Quittung oder Rechnung 30
6 years ago
Ich würde 1-2 outfits fotografieren und anstelle des outfitwechsels die LichtSetups variieren und Hintergründe.
#22Report
6 years ago
Wenn man ein Gewerbe betreibt, egal ob §19 UStG oder nicht, sollte man sich darüber mal gründlich bei FACHLEUTEN zu diesem Thema informieren und nicht das gesammelte Halbwissen einen Internetforums zu Rate ziehen. Zumindest wüsste man dann was eine Rechnung und Quittung ist und wann ich welche ausstellen kann / darf oder auch nicht.
Das gilt natürlich für beide Seiten ( Model und Fotograf ) !!
Die meisten Models hier stellen " Rechungen " aus die man eigentlich nicht gebrauchen kann bzw schlichtweg falsch sind.
Das gilt natürlich für beide Seiten ( Model und Fotograf ) !!
Die meisten Models hier stellen " Rechungen " aus die man eigentlich nicht gebrauchen kann bzw schlichtweg falsch sind.
#23Report
[gone] User_11758
6 years ago
Menno, Leute ich denke das hier manchmal einer was postet damit ueberhaupt einer auf seine Seite schaut.
Nennt sich selber Fotokünstler und fragt nach ob er ne Rechnung oder ne Quittung ausstellen soll und das für mikrige 50 Euro
Wobei ich mir echt nicht vorstellen kann das fuer diese Kunst ueberhaupt Geld fliesst
Nennt sich selber Fotokünstler und fragt nach ob er ne Rechnung oder ne Quittung ausstellen soll und das für mikrige 50 Euro
Wobei ich mir echt nicht vorstellen kann das fuer diese Kunst ueberhaupt Geld fliesst
#24Report
6 years ago
EP heisst Erstpost?
"Eröffnungsposting", "Erstes Posting", "Eingangsposting"... wie Du möchtest. Und "TE" ist der "Thread-Eröffner", nicht selten auch als "TO" zu finden, "Thread-Opener".
#25Report
6 years ago
letztendlich ist die QUITTUNG eine RECHNUNG
Nein, das ist sie nicht.
Warum nicht? Weil eine QUITTUNG die Bestätigung einer erfolgten Zahlung ist, und eine RECHNUNG eine Zahlungsaufforderung ist.
Eine Quittung gibt's nur, wenn bezahlt wird. Eine Rechnung ist die Forderung: "Bezahle bitte... innerhalb von... wie lange auch immer".
Der Unterschied zwischen einer Zahlungsbestätigung und einer Zahlungsaufforderung sollte eigentlich nachvollziehbar sein...
#26Report
6 years ago
Und nebenbei – die Angabe einer eventuell vorhandenen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist keineswegs Pflicht
Stimmt, Pflicht auf der Rechnung/Quittung ist sie nur bei Leistungen ins EU-Ausland. Pflicht ist die Angabe der USt-Ident-Nummer im Impressum, wenn eine USt-Ident-Nummer vorhanden ist.
Da war ich leicht falsch abgebogen.
#27Report
[gone] User_561828
6 years ago
So, post geändert.
Was reg ich mich eigentlich über so leute wie hs-fotosdesign noch auf?
Was reg ich mich eigentlich über so leute wie hs-fotosdesign noch auf?
#28Report
[gone] User_11758
6 years ago
Naja ich bin zumindest mal kein Fotokünstler und deshalb weiss ich auch was ich ausstellen muss oder nicht.
Ob du hier bleibst oder nicht interessiert mich nicht aber erspart solche posts.
Steck doch einfach die 50 Piepen ein falls es eh eine zahlt und laber hier nicht rum.
Ob du hier bleibst oder nicht interessiert mich nicht aber erspart solche posts.
Steck doch einfach die 50 Piepen ein falls es eh eine zahlt und laber hier nicht rum.
#29Report
[gone] User_11758
6 years ago
Ähm vielleicht noch ein Tipp.
Du solltest vielleicht mal eine deiner vermutlich zahlreichen Einnahmen an Tom überweisen für die Umfangreiche und kompetente Rechtsberatung.
Beim Fachanwalt für Steuerrecht müsstes dafür mehr bezahlen.
Du solltest vielleicht mal eine deiner vermutlich zahlreichen Einnahmen an Tom überweisen für die Umfangreiche und kompetente Rechtsberatung.
Beim Fachanwalt für Steuerrecht müsstes dafür mehr bezahlen.
#30Report
Topic has been closed
Man kann die Begriffe Rechnung/Quittung/Kleinbetragsrechnung verwenden wie man will, letztendlich ist die QUITTUNG eine RECHNUNG – wenn auch es nur eine mit verminderten Angaben, also eine Kleinbetragsrechnung ist.
Im übrigen ist eine Rechnung keineswegs eine Zahlungsaufforderung, nur weil sie wie auch bei einer Quittung VOR der Zahlung überreicht wird – vielmehr ist sie eine Leistungsabrechnung, aus der sich die ZahlungsPFLICHT ergibt. Da diese Pflicht nun wiederum geprüft werden darf, glaubt so mancher Rechtsverdreher, die Zahlung selbst verzögern zu dürfen. Auch wird das oft als ein Untertänigkeitsritual gegenüber dem Auftragsgeber angewandt, um dem zu suggerieren, man würde gerne weitere Aufträge erbitten.
Lieber Tom, mit der wortreichen Erläuterung zum Kauf einer (Fach-)Zeitschrift belegst du ganz nebenbei, wie selbst du dich durch eine einfache Wortwiederholung verunsichert lässt. Ist (war) es mit deiner Rechtssicherheit nicht ganz so gut bestellt? Wie auch immer, du hast schlicht falsch gehandelt, wie du im Resümee selbst erkennen lässt.
Und nebenbei – die Angabe einer eventuell vorhandenen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist keineswegs Pflicht. Es reicht auch die Angabe der Steuernummer. Und seit 2017 ist die Begrenzung auf 150 Euro für Quittungen/Kleinbetragsrechnungen nicht mehr gegeben – sie steht seit dem bei 250 Euro.