PAY und Impressum 75
5 years ago
Ich stelle nur nichts ein, um auf die öffentliche Meinungsbildung einzuwirken. Ich suche hier Models zum Ausüben meines Hobbys. Das ist alles.
Was die öffentliche Meinung über meine Fotos ist, ist mir nicht wichtig.
Der Abschnitt ist wohl für politische oder ideologische Seiten gedacht, nicht für Portfolios von Hobbyfotografen.
Was die öffentliche Meinung über meine Fotos ist, ist mir nicht wichtig.
Der Abschnitt ist wohl für politische oder ideologische Seiten gedacht, nicht für Portfolios von Hobbyfotografen.
#62Report
[gone] User_567256
5 years ago
@ J. Reber:
Ja klar, bei dir ist es ein Sonderfall. Denn mit deinem Beiträgen hier im Forum gibst du keinesfalls deine Meinung wieder, auch willst du mit Sicherheit niemanden beeinflussen oder gar auf die Meinung anderer einwirken – es sind ausschließlich undeutlich vor dich hin gemurmelte Selbstgespräche. Ebenso hast du keineswegs vor, mit den von dir eingestellten Bilder etwaige Modelle zu beeindrucken, deren Meinung zu einer Zusammenarbeit zu beeinflussen. Und so darfst du im Glauben verharren, kein Impressum von Nöten zu haben.
Wären nur alle Menschen so gut und rein … Und wie war das mit der Geschichte von der Apotheke, dem Pferd und dem Rezept?!
Ja klar, bei dir ist es ein Sonderfall. Denn mit deinem Beiträgen hier im Forum gibst du keinesfalls deine Meinung wieder, auch willst du mit Sicherheit niemanden beeinflussen oder gar auf die Meinung anderer einwirken – es sind ausschließlich undeutlich vor dich hin gemurmelte Selbstgespräche. Ebenso hast du keineswegs vor, mit den von dir eingestellten Bilder etwaige Modelle zu beeindrucken, deren Meinung zu einer Zusammenarbeit zu beeinflussen. Und so darfst du im Glauben verharren, kein Impressum von Nöten zu haben.
Wären nur alle Menschen so gut und rein … Und wie war das mit der Geschichte von der Apotheke, dem Pferd und dem Rezept?!
Der Abschnitt ist wohl für politische oder ideologische Seiten gedacht, nicht für Portfolios von Hobbyfotografen.Ganz gewiss nicht.
#63Report
5 years ago
Ich mache mir um sog . PAY-Models. Keinen Kopf. Die meisten SC suggerieren eh Cash-Kralle am Finanzamt vorbei. Das fliegt mal auf, und dann gibt es unangenehme Fragen der Behörden. Nach dem Motto: Schöne Urlaubsfotos haben Sie da, nach unseren Infomationen erklären Sie uns bitte, wie Sie sich das leisten konnten
#64Report
5 years ago
@elliz:
Ich würde wetten, dass nicht jedes Angebot, zusammen ein Hobby auszuüben, dazu bestimmt ist, auf die öffentliche Meinungsbildung einzuwirken.
Aber probiere es doch mal aus. Schicke eine Abmahnung an einen der Hobbyfotografen ohne Impressum hier und gucke, ob Du damit durchkommst. Wenn Du Recht hast, hast Du ja nix zu verlieren.
Ich würde mich selbst anbieten, nur ich fürchte, meine derzeitige Adresse macht die Abmahnung noch schwieriger, als sie sowieso schon ist.
Solltest Du da anderer Meinung sein, kann ich Dir meine Adresse schicken, damit Du eine Abmahnung an mich schicken kannst.
Ich würde wetten, dass nicht jedes Angebot, zusammen ein Hobby auszuüben, dazu bestimmt ist, auf die öffentliche Meinungsbildung einzuwirken.
Aber probiere es doch mal aus. Schicke eine Abmahnung an einen der Hobbyfotografen ohne Impressum hier und gucke, ob Du damit durchkommst. Wenn Du Recht hast, hast Du ja nix zu verlieren.
Ich würde mich selbst anbieten, nur ich fürchte, meine derzeitige Adresse macht die Abmahnung noch schwieriger, als sie sowieso schon ist.
Solltest Du da anderer Meinung sein, kann ich Dir meine Adresse schicken, damit Du eine Abmahnung an mich schicken kannst.
#65Report
[gone] User_6449
5 years ago
Zitat: Marcello Rubini ...
Es geht doch im Gespräch (auch) darum, ob ein Pay-Modell bzw. -Fotograf nun als "geschäftsfähig" wirkend (mit entsprechenden Verpflichtungen) anzusehen ist oder nicht. Ist es nicht mehr geschäftsfähig, wenn nix oder wenig unterm Strich herauskommt? Ist die Steuerrelevanz ausschlaggebend?
Sobald eine Tätigkeit gegen Geld angeboten wird, ist auch ein Impressum
gesetzlich vorgeschrieben. Egal ob mit der angebotenen Tätigkeit gegen
Geld nun viel, wenig oder gar keine steuerlich relevanten Einnahmen
erzielt werden. Die Impressumspflicht dient der Sicherheit der Kunden,
damit sie wissen, mit wem sie es tatsächlich als Anbieter einer Leistung
- oder auch Anbietern von journalistischen Artikeln - zu tun haben. Ganz
unabhängig von den dadurch erzielten Einnahmen.
#66Report
[gone] User_567256
5 years ago
Och nö, ich mag nicht auf dein vergiftetes Angebot eingehen. Allein deine Formulierung im Konjunktiv zeigt, dass du es nicht unbedingt ernst meinst. Zudem wissen wir, dass Recht haben und Recht bekommen unterschiedliche Dinge sind und Strafverfolgungsbehörden um so unwilliger sind, um so kleiner und unbedeutender die Verfehlung ist. Weshalb sollte man die Bedeutsamkeit deiner Meinung prüfen? Und letztlich kannst nur du selbst die Wette verlieren – schließlich habe ich dir den Sieg in Form des Sonderfalls bereits zugestanden.
Es ist doch unwichtig, ob ein paar kleine Fische durch die Maschen flutschen. Von Bedeutung ist vielmehr, dass das Gesetz die Möglichkeit der Sanktionierung zulässt. Wenn der Egal auf der Schulter sitzt – gut. Wenn es keine Neider gibt – besser. Und gern wiederhole ich, dass alle klug sind. Manche vorher, andere danach.
Es ist doch unwichtig, ob ein paar kleine Fische durch die Maschen flutschen. Von Bedeutung ist vielmehr, dass das Gesetz die Möglichkeit der Sanktionierung zulässt. Wenn der Egal auf der Schulter sitzt – gut. Wenn es keine Neider gibt – besser. Und gern wiederhole ich, dass alle klug sind. Manche vorher, andere danach.
#67Report
5 years ago
@Moments & Emotions:
Was siehst Du denn als "Halbwissen" an?
Warum müssen Kleinunternehmer keine Steuernummer auf ihren Rechnungen angeben?
Weil sie - wenn "Kleinunternehmer" den Kleinunternehmer im Sinne des §19 UStG meint - nicht umsatzsteuerpflichtig sind...
Da spielt es dann keine Rolle, ob die Rechnung über oder unter 150€ ist.
#68Report
5 years ago
@Marcello Rubini:
Jetzt bin ich aber leicht irritiert.
Tom:
Ich bin überzeugt, daß bei den allermeisten "Pay-Models" genauso wie bei den allermeisten "Pay-Fotografen", die sich in MK tummeln, unterm Strich überhaupt nichts Steuerpflichtiges übrig bleibt.
... "...alles, was nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient" ist jedenfalls deutlich klarer als "geschäftsmäßig, in der Regel gegen Entgelt".
Es geht doch im Gespräch (auch) darum, ob ein Pay-Modell bzw. -Fotograf nun als "geschäftsfähig" wirkend (mit entsprechenden Verpflichtungen) anzusehen ist oder nicht. Ist es nicht mehr geschäftsfähig, wenn nix oder wenig unterm Strich herauskommt? Ist die Steuerrelevanz ausschlaggebend?
Und wäre "geschäftsfähig" dann auch tfp, weil da ja mit Bildern "bezahlt" wird?
Mir erscheint die Formulierung "persönlichen oder familiären Zwecken" eher unklar.
"Geschäftsmäßig", nicht "geschäftsfähig"...;-)
Die Impressumspflicht hat überhaupt nichts mit der Steuerpflicht zu tun, das sind zwei völlig getrennte Baustellen.
Ein gemeinnütziger e.V. ist nicht steuerpflichtig, wohl aber "geschäftsmäßig" handelnd, und seine Website braucht selbstverständlich ein Impressum.
Das ist ja gerade das Problem: daß die Gesetzgebung da das Kriterium "geschäftsmäßig" eingeführt hat, ohne es irgendwo sauber definieren.
Ich verstehe es ja, daß man sich nicht auf "gewerbsmäßig" beschränkt hat - denn dann bräuchten weder Parteien noch Kirchen noch Ministerien oder die UNO ein Impressum. Aber das hätte man sauberer definieren können.
#69Report
5 years ago
Weil sie - wenn "Kleinunternehmer" den Kleinunternehmer im Sinne des §19 UStG meint - nicht umsatzsteuerpflichtig sind...
Da spielt es dann keine Rolle, ob die Rechnung über oder unter 150€ ist.
Ist halt leider falsch. Die Steuernummer betrifft nicht nur der Umsatzsteuer, sondern dient generell der Zuordnung der Umsätze. Daher gehört sie auch für Kleinunternehmer zu den Pflichtangaben und kann maximal durch die USt.-Id - sofern vorhanden - ersetzt werden.
Ausnahme davon sind Kleinbetragsrechnungen... bei denen du dich so langsam mal mit den 250 € anstelle der 150 € anfreunden solltest... :-)
#70Report
5 years ago
am Rande, weil gerade gelesen:
"Lydia Lunch: 'If it's for the money, you're not doing art. You're doing commerce'"
Das ist die Sicht des Künstlers, die ein wenig über das hinaus geht, worüber hier gestritten wird, aber irgendwie auch passt.
"Lydia Lunch: 'If it's for the money, you're not doing art. You're doing commerce'"
Das ist die Sicht des Künstlers, die ein wenig über das hinaus geht, worüber hier gestritten wird, aber irgendwie auch passt.
#71Report
[gone] schallkoerper fotografie
5 years ago
elliz...dann muss also jede Person die sie in einem Forum äussert ein Impressum angeben ? s. #63
Auch Modelle beeindrucken fällt vermutlich kaum unter die Rubrik " die öffentliche Meinungsbildung beeinflussen"...wenigstens nicht wenn das Herr Reber oder ich tun, da ist sehr sicher eine größere Öffentlichkeit gemeint.
tut mir leid, sonderlich stichhaltig ist es basierend auf Deinem Zitat aus #61 nicht was Du schreibst.
Auch Modelle beeindrucken fällt vermutlich kaum unter die Rubrik " die öffentliche Meinungsbildung beeinflussen"...wenigstens nicht wenn das Herr Reber oder ich tun, da ist sehr sicher eine größere Öffentlichkeit gemeint.
tut mir leid, sonderlich stichhaltig ist es basierend auf Deinem Zitat aus #61 nicht was Du schreibst.
#72Report
5 years ago
Die Öffentlichkeit beeindrucken ... das entfällt doch schon mal dann, wenn die SC nur für MK'ler ansehbar ist ? Weil dann können beliebig viele aus der "Öffentlichkeit" dies doch gar nicht tun und nur der auf die MK beschränkte (und nicht ignorierte) Personenkreis hat diese Möglichkeit.
Außerdem müßte eine Meinungsbildung bezweckt sein, also z.B. zum politischen oder ökologischen Umdenken derer, die das lesen, bewegen wollen. Passend zum heutigen Datum = internationaler Frauentag könnte man aber auch wieder fragen, ob und wie MK das Frauenbild prägt.
Wenn Malermeister Pinseldick online seine Malerarbeiten offeriert, dann wird er wohl kaum eine Sperrfunktion vorschalten, um nur wenigen den Zugang zu seinem Angebot zu gestatten. So wäre auch eine Pay-Porn-Website an beliebig viele Erwachsene gerichtet, auch wenn das Anschauen und Herunterladen erst nach durchgeführter Bezahlfunktion ginge. Communities sind aber doch quasi wie "Raucherclubs" ?
Außerdem müßte eine Meinungsbildung bezweckt sein, also z.B. zum politischen oder ökologischen Umdenken derer, die das lesen, bewegen wollen. Passend zum heutigen Datum = internationaler Frauentag könnte man aber auch wieder fragen, ob und wie MK das Frauenbild prägt.
Wenn Malermeister Pinseldick online seine Malerarbeiten offeriert, dann wird er wohl kaum eine Sperrfunktion vorschalten, um nur wenigen den Zugang zu seinem Angebot zu gestatten. So wäre auch eine Pay-Porn-Website an beliebig viele Erwachsene gerichtet, auch wenn das Anschauen und Herunterladen erst nach durchgeführter Bezahlfunktion ginge. Communities sind aber doch quasi wie "Raucherclubs" ?
#73Report
[gone] User_567256
5 years ago
So mancher glaubt, dass seine Meinungsfreiheit 1:1 auf Gesetze zu übertragen wäre. Nun ja, im Prinzip ist das … bis es einen Kläger gibt. Dann ist die eigene Meinung kaum noch etwas wert, denn dann gilt letztlich nur noch die des Richters.
Wie die ausfällt, ist nicht gewiss. Wohl aber, wie sie gebildet wird: Nämlich aus unabhängiger Überzeugung und Gewissen des Richters in enger Anlehnung an die bestehende Gesetzeslage. Insofern scheint es nicht abwegig zu sein, sich den Gesetzestext anzuschauen.
Ist dort etwas zu finden von Menge, Größe oder Reichweite des Angebots bzw. der Meinungsäußerung? Nee, dazu findet sich nix. Folglich gibt es für einen Richter auch keine Veranlassung, zwischen einer kleinen oder großen, einer bedeutenden oder unbedeutenden, eine weitreichenden oder einer eingeschränkten Meinungsäußerung zu unterscheiden. Es reicht aus, wenn ein Angebot zur öffentlichen Meinungsbildung dienen KÖNNTE.
So weit, so schwammig. Was man daraus für sich selbst ableitet, darf unterschiedlich sein. Beispielsweise kann man Demos organisieren, Barrikaden bauen, sich furchtbar aufregen, am Biertisch wichtige Reden halten, selbstbewusst auf dicke Hose machen oder sich bis zum Verfassungsgericht klagen. Es spricht einiges dafür, dass weder der Aufwand gering, noch der Erfolg gesichert ist. Aber wenn’s scheen macht … Effizienter scheint, die von § 5 TMG und §55 Abs. 2 RStV geforderten Angaben zu machen. Ist in weniger als fünf Minuten erledigt und schützt nachhaltig.
Ansonsten kann ich schon verstehen – nicht aber akzeptieren – dass der eine oder andere Amateur mit einem Impressum auf Kriegsfuß steht. Noch viel mehr erstaunt, dass hier auch (mindestens) ein Unternehmer mit Fotostudio und AGB unterwegs ist, ohne eine Impressum eingetragen zu haben. Denn selbst wenn er steif und fest behauptet, dass er in der MK »nur« privat und hobbymäßig wäre, glaubt ihm das auf Grund seiner offensichtlichen beruflichen Tätigkeit kein Gericht. Und nicht nur dass – selbst auf seiner Unternehmer-Website gibt es lediglich von einer einzigen Unterseite aus einen Link zum – wen wundert es – unvollständigen Impressum. Schöne Grüße an Tom. ;)
Wie die ausfällt, ist nicht gewiss. Wohl aber, wie sie gebildet wird: Nämlich aus unabhängiger Überzeugung und Gewissen des Richters in enger Anlehnung an die bestehende Gesetzeslage. Insofern scheint es nicht abwegig zu sein, sich den Gesetzestext anzuschauen.
Ist dort etwas zu finden von Menge, Größe oder Reichweite des Angebots bzw. der Meinungsäußerung? Nee, dazu findet sich nix. Folglich gibt es für einen Richter auch keine Veranlassung, zwischen einer kleinen oder großen, einer bedeutenden oder unbedeutenden, eine weitreichenden oder einer eingeschränkten Meinungsäußerung zu unterscheiden. Es reicht aus, wenn ein Angebot zur öffentlichen Meinungsbildung dienen KÖNNTE.
So weit, so schwammig. Was man daraus für sich selbst ableitet, darf unterschiedlich sein. Beispielsweise kann man Demos organisieren, Barrikaden bauen, sich furchtbar aufregen, am Biertisch wichtige Reden halten, selbstbewusst auf dicke Hose machen oder sich bis zum Verfassungsgericht klagen. Es spricht einiges dafür, dass weder der Aufwand gering, noch der Erfolg gesichert ist. Aber wenn’s scheen macht … Effizienter scheint, die von § 5 TMG und §55 Abs. 2 RStV geforderten Angaben zu machen. Ist in weniger als fünf Minuten erledigt und schützt nachhaltig.
Ansonsten kann ich schon verstehen – nicht aber akzeptieren – dass der eine oder andere Amateur mit einem Impressum auf Kriegsfuß steht. Noch viel mehr erstaunt, dass hier auch (mindestens) ein Unternehmer mit Fotostudio und AGB unterwegs ist, ohne eine Impressum eingetragen zu haben. Denn selbst wenn er steif und fest behauptet, dass er in der MK »nur« privat und hobbymäßig wäre, glaubt ihm das auf Grund seiner offensichtlichen beruflichen Tätigkeit kein Gericht. Und nicht nur dass – selbst auf seiner Unternehmer-Website gibt es lediglich von einer einzigen Unterseite aus einen Link zum – wen wundert es – unvollständigen Impressum. Schöne Grüße an Tom. ;)
#74Report
[gone] User_567256
5 years ago
Um der Impressumspflicht zu genügen, muss unter anderem die Adresse angegeben werden – was nachvollziehbar nicht jede/r mag. Allerdings muss es nicht die Privatadresse sein, vielmehr wird eine ladungsfähige Anschrift verlangt.
Das heißt, man könnte sich beispielsweise in eine Bürogemeinschaft einmieten. Dort muss man weder einen Schreibtisch hinstellen noch täglich vor Ort sein. Die Bedingung lautet lediglich, dass man über den Eingang von Post umgehend informiert wird und die dann zeitnah abgeholt wird. Ein tatsächliches Büro muss auch nicht vorhanden sein, es reicht, wenn dort jemand ist, der den Empfang eines Schreibens quittieren kann (mit einer Zustellungsbevollmächtigung). Aus letzterem geht hervor, dass ein Briefkasten allein nicht ausreichend ist.
So gibt es der Möglichkeiten viele, um einerseits die Pflicht zu erfüllen und anderseits den Spannern zu entkommen: Der Lieblings-Friseur, das Nagelstudio, der Bäcker …
Das heißt, man könnte sich beispielsweise in eine Bürogemeinschaft einmieten. Dort muss man weder einen Schreibtisch hinstellen noch täglich vor Ort sein. Die Bedingung lautet lediglich, dass man über den Eingang von Post umgehend informiert wird und die dann zeitnah abgeholt wird. Ein tatsächliches Büro muss auch nicht vorhanden sein, es reicht, wenn dort jemand ist, der den Empfang eines Schreibens quittieren kann (mit einer Zustellungsbevollmächtigung). Aus letzterem geht hervor, dass ein Briefkasten allein nicht ausreichend ist.
So gibt es der Möglichkeiten viele, um einerseits die Pflicht zu erfüllen und anderseits den Spannern zu entkommen: Der Lieblings-Friseur, das Nagelstudio, der Bäcker …
#75Report
Topic has been closed
Da dies auf so ziemlich jeden in der MK zutrifft, könnte ein Gericht meinen, dass die Pflicht zum Impressums zutreffend ist. Folglich darf sich JEDER in der MK mit dem Problem befassen.