Artikel 13 und die MK 79

5 years ago
@shoshin: Das Internet heute ist alles andere als frei, und Lizenzen und Rechteverwertung schon lange ein integraler Teil. Ihr tut so als seien Youtube und Co. ein Hort von Raubkopien und kostenlosem Vergnügen, das Lizenzsystem dahinter und wie die Rechte jetzt schon durchgesetzt werden scheinen nicht bekannt zu sein, auch nicht wie das ganze monetarisiert wird. Spotify z.B. läuft so blendend daß sich die Musikindustrie zu großen Anteilen daran beteiligt. Youtube drückt schon seit Ewigkeiten Lizenzgebüren für Musik ab, und jedes Musikvideo das Erna Hinterwald auf ihren Youtubekanal gestellt hat wird zugunsten des Rechteinhabers monetarisiert. Ich habe einen Haufen selbsterstellter Konzertvideos auf Youtube, alle etwas bekannteren davon sind von ContentID identifiziert worden und von den Rechteinhabern mit Werbung versehen worden. Nichts davon ist kostenlos und Wilder Westen, das war mal in den 90ern.
5 years ago
Hallo Forum. :)


Ich (MK) kann präventiv die ganze Chose (Art. 11+13) erstmal unsinnig finden und 99,99% aller im Netz aktiven Menschen stimmt mir da wohl zu. Der Versuch "irgendwas mit mehr Rechten" zu machen, zielt aktuell ins totale Chaos und Internetvernichtung. Unfähige Politiker werden von übermächtigen und reichen Lobbyisten korrumpiert und heraus kommt eine riesige Sauce an Scheiße.
Die Großen, die es betreffen sollte, lachen sich ins Fäustchen weil sie genug Kohle und Anwälte haben und die Kleinen werden wie immer gehenkt.
Am 23. März ist übrigens Demo: https://savetheinternet.info/demos


Sobald das Internet in den Brunnen gefallen ist, kann ich nur das machen was übrig bleibt.
Wenn die EU-Aktion durch ist, muß ja erstmal alles in DE-Recht umgesetzt werden (soweit ich korrekt informiert bin) - Deutschland hat ja derzeit noch nichtmal die EU-Anti-Korruptionsmaßnahmen in DE-Recht umgesetzt.
Ich werde mich mit meinem Anwalt beraten und wir werden entscheiden wie es für MK und alle User am einfachsten und sichersten wird.
Was und wie genau es wird, das ist einfach nicht abzuschätzen weil viele Informationen fehlen.


LG Hendrik
5 years ago
Danke für die Antwort!
5 years ago
Casa de Chrisso
"Rechteverwertung schon lange ein integraler Teil. Ihr tut so als seien Youtube und Co. ein Hort von Raubkopien und kostenlosem Vergnügen, das Lizenzsystem dahinter und wie die Rechte jetzt schon durchgesetzt werden scheinen nicht bekannt zu sein, auch nicht wie das ganze monetarisiert wird. Spotify z.B. läuft so blendend daß sich die Musikindustrie zu großen Anteilen daran beteiligt. Youtube drückt schon seit Ewigkeiten Lizenzgebüren für Musik ab, und jedes Musikvideo das Erna Hinterwald auf ihren Youtubekanal gestellt hat wird zugunsten des Rechteinhabers monetarisiert. Ich habe einen Haufen selbsterstellter Konzertvideos auf Youtube, alle etwas bekannteren davon sind von ContentID identifiziert worden und von den Rechteinhabern mit Werbung versehen worden. Nichts davon ist kostenlos und Wilder Westen, das war mal in den 90ern."

Du unterstellst mir Dinge, die ich nie gesagt habe. Ich spreche von staatlicher Regulierung und nicht von privatwirtschaftlicher Monetarisierung. Das sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe.
[gone] User556317
5 years ago
MEINE Werke die ICH erstellt habe mit MEINEN Hintergründen und MEINER Ausrüstung zeige ich auf MEINER Homepage und ICH entscheide wann und was... andere Werke, die ich nutze und die nicht von mir sind dafür habe ich lizenzrechtliche Vereinbarungen. Da wird auch Urheberrecht angewandt und es braucht nicht so blödsinniger Fußnoten wie hier hin und wider zu finden sind.

Warum soll ich mich über Youtube, Facebook, INSTA... über etwas informieren was ICH nicht nutze und ICH nicht vertreten bin?

Wenn es MIR langweilig ist, setze ich mich mit einem Glas Wein oder einem Tee oder einem Paulaner in den Wintergarten, nehme ein Buch zur Hand und..

Du verstehst, was ich aussagen will? .. ich denk mal schon, hmm ;-)

lg
Harald
[gone] User_6449
5 years ago
Zitat: Fotomaus ...

MEINE Werke die ICH erstellt habe mit MEINEN Hintergründen und MEINER Ausrüstung zeige ich auf MEINER Homepage und ICH entscheide wann und was...

Ich lese laufend sowas wie: "ICH, MEINEN, MEINER, MEINER und ICH ...",
oft sogar mehrfach in einem Satz.

Offensichtlich bist Du momentan auf dem "Egotrip". Aber der hilft Dir
nicht, denn selbst auf Deiner eigenen Website gelten die gesetzlichen
Vorschriften. Egal, ob Du die magst oder nicht.

Zitat: Fotomaus ...Warum soll ich mich über Youtube, Facebook, INSTA... über etwas informieren was ICH nicht nutze und ICH nicht vertreten bin?

Weil die Reichweite für Veröffentlichungen auf größeren Plattformen
weiter ist, als auf Deiner eigenen Website.
[gone] User556317
5 years ago
;-)

Ich halte mich an gesetzliche Regelungen, ein „mögen“ ist hier nicht ausschlaggebend, Egotrip mag sein, ich arbeite und agiere für mich und für niemand anders, fremde Inhalte die urheberrechtliches überschreiten nutze ich nicht, Facebook nutze ich nicht.. ich weis, die Reichweite ist anders - bis nach England zu Gamebridge Anakytika (...) hat es gereicht..

;-)
5 years ago
Naja, es ist ein Gesetz/Richtlinie, die einfach nicht umsetzbar ist.
Wenn man den Text liest, steht da explizit, dass sich der Plattformbetreiber mit größtmöglichen Bemühungen um Lizenzen aller Urheberrechtlich geschützer Werke kümmern MÜSSEN!
Das heißt theoretisch 8 Milliardern Urheber, wenn man es genau nimmt. Die Verfasser haben da aber vermutlich eher an die großen mit der noch größeren Lobby gedacht: GEMA, VG Wort etc.
Und diese Lizenzvereinbarungen müssen auch getroffen werden, wenn der Betreiber garnicht beabsichtigt dieses urheberrechtlich geschütze Material auf seiner Seite zu dulden. Es könnte ja trotzdem von jemandem hochgeladen werden. Also müsste der MK-Betreiber z.B. auch mit der Gema einen Vetrag abschließen. Irgendjemand könnte ja Sontexte oder auf Bildern abgeildete Noten hochladen. Mit der VG Wort, irgendwer könnte ja ein paar zu lange Zitate irgendwo ins Forum schreiben. usw.

Guckt euch mal den Text des Vorschlags genau an. Vielleicht begreift dann auch noch der letzte hier, was und da für ein Wahnsinn droht.
Ein Jahr später...und es kommt schlimmer.
https://youtu.be/YHtyKcmpyjI

Eine Frage wäre, macht die Modelkartei mehr oder weniger 1 Million Euro Umsatz im Jahr?
Wird unser Bildupload bald auf 125 kbyte begrenzt?

Viele Grüße
Guido
3 years ago
Ein Jahr später...und es kommt schlimmer.

Ich wüsste nicht, was daran schlimm sein sollte. Es ist schon lange überfällig, und ob das jetzige deutsche Gesetzesvorhaben die EU-Urheberrechts-Richtlinie ausreichend in nationales Recht umsetzt, oder ob noch nachgeschärft werden muss, ist durchaus fraglich.

Eine Frage wäre, macht die Modelkartei mehr oder weniger 1 Million Euro Umsatz im Jahr?
Wird unser Bildupload bald auf 125 kbyte begrenzt?

Wieso sollte das relevant sein?

In der MK veröffentlichen Fotografen ihre eigenen Fotos, und Models (Visas etc.) veröffentlichen Fotos, für sie die erforderlichen Nutzungsrechte besitzen.

Für die MK ist die ganze Sache insofern völlig irrelevant - sieht man mal davon ab, das auch MK-Fotografen es in Zukunft etwas einfacher haben, gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen.
3 years ago
Ich sehe es wie mein Vorschreiber: Die Rechteinhaber (dazu gehören auch wir) sollen durch die Neuregelung grundsätzlich besser gestellt werden. Nach Ansicht des verlinkten Videos auf Youtube sehe ich zwei Punkte für uns allerdings als problemrelevant an:

1. Problematisch ist, dass Verwertungsgesellschaften auch die Rechte von Außenstehenden wahrnehmen können. Wer von uns keinen Vertrag mit einer Verwertungsgesellschaft hat (das dürften die meisten sein), müsste der Wahrnehmung seiner Rechte - sprich dem Kassieren einer Lizenzgebühr durch die Verwertungsgesellschaft und damit verbunden der Nutzungsfreigabe - widersprechen.

2. Ein weiteres Problem ist die Nutzung kleiner Bilddateien von unter 125 KB durch Dritte. Sofern man sich bemüht hat, seine Dateien in der Vergangenheit für einen schnelleren Aufruf von Webseiten klein zu halten, kann man nun Schwierigkeiten haben, seine Rechte gegen eine Fremdverwendung durchzusetzen.

Vielleicht wäre es sinnvoll - fall möglich -, dass alle kleineren Bilddateien im Rahmen des Upload-Verfahrens von der MK automatisch auf 130 KB vergrößert werden.
3 years ago
2. Ein weiteres Problem ist die Nutzung kleiner Bilddateien von unter 125 KB durch Dritte. Sofern man sich bemüht hat, seine Dateien in der Vergangenheit für einen schnelleren Aufruf von Webseiten klein zu halten, kann man nun Schwierigkeiten haben, seine Rechte gegen eine Fremdverwendung durchzusetzen.

Die genaue Formulierung ist indessen: "Ausschnitte von Fotos, die kleiner als 125 KB sind". (Die 125 KB beziehen sich m.E. auf den Ausschnitt. Es ist mal wieder der übliche Formulierungs-Pfusch von den Analphabeten, die seit dreißig Jahren schon Regierungsbänke und Ministerien bevölkern.)

Der Gesetzgeber ist da offenkundig technisch recht imkompetent beraten worden, denn 125 KB Dateigröße reichen völlig aus für ein Digitalfoto, das in guter Qualität in Größe DIN A3 gedruckt werden kann.

Wichtiger ist die Pixelzahl, und die wiederum steht im Verhältnis zur Nutzung. Ein 2000x3000-Pixel-Bild reicht locker für das Titelbild einer Hochglanzillustrierten. Eine JPEG-Kompression Photoshop-Stufe 1 führt zu Matsch.

Das ganze unterliegt Wechselwirkungen zwischen Pixel-Zahl und ggf. JPEG-Komprimierung. (Ein TIFF einer bestimmten Pixel-Zahl bekommt man nicht unter eine gewisse KB-Größe.)

Wie das mit den "Ausschnitten" von Fotos angewendet werden soll, ist noch völlig unklar, mal ganz davn abgesehen, daß es eine Bearbeitung bzw. sogar auch Entstellung eines Fotos darstellt, wenn man nur einen Auschnitt davon verwendet, und das ist dann wiederum nur mit Erlaubnis des Urhebers/Rechteinhabers erlaubt.

Auch das Zitatrecht z.B. erlaubt das nicht. Das macht Bildzitate im Unterschied zu Textzitaten ja auch so kompliziert.

Vielleicht wäre es sinnvoll - fall möglich -, dass alle kleineren Bilddateien im Rahmen des Upload-Verfahrens von der MK automatisch auf 130 KB vergrößert werden.

Die MK-Software soll um Himmels Willen die Finger von den User-Fotos lassen... *grmpf*

Wenn überhaupt, könnte man eine Mindestgröße für den Upload einführen, genauso wie es ja auch eine Höchstgröße gibt.
3 years ago
Nein Tom, hier werden in meinen Augen nicht die Rechte der eigentlichen Urheber gestärkt, sondern es werden ausschließlich die Rechte der Verlage, Verwertungsgesellschaften usw. gestärkt.

Ich habe zwar nur den im Video vorgestellten Text gelesen, jedoch ist die Formulierung:
Schließt eine Verwertungsgesellschaft einen Vertrag über die Nutzung ihres Repertoires, so kann sie nach Maßgabe dieses Abschnitts entsprechende Nutzungsrechte auch am Werk eines Außenstehenden einräumen.
ein ziemlicher Hammer.
Die Widerspruchsklausel ist sinnfrei, da man dazu zumindest erstmal darüber informiert sein müßte.

Und, daß ich ohne je einen Vertrag mit einer Verwertungsgesellschaft gemacht zu haben, ihr gegenüber dann die gleichen Rechte und PFLICHTEN haben soll, hat definitiv nichts mit einer Stärkung des Urhebers zu tun. Insbesondere dann nicht, wenn der Urheber Verwertungsgesellschafften ablehnend gegenübersteht.

Hierbei handelt es sich meiner Meinung nach um eine de facto Enteignung in diesem Zusammenhang und eine Beschränkung meiner Entscheidungsfreiheit zu Gunsten der Verwertungsgesellschaften.
Mich stört hierbei vor allem Art und Weise, wie hier wieder mal GEMA und Co ihre Griffel nach Dingen ausfahren, die ihnen nicht gehören.
Aber noch mehr stört mich, daß ich mich wieder um Sachen kümmern muß, die ich früher, mal mehr oder weniger wohlwollend, stillschweigend geduldet habe, mich nunmehr wieder mal aktiv kümmern muß. Und das nur weil die Verwertungsgesellschaften mal wieder ihren Hals nicht vollbekommen können.

Ich werde mich wohl doch mal wieder mit Creative Commons-Lizenzen und Art libre befassen müssen.

Und, daß grob gesagt, monetäre Ansprüche nur über eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden können, zeigt auch woher der Wind weht. Youtube, Vimeo und Co. brauchen diesen Passus nämlich nicht.
Er verhindert aber, daß Plattformen entstehen oder sich weiterentwickeln können, die individuell abrechnen und die mit steigender Verbreitung von Krypto-Währungen interessanter werden.

Wieder eine Entwicklung, die nicht in Deutschland stattfinden wird.

Unabhängig davon, glaube ich nicht, daß die MK in diese Regelung fallen wird.
3 years ago
Ich hatte mich damals ziemlich gegen "Article 13" ausgesprochen.

Der Grund war nicht, dass ich meine dass Youtube nicht für Urheber zahlen soll, überhaupt würde ich Monster-Plattformen wie YT/FB keine Träne nachweinen. Sondern der Grund warum ich gegen Article-13 war, war, dass kleine und mittelgroße Plattformen behindert/zerstört werden, indem "beste Uploadfilter-Technologie" vorgeschrieben wird die sich nur große Plattformen leisten können. Und wie Wanderphotograph sagt, dass dabei GEMA und Co ihre Griffel nach Dingen ausfahren, die ihnen nicht gehören. Und Verlage auch. Und der Grund war, dass damit die freie Meinungsäußerung, behindert wird, vor allem wenn einfache Grafiken und Texte oder Link-Texte schon mit Uploadfiltern gefiltert werden müssen. So wie ich das jetzt sehe, sind meine genannten Probleme weiterhin vorhanden, auch wenn die MK - nach Software-Änderungen - als "Marktplatzplattform" oder so den Eurokraten und ihren lokalen Statthaltern entkommen kann.
Ich habe jetzt nicht die Zeit, mehr dazu zu schreiben.
Verlage und Zeitungen stellen sich oft absichtlich dumm.
Sie wissen genau, dass der Fotograf die Urheberrechte hat.
Es kommt häufiger vor, dass Fotos von mir, ohne meine Zustimmung und ohne dass ich genannt werde, veröffentlicht werden. Hintergrund ist, dass meine Kunden oft nach Fotos zur Veröffentlichung gefragt werden und die natürlich die Daten her geben. Schließlich ist es Werbung. Viele weisen die Zeitung darauf hin. Fachzeitschriften sind da professioneller. Die Architektenkammer in Bayern hat es nun endlich gelernt. Sie hat 70 Jahre dafür gebraucht.
Unsere örtliche Tageszeitung ist hier ein ganz unrühmliches Blatt. Die hatte schon einmal Krieg gegen einen Kollegen geführt, nur weil dieser seine Rechte einforderte. Er stand über 10 Jahre auf einer Bannliste, was ihm natürlich auch regionale Kunden gekostet hat. "Wir würden ja gerne einen Artikel zu ihrem Projekt schreiben, aber der Fotograf xy macht da immer Probleme." Die "Probleme" bestehen darin, einfach nur den Urheber an entsprechender Stelle zu nennen. Man kann es auch Faulheit nennen.
3 years ago
Nein Tom, hier werden in meinen Augen nicht die Rechte der eigentlichen Urheber gestärkt, sondern es werden ausschließlich die Rechte der Verlage, Verwertungsgesellschaften usw. gestärkt.

Die Verwertungsgesellschaften vertreten die Interessen der Urheber. Und selbstverständlich werden hier auch die Rechte der Verlage gestärkt, die ja schließlich für die Inhalte, die sie veröffentlichen, ein Nutzungsrecht bei den Urhebern lizensiert haben.

Verlage und Urheber sitzen in einem Boot, ihre Interessen gehen in die gleiche Richtung. Daß die Urheber und ihre Verlage untereinander immer wieder neu aushandeln und manchmal auch ausfechten, wer welchen Anteil vom Kuchen bekommt, ist völlig richtig - und allein Sache der Urheber und der Verlage.

Wer sich da definitiv nicht einmischen braucht sind a) Urheberrechtsverletzer (vulgo: Kriminelle) und b) "Internet-Plattformen" (vulgo: Ausbeuter geistiger Leistungen anderer Leute).

Ich habe zwar nur den im Video vorgestellten Text gelesen, jedoch ist die Formulierung:

Schließt eine Verwertungsgesellschaft einen Vertrag über die Nutzung ihres Repertoires, so kann sie nach Maßgabe dieses Abschnitts entsprechende Nutzungsrechte auch am Werk eines Außenstehenden einräumen.

ein ziemlicher Hammer.
Die Widerspruchsklausel ist sinnfrei, da man dazu zumindest erstmal darüber informiert sein müßte.

Und, daß ich ohne je einen Vertrag mit einer Verwertungsgesellschaft gemacht zu haben, ihr gegenüber dann die gleichen Rechte und PFLICHTEN haben soll, hat definitiv nichts mit einer Stärkung des Urhebers zu tun. Insbesondere dann nicht, wenn der Urheber Verwertungsgesellschafften ablehnend gegenübersteht

Das hast Du auch gründlich falsch verstanden.

Hierbei handelt es sich meiner Meinung nach um eine de facto Enteignung in diesem Zusammenhang und eine Beschränkung meiner Entscheidungsfreiheit zu Gunsten der Verwertungsgesellschaften.

Es gibt schon seit Jahrzehnten etliche Ansprüche, die Du als Urheber nur über eine Verwertungsgesellschaft geltend machen kannst. Das ist überhaupt nichts neues, und es dient der Vereinfachung.

Oder möchtest Du von jedem einzelnen Kunden eines Copy-Shops oder Käufers eines USB-Sticks einzeln 0,0005 Cent einkassieren? Und wie soll das überhaupt gehen? Jeder Käufer eines Speichermediums muss jede Speicherung bei einer "Bundes-Speichermedien-Behörde" anmelden, damit die das dann mit dem einzelnen Urheber abrechnet?

weil die Verwertungsgesellschaften mal wieder ihren Hals nicht vollbekommen können.

Die Verwertungsgesellschaften schütten alles Geld, das sie einkassieren, an ihre Mitglieder - die Urheber - aus. Es wären dann also nach Deiner Logik die Urheber, die ihren Hals nicht voll bekommen können...

Die VGs machen keine Gewinne und behalten nix für sich, sie decken nur ihre - ausgesprochen geringen! - Verwaltungskosten. Sie werden vom DPMA kontrolliert, ihre Mitgliederversammlungen sind öffentlich, jeder kann hingehen und sich beschweren. Oder sich in die Aufsichtsgremien wählen lassen.
3 years ago
Es kommt häufiger vor, dass Fotos von mir, ohne meine Zustimmung und ohne dass ich genannt werde, veröffentlicht werden. Hintergrund ist, dass meine Kunden oft nach Fotos zur Veröffentlichung gefragt werden und die natürlich die Daten her geben.

Dann musst Du langsam mal Deine Kunden besser erziehen... Oder einfach nur besser informieren. Außerdem sind dann Deine Kunden die Übeltäter, nicht die Verlage.

Wobei Dir das egal sein kann, als geschädigter Urheber kannst Du jeden in der Verletzer-Kette in Regress nehmen, das kannst Du Dir aussuchen.

Auch bei Zeitungsverlagen passieren Fehler, und manchmal auch Schmu. Wenn allerdings ein Zeitungsverlag von einem Dritten Fotos zur Veröffentlichung überlassen bekommt, geht er erstmal davon aus, daß dieser Dritte die nötigen Rechte dafür hat. Hat dieser Dritte sie nicht, hat ggf. der Zeitungsverlag die Arschkarte. Insofern ist das alles sehr Urheberfreundlich. Man muß nur auch eben den Arsch hochbekommen.

Nur... eines sollte jedem klar sein: Du bekommst 100.000mal leichter von einem deutschen Zeitungsverlag Geld für eine unzulässige Nutzung eines Fotos, als von einem Youtube-User oder gar Youtube, oder Facebook, oder sonst irgendeiner asozialen Plattform im Internet.
3 years ago
"Internet-Plattformen" (vulgo: Ausbeuter geistiger Leistungen anderer Leute).

In dieser Verallgemeinerung schlichtweg falsch und das weißt Du auch.
Urheberrechtsverletzer (vulgo: Kriminelle)
Ebenso falsch in dieser Verallgemeinerung. Eigentlich ist der Begriff bereits falsch, denn es gibt einen Unterschied zwischen Recht und Gesetz, aber leider heißt es nun mal so.

Übrigens, ich bin weder ein Verlag, noch eine Verwertungsgesellschaft. Und was die untereinander machen ist in diesem Zusammenhang nun wirklich irrelevant. Unterlasse also die Nebelkerzen.
Wir haben gegensätzliche Positionen in diesem Spiel, weil wir unterschiedliche Interessen haben, obwohl wir beide auf der Urheberseite sind. Ich will manche Dinge ungeregelt lassen. Und das geht die VG überhaupt nichts an. Ich habe meine Gründe dafür. Nimm es einfach hin.

Es gibt schon seit Jahrzehnten etliche Ansprüche, die Du als Urheber nur über eine Verwertungsgesellschaft geltend machen kannst. Das ist überhaupt nichts neues, und es dient der Vereinfachung.

Wessen Vereinfachung? Und, daß es nichts Neues ist, heißt noch lange nicht, daß es gut oder gerecht ist.
Von wem Du Deine Interessen vertreten läßt ist ganz allein Deine Sache. Wenn Du diese Aufgabe einer Verwertungsgesellschaft überträgst - auch Deine Sache. Sie können sich ruhig um Deine Sachen kümmern.
Aber sie sollen gefälligst die Finger von meinen Sachen nehmen. Ich habe keinen Vertrag mit ihnen.
Trotzdem machen sie es ja bereits. Das Beispiel lieferst Du hier gerade selbst.

Oder möchtest Du von jedem einzelnen Kunden eines Copy-Shops oder Käufers eines USB-Sticks einzeln 0,0005 Cent einkassieren? Und wie soll das überhaupt gehen?

Wieso soll man das überhaupt tun. Bereits das ist Anmaßung an meinen "Werken", auch wenn ich nur ein ganz winzig kleines Licht unter dem großen Himmel bin. Denn was ich ausdrucke ist 100%ig von mir oder meinen Vater und was ich kopiere sind Rechnungen u.ä. für die Steuererklärung. Und Dein Beispiel mit den USB-Sticks usw. war ohnehin von Anfang an eine ziemlich fragwürdige Sache.
Und nur weil Du und die Verwertungsgesellschaften sich das nicht anders vorstellen können, heißt das noch lange nicht, daß es nicht auch anders geht.
Genauer gesagt, ich habe das Gefühl, ihr wollt es euch auch gar nicht anders vorstellen.

Aber falls Du es nicht mitbekommen hast, hier geht es um digitale Inhalte und Online-Plattformen.
Und da ist das schon lange kein Problem mehr und wird bereits erfolgreich gemacht. Für einen kleineren Künstler, lohnen sich doch die Verwertungsgesellschaften überhaupt nicht mehr. Sie sind viel zu unflexibel und realitätsfern. Da gibt es andere Modelle und die funktionieren ziemlich gut ohne sie. Und jetzt ist offenbar der Punkt erreicht, an dem die VG ihre Felle davonschwimmen sehen. Und sie haben keine Antwort mit ihrem veralteten System. Viele Leute wollen keinen Mainstream und Nutella-Einheitsgeschmack mehr. Und die jetzige Situation hat diesen Trend nur beschleunigt.
Das ist also Protektionismus in Reinform unter dem Deckmantel des Urheberschutzes.

Irgendjemand hat mal gesagt, "Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit."
oder mit Deinen Worten "Dann müssen die Verwertungsgesellschaften mal eben den Arsch hochbekommen"
Die Kritiken an diesem System sind nämlich auch nichts Neues.
Eigentlich lässt sich es sich einfach zusammenfassen:
Es ist ein Krieg zwischen US-Internet Konzerne und Europäischen Verlagen!
...und wir mittendrin...

PS.:
Wir zahlen schon Pauschalabgaben für Speichermedien an die Verwertungsgesellschaften.
USB-Stick 0,30Euro beim Kauf

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