17 Jähriges Model (angezogen) shooten; ist das erlaubt? 63
5 years ago
"Kann also ein Jugendlicher zwischen 14 und 18 alleine (wegen dem Selbsbestimmungsrecht) über das ANFERTIGEN von Fotos entscheiden?"
"Nein. Er kann nicht rechtlich wirksam in das Anfertigen von Fotos einwilligen."
Da muss ich dann aber noch mal nachhaken: Gilt dies nun nur für Pay-Shootings?
Ansonsten wäre es für mich paradox, dass ein Jugendlicher sich ohne Einwilligung der Eltern dazu entscheiden kann Sex mit wem auch immer über 14 zu haben, aber sich eine Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten holen muss wenn sich gleicher Jugendlicher von wem auch immer fotografieren lassen will.
"Eltern können es zumindest nicht, sie brauchen auch die Zustimmung des Kindes..."
"Nein. So pauschal ist das nicht richtig."
Das heißt Eltern dürfen ihre Kinder gegen ihren Willen ablichten lassen?
"Nein. Er kann nicht rechtlich wirksam in das Anfertigen von Fotos einwilligen."
Da muss ich dann aber noch mal nachhaken: Gilt dies nun nur für Pay-Shootings?
Ansonsten wäre es für mich paradox, dass ein Jugendlicher sich ohne Einwilligung der Eltern dazu entscheiden kann Sex mit wem auch immer über 14 zu haben, aber sich eine Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten holen muss wenn sich gleicher Jugendlicher von wem auch immer fotografieren lassen will.
"Eltern können es zumindest nicht, sie brauchen auch die Zustimmung des Kindes..."
"Nein. So pauschal ist das nicht richtig."
Das heißt Eltern dürfen ihre Kinder gegen ihren Willen ablichten lassen?
#42Report
5 years ago
Sowohl Daniel Kötz (in #11), der offenbar Jurist ist, als auch der Link, den ich in #36 gepostet habe, sagen, dass das Fotografieren an sich bei der eingangs erwähnten Siebzehnjärigen unkritisch ist und dass lediglich für die Veröffentlichung eine Einwilligung benötigt wird. Daran und nicht an das seitenlange Geblubber von Laien würde ich mich mal halten.
#43Report
5 years ago
… nur bei Pay-Shootings (Honorar für das Modell) muss man noch beachten, dass Kinderarbeit nicht immer erlaubt ist
#44Report
5 years ago
Ein Fotoshooting mit einer 17-Jähringen ist doch keine Kinderarbeit.
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen beispielsweise einen Ferienjob machen und bis zu 8 Std/ Tag arbeiten.
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen beispielsweise einen Ferienjob machen und bis zu 8 Std/ Tag arbeiten.
#45Report
5 years ago
@Matthias Langer
Ich schrieb "nicht immer". Genaues wissen die Juristen.
Ich schrieb "nicht immer". Genaues wissen die Juristen.
#46Report
5 years ago
Ein Fotoshooting mit einer 17-Jähringen ist doch keine Kinderarbeit.
Kann man nicht pauschal sagen. Wenn die 17jährige Geld für's Arbeiten bekommt, unterliegt das Ganze den Bestimmungen des JArbSchG.
Das regelt nicht nur "Kinderarbeit" ("Kind" = unter 15), sondern auch die Arbeit von Jugendlichen ("Jugendlicher" = 15-17)
§ 2 JArbSchG Kind, Jugendlicher
(1) Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.
(2) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
(3) Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.
"Modeln gegen Bezahlung" durch Minderjährige wirft aber noch ein ganz anderes Problem auf - es ist nämlich üblicherweise keine angestellte Tätigkeit.
Sofern das Modeln nicht nur einmalig gemacht wird, sondern "nachhaltig und auf Dauer" (also: mehrfach) und mit Gewinnerzielungsabsicht (Gewinnerzielung ist nicht nötig, es reicht die Absicht), ist "Modeln" eine gewerbliche Tätigkeit.
Dafür muss ein Gewerbe angemeldet werden, was Minderjährige wiederum nur mit Zustimmung
a) der Sorgeberechtigten
und
b) des Familiengerichts
tun können.
#47Report
5 years ago
"Kann also ein Jugendlicher zwischen 14 und 18 alleine (wegen dem Selbsbestimmungsrecht) über das ANFERTIGEN von Fotos entscheiden?"
"Nein. Er kann nicht rechtlich wirksam in das Anfertigen von Fotos einwilligen."
Da muss ich dann aber noch mal nachhaken: Gilt dies nun nur für Pay-Shootings?
Noch mal: Minderjährige sind nur beschränkt geschäftsfähig. Alles, was nicht unter den zitierten "Taschengeld-Paragraphen" fällt, ist zunächst mal "schwebend unwirksam". Bis die Sorgeberechtigten es bestätigen.
Ich kann keinen Grund erkennen, warum das nicht grundsätzlich auch für die Einwilligung "Ich lasse mich fotografieren", "ich trete im Fernsehen auf", "ich werde Mitglied im Sportverein" oder "ich nehme an der freiwilligen Klassenfahrt teil" gelten sollte.
Jegliche Einwilligung des Minderjährigen im Zusammenhang mit dem "Fotografiert werden" steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Fehlt die, hat man keine Einwilligung.
Man kann selbstverständlich auch Menschen ohne deren Einwilligung fotografieren - nur hat das dann eben gewisse Folgen. Und die wichtigste Folge ist, daß jegliche Folgen, die aus der schwebend unwirksamen Einwilligung durch den Minderjährigen sich ergeben, eben erst greifen, wenn die Sorgeberechtigten der Einwilligung des Minderjährigen zugestimmt und sie wirksam gemacht haben.
Ansonsten wäre es für mich paradox, dass ein Jugendlicher sich ohne Einwilligung der Eltern dazu entscheiden kann Sex mit wem auch immer über 14 zu haben, aber sich eine Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten holen muss wenn sich gleicher Jugendlicher von wem auch immer fotografieren lassen will.
Die Einwilligung zum Sex ist auch kein Vertrag... (Außer bei einer gewissen Tätigkeit, die Minderjährigen aber generell verwehrt ist, und die man als Kunde auch nicht von Minderjährigen in Anspruch nehmen darf, ohne sich strafbar zu machen.)
"Eltern können es zumindest nicht, sie brauchen auch die Zustimmung des Kindes..."
"Nein. So pauschal ist das nicht richtig."
Das heißt Eltern dürfen ihre Kinder gegen ihren Willen ablichten lassen?
Grundsätzlich: ja. Eltern können ihre Kinder auch gegen deren Willen vom Arzt behandeln lassen, sie können ihnen vorschreiben, bestimmte Klamotten anzuziehen und andere nicht, usw. usf.
Je älter ein Minderjähriger dann ist, desto größer werden seine Mitbestimmungsrechte. Die bewirken aber de facto fast immer nur, daß der Minderjährige bestimmte Dinge nicht mehr mit sich machen lassen muss. Sie ersetzen nicht eine rechtlich notwendige Einwilligung der Eltern. (Die kann nur ein Gericht ggf. ersetzen.)
(Kleine Ausnahme: die Religionsmündigkeit. Die tritt mit 14 ein, und schon ab 12 dürfen die Sorgeberechtigten das Kind nicht mehr zwingen, die Religion zu wechseln.)
#48Report
5 years ago
@ Tom
"ich werde Mitglied im Sportverein"
folgerichtig lassen Sportvereine auch immer erziehungsberechtigte mit unterschreiben (Einwilligung)
"ich werde Mitglied im Sportverein"
folgerichtig lassen Sportvereine auch immer erziehungsberechtigte mit unterschreiben (Einwilligung)
#49Report
5 years ago
Wieviele 18jährige lassen sich eigentlich von den Eltern der 16jährigen Freundin unterschreiben, dass sie zig Handyfotos von ihr machen dürfen....? *grübel*
#50Report
5 years ago
Nochmal neu. Also ja, ich bin als Jurist täglich mit genau diesen Fragestellungen befasst. Als Jurist trenne ich sehr scharf.
1. Anfertigen von Fotos
Sog. Realakt, KEIN Vertrag. Die Grenze betreffend schon die Anfertigung sind bestimmte im Strafrecht festgelegte Handlungen. Sog. Jugend- und natürliche kinderpornographische "Schriften" (d.h. auch Fotos) dürfen natürlich auch nicht angefertigt werden.
2. Verwenden von Fotos
Setzt Vertrag voraus (wer bekommt welche Rechte vom anderen) - hier sind alle Verträge bis 18 Jahre unwirksam,
a) können aber genehmigt werden, wenn das Model 18 wird,
b) können aber genehmigt werden wenn, die Eltern einwilligen;
c) es sei denn, die Eltern haben vorher eingewilligt,
c) es sei denn, das Model ist 14 oder älter und hat - üblich im Profibereich! - eine Generaleinwilligung (weil die Eltern nicht immer in Paris oder New York dabei sein können)
3. Model sagt über 18, ist aber unter 18
Für die Einwilligung in die Erstellung der Fotos gilt natürlich 1., ansonsten hat der Fotograf aus Jugendschutzgründen einfach Pech und kann die Fotos nicht verwenden. Das gilt für alle Verträge Minderjährige betreffend (außer gewisse Kaufverträge, die hier nicht relevant sind).
1. Anfertigen von Fotos
Sog. Realakt, KEIN Vertrag. Die Grenze betreffend schon die Anfertigung sind bestimmte im Strafrecht festgelegte Handlungen. Sog. Jugend- und natürliche kinderpornographische "Schriften" (d.h. auch Fotos) dürfen natürlich auch nicht angefertigt werden.
2. Verwenden von Fotos
Setzt Vertrag voraus (wer bekommt welche Rechte vom anderen) - hier sind alle Verträge bis 18 Jahre unwirksam,
a) können aber genehmigt werden, wenn das Model 18 wird,
b) können aber genehmigt werden wenn, die Eltern einwilligen;
c) es sei denn, die Eltern haben vorher eingewilligt,
c) es sei denn, das Model ist 14 oder älter und hat - üblich im Profibereich! - eine Generaleinwilligung (weil die Eltern nicht immer in Paris oder New York dabei sein können)
3. Model sagt über 18, ist aber unter 18
Für die Einwilligung in die Erstellung der Fotos gilt natürlich 1., ansonsten hat der Fotograf aus Jugendschutzgründen einfach Pech und kann die Fotos nicht verwenden. Das gilt für alle Verträge Minderjährige betreffend (außer gewisse Kaufverträge, die hier nicht relevant sind).
#51Report
5 years ago
Daniel, geh nochmal bitte auf die Problematik mit der Genehmigung der Eltern (reicht Unterschrift EINES Elternteils?) ein.
#52Report
5 years ago
Leider grundsätzlich nicht, die Eltern nehmen die Personensorge gemeinsam wahr, wie es hier schon zu lesen war. In meiner Praxis gab es damit allerdings noch nie Ärger: Entweder weiß der andere Elternteil das nicht, oder es ist ihm/ihr egal. Es bleibt das berühmte Restrisiko.
#53Report
5 years ago
"1. Anfertigen von Fotos
Sog. Realakt, KEIN Vertrag. Die Grenze betreffend schon die Anfertigung sind bestimmte im Strafrecht festgelegte Handlungen. Sog. Jugend- und natürliche kinderpornographische "Schriften" (d.h. auch Fotos) dürfen natürlich auch nicht angefertigt werden."
Dementsprechend nehme ich jetzt mal an, dass die Geschäftsfähigkeit hier dann egal ist und ein/e Jugendliche/r zwischen 14 und 18 auch ohne Einwilligung der Eltern so viele Aktbilder von sich anfertigen lassen darf, wie er/sie möchte.
Verbietet die fehlende Einsichtsfähigkeit eines Kindes ihm vorher das ohne Einwilligung der Eltern zu tun?
Sog. Realakt, KEIN Vertrag. Die Grenze betreffend schon die Anfertigung sind bestimmte im Strafrecht festgelegte Handlungen. Sog. Jugend- und natürliche kinderpornographische "Schriften" (d.h. auch Fotos) dürfen natürlich auch nicht angefertigt werden."
Dementsprechend nehme ich jetzt mal an, dass die Geschäftsfähigkeit hier dann egal ist und ein/e Jugendliche/r zwischen 14 und 18 auch ohne Einwilligung der Eltern so viele Aktbilder von sich anfertigen lassen darf, wie er/sie möchte.
Verbietet die fehlende Einsichtsfähigkeit eines Kindes ihm vorher das ohne Einwilligung der Eltern zu tun?
#54Report
5 years ago
Ich zitiere mal aus
"Kropholler Studienkommentar, Vor § 104 Rn. 1ff.)", da ist es recht übersichtlich im Grundsatz erklärt:
Ein Rechtsgeschäft ist eine Handlung oder Handlungsmehrheit, bei der mindestens eine Handlung eine auf die Herbeiführung einer bestimmten Rechtsfolge gerichtete Willenserklärung darstellt.*
Geschäftsähnliche Handlungen sind Erklärungen, deren Rechtsfolgen kraft Gesetzes eintreten, ohne Rücksicht darauf, ob sie gewollt sind.
Realakte sind Handlungen, die lediglich auf die Herbeiführung eines tatsächlichen Erfolges gerichtet und typischerweise weder auf ein Rechtsverhältnis oder auf Rechtsfolgen bezogen sind, an die das Gesetz aber unabhängig vom Parteiwillen bestimmte Rechtsfolgen knüpft.
*) Ein "Vertrag" ist eine übereinstimmende Willenserklärung von zwei oder mehr Vertragspartnern. (Ergänzung von mir.)
Da kann man sich jetzt überlegen, wo man die Einwilligung (egal ob von einem Minderjährigen oder einem unbeschränkt Geschäftsfähigen) in das "Fotografiert werden" einsortieren will.
Ich bleibe mit allem Respekt dabei, daß das nicht automatisch immer ein Realakt sein wird, sondern durchaus auch eine konkludente Zustimmung zu einem Vertrag sein kann.
Das hängt dann immer von allen Details des Einzelfalls ab.
"Kropholler Studienkommentar, Vor § 104 Rn. 1ff.)", da ist es recht übersichtlich im Grundsatz erklärt:
Ein Rechtsgeschäft ist eine Handlung oder Handlungsmehrheit, bei der mindestens eine Handlung eine auf die Herbeiführung einer bestimmten Rechtsfolge gerichtete Willenserklärung darstellt.*
Geschäftsähnliche Handlungen sind Erklärungen, deren Rechtsfolgen kraft Gesetzes eintreten, ohne Rücksicht darauf, ob sie gewollt sind.
Realakte sind Handlungen, die lediglich auf die Herbeiführung eines tatsächlichen Erfolges gerichtet und typischerweise weder auf ein Rechtsverhältnis oder auf Rechtsfolgen bezogen sind, an die das Gesetz aber unabhängig vom Parteiwillen bestimmte Rechtsfolgen knüpft.
*) Ein "Vertrag" ist eine übereinstimmende Willenserklärung von zwei oder mehr Vertragspartnern. (Ergänzung von mir.)
Da kann man sich jetzt überlegen, wo man die Einwilligung (egal ob von einem Minderjährigen oder einem unbeschränkt Geschäftsfähigen) in das "Fotografiert werden" einsortieren will.
Ich bleibe mit allem Respekt dabei, daß das nicht automatisch immer ein Realakt sein wird, sondern durchaus auch eine konkludente Zustimmung zu einem Vertrag sein kann.
Das hängt dann immer von allen Details des Einzelfalls ab.
#55Report
5 years ago
Grad gestern Portrait-Fashionshooting mit einem 17 jährigen Mädel gehabt...vordem Shooting mit den Eltern geredet,waren dann Spazieren,nachdem Shooting mit den Eltern die Bilder auf der Kamera durchgeschaut.alles perfekt..muss kein Stress geben,wenn man die Regeln einhält
#56Report
5 years ago
Da kann man sich jetzt überlegen, wo man die Einwilligung (egal ob von einem Minderjährigen oder einem unbeschränkt Geschäftsfähigen) in das "Fotografiert werden" einsortieren will.
Echt jezze Tom...nu laß mal gut sein. Du verrennst dich und verwirrst nur
Das "reine" fotografieren (ohne Veröffentlichung ohne TfP Gewurschtel Vertragsdingensnums ohne ich geb dir nen Fünfer für in die Kamera lächeln) ist unkritisch.
Genauso verhält es sich wenn ich mit dem sechsehnjährigem Nachbarsjungen ne Partie Schach spiele.
Brauch ich auck keinen Vertrag, keine Einverständniserklärung der Eltern.
Kann doch wirklich nicht so schwer sein das einfach mal zu fressen
#57Report
4 years ago
ich fasse mal zusammen:
beim fotografieren kann es auch zum realakt kommen
das aber besser nicht bei minderjährigen
beim fotografieren kann es auch zum realakt kommen
das aber besser nicht bei minderjährigen
#58Report
4 years ago
Die Zusammenfassung ist absolut unnötig - besonders weil sie fast nichts mit der ursprünglichen Fragestellung zu tun hat. Wer sich hier kurz informieren möchte, sollte besser die Ausführungen von Herrn Kötz lesen.
#59Report
4 years ago
#59
"...besonders weil sie fast nichts mit der ursprünglichen Fragestellung zu tun hat."
Wenn Das das Kriterium wäre, dürfte so manches nicht geschrieben werden.
"...besser die Ausführungen von Herrn Kötz lesen"
Aus vielen und guten Gründen mischt man sich "grds." nicht in Diskussionen mit Hobby-Juristen ein. Aber ich finde es gut, dass sich der Mk-Haus-Jurist drauf einlässt. Wenn dann noch die Ausführungen etwas überarbeitet werden... ;-)
"...besonders weil sie fast nichts mit der ursprünglichen Fragestellung zu tun hat."
Wenn Das das Kriterium wäre, dürfte so manches nicht geschrieben werden.
"...besser die Ausführungen von Herrn Kötz lesen"
Aus vielen und guten Gründen mischt man sich "grds." nicht in Diskussionen mit Hobby-Juristen ein. Aber ich finde es gut, dass sich der Mk-Haus-Jurist drauf einlässt. Wenn dann noch die Ausführungen etwas überarbeitet werden... ;-)
#60Report
Topic has been closed
Ich sag es mal so: Wenn Dir eine erzählt, dass sie erst 17 ist, dann kannst Du davon ausgehen, dass es stimmt. Wenn Dir aber eine sagt, dass sie 18 ist, musst Du trotzdem nachprüfen. Da hast Du nichts gewonnen. Ok, wenn Du auf "deutlich über 18" bestehst, dann gewinnst Du natürlich an Sicherheit.
Das Ganze hat nichts damit zu tun, dass auch ich die Zusammenarbeit mit Minderjährigen weitgehend vermeide. Es kommt auf die Umstände an. Bei meinem letzten Shooting mit einer 17jährigen war die Mutter, die beim Jugendamt arbeitet, dabei. Da fühlte ich mich völlig sicher.
Im übrigen haben die anderen hier ja schon geschrieben, dass auch 17jährige schon strafmündig sind …
Du warst schlicht Opfer eines Betruges.