Künstlersozialkasse 28

[gone] User_432557
4 years ago
Moin,
bei mir hat die Rentenversicherung eine Betriebsprüfung angekündigt und will eine mögliche Beitragspflicht zur Küsntlersozialkasse prüfen. Hat jemand Erfahrung, inwieweit Modelhonorare versicherungspflichtig sind?
[gone] User_6449
4 years ago
Wende Dich an einen guten Steuerberater, denn das könnte schwer ins Auge gehen.

Wenn Modelle in der Künstlersozialkasse sind, hättest Du natürlich einen Anteil des
Honorars an die Kasse abführen müssen. Aber das ist ein ziemlich heißes Thema ...
[gone] User_42215
4 years ago
Ob Künstlersozialabgabe für die Beauftragung eines Künstlers fällig wird, ist unabhängig davon, ob dieser Künstler Mitglied der Künstlersozialkasse ist oder nicht. Bei Modells solltest du dir aber keine besondere Sorgen machen müssen, da deren Tätigkeit in der deutschen Rechtsprechung normalerweise nicht als künstlerisch angesehen wird.
4 years ago
Ich bin verwirrt. Rentenversicherung - Betriebsprüfung - Künstlersozialkasse ??? Und wie soll da ein Steuerberater helfen? Letzteren würde ich zu Rate ziehen, wenn das Finanzamt eine Betriebsprüfung plant (aber eigentlich ist es dann auch schon zu spät).

LIeber TO, laut Deiner Sedcard lässt Du Dich von Modellen bezahlen und verdienst Geld als Musiker. Kann es sein, dass es da um Deine Einkünfte geht - und nicht um Modellhonorare, die Du an Modelle zahlst? Also wenn Du zu den Selbständigen gehörst, die sich nicht um die eigene Altersvorsorge kümmert und auf eine spätere Grundrente hoffen, dann bekommst Du von mir kein Mitleid.
4 years ago
Hallo Tom,
ich bin seit 30 Jahren hauptberuflich als Künstler tätig und entsprechend über die Künstlersozialkasse kranken-, pflege- und rentenversichert! Bevor ich was falsches sage, würde ich auch zu fachkundiger Auskunft raten...Steuerberater oder einfach die Künstlersozialkasse antelefonieren!

Zur Klärung deiner Frage müsste man wissen - was ist Dein eigener Status (freier Fotograf oder Unternehmer!?) , und was ist der Status der Modelle (freiberuflich oder angestellt?)

Für mich als selbstständiger Künstler ist es von Vorteil, in der KSK zu sein, da ich nur die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge einzahle (wie Angestellte oder Arbeiter) , die andere Hälfte wird durch den Bund und Abgaben von Galeristen und Kunstwiederverkäufern getragen, während ein Unternehmer oder Selbstständiger Handwerksmeister diese Beiträge alleine stemmen muss!
Bei Deinen Modellen wäre die Frage, ob sie bei Dir angestellt sind (und damit sowieso sozialversichert wären über Deinen Betrieb), oder ob sie freiberuflich arbeiten und Dir eine Rechnung schreiben? Vermutlich stecken die meisten Modelle das Honorar in bar - sprich schwarz - in die Tasche!? Ich würde denken, die haben in der Regel einen Nebenjob für die eigene Sozialversicherung! Wenn die mit dem modeln Einkommen erzielen, hätten sie vielleicht Anspruch darauf, in die KSK aufgenommen zu werden. Allerdings habe ich in der Rubrik "darstellende Kunst" keinen Beruf Modell gefunden - vielleicht als Schauspieler oder Performer!?

Vielleicht will die Rentenversicherung über Dich nur an die Modelle kommen, um sie zu verpflichten - so wie das Finanzamt vor Jahren sämtliche Kleinkunstbühnen unter die Lupe genommen hat, um an die Schauspieler zu kommen!

Was sich meiner Kenntnis entzieht ist, ob Du als "Veranstalter" von 'Fotoperformances' abgabenpflichtig wärest, so wie Galeristen etwas für meine verkaufte Kunst abgeben müssen an den Topf KSK! Das wäre davon abhängig, ob Du mit den Aufnahmen Gewinne erzielst oder ob das Modeln als künstlerische Tätigkeit anerkannt wird!

Geh einfach mal auf die Seite http://www.kuenstlersozialkasse.de ...dort findest Du unter der Rubrik "Unternehmen und Verwerter" auch die Frage "Wer ist abgabenpflichtig"
Die Seite ist sehr umfangreich und informativ, wenn Du Dir die Zeit nimmst....und sonst hilft nur anrufen!
Viel Glück
Jochen
4 years ago
Hat jemand Erfahrung, inwieweit Modelhonorare versicherungspflichtig sind?

Für wen?
Models sind Gewerbetreibende, sie können sich nicht in der KSK versichern, insofern sind m.W. auch keine KSK-Abgaben auf gezahlte Model-Honorare zu entrichten.

Daß die Tätigkeit eines Models als "künstlerische Tätigkeit" anerkannt wurde, ist m.W. noch nie passiert. Schauspieler sind in der KSK sozialversichert - aber Models sind keine Schauspieler, und Schauspieler keine Models. (Jedenfalls rechtlich betrachtet.)

Ich bin verwirrt. Rentenversicherung - Betriebsprüfung - Künstlersozialkasse ??? Und wie soll da ein Steuerberater helfen?

Die sind Fachleute für diese Gebiete.
[gone] User_6449
4 years ago
Zitat: eckisfotos ...

LIeber TO, laut Deiner Sedcard lässt Du Dich von Modellen bezahlen und verdienst Geld als Musiker. Kann es sein, dass es da um Deine Einkünfte geht - und nicht um Modellhonorare, die Du an Modelle zahlst?

Das wird vermutlich der Grund für eine Prüfung durch die Rentenversicherung sein
und die haben evtl. Unterlagen abgeglichen. Denn wenn man hauptberuflich als
Künstler tätig ist, besteht auch eine Pflichtmitgliedschaft in der Künstlersozialkasse.

Falls bei der Überprüfung eine Pflicht zur Mitgliedschaft in der Künstlersoziallkasse
festgestellt werden sollte, könnte es kompliziert werden. Weil dann alle Beiträge
und auch Leistungen (z.B. im Krankheitsfall) über die falsche Kasse gelaufen sind.

Als Arbeitnehmer oder Selbständiger kann man zwar die Kasse selbst aussuchen,
jedoch nicht als hauptberuflicher Künstler.

Also besser einen guten Steuerberater fragen, wie ich schon sagte. Denn das kann
viel Ärger geben ...
[gone] User_6449
4 years ago
Zitat: kuku-pixx ...

Vielleicht will die Rentenversicherung über Dich nur an die Modelle kommen, um sie zu verpflichten - so wie das Finanzamt vor Jahren sämtliche Kleinkunstbühnen unter die Lupe genommen hat, um an die Schauspieler zu kommen!

Das kam mir auch spontan in den Sinn, denn Anfragen über Honorare von
Modellen hatte ich auch schon. Daher auch mein erster Kommentar # 2.

Die Anfragen kamen jedoch von der Steuerfahndung des Finanzamts und
nicht von der Rentenversicherung.

Ich denke, es geht der Rentenversicherung tatsächlich um die Einstufung
des TO als Künstler für die Pflichtmitgledschaft in der Künstlersozialkasse.
[gone] User_42215
4 years ago
@Peter (#7)

Falls bei der Überprüfung eine Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse
festgestellt werden sollte, wird nichts kompliziert, weil der Bescheid der Künstlersozialkasse zur Versicherungspflicht nicht nachwirkend, sondern nur in die Zukunft gilt.

Ist man nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherungspflichtig, kann man sich weiterhin frei seine gesetzliche Krankenkasse aussuchen wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Die Künstlersozialkasse ist kein Sozialversicherungsträger, und eine Mitgliedschaft in der KSK gibt es strenggenommen nicht.
[gone] User_6449
4 years ago
@ Hans Link - suche TfP Nähe NOH

Da irrst Du Dich gewaltig! Den Stress mit der Krankenkasse und
Rentenkasse musste ich schon selbst bei meiner Selbständigkeit
durchmachen, da ich letztes Jahr für vier Monate außer Gefecht
war und in der Reha lag. Die streiten sich bis heute darum, wer
was übernehmen muss und wollen Geld von mir.

Daher - nun zum dritten mal - meine Empfehlung, einen fähigen
Steuerberater hinzuzuziehen, bevor der Ernstfall eintritt.

Auf Hobbyspezialisten wie Dich würde ich da nicht mehr bauen ...
[gone] User_42215
4 years ago
@Peter:

Der Streit, von dem du berichtest, dürfte nichts damit zu tun haben, in welchem Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung man für versicherungspflichtig befunden worden ist. Du scheinst da einiges nicht richtig verstanden zu haben, vorsichtig formuliert. Und ich bin kein Hobbyspezialist, sondern habe mich (wie meine Frau) vor 28 Jahren bei der Künstlersozialkasse angemeldet und meine Versicherungspflicht überprüfen lassen. Seither halte ich mich auf dem Laufenden, auch weil wir beide ebenfalls zur Künstlersozialabgabe herangezogen werden (weil wir Aufträge teilweise weitergeben).
Schaut doch mal da: https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_Unternehmer_Verwerter/Informationsschriften/Info_06_-_Kuenstlerische_publizistische_Taetigkeiten_und_Abgabesaetze.pdf

Das sind die möglichen Tätigkeiten die eine Mitgliedschaft in der KSK mit sich bringen können. Bei Fotografie wird immer wieder betrachtet werden müssen wie die Tätigkeit als Fotograf angelegt ist. Eben mehr künstlerisch oder mehr dem Handwerk Fotograf entsprechend. Da wird man sich gegebenenfalls auch drüber streiten können/müssen. Allerdings je nachdem wie deine Tätigkeit wirklich gestaltet ist, wird es auch der Musiker sein der geprüft wird. Denn als Musiker bist du zweifelsfrei der KSK zugeordnet. Befreiungsmöglickeiten von der Versicherungspflicht gibt es - musst du in das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) schauen.
Wie oben schon geschrieben wurde sind Fotomodelle nicht aufgelistet. Somit ist für die Buchung eines Model auch keine Künstlersozialabgabe zu entrichten.
Es erscheint mir eher so, als würde DEINE Tätigkeit geprüft werden. Die Versicherungspflicht in der KSK beginnt erst nach Feststellung. Nicht Rückwirkend!

Zum Thema Steuerberater: Steuerberater machen für viele ihrer Mandanten die Lohnbuchhaltung. Und somit sind auch Kenntnisse bezüglich Sozialversicherung und Abgaben um das Thema selbstverständlich im Kompetenzfeld eines Steuerberaters. Ob der jeweils konsultierte Steuerberater dann Ahnung hat oder nicht muss man eben erfragen.

Ganz allgemein zur Info (für diejenigen die es nicht wissen): Die KSK übernimmt für den jeweiligen Künstler die Hälfte der Sozialabgaben - also den Anteil den bei einem Angestellten der Arbeitgeber übernimmt. Finanziert wird das über einen Zuschuss des Bundes und aus einer Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten (Verwerter). Dies sind z.B. Verlage, Theater, Tourneeveranstalter, Künstleragenturen, Künstlermanager, Galerien, Kunsthändler, Hersteller von bespielten Bild- und Tonträgern und andere (Aufzählung ist nicht vollständig)

Klingt alles komplizierter als es ist - und noch etwas, die Versicherungspflicht in der KSK ist unabhängig von einer Gewerbeanmeldung ode Mitgliedschaft in der Handwerkskammer als Fotograf oder der IHK als "Foto-Designer" ... das ist ein ganz anderes Thema - da geht es um Pflichtmitgliedschaften in Berufsverbänden.

Viele Grüße
Gerhard
[gone] User_6449
4 years ago
@ Hans Link

Vor 28 Jahren? Dann weißt Du ja über den aktuellen Stand bescheid ... :-)
[gone] User_42215
4 years ago
Peter, ich weiß über den aktuellen Stand gut Bescheid, sonst würde ich den falschen Behauptungen, die du hier unter die Leute bringst, nicht so deutlich widersprochen haben:

#2: Wenn Modelle in der Künstlersozialkasse sind, hättest Du natürlich einen Anteil des
Honorars an die Kasse abführen müssen. Aber das ist ein ziemlich heißes Thema ...

Falsch. Und fast nie sind Fotomodelle "in der Künslersozialkasse".

#7: Falls bei der Überprüfung eine Pflicht zur Mitgliedschaft in der Künstlersoziallkasse
festgestellt werden sollte, könnte es kompliziert werden. Weil dann alle Beiträge
und auch Leistungen (z.B. im Krankheitsfall) über die falsche Kasse gelaufen sind.

Falsch. Versicherungspflicht nach Künstlersozialversicherungsgesetz gilt niemals rückwirkend.

#7: Als Arbeitnehmer oder Selbständiger kann man zwar die Kasse selbst aussuchen,
jedoch nicht als hauptberuflicher Künstler.

Falsch. Wird Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz festgestellt, kann sich der Versicherungspflichtige die gesetzliche Krankenkasse ebenso frei aussuchen wie der als Arbeitnehmer
Sozialversicherungspflichtige.

Es tut mir leid, wenn du aus irgendwelchen Gründen schlechte Erfahrungen gemacht hast und es in deinem Fall Streitereien zwischen Renten- und Krankenversicherung gegeben hat. Das ist aber weder ein Grund für allgemeine Panikmache hier noch für eine Polemik gegen mich.
Vielleicht mal noch etwas - die Künstlersozialkasse ist keine "Kasse" wie eine gesetzliche Krankenversicherung ... wie Hans richtig schrieb oder ich oben auch schon erwähnte .... die KSK regelt den "Arbeitgeberanteil" - was in dem Fall der KSK der Auftraggeberanteil ist. Unter bestimmten Vorraussetzungen kann der in der KSK Versicherte auch seine Krankenversicherung bei einer privaten Krankenversicherung haben .... die KSK ist KEINE Krankenversicherung oder Rentenversicherung .... sie regelt nur die Beiträge zu diesen.
Ihr müsst da immer aufpassen, die Dinge und Begriffe nicht zu vermischen .... so entstehen dann auch oft falsche Aussagen oder Ansichten....
[gone] User_6449
4 years ago
@ Hans Link

Du verbreitest gefährliches Halbwissen und liegst leider vollkommen falsch.

Daher zum vierten mal mein Tip: Einen guten Steuerberater hinzuziehen ...
4 years ago
Peter, hast du mal daran gedacht, dich wenigstens aus ein paar Threads fernzuhalten? Deine Dauerpräsenz bei sämtlichen Themen, die einigermaßen Fahrt aufnehmen, empfinde ich als lästig. Wann immer du deine Privatkonflikte austrägst, hören die Leute auf zu schreiben, die interessante Beiträge beisteuern.

Zu möglichst viel was zu schreiben bedeutet nicht unbedingt, qualifizierte Beiträge zu verfassen. Manchmal ist weniger mehr. Und Smileys hinter ätzende Aussagen zu setzen, macht diese nicht konstruktiver.

Nur so als Empfehlung.
4 years ago
@aspan
Ich finde es toll, dass Du hier mit Deinen wirklich hilfreichen Ratschlägen für den TO sämtliche Gedanken anderer überflüssig machen kannst.
[gone] User_6449
4 years ago
@ aspan

Ja, ich empfinde Dich auch als lästig. Es beruht also auf Gegenseitigkeit
und Du könntest qualifiziertere Beiträge verfassen, anstatt zu jammern.

Nur so als Emfehlung ...

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