Was haltet ihr davon? 76

5 years ago
@roberto
Guter Beitrag.
Simone, tut mir Leid für diese Deine Erfahrung.
Ich hätte an Deiner Stelle die Reißleine gezogen, sobald Du überzeugt warst, das er seinen Teil der Leistung nicht erbringen kann, spätestens aber bei der Offenbarung, dass er die Bilder auf seiner Seite nicht selbst gemacht hat.
Ein wenig ist das der Zeitgeist heute. Stockfotos, Fake-Hochzeiten, Workshop-Fotos, von externen Dienstleistern bearbeitete Fotos. Die Liste ist leider lang.
5 years ago

§ 263 StGB Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
...
Hier im strafrechtlichen Sinn einen Betrug zu konstruieren wird sehr schwierig werden.

Weshalb genau?

durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen: trifft zu, wenn auf einem Portfolio eines Fotografen Bilder sind, die er nicht gemacht hat und das nicht erwähnt hat.
Irrtum erregt: trifft zu. "Der Fotograf macht tolle Bilder. Deshalb mache ich TFP mit ihm."
Absicht: trifft zu. Die Bilder sind ja nicht aus Versehen auf seinem Portfolio gelandet.
Vermögensvorteil: trifft zu. Er hat Bilder bekommen (ohne dass er dafür zahlen musste).
Vermögen beschädigt: trifft zu. zumindest Spritkosten; ggf. investierte Zeit bzw. Opportunitätskosten.

Ich kann mir vorstellen, ein guter Staatsanwalt kann da schon was draus drehen.
Als Trost, so wie er schreibt, ich bin mir sicher der macht es nicht lange im Bereich FOTO

Seine Antwort ist noch mehr der Burner als die Nummer selber
5 years ago
Zitat: Und da ich Bewerbungsfotos seit über 20 Jahren mache kann ich auch nicht sagen dass ich "noch am Üben" bin.

Zeit scheint dann doch nicht immer zu helfen.....
5 years ago
Das, worauf der Fotograf im Wesentlichen abhebt, ist das gemeinsame Risiko bei tfp-Vereinbarungen, mit dem das Versprechen 100%igen Gelingens nicht gegeben wird. Diese Relativierung wird hier oft gemacht, wenn von tfp die Rede ist, als Möglichkeit zum Experimentieren ohne Garantie. Das Modell wollte aber (insgeheim) eine Garantie und hat versucht, sie der Webseite zu entnehmen, wo aber getäuscht wurde. Diese allgemein initiierte Täuschung ist zu verurteilen, keine Frage, das ist Vorspiegelung falscher Tatsachen.

Selbst wenn die Fotos auf seiner SC von ihm wären, gäbe das immer noch keine Garantie, daß die nächsten Fotos, die, für man modelt, genauso gut werden.

Wobei "gut" ja auch schon mehr subjektiv als objektiv ist.

Das ist ein unbeseitigbares TfP-Risiko. Aus Sicht des Models. Das kann aber immerhin noch gegensteuern, indem es nur gegen Bezahlung modelt.
Wer einen Fotografen beauftragt, muss immer mit einem (Rest-)Risiko leben, daß das Ergebnis seiner Arbeit nicht gut ist. Oder auch einfach nur nicht gefällt.
5 years ago
§ 263 StGB Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
...
Hier im strafrechtlichen Sinn einen Betrug zu konstruieren wird sehr schwierig werden.


Weshalb genau?

durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen: trifft zu, wenn auf einem Portfolio eines Fotografen Bilder sind, die er nicht gemacht hat und das nicht erwähnt hat.
Irrtum erregt: trifft zu. "Der Fotograf macht tolle Bilder. Deshalb mache ich TFP mit ihm."
Absicht: trifft zu. Die Bilder sind ja nicht aus Versehen auf seinem Portfolio gelandet.
Vermögensvorteil: trifft zu. Er hat Bilder bekommen (ohne dass er dafür zahlen musste).
Vermögen beschädigt: trifft zu. zumindest Spritkosten; ggf. investierte Zeit bzw. Opportunitätskosten.

Ich kann mir vorstellen, ein guter Staatsanwalt kann da schon was draus drehen.

Staatsanwälte "drehen" nichts, gute allemal nicht.

Die Anforderungen an Betrug im Sinne von §263 StGB sind deutlich höher. Aber ich habe nicht wirklich Lust, hier jetzt ein Juraseminar abzuhalten, das würde ausufern.
5 years ago
Tja. Keiner wirklich zu Schaden gekommen.

Ob mir jemand vorwirft, beim Wechsel des Model-Halbprofils
von rechts auf links auch meine für Hochformat gehaltene
Kamera um 180 Grad zu drehen ? Man weiß es nicht.
5 years ago
Ich finde es sehr bedenklich, wenn ein Fotograf irgendwo mit fremden Bildern für sich wirbt. Daher habe ich solche Fotos auch schon einmal gemeldet (zwei Fotografen präsentierten ein exakt gleiches Bild). Der Effekt war überraschend: Als ich Tage später nachsehen wollte, ob das gestohlene Bild entfernt wurde, stellte ich fest, dass ich von dem "Fotografen" ignoriert wurde. Ich bat also einen Bekannten, dort nachzusehen: Das Bild war noch da. Das Erlebnis von Simone zeigt eigentlich, wie konsequent man eigentlich gegen so etwas vorgehen sollte.

Ich möchte hier die "Schuld" des Fotografen nicht relativieren - trotzdem aber eines zu bedenken geben: Er hatte - wenn ich Simones Beitrag richtig verstanden habe - einen Pay-Job ausgeschrieben, wo das Modell bezahlt werden sollte. Die TFP-Idee kam dann von Simone. Man kann ihm also zugute halten, dass er es nicht geplant hat.
#49
[gone] User_6449
5 years ago
@ LIMELIGHT

Gibt es was zu essen?
5 years ago
mhm
nur bei einem Werkvertrag wird auch Qualität geschuldet
bei einem Dienstvertrag wie hier müssen nur bilder (egal welche Qualität) heruaskommen
#
bedenklich hier allerdings das vorspiegeln, bestimmte bilder wären selbst gefertigt
Das Modell hat doch bestätigt, dass die Bilder "handwerklich okay" waren. Dann stimmte doch die Qualität? Dass sie sich auf den Bildern nicht so gut gefällt wie die fremden Menschen auf den Bildern seiner Webseite, das ist doch rein subjektiv. Sicherlich auch ärgerlich - doch es gab noch nie eine Garantie dafür, dass die entstandenen Bilder den Geschmack der abgelichteten Person treffen.
5 years ago
nein die bilder waren NICHT handwerklich okay.
licht war ok, farben waren ok, das wars auch.
aber durch die wahl des falschen objektivs/brennweite war mein gesicht total verzerrt. das hat nichts mit "sich nicht so gut gefallen" zu tun.
was hat er denn für eine brennweite genommen?
5 years ago
das weiß ich nicht und das ist auch nicht meine aufgabe das zu überprüfen ;)

allerdings weiß ja jeder mensch, dass, je nach brennweite dinge (oder gesichter) entweder geschmälert oder gestreckt erscheinen. und wenn mein gesicht unnatürlich breit wirkt dann scheint da wohl das falsche gewählt worden zu sein.

ich weiß, dass ich nicht das schmalste gesicht habe, aber ihr dürft mir schon soweit vertrauen, dass ich erkennen kann, wenn etwas unnatürlich verbreitert oder verschmälert wird (was ich beides nicht möchte)
Die Brennweite steht in den Eigenschaften der Bilder oder RAWs.
Du schriebst halt dass er so viel technisches erklärt hat und anscheinend fachlich ja wusste was er tut.
Rund wirst du ja hauptsächlich wenn die Brennweite kleiner 50mm gewählt wird (an Vollformat).

Mich persönlich würden schon mal Fotos interessieren über die wir hier so reden :-)

Das ist auch alles wertneutral gemeint.
5 years ago
@SimoneZ
Eigentlich kann ich mich @Mirko Noack nur anschließen.

Du solltest deine Meinung durch Vorlage wenigstens eines Aussage kräftigen Fotos untermauern.

Ansonsten kann man deinen Vortrag auch nur als reine (subjektive) Vermutung deinerseits ansehen der letztendlich unbewiesen im Raum stehen bleibt.
Handwerklich okay...

nein die bilder waren NICHT handwerklich okay.

Also was denn nun?

Aber Missieu hat meines Erachtens nach ...

Wie objektiv ist das denn?

Auch ich schließe mich dem Wunsch an, mal eins der "missratenen" Bilder zu sehen.
5 years ago
allerdings weiß ja jeder mensch, dass, je nach brennweite dinge (oder gesichter) entweder geschmälert oder gestreckt erscheinen...

Ich hoffe doch nicht, weil das Unsinn ist. Und das solltest Du eigentlich auch in Deinem Beruf (wenn ich diesen richtig herausgelesen habe) wissen oder zumindest mal gelernt haben.
Die Perspektive wird einzig und allein durch den Standort bestimmt. Bin ich zu nah - gibt es dicke Nasen, bin ich weiter weg - dann nicht, egal welche Brennweite.
@Wanderphotograph

das ist korrekt. bei 50mm ist man in der Regel weit genug weg, so dass das Bild naturgetreu ist da man sonst keinen Fokus bekommt.
Auch wenn es ein Business-Bild werden sollte gehe ich davon aus dass der Oberkörper zu weiten Teilen mit drauf ist was ja auch eine Gewisse entfernung Bedarf.

Vielleicht hat der Kollege ja auch mit 16mm gearbeitet. Das würde das ja erklären.

Aber ohne das mal gesehen zu haben wird es schwierig das zu beurteilen....

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