht sie Modeljobs TfP/Pay und hat 7 Jahre Erfahrung außerhalb der MK gesammelt.
2. Auf ihren Instagram Profilen ist sie einerseits als Musikerin/Sängerin/Künstlerin zu sehen und sie ist Frontfrau ihrer Band Unisono mit denen sie auch Fototermine wahrnimmt bzw. hatte.
Andererseits hat sie ein Modelprofil auf Instagram mit dem sie vermutlich auch Pay Shootings generieren will.
Nun sucht sie hier im Forum nach Rat wie sie ihre freiberufliche Tätigkeit als Sängerin mit Fotoshootings auf Pay Basis verknüpfen kann und ob das steuerrechtlich mit ihrem Status als Freiberufler auf künstlerischer Basis geht oder ob das getrennt behandelt werden muss?
Ja das geht, aber...................!
Also eure Beiträge mit der Gewerbesteuer könnt ihr in die Tonne kloppen, weil Freiberufler. Viel geschrieben und uninteressant für sie.
M.M.n. gibt es bei einem Fotoshooting auf Pay Basis i.Z.m. ihren Auftritten als Sängerin überhaupt kein Problem. Nur kenne ich keinen Fotografen, der dafür bezahlen würde, außer er wollte ausgerechnet sie für ein Projekt.
Hier steht die Musikerin und nicht das Modeln im Vordergrund. Rechnung schreiben und fertig.
Anders würde es aussehen, wenn der Model Job Priorität hätte und nicht die Musik. Aber auch hier wäre es bei einmaligem Shooting nicht gewerblich als Model zu sehen. Rechnung schreiben und fertig.
Gewerblich als Model wäre es nur dann, wenn sie regelmäßige Umsätze mit Gewinnerzielungsabsicht auf Dauer außerhalb des Künstlerischen generiert und mehr Umsatz mit dem Modeln als mit dem durch das Singen erwirtschaftet.
Aufgrund ihrer Sedcard hier und auf Instagram als Model wäre normalerweise eine Gewerbeanmeldung i.d.R. als Kleinunternehmer notwendig oder eben eine Meldung beim Finanzamt als Model, das dann entscheidet ob gewerblich oder freiberuflich.
Da sie nun beim Finanzamt bereits als freiberuflich eingestuft ist, wäre es sinnvoll dort die gelegentliche oder auch regelmäßige Modeltätigkeit zu melden und deren Antwort abzuwarten.
" aber ... verdammt, wo sind wir ??"
Die TO hat mir per Mail mitgeteilt, dass sie freiberuflich als Musikerin arbeitet. Aus ihrem letzten Beitrag hier kann man erkennen, dass sie offensichtlich nicht ins Detail gehen will.
Ihr gutes Recht. Ich würde auch nicht öffentlich im Internet geschäftliche Dinge ausplaudern und diskutieren wollen. Dann spekulieren wir eben weiter, denn sie liest ja mit.
Also was haben wir?
1. Auf dem MK Profil sucht sie Modeljobs TfP/Pay und hat 7 Jahre Erfahrung außerhalb der MK gesammelt.
2. Auf ihren Instagram Profilen ist sie einerseits als Musikerin/Sängerin/Künstlerin zu sehen und sie ist Frontfrau ihrer Band Unisono mit denen sie auch Fototermine wahrnimmt bzw. hatte.
Andererseits hat sie ein Modelprofil auf Instagram mit dem sie vermutlich auch Pay Shootings generieren will.
Nun sucht sie hier im Forum nach Rat wie sie ihre freiberufliche Tätigkeit als Sängerin mit Fotoshootings auf Pay Basis verknüpfen kann und ob das steuerrechtlich mit ihrem Status als Freiberufler auf künstlerischer Basis geht oder ob das getrennt behandelt werden muss?
Ja das geht, aber...................!
Also eure Beiträge mit der Gewerbesteuer könnt ihr in die Tonne kloppen, weil Freiberufler. Viel geschrieben und uninteressant für sie.
M.M.n. gibt es bei einem Fotoshooting auf Pay Basis i.Z.m. ihren Auftritten als Sängerin überhaupt kein Problem. Nur kenne ich keinen Fotografen, der dafür bezahlen würde, außer er wollte ausgerechnet sie für ein Projekt.
Hier steht die Musikerin und nicht das Modeln im Vordergrund. Rechnung schreiben und fertig.
Anders würde es aussehen, wenn der Model Job Priorität hätte und nicht die Musik. Aber auch hier wäre es bei einmaligem Shooting nicht gewerblich als Model zu sehen. Rechnung schreiben und fertig.
Gewerblich als Model wäre es nur dann, wenn sie regelmäßige Umsätze mit Gewinnerzielungsabsicht auf Dauer außerhalb des Künstlerischen generiert und mehr Umsatz mit dem Modeln als mit dem durch das Singen erwirtschaftet.
Aufgrund ihrer Sedcard hier und auf Instagram als Model wäre normalerweise eine Gewerbeanmeldung i.d.R. als Kleinunternehmer notwendig oder eben eine Meldung beim Finanzamt als Model, das dann entscheidet ob gewerblich oder freiberuflich.
Da sie nun beim Finanzamt bereits als freiberuflich eingestuft ist, wäre es sinnvoll dort die gelegentliche oder auch regelmäßige Modeltätigkeit zu melden und deren Antwort abzuwarten.
#33Report
[gone] User_603549
4 years ago
Stefan Tautorat
"Am besten, dass was Dino geschrieben hat komplett vergessen!
Nur ein Beispiel: "Model mit Gewinnerzielungsabsicht = Gewerbe!" Typische Katalogberufe wie Steuerberater, Rechtsanwälte und Ärzte sind also auch Gewerbetreibende, sobald sie eine Gewinnerzielungsabsicht haben?
Sorry, aber das und der Rest dieses Post am besten nicht berücksichtigen... ."
LOL.
Ja ist klar du Experte.
Aber sie ist ja eh kein klassisches Fotomodel und von daher braucht sie natürlich nicht unbedingt eine Gewerbeanmeldung. Zum Glück entscheidest das nicht du.
Und nur zu deiner Kenntnis. Auch als Musiker kann man eine Kleinunternehmerregelung beantragen. Ob das sinnvoll für den Einzelnen ist, entscheidest auch nicht du.
"Am besten, dass was Dino geschrieben hat komplett vergessen!
Nur ein Beispiel: "Model mit Gewinnerzielungsabsicht = Gewerbe!" Typische Katalogberufe wie Steuerberater, Rechtsanwälte und Ärzte sind also auch Gewerbetreibende, sobald sie eine Gewinnerzielungsabsicht haben?
Sorry, aber das und der Rest dieses Post am besten nicht berücksichtigen... ."
LOL.
Ja ist klar du Experte.
Aber sie ist ja eh kein klassisches Fotomodel und von daher braucht sie natürlich nicht unbedingt eine Gewerbeanmeldung. Zum Glück entscheidest das nicht du.
Und nur zu deiner Kenntnis. Auch als Musiker kann man eine Kleinunternehmerregelung beantragen. Ob das sinnvoll für den Einzelnen ist, entscheidest auch nicht du.
#34Report
4 years ago
[@603549]
Fällst du unter §3 StBerG?
Fällst du unter §3 StBerG?
#35Report
[gone] User_603549
4 years ago
Patrick Michael Weber
Fällst du unter §3 StBerG?
Nö warum? Ich werde hier ja nicht beratend tätig.
Ich kenne nur viele Musiker, die u.a. auch Nebentätigkeiten ausüben.
Die Meisten sind allerdings Gewerbetreibende und nicht freiberuflich tätig.
Fällst du unter §3 StBerG?
Nö warum? Ich werde hier ja nicht beratend tätig.
Ich kenne nur viele Musiker, die u.a. auch Nebentätigkeiten ausüben.
Die Meisten sind allerdings Gewerbetreibende und nicht freiberuflich tätig.
#36Report
4 years ago
[@603549]
Ich bin Steuerfuzzi. Deswegen habe ich auf solche "Auskünfte" wie deine immer gerne ein Auge.
Ich bin Steuerfuzzi. Deswegen habe ich auf solche "Auskünfte" wie deine immer gerne ein Auge.
#37Report
[gone] User_603549
4 years ago
Patrick Michael Weber
Ich bin Steuerfuzzi. Deswegen habe ich auf solche "Auskünfte" wie deine immer gerne ein Auge.
Das freut mich für dich.
Welche "Auskünfte"?
Das ist eine persönliche Meinung.
Dann kannst du ja Licht ins Dunkel bringen.
Ich bin Steuerfuzzi. Deswegen habe ich auf solche "Auskünfte" wie deine immer gerne ein Auge.
Das freut mich für dich.
Welche "Auskünfte"?
Das ist eine persönliche Meinung.
Dann kannst du ja Licht ins Dunkel bringen.
#38Report
4 years ago
[@603549]
Nein, deine Auskünfte sind eben keine Meinung.
Nein, deine Auskünfte sind eben keine Meinung.
#39Report
[gone] User_603549
4 years ago
Patrick Michael Weber
Dino
Nein, deine Auskünfte sind eben keine Meinung.
Was denn sonst?
Eine beratende Tätigkeit aber auch nicht.
Dino
Nein, deine Auskünfte sind eben keine Meinung.
Was denn sonst?
Eine beratende Tätigkeit aber auch nicht.
#40Report
Topic has been closed
Zitat:
"Ich habe mich dieses Jahr als Musikerin selbstständig gemeldet und würde mich gerne auch als Modell weiterentwickeln. Nun ist mir klar, dass ich wohl Musik und Modell sein trennen müsste. Ich würde das künstlerische aber sehr gern verbinden und auch beides zusammen mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben."
1. Model mit Gewinnerzielungsabsicht = Gewerbe!
2. Als was hast du dich als Musikerin beim Finanzamt angemeldet?
Freiberuflich oder Gewerbe?
Freiberuflich/Musikerin + Gewerbe/Model = Gemischte Tätigkeit
- Bedeutet, dass du deine freiberufliche Tätigkeit in deine Gewerbetätigkeit aufnehmen kannst oder
- sauber voneinander trennen kannst.
Deine freiberufliche Tätigkeit als Musikerin gilt aber nicht mehr, wenn du damit Geld verdienst. Da du angibst
Musik gewinnbringend vermarkten zu wollen, ist das auch keine freiberufliche Tätigkeit mehr.
Als Musikerin betreibst du dann ein Kleingewerbe. Als Model auch.
Nun kommt es darauf an, wieviel Umsatz zu jährlich generierst. Wenn du als Musikerin und als Model
- im Vorjahr weniger als 22.000 Euro eingenommen hast UND (!)
- im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten wirst, darfst du den Kleinunternehmer-Status in Anspruch nehmen.
Bedeutet, dass du von der Umsatzsteuer befreit bist und auf deinen jeweiligen Rechnungen als Musikerin
und als Model keine Mehrwertsteuer ausweisen darfst.
Auf deinen Rechnungen muss der Satz ersichtlich sein: "Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs.1 UStG
wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Die Frage ist jetzt erstmal, welches Gewerbe hast du als Musikerin angemeldet und dem Finanzamt gemeldet und wie hoch schätzt du deinen jährlichen Umsatz?