Muss ich Aufforderung nach dem Löschen meiner SD Karte folgen ? 178

[gone] User_6449
4 years ago
Zitat: Marcus Sawyer

Du bist der Störenfried Peter! Dich braucht kein Forum!

Ich bin schon seit 16 Jahren hier in der MK und habe bereits viele
User wie Dich erlebt. Mal etwas Ärger zu machen und dann den
Schwanz einzuziehen ist bei Frischlingen wie Dir ganz normal.

Aber im Grunde genommen ist es bedauerlich, denn Du schießt
Dir mit Deinen sehr unbeholfenen Beiträgen selbst ein Eigentor.

Wozu soll das gut sein?
#141Report
4 years ago
#140

Unterhaltungsfaktor? Wenn du meinst...

Ja, RA Daniel Kötz sollte sich wirklich mal äußern und (falls das geht) hier rechtsverbindliche Aussagen über die genannten Probleme treffen.
#142Report
4 years ago
#141

Ach herje, da issa ja wieder der Peter. Sag' mal, bist du nicht nur von einfachster Struktur, sondern auch noch vergesslich?

Ich habe doch deinen Vorschlag akzeptiert!? Also hältst du dich jetzt daran "ja" oder "nein"?
#143Report
[gone] User_6449
4 years ago
Zitat: Marcus Sawyer ...

Ja, RA Daniel Kötz, sollte sich wirklich mal äußern und (falls das geht)
hier rechtsverbindliche Aussagen treffen.

Wozu soll das gut sein?

Du bist doch selbst Rechtsanwalt und kennst Dich daher bestens aus.

Oder etwa nicht?

Du ignorierst mich übrigens seit heute mit der entsprechenden Funktion
und so kleinkariert muss man in der Tat erstmal sein ...

Es ist wirklich nur ein Spaß ... ;-)
#144Report
4 years ago
Marcello Rubini

Denn professionell fundierte Klärungen stehen leider noch aus.


Naja, in über 140 Beiträgen kam m.W. noch kein Argument, warum man der Aufforderung folge leisten müsste. Würde ich zumindest mal als starkes Indiz werten, dass es auch keines gibt. :-)
#145Report
4 years ago
Aber immerhin hat Marcus Sawyer den Ignore-Knopf gefunden (bei mir übrigens auch). Das schafft nicht jeder. Man kann also nicht sagen, dass er völlig dumm ist.
#146Report
4 years ago
#146

Was ich von dir nicht behaupten kann! So schade, dass du keine Kommentare geschrieben hast. Hast du dir denn das BGH-Urteil (häää?) durch gelesen, oder hast es dir vorlesen lassen?

Na, endlich schreibst du! Bring mal einen flotten Spruch! Ich möchte jetzt auch mal unterhalten werden!
#147Report
[gone] User_6449
4 years ago
@ Ivanhohe

Markus Sawyer kann unsere Sedcards natürlich ignorieren,
aber sinnvoll ist das nicht, denn seine Kommentare hier im
Forum werden deshalb leider nicht besser ...
#148Report
4 years ago
#137 #148

Peters Worte: "Vielleicht können wir uns darauf einigen, dass Du mich für einen
unwissenden und unfähigen Idioten hältst, genau so wie ich Dich.
Wäre das ein akzeptabler Kompromiss?"

Das waren deine Worte. Schall und Rauch! Deine Worte sind nichts wert, genauso wie dein Charakter und deine belanglosen Kommentare. Der Lächerlichkeit warst du schon längst preisgegeben. Jetzt nach deinem Wortbruch, kommt Unehrlichkeit noch dazu. Nach 16 Jahren wird es Zeit, dass du endlich erkennst wie belanglos von je her du doch bist.

Aber du hast einen gewissen Unterhaltungswert, es ist recht belustigend dich in jeden deiner Kommentare scheitern zu sehen.
#149Report
4 years ago
#148

Wie sollen meine Kommentare besser werden, wenn ich über dich schreibe!? :DD
#150Report
[gone] User_6449
4 years ago
@ Marcus Sawyer

Lass es gut sein. Dein Blödsinn bringt Dir doch nichts ein, macht
Deine Fotos nicht besser, nutzt nichts zur Selbstdarstellung und
trägt nicht mal zum Thema des Threads bei. Der ganze Aufwand,
weil Du in anderen Usern Gegner vermutest. Das ist paranoid ...

Als Rechtsanwalt müsstest Du das doch erkennen. Oder nicht?
#151Report
[gone] User_567256
4 years ago
GENUG GEFÜTTERT!
Nach dem schon in #20 jedweder Umgang mit selbsternannten Gesetzesschützern hinreichend erläutert wurde, hängt sich Knallkörper Sawyer in die Debatte rein. In nunmehr mehr als 40 Beiträgen berät uns der Dilettant in juristischen Fragen. Nicht nur, dass er ALLES zu glauben weiß, er weiß es zudem noch besser. Jeglichem Hinweis auf sein von ihm selbst nachgewiesenem Halbwissen begegnet er mit wütenden Tiraden.

Wohlgemeinde Berichtigungen wie auch Belustigungen oder Beleidigungen gehen nach aller Erfahrung an Personen mit dem Dunning-Kruger-Effekt spurlos vorbei. Da hilft nur Ruhe sowie Ignoranz der vom Troll provozierten Belustigungen. Insofern gilt:
https://www.dontfeedthetroll.de/
#152Report
4 years ago
Du solltest abwägen! Zivilrechtsansprüche könnten gegen dich geltend gemacht werden. Der Eigentümer des Grundstücks könnte dich auf Herausgabe der Speicherkarte bzw. auf Löschen der Speicherkarte verklagen.

Es kann jeder jeden wegen allem und auf alles verklagen...
Eine Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Herausgabe der Speicherkarte gibt es allerdings nicht. Es gibt höchstens einen auf Nicht-Veröffentlichung und Nicht-Verbreitung der Fotos. Schon der Rechtsanspruch auf Löschung muss sich davon ableiten lassen.

Auch wenn du vorher das Einverständnis hattest, so kann es dir wieder entzogen werden.

Nicht so einfach, und auch nicht willkürlich. Das Einverständnis ist ein Vertrag, und der kann nicht nach belieben widerrufen werden.

Der Eigentümer kann seine Meinung grds. beliebig ändern.

Nein, das kann er nicht. Er ist vielmehr an das gebunden, was er in einem mündlichen Vertrag zugesagt hat.

Desweiteren könntest du einen Anspruch auf Unterlassen bekommen, wenn das Gericht zu der Einsicht kommt, dass du auch in Zukunft die Rechte des Eigentümers verletzen könntest.

Dafür müssen aber erstmal Rechte des Eigentümers verletzt worden sein...

Die Security kann dich solange festhalten bis die Polizei kommt.

Das wird sich auf Grundlage des §127 StPO machen lassen.
Die Aufwendungen, die sie mit dir hat, kann sie dir in Rechnung stellen.

Nein, nicht so einfach und nicht so pauschal.
Wenn die Polizei kommt, wird sie schauen, ob eine Gefahr von dir oder der Kamera ausgeht und ob du in der Lage bist weiterhin Rechte des Eigentümers zu verletzen.

Das wird die Polizei ggf. dadurch unterbinden, daß sie dafür sorgt, daß der Fotograf das befriedete Besitztum verlässt. Und damit ist die Sache für die Polizei erledigt, nachdem sie noch die Personalien der Beteiligten aufgenommen hat.

Das kannst du, weil du mit der Kamera in der Hand weiterhin die Möglichkeit hast weiter zu fotografieren und damit gegen das Fotografie-Verbot des Eigentümers zu verstoßen.

Nein. Das kann er nicht, sobald er das befriedete Besitztum verlassen hat. Denn danach kann er keinen Hausfriedensbruch mehr begehen, und von außen fotografieren darf er das befriedete Besitztum auch...

Die Polizei kann nach Ermessen deine Kamera samt Speicherkarte auch mit psychischer Gewalt, als Ultima Ratio sicherstellen und dich auffordern das Privatgrundstück zu verlassen.

Die Polizei wird als erstes dafür sorgen, daß der Betreffende, der sich unbefugt in dem befriedeten Besitztum des anderen aufhält, dieses verlässt. Damit ist der Hausfriedensbruch dann beendet.

Dazu könnte ein Straf- und Bußgeldverfahren kommen.

Hausfriedensbruch ist ein absolutes Antragsdelikt, wenn der Hausrechtsinhaber einen Strafantrag stellt, könnte es zu einem Strafverfahren kommen, es sei denn, eine von solchen Lappalien genervte Staatsanwaltschaft verweist den Geschädigten auf den Privatklageweg.

Ein Bußgeldverfahren ist hier aber weit und breit nicht zu erkennen. Welche Ordnungswidrigkeit sollte denn hier vorliegen? Ich bin neugierig.
#153Report
4 years ago
Nur mal eine Verständnisfrage in deinem vor Phantasie strotzendem konstruierten Fall... Wie will der Sicherheitsdienst nachdem er die Speicherkarte aus der Kamera genommen hat löschen?

Das ist eine berechtigte Frage... *LOL*

BTW: Das Löschen der Bilder (egal wie) wäre eine Sachbeschädigung.

Nein. Das ist es mit Sicherheit nicht, weil Digitalfotos (wie alle Computerdateien) keine Sache im rechtlichen Sinne sind. Sachbeschädigung setzt aber immer voraus, daß eine Sache beschädigt wird.
#154Report
4 years ago
Zur Notwehr: Wenn du in den Kommentaren liest, dann ist ein Angriff immer noch gegenwärtig, wenn er unmittelbar bevorstehend, stattfindend oder noch fortdauert. Das ist das Problem beim Fotografieren, solange der Fotograf die Möglichkeit hat zu fotografieren, ist die "Gefahr" gegenwärtig.

Das ist so schlicht falsch. Wenn der Fotograf zu erkennen gibt (durch sein Verhalten oder durch Worte), daß er nicht weiter fotografieren zu beabsichtigt, ist der "rechtswidrige Angriff" nicht mehr "gegenwärtig".

Das Recht auf Notwehr gibt es im übrigen nicht gegen "Gefahren". Sondern ausschließlich gegen rechtswidrige Angriffe.

Für die Abwehr von Gefahren ist §34 StGB zuständig, der "Rechtfertigende Notstand":

§ 34 StGB Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Der Vollständigkeit halber, weil alle drei §§ viel zu wenig allgemein bekannt sind, hier auch kurz noch

§ 32 StGB Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

und

§ 35 StGB Entschuldigender Notstand
(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
#155Report
4 years ago
@Posting #108
Das ist ein anderer Sachverhalt. Wenn du vertraglich auf deine Urheberrechte verzichtest, ist für mich keine Anspruchslage auf Löschung der Daten ersichtlich.

Man kann nicht auf sein Urheberrecht verzichten (es gibt übrigens nur eines, nicht mehrere, der Urheber hat das Urheberrecht, nicht "die Urheberrechte").
Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schaffung des Werkes, es ist nicht übertragbar, ausgenommen durch den Erbfall. Man hat es als Urheber, wie elliz richtig anmerkt, "lebenslang an der Backe". Und heftiger noch: nach dem Ableben des Urhebers haben es die Erben lebenslang an der Backe. Oder ggf. das Bundesland, in dem der Urheber zuletzt lebte, wenn alle Erben ausschlagen sollten.

§ 29 UrhG Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht
(1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen.
(2) Zulässig sind die Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31), schuldrechtliche Einwilligungen und Vereinbarungen zu Verwertungsrechten sowie die in § 39 geregelten Rechtsgeschäfte über Urheberpersönlichkeitsrechte.

___________________________________________

@Posting #109
Abgebildete Personen (egal ob im Hinergrund oder nicht) könnten ein Löschen nach DSGVO fordern sofern sie erkennbar sind. Denn nach DSGVO ist das reine Speichern personenbezogener Daten (ein Foto ist ein solches Datum) auf dem PC schon verboten (gilt als Datenverarbeitung).

Auch das ist so pauschal nicht richtig.
Gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 f DSGVO ist vielmehr eine Interessensabwägung erforderlich, denn die Speicherung und Verarbeitung von Personendaten ist durchaus auch ohne Einwilligung des Betroffenen zulässig, wenn ein "berechtigtes Interesse" daran besteht.
Ein Fotograf hat aber ein berechtigtes Interesse daran, Fotos machen zu können, auf denen Personen als Beiwerk abgebildet sind, die das gemäß §23 KunstUrhG hinnehmen müssen.
#156Report
4 years ago
#153
Wenn ich gleich (fast) alles von dir in Frage stelle, dann greife ich dich nicht an, sondern warte wiederum auf eine Gegenargumentation.

Zitat "Eine Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Herausgabe der Speicherkarte gibt es allerdings nicht."
Wahrscheinlich gehen wir von der selben ANG aus? Gerade wenn Daten auf einer Speicherkarte gespeichert worden sind, sollte man die Eigentumsverhältnisse durchprüfen. Ich sage "kann", weil ich mir dir Mühe nicht mache du sagst es gibt keine, prüfst aber auch nicht durch. Eine typische Pattsituation.

Zitat "Das Einverständnis ist ein Vertrag, und der kann nicht nach belieben widerrufen werden." Ich habe von "entzogen" gesprochen nicht von Widerruf. Es gibt nicht nur den Widerruf, sondern auch den Rücktritt und die Anfechtung. Du kannst doch nicht nur auf den Widerruf schließen, obwohl ich von "entzogen" gesprochen habe.

Zitat "Das Einverständnis ist ein Vertrag" Ein Vertrag? = Konkludente WE über die Herbeiführung einer Rechtsfolge.
Okay! Es kommt doch bei einem Einverständnis darauf an WANN die konkludenten WE geschlossen worden sind. Ich würde hier von der Erlaubnis und der Zustimmung abgrenzen. Warum? Wenn der Sicherheitsservice damit aufhört, die Karte einzufordern, könnte man das als Zustimmung werten. (Ja, hört sich komisch an und isses wahrscheinlich auch :) Aber wir stehen auf der Seite von Chris Braunschweiger, von daher sollte man auch diese Überlegung in Betracht ziehen.

Zitat "Nein, das kann er nicht. Er ist vielmehr an das gebunden, was er in einem mündlichen Vertrag zugesagt hat."
Pacta sunt servanda, ist schon klar. Aber Ziel ist es doch Chris aufzuzeigen was der Gegner für Möglichkeiten hat. Von daher: Doch das kann er. Wird doch tausende Male gemacht. Und ich habe "grds." geschrieben. Damit meine ich das jur. "grundsätzlich".

Zitat "Nein, nicht so einfach und nicht so pauschal." Doch ganz einfach und genauso pauschal. Andersrum wäre es viel schwerer.

Zitat "Dafür müssen aber erstmal Rechte des Eigentümers verletzt worden sein..." Ja, da die Security auffordert die Karte zu löschen, geht sie davon aus, dass eine Eigentumsverletzung vorliegt.

Zitat "Das wird die Polizei ggf. dadurch unterbinden, daß sie dafür sorgt, daß der Fotograf das befriedete Besitztum verlässt. Und damit ist die Sache für die Polizei erledigt, nachdem sie noch die Personalien der Beteiligten aufgenommen hat."
Das klingt so schön um wahr zu sein. Ich meine, dass die Polizei einen Ermessensspielraum hat. Kann sein, kann aber auch nicht sein.

Zitat "Das kann er nicht, sobald er das befriedete Besitztum verlassen hat. Denn danach kann er keinen Hausfriedensbruch mehr begehen, und von außen fotografieren darf er das befriedete Besitztum auch..."
Das stimmt, wenn man von einem anderen SV ausgeht. Geänderter Sachverhalt = andere Rechtsfolgen.

Zitat "Die Polizei wird als erstes dafür sorgen, daß der Betreffende, der sich unbefugt in dem befriedeten Besitztum des anderen aufhält, dieses verlässt. Damit ist der Hausfriedensbruch dann beendet."
Wenn einer vorliegen würde. Kann der Eigentümer bzw. die Security auch machen! Auch mit Gewalt im Rahmen der Notwehr. Ich weiß, hier liegt ein großer Diskussionspunkt! Wenn man diese Diskussion weglässt, würde ich hier auf die Gefährder/Störer Problematik eingehen.

Zitat "Hausfriedensbruch ist ein absolutes Antragsdelikt, wenn der Hausrechtsinhaber einen Strafantrag stellt, könnte es zu einem Strafverfahren kommen, es sei denn, eine von solchen Lappalien genervte Staatsanwaltschaft verweist den Geschädigten auf den Privatklageweg."
Absolutes Antragsdelikt! Jo! Für einen erfolgreichen Zivilprozess, brauchst du den Hausfriedensbruch um im Deliktsrecht erfolgreich sein zu können. Ob man das nicht in einem erledigen kann? Keine Ahnung! Kann sein? ;)

Aber ich habe ja Strafverfahren geschrieben. ;) Die StA macht dir sicher ein Angebot, welches du nicht ablehnen kannst! :) Sie stellt das Ermittlungsverfahren ein, wenn du zahlst. Ein Ermittlungsverfahren ist auch Ausgangspunkt eines Bußgeldverfahrens. Wenn du z.b. dich weigerst trotz Aufforderung die Örtlichkeit zu verlassen. Oder wie Peter ;) mehrmals "Blödsinn" rufst, könntest du mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Aber die zuständigen Behörden, werden sicher auch das Ermittlungsverfahren, (ob sie das überhaupt einleiten?) beenden, wenn der Rubel rollt.

Das wars von mir. Ich würde das Gleiche also nochmals schreiben. Wenn ich dennoch falsch liege, nehme ich das sportlich. Ich lasse mich da gerne wiederum von dir korrigieren. Da wir nicht - aus verschiedenen Gründen - die konkreten Hausnummern nennen, fahren wir beide mit angehobener Handbremse. ;)

Wenn der Mk-Haus-Jurist sagt was Sache ist, wäre das natürlich sehr schön.
#157Report
4 years ago
Tom ich sehe, du hast noch viel mehr geschrieben. Das sprengt jetzt auch meinen Rahmen. Ich werde da auch nicht quer-lesen. Aber gerade im Strafrecht, kannst du Fälle nicht allein mit dem StGB lösen, du brauchst dazu einen Kommentar. Und der sagt dir auch nicht wie du subsumierst.

Von daher nur zwei Sachen: Du hast vorher gesagt, "auf keinen Fall die Notwehr prüfen", ich sagte, dass die Notwehr wichtig ist. Daraufhin konstruierst du einen Fall, prüfst die Notwehr und verneinst sie dann in der Gefahr. Du hättest den 32er gar nicht angeprüft, hätte ich dir nicht den Tipp gegeben. Geschenkt! Aber wenn du weitersuchst, gibt es die Literatur, die genau das Gegenteil sagen. Ich würde mich da mit Worten wie "auf keinen Fall" und "das ist so schlicht falsch" wirklich zurückhalten. Aber was red' ich, habe ich selbst genauso gemacht.

Noch was zu "Verzichtserklärung" - dazu gibt es soviel Lit. ich habe das jedenfalls nicht alles gelesen, was veröffentlicht wurde. Allein die Persönlichkeitsrechte sind entwickelte Rechtsinstitute, die durch ständige Rechtsprechung auch noch weiter entwickelt werden. Das ist schon schwer. Dazu der richtige Umgang mit der DSGVO. Dazu muss man sich auch einarbeiten. Das alles geht nicht in ein paar Tagen um die Materie wirklich zu erfassen und noch länger das auf den konkreten Fall anzuwenden. Wenn du das kannst, Glückwunsch! Ich meine, das es letztendlich darauf ankommt, wie du die Verzichtserklärung formulierst, und auf welches Recht du verzichten möchtest. Das Wort "verzichten" würde ich auch noch näher bestimmen. Ich meine es so, wie ich es geschrieben habe. Wenn du sagst, das geht nicht. Gut, dann gehts halt nicht.
#158Report
4 years ago
#152

Elliz schreibt
"GENUG GEFÜTTERT!
Nach dem schon in #20 jedweder Umgang mit selbsternannten Gesetzesschützern hinreichend erläutert wurde, hängt sich Knallkörper Sawyer in die Debatte rein. In nunmehr mehr als 40 Beiträgen berät uns der Dilettant in juristischen Fragen. Nicht nur, dass er ALLES zu glauben weiß, er weiß es zudem noch besser. Jeglichem Hinweis auf sein von ihm selbst nachgewiesenem Halbwissen begegnet er mit wütenden Tiraden.

Wohlgemeinde Berichtigungen wie auch Belustigungen oder Beleidigungen gehen nach aller Erfahrung an Personen mit dem Dunning-Kruger-Effekt spurlos vorbei. Da hilft nur Ruhe sowie Ignoranz der vom Troll provozierten Belustigungen. Insofern gilt:
https://www.dontfeedthetroll.de/";



Elliz - zu aller aller erst, bitte beruhige dich! Der Notarztwagen ist schon unterwegs! :DD (Kleiner Spaß! Ich schmeiß mich weg! ;DD)


Elliz du kritisierst, bringst dich aber selber nicht in die Diskussion mit ein. Was du geschrieben hast, kann ich wirklich nicht nachvollziehen! Ob ich richtig liege oder nicht? Du hattest doch alle Möglichkeiten juristisch zu kontern, wenn du das nicht möchtest oder nicht kannst, dann ist das nicht mein Problem. Mal hast Recht, mal nicht! Wenn du so schnell aufgibst, dann wirst du überall deine Probleme bekommen.

Stattdessen hast deinen Esel mitgebracht und fleißig ausgeteilt, wenn du aber nicht einstecken kannst, solltest du dir überlegen, .... keine Ahnung, was du letztendlich machst, es geht mir am Arsch vorbei.

Zu deinem Dunning-Kruger-Effekt. Wenn ich den hätte, würde ich anders schreiben. Wenn du mir Inkompetenz vorwirfst ist das dein gutes Recht, ich werfe, das anderen auch vor.
Ich nehme an - da du jetzt wiederholt - darüber schreibst, dass du eine besondere Beziehung zu diesem Effekt hast. Da du mir Sachen unterstellst, werde ich das gerne auch bei dir machen!

Könnte es sein, dass du selber diesen Dunning-Kruger-Effekt hast? Mmmh? Du bekommst von niemanden Aufmerksamkeit, Ich bekomme viel mehr, dadurch bist du schon - ich sag mal - verstimmt! Dadurch, dass du glaubst alles besser zu wissen, ärgert du dich umso mehr! Du schreibst ja selbst "GENUG GEFÜTTERT!" Und dazu kommt, dass dein angebliches Wissen, was du glaubst zu haben, nicht genug gewürdigt wird. Das sind alles Indizien für deinen
Dunning-Kruger-Effekt!

Und Troll? Ja-haa, Wiki: "Als Troll bezeichnet man im Netzjargon eine Person, die ihre Kommunikation im Internet auf Beiträge beschränkt, die auf emotionale Provokation anderer Gesprächsteilnehmer zielen. Dies erfolgt mit der Motivation, eine Reaktion der anderen Teilnehmer zu erreichen."
Also, wenn ich das durchlese, "beschränkte Beiträge", "emotionale Provokation", "Reaktion der anderen Teilnehmer"? Das passt voll auf dich, Elliz! Oder was meinst du?

Ich wünsche dir einen schönen Tag, Elliz! :DD
#159Report
Tom Rohwer
Vielen Dank für deine Ausführungen, es klärt aber nicht den ursprünglichen Umstand einer Ladenstraße/Passage (siehe #114). Chris W. Braunschweiger (und auch mir) ist es genau so ergangen wie beschrieben.
Auch wenn der seitenlange Schlagabtausch fern ab vom Thema hier die Seiten füllen, bleibt dennoch die ursprüngliche Frage ungeklärt!

Das habe ich beim Post #114 geschrieben (erspart dir das Suchen):

... "Es hat zwar etwas gedauert, aber spätestens ab #39 (mein 2. Beitrag) habe ich gerafft, dass es sich um eine öffentlich zugängliche Einkaufspassage (keine Türen etc.) handelt und habe gehofft Daniel Kötz könnte rechtliche Hinweise liefern inwiefern ein Sicherheitsdienst jemanden dort auffordern kann nicht mehr zu fotografieren zumal er keine fremden Personen mit ablichtet. Mir gings ja in Leipzig genau so.
Also zusammengefasst: Keine Zäune, keine Türen und keine Hinweisschilder!
Ich denke das war der Grundtenor." ...


Es wäre schön, wenn man diesen Umstand klären könnte.
Danke
#160Report

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