Tips für indoor Locations in Hamburg gesucht 20

Ein herzliches Moin an alle Hamburger!

Aus gegebenem Anlaß bin ich (komme aus Hannover) auf der Suche nach wettergeschützten Locations in Hamburg.
Es sollte sich dabei um öffentliche, d.h. regulär zugängliche Orte handeln, an denen man auch fotografieren darf.
Ideal wären natürlich Örtlichkeiten, bei denen man nicht vorher um Erlaubnis fragen muß, sodass man immer einen alternativen Plan B bei Regen in der Tasche hat.
Dabei denke ich jetzt nicht an Lost Places, sondern an "reguläre", wettergeschützte Örtlichkeiten.

Die Forensuche hat eigentlich nur den alten Elbtunnel ergeben (zum Fotografieren meiner Meinung nach zu überfüllt), sowie die Stiftung Hamburg Maritim (vorherige Anmeldung erforderlich).

Welche indoor Locations könnt Ihr mir empfehlen?

Viele Grüße aus Hannover
5 years ago
Es sollte sich dabei um öffentliche, d.h. regulär zugängliche Orte handeln, an denen man auch fotografieren darf.

"Indoor" darf man letztlich immer nur mit Erlaubnis desjenigen fotografieren, der das Hausrecht hat.

Davon abgesehen ist die Frage arg unscharf. Was stellst Du Dir vor? Für welchen Zweck? Was für Fotos? Mit wieviel Aufwand? 1 Fotograf + 1 Moddel? Ganzes Team?

Fotografieren darfst Du in einem Hotelzimmer, das Du anmietest. (Da hast Du als Mieter des Zimmers das Hausrecht.) Wäre eine wettergeschützte Indoor-Location. Kostet aber natürlich, und ist von Ausnahmen abgesehen auch regelmäßig zu klein, zu eng.

Wettergeschützt, wenn auch nicht wirklich "indoor", bist Du an den Landesbrücken. Da ist auf der unteren Etage ein Dach oben drüber, und solange man da nicht gerade Akt fotografiert oder mit einem Riesenteam, fällt das nicht weiter auf, da nimmt auch keiner Anstoß.

Ist außer Bahnhöfen (und dem Flughafen und der Elbphilharmonie) die einzige Location, wo man "wettergeschützt" ist und die öffentlich zugänglich ist. Wobei Bahnhöfe, Flughafen, Elphi usw. wiederum zumindest ab einem bestimmten Aufwand, einer bestimmten Auffälligkeit eine Erlaubnis brauchen.
5 years ago
Such Dir eine Unterführung oder fotografiere im Kutter. Setz Dich ins Kaffee oder mach ne Stadtrundfahrt mit Bus oder Bahn... So lange Du kein großes Equipment auspackst (und das fängt schon beim Systemblitz oder einem Aufheller an) und Du nicht zu lange am gleichen Ort bleibst, solltest Du keine Probleme mit dem Hausrecht bekommen.
Moin!

Erstmal sorry, das hier ist mein erster Forumsbeitrag, daher ist es vielleicht eine blöde Frage, aber wie kann ich hier aus Beiträgen zitieren?

Jetzt aber zur Sache zurück:
@Tom Rohwer:
"Indoor" darf man letztlich immer nur mit Erlaubnis desjenigen fotografieren, der das Hausrecht hat. "

Ja, das ist mir bekannt. Deswegen fragte ich ja auch nach Orten, an denen man fotografieren darf. :-)
Ich habe dabei an Orte gedacht, für die ich keine Erlaubnis im Vorfeld absprechen muss, weil ein normales Shooting mit Model, Fotograf, Blitzen und einem Helfer grundsätzlich immer erlaubt ist, sofern nichts anstößiges etc. stattfindet oder der normale Publikumsverkehr gestört wird. Da geht man dann einfach hin und fotografiert. Völlig legal und ohne vorher eine Zustimmung einholen zu müssen.
An so etwas hatte ich hier gedacht. (Falls es das in Hamburg gibt.)

Davon abgesehen ist die Frage arg unscharf. Was stellst Du Dir vor? Für welchen Zweck? Was für Fotos? Mit wieviel Aufwand? 1 Fotograf + 1 Moddel? Ganzes Team?

Model, Blitz +Lichtstativ, evtl. ein Helfer und ich. Aufnahmebereiche Portrait, Lifestyle, Fashion, usw. also nix leicht oder unbekleidetes. :-)
Kein direkter kommerzieller Hintergrund im Sinne von gezielter Auftragsarbeit, sondern nur Veröffentlichung für Selbstdarstellung, Foren, Internet, das übliche. Wenn eine spätere kommerzielle Nutzung nicht ausgeschlossen ist, dann wäre das natürlich auch nicht verkehrt. ;-)

Fotografieren darfst Du in einem Hotelzimmer, das Du anmietest. (Da hast Du als Mieter des Zimmers das Hausrecht.) Wäre eine wettergeschützte Indoor-Location. Kostet aber natürlich, und ist von Ausnahmen abgesehen auch regelmäßig zu klein, zu eng.

Bitte nicht falsch verstehen, aber ist das wirklich so?
Ich habe vor einiger Zeit zu diesem Thema mal im Internet recherchiert und bin dabei auf widersprüchliche Aussagen gestoßen. EIn Teil vertritt Deine Auffassung, ein anderer geht davon aus, dass es nicht erlaubt ist, da wohl regelmäßig in den AGBs etwas über die nicht erlaubte, bzw. zustimmungsbedürftige Nutzung ausgesagt wird. Teilweise wohl direkt, teilweise wohl indirekt über einen Verweis auf DEHOGA AGBs/Richtlinien oder so.
Habe das dann nicht mehr weiter verfolgt.
Könntest Du zu der rechtlichen Grundlage etwas mehr sagen?

Ohne jetzt zu sehr off topic werden zu wollen, aber können nicht auch die Hotelzimmer, d.h. das Design, Möbel etc. geschützt sein, so dass ich bei einer Veröffentlichung Probleme bekommen könnte?

Ist außer Bahnhöfen (und dem Flughafen und der Elbphilharmonie) die einzige Location, wo man "wettergeschützt" ist und die öffentlich zugänglich ist. Wobei Bahnhöfe, Flughafen, Elphi usw. wiederum zumindest ab einem bestimmten Aufwand, einer bestimmten Auffälligkeit eine Erlaubnis brauchen.


Was die Elphi angeht, habe ich wenig Hoffnung, das man da unbürokratisch eine Erlaubnis bekommt: als ich alleine zum Sightseeing da war und auf meinen Kamera angesprochen wurde, bin ich mit den netten Leuten ins Gespräch gekommen. Dabei stellte sich heraus, das selbst im öffentlich zugänglichen Bereich kein Stativ benutzt werden darf, kein Modelshoot etc. Nur Selfies und touristische Aufnahmen werden geduldet. So in etwa, schien recht restriktiv.
Ob das auch irgendwo "schriftlich" steht oder nur die Interpretation der Mitarbeiter ist, keine Ahnung...

Kann man eigentlich in den U-Bahnhöfen fotografieren (wie oben beschrieben) oder benötigt man auch hier vorher eine Genehmigung?

@MAINpics:
Setz Dich ins Kaffee oder mach ne Stadtrundfahrt mit Bus oder Bahn... So lange Du kein großes Equipment auspackst (und das fängt schon beim Systemblitz oder einem Aufheller an) und Du nicht zu lange am gleichen Ort bleibst, solltest Du keine Probleme mit dem Hausrecht bekommen.


Soweit so gut. Aber könnte es dann nicht später bei der Veröffentlichung Probleme geben, wenn das Cafe z.B. seine Location wieder erkennt und ich die Aufnahmen quasi "heimlich" gemacht habe?
Ok, wie man richtig zitiert habe ich herausgefunden. :-)
Geht das auch einfacher?
Denkbar wären auch Räume von Tanzschulen, Kleinkunstbühnen oder Galerien, Yoga/Gymnastikräume, Sportvereine ... Räume für Hobby und Freizeitzwecke, die zur "ungenutzten" Zeit wie Mittwochvormittag für eine kleine Spende in die Clubkasse verfügbar wären.
In öffentlichen Bereichen wie z.B. Arkadengänge, Unterführungen käme es auch auf möglichst wenig frequentierte Zeiten an. Jetzt in der Schlechtwetterzeit ist es eh schwieriger... und mit available light oder nur mit Aufhellblitz (Kabel & Blitzschiene oder Master/Slave) wäre dies auch einfacher .

https://www.hamburg.de/stadtteile/bergedorf/bergedorf/
https://www.hamburg.de/stadtteile/eimsbuettel/eimsbuettel/
https://geschichts-kontor.de/
@SEE so/easy/ey:
Denkbar wären auch Räume von Tanzschulen, Kleinkunstbühnen oder Galerien, Yoga/Gymnastikräume, Sportvereine ... Räume für Hobby und Freizeitzwecke, die zur "ungenutzten" Zeit wie Mittwochvormittag für eine kleine Spende in die Clubkasse verfügbar wären.


Gute Idee, aber diese wären dann wahrscheinlich nicht am Wochenende (oder nur eingeschränkt) verfügbar.
Eine wichtige Einschränkung, denn ich vergaß zu erwähnen, dass die Locations am Wochenende zur Verfügung stehen sollten. :-)

Bevorzugt wären natürlich "fotogene" Orte, d.h. z.B. leere Yoga-Räume sind in der Regel nicht so fotogen, bzw. nur für bestimmte Sujets oder als Studioersatz sinnvoll.
@ Der Auslöser
Hier Selbiges aus einem älteren thread :

https://www.model-kartei.de/forum/thread/94273/suche-location-in-hamburg-bin-dort-leider-vollkommen-ortsfremd/?page=0

http://www.model-kartei.de/forum/thread/94273/suche-location-in-hamburg-bin-dort-leider-vollkommen-ortsfremd/#new

Ob in HH auch der Sonntagmorgen ideal wäre ... hier in München sind genau City-Bereiche oft menschenleer. Ist das kühlere Herbstwetter nun bewußt gewollt mit tiefstehender Sonne, Herbstlaub usw. ? Ansonsten fände ich den Sommer idealer ...
@SEE so/easy/ey
Danke für die Links, den Thread kannte ich schon, so bin ich auf die Stiftung Hamburg Maritim/Hafenmuseum gekommen. :-)

Klar ist der Sommer idealer, aber auch der Herbst hat so seinen Reiz. ...und leider auch ein höheres Regenrisiko, daher auch mein Bedürfnis einen Plan B in der Tasche zu haben, so dass trotzdem geshootet werden kann.
5 years ago
vielleicht eine blöde Frage, aber wie kann ich hier aus Beiträgen zitieren?

Überhaupt keine blöde Frage, als Internet-Normaluser erwartet man ja eine Zitierfunktion in WWW-Forum. Hatte die MK jahrelang, hat sie jetzt nicht mehr.
Du mußt "händisch" zitieren:

[ quote ] an den Anfang des Zitats, [ /quote ] an's Ende. Die Leerzeichen hinter und vor der Klammer dabei weglassen. Wenn Du den Usernamen des Zitierten mit angeben willst, musst Du das auch "händisch" dazu schreiben. Ich mach's meist mit @Username.

"Indoor" darf man letztlich immer nur mit Erlaubnis desjenigen fotografieren, der das Hausrecht hat. "

Ja, das ist mir bekannt. Deswegen fragte ich ja auch nach Orten, an denen man fotografieren darf. :-)

Aber wie soll man die Frage beantworten? Es gibt keine Örtlichkeit, die einem uneingeschränkten Hausrecht unterliegt und unbeschränkt für Nutzung als Fotolocation freigeben ist.

Fotografieren "darf" man auf öffentlichem Grund, aber auch da nur mit der Einschränkung, daß für "Sondernutzung" öffentlicher Straßen, Wege, Plätze usw. eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich ist. Wo "Sondernutzung" anfängt, da kann man sich dann mit der zuständigen Behörde streiten. Wenn Du ohne Team und ohne Blitzanlage und anderes Equiptment auf dem Rathausvorplatz in Hamburg fotografierst, wird niemand Anstoß nehmen. (Außer einigen Leuten, die meinen, daß sie mit auf dem Foto sind, oder es tatsächlich auch sind.)
"Wegscheuchen" oder gar "absperren" geht dann wieder nur mit Sondernutzungsgenehmigung.
Model, Blitz +Lichtstativ, evtl. ein Helfer und ich. Aufnahmebereiche Portrait, Lifestyle, Fashion, usw. also nix leicht oder unbekleidetes. :-)

Okay. Das ist dann, was öffentlichen Grund angeht, grenzwertig. Wird darauf ankommen, wo, wann und wie lange, ob es den Fußgängerverkehr behindert, und ob irgendwelche Ordnungshüter vorbeikommen.
Man muß ja - leider - bei sowas auch immer damit rechnen, daß irgendein selbsternannter Ordnungshüter rumtrötet.
Wenn Du Sonntagnachmittag in der City Nord Fotos macht, hast Du Endzeit-Feeling, weil da keine Menschenseele rumläuft. Ich hab keine Ahnung, wie weit die Wege und Bereiche und Fußgängerbrücken usw. zwischen den Gebäuden Privatgelände sind oder öffentlicher Weg, aber das ist praktisch herzlich unerheblich, weil eh kein Mensch da rumläuft, und in die Gebäude kommt man natürlich nicht rein.

Hamburg hat diverse Parks, z.B. unten an der Elbe. Es gibt geniale Brücken an der Außenalster, und überhaupt an der Alster. Nur laufen da eben auch Leute rum.

""Fotografieren darfst Du in einem Hotelzimmer, das Du anmietest. (Da hast Du als Mieter des Zimmers das Hausrecht.) Wäre eine wettergeschützte Indoor-Location. Kostet aber natürlich, und ist von Ausnahmen abgesehen auch regelmäßig zu klein, zu eng."

Bitte nicht falsch verstehen, aber ist das wirklich so?

Das Hausrecht im Hotelzimmer hat der Gast, so wie ja auch der Mieter in einer Mietwohnung das Hausrecht hat, und nicht der Vermieter. Das Hotelzimmer kommt rechtlich einer Wohnung gleich - um es zu durchsuchen, braucht es z.B. einen Durchsuchungsbeschluss, der das Hotelzimmer und den Besitzer genau bezeichnet. Das Hotel kann da keine Einwilligung geben. (Eine befreundete Anwälten sagte mir mal, es sei nahezu unmöglich, einen rechtlich wirklich wasserdichten Durchsuchungsbeschluss für ein Hotelzimmer zu formulieren, das sei ein Albtraum für jeden Staatsanwalt und jeden Richter. Und ein Fest für jeden Strafverteidiger...)

da wohl regelmäßig in den AGBs etwas über die nicht erlaubte, bzw. zustimmungsbedürftige Nutzung ausgesagt wird. Teilweise wohl direkt, teilweise wohl indirekt über einen Verweis auf DEHOGA AGBs/Richtlinien oder so.

Selbstverständlich kann ein Hotel gegen eine nicht vertragsgemäße Nutzung eines Hotelzimmers durch den Gast vorgehen. Nur: das nützt dem Hotel erstmal gar nix, denn wenn z.B. der Gast sich weigert, das Zimmer zu räumen, braucht das Hotel einen Räumungstitel vom Gericht... Der Gast muss Hotelangestellte nicht ins Zimmer lassen, er darf die Möbel umstellen, die Bilder abhängen, eigene Bilder aufhängen... (er muss nur beim Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherstellen).

Davon abgesehen ist es ein bestimmungsgemäßer Gebrauch eines Hotelzimmers, dort Fotos zu machen. Man darf in einem Hotelzimmer Konferenzen abhalten, einen Roman schreiben, Models casten, Models fotografieren, Bewerbungsgespräche machen, heiraten, Gruppensex haben, man darf es als Büro benuztzen und dort arbeiten. Man darf sich sogar auf einer Kochplatte Essen kochen...

Es geht schon damit los, daß ein Schild "Nicht stören!" an der Zimmertür vom Hotelpersonal respektiert werden muss, es darf dann das Zimmer nicht betreten. (Landgericht Frankfurt/M, Urteil AZ 2-19 O 153/08 aus 2009)

Aufpassen sollte man nur, daß man nicht soviel Strom für die Lichtanlage zieht, daß auf der ganzen Etage die Sicherungen rausfliegen...

Ohne jetzt zu sehr off topic werden zu wollen, aber können nicht auch die Hotelzimmer, d.h. das Design, Möbel etc. geschützt sein, so dass ich bei einer Veröffentlichung Probleme bekommen könnte?

Völlig berechtigte Frage bei "Design-Hotels". Ein normales Hotelzimmer hat keine innenarchitektonische Gestaltung, die urheberrechtlich geschützt wäre. Davon abgesehen wäre das aber eh nur relevant, wenn es darum geht, das Design des Hotelzimmers oder der Möbel etc. fotografisch zu vervielfältigen.
Wenn das Hotelzimmer als Fotolocation genutzt wird, dann fällt das alles entweder unter "unwesentliches Beiwerk" (§57 UrhG) oder unter "freie Benutzung" (§24 UrhG). Ersteres, wenn's schlicht wurscht ist, ob im Hintergrund eine Kommode mit geschütztem Design rumsteht, letzteres wenn die Kommode eine gewisse Rolle für die Gestaltung spielt, aber eben genutzt wird, um mit Model, Kommode etc. ein neues eigenständiges Werk zu schaffen.

Da muss man sich im Regelfall gar keine Gedanken machen, ausgenommen wie schon erwähnt bei Design-Hotels, die ein so markantes Zimmer-Design haben, wo man sich dann bei manchen Fotos irgendwann fragen kann: welche Rolle spielt eigentlich das Design für das Foto.

Nur: das Urheberrecht am Design hat der Designer. Nicht das Hotel...

In der Praxis spielt das eine eher kleine Rolle, 98,5% aller Hotelzimmer sind als Fotolocation herzlich ungeeignet, weil zu klein und zu vollgestellt.

Was die Elphi angeht, habe ich wenig Hoffnung, das man da unbürokratisch eine Erlaubnis bekommt: als ich alleine zum Sightseeing da war und auf meinen Kamera angesprochen wurde, bin ich mit den netten Leuten ins Gespräch gekommen. Dabei stellte sich heraus, das selbst im öffentlich zugänglichen Bereich kein Stativ benutzt werden darf, kein Modelshoot etc. Nur Selfies und touristische Aufnahmen werden geduldet. So in etwa, schien recht restriktiv.

Wundert mich überhaupt nicht...

Kann man eigentlich in den U-Bahnhöfen fotografieren (wie oben beschrieben) oder benötigt man auch hier vorher eine Genehmigung?

Das ist eine gute Frage. In den Bahnhöfen der DB ist es so, daß laut aushängender Hausordnung für gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen eine Genehmigung erforderlich ist. Wobei nicht alles, was "professionell" ist, auch "gewerblich" ist - Presse und Fernsehen z.B. können dort ungehindert fotografieren und filmen. "Fashion-Fotografie" aber, zumal mit größerem Gerät und kleinem Team... das wird m.E. ganz klar unter "gewerblich" fallen, und auf den Bahnhöfen läuft so viel DB-Security rum, daß das binnen fünf Minuten auffallen wird.

Die Hamburger U-Bahn gehört der "Hamburger Hochbahn AG", die hat auf ihrer Website Infos hinsichtlich "Drehgenehmigungen", was auch Fotografieren mit umfasst: https://www.hochbahn.de/hochbahn/hamburg/de/Home/Medien/Presse/Drehgenehmigungen

Aus eigener Erfahrung mit Presse/Stock-Fotografie in Hamburger U-Bahn- und anderen Bahnhöfen kann ich sagen:

Solange Du alleine arbeitest, nimmt niemand auch an größerem professionellen "Foto-Geraffel" Anstoß. Aber für den Zweck baut man ja auch keine Blitzanlage auf...
Ich habe auch schon völlig problemlos mit einem Model (available light) Fotos am Fahrkartenautomaten und auf dem Bahnsteig und in der Bahnhofshallte gemacht. Nur: das war dann eben "1 Fotograf mit 2 Kameras plus 1 oder maximal 2 Models". Da kann auch keiner so schnell einschätzen: machen die da jetzt Fotos aus Spaß? Oder welchen Hintergrund hat das? Ich hab das teilweise gezielt mit eingebaut, wenn ich Models nach einem ganz anderen Shooting zum Zug gebracht habe. "Wir planen noch eine knappe Stunde extra auf dem Bahnhof ein - Stockfotos 'Bahnreisen, Menschen im Bahnhof, Frauen mit viel Reisegepäck', was auch immer..."

Man muss halt nur immer um die anderen Leute "herumfotografieren", das ist das eigentliche Problem. Das hilft aber alles nur sehr begrenzt für "Fashion-Fotografie". Obwohl ich mir - aber das ist ne andere Baustelle - auch vorstellen kann, daß man Fashion fotografiert, indem man mit ein oder zwei Models durch die Stadt zieht und an allen möglichen und unmöglichen Orten dann Fotos macht. Nur dann eben ohne große Technik. Wäre ein Bild-Style für sich. Instagam-"Fashion-Influencerinnen" machen ja letztlich auch nix anderes. (Am Rande: ich kann mir vorstellen, daß heute ein fröhliches "Ist für Instagram!" als Antwort auf die Frage "Was soll das? Für wen, wieso?" sehr gut funktionieren könnte...)

Soweit so gut. Aber könnte es dann nicht später bei der Veröffentlichung Probleme geben, wenn das Cafe z.B. seine Location wieder erkennt und ich die Aufnahmen quasi "heimlich" gemacht habe?

Das Hausrecht ist zunächst mal nicht mehr und nicht weniger als das Recht das Hausrechts-Inhabers, zu bestimmen, wer in sein "befriedetes Besitztum" hinein darf und wer nicht, und wer es zu verlassen hat, wenn er schon drin ist.

Wenn die Café-Leute also während des Fotografierens sagen: "Hier bitte nicht fotografieren!", dann muß man sich dran halten, sonst fliegt man ganz schnell raus.

Will man hinterher mit dem Hebel "Hausrecht" die Veröffentlichung oder andere Verwendung von Fotos verhindern, die im Café (etc.) gemacht wurden, wird das ziemlich... kompliziert. Nachträglich rauswerfen kann man die Leute ja schlecht.
Wenn vorne ein Schild am Eingang steht "Fotografieren verboten!" - klare Sache. Dann ist nämlich das Eintreten und trotzdem fotografieren schlicht "Hausfriedensbruch", und damit strafbar.

Das gibt es, tatsächlich, ist aber immer noch die große Ausnahme. Wenn das wegfällt, dann bleibt "Besitzstörung" (§862 BGB):
(1) Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind weitere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Besitzer dem Störer oder dessen Rechtsvorgänger gegenüber fehlerhaft besitzt und der Besitz in dem letzten Jahre vor der Störung erlangt worden ist.

Da muss der Besitzer dann aber erstmal nachweisen, daß er in seinem Besitz gestört wird. Die Preußische Schlösserverwaltung macht das, weil sie sagen kann: Wir vermarkten selber Fotos unserer Schlösser und Gärten. Vermarktung fremder Fotos durch die Fotografen stört das, und stört damit unsere Besitznutzung.

Wird im Café eher schwierig.

Vorher fragen ist aber immer entspannter. Man übrigens mit Cafés (die ja teilweise sehr schöne Fotolocations sein können) nicht selten einen Deal machen - daß man vor der Öffnung schon rein darf. Ist immer eine Frage des Fingerspitzengefühls und wie gut man mit Menschen umgehen kann. Und viele Café-Betreiber, kann ich mir vorstellen, werden auch gerne tauschen: ein paar vernünftige Fotos vom Café (am besten noch mit "Gästen", die ein Model-Release unterschreiben) gegen die Möglichkeit, schon 2 Stunden vor Öffnung da Fotos machen zu können.

Puh... lange Tapete, aber wir haben ja auch viel abgehandelt... ;-)))
5 years ago
Eine wichtige Einschränkung, denn ich vergaß zu erwähnen, dass die Locations am Wochenende zur Verfügung stehen sollten. :-)

Bevorzugt wären natürlich "fotogene" Orte, d.h. z.B. leere Yoga-Räume sind in der Regel nicht so fotogen, bzw. nur für bestimmte Sujets oder als Studioersatz sinnvoll.

Macht es nicht einfacher... ;-)

Ganz ehrlich: ein paar Euro in die Hand nehmen spart meistens viel Mühe, Zeit und Stress.

http://www.dieermittlerinnen.de - Carina von Loessl und ihre beiden Hübschen... ;-)
5 years ago
@Tom Rohwer:
Erst einmal vielen Dank für den sehr ausführlichen Beitrag mit vielen Informationen!
... und weiteren Fragen... :-)

Fotografieren "darf" man auf öffentlichem Grund, aber auch da nur mit der Einschränkung, daß für "Sondernutzung" öffentlicher Straßen, Wege, Plätze usw. eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich ist. Wo "Sondernutzung" anfängt, da kann man sich dann mit der zuständigen Behörde streiten.

Da habe ich zum Glück in Hannover in öffentlichen Parks, Gehwegen und Plätzen (z.B. vor der Oper) noch keine Probleme gehabt. Solange man sich nicht mitten in den Weg stellt und Passanten oder den Straßenverkehr blockiert, wird da wahrscheinlich niemand etwas sagen. Prinzip gesunder Menschenverstand.

Vom Hamburger Rathausvorplatz wäre ich jetzt auch davon ausgegangen, dass wenn ich meinen Blitz aufstelle, das Model posiert und ich fotografiere, dass da niemand angerannt kommt. Der Platz ist ja groß genug. :-)

Im "Hinterhof" des Rathauses sieht es wieder anders aus, da das Fotografieren hier nur geduldet ist und da wäre Blitz mit Stativ und ein Helfer ein No-go.

Selbstverständlich kann ein Hotel gegen eine nicht vertragsgemäße Nutzung eines Hotelzimmers durch den Gast vorgehen. Nur: das nützt dem Hotel erstmal gar nix, denn wenn z.B. der Gast sich weigert, das Zimmer zu räumen, braucht das Hotel einen Räumungstitel vom Gericht...

Dann wäre ich aber mit meinen Fotos schon weg. Interessant wird es dann ja erst, wenn ich die Fotos aus dem Hotelzimmer veröffentliche und das Hotel dann ankommt und sagt:"In unseren AGB/Beherbergungsvertrag steht aber drin, dass Fotografieren verboten ist."
Würden dann nicht ähnliche Konsequenzen drohen, wie Du es weiter am Ende am Beispiel des Cafes ausgeführt hast, also z.B. Hausfriedensbruch? Nur dass das nicht per Schild klar und deutlich sichtbar ist, sondern im Vertrag, den AGBs oder sonstigem Kleingedruckten steht.

Könnte man die Fotos noch veröffentlichen? Gefühlsmäßig wohl eher nicht.

Ähnliche Fragestellung, wie hier:
Wenn die Café-Leute also während des Fotografierens sagen: "Hier bitte nicht fotografieren!", dann muß man sich dran halten, sonst fliegt man ganz schnell raus.

und hier:
In den Bahnhöfen der DB ist es so, daß laut aushängender Hausordnung für gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen eine Genehmigung erforderlich ist.

Ich nehme an, dass Du die von Dir beschriebenen Bilder auch veröffentlicht (und damit wohl gewerblich) genutzt hast.
Wäre da nicht im Nachhinein Ärger zu befürchten, schließlich hat das Cafe mir ja gesagt, dass Fotografieren verboten ist und damit die bereits gemachten Bilder gar nicht erst hätten gemacht werden dürfen, wie im Beispiel DB?

Vorher fragen ist aber immer entspannter. Man übrigens mit Cafés (die ja teilweise sehr schöne Fotolocations sein können) nicht selten einen Deal machen - daß man vor der Öffnung schon rein darf.

Na klar, wenn das Cafe als Location vorher ausgesucht ist, also quasi Plan A ist, dann macht fragen Sinn. Nichts ist blöder als im Shooting gestört zu werden. Mache ich auch immer, um rechtssicher zu sein und Ärger zu vermeiden.

In erster Linie hatte ich auf öffentliche Locations gehofft, die man quasi Last-Minute, also ohne große vorherige Absprache aufsuchen kann und maximal noch den freundlichen Herrschaften am Eingang kurz Bescheid gibt.
(Das gibt es tatsächlich in Hannover.)

Ganz ehrlich: ein paar Euro in die Hand nehmen spart meistens viel Mühe, Zeit und Stress.

http://www.dieermittlerinnen.de - Carina von Loessl und ihre beiden Hübschen... ;-)

Wieviele Euro sind denn ein paar? ;-)

Darf ich fragen, wie es kommt, dass Du dich in den rechtlichen Fragen so gut auskennst?
5 years ago
Im Norden der Republik (und offenbar speziell in Hamburg) haben so allerhand Leute n gewaltigen Stock im A....
Also wird es mit spontanen 'überdachte Location-Shoots' immer recht schwierig - weil immer jemand gefragt werden muss/möchte. Ich bin mal mit einem Model vor dem Regen in ein kleines EKZ im Bramfeld geflüchtet. Es dauerte keine 5 Minuten, da hatte ich den Hausdetektiv (außer Kamera und Model hatte ich nichts dabei) am Hals. Wenn man nicht wie ein typischer, japanischer Tourist aussieht, ist jede Kamera oberhalb eines Photohandys zu auffällig. Also bleibt dir (wenn Nachfragen nicht möglich oder zu umständlich) evtl. nur 'schnell und unaufällig irgendwo hin - und ganz fix wieder weg. Hamburg ist irgendwie immer voll von Menschen - und gefährlicher als jeder echter Ordnungshüter sind die schon von Tom erwähnten 'selbsternannten' - die hören ständig die Nachtigall trapsen ;)
Und halt dich bloß Planten un Blomen vom Tropenhaus fest. Ich hab vorher sogar meinen Reflektor bei den beiden Pförtnern abgeben und mich nett unterhalten...kurz darauf folgte uns bei unserem Rundgang einer von denen und 'erwischte' mich mit Kamera im Anschlag. Sofort bekam ich einen Flyer mit horrenden Preisen für reservierbare Shootinglocations überreicht; haben mich wohl mit Peter Jackson oder George Lucas verwechselt...
5 years ago
" Selbstverständlich kann ein Hotel gegen eine nicht vertragsgemäße Nutzung eines Hotelzimmers durch den Gast vorgehen. Nur: das nützt dem Hotel erstmal gar nix, denn wenn z.B. der Gast sich weigert, das Zimmer zu räumen, braucht das Hotel einen Räumungstitel vom Gericht..."

Dann wäre ich aber mit meinen Fotos schon weg. Interessant wird es dann ja erst, wenn ich die Fotos aus dem Hotelzimmer veröffentliche und das Hotel dann ankommt und sagt:"In unseren AGB/Beherbergungsvertrag steht aber drin, dass Fotografieren verboten ist."

Zeig mir die Hotel-AGB, in denen das steht... Davon abgesehen wäre das m.E. eine unwirksame, weil "überraschende" AGB-Klausel. Es muß niemand damit rechnen, daß er in einem gemieteten Hotelzimmer nicht fotografieren darf. Das wäre genauso absurd als wenn ein Hotel sagt "Sie dürfen im Hotelzimmer keinen Sex haben"...
5 years ago
Oder mal hier schauen, ob was dabei ist
https://www.ffhsh.de/de/film_commission/location_guide/motive.php


"Flug-/Luftaufnahmen werden in Hamburg von der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Referat Luftverkehr genehmigt. In Schleswig-Holstein ist die Luftsicherheitsbehörde beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) mit Sitz in Kiel zuständig."

Zitat von der Website der FFHSH...

Ob man denen man sagen sollte, daß die Genehmigungspflicht für Luftaufnahmen bereits vor 29 Jahren ersatzlos weggefallen ist? Im Jahre des Herren 1990...

Ich glaube, ich schicke denen mal eine Mail...
@Ammerwelten
Der Link zur ffhsh ist gut, mal sehen, was sich darüber rauskriegen läßt!
Interessanterweise wird dort über das Rathaus geschrieben, dass Fotogenehmigungen nur sehr restriktiv gegeben werden. Kann ich bestätigen... :-)

@Bates:
Im Norden der Republik (und offenbar speziell in Hamburg) haben so allerhand Leute n gewaltigen Stock im A....

So ein bißchen habe ich den Eindruck auch, leider. (Und ich bin großer Hamburg Fan!)
Schriftliche Anfragen werden nur sehr, sehr, sehr, sehr, sehr zögerlich beantwortet, wenn überhaupt.
Finde ich schade.

Von Planten un Blomen habe ich schon öfter gehört, dass es teilweise wohl sehr problematisch ist.

@Tom Rohwer
Zeig mir die Hotel-AGB, in denen das steht... Davon abgesehen wäre das m.E. eine unwirksame, weil "überraschende" AGB-Klausel. Es muß niemand damit rechnen, daß er in einem gemieteten Hotelzimmer nicht fotografieren darf

Hätte tatsächlich selbst nicht gedacht, dass es das gibt, aber auf der Seite des Akzent Hotels in Schöppingen
steht unter AGB explizit, dass im ganzen Haus das Fotografieren verboten ist. Dazu gehören für mich auch die Zimmer.

Nichtsdestotrotz bleibt für mich die Frage nach den Konsequenzen, wenn man im Cafe, Kneipe, Bar, Hotel-Lounge etc. fotografiert (sofern es nicht vorher schon ersichtlich ist, dass ein Verbot existiert), und man dann mittendrin darüber aufgeklärt wird, dass das Fotografieren dort verboten wäre. Natürlich das Fotografieren einstellen, aber was kann man dann noch mit den Bildern anfangen?
Darf man noch veröffentlichen? Wohl eher nein.
Hi,
Recht her oder hin, das kann doch nicht so schwer sein. Unter der Woche habe ich ein Shooting gemacht in öffentlichen Gebäuden, die natürlich am Wochenende geschlossen sind, also Namibische Botschaft, Schifffahrtsgesellschaft, Vorflure von Arztpraxen und Anwaltskanzleien, die Speicherstadt allgemein, Chilehaus usw., war ein Klasse-Shooting. Nicht lange fragen, machen!
Kai
5 years ago
Der Auslöser|Fotografie
Hätte tatsächlich selbst nicht gedacht, dass es das gibt, aber auf der Seite des Akzent Hotels in Schöppingen
steht unter AGB explizit, dass im ganzen Haus das Fotografieren verboten ist. Dazu gehören für mich auch die Zimmer.

Das ist allerdings eine extreme Ausnahme. Und ob diese AGB-Klausel überhaupt wirksam ist, wage ich zu bezweifeln. Das ist eine "überraschende" Klausel.
Und ob sie mit dem Hausrecht des Hotelgastes in seinem Zimmer kollidiert, wäre dann auch noch zu prüfen. Ich würd's drauf ankommen lassen.

Ein Hotel kann nämlich durchaus nicht nach eigenem Belieben Regeln aufstellen, was die Gäste in den von ihnen gemieteten Zimmern machen dürfen und was nicht - genauso wie die Vermieter von Mietwohnungen das ja auch nicht können.

Nichtsdestotrotz bleibt für mich die Frage nach den Konsequenzen, wenn man im Cafe, Kneipe, Bar, Hotel-Lounge etc. fotografiert (sofern es nicht vorher schon ersichtlich ist, dass ein Verbot existiert), und man dann mittendrin darüber aufgeklärt wird, dass das Fotografieren dort verboten wäre. Natürlich das Fotografieren einstellen, aber was kann man dann noch mit den Bildern anfangen?
Darf man noch veröffentlichen? Wohl eher nein.

Eher ja, weil das Verbot nicht so einfach rückwirkend wirksam wird. Es kommt aber natürlich vor allem auch immer darauf an, wie weit es denn eine "Besitzstörung" ist. Wenn man das im konkreten Einzelfall begründen kann...

Aber grundsätzlich gehe ich da völlig mit Dir überein - es macht einfach viel zu viel potentiellen Stress, das nicht vorher zu klären.
Das kann man riskieren, wenn man auf "Guerilla-Shootings" aus ist, oder als Fotoreporter, dem's um Berichterstattung geht. Wenn man einfach nur entspannt und in Ruhe ein Fotoshooting machen will, an dem obendrein auch noch andere Leute beteiligt sind (Model/s, Visa, etc.), dann macht das so wenig Spaß. Dann klärt man das tunlichst vorher.
@Tom Rohwer:
Sorry, komme erst jetzt dazu zu antworten:
Eher ja, weil das Verbot nicht so einfach rückwirkend wirksam wird.

Interessanter Gedanke, aber praktisch hat das Verbot ja in diesem hypothetischen Fall schon bestanden, als mit dem Fotografieren begonnen wurde, wäre also nicht rückwirkend. Man hatte nur zu dem Zeitpunkt nichts davon gewußt, es vielleicht übersehen, oder auch bewußt ignoriert, wie auch immer. Dann wären die Bilder ja quasi unrechtmäßig entstanden.

Wenn ich Deine Argumentation richtig verstehe, wäre das egal, denn der Inhaber müßte belegen, sofern er gegen eine Veröffentlichung/Verwertung der Bilder vorgehen will, aus welchem Interesse heraus das Verbot bestanden hat, bzw. wieso es auf die Verwendung/Verwertung meiner Bilder anzuwenden wäre. Im Sinne der "Besitzstörung".
Ungefähr richtig verstanden?

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