PAY und Impressum 75
5 years ago
natürlich kannst du alle beim finanzamt anzeigen
#2Report
5 years ago
Das ist eine interessante Fragestellung und dazu würde ich gerne mal Tom's. Einschätzung hören.
M.M nach ist das gewerbliche Model oder Fotograf nicht in der Impressums- Pflicht, wenn sie innerhalb der MK eine SC anzeigen. Ganz anders natürlich bei dem Betrieb einer eigenen Website, wo das Impressum und Datenschutzregelungen veröffentlicht werden müssen aber darum ging es in dem Post nicht.
Die notwendige Umsatzsteuer Ausweisung ist natürlich nicht zwingend, weil der Gewerbetreibende sich unter einem Umsatz von 17500 EUR befreien lassen kann.
Außerhalb von D. finden sicher andere Regelungen Anwendung.
Darüber hinaus kannst geringe Einkünfte auch problemlos als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit angeben und versteuern ohne gleich ein Gewerbe zu eröffnen, aber dies bespricht man mit seinem persönlichen Steuerberater.
M.M nach ist das gewerbliche Model oder Fotograf nicht in der Impressums- Pflicht, wenn sie innerhalb der MK eine SC anzeigen. Ganz anders natürlich bei dem Betrieb einer eigenen Website, wo das Impressum und Datenschutzregelungen veröffentlicht werden müssen aber darum ging es in dem Post nicht.
Die notwendige Umsatzsteuer Ausweisung ist natürlich nicht zwingend, weil der Gewerbetreibende sich unter einem Umsatz von 17500 EUR befreien lassen kann.
Außerhalb von D. finden sicher andere Regelungen Anwendung.
Darüber hinaus kannst geringe Einkünfte auch problemlos als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit angeben und versteuern ohne gleich ein Gewerbe zu eröffnen, aber dies bespricht man mit seinem persönlichen Steuerberater.
#3Report
[gone] User_567256
5 years ago
PAY hat doch den gewerblichen Aspekt
Wohl war, wenn du Zweifel an der Richtigkeit hast, kannst du das überprüfen lassen. Aber es gibt auch den § 32a Einkommensteuertarif im Einkommensteuergesetz (EStG), der eine steuerfreie Nebenbeschäftigung zulässt.
Umsatzsteuernummer
Eine Umsatzsteuernummer muss nur dann angegeben werden, wenn denn eine vorhanden ist. Und um gewerblich tätig zu sein, ist eine Umsatzsteuernummer nicht notwendig. Das hat im übrigen auch nichts mit der Höhe des Umsatzes zu tun, sondern mit grenzüberschreitendem Ein- und Verkauf.
Anders ist es mit dem Impressum – für jedes gewerbliche wie auch geschäftsmäßige Angebot muss eine sogenannte Anbieterkennung vorhanden sein. Adresse, Telefonnummer … die Spanner wird’s freuen.
#4Report
5 years ago
Was die Impressumspflicht für geschäftsmäßig veröffentlichte Profile in "sozialen Medien" betrifft, so wird es hier am Beispiel Facebook sehr gut und ausführlich erklärt:
https://www.it-recht-kanzlei.de/impressum-bei-facebook.html
Umsatzsteuernummern müssen nie in einem Impressum genannt werden, das einzige, das genannt werden muss, ist die USt-Ident-Nummer (für den "innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr") - sofern eine solche denn vorhanden ist.
Ein rechtskonformes Impressum muss enthalten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie (die Anbieter bzw. medienrechtlich Verantwortlichen) niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
https://www.it-recht-kanzlei.de/impressum-bei-facebook.html
Umsatzsteuernummern müssen nie in einem Impressum genannt werden, das einzige, das genannt werden muss, ist die USt-Ident-Nummer (für den "innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr") - sofern eine solche denn vorhanden ist.
Ein rechtskonformes Impressum muss enthalten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie (die Anbieter bzw. medienrechtlich Verantwortlichen) niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
#5Report
5 years ago
Eine Umsatzsteuernummer muss nur dann angegeben werden, wenn denn eine vorhanden ist. Und um gewerblich tätig zu sein, ist eine Umsatzsteuernummer nicht notwendig. Das hat im übrigen auch nichts mit der Höhe des Umsatzes zu tun, sondern mit grenzüberschreitendem Ein- und Verkauf.
Bitte nicht Umsatzsteuernummer und Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (USt-Ident-Nummer) miteinander verwechseln.
Ein Umsatzsteuerpflichtiger hat immer eine Umsatzsteuernummer. Angegeben werden muss die Umsatzsteuernummer nur auf Rechnungen über 150€; unter 150€ kann die Umsatzsteuernummer entfallen, und es muss nur der angewendete Umsatzsteuer-Satz angegeben werden, der Umsatzsteuerbetrag muss nicht gesondert ausgewiesen werden.*
Es gibt aber, zumal in Zeiten der IT, keinen wirklich überzeugenden Grund, auf Rechnungen unter 150€ die Umsatzsteuernummer nicht anzugeben und die Umsatzsteuer nicht gesondert auszuweisen. Das zu trennen macht doch nur völlig unnötigen Mehraufwand...
Eine USt-Ident-Nummer hat nur der, der sich eine zuteilen lässt. Die USt-Ident-Nummer ersetzt auf der Rechnung dann ggf. die Umsatzsteuernummer.
______________________________________
*)
Anfertigen von Hochzeitsfotos..............................€ 200,00
Umsatzsteuer (19%)................................................€ 38,00
Rechnungsendbetrag.............................. € 238,00
Umsatzsteuernummer 1234567890
-------------------------------------------------------------------
Anfertigen von Hochzeitsfotos..............................€ 200,00
Umsatzsteuer (19%)................................................€ 38,00
Rechnungsendbetrag.............................. € 238,00
USt-Ident-Nr DE 987654321 **)
-------------------------------------------------------------------
Anfertigen von Scheidungsfotos......................€ 100,00 inkl. 19% USt
-------------------------------------------------------------------
**) Die USt-Ident-Nr ist - wundert es irgendjemanden - EU-weit nicht einheitlich aufgebaut, einheitlich ist nur das zweistellige Länderkürzel am Anfang. Danach können je nach Land 8 bis 12 Ziffern folgen, in Deutschland sind's 9. In Schweden 12, in Dänemark 8 .................... und im Vereinigten Königreich ist es das Kürzel GB gefolgt von 9 oder 12 Ziffern, oder GB plus ein Block von 5 Zeichen (Buchstaben und Ziffern).
Auch das wundert jetzt irgendwie nicht wirklich... ;-]]
#6Report
5 years ago
Und P.S.:
"geschäftsmäßig" ist nicht gleichbedeutend mit "gewerblich" oder "gewerbsmäßig". Es gibt keine gesetzliche Definition dafür, nur Rechtsprechung.
Auch ein gemeinnütziger Verein z.B. handelt im Sinne des TMG "geschäftsmäßig".
Im Zweifel also lieber: Impressum mit den in §5 TMG genannten Pflichtangaben.
"geschäftsmäßig" ist nicht gleichbedeutend mit "gewerblich" oder "gewerbsmäßig". Es gibt keine gesetzliche Definition dafür, nur Rechtsprechung.
Auch ein gemeinnütziger Verein z.B. handelt im Sinne des TMG "geschäftsmäßig".
Im Zweifel also lieber: Impressum mit den in §5 TMG genannten Pflichtangaben.
#7Report
5 years ago
@perfekt(?)ion(!) irgendwie war das nicht sinn und zweck der frage ????
allen anderen erstmal danke für die beiträge :-)
allen anderen erstmal danke für die beiträge :-)
#8Report
[gone] User_6449
5 years ago
@ FIMO
Ja, bei Dienstleistungen gegen Geld / geschäftsmäßigen Profilen im
Internet muss ein Impressum angegeben werden. Das machen hier
in der MK allerdings die wenigsten User/innen, weil sie dann nicht
mehr anonym bleiben könnten.
Daher steht tatsächlich oft "Only Pay" im Sedcardtext, aber leider
kein zugehöriges Impressum.
Ja, bei Dienstleistungen gegen Geld / geschäftsmäßigen Profilen im
Internet muss ein Impressum angegeben werden. Das machen hier
in der MK allerdings die wenigsten User/innen, weil sie dann nicht
mehr anonym bleiben könnten.
Daher steht tatsächlich oft "Only Pay" im Sedcardtext, aber leider
kein zugehöriges Impressum.
#9Report
[gone] User_567256
5 years ago
Bitte nicht Umsatzsteuernummer und Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (USt-Ident-Nummer) miteinander verwechseln.
Richtig – weil es eine Umsatzsteuernummer gar nicht gibt. Es gibt nur eine Steuernummer und die Umsatzsteuer-ID. Der Begriff Umsatzsteuernummer wird – nicht nur im allgemeinen Sprachgebrauch – wie ein Synonym für die Umsatzsteuer-ID benutzt.
#11Report
[gone] User_6449
5 years ago
@ Sanguis
Das steht zumeist mit "Only Pay" auf der Sedcard. Also kein
"Gefallen", sondern ausdrücklich "Pay" als das bevorzugte
Geschäftsmodell.
Das steht zumeist mit "Only Pay" auf der Sedcard. Also kein
"Gefallen", sondern ausdrücklich "Pay" als das bevorzugte
Geschäftsmodell.
#12Report
5 years ago
Naja doch. Bei den meisten ist das ne art Gefallen. Eben weil sie von TfP nichts (mehr) haben. Weil alle Bilder die sie interessant finden schon da sind. Dann hier zu bleiben und zu sagen "Ich brauch keine Bilder mehr aber ich bin niedlich. Wenn Du das nutzen willst tu ich Dir gegen Geld den Gefallen"...
Ich weiß nicht, gewerblich finde ich die meisten Pay-Models hier nicht. Einige aus Osteuropa schon, klar. Aber sonst... ne.
Ich weiß nicht, gewerblich finde ich die meisten Pay-Models hier nicht. Einige aus Osteuropa schon, klar. Aber sonst... ne.
#13Report
5 years ago
"Gefallen gegen Geld"... interessante Formulierung. Ob Fiskus und Sozialversicherungsträger da argumentativ mitgehen?! :-D
Aber im Ernst: eine Gefälligkeit kann ja durchaus mit ein paar Euro Aufwandsentschädigung honoriert werden, ohne das es Schwarzarbeit wird. Ob allerdings eine regelmäßige Zusammenarbeit mit oftmals wildfremden, über eine Internetplattform vermittelten Menschen als Akt der Nächstenliebe anerkannt wird, wage ich zu bezweifeln.
Zudem geht es ja v.a. um die Frage der nachhaltigen Gewinnerzielung. Nach 20€/Shooting als Spritgeld alle paar Monate kräht da kein Hahn... nach regelmäßigen 150€ für 3h Shooting hingegen sehr wohl...
Aber im Ernst: eine Gefälligkeit kann ja durchaus mit ein paar Euro Aufwandsentschädigung honoriert werden, ohne das es Schwarzarbeit wird. Ob allerdings eine regelmäßige Zusammenarbeit mit oftmals wildfremden, über eine Internetplattform vermittelten Menschen als Akt der Nächstenliebe anerkannt wird, wage ich zu bezweifeln.
Zudem geht es ja v.a. um die Frage der nachhaltigen Gewinnerzielung. Nach 20€/Shooting als Spritgeld alle paar Monate kräht da kein Hahn... nach regelmäßigen 150€ für 3h Shooting hingegen sehr wohl...
#14Report
5 years ago
Ich finds wenn ich ehrlich bin trotzdem nervig das Thema hier alle 2 Wochen zu lesen.
Wen es stört, soll alle beim Fimnanzamt anzeigen und nicht mit ihnen shooten, fertig.
Wen es stört, soll alle beim Fimnanzamt anzeigen und nicht mit ihnen shooten, fertig.
#15Report
5 years ago
@ tom: sowas habe ich ja noch nie gelesen oder gehört .... und gehört meiner meinung nach auch in kein impressum :
" sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,"
ich bin doch nicht verpflichtet meine stammeinlage im impressum zu veröffentlichen, falls es dich aber interessiert kannst du es öffentlich im handelsregister oder bundesanzeiger einsehen. *soweit mein senf ;)
komme gerade vom steuerberater und jede gewinnbringende "arbeit" bedarf einer steuernummer ... egal ob gering oder ohne MwSt. seit der elektronisch übermittlung muss jede unternehmung welche geld einnimmt eine eigene steuernummer haben und da ist es egal ob gewerblich oder nicht. wir haben jetzt 4 ohne gewerbe^^
richtig ist natürlich diese steuernummer muss nicht im impressum stehen, sondern nur auf rechnungen.
" sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,"
ich bin doch nicht verpflichtet meine stammeinlage im impressum zu veröffentlichen, falls es dich aber interessiert kannst du es öffentlich im handelsregister oder bundesanzeiger einsehen. *soweit mein senf ;)
komme gerade vom steuerberater und jede gewinnbringende "arbeit" bedarf einer steuernummer ... egal ob gering oder ohne MwSt. seit der elektronisch übermittlung muss jede unternehmung welche geld einnimmt eine eigene steuernummer haben und da ist es egal ob gewerblich oder nicht. wir haben jetzt 4 ohne gewerbe^^
richtig ist natürlich diese steuernummer muss nicht im impressum stehen, sondern nur auf rechnungen.
#16Report
5 years ago
Die Pay-Modelle* hier tun aber fremden Fotografen keinen "Gefallen". Sie rechnen auch nicht alleine ihre Aufwendungen ab.
Sie bieten hier im großen Umfang eine bezahlbare Dienstleistung an, die weder "auf freundschaftlicher Basis" passiert noch an den Aufwenden orientiert ist. Sie werben dafür öffentlich mit ihrer Sedcard. Sie verdienen ihr Geld damit. Das ist sowas von klar gewerblich, dass man da nicht drumrum reden muss.
Viele tun das unter Verstoß gegen die gesetzlichen Regeln, die in Deutschland gelten (Impressumspflicht, keine Angabe von Gewerbeschein, schwarz, etc.)
Aber natürlich sind alle hochprofessionell (und zuverlässig, und wandlungsfähig, ...)
Ein Handwerker, der seine Leistungen ohne Impressum und Gewerbeschein auf einem Handwerkerportal bewirbt, macht das doch auch nicht als Gefallen gegen eine kleine Aufwandsentschädigung.
Kratzt keinen. Mich auch nicht. Aber man muss da doch nix schönreden, sondern kann das klar benennen.
*nein, nicht alle, aber doch viele; natürlich machen es auch viele Modelle richtig und offiziell; Gewerbeschein wird häufig angegeben, das erforderliche Impressum recht selten.
Sie bieten hier im großen Umfang eine bezahlbare Dienstleistung an, die weder "auf freundschaftlicher Basis" passiert noch an den Aufwenden orientiert ist. Sie werben dafür öffentlich mit ihrer Sedcard. Sie verdienen ihr Geld damit. Das ist sowas von klar gewerblich, dass man da nicht drumrum reden muss.
Viele tun das unter Verstoß gegen die gesetzlichen Regeln, die in Deutschland gelten (Impressumspflicht, keine Angabe von Gewerbeschein, schwarz, etc.)
Aber natürlich sind alle hochprofessionell (und zuverlässig, und wandlungsfähig, ...)
Ein Handwerker, der seine Leistungen ohne Impressum und Gewerbeschein auf einem Handwerkerportal bewirbt, macht das doch auch nicht als Gefallen gegen eine kleine Aufwandsentschädigung.
Kratzt keinen. Mich auch nicht. Aber man muss da doch nix schönreden, sondern kann das klar benennen.
*nein, nicht alle, aber doch viele; natürlich machen es auch viele Modelle richtig und offiziell; Gewerbeschein wird häufig angegeben, das erforderliche Impressum recht selten.
#17Report
5 years ago
@ J.Reber ... der war gut, versuche mal dich an einer öffentlichen ausschreibung im handwerk mit fördermitteln zu beteiligen ... da sind gewerbeschein, impressum und schufa ein scherz gegen :D ... du darfst ohne 1000de von schriftstücken und angaben nicht mal teilnehmen!^^
"Ein Handwerker, der seine Leistungen ohne Impressum und Gewerbeschein auf einem Handwerkerportal bewirbt, macht das doch auch nicht als Gefallen gegen eine kleine Aufwandsentschädigung. "
und wird dann auch sofort angezeigt oder abgemahnt, sofern er dies tun würde ;)
"Ein Handwerker, der seine Leistungen ohne Impressum und Gewerbeschein auf einem Handwerkerportal bewirbt, macht das doch auch nicht als Gefallen gegen eine kleine Aufwandsentschädigung. "
und wird dann auch sofort angezeigt oder abgemahnt, sofern er dies tun würde ;)
#18Report
5 years ago
@ J. Reber
Leider - finde ich - triffst Du mit Deiner Aussage zu 100 % ins Schwarze.
Klar wird in den meisten Einzelfällen der dem Staat (und damit der Allgemeinheit, also mir und uns) hinterzogene Gewinn nur klein sein und klar wird das bei den meisten Einzelfällen nicht gross ins Gewicht fallen da man die Einnahmen ganz legal durch anfallende Kosten reduzieren kann. Dennoch höhlt es das System unserer Rechtsordnung aus. Und zieht man viele Kleinfälle zusammen ergibt sich auch mal ein stattliches Grosses...
Leider - und da muss ich die Paymodelle in Schutz nehmen - sind nicht nur diese schuldig. Schwarz arbeiten tun auch Fotografen, Mua's, Studiobetreiber, etc. Persönlich kenne ich mehrere Fotografen die Ihre teilweise erklechlichen Erträge (z. B. aus der Hochzeitsfotografie) nicht offen legen sondern als Gefälligkeiten gegenüber ihnen unbekannten Freunden abtun und ich kenne persönlich Muas (Kosmetikerinnen) die wohl ihre Erträge aus dem Salon deklarieren jedoch meinen wenn sie bei einem Shoot arbeiten täten gehe dies niemanden was an...
Sich auf Gefälligkeiten hinausreden zu wollen finde ich in diesem Bereich naiv. Schwarz zu arbeiten empfinde ich als stossend. Und ja, ich fördere es, weil ich als zahlender Fotograf an diesem System teilnehme, auch wenn ich für jeden Dreck Quittungen ausstelle... :-(
Das Durchsetzen einer Impressumspflicht für alle würde ich begrüssen. Wir alle können doch zu unserem Handeln stehen und ich sehe nicht ein wieso wir unser Tun verschleiern sollten. Es wäre dann auch ein Beitrag zu mehr Transparenz und würde für alle (nicht nur für Modelle) die MK attraktiver machen. Zu meinen ohne Impressum sein Handeln auf sicher verstecken zu können ist naiv, es gibt immer eine dumme Situation wo Lieschen Müller als Aktmodel und Kalle Knips als Pornofotograf enttarnt werden kann... (und seis durch das Stammtischgeprahle von Kalle oder den Freundinnentratsch des Lieschens selbst)
Leider - finde ich - triffst Du mit Deiner Aussage zu 100 % ins Schwarze.
Klar wird in den meisten Einzelfällen der dem Staat (und damit der Allgemeinheit, also mir und uns) hinterzogene Gewinn nur klein sein und klar wird das bei den meisten Einzelfällen nicht gross ins Gewicht fallen da man die Einnahmen ganz legal durch anfallende Kosten reduzieren kann. Dennoch höhlt es das System unserer Rechtsordnung aus. Und zieht man viele Kleinfälle zusammen ergibt sich auch mal ein stattliches Grosses...
Leider - und da muss ich die Paymodelle in Schutz nehmen - sind nicht nur diese schuldig. Schwarz arbeiten tun auch Fotografen, Mua's, Studiobetreiber, etc. Persönlich kenne ich mehrere Fotografen die Ihre teilweise erklechlichen Erträge (z. B. aus der Hochzeitsfotografie) nicht offen legen sondern als Gefälligkeiten gegenüber ihnen unbekannten Freunden abtun und ich kenne persönlich Muas (Kosmetikerinnen) die wohl ihre Erträge aus dem Salon deklarieren jedoch meinen wenn sie bei einem Shoot arbeiten täten gehe dies niemanden was an...
Sich auf Gefälligkeiten hinausreden zu wollen finde ich in diesem Bereich naiv. Schwarz zu arbeiten empfinde ich als stossend. Und ja, ich fördere es, weil ich als zahlender Fotograf an diesem System teilnehme, auch wenn ich für jeden Dreck Quittungen ausstelle... :-(
Das Durchsetzen einer Impressumspflicht für alle würde ich begrüssen. Wir alle können doch zu unserem Handeln stehen und ich sehe nicht ein wieso wir unser Tun verschleiern sollten. Es wäre dann auch ein Beitrag zu mehr Transparenz und würde für alle (nicht nur für Modelle) die MK attraktiver machen. Zu meinen ohne Impressum sein Handeln auf sicher verstecken zu können ist naiv, es gibt immer eine dumme Situation wo Lieschen Müller als Aktmodel und Kalle Knips als Pornofotograf enttarnt werden kann... (und seis durch das Stammtischgeprahle von Kalle oder den Freundinnentratsch des Lieschens selbst)
#19Report
5 years ago
"Das kostet Helenes Neuer am Tag" .... diese Schlagzeile kann man heute an den Zeitungskästen lesen. Nur ... wo kommen denn die Daten her, um dessen Modelgage zu ermitteln ? Und es interessiert mich 0,0 was er verdient ... dasselbe gilt für Frau Fischer, und ich schalte auch sofort um, wenn ihre Stimme ertönt. Ist quasi ein vollkommenes Ignore meinerseits.
@ NeoSam
Öffentliche Ausschreibungen mit Fördergeldern, sprich Steuereinnahmen sind doch eine ganz andere Baustelle ...?
@ NeoSam
Öffentliche Ausschreibungen mit Fördergeldern, sprich Steuereinnahmen sind doch eine ganz andere Baustelle ...?
#20Report
Topic has been closed
Mir stellt sich einfach die Frage, muss nicht ein Impressum vorhanden sein,
sowie eine Umsatzsteuernummer und was so an anagben bei gewerblichen abverlangt wird ?
Oder bin ich was Models und Fotografen angeht auf dem falschen Dampfer ?