Seriöse Manager für Models 44

4 years ago
@Ivan: der Anstreicher wird aber nicht durch die Firma vermittelt. Er ist dort angestellt. Sind Models bei Agenturen angestellt - bekommen also durchgängig ein Gehalt?
4 years ago
Freie Mitarbeiter? Entscheidend scheint mir, dass nicht die Modelle vom Auftraggeber direkt bezahlt werden [und maximal 18 Prozent (oder was auch immer) abgeben dürfen/müssen], sondern dass die Agentur den Auftrag bekommt. Und wie die die Bezahlung ihrer Mitarbeiter regelt, ist in einem weiten Rahmen steuerbar.
Aber ich bin kein Jurist (und du vermutlich auch nicht).
4 years ago
Ivanhoe, das würde mich nun auch interessieren, worin der rechtliche Unterschied zwischen einem vertragsmäßigen Manager und einer Agentur besteht, zumindestens hinsichtlich dieses Phänomens. Und ist vielleicht ein Vermittler mit Provision noch was anderes (weil er den Vertrag einfädelt aber nicht unterschreibt)?
4 years ago
Ich bin kein Jurist und habe mich vielleicht schon zu weit vorgewagt. Der Unterschied ist nach meinem Verständnis:

- Der Manager findet einen Job für ein Modell. Das Modell geht hin, modelt und kassiert selbst. Der Manager bekommt davon maximal 14 Prozent.

- Die "Agentur" hat 20 Modelle unter Vertrag. Sie (die Agentur) bekommt den Auftrag, einen Auftritt mit 10 Modellen mit bestimmten Eigenschaften (1,80, 60 kg, blond) zu versorgen. Dafür zahlt der Kunde an die Agentur 10.000 Piepen. Die Agentur behält 5.000 und zahlt 500 an jedes der 10 Modelle, die sie hinschickt.

Aber, wie gesagt, wir Laien spekulieren da nur herum. Soll ein Jurist dazu etwas sagen. Oder Tom acht Beiträge schreiben.
@RomanSchaetzle - zuerst würde ich klären, ob sich der "sehr ungehaltene" momentane Manager mit einem Wechsel Deiner Bekannten abfinden würde. Er verlangt vollen Zugriff auf ihre Kommunikation - also auch sämtliches Privates.
"Wird ungehalten, wenn sie zu wenig Geld nach Hause bringt" - dieses Verhalten sehe ich eher in einem Milieu, daß mit fotografischem Management Nichts zu tun hat. Das hast Du richtig erkannt.
Solche "Manager" (ich formuliere weiter höflich) können durchaus sehr restriktiv gegen einen neuen Manager sprich in diesem Fall "Nebenbuhler" vorgehen.
Direkt formuliert, wären mir also meine Schneidezähne wichtiger, als diese Dame ohne Regelung mit dem jetzigen "Manager" zu übernehmen......
Ich sage das aus eigener Erfahrung, seit ich vor Jahren mal ein absolutes Top Mädel fotografierte. Sie hatte auch einen "Manager" - der fuhr Motorrad und hatte irgendwas mit "Engeln" auf dem Rücken stehen......er erklärte mir höflich, daß es in diesem Fall keinen Modellvertrag oder andere Regelungen von Bedeutung gibt. Würde ich irgendetwas tun, was ihm nicht genehm wäre, gäbe es da ganz ganz viele Menschen mit diesem "Engel" Emblem auf dem Rücken.....die kämen mich dann eh besuchen......
4 years ago
Wenns nur um Orgakram und Kommunikation geht, dürfte doch eine Teilzeitstelle besetzt durch eine sprachgewandte Assistenz völlig ausreichen. Die soll ja ihr, als der Künstlerin unterstehen und nicht sie dem Herrn/der Frau Manager zuarbeiten.
@fille de la nuit - er erwähnte ja im Eingangsthread "verhält sich fast wie ein Zuhälter" - also eine gänzlich andere hierarchische Struktur des Managements wie wir sie verstehen. Darum riet ich ja dazu, vorsichtig zu sein.....
4 years ago
Marcello Rubini:
das würde mich nun auch interessieren, worin der rechtliche Unterschied zwischen einem vertragsmäßigen Manager und einer Agentur besteht, zumindestens hinsichtlich dieses Phänomens.

Es gibt keinen. Es gibt eine durch die Verordnung (und allgemeine Rechtsprechung in dem Bereich) definierte "Arbeits-Vermittlung", zu der auch die Vermittlung von Aufträgen für bestimmte freie Berufe (Schauspieler z.B.) und sogar auch gewerbliche Berufe (Models z.B.) gehört.

Ob das ganz dann "Agent", "Agentur", "Vermittler" oder "Pumuckl" genannt wird, ist rechtlich unerheblich. (Es ist ja zum Beispiel auch unerheblich, ob jemand eine bestimmte Tätigkeit als "selbstständig" bezeichnet - ob es sich dabei um eine selbständige Tätigkeit oder eine sozialversicherungspflichtige angestellte Tätigkeit handelt, entscheidet sich ausschließlich nach objektiven Gegebenheiten. Und wird von der Rentenversicherung Bund entschieden, und nicht von den Vertragspartnern...)
4 years ago
Darf man nichts anderes vertraglich vereinbaren, als in der "Vermittler-Vergütungs-Verordnung"?

Wenn Du "vermittelst": nein.

Wenn eine Model-Agentur vom Auftraggeber auch noch Provision kassiert, fällt das m.W. nicht unter die VermittVergV, denn die bezieht sich auf den "Arbeitnehmer". Das ist der Vermittelte. (Die Bezeichnung ist dabei ausgesprochen unsinnig, weil es sich ja gerade nicht um einen Arbeitnehmer handelt, der wäre schließlich angestellt...) Die VermittVergV stammt aber, wenn ich das richtig erinnere, aus dem ganzen Strauß der Vorschriften zur Vermittlung von Arbeitsverträgen.

Früher war das ja alles Monopol des Arbeitsamtes/der Arbeitsagentur, bis 2004. Sowohl die Vermittlung von angestellten Arbeitsverhältnissen als auch die Vermittlung von Models und Künstlern. Dafür gab es - und gibt es übrigens immer noch - den "Künstlerdienst" der Arbeitsagentur. Nach 2004 durften dann, anfangs nur mit Zulassung durch die BA, auch private Vermittler/Agenturen tätig werden. Diese Zulassungspflicht ist m.W. jedenfalls für Model- und Schauspieler-Vermittlung inzwischen auch gefallen (aber man nagele mich nicht fest!).

Es mag also sein, daß Agenturen auf dem Weg des "Splittens" zu ihren "30 Prozent" kommen, obwohl ich auch Leute in dieser Branche kennen, die sagen: "Ihre Provision soll sich die Modelagentur bitteschön vom Model holen, wieso sollte ich als Auftraggeber die bezahlen? Ich bezahle das Model, nicht den Beauftragten des Models..."

Ich weiß im übrigen auch, daß auf diesem Gebiet jahrzehntelang Schindluder getrieben wurde, bis dann tatsächlich einige (nicht MK-)Models sich auf die Hinterbeine gestellt und ihre Agenturen erfolgreich verklagt haben... Das wurde dann ziemlich teuer für einige Agenturen, in dem Fall, den Dr.Kötz hier mal vorgestellt hat, bekam das Model einen satten 5-stelligen Betrag nachgezahlt, den die Agentur unrechtmäßig einbehalten hatte.

Macht man als Model natürlich nur, wenn man gut im Geschäft ist... sonst gilt eher das "Harvey Weinstein-Prinzip": "Laß dich brav ficken, oder sorge dafür, daß du verhungerst..."
4 years ago
Der Unterschied ist nach meinem Verständnis:

- Der Manager findet einen Job für ein Modell. Das Modell geht hin, modelt und kassiert selbst. Der Manager bekommt davon maximal 14 Prozent.

Nicht wirklich - es gehört zu den originären Aufgaben einer Modelagentur, die Abrechnung mit dem Kunden zu machen. Fürs Honorar, für die Spesen, für alles. Die Agentur unterschreibt ja auch die Verträge im Namen des Models.
4 years ago
Wenn sie gut Englisch spricht, wozu braucht sie dann einen Manager?
4 years ago
Wenn sie gut Englisch spricht, wozu braucht sie dann einen Manager?
Wohl weil so eine Shootingreise eben nicht wie eine Urlaubsreise nach Ibiza ist (die viele ja auch von einer Agentur organisieren lassen), sondern ein etwas komplexeres Unterfangen.
Jeder Künstler, Sportler, Showstern etc. gibt organisatorische Dinge heutzutage an Manager ab, durchaus mit vielen nachvollziehbaren Gründen. Warum sollte ein aktives Fotomodell das nicht auch tun? Vor allem, wenn das finanziell durchaus drin ist.
4 years ago
......an alle, die die Sinnhaftigleit eines managers von vornherein ausschließen,
sollten sich fragen, warum eine hocheffiziente Gesellschaft nur durch eine
hochspezialisierte Arbeitsteilung existieren kann, aber wahrscheinlich
konstruiert ihr Eure Kameras auch selbst, lötet die Speicherkarten, programmiert
Eure Bildbearbeitungssoftware, baut die Reflektoren und Stative selbst usw.

Für manche(s) macht es Sinn. Kommt auf viele, verschiedene Dinge an.
Aber auf eine recht konkrete Frage solche themenverfehlenden Antworten
und Beiträge zu ernten ist wirklich besonders in der Model-Kartei
bemerkbar.

Zu den Vergütungssätzen mag es zwar gesetzliche Grundlagen geben,
aber es gibt auch viele Dinge, die das unterlaufen können. Das fängt mit
einer konkreten Arbeitszeitberevhnung, Vertriebskosten (Telefon, PC usw)
an und hört nicht zuletzt bei "Schulungen, Seminaren, Outfits" auf.

Aber ich verstehe schon, warum der Thread mit der fehlenden Kreativität
hier so beliebt ist. Passt alles gut zusammen.

Ich selbst würde nicht als Model-Manager tätig sein wollen, schon aus
dem grunde, weil ich es um jeden Preis vermeiden möchte, zuviel
mit MK-Fotografen zu tun haben zu müssen. Ja. Ganz ehrlich.
[gone] User_6449
4 years ago
Manfred #

Wenn sie gut Englisch spricht, wozu braucht sie dann einen Manager?

Möglicherweise, weil viele Kunden (Fotografen) nicht gut Englisch sprechen.
Also der "Manager" auch als Dolmetscher, um Sprachbarrieren überwinden
zu können.
4 years ago
"Wenn sie gut Englisch spricht, wozu braucht sie dann einen Manager?"

Wohl weil so eine Shootingreise eben nicht wie eine Urlaubsreise nach Ibiza ist (die viele ja auch von einer Agentur organisieren lassen), sondern ein etwas komplexeres Unterfangen.

Völlig richtig.
Es gibt Leute, denen macht es Spaß, sich Reisen zu organsieren. Die sind irgendwann auch richtig gut darin. Andere Leute lassen das lieber machen.
Für Models die Reise organisieren (also: die Verkehrsmittel, die Übernachtungen usw.) - das würde mir ja glatt Spaß machen, allerdings würde ich vorher erstmal einen Anwalt prüfen lassen, ob ich dadurch nicht zum Reiseveranstalter oder Reisebüro werde, mit allem daran hängenden rechtlichen Summs....

Für Models Modeljobs aquirieren? Nicht mal für 50 %, geschweige denn für 18 oder 16... ;-)
Da beschränke ich mich dann lieber auf ein hilfsbereites "Frag doch mal den X und mail mal den Y an - sind nette, seriöse Fotografen, ich weiß auch, daß die grundsätzlich bereit sind, etwas zu bezahlen, und nicht nur TfP wollen, vielleicht haben die ja in dem Zeitraum Interesse..."
Das gibt's gratis, wenn's denn passen könnte.
4 years ago
Zu den Vergütungssätzen mag es zwar gesetzliche Grundlagen geben, aber es gibt auch viele Dinge, die das unterlaufen können.

Klar kann man anderen Leuten auch empfehlen, sich gesetzeswidrig zu verhalten. Gern mit einem Augenzwinkern.
Kann man machen, aber dann bitte nicht hinterher ins Forum zum Jammern kommen, wenn's teuer in die Hose gegangen ist.

Ach ja - ganz am Rande nur erwähnt: Models aus Nicht-EU/EWR-Staaten brauchen ein Schengen-Visum mit Arbeitserlaubnis, wenn sie in Deutschland (oder anderen EU-Staaten) gegen Bezahlung modeln wollen.
Der Auftraggeber muss den Modeljob außerdem bei der Bundesagentur für Arbeit anmelden (dafür gibt's ein schönes Formular online), und außerdem ist er dafür zuständig und haftbar, beim Model die Quellensteuer für das Modelhonorar einzubehalten und ans Finanzamt abzuführen...
(Solange das Modelhonorar - für den einzelnen Auftrag - nicht 5.000€ pro Tag übersteigt, wird das gesamte Honorar als steuerpflichtiges Honorar angesehen und es werden 20% Quellensteuer fällig. Das Model kann dann, ein Doppelbesteuerungsabkommen vorausgesetzt, die in Deutschland abgeführt Quellensteuer im Heimat/Wohnsitz-Land steuerlich geltend machen, sprich es vermindert dann die dortige Steuerlast.)
4 years ago
Ach ja - ....................................Steuerlast

Auch das alles regelt der Manager. :-)
4 years ago
Ach ja - ....................................Steuerlast

Auch das alles regelt der Manager. :-)

... Und hoffentlich mit fundierterem steuerlichem Fachwissen als Tom hier verbreitet.

Bei Interess mal das OECD-Musterabkommen resp all die davon abweichenden individuell ausgefertigten Doppelbesteuerungsabkomen zwischen einzelnen Staaten konsultieren.

Ausnahmslos würde ich einem Model hier empfehlen nicht einen Manager sondern einen Steuerberater beizuziehen...
4 years ago
Ach ja - ....................................Steuerlast

Auch das alles regelt der Manager. :-)

Lieber nicht...

Zuständig für die korrekte Abführung der Quellensteuer für Modeltätigkeit ist weder das Model noch der Modelmanager noch die Modelagentur - sondern der Auftraggeber.

Die Erledigung von Steuerangelegenheiten für Dritte wiederum bedarf in Deutschland der Erlaubnis. (Die ist nämlich Steuerberatern und Rechtsanwälten vorbehalten.)
Und seine Steuererklärung muß man persönlich unterschreiben. Nur wenn der Steuerzahler infolge eines körperlichen oder geistigen Zustands oder durch längere Abwesenheit an der eigenhändigen Unterschrift gehindert ist, ist die Unterzeichnung durch einen Bevollmächtigten erlaubt.
4 years ago
Bei Interess mal das OECD-Musterabkommen resp all die davon abweichenden individuell ausgefertigten Doppelbesteuerungsabkomen zwischen einzelnen Staaten konsultieren.

Und wo genau widersprechen die dem, was ich schrieb?

(Was ich dort zum Thema Quellensteuer bei ausländischen Models schrieb, stammt übrigens von dem Düsseldorfer Anwalt Dr.Wolfgang Maaßen. Der hat sich intensiv mit dem Thema beschäftigt und sogar ein "Handout" dazu veröffentlicht.)

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