PAY und Impressum 75
5 years ago
.. wer Modelbelege beim Finanzamt einreicht, sollte alle Standards einhalten, die ein Rechnungsbeleg erfordert .. sonst werden die nicht anerkannt .. und ein Model kann jederzeit fehlende Angaben nachreichen ..
wird dir dein Steuerberater sagen ..
und ein MK Model unter 17500 € pro Jahr muss nicht viel beachten
wird dir dein Steuerberater sagen ..
und ein MK Model unter 17500 € pro Jahr muss nicht viel beachten
#42Report
5 years ago
@See
Phu, die Villa am Ägerisee hätte ich gerne, leider reicht mein Einkommen dafür nicht aus. Ich könnte mir nicht mal meine Wohnung leisten wenn die am Ägerisee stünde :-( ich baue mir deshalb lieber meine Luftschlösser, die sind gratis zu haben *grins*
Phu, die Villa am Ägerisee hätte ich gerne, leider reicht mein Einkommen dafür nicht aus. Ich könnte mir nicht mal meine Wohnung leisten wenn die am Ägerisee stünde :-( ich baue mir deshalb lieber meine Luftschlösser, die sind gratis zu haben *grins*
#43Report
[gone] User_6449
5 years ago
Zitat: der_photograph ...
.. wer Modelbelege beim Finanzamt einreicht, sollte alle Standards einhalten, die ein Rechnungsbeleg erfordert .. sonst werden die nicht anerkannt ... und ein Model kann jederzeit fehlende Angaben nachreichen ...
Wenn das Finanzamt erstmal ermittelt, nutzt es einem Modell
- oder einem Fotografen - nicht viel zu versuchen die illegalen
Geschäfte nachträglich legal zu machen.
Die Damen und Herren vom Finanzamt / der Steuerfahndung
wissen schon wie sowas läuft und wie man sie gern betrügen
möchte, auch wenn deren Ruf nicht besonders gut ist ...
#44Report
5 years ago
@ fotozuma
Genau, am Ägerisee wäre schon eine 45 qm Zweizimmerwohnung purer Luxus ... und wer da dann doch eine Villa oder auch "nur" einen Bungalow mit 5 Zimmern auf 120 qm hätte, wird diese Adresse dann hier für sämtliche MK-user oder vielleicht sogar global lesbar machen ? Und dann noch durch eine hier geplante Shootingreise oder auch nur einen Workshop die Zeit seiner Abwesenheit verkündet ?
Luftschlösser sind natürlich sicher vor Stalkern wie auch Einbrechern ... ;-))
Genau, am Ägerisee wäre schon eine 45 qm Zweizimmerwohnung purer Luxus ... und wer da dann doch eine Villa oder auch "nur" einen Bungalow mit 5 Zimmern auf 120 qm hätte, wird diese Adresse dann hier für sämtliche MK-user oder vielleicht sogar global lesbar machen ? Und dann noch durch eine hier geplante Shootingreise oder auch nur einen Workshop die Zeit seiner Abwesenheit verkündet ?
Luftschlösser sind natürlich sicher vor Stalkern wie auch Einbrechern ... ;-))
#45Report
[gone] User_6449
5 years ago
Was hat denn eine Villa - oder Wohnung - am Ägerisee mit
dem Thema "Pay und Impressum" oder gar mit "illegalem
Gewerbe in der MK" dieses Threads zu tun?
Gibt es eventuell irgend einen kausalen Zusammenhang?
dem Thema "Pay und Impressum" oder gar mit "illegalem
Gewerbe in der MK" dieses Threads zu tun?
Gibt es eventuell irgend einen kausalen Zusammenhang?
#46Report
5 years ago
@ Peter Herhold
Vor einigen Jahren war ich mal in einem Bikerforum aktiv, da gab es einen thread betitelt mit "Fahrzeugsichtungen" also wer wo welches neue Mopped gesehen habe. Das ging dann so weit, daß sogar die Kennzeichen gepostet wurden und noch kommentiert wurde, welche Nachrüstschalldämpfer oder sonstige Umbauten montiert wurden. Oder eben wo und wann ... vielleicht vor dem Rotlichtetablissement ?
Na dann viel Spaß mit der Post aus Flensburg ... und vielleicht auch noch vom Scheidungsanwalt.
Eben ... was haben Name und Adresse im Impressum mit unversteuerten Einnahmen zu tun ?
Vor einigen Jahren war ich mal in einem Bikerforum aktiv, da gab es einen thread betitelt mit "Fahrzeugsichtungen" also wer wo welches neue Mopped gesehen habe. Das ging dann so weit, daß sogar die Kennzeichen gepostet wurden und noch kommentiert wurde, welche Nachrüstschalldämpfer oder sonstige Umbauten montiert wurden. Oder eben wo und wann ... vielleicht vor dem Rotlichtetablissement ?
Na dann viel Spaß mit der Post aus Flensburg ... und vielleicht auch noch vom Scheidungsanwalt.
Eben ... was haben Name und Adresse im Impressum mit unversteuerten Einnahmen zu tun ?
#47Report
[gone] User_567256
5 years ago
Wie bei jeder gesetzlichen Pflicht kann man auch bei der Impressumspflicht über deren Gerechtigkeit, Zumutbarkeit oder vermeintliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten trefflich und weitschweifig lamentieren. Weshalb nicht mal Brötchenkauf oder Immobilienbesitz als Scheinargument anführen? Sind dausend Dahler viel oder noch unerheblich? Hatten wir schon den Geburtstag der Oma und das der Hamster verstorbenen ist?
Wer sich beim Interpretieren der Gesetzestexte unsicher ist, nicht weiß, ob es auch für ihn zutrifft, kann sich vom Rechtsanwalt helfen lassen. Wer glaubt, das nicht nötig zu haben, lässt es sein – muss sich im Falle eines Falles aber nicht über Sanktionen wundern. Dann helfen Unwissenheit wie auch Dummstellen nach allgemeinen Erfahrungen wenig.
Alle sind klug. Manche vorher, andere danach.
Wer sich beim Interpretieren der Gesetzestexte unsicher ist, nicht weiß, ob es auch für ihn zutrifft, kann sich vom Rechtsanwalt helfen lassen. Wer glaubt, das nicht nötig zu haben, lässt es sein – muss sich im Falle eines Falles aber nicht über Sanktionen wundern. Dann helfen Unwissenheit wie auch Dummstellen nach allgemeinen Erfahrungen wenig.
Alle sind klug. Manche vorher, andere danach.
#48Report
5 years ago
@elliz:
Manche Menschen können sogar mehreres gleichzeitig: über Inhalt bzw. Geltungsbereich bestimmter Regeln diskutieren, grundsätzlich erwarten, dass sie eingehalten werden... und trotzdem philosophieren, ob sie in bestimmten Fällen als "gerecht" bzw. "richtig" empfunden werden.
Und manche Menschen, wenn auch leider längst nicht alle, können sogar das eine vom anderen unterscheiden. :-)
Manche Menschen können sogar mehreres gleichzeitig: über Inhalt bzw. Geltungsbereich bestimmter Regeln diskutieren, grundsätzlich erwarten, dass sie eingehalten werden... und trotzdem philosophieren, ob sie in bestimmten Fällen als "gerecht" bzw. "richtig" empfunden werden.
Und manche Menschen, wenn auch leider längst nicht alle, können sogar das eine vom anderen unterscheiden. :-)
#49Report
5 years ago
Bitte nicht Umsatzsteuernummer und Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (USt-Ident-Nummer) miteinander verwechseln.
Richtig – weil es eine Umsatzsteuernummer gar nicht gibt. Es gibt nur eine Steuernummer und die Umsatzsteuer-ID. Der Begriff Umsatzsteuernummer wird – nicht nur im allgemeinen Sprachgebrauch – wie ein Synonym für die Umsatzsteuer-ID benutzt.
Jein.
Ein Umsatzsteuerpflichtiger muss keine USt-Ident-Nummer haben, die braucht er nur für den innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr. Auch wenn er keine USt-Ident-Nummer hat, muss er aber seine (Umsatz-)Steuernummer auf Rechnungen über 150 Euro angeben.
Die "Steuernummer" ist in dem Moment die "Umsatzsteuernummer". Für andere Zwecke als für die Umsatzsteuer muss sie nämlich nicht angegeben werden.
Ein nicht umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer (also einer, der gem. §19 UStG nicht umsatzsteuerpflichtig ist), muss gar keine Steuernummer auf der Rechnung angeben, auch nicht wenn die höher als 150 Euro ist.
#50Report
5 years ago
@Norbert Hess:
Warum sollte ich "Hinz & Kunz" mehr Daten von mir Preis geben als unbedingt erforderlich?
Es geht aber gerade um die Frage, was "unbedingt erforderlich" ist. Und bei geschäftsmäßig betriebenen Websites ist ein Impressum nun mal gesetzlich vorgeschrieben.
Und was gesetzlich vorgeschrieben ist, kann man wohl als "unbedingt erforderlich" bezeichnen. ;-)
#51Report
5 years ago
@Peter Herhold:
Die Finanzbeamten schlafen also nicht auf dem Baum und frühren
bei Verdacht oder Anzeige auch bei "kleinen Fischen" Kontrollen
durch ...
Jein. In Hamburg z.B. weden schon seit Jahren keine routinemäßigen Buchprüfungen mehr bei Unternehmen/Selbständigen mit Umsätzen unter 1 Mio Euro/Jahr gemacht - weil die Kapazitäten der Finanzverwaltung schlicht nicht dafür ausreichen.
Steuerfahnder sind des Rechnens fähig - und wenn die von Umsätzen von ein paar 100 oder vielleicht 2000 oder 3000 Euro im Jahr ausgehen, dann wissen die, daß dabei in aller Regel überhaupt keine Steuern fällig werden, weil das alles innerhalb der einschlägigen Freibeträge liegt.
#52Report
5 years ago
Ausgehend von der Idee des dazuverdienten "Taschengeldes" (über das sich jedenfalls kaum einer echauffiert) ist nicht selten eine anvisiertes, veritables Geschäft daraus geworden.
Ich bin überzeugt, daß bei den allermeisten "Pay-Models" genauso wie bei den allermeisten "Pay-Fotografen", die sich in MK tummeln, unterm Strich überhaupt nichts Steuerpflichtiges übrig bleibt...
Denn daß ein MK-Model die gern genannten "100 Euro pro Stunde" tatsächlich bekommt und zu solchen Sätzen dann auch noch mehr als 10 Stunden pro Jahr modelt... das dürfte in den Bereich der Phantasie gehören. Und nebenverdienst-geile Hobby-Fotografen, die für 150 oder 250 Euro eine Hochzeit fotografieren, werden auch kaum je in den Bereich steuerpflichter Einkommen geraten.
#53Report
5 years ago
Tom, ich finde es schwierig, dass du hier teilweise Halbwissen als Fakten verkaufst - zumindest, wenn die betreffenden Punkte für andere Menschen echt in Ärger und Problemen enden können.
#54Report
5 years ago
@Moments & Emotions:
Ich muss mal blöd fragen: gibt es eigentlich gesetzlich bzw. steuerrechtlich so etwas wie "berechtigte Interessen", die der Impressumspflicht entgegen stehen?
Nein, sowas gibt es nicht, das sieht das Gesetz nicht vor. Da, wo die Impressumspflicht gilt, gilt sie absolut.
Letztlich konkurrieren hier ja auch ein Stück weit das Recht des Verbrauchers auf Identifikation des Anbieters mit dem Recht des Anbieters auf Schutz seiner Privatsphäre.
Auch ein Verbraucher muss auf einem Flugblatt oder einer unentgeltlichen Zeitung, die er herausgibt, ein Impressum mit den vorgeschriebenen Angaben haben.
Websites sind da schon privilegiert, denn da ist die Impressumspflicht auf "geschäftsmäßig" betriebene Internetveröffentlichungen beschränkt.
Das aber, wie schon gesagt, ist nicht gleichbedeutend mit "gewerbsmäßig", denn auch nicht gewinnorientierte Publikationen müssen ein Impressum haben.
Leider hat der Gesetzgeber in dem Punkt unglaublich geschlampt.
Was Printmedien angeht, so gibt es in den Landespressegesetzen klare und eindeutige Vorschriften zur Impressumspflicht, jeder kann verstehen, ob ein Druckwerk ein Impressum braucht oder nicht.
Bei den Internetmedien hatte das alte TDG (Teledienstegesetz) eine völlig verschwurbelte Formulierung, die einen Begriff einführte, der bis dahin rechtlich kaum verwendet wurde und im Gesetz auch überhaupt nicht definiert wurde.
§6 TDG sagte: "Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: (...)"
Nun gab es zum Zeitpunkt, als das TDG in Kraft trat, zwei wunderschöne, uralte und durch Tonnen von Rechtsprechung und Kommentaren definierte Begriffe:
"gewerblich" und "gewerbsmäßig"
Damit konnte jeder was anfangen. "Geschäftsmäßig" war weitgehend Gesetzgeber-Lyrik. Und es zeigt, wie miserabel die Gesetzgebung handwerklich mittlerweile geworden ist, daß niemand auf die Idee kam, den Begriff irgendwo im TDG auch mal einigermaßen zu definieren...
Das führte dann auch sofort zu endlosen Problemen und Streitereien.
Der Gesetzgeber erkannte dies, und als das TDG durch das TMG (Telemediengesetz) ersetzt wurde, da hätte man dieses Manko ausräumen können.
Stattdessen verschlimmerte man es aber noch mal. Und so steht in §5 TMG jetzt: "Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: (...)"
Mit anderen Worten: in der Regel sind geschäftsmäßig angebotene Telemedien solche, die gegen Entgelt angeboten werden. Aber eben nur "in der Regel" - davon kann es auch Ausnahmen geben.
Wer nun aber meint, daß damit die Sache wirklich ausreichend vom Gesetzgeber verschwurbelt worden ist, der irrt gewaltig...
Neben dem TMG wird die Impressumspflicht für Websites und andere Internetangebote nämlich auch noch durch den "Rundfunk-Staatsvertrag" der Länder geregelt.
Und dort steht in §55:
§ 55 RStV
Informationspflichten und Informationsrechte
(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben
folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. Namen und Anschrift sowie
2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift
des Vertretungsberechtigten.
(...)
Und ja - eine Profilseite auf Facebook oder in der MK ist rechtlich ein "Telemedium".
Fairerweise... kann man die Bestimmung in §55 RStV nicht wirklich als "schlecht definiert" bezeichnen.
"...alles, was nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient" ist jedenfalls deutlich klarer als "geschäftsmäßig, in der Regel gegen Entgelt".
#55Report
5 years ago
Tom, ich finde es schwierig, dass du hier teilweise Halbwissen als Fakten verkaufst - zumindest, wenn die betreffenden Punkte für andere Menschen echt in Ärger und Problemen enden können.
Was siehst Du denn als "Halbwissen" an?
#56Report
5 years ago
Ein Impressum hat nicht unbedingt immer etwas damit zu tun, ob Geld verdient wird oder nicht. Fast jede Webseite ist mittlerweile impressumspflichtig - übrigens gehören Facebookseiten dazu.
Hier gibt es einen hilfreichen Artikel zu dem Thema:
https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html
Hier gibt es einen hilfreichen Artikel zu dem Thema:
https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html
#57Report
5 years ago
Tom, die MK wird bestimmt zu 95% von Amateuren benutzt.
Die Betreiber der MK haben hier zwar ein "Impressum der Sedcard" eingestellt. Um eine Freischaltung eines Auftritts hier zu erreichen ist aber eine Ergänzung der dort aufgeworfenen Angaben NICHT erforderlich.
Ergo ist das ein sogenannten "kann" und kein "muss" Feld.
Wir sprechen hier wohlgemerkt für die MK, nicht für eine eigene Homepage zum Beispiel.
Die Betreiber der MK haben hier zwar ein "Impressum der Sedcard" eingestellt. Um eine Freischaltung eines Auftritts hier zu erreichen ist aber eine Ergänzung der dort aufgeworfenen Angaben NICHT erforderlich.
Ergo ist das ein sogenannten "kann" und kein "muss" Feld.
Wir sprechen hier wohlgemerkt für die MK, nicht für eine eigene Homepage zum Beispiel.
#58Report
5 years ago
Was siehst Du denn als "Halbwissen" an?
Warum müssen Kleinunternehmer keine Steuernummer auf ihren Rechnungen angeben?
Wieso haben sämtliche Modelle keinerlei sonstiges Einkommen?
#59Report
5 years ago
Jetzt bin ich aber leicht irritiert.
Tom:
Es geht doch im Gespräch (auch) darum, ob ein Pay-Modell bzw. -Fotograf nun als "geschäftsfähig" wirkend (mit entsprechenden Verpflichtungen) anzusehen ist oder nicht. Ist es nicht mehr geschäftsfähig, wenn nix oder wenig unterm Strich herauskommt? Ist die Steuerrelevanz ausschlaggebend?
Und wäre "geschäftsfähig" dann auch tfp, weil da ja mit Bildern "bezahlt" wird?
Mir erscheint die Formulierung "persönlichen oder familiären Zwecken" eher unklar.
Tom:
Ich bin überzeugt, daß bei den allermeisten "Pay-Models" genauso wie bei den allermeisten "Pay-Fotografen", die sich in MK tummeln, unterm Strich überhaupt nichts Steuerpflichtiges übrig bleibt.
... "...alles, was nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient" ist jedenfalls deutlich klarer als "geschäftsmäßig, in der Regel gegen Entgelt".
Es geht doch im Gespräch (auch) darum, ob ein Pay-Modell bzw. -Fotograf nun als "geschäftsfähig" wirkend (mit entsprechenden Verpflichtungen) anzusehen ist oder nicht. Ist es nicht mehr geschäftsfähig, wenn nix oder wenig unterm Strich herauskommt? Ist die Steuerrelevanz ausschlaggebend?
Und wäre "geschäftsfähig" dann auch tfp, weil da ja mit Bildern "bezahlt" wird?
Mir erscheint die Formulierung "persönlichen oder familiären Zwecken" eher unklar.
#60Report
Topic has been closed
Einem Modell - mit welchem ich früher öfter zusammengearbeitet
habe - ist die Steuerfahndung des Finanzamtes in Helmstedt auf
die Bude gerückt und wollte alles ganz genau wissen. Weil irgend
jemand Anzeige erstattet hat und es Verdachtsmomente gab ...
Die Steuerfahndung wollte von mir - und auch von an diversen
Workshops beteiligten Hobbyotografen - exakt wissen, welche
Honorare an die Dame bei ihrer Tätigkeit geflossen sind.
Wenn jemand krumme Dinger dreht, kann es durchaus auch zu
peinlichen Rückfragen des Finantsamtes an die Auftraggeber
kommen.
Die Finanzbeamten schlafen also nicht auf dem Baum und frühren
bei Verdacht oder Anzeige auch bei "kleinen Fischen" Kontrollen
durch ...