TFP Vertrag Rückgängig machen 273
4 years ago
#21
das ist etwas gänzlich anderes.
Bei einem Pay Shooting ist das schon sehr viel Entgegenkommen Deinerseits dann dem Wunsch nach Löschung nachzukommen.
das ist etwas gänzlich anderes.
Bei einem Pay Shooting ist das schon sehr viel Entgegenkommen Deinerseits dann dem Wunsch nach Löschung nachzukommen.
#22Report
4 years ago
Außer dem TO kennt doch hier niemand die Bilder, den Inhalt des Vertrags und weiß niemand, was mündlich besprochen wurden. Könnte genauso gut sein, dass der Ärger des Models völlig berechtigt ist - ohne jetzt irgendwas unterstellen zu wollen!
Da kann man wirklich nur empfehlen: versucht es in Ruhe zu klären und einen Kompromiss zu finden, mit dem beide Seiten leben können. :-)
Da kann man wirklich nur empfehlen: versucht es in Ruhe zu klären und einen Kompromiss zu finden, mit dem beide Seiten leben können. :-)
#23Report
4 years ago
#21
Wenn Du bezahlt hast, warum hat sie überhaupt nur ein Pixel von Dir bekommen? Krass. Im Leben würde ich nicht reagieren.
Wenn Du bezahlt hast, warum hat sie überhaupt nur ein Pixel von Dir bekommen? Krass. Im Leben würde ich nicht reagieren.
#24Report
4 years ago
skorpi48
01/20/2020, 8:22 pm
Es gibt nichts was es nicht gibt:
vor 7 (sieben!) monaten ein pay-shooting gehabt. danach von beiden seiten eine sehr positive bewertung. nun die nachricht: viele fotos seine schlecht bearbeitet bzw. gar nicht bearbeitet und ihre haut sehe so unrein aus, ich sollte die fotos doch bitte löschen.
Haha, in diesem Fall finde ich folgendes eine angemessene Antwort:
"Deine Haut sieht unrein aus, weil sie unrein ist. Anstatt Kohle dafür zu kassieren, dass Du für Deine eigenen Unzulänglichkeiten dem Fotografen zusätzliche Arbeit auflastet, und dann meckerst, wenn Du scheiße aussiehst, könntest Du mal was für Dein eigenes Hautbild tun."
Aber, nun ja, es gibt nichts, was es nicht gibt. Solche Modelle führen wohl dazu, dass Fotografen immer weniger Bock auf Pay haben.
#25Report
4 years ago
@J.Reber: dabei gibt es astreine Models mit perfekter Haut. Gut für mich, der Bearbeitungen nicht so gern macht :)
#26Report
#27
4 years ago
Zum rechtlichen hat Tom in #17 imho das wichtigste geschrieben.
Zum Fall selbst erstaunt mich, wie weit Selbstwahrnehmung und Fremdwahrnehmung über den Erfolg des Shootings auseinanderklaffen.
Klar, das bemerkt man hier auch bei einigen Forenteilnehmern, aber das sind ja alles nur virtuelle Spiegelgefechte. Bei dem Shooting frage ich mich doch, was da abgegangen ist.
Unabhängig davon: Ich habe bisher jeden Wunsch von Models befolgt, die bestimmte Bilder nicht veröffentlicht haben wollten.
Ein einzelnes Bild ist mir meistens nicht so wichtig, dass ich mir meinen Ruf damit versauen will. Wenn ich unbedingt so ein Bild haben will, mache ich einfach ein neues mit jemand anders.
Ich habe den Anspruch, dass die Bilder den Modellen gefallen sollen.
Das Modell hat einen ganz guten Riecher dafür, was anderen Modellen gefallen könnte -- und dazu veröffentliche ich schließlich meine Bilder. Findet die abgebildete Person das Bild kacke, werde ich kaum andere Modelle damit anziehen.
Es ist vertrauensbildend, wenn sich das Modell darauf verlassen kann, dass mit den Bildern nix geschieht, was sie nicht will. Dann läuft das Shooting viel lockerer, und dann kann man auch mal Quatsch machen.
Und wenn man liebt fragt, kommt man gemeinsam zu guten Kompromissen, wowaswie veröffentlicht werden kann. Bei meinem letzten Insta-Bild habe ich mir explizit Genehmigung eingeholt.
Daneben gibt es einen Haufen Bilder, bei denen die Modelle sagen "ja, das Bild schon geil, aber das will ich lieber nicht veröffentlicht sehen, dazu ist mir das zu privat." Das geht dann in die versautere Richtung. Ist auch ok, ich muss nicht alles zeigen -- deshalb mische ich bei Shootings gerne durch. Auf den Zuckerberg-Plattformen bin ich ja eh eingeschränkt, was ich überhaupt posten darf.
Sehr selten kann ich gar nix veröffentlichen. Das ist dann Lernerfahrung, wie man Modelle einschätzt. Das Risiko gehe ich ein -- und grundsätzlich hat sich meine Kulanz bewährt, selbst wenn das eine oder andere Mal nix bei rumgekommen ist.
Zum Fall selbst erstaunt mich, wie weit Selbstwahrnehmung und Fremdwahrnehmung über den Erfolg des Shootings auseinanderklaffen.
Klar, das bemerkt man hier auch bei einigen Forenteilnehmern, aber das sind ja alles nur virtuelle Spiegelgefechte. Bei dem Shooting frage ich mich doch, was da abgegangen ist.
Unabhängig davon: Ich habe bisher jeden Wunsch von Models befolgt, die bestimmte Bilder nicht veröffentlicht haben wollten.
Ein einzelnes Bild ist mir meistens nicht so wichtig, dass ich mir meinen Ruf damit versauen will. Wenn ich unbedingt so ein Bild haben will, mache ich einfach ein neues mit jemand anders.
Ich habe den Anspruch, dass die Bilder den Modellen gefallen sollen.
Das Modell hat einen ganz guten Riecher dafür, was anderen Modellen gefallen könnte -- und dazu veröffentliche ich schließlich meine Bilder. Findet die abgebildete Person das Bild kacke, werde ich kaum andere Modelle damit anziehen.
Es ist vertrauensbildend, wenn sich das Modell darauf verlassen kann, dass mit den Bildern nix geschieht, was sie nicht will. Dann läuft das Shooting viel lockerer, und dann kann man auch mal Quatsch machen.
Und wenn man liebt fragt, kommt man gemeinsam zu guten Kompromissen, wowaswie veröffentlicht werden kann. Bei meinem letzten Insta-Bild habe ich mir explizit Genehmigung eingeholt.
Daneben gibt es einen Haufen Bilder, bei denen die Modelle sagen "ja, das Bild schon geil, aber das will ich lieber nicht veröffentlicht sehen, dazu ist mir das zu privat." Das geht dann in die versautere Richtung. Ist auch ok, ich muss nicht alles zeigen -- deshalb mische ich bei Shootings gerne durch. Auf den Zuckerberg-Plattformen bin ich ja eh eingeschränkt, was ich überhaupt posten darf.
Sehr selten kann ich gar nix veröffentlichen. Das ist dann Lernerfahrung, wie man Modelle einschätzt. Das Risiko gehe ich ein -- und grundsätzlich hat sich meine Kulanz bewährt, selbst wenn das eine oder andere Mal nix bei rumgekommen ist.
#28Report
[gone] User_289989
4 years ago
Ja, ein leidiges Thema, das ich in ähnlicher Form auch erlebt habe. Hatte einige Fotos eines Models eingestellt. Bei einem völlig harmlosen und m.E. guten Foto bekam ich dann die Mail dieses zu löschen. Ich hätte lt. Aussage vom Model eine Liste bekommen mit den Fotos, die ich verwenden dürfte. Die hab ich zwar nie bekommen, aber gut und es wäre sehr unfair von mir dieses Foto unerlaubter Weise zu veröffentlichen. Ich hab´s gelöscht...nur am nächsten Tag hat sie ein fast identisches Foto eines anderen Fotografen (der ihr offenbar lieber war und auch im Untertitel als lieber Fotograf ... erwähnt wurde) eingestellt. Dann hab ich die restlichen veröffentlichten Fotos von ihr ebenfalls kommentarlos gelöscht und alle Kontakte abgebrochen und Daten und Fotos auch auf meiner Festplatte komplett gelöscht, nach dem Motto "Wen man nicht für sich gewinnen kann, den sollte man sich dauerhaft vom Hals halten"! Schade um die Zeit, aber ärgern tut es mich nicht!
#29Report
[gone] User_6449
4 years ago
Zitat: FIMO ...
Lange Rede kurzer Sinn, gibt es sowas wie einen Aufhebungsvertrag,
das beide Parteien die Bilder nicht nutzen dürfen?
Eine Vertragsaufhebung kann formlos sein, man braucht dafür keinen
speziellen Vordruck oder Ähnliches. Ich würde ganz einfach schreiben:
"Beide Vertragspartner heben ihre Vereinbarung vom 01.01.2020 über
die Veröffentlichungsrechte an allen produzierten Fotoaufnahmen im
gegenseitigen Einvernehmen und in vollem Umfang auf ... Ort, Datum,
beide Unterschriften."
Sowas sollte man schriftlich machen, weil mündliche Vereinbarungen
kaum zu belegen sind.
Meine persönliche Meinung:
Wenn der ursprüngliche Fotovertrag in Ordnung ist und dabei auch die
Aufnahmebereiche eingehalten worden sind, würde ich in der Sache
gar nichts unternehmen. Es sei denn, es wären wirklich "verunglückte"
Fotos dabei, über die man besser nochmal nachdenken sollte ...
#30Report
4 years ago
Lieber TO, ich habe schon früh am Morgen Deinen Eingangsbeitrag gelesen und mir auf dem Weg zur Arbeit schon ausgemalt, welche Antworten da wohl kommen werden - und ich hatte recht.
Im Grundsatz stimme ich Tom zu und ich bin auch der Meinung, dass die Klügeren nicht so lange nachgeben sollten, bis sie die Dummen sind. Es sollte auch nicht zu einem Gewohnheitsrecht werden, dass (TFP-)Modelle allein entscheiden, ob nun Bilder gezeigt werden dürfen - oder nicht. Es kommt schon mal vor, dass man auf eines der wenigen Modelle trifft, die einen Fotografen ausnutzen, indem sie sich Motive für ein privates Album umsetzen lassen - und dann vom Vertrag zurücktreten wollen. Also bei mir waren sogar 2, die vor dem Shooting kundgetan haben, dass sie Wichsvorlagen für den Freund haben wollen, die aber nicht veröffentlicht sehen wollen. Beide waren aber im Gegenzug bereit, meine Bildideen umzusetzen, die ich dann auch nutzen durfte. Das war dann für beide Seiten in Ordnung.
Du hast einen fairen Vertrag und jedes Modell kann sich anhand Deiner Sedcard ausreichend informieren, wie von Dir gemachte Bilder aussehen. Ich habe dort nichts gesehen, was das Modell "entehrt". Ich weiß genau wie alle anderen hier nicht, wie die Bilder geworden sind, was zwischen dem Wunsch des Modells, dass einige Bilder nicht gezeigt werden sollen, und der abschließenden "Kriegserklärung" zwischen Euch passiert ist. Ich kenne es auch, dass ich als Fotograf und das Modell unterschiedliche Auffassungen darüber hatten, welche Bilder als gelungen bzw. nicht gelungen zu betrachten wären. So stellte ich hier einmal ein Bild aus, welches den Unmut des Modells provozierte - sie änderte jedoch die Meinung, weil das Bild sowohl bei Fotografen als auch bei Modellen sehr gut ankam. In anderen Fällen habe ich auch mal ein Bild gelöscht, wenn es vom Modell gewünscht wurde. In vielen Fällen habe ich auch meinen Ärger heruntergeschluckt, weil ein Modell ein von mir gemachtes Bild ausstellte, obwohl ich es nicht gut fand. Ja, ich gehöre zu den Fotografen, die den TFP-Modellen ALLE Bilder aushändigen und die dürfen die auch verwenden (wobei ich Wunschbilder auch bearbeite). Natürlich erwarte ich im Gegenzug, dass die Modelle mir auch ein wenig Spielraum für meinen eigenen Geschmack lassen. Wenn natürlich ein Fotograf selbst schon "vorsortiert" und dem Modell nur 10 Fotos aus 200 gibt, dann muss er damit rechnen, dass auch das Modell entsprechend anspruchsvoll ist und womöglich diese 10 Fotos schlecht findet. Grundsätzlich sollte es ja einem Modell schon während des Shootings auffallen, was für Fotos entstehen - zumindest hatte ich noch kein Modell, welches sich nicht während des Shootings schon Ergebnisse angesehen hat. Und auch wenn rechtlich der Fotograf als Urheber angesehen wird - ich sehe es als Zusammenarbeit. Das Publikum hier wird größtenteils sehen können, ob schwache Bildergebnisse auf den Fotografen oder das Modell zurückzuführen ist - eigentlich könnte nur letzteres die Ehre des Modells "beschädigen".
Im Grundsatz stimme ich Tom zu und ich bin auch der Meinung, dass die Klügeren nicht so lange nachgeben sollten, bis sie die Dummen sind. Es sollte auch nicht zu einem Gewohnheitsrecht werden, dass (TFP-)Modelle allein entscheiden, ob nun Bilder gezeigt werden dürfen - oder nicht. Es kommt schon mal vor, dass man auf eines der wenigen Modelle trifft, die einen Fotografen ausnutzen, indem sie sich Motive für ein privates Album umsetzen lassen - und dann vom Vertrag zurücktreten wollen. Also bei mir waren sogar 2, die vor dem Shooting kundgetan haben, dass sie Wichsvorlagen für den Freund haben wollen, die aber nicht veröffentlicht sehen wollen. Beide waren aber im Gegenzug bereit, meine Bildideen umzusetzen, die ich dann auch nutzen durfte. Das war dann für beide Seiten in Ordnung.
Du hast einen fairen Vertrag und jedes Modell kann sich anhand Deiner Sedcard ausreichend informieren, wie von Dir gemachte Bilder aussehen. Ich habe dort nichts gesehen, was das Modell "entehrt". Ich weiß genau wie alle anderen hier nicht, wie die Bilder geworden sind, was zwischen dem Wunsch des Modells, dass einige Bilder nicht gezeigt werden sollen, und der abschließenden "Kriegserklärung" zwischen Euch passiert ist. Ich kenne es auch, dass ich als Fotograf und das Modell unterschiedliche Auffassungen darüber hatten, welche Bilder als gelungen bzw. nicht gelungen zu betrachten wären. So stellte ich hier einmal ein Bild aus, welches den Unmut des Modells provozierte - sie änderte jedoch die Meinung, weil das Bild sowohl bei Fotografen als auch bei Modellen sehr gut ankam. In anderen Fällen habe ich auch mal ein Bild gelöscht, wenn es vom Modell gewünscht wurde. In vielen Fällen habe ich auch meinen Ärger heruntergeschluckt, weil ein Modell ein von mir gemachtes Bild ausstellte, obwohl ich es nicht gut fand. Ja, ich gehöre zu den Fotografen, die den TFP-Modellen ALLE Bilder aushändigen und die dürfen die auch verwenden (wobei ich Wunschbilder auch bearbeite). Natürlich erwarte ich im Gegenzug, dass die Modelle mir auch ein wenig Spielraum für meinen eigenen Geschmack lassen. Wenn natürlich ein Fotograf selbst schon "vorsortiert" und dem Modell nur 10 Fotos aus 200 gibt, dann muss er damit rechnen, dass auch das Modell entsprechend anspruchsvoll ist und womöglich diese 10 Fotos schlecht findet. Grundsätzlich sollte es ja einem Modell schon während des Shootings auffallen, was für Fotos entstehen - zumindest hatte ich noch kein Modell, welches sich nicht während des Shootings schon Ergebnisse angesehen hat. Und auch wenn rechtlich der Fotograf als Urheber angesehen wird - ich sehe es als Zusammenarbeit. Das Publikum hier wird größtenteils sehen können, ob schwache Bildergebnisse auf den Fotografen oder das Modell zurückzuführen ist - eigentlich könnte nur letzteres die Ehre des Modells "beschädigen".
#31Report
4 years ago
Es handelt sich hier um ein sehr heikles Thema, es geht hier um das Recht am eigenen Bild. Dieses ist in Deutschland Teil des Kunsturhebergesetz. In der Schweiz sieht dies noch etwas komplizierter aus, trifft jedoch den Kern der Sache besser. Das Recht am eigenen Bild ist in der Schweiz unter Artikel 10. Abschnitt 2 der Bundesverfassung und in Artikel 248 des Zivilgesetzbuches abgelegt, beide befassen sich mit dem Schutz der Persönlichkeit. Kein Recht am eigenen Bild geltend machen können, Menschen welche im Interesse der Öffentlichkeit stehen. Das heisst zum Beispiel Politiker an einer öffentlichen Veranstaltung, oder Musiker an Konzerten. Im privatem Umfeld geniessen jedoch solche Persönlichkeiten immer den vollen Schutz. Anders sieht es noch bei Artisten aus, welche auf ihrer Darbietung Urheberrechtliche Ansprüche geltend machen können. Bei Musikern beschränkt sich dieses lediglich auf Video und Tonaufzeichnungen, da dies Teil ihrer künstlerischen Darbietung ist.
Das Recht am eigenen Bild ist jünger als das Urheberrecht, steht jedoch rechtlich über dem Recht des Urhebers. Denn auch in Deutschland kann die abgebildete Person sich rechtlich auf den Schutz der Persönlichkeit berufen, welche ihr nach Grundgesetz zusteht. Man sollte solche Veröffentlichungen immer in gegenseitigem Einvernehmen vornehmen. Mit einem TFP Vertrag steht man hier schon auf sehr wackligen Beinen, weil dieser im Vorfeld gemacht wurde, und die Bilder erst nach Vertragsabschluss erstellt wurden. Der TFP Vertrag kann also nur ein Vertrag auf eine zu erbringende Leistung sein, und die Veröffentlichungsrechte gelten nur auf Bildern, die man in gegenseitigem Einvernehmen bestimmt hat. Auch sollte man die Bilder immer im Gesamtkontext sehen. Auch ein Text kann im Zusammenhang mit einem Bild die Persönlichkeit der abgebildeten Person verletzen. Deshalb sollte man auch die Bildunterschriften gut auswählen und mit dem Model absprechen.
Diese Art der Fotografie, ist immer Teamarbeit, und deshalb sollte man immer auch bei der Auswahl der Bilder bis zur Veröffentlichung im Team arbeiten. Nur das zeugt von gegenseitigem Respekt.
Das Recht am eigenen Bild ist jünger als das Urheberrecht, steht jedoch rechtlich über dem Recht des Urhebers. Denn auch in Deutschland kann die abgebildete Person sich rechtlich auf den Schutz der Persönlichkeit berufen, welche ihr nach Grundgesetz zusteht. Man sollte solche Veröffentlichungen immer in gegenseitigem Einvernehmen vornehmen. Mit einem TFP Vertrag steht man hier schon auf sehr wackligen Beinen, weil dieser im Vorfeld gemacht wurde, und die Bilder erst nach Vertragsabschluss erstellt wurden. Der TFP Vertrag kann also nur ein Vertrag auf eine zu erbringende Leistung sein, und die Veröffentlichungsrechte gelten nur auf Bildern, die man in gegenseitigem Einvernehmen bestimmt hat. Auch sollte man die Bilder immer im Gesamtkontext sehen. Auch ein Text kann im Zusammenhang mit einem Bild die Persönlichkeit der abgebildeten Person verletzen. Deshalb sollte man auch die Bildunterschriften gut auswählen und mit dem Model absprechen.
Diese Art der Fotografie, ist immer Teamarbeit, und deshalb sollte man immer auch bei der Auswahl der Bilder bis zur Veröffentlichung im Team arbeiten. Nur das zeugt von gegenseitigem Respekt.
#32Report
4 years ago
@Roland Lüthi
Dein Beitrag zeigt, wie "berechtigt" die Beiträge (z.B. von Tom) sind, die hier die rechtliche Frage klarstellen. Verträge sind Verträge - und die sollten auch eingehalten werden.
Deine Argumentation, die Du hier für vor dem Shooting entstandene TFP-Verträge anbringst, zieht auch nicht, denn das was Du schreibst, würde auch für Pay gelten und zudem werden die Verträge auch oft erst nach dem Shooting unterschrieben.
Dein Beitrag zeigt, wie "berechtigt" die Beiträge (z.B. von Tom) sind, die hier die rechtliche Frage klarstellen. Verträge sind Verträge - und die sollten auch eingehalten werden.
Deine Argumentation, die Du hier für vor dem Shooting entstandene TFP-Verträge anbringst, zieht auch nicht, denn das was Du schreibst, würde auch für Pay gelten und zudem werden die Verträge auch oft erst nach dem Shooting unterschrieben.
#33Report
4 years ago
Da kann man wirklich nur empfehlen: versucht es in Ruhe zu klären und einen Kompromiss zu finden, mit dem beide Seiten leben können. :-)
Ganz genau.
Ein Glück mach ich nie Verträge, sondern rede mit den Menschen. Und selbstverständlich dürfen diejenigen, die auf den Bildern sind, entscheiden, was gezeigt wird und was nicht... alles andere fände ich - vor allem bei einem Hobby (Hobby... Spaß... was zusammen machen... you know?) - unanständig.
Und ohne Vertrag muss man nachher auch nichts aufheben. Beim Fotografieren geht es um Vertrauen - das ist entweder da oder eben nicht.
Nur Vorteile.
#34Report
4 years ago
Mit einem TFP Vertrag steht man hier schon auf sehr wackligen Beinen, weil dieser im Vorfeld gemacht wurde, und die Bilder erst nach Vertragsabschluss erstellt wurden. Der TFP Vertrag kann also nur ein Vertrag auf eine zu erbringende Leistung sein, und die Veröffentlichungsrechte gelten nur auf Bildern, die man in gegenseitigem Einvernehmen bestimmt hat.
Verstehe ich nicht, was da auf wackeligen Beinen steht.
Der Vertrag bezieht sich dann auf die Leistung "Modeln" und die während des Shootings gemachten Bilder. Das Einverständnis ist dann durch den Vertrag gegeben, außer in dem Vertrag steht was anderes drin.
Außerdem ist es ja überhaupt nicht zwingend, dass der Vertrag vor dem Shooting unterschrieben wurde -- kann man ja auch danach machen.
#35Report
4 years ago
Mal wieder ein sinnloser Thread der schon mehrfach diskutiert wurde.
TfP ist zwar kostengünstig, nur leider nicht Rechtefrei.
Das Recht am eigenen Bild steht über dem TfP-Vertrag und kann entsprechend eingeklagt werden.
Frage an die Fotografen, wer will sich wegen einer Handvoll Bilder so etwas antun ?
Und wenn das Model sagt, dass die Bilder schlecht sind, ist vermutlich auch was wahres dran, oder ?
Gruß
R.
TfP ist zwar kostengünstig, nur leider nicht Rechtefrei.
Das Recht am eigenen Bild steht über dem TfP-Vertrag und kann entsprechend eingeklagt werden.
Frage an die Fotografen, wer will sich wegen einer Handvoll Bilder so etwas antun ?
Und wenn das Model sagt, dass die Bilder schlecht sind, ist vermutlich auch was wahres dran, oder ?
Gruß
R.
#36Report
4 years ago
Wir wissen ja nicht, was im Vorfeld passiert ist. Der zitierten Konversation zufolge ist das Kind bereits im Brunnen. Eine entspannte Unterhaltung scheint ja nicht mehr möglich zu sein. Auch sowas kann passieren und dann stellen sich schon die Fragen, die der TO geäußert hat. Allerdings kennen wir den Vertrag nicht. Wenn er Spaß dran hat, kann er ihn ja gerichtlich prüfen lassen - oder warten, bis das Model es veranlasst.
#37Report
4 years ago
Da mal wieder von manchen hier einfach irgend ein Kram behauptet wird, hilft vielleicht etwas Quellenstudie.
Hier ein Urteil vom LG Frankfurt zu einem TFP-Vertrag:
Der Klägerin stehen Ansprüche auf Unterlassung der weiteren Veröffentlichung der übrigen im Rahmen des Fotoshootings im September 2009 gefertigten Fotografien auf der Webseite http://www.foto-community.de nicht, auch nicht aus den §§ 823, 1004 BGB, 22 f. KUG i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, zu.
Es steht zur Überzeugung der Kammer aufgrund des vorgelegten Model-Release-Vertrages vom 22.06.2009 fest, dass die Klägerin in die Veröffentlichung der streitgegenständlichen Fotos eingewilligt hat.
...
Soweit die Klägerin behauptet hat, dass die Parteien - abweichend vom schriftlich getroffenen Model-Release-Vertrag - eine mündliche Nebenabrede getroffen hätten, dass die Veröffentlichung im Internet nur mit einer zusätzlichen Zustimmung der Klägerin habe erfolgen dürfen, ist sie als beweisbelastete Partei beweisfällig geblieben, nachdem sie auf die Vernehmung des hierfür benannten Zeugen B verzichtet hat.
Hintergrund: Gab ein TFP-Shooting mit Vertrag, danach Streit, Fotograf hat ein Foto mit reinmontiertem Stinkefinger (weil: Facebook-Zensur) veröffentlicht. Das durfte er nicht.
Den Rest durfte er laut Urteil veröffentlichen, obwohl das Model das nicht wollte. Das Model ist somit fast auf den gesamten Prozesskosten (90%) sitzengeblieben.
Also: Irgendwelches "Das Recht am eigenen Bild steht über dem TFP-Vertrag" ist Quark. Klagen kann man viel, sich dabei auf Fotografen im MK-Forum berufen aber nicht unbedingt der beste Rat.
Hier ein Urteil vom LG Frankfurt zu einem TFP-Vertrag:
Der Klägerin stehen Ansprüche auf Unterlassung der weiteren Veröffentlichung der übrigen im Rahmen des Fotoshootings im September 2009 gefertigten Fotografien auf der Webseite http://www.foto-community.de nicht, auch nicht aus den §§ 823, 1004 BGB, 22 f. KUG i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, zu.
Es steht zur Überzeugung der Kammer aufgrund des vorgelegten Model-Release-Vertrages vom 22.06.2009 fest, dass die Klägerin in die Veröffentlichung der streitgegenständlichen Fotos eingewilligt hat.
...
Soweit die Klägerin behauptet hat, dass die Parteien - abweichend vom schriftlich getroffenen Model-Release-Vertrag - eine mündliche Nebenabrede getroffen hätten, dass die Veröffentlichung im Internet nur mit einer zusätzlichen Zustimmung der Klägerin habe erfolgen dürfen, ist sie als beweisbelastete Partei beweisfällig geblieben, nachdem sie auf die Vernehmung des hierfür benannten Zeugen B verzichtet hat.
Hintergrund: Gab ein TFP-Shooting mit Vertrag, danach Streit, Fotograf hat ein Foto mit reinmontiertem Stinkefinger (weil: Facebook-Zensur) veröffentlicht. Das durfte er nicht.
Den Rest durfte er laut Urteil veröffentlichen, obwohl das Model das nicht wollte. Das Model ist somit fast auf den gesamten Prozesskosten (90%) sitzengeblieben.
Also: Irgendwelches "Das Recht am eigenen Bild steht über dem TFP-Vertrag" ist Quark. Klagen kann man viel, sich dabei auf Fotografen im MK-Forum berufen aber nicht unbedingt der beste Rat.
#38Report
4 years ago
@J Reber
Klar, klagen kann man viel,
nur lohnt sich die Mühe und der Ärger wegen einer Handvoll Bilder ?
Klar, klagen kann man viel,
nur lohnt sich die Mühe und der Ärger wegen einer Handvoll Bilder ?
#39Report
[gone] User_580968
4 years ago
Hallo FIMO.
Ein TFP-Vertrag soll beide Vertragspartner, Fotomodel und Fotograf, absichern, dass die bei einem Modelshooting entstandenen Bilder von beiden Seiten unentgeltlich genutzt werden dürfen. Es besteht allerdings keine PFLICHT die Bilder zu nutzen! Das Modell muss die Bilder nicht auf ihrem Portfolio verwenden, wenn sie Ihr nicht gefallen, kann aber dem Fotografen die Nutzung im Nachhinein auch nicht verwehren.
Wenn sich das Modell keine Mitsprache bei der Auswahl und Art und Umfang der Bearbeitung einzelner Bilder vorbehalten hat, hat es danach keine Möglichkeit einzelne Bilder dem Fotografen zur Nutzung zu verbieten, auch wenn die Bilder oder die Bearbeitung dem Modell nicht gefallen. Das Modell hat (hoffentlich) dein Portfolio hier auf "model-kartei.de" angeschaut und hat den TFL-Modelvertrag unterzeichnet. Ganz wichtig ist hier der Passus "ohne Widerruf". Aber ... als Anfänger im Portraitbuissness möchte doch auch der Fotograf lernen, wie er Menschen am besten portraitiert und die entstandenen Portraits bestmöglichst bearbeitet. Ein Anfänger, den die Meinung des Modell nicht interessiert bzw. der dem Modell sogar abstreitet den Wert seiner Bilder zu bewerten, ist ein arroganter Klotz und wird in Zukunft hoffentlich auch keine Modells mehr finden. IMMER DARAN DENKEN: ein Modellvertrag zwischen Modell und Fotograf soll beiden nutzen! Viele Fotografen sehen Modells als austauschbare Schaufensterpuppen und das ist im höchsten Maße arrogant und respektlos!
Den einzigen Grund, dass das Model den abgeschlossenen Vertrag anstreitet ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Unterzeichnung ihre Unzurechnungsfähigkeit bezeugen kann. War Sie unzurechnungsfähig, da Sie zum Beispiel schwer alkoholisiert oder anderweitig unter Drogen stand? War Sie nicht volljährig zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichung und haben nicht beide Elternteile ebenfalls ihr Einverständnis abgegeben? Ich glaube es wäre keine gute Werbung für ein (Amateur-)Modell, wenn bekannt wird, dass Sie einmal abgeschlossene Verträge im Nachhinein anfechtet und so ihre Geschäftsfähigkeit von Sich aus abstreitet! O_O
Auf der anderen Seite möchtest Du sicherlich auch nicht, dass es schlechte Mundpropaganda über den Fotografen (Dich) gibt. Musst Du denn unbedingt die Bilder von Ihr verwenden? Müssen es alle sein, oder wären die Bilder, die dem Modell auch gefallen (so habe ich es verstanden) auch noch in Ordnung für Dich?
Mein Tip: recherchiere gut nach den einzelnen Vertragsklauseln die ein Geschäftsvertrag beeinhalten MUSS. Bei fehlerhaften Verträgen ist der Vertrag ungültig und so anstreitbar! Bitte erkundige Dich wie ein Modellvertrag (Geschäftsvertrag) auszusehen hat und welche textlichen Formulierungen unbedingt nach deutschem Recht (BGB) enthalten sein müssen.
Mein Tip: tief durchatmen, das Sache als negative Erfahrung im Leben verbuchen, nicht auf seinem (angeblichen) Recht beharren ("Recht haben und Recht bekommen (vor Gericht) sind zweierlei") und entschuldige Dich bei dem Model. Dir wird schon keine Zacke aus deiner Krone brechen ... oder ?
LG
Oliver
Ein TFP-Vertrag soll beide Vertragspartner, Fotomodel und Fotograf, absichern, dass die bei einem Modelshooting entstandenen Bilder von beiden Seiten unentgeltlich genutzt werden dürfen. Es besteht allerdings keine PFLICHT die Bilder zu nutzen! Das Modell muss die Bilder nicht auf ihrem Portfolio verwenden, wenn sie Ihr nicht gefallen, kann aber dem Fotografen die Nutzung im Nachhinein auch nicht verwehren.
Wenn sich das Modell keine Mitsprache bei der Auswahl und Art und Umfang der Bearbeitung einzelner Bilder vorbehalten hat, hat es danach keine Möglichkeit einzelne Bilder dem Fotografen zur Nutzung zu verbieten, auch wenn die Bilder oder die Bearbeitung dem Modell nicht gefallen. Das Modell hat (hoffentlich) dein Portfolio hier auf "model-kartei.de" angeschaut und hat den TFL-Modelvertrag unterzeichnet. Ganz wichtig ist hier der Passus "ohne Widerruf". Aber ... als Anfänger im Portraitbuissness möchte doch auch der Fotograf lernen, wie er Menschen am besten portraitiert und die entstandenen Portraits bestmöglichst bearbeitet. Ein Anfänger, den die Meinung des Modell nicht interessiert bzw. der dem Modell sogar abstreitet den Wert seiner Bilder zu bewerten, ist ein arroganter Klotz und wird in Zukunft hoffentlich auch keine Modells mehr finden. IMMER DARAN DENKEN: ein Modellvertrag zwischen Modell und Fotograf soll beiden nutzen! Viele Fotografen sehen Modells als austauschbare Schaufensterpuppen und das ist im höchsten Maße arrogant und respektlos!
Den einzigen Grund, dass das Model den abgeschlossenen Vertrag anstreitet ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Unterzeichnung ihre Unzurechnungsfähigkeit bezeugen kann. War Sie unzurechnungsfähig, da Sie zum Beispiel schwer alkoholisiert oder anderweitig unter Drogen stand? War Sie nicht volljährig zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichung und haben nicht beide Elternteile ebenfalls ihr Einverständnis abgegeben? Ich glaube es wäre keine gute Werbung für ein (Amateur-)Modell, wenn bekannt wird, dass Sie einmal abgeschlossene Verträge im Nachhinein anfechtet und so ihre Geschäftsfähigkeit von Sich aus abstreitet! O_O
Auf der anderen Seite möchtest Du sicherlich auch nicht, dass es schlechte Mundpropaganda über den Fotografen (Dich) gibt. Musst Du denn unbedingt die Bilder von Ihr verwenden? Müssen es alle sein, oder wären die Bilder, die dem Modell auch gefallen (so habe ich es verstanden) auch noch in Ordnung für Dich?
Mein Tip: recherchiere gut nach den einzelnen Vertragsklauseln die ein Geschäftsvertrag beeinhalten MUSS. Bei fehlerhaften Verträgen ist der Vertrag ungültig und so anstreitbar! Bitte erkundige Dich wie ein Modellvertrag (Geschäftsvertrag) auszusehen hat und welche textlichen Formulierungen unbedingt nach deutschem Recht (BGB) enthalten sein müssen.
Mein Tip: tief durchatmen, das Sache als negative Erfahrung im Leben verbuchen, nicht auf seinem (angeblichen) Recht beharren ("Recht haben und Recht bekommen (vor Gericht) sind zweierlei") und entschuldige Dich bei dem Model. Dir wird schon keine Zacke aus deiner Krone brechen ... oder ?
LG
Oliver
#40Report
Topic has been closed
vor 7 (sieben!) monaten ein pay-shooting gehabt. danach von beiden seiten eine sehr positive bewertung. nun die nachricht: viele fotos seine schlecht bearbeitet bzw. gar nicht bearbeitet und ihre haut sehe so unrein aus, ich sollte die fotos doch bitte löschen.
da mir derzeit nicht langweilig ist, habe ich alle fotos gelöscht und die angelegenheit unter erfahrung abgehakt.