Muss ich Aufforderung nach dem Löschen meiner SD Karte folgen ? 178

Marcus Sawyer
Ein guter Wachmann. Der kannte sich bezüglich "richtig Löschen" aus.
Alles andere ist grenzwertig.
Könnte Diebstahl bzw. Sachbeschädigung sein, jedoch ist das vermutlich im Zusammenhang mit dem Ort wo du aufgegriffen wurdest und wie du dort hin gekommen bist, zu sehen.
4 years ago
#41

Wow! Das ging je schnell! Ich muss schon sagen, dass ich beeindruckt bin!

Der Diebstahl wird wegen der fehlenden Zueignungsabsicht von Kamera und Speicherkarte scheitern.
Die Sachbeschädigung scheitert spätestens in der Rechtswidrigkeit.

Da könnte man jetzt noch Deliktsrecht anprüfen, aber immerhin. Hier haben einige echt Rechtsverständnis bewiesen. Hätte ich nicht gedacht.
4 years ago
Danke Tom Rohwer in #37.

Ja, dann muß ich das nächste Mal nach den Paragraphen fragen, und den Hausrecht-Paragraphen ( StGB § 123) ausgedruckt dabei haben. Der Verweis des Hochhaus-Sicherheitsmannes, der behauptete, die Fußgängerzone gehöre bis zur nächsten Straße dem Hochhaus, war so oder so wahrscheinlich unzulässig. Aber wenn man die Paragraphen kennt die der Sicherheitsmann zu beanspruchen glaubt, dann kann man sich hinterher besser damit auseinandersetzen, und lernen.

Bei mir war es keine Ladenpassage - letzteres war der Fall bei Chris W. B.
Marcus Sawyer
Der Gedanke Sachbeschädigung ging in die Richtung, wenn noch andere ungesicherte Fotos auf der Karte gewesen wären. Wahrscheinlich hätte da ein Richter abgewogen, je nachdem wie man sich Zutritt verschafft hat. Ich denke das ist immer entscheidend.
Grundsätzlich sollte man abwägen, ob es den Ärger wert ist.
Wenn man sich vorher eine Erlaubnis holt, ist man auf der sicheren Seite.
4 years ago
Ich war erstaunt dass ich Fotos in fast der dreifachen Speichermenge der Karte wieder hergestellt hatte!

Du hast vielleicht Fragmente von Dateien hergestellt, die, wären sie komplett, die dreifache Speichermenge der Speicherkarte benötigt hätten... aber keine vollständigen Dateien. Aus einer 1l-Flasche kommen auch keine 3l Wasser raus. ;-)
4 years ago
Ob das Luftsicherheitsgesetz in dem beschriebenen Fall eine Rolle spielt?
Es stellt doch wohl eher eine Ausnahme dar. Nach meinem Kenntnisstand ist einer eingesetzten Security lediglich das Sichten, nicht aber eine Durchsuchung gestattet.
[gone] User_6449
4 years ago
Zitat: Jürgen Krall Photographie ...

Außerdem bist du selber Schuld, wenn du 4 Stunden Arbeit auf einem
fremden Grundstück ohne Erlaubnis investierst. Hausfriedensbruch ist
keine Kleinigkeit.

Es ist stets besser eine Fotogenehmigung einzuholen, denn Inhaber des
Hausrechts können selbstverständlich erwirken, dass illegal auf ihrem
Privatgelände gemachte Fotos nicht veröffentlicht werden dürfen, bzw.
sogar vernichtet werden sollen.

Der Sicherheitsdienst darf zu diesem Zweck jedoch vor Ort keine Filme
oder Speicherkarten kassieren oder deren Löschung erzwingen, denn
die Sicherstellung von Beweismitteln obliegt der Polizei.

Von "Hausfriedensbruch" kann bei frei zugänglichen Einkaufspassagen
keine Rede sein, sondern es geht bestenfalls um "unerlaubte Fotos",
welche die Betreiber der Geschäfte nicht möchte.

Sicherheitsdienste haben nicht mehr oder weniger Befugnisse als der
Bürger, der sie beauftragt. Also die selben Befugnissse wie Du und ich,
wie jedermann ...
4 years ago
Jürgen Krall Photographie
Wenn man sich vorher eine Erlaubnis holt, ist man auf der sicheren Seite.
Ja, weil man sich dann das Verbot definitiv einholt, was sonst bei den fehlenden Begrenzungen bzw. Verbotshinweisschildern (#39) offen wäre. Oder? (Das ist jedenfalls stets meine Abwägung.)

Hier in Berlin am Potsdamer Platz ist das ja so ein berühmter Fall. Da wurde mir die Genehmigung verwehrt, denn die Ansicht der Gebäude zu fotografieren bedarf - laut Auskunft - der Genehmigung des betr. Architekturbüros, das solche Genehmigungen prinzipiell nicht gibt (höchstens gegen einen hohen Geldbetrag).

Wäre wirklich gut, wenn Daniel Kötz hier mal aufklären könnte.
4 years ago
#46
Hier geht es nicht um das LuftSiG. Sondern um die Übertragung von Hoheitsrechten auf Private. Dafür braucht man ein Gesetz. Die sog. Ermächtigungsgrundlage. Das gibt es bisher nur für die Luftsicherung. Das ist die Begründung, warum ein privater Sicherheitsservice eben (noch nicht) sämtliche Aufgaben der Ordnungsbehörden, wie z.B. der Gefahrenabwehr übernehmen kann, es fehlt an einer Ermächtigungsgrundlage. Das LuftSiG ist so eine Ermächtigungsgrundlage. Wenn Private Security Aufgaben der Polizei übernehmen soll, bräuchte sie so eine Ermächtigungsgrundlage. Gibt es die? Nein! Dazu würde es auch noch Probleme mit dem Gewaltmonopol des Staates geben. Aber das wurde alles bereits erörtert.

"Nach meinem Kenntnisstand ist einer eingesetzten Security lediglich das Sichten, nicht aber eine Durchsuchung gestattet." Dann suche mal nach einer gesetzlichen Grundlage, wo das drinsteht!
4 years ago
#47
Jetzt weiß ich worauf du hinaus willst. "Sicherheitsdienste haben nicht mehr oder weniger Befugnisse als der
Bürger, der sie beauftragt. Also die selben Befugnissse wie Du und ich,
wie jedermann ..."

Ja, stimmt!

Jetzt mal angenommen, du bist kurz unaufmerksam, der Sicherheitsdienst kommt an deine Kamera, er holt die Speicherkarte raus, übergibt dir die Kamera sofort zurück. Löscht alle Bilder und gibt dir dann auch noch die Speicherkarte unverzüglich wieder. So, was willst du jetzt dagegen machen?

Prüf mal die Straftatbestände durch, alle scheitern! Gibt es Anspruchsgrundlagen im Zivilrecht? Wenn überhaupt dann auf Schadensersatz. Weil die Bilder ja weg sind. Dazu kommt dein Hausverbot. Da sehe ich selbst für Sekundäransprüche schwarz.

Das ist der Knaller! Auffordern, die Karte rauszurücken? Quatsch! Die nimmt man sich einfach, wenns sein muss mit verhältnismäßiger Gewalt. Das wäre die Gewalt, die ich aufwenden muss um jemanden vom Hof zu jagen.
"Sicherheitsdienste haben nicht mehr oder weniger Befugnisse als der
Bürger, der sie beauftragt. Also die selben Befugnissse wie Du und ich" Zu deinem Zitat. Wenn so ein 2m, 130kg Bulle deine Befugnisse wahrnimmt, ist das doch was! ;-)
[gone] User_6449
4 years ago
Zitat: Marcello Rubini ...

Ja, weil man sich dann das Verbot definitiv einholt, was sonst bei den fehlenden
Begrenzungen bzw. Verbotshinweisschildern offen wäre. Oder? (Das ist jedenfalls
stets meine Abwägung.)

Hinweisschilder sind gar nicht nötig, denn unerlaubte Fotos auf Privatgelände sind
- bis auf wenige Ausnahmen - ohne Genehmigung immer verboten. Private Gelände
sind also nicht automatisch "gemeinfrei", nur weil dort kein Verbotsschild steht ...
4 years ago
#48

RA Daniel Kötz wird dir nichts anderes sagen als Jürgen Krall Photographie und Peter Herhold und andere.

"Ja, weil man sich dann das Verbot definitiv einholt, was sonst bei den fehlenden Begrenzungen bzw. Verbotshinweisschildern (#39) offen wäre. Oder? (Das ist jedenfalls stets meine Abwägung.)"

Das sind dann Ermessensentscheidungen, ob du fotografieren darfst oder nicht. Da braucht man kein Jura, da braucht man Vitamin C, einen sympathischen Auftritt, ne tolle Shooting-Idee! Aber kein Jura! Oder willst du eine Foto-Erlaubnis einklagen? Wenn das Architekturbüro sagt, nein, dann heißt das nicht vielleicht! :D
4 years ago
Ingo Müller - im-fotografie.de

Zu so einer Proll-Aussage wie Du sie nutzt:

"ich shoote TFP 4 Std und weil dann so ein dahergelaufener Security Asi das sagt soll ich meine Karte löschen? Das wüßte ich aber "

wird sich eine gut ausgebildete Sicherheitsfachkraft nicht hinreissen lassen.

Aber um bei Deiner Wortwahl zu bleiben: "Was will man von einem dahergelaufenen Knipser Asi schon" schon anderes erwarten.
4 years ago
#51

Sag doch bitte wo dieses Verbot steht. Also bitte nenne den Paragrafen oder die Verordnung. Oder kannst du das Verbot aus anderen Gesetzen herleiten?
4 years ago
#49
Eine Durchsuchung dürfte ja wohl ein Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte sein!
Daraus ergibt sich das schon, würde ich sagen.

In dem Rest Deines Textes, bestätigst Du doch nur, dass es sich bei der Übertragung von Hoheitsrechten im Luftsicherheitsgesetz um eine Ausnahme handelt. Insofern verstehe ich nicht was Du zum Ausdruck bringen möchtest!?
[gone] User_6449
4 years ago
Zitat: Lichtsieb ...

Eine Durchsuchung dürfte ja wohl ein Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte sein! Daraus ergibt sich das schon, würde ich sagen.

Das ist Richtig. Daher darf Dir kein Sicherheitsdienst etwas wegnehmen, Dich festhalten,
durchsuchen, einen Ausweis verlangen oder Dich sonst nötigen oder kontrollieren, wenn
Du dem nicht zustimmst.

Außer, Du bist auf frischer Tat bei einem Straftdelikt ertappt worden, was vermutlich eher
selten vorkommt ...
Marcello Rubini
Ich schätze deine Meinung und wieder hast du Recht. Wenn man eine Erlaubnis einholt, kann durchaus auch eine Ablehnung dabei raus kommen.
Zum Potsdamer Platz:
Das halte ich für ein Gerücht solange du dich im öffentlichen Verkehrsraum bewegst.
Außerdem wurde der Platz mit seiner Bebauung von mindestens 5 oder 6 Architekten bebaut.
Ich glaube da wurdest du auf die Schippe genommen.
[gone] User_6449
4 years ago
Zitat: Marcus Sawyer ...

Sag doch bitte wo dieses Verbot steht. Also bitte nenne den Paragrafen oder
die Verordnung. Oder kannst du das Verbot aus anderen Gesetzen herleiten?

Frag Deinen Rechtsanwalt, weshalb es nicht erlaubt ist, wenn ich ohne Deine
Genehmigung Fotoshootings oder andere Aktionen in Deinem Garten mache.
4 years ago
#55


Nochmal. Es geht um die Übertragung von Hoheitsrechten auf einen privaten Sicherheitsservice. Geht das konkret in dem Fall. Nein! Warum? Weil es an einer Ermächtigungsgrundlage, wie sie das LuSiG darstellt, für die Polizei/OA noch nicht gibt! (Jedenfalls nicht in der Form!) Es gibt noch Beliehene, aber darum geht es nicht.

Wenn du jetzt schreibst "Ob das Luftsicherheitsgesetz in dem beschriebenen Fall eine Rolle spielt?
Es stellt doch wohl eher eine Ausnahme dar." Ja, du hast Recht bzgl. der Übertragung auf Private. (Es geht nicht um Beliehene!) Nein, du hast kein Recht, weil jedes staatliche Handeln eine EGL braucht.

Vielleicht meinen wir auch das Gleiche.



"Eine Durchsuchung dürfte ja wohl ein Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte sein!
Daraus ergibt sich das schon, würde ich sagen."

Je nach dem. Wenn der Bürger durch den privaten Sicherheitsservice nun sagt, "wenn ich dich und deine Taschen nicht durchsuchen darf, dann kommst du nicht auf mein privates Grundstück." Dann hat das nichts mit Eingriffen in GR zu tun. Sondern ist privat. Demzufolge bedarf es KEINER Ermächtigungsgrundlage, weil Grundrechte Abwehrrechte gegen den Staat sind. Wenn du nicht auf eine Geburtstagsfeier eingeladen wirst, dann kannst du nicht sagen, dass du in deinen GR verletzt worden bist. Oder dich gar in die Feier reinklagen.

Anders ist es, wenn die Durchsuchung von einem privaten Sicherheitsservice erfolgt, dem hoheitliche Aufgaben übertragen worden sind. Z.B. Gebäckkontrolle am Flughafen, dann hast du Recht, dann ist das ein Eingriff in GR. Dieser Eingriff benötigt eine EGL.
4 years ago
#58

"Frag Deinen Rechtsanwalt, weshalb es nicht erlaubt ist, wenn ich ohne Deine
Genehmigung Fotoshootings oder andere Aktionen in Deinem Garten mache."

Nein, Peter da braucht man nicht den Anwalt fragen. Das Recht ergibt sich aus § 903 BGB!
Aber du musst was sagen, oder nen fetten Zaun ziehen, oder ne Tesla-Spule hinstellen! Bzzz
Nicht umsonst heißt es Ansprüche geltend machen.

Wenn Du ohne meine Zustimmung Fotoshootings in meinen Garten machst, dann sage ich Danke und bringe dir ein kühles Bier! ;-)

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